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Schweizerisches Bundesblatt.

:38. Jahrgang. I.

Nr. 14.

3. April

1886.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile 15 Kp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druck und Expedition der Stämpflischen Buchruckerei in Bern.

# S T #

Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1885.

IV. Geschäftskreis des Post- und Eisenbahndepartements.

A. Postverwaltung.

I. Allgemeines.

Das Jahr, über welches wir den gegenwärtigen Bericht erstatten, hatte für den Postbetrieb eine ganz besondere Bedeutung : a. im in n er n V e r k e h r weil es das erste ist, während dessen ganzer Dauer das P o s 11 axengese t z vom 26. Juni 1884, in Kraft getreten den 1. November desgleichen Jahres, seine Wirkung ausübte; b. i m i n t e r n a t i o n a l e n V e r k e h r wegen des vom 2. Februar bis und mit 21. März in Lissabon abgehaltenen W e l t p o s t ·k o n g r o s s e s , welcher eine Revision sämmtlicher damals .bestehenden Verträge, Uebereinkommen und Regiemeute des Vereins (über Briefpost, Werthbriefe, Geldanweisungen und Poslpakete [colis postaux]) vornahm und zwei neue Vereinharungen (über Einzugsmandate und Identitätsbücher) abschloß.

Was das P o s t t a x e n g e s e tz betrifft, so geht aus den Rechnungen und der Statistik die erfreuliche Thatsache hervor, daß dasselbe dem Verkehr einen ganz besondern Aufschwung verliehen hat.

Bundesblatt. 38. Jahrg. Bd. I.

42

588 Es wird dies durch die Thatsache dokumentirt, daß das Posttaxengesetz infolge der durch dasselbe bewilligten Taxermäßigungen eine Einbuße von jährlieh circa Fr. 500,000 veranlaßt hätte, wenn die Zahl der Postsendungen die gleiche geblieben wäre (s. Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend das Budget für 1885, Bundesblatt 1884, Band IV, Seite 23). Nun hat aber der Verkauf der Werthzeichen, welche die Taxen sämmtlieher Postsendungen darstellen, im Jahr 1885 die Summe von Fr. 14,452,296. 45 ergeben, d. h. Fr. 460,236. 28 mehr als im Jahr 1884. (Wir fügen dabei der Einnahme des letztern Jahres die für die Durchführung der Werthzeichenreform verwendete Summe hinzu : Fr. 13,379,455. 63 + Fr. 612,604. 54 = Kr. 13,992,060. 17.)

Dabei fällt ferner in Betracht, daiS auf Rechnung der Zollverwaltung an Zöllen auf Postsendungen und statistischen Zollgebühren, deren Betrag ebenfalls durch Postwertzeichen dargestellt und dann der Zollverwaltung vergütet wird, im Ganzen die Summe von Fr. 349,521. 81 im Jahr 1885 mehr eingenommen wurde als im Vorjahre (siehe im Rechunungsberichte die Einnahmerubrik b).

Während wir, und mit uns die eidgenössischen Räthe, bei Aufstellung des Budgets für 1885 (s. die vorerwähnte Stelle im Bundesblatt) voraussetzten, die durch das neue Posttaxengesetz bewirkte Vermehrung des Verkehrs werde lediglieh die auf der frühern Anzahl von Postsendungen entstehende Einbuße (von Fr. 500,000} decken, hat die über alles Erwarten hinaus gehende Verkehrseutwicklung einen wirklichen Mehrertrag von circa Fr. 110,000 zur Folge gehabt.

Ueber den Verlauf und die Resultate des Weltpostkong r e s s e s haben wir mit unserer Botschaft vom "12. Mai 1885 (Bundesblatt Bd. 111, S. 1) einläßlichen Bericht erstattet. Die eidgenössischen Räthe haben, der Ständerath am 16. Juni, der Nationalrath am 14. Dezember, den in Lissabon abgeschlossenen Konventionen nach eingehender Prüfung die vorbehaltene Ratifikation ertheilt. Der Vollzug wird am 1. April 1886 stattfinden und im nächsten Geschäftsbericht besprochen werden.

Nachstellende Uebersicht enthält einen Auszug aus der allgemeinen P o s t s t a t i s t i k . Für alle Einzelnheiten beziehen wir un» juif letztere selbst.

Auszug ans der Statistik der Postverwaltung.

A.aacalil 1884.

1885.

Postbüreaux .

.

.

.

.

.

Postatalagen, reehnrmgspflichtige ,, nicht rechnungspflichtige Agenturen im Auslande Beamte .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Bedienstete (Ablagehalter, Briefträger, Kondukteure etc.)

