603

und Abgabe rationierter Textilien ohne Entgegennahme der entsprechenden Bationierungsausweise, und er wird in Anwendung von Art. 28 der zitierten Verfugung Nr. 10 T des Kriegs-industrie- und -Arbeits-Amtes vom 27. Mai 1941, in Verbindung mit Art. 3, 5 und 6 des Bundesratsbeschlusses vom 25. Juni 1940 über die Sicherstellung der Versorgung von Volk und Heer mit technischen Bohstoffen, Halb- und Fertigfabrikaten sowie Art. 2 des Bundesratsbeschlusses vom 24. Dezember 1941 über die Verschärfung der kriegswirtschaftlichen Strafbestimmungen und deren Anpassung an das Strafgesetzbuch, in contumaciam verurteilt: 1. zu einer Busse von Fr. 120; 2. zu den Verfahrenskosten im Betrage von Fr. 69.70, bestehend aus a. Spruchgebuhr Fr. 20; b. Kanzleiauslagen Fr. --.70; c. Kosten des Verfahrens bis zur Überweisung Fr. 49.

Der Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, dass er innert 20 Tagen seit der Kenntnisnahme des vorstehenden Urteils die Entscheidung der strafrechtlichenEekurskommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements verlangen kann. Der Eekurs ist schriftlich und begründet in drei Doppeln dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements einzureichen.

Basel, den 13. Juni 1944.

8. strafrechtliche Kommission des eidgenossischen Volkswirtschaftsdepartements, 5171

Der Präsident: Dr. Walter Meyer.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibnngen, sowie Anzeigen, Öffentlicher Erbenruf.

(Art.

555 ZGB.)

Die Erben der am 26. März 1944 verstorbenen Viktoria Weissenberger, geboren 1864, ledig, Tochter des Johannes und der Christine geborenen Maier, von Herisau, wohnhaft gewesen in Waldstatt, sind zum Teü unbekannt.

Dem Vernehmen nach sollen als Erben Nachkommen der Geschwister in Frage kommen, alle wohnhaft in Deutschland.

604

Es ergeht daher an die erbberechtigten Personen, die auf die Erbschaft der genannten Viktoria Weissenberger Anspruch erheben wollen, die Aufforderung, sich innert Jahresfrist, bis 10. Juni 1945, bei der unterfertigten Amtsstelle anzumelden. Der Anmeldung sind die amtlichen Ausweise über die Erbberechtigung beizulegen.

(2.).

Waldstatt', den 7. Juni 1944.

SITI

Die Gemeindekauzlei Waldstatt.

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1942) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege) erschienen, Das Sammelbändchen (167 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934, sowie den Bundesratsbeschluss vom 11. Dezember 1941 getroffenen Abänderungen ; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege ; Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen), Porto für ein Exemplar: 15 ßp.

Postcheckkonto 111 520 40

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

605

Soeben ist erschienen Heft 6 der Schriftenreihe des Aufklärungsdienstes der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft:

Entstehung, Aufgabe und Arbeit der Eidgenössischen Lohnbegutachtungskommission von Prof. Dr. F. Marbach Diese Schrift behandelt im Eahmen der allgemeinen Grundsätze der Preis- und Lohnpolitik die Prinzipien und Methoden, nach denen die Lohnbegutachtungskommission den Ausgabenindex und die Bichtsätze für die Lohnanpassung errechnet. Prof. Marbach, Präsident der Lohnbegutachtungskommission, erörtert die Notwendigkeit und Möglichkeit, aber auch die Grenzen der Lohnanpassung, wobei namentlich den sozialen Erfordernissen und Erwägungen alle Beachtung geschenkt wird. Ein besonderer Abschnitt ist den Eichtsätzen der Lohnbegutachtuugskommission, ein weiterer ihrer Anwendung in der Praxis gewidmet. Die Schrift enthält viele wertvollen Aufschlüsse für Behördenmitglieder und ; Betriebsinhaber, für Verbände der Arbeitgeber und für Gewerkschaftsorganisationen.

61 Seiten.

;

Preis Fr. 1.20.

Erhältlich im Buchhandel oder beim Werbedienst der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Laupenstrasse 2, Bern.

Eidgenössischer Staatskalender 1944.

Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1944, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentral Verwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen.

; Postcheckkonto III 520 360

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

606

Die Rechtsprechung der eidgenössischen Aufsichtskommissionen für die

Lohn- und Verdienstersatzordnung in den Jahren 1940 bis 1942 Herausgegeben vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Die Broschüre enthält eine systematische Zusammenstellung von Auszügen aus den in den Jahren 1940 bis 1942 ergangenen Entscheiden der eidgenössischen Aufsichtskommissionen für die Lohn- und Verdienstersatzordnung. Bei jedem Auszug ist die genaue Stelle der Zeitschrift; «Die eidgenössische Lohnund Verdienstersatzordnung» angegeben, an der der betreffende Entscheid in extenso wiedergegeben ist. Der Sammlung ist neben einem systematischen Inhaltsverzeichnis ein alphabetisches Namenverzeichnis der Beschwerdeführer sowie ein ausführliches Sachregister beigegeben. Neben dem systematischen Überblick, den die Sammlung über die bisherige Eechtsprechung der eidgenössischen Aufsichtskommissionen vermittelt, wird sie auch das Aufsuchen der Entscheide in der Zeitschrift wesentlich erleichtern.