Briefpastverkehr : Interner Verkehr: Briefe Postkarten Drucksachen Waarenmuster Zeitungen Rekommandirte Briefpostsendungen .

Briefpostverkehr: Verkehr mit dem Auslande:

B** p-*«*» »TM*«^

{SÄ { £S {SBS

Bei rag-

811

809

1,257 888

1,190 919

18

18

1,758 4,251

1,737 4,128

52,558,638 8,378,539 14,038,112 475,732 58,969,100 852,455

. 50,787,820 8,393,426 12,828,958 424,536 56,712,058 817,526

12,026,352 12,996,672 3,044,912 2,233,556 5,180,252 7,716,956

11,038,196 12,221,300 2,589,028 2,054,208 4,689,112 0,680,024

1885.

1884.

Fr.

Fr.

-- -- --

--

-- --

__ --

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Bei rag

Ajaza.li 1

1885.

1884.

;

·

1885.'

1884.

Fr.

Fr.

;

448,448 738,140 420,940 474,864

-- --

I --

!

i ii

2,016,884 258,707 198,414

242,005,999 15,805,622 12,512,255

7,518,415 709,861 1,082,023 272,464

-- --

2,683,377 29,760 92,073

18.448,149 624,568 1,774,313

Briefpostverkehr: i !

Verkehr mit dem Auslande: Waarenmustei-

/Versandt \ Jimpiang Kekommandirte Briefpostsendungen . < T?61"8?.? Geldanweisungen : , Interner Verkehr Verkehr mit dem Auslands . { g^f °*g Fahrpostverkehr : Interner Verkehr i Versandt Verkehr mit dem Auslande (inkl. colis postaux) { Empfang l Transit Nachnahmen: Interner Verkehr Verkehr mit dem Auslande .

.

.

. ( jjnrpfcuig Einzugsmandate: i Interner Verkehr ,, . , . , , , , , j Versandt Verkehr jjnt d e m Auslande .

.

.

. < Empfang

505,856 746,096 449,436 538,044 2,163,689 275,691 209,155 7,743,709 778,044 1,173,060 358,192

i 2,809,030 !

36,556 ' 94,689 ,

157,574 7,986 37,659

·

146,985 7,495 32,353

228,421,731 15,102,753 12,310,716 | , --

\

--

18,160,867 377,440 2,607,677 1

1 17,396,871 i 560,800 !

1,714,374 i

!

17,386,237 i 431,692 2,363,986 i

591 Was im Besondevn den T r a n s i t über die Schweiz betrifft, so bemerken wir: a. Briefpost.

Während des Monats Mai 1885 fanden, nach Maßgabe der Bestimmungen des Weltpostvertrags, die Erhebungen über den Umfang'der über jedes Vereinsiand transitirenden Briefpostsendungeu statt. Das Resultat dieser Erhebungen ist, was die Schweiz betrifft, folgendes: Von der Schweiz zu tragende Transitkostcu . Fr. 200,000. - '·' Guthaben der Schweiz für von ihr besorgten Transit · ,, 122,764. 41 Mehrkosten 1885, rund Fr. 78,000. -- Das bezügliche Verhältnis war in frühem Jahren folgendes : 1879.

Fr.

1880.

Fr.

138 ,881. 29 5,793. 79

1881/1882.

Fr.

148,000.

1888/1884.

Fr.

197 ,272. 28 107 ,883. IÌ5

Kosten 137, 392. 97 04 Ertrag 4 ,336. 78 5, 338. 53 Mehrausgaben . 132,054. 44 133,087. 50 143,663. 26 89,388. 63 Wir bemerken, daß im Jahr 1882 dio Erhebungen, welche jeweilen für zwei Jahre gelten, im M a i , also vor Eröffnung der Gotthardbahn, stattfanden.

b. Fahrpostsendungen.

Die Zahl der Fahrpoststücke, welche über die Schweiz trau.sitirten, betrug : im Jahr 1881 16,'24ö ,, .,1882 80,844 ,, ^,1883 225,155 ,, ,, 1884 272,4(54

,,

,, 1885

358,192

Der Ertrag dieses Fahrposttransits (gleich wie die Kosten desjenigen über dritte Länder) wird nicht besonders ausgemiltelt, in* Approximativ. Fehlt noch die Rechnung von England für die geschlossenen Sendungen Schweiz-Vereinigte Staaten von Amerika.

592

dem die betreffenden Stücke mit ihren 'fax-Vergütungen und -Anrechnungen vermischt mit allen andern in den Fakturen eingeschrieben sind. Immerhin könnte diese Ermittlung stattfinden, sobald sie nothwendig erscheinen sollte.

Die Zahl der unfrunkirten und ungenügend frankirten internen Briefe hat im Jahr 1885 neuerdings abgenommen. Es betrug diese Zahl gegenüber der Gesammt/whl der internen Briefe: 1856 .

.

.

. 75 % 1863 .

.

.

. 3 2 °.'o 1873 .

.

.

9 °/o 1882 .

.

.

.

3 , 2 °/o 1883 .

.

.

. 2 , 7 °/o 1884 .

.

.

.

2,i °/o 1885 .

.

.

. 1 , 9 °/o Von diesen letztern fallen auf den Lokalrayon 8,2 %, auf den übrigen Verkehr 1,3 °/o.

II. Vorlagen an die Bundesversammlung und Erlasse derselben.

1) Die Vorlage und Genehmigung der L i s s a b o n e r P o s t k o n v e n t i o n e n haben wir bereits unter dein Abschnitt I, Allgemeines, erwähnt.

2) Die Bundesversammlung hat folgende Beschlüsse in Bezug auf zu erstellende n e u e P o s t - - u n d T e l e g r a p h e n g e b a u d e gefaßt : a. den 2ö. Juni 1885, Ermächtigung zum Ankauf eines Bauplatzes zum Zwecke der Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in Luzern ; b. den 18. Dezember 1885, Bewilligung eines Kredites von Fr. 796,500 für die Ausführung des Baues in St. G a l l e n : c. ebenfalls den 18. Dezember 1885, Bewilligung eines Kredites von Fr. 565,000 für die Ausführung des Baues in L u z e r n; d. den 2'2. Dezember 1885, Ermächtigung zum Ankauf eines Bauplatzes zum Zwecke der Erstellung eines neuen Gebäudes in I n t e r i aken.

3) Im Geschäftskreis der Postverwaltun« besteht dermalen noch e i n unerledigtes Postulat, nämlich dasjenige vom 21. Februar 1878 (Nr. 146) betreffend die Frage, ob die Erhebung von Wechselprotesten nicht durch die Post besorgt werden könnte.

593 "Wir waren im Berichtjahr nicht im Falle, diese Frage zum Gegenstand einer Vorlage an die Bundesversammlung zu machen, um so weniger, als die ständeräthliche Geschäftsprüfungskommission in ihrem Bericht vom 15. Mai 1885 (Bundesbl. B. III, Seite 162) die Ansicht geäußert hat, der Bundesrath solle in einer so wichtigen Angelegenheit Nichts überstürzen, und diese Ansieht von den eidgenössischen Käthen stillschweigend gebilligt worden ist.

III. Unterhandlung, Abschluß und Vollziehung von wichtigen Verträgen.

a. Inland.

1) Die im lelztjährigen Geschäftsbericht unter Abschnitt 111, Ziffer l (Bundesbl. '1885, Bd. II, Seite 116), erwähnte wichtige Frage der Festsetzung der E n t s c h ä d i g u n g für den T r a n s p o r t d e r F a h r p o s t s t ü c k e ü b e r 5 kg. auf den Linien der Westschweizerischen und Simplonbahn, der Jura-Bern-Luzern-Bahn, der Centralbahn, der Nordostbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen wurde durch ein Uebereinkommen vom 10. Dezember 1885 {Postamtsblatt Nr. 10) in befriedigender Weise gelöst. Der Art. 3 desselben, welcher die nähern Bestimmungen enthält über die Art und Weise der Ermittlung des Verkehrsumfangs und der auszurichtenden Entschädigung, wird voraussichtlich einige von den betheiligten Bahnverwaltungen gewünschte Abänderungen erleiden, welche übrigens die der Postverwaltung zugedachte Arbeit nur erleichtern würden.

2) Durch Akt vom 24. Dezember 1885 (Postamtsblatt Nr. 14) ist die Verwaltung der E i s e n b a h n J u r a N e u e lia tel o i s , von der durch Art. 5 des unter Ziffer l erwähnten Uebereinkommeus eingeräumten Befugniß Gebrauch machend, diesem Uebereinkommen auf 1. Januar 1886 beigetreten.

3) Die Verwaltung der A a r g a u isch - L u z e m i s e l i en Seet b a l b a h n hat den Vertrag, welchen die Postverwaltung mit ihr am 6. September 1883 für die Regelung der Beziehungen dos Postdiensteszuu dieser Bahn abgeschlossen hat, am G. September1885> auf l Jahr gekündet. Der Abschlußeiness neuen, den obigen ersetzenden Vertrags fällt in das Jahr 1886. Diebezüglichen! Unterhandlungen sind im Augenblick der Abfassung des gegenwärtigen Berichts dem Abschluß nahe.