Preis Fr, 1. 50.

Zu beziehen bei der nachgenannten Stelle, Postscheck III 520.

4256

Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Magazin in der Innerschweiz.

Über die Ausführung der Tiefbauarbeiten zu einem Magazin in der Innerschweiz wird ein Wettbewerb eröffnet. Pläne und Bedingungen liegen ab 26. Juni 1944 beim Ingenieurbureau H. Ruesch, Krügerstrasse 1. St. Gallen, auf; daselbst können auch die Eingabeformulare -bezogen werden. Am 30. Juni 1944 findet eine Begehung der Baustelle statt; hierüber gibt die Bauleitung nähere Auskunft.

Als Bewerber fallen lediglich solche Schweizerbürger in Betracht, die sich über Erfahrung und Pachkenntnisse im Tunnelbau ausweisen können.

Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift : «Angebot Magazin Innerschweiz» bis und mit dem 22. Juli 1944 franko einzureichen an die

sin Bern, den 19. Juni 1944.

Direktion der eidg. Bauten.

(2.).

607

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Bundeskanzlei

Vizekanzler deutscher Zunge

Abgeschlossene juristische Hochschulbildung: längere [Tätigkeit an leitender Stelle in öffentlicher Verwaltung; vollkommene Beherrschung des Deutschen als Muttersprache, sowie gute Kenntnis dés Französischen und wenn möglich des Italienischen; Befähigung zum mündlichen und schriftlichen Übersetzen ins Deutsche und zur selbständigen Revision deutschsprachiger Texte für Gesetze, Verordnungen und Berichte usw. Guter Stilist

12 472

31. Juli 1944

Umfassende juristische Bildung Längere Gerichtsoder Anwaltspraxis. Muttersprache deutsch, gute Kenntnis der beiden andern Amtssprachen

9712 bis 13024

Bundesgericht Präsidium

Bundesgerichtssekretär

Armeekommando, Sekretär II. Kl. Offizier. Praxis im Dienste Kriegsmaterlal- der Kriegsmaterial- ; der Verwaltung. Kenntnis verwaltung Verwaltung des Kriegsmaterials und Feldpost

bis 15784

(4..)..

(1.)

4928

bis

8240 des Zeughausdienstes erwünscht. Sprachkenntnisse : Deutsch und Französisch Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Armeekommando, KriegsmaterialVerwaltung, Feldpost

Sekretär II. Kl. Offizier. Praxis im Dienste 4928 der eidg. Zeughaus- der Verwaltung. Kenntnis bis verwaltung Kriens- des Kriegsmaterials und ,8240 Luzern des Zeughausdienstes.

Sprachkenntnisse : Deutsch und Französisch Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Abteilung für Infanterie im Armeestab

2 Instruktions-Unter- Probedienst als Instruktionsoffiziere II. Kl. im Unteroffiziers-Aspirant Instruktionskorps der Infanterie

30. Juni 1944

3548

bis

29. Juni 1944

(1-) 29. Juni 1944

(1.)

30. Juni 1944

6676

(L)

608

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Kriegstechnische Abteilung in Bern

Ingenieur II. Kl.

Erfordernisse

Diplomierter Ingenieur der Eidg. Technischen Hochschule; Erfahrung im Versuchswesen an Verbrennungsmotoren und Entwicklung von Messverfahren; Befähigung zur technischen und administrativen Leitung einer Motorenprä fanlage Die Stelle ist provisorisch besetzt.

Zollkreisdirektion Lugano,

Generaldirektion der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung

Kontrollbeamter Die Bewerber müssen I. Kl. beim Haupt- mindestens den Grad eines zollamt Chiasso- Kontrollbeamten II. Kl. der Zollverwaltung bekleiden stazione G. V.

II. Sektionschef beim Oberpostinspektorat

Postberufsbeamter. Gründliche Kenntnis des Verwaltungsdienstes und des Betriebsdienstes der Post im allgemeinen und der Personal-, Verkehrs- und Betriebsvorschriften im besondern. Befähigung zur selbständigen Leitung eines Verwaltungsdienstzweiges.

Beherrschung der Amtssprachen

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Besoldung Fr.

6124 bis 9436

Anmeldungstermin

30. Juni 1944

(L) 4560 bis 7872

9. Juli 1944

(!·) 8424 bis lì 736

1. Juli 1944

(i-)

v

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1944

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.06.1944

Date Data Seite

603-608

Page Pagina Ref. No

10 035 099

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