594 b, Ausland.

1) In Bezug auf die am Lissaboner Kongreß getroffenen Vereinbarungen berufen wir uns auf das bereits früher Gesagte.

2) Mit den i t a l i e n i s c h e n Bahngesellschaften Mediterranea und Meridionale (letztere in Bezug auf das adriatische Netz) wurde die Verabredung getroffen, bis zum Abschluß neuer Verträge die Verkehrsbeziehungen zwischen den schweizerischen Posten und diesen Bahnen nach denjenigen Vertragsbedingungen zu richten, welche vor dem 1. J a n u a r 1885 im Verkehr mit der Alt Italia bestanden.

3) Der Bundesrath hatte, in der ihm durch den Weltpostvertrag angewiesenen besondern Stellung, sieh zu befassen: a. mit dem Beitritt zum Weltpostverein des Königreichs Siam, auf i. Juli 1885; des unabhängigen C o n g o - S t a a t e s , auf 1. Januar 1886; b. mit dein Beitritt S p a n i e n s zum Vertrag vom 3. Nov. 1880 betreffend die Poststücke (colis postaux), auf 1. Juli 1885; c. mit dem Beitritt B u l g a r i e n s zum Uebereinkommen vom 1. Juni 1878 betreffend die Geldanweisungen, ebenfalls auf 1. Juli 1885.

4) Das internationale Bureau des Weltpostvereins hat auch dieses Jahr einen einläßlichen Bericht über seine Geschäftsführung und eine allgemeine Statistik herausgegeben.

Die Kosten des internationalen Bureau betrugen : im Jahr 1884 .

.

. Fr. 88,367. 36, ,, ,, 1885 .

.

. ., 116,554. 37, wovon Fr. 73,876. 04 auf die gewöhnlichen Bedürfnisse und Fr. 42,678. 53 auf die durch den Lissaboner Weltpostkongreß veranlasstenbesondernu Bedürfnisse fallen.

Der Beitrag der Schweiz, welcher sich im Jahre 1884 auf Fr. 1540 belief, mußte denn auch, mit Rücksicht auf die erwähnten außerordentlichen Kosten, für 1885 auf Fr. 2000 gestellt werden.

IV. Personelles und Besoldungen.

1. Bestand des PersonalsDie Gesammtzahl der Postbureaux belief sich Ende 1885 auf 811 gegenüber 809 am Ende des Vorjahres), somit Vermehrung um 2. Die Zahl der Postablagen ist von 2109 auf 2145 gestiegen»

595

also Vermehrung um 36. Die Gesammtzahl der Poststellen (einschließlich 18 Agenturen im Auslande) beträgt 2974, was eine Vermehrung um 38 seit Ende 1884 ausmacht.

Die Postbureaux klassifiziren sich wie folgt I . Klasse (Sitz d e r Kreispostdirektion e u ) II.

,, (Bureaux mit mehreren Beamten) 111.

,, (übrige Bureaux u n d Filialen) .

: .

.

.

.

.

.

. 1 1 .133 . 707

Total 811 Die 2145 Postablagen zerfallen in : 1257 rechnungspflichtige (mit dem gesa in inten internen Geldanweisungsdienst, sowie mit Entgegennahme vou Mandateinzahlungen nach dem Auslande betraut) und 888 nicht rechnungspflichtige.

Total 2145 Der erhebliche Rückgang in der Zahl der nicht rechnungspllichtigeu Ablagen (1884 : 919, 1885 : 888) ist der Umwandlung einer größern Zahl solcher Poststellen in rechnungspflichtige Ablagen zuzuschreiben.

Die Zahl der Postbüreaubeamten belief sich Ende 1885 auf 1674 gegen 1654 auf Ende 1884; Vermehrung sonach um 20.

Die Büreaubeamten unterscheiden sich wie folgt: Bureau- und Dienstchefs bei den Bureaux I, Klas.se .

.

Wl Kommis b e i Postbureaux I . Klasse .

.

.

.

. 550 Postverwalter und Chefs bei den Bureaux IL Klasse .

.

111 Kommis b e i Postbureaux I L Klasse .

.

.

.

.

24!)

Posthalter (Beamte der Postbureaux III. Klasse") .

.

683 Total 1674 Die Zahl der definitiv angestellten Kondukteure ist mit 218 unverändert geblieben.

Die Zahl der Brief- und Paketträger, Packer, Büreaudiener und übrigen Bediensteten (mit Ausnahme der Ablagohalter und Kondukteure) hat sich um 87 vermehrt. Ihre Zahl betrug nämlich auf Ende des Berichtjahres 1888 gegenüber 1801 im Vorjahre.

Die Gesammtvermehrung des lix angestellten Personals beträgt 144 Beamte und Bedienstete (einschließlich eines Beamten Rovisionsgehülfeu -- bei der Oberpostdirektion) und die Ge.sammt/ahl der Beamten und Bediensteten 6009.

5i)6 Dem weiblichen Geschlechte gehören an: Von 631 Beamten der Bureaux I. Klasse 32 = 5,07 °/o ,, 360 ,, ,, ,, II. ,, 44 = 12,22 o/0 ,, 683 ,, ,, ,, III. ,, 175 = 25,62% ,, 2145 Ablagehaltem .

.

. 381 == 17,76 % ,, 2106 Bediensteten .

.

.

53 = 2,52 % Von 5925 Beamten und Bediensteten . 685 = 11,56 °/o Im Bestand des fix angestellten Personals kamen im BerichtJahr folgende Mutationen vor : Beamte. Bedienstete. Total.

Versetzungen ( f r e i w i l l i g e ) . . .

37 2 39 Todesfälle 30 67 97 Freiwillige Rücktritte .

.

. '24 60 84 Abberufungen (iucl. Demissionen auf Einladung der Verwaltung hin) .

27 49 76 " Total

1J8

178

296

2. Aspiranten und Lehrlinge.

Im Jahr 1885 wurden 103 Lehrlinge, von welchen 17 die Aufnnhmsprüfung schon im Vorjahre bestanden hatten, aufgenommen und 42 Aspi cauteli patentirt. Von letztem erhielten : 15 die I. Note (vorzüglich), 24 ,, II. ,, (gut), Ji ,, III. ,, ,,(genügend), Toti.l 42.

7im Aufnahinspriifung zugelassen wurden im Berichtjahre nicht weniger als 434 Postlehrlingskandidaten.

Ende 1885 standen in Verwendung: 105 patentirte Aspiranten (27 weibliche), 110 Lehrlinge (20 ,, ), Total 215 Aspiranten u. Lehrlinge (47 weibliche).

3. Stand der Besoldungen.

Der Stand der Besoldungen auf Ende des Bcrichtjahres, verglichen mit dem Stande auf Ende 1883 und 1884, findet sich auf nachfolgender Tabelle.

Im Uebrigen beziehen wir uns hinsichtlich der Ausgaben an Besoldungen auf den Rechnungsbericht.

597 Greh.altsverg-leich.ia.ngen.

Dezember 1883, 1884 und 1885.

Il

wx t-t .3 ^.

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Z^ 2u §

i~t

.§5-3 "fi^

Q-S-0

148,985 154,330 157,076

Fr.

4027 3957 4027

209,826 211,662 213,540

4769 4810 4853

1883 581 1884 597 1885 624 ; a. Bureau- und Dienstchefs Ì 1 Q Q K 81 u r · b. Commis . }J1885 543 Bureaux IL Klasse . 1883 342 1884 351 1885 360 1 a. Postverwalter u. Bureau-] 111 i chefs Ì1885 249 i b. Commis . . . . J

1,456,992 1,526,340 1,565,940 310,740 1,255,200

2508 2557 2509 3836 2312

Bureaux III. Klasse. 1883 1884 !

1885

680 682 683

983,803 1,007,700 1,047,534

1447 1478 1534

2081 2109 2145 Briefträger, Boten etc. 1 883 1773 !

1884 1801 1885 1888 Kondukteure . . . 1883 219 1884 218 1885 218

979,378 1,040,844 1,113,052

471 493 519 1221 1252 1269 2611 2621 2643

Fr.

Oberpostdirektion

.

1883 1884 1885 * 1 883 1884 1885

< Kreispostdirektionen

!

Bill-eaux I. Klasse

Ablagen

!

1

.

. . . . 1883 1884 1885

Eine Stelle vakat.

37 39 391 44 44 44

2

M

a

5>0

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3

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a

>'%O

A

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1885 gegenüber 1884.

%

>

--

-- 1,77

-- -- --

--

0,89

-- -- -- 0,19 !

--

- \ --

879,096 2 2570 2 928, 332 2 2645 2 951, 5882 2643 2 39G.288 3570 555, 300 2 2230 2

2,164,680 2,254,848 2,394,588 571,860 571,380 576,180

0,08

2

2

-- .

_ .

3,79

5,37

--

-- 1,36

·

-

'

-- " "~ · ··

i

.

'

0,84

Telegrapheneinkommen nicht iiibegrifi'en.

1 Ì !

'

598 4. Entschädigungen bei Unfällen des Personals.

Die durch einen ständigen jährlichen Bundesbeitrag von Fr. 800(1 unterhaltene Unfallkasse wurde in 44 Fällen zu einer Gesamrntleistung von Fr. 5239. 20 in Anspruch genommen.

5. Bürgschaften.

Es stand zu erwarten, daß ein gleich günstiges Ergebniß, wie das erste Jahr des Bestsuides'des schweizerischen Aintsbürgschaftsvureins es auf wies, so leicht nicht wieder eintreten werde.

In der That hat denn auch dieser Verein im Berichtjahre iu 4 Fällen für Entschädigungsleistungeii, bis zum Betrage von rund Fr. 13,000 in Mitleidenschaft gezogen werden müssen, ein Resultat, das gegenüber dein Bestand des Vereins und der Beitragsleistung der Mitglieder, welche für 1885 zu 2 °/oo der Bürgschaftssumme und inklusive Eintrittsgelder Fr. 36,800 betrug, nicht als ein ungünstiges zu betrachten ist.

Der Bestand des Vereins und der BUrgsehaftssummen war folgender : Zahl der Mitglieder auf 1. Januar

1885.

Fr.

Postverwaltung .

. 4583 4804 15,174,000 Telegraphen Verwaltung .

521 523 1,033,000 Zollverwaltung .

.

60 116 82,600 Andere eidg. Verwaltungen 10 11 50,000

Im Ganzen

1835.

1886.

5174

5454

Bürgschaftssumme auf 1. Januar

16,339,600

188».

Fr.

15,850,000 1,050,000 176,600 52,500

17,129,100

V. Inspektionswesen.

1) Es wurden folgende Inspektionen stationärer Poststellen vorgenommen : 1871 (11 Monate) .

. 981 1872 .

.

.

. 893 1873 .

.

.

. 1326 1874 .

.

.

. 1684 1875 .

.

.

. 1789 1876 .

.

.

. 1995 1877 .

.

.

. 2005 1878 .

.

.

. 2199 1879 .

.

.

. 2257 1880

.

.

.

. -2361

59!)

1881 1882 1883 1884 1885

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. 2401 . 2521 . 2578 . 2709 . 2634

2) Inspektionen bei fahrenden- Postbureaux (Bahn- und Schiffsposten) fanden im Berichtjahre 316 statt (1884: 400).

3) Die Büreauinspektionen des Jahres 1885 gaben Anlaß zu speziellen Maßregeln : d e s Bundesrathes i n . . . . .

l Falle, des Post- und Eisenbahndepartements in .

25 Fällen, der Oberpostdirektion in .

.

. 523 ^ d e r Kreispostdirektionen i n ...

1233 ,, Im Ganzen 1782 Fälle.

4) Ueber die Besorgung des Trainmaterials wurden im Jahr 1885 130 Inspektionen vorgenommen.

Die Verminderung gegenüber 1884 der Inspektionen bei stationären Poststellen erklärt sich dadurch, daß für einen Postkreis, in welchem früher als Regel jede rechntmgspflichtige Poststelle jährlich mehrmals inspizirt worden war, die Zahl der regelmäßigen Inspektionen auf das richtige, allgemein vorgeschriebene Maß zurückgeführt wurde.

O Hinsichtlich der Inspektionen der fahrenden Postbüreaux ist zu bemerken, daß diese Bureaux im Jahr 1884, nach Inkrafttreten des neuen Posttaxengesetzes, in außerordentlicher Weise inspizirt wurden, um den riphtigen Vollzug der neuen Bestimmungen zu kontroliren.

Im Uebrigen wird dem Inspektion s wesen, wie es das Interesse des Dienstes erheischt, fortgesetzt dio größte Aufmerksamkeit zugewendet und dasselbe immer mehr entwickelt. Die Erfahrung hat die Notwendigkeit dargethan, daß auch von Seite der C e n t r a l v e r v v a l t u n g den Inspektionen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, als dieses bei dem Bestände des hiefür disponibel!)

Personals bisher möglich war.

VI. Postregal.

Dieses Kapitel veranlaßt nicht zu speziellen Bemerkungen, so daß wir uns darauf beschränken können, auf die nachstehende Tabelle zu verweisen, welche die im Beriolitjahre gegen Privatpersonen wegen Verletzung des Postregals ausgefällten Bußen vorzeigt.

Uebersicht der im Jahre 1885 wegen Verletzung des Postregals verhängten Bußen.

1

Postkreis.

Verwendung schon gebrauchter Werthzeichen.

Zahl | der Fälle. ,

1

Betrag.

Personentranspòrt mit Pferdewechscl.

Zahl j der Fälle. |

Betrag.

,,

Unbefugter Missbranch Transport der von Postgegenständen. Portofreiheit.

Zahl der Fälle,

Betrag.

Zahl i der · Betrag.

Fälle.

Sonstige Uebertretungen.

Zahl der Fälle.

Betrag.

Total.

l

l

Zahl der Fälle.

Betrag.

i

l

Fr.

Genf . .

Lausanne 1 Bern . .

Neuenburg Basel . .

1 Aarau Luzern Zürich .

St. Gallen Chur . .

1 Beilenz .

. .

. .

.

. .

. .

. .

. .

.

(1885

;

26 27 , 13!

28 !

20 !

42 , 37 i 59 8 2

--

2 34. 75 36. 45 -- 17.55 -- 37.80 -.~ 27. 65 -- 54. 95 -- 49. 95 _ 79. -- · --

10.80 4.70

262 353. 60

--

!

i !

i l

Fr

--

26. 65 -- -- -- -- -- -- -- --

2 ! 26.65

Fr.

--

5 -- -- -- -- 1 -- -- -- 6

18.40 -- -- --

Ì Fr.

1 ; 3.35

-- --

' Ì

(l 884 298 399. 37

-- --

--

--

.

-- .-- -- 4 ,i 17.--

--

--

4 --

22. 40

Fr.

--

Ì

Fr.

--

1 3.35 33 79. 80 !

27 , 36. 45 13 17.55 30 ·44.15 !

21 31.-- 1 44 59.65 38 53.95 67| 120.-- 8 10. 80 i 2 4.70

9

38.40

284 i 461. 40 i

5

12.75

318 ! 575. 42 \

-- --

--

-- 1

--

2 1 2

6.35 3.35 4.70 --

4 i 24.--

--

5 1 20. 35 j

Totrtl 1 U Lei 1 '\

|

;

i -- '

4

115. 10

4

23.35

8

24.85

\

60 i

TU. Lokale.

1) Die Erwerbung von Bauplätzen für neue Postgebäude in Luzern und Interlaken, sowie die Kreditbewilligungen für die Ausführung der Bauten in Luzern und St. Gallen, haben wir bereits unter Abschnitt II des gegenwärtigen Berichtes erwähnt.

2) Als w eitere wich tigere Vorkommnisse in Bezug auf Erstellung, Miethe und Einrichtung von Postlokalen erwähnen wir Folgendes : a. Das Transitpostbüreau im Bahnhof Genf hat einen Anbau erhalten, da das frühere Lokal den Anforderungen des Verkehrs nicht mehr genügte. Per Dienst ist seit dem 20. September 1885 in den vergrößerten Lokalen installirt; b. die im Geschäftsbericht von 1884 unter VII, d erwähnten verbesserten Lokale in St. I m i e r sind im Berichtjahre bezogen worden; c. dem dringenden Bedürfniß nach geräumigeren Lokalen für das Filialpostbüreau im G e n t r a l - B a h n h o f in B a s e l hat durch Abschluß eines Vertrages mit der Centralbahn-Gesellschaft, betreffend Erweiterung der Postdienstlokale, Rechnung getragen werden können. Die erweiterten, zum Theil neuen Bureaux werden im Jahre 1886 bezogen werden ; d. für Erstellung eines Neubaues zum Behuf der Unterbringung eines Transitpostbüreau im b a d i s c h e n B a h n h o f in B a s e l sind Unterhandlungen im Gange; e. in F l u n t e r n ist am 1.Oktober 1885 ein neues größeres Lokal für Post- und Telegraphendienst bezogen worden; f. auf den nämlichen Zeitpunkt hat die Verwaltung ein dun dienstlichen Verhältnissen entsprechendes Büreaulokal in U n t e r s t r a ß gemiethet ; g. in A u ß e r s i h l wird in zentraler Lage für Unterbringung der Post- und Telegraphenlokale ein Neubau aufgeführt und von der Verwaltung gemiethet werden. Der Bezug desselben wird ins Jahr 1886 fallen; h. die ungenügenden Räumlichkeiten, die uns in H e i d e n zur Verfügung standen, wurden im Juli 1885 durch passendere ersetzt; i. in Po nt e si n a wurden, wie wir es im letztjährigen Geschäftsbericht in Aussicht gestellt haben, verbesserte Lokale bezogen (und zwar auf 1. Juni 1805); k. der gehörigen Remisirung der Postfuhrwerke wurde vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt und daher an verschiedenen Plätzen für neue oder verbesserte Remisen gesorgt.

Ü02

VIII. Wichtigere Vorkommnisse im Postwesen.

1) Für die vom Bundesrath durch Beschluß vom 6. Oktober 1883 im Interesse der Sicherung des durchgehenden Verkehrs der schweizerischen Centralbahn auferlegte Verpflichtung, auch während der Winterfahrphinperiode den an den Gotthardzug anschließenden Schnellzug getrennt von dem an die übrigen Züge in Ölten anschließenden Zug VM führen, hat die Verwaltung der Centralbahn eine Entschädigung vom Bundesrath und nach Ablehnung desselben beim Bundesgericht verlangt.

Durch Urtheil vom 29. Mai 1885 hat dieses Gericht die Forderung als unbegründet erklärt.

2) Die bedeutende Zunahme des Verkehrs und die Nothwendigkeit der Ausrangirung einiger der ältesten Bahnpostwagen machte eine erhebliehe Vermehrung des Bahnpost-Wagenparks nothwendig.

8) Die Instruktion für die Postpferdehalter wurde den Bedürfnissen entspreehend revidirt. Die neue Instruktion ist in Nr. 13 des Postamtsblattes von 1885 enthalten.

4) Die Ooffnung der Alpenpässe für den Verkehr von Räderfuhnverken fand statt wie folgt: 1884.

Simplon Furka Oberalp Lukmanier .

St. Bernhardin Spl«gen Maloja Julier Albula Bernina .

.

Flüela

.

.

.

.

.

.

.

.

.

28. März 21. Juni 21. ,, 16. Mai 18. ,, 13. ,, 25. Mär/, 12. April 19. Mai 1 4 . ,, 24. ,,

1885.

20. Mai 1. Juni '29. Mai 1. Juni 6. ,, 1. ,, 4. April '24. ,, 27. Mai 5 . Juni 30. Mai

5) Als größere durch Naturereignisse herbeigeführte Störungeu im Postbetriebe sind zu erwähnen: a. S i m p l o n , Unterbrechung durch großen Schneefall vom 16. .bis 23. Januar und vom 3. bis 8. Februar; den 17. April Unterbrechung bei Grondo in Folge starker Regengüsse; den 27. April bis 3. Mai Unterbrechung durch Lawinen (beim Dorfe Simplon mußte ein Schneetunnel von 60 m. gegraben werden). Den 30. August war der Festverkehr wegen

603

b.

c.

d.

e.

f.

g.

h.

Lawinensturz zwischen Simplon und Berisal unterbrochen ; den 28. September Unterbrechung wegen starken Schneefalls; den 16. Oktober Unterbrechung durch Regengüsse zwischen Vogogna und Isella und durch Schneefall beim Schirmhaus Nr. 5 zwischen Berisal und Simplon ; .

T h u n - S i m m e n tha l - C h â t e a u d ' O e x - A i g l e , den 5. bis 10. Februar Unterbrechung zwischen Aigle und Sepey durch mehrere Erdrutschungen; den 17. und 21. Februar Unterbrechung wegen Schneemelze; den 29. November bis 7. Dezember Unterbrechung im Simmenthal bei Weißenbach durch Hochwasser; L u k m a n i e r , Unterbrechung bei Casaccia den 30. August durch Regengüsse; S p l ü g e n , den 5. und 6. Mai Unterbrechung durch Straßenverschüttung bei der Roffla auf eine Entfernung von ca. 100 m.; den 7. und 8. August Unterbrechung bei Vereeja durch Hochwasser; den 28. bis 30. September Unterbrechung zwischen Chiavenna und Campodolcino, (50 m. des Straßenkörpers bei Casaceia weggespült, bei Gallivaggio und St. Giacomo Straße zerstört, dergleichen auch zwischen Chiavenna und Colico, durch Hochwasser); St. B e r n h a r d i n , Unterbrechung den 4. und 5. Februar in Folge großen Schneefalls ; den 7. und 8. August Unterbrechung bei Soazza durch Hochwasser; A l bula, den 15. Mai, Unterbrechung durch Schneefall; F l ü e l a, wegen Lawinengefahr Unterbrechung den 13. Februar und wegen großen Schneefalls den 15. Mai; M a l o j a , den 7. und 8. August Unterbrechung bei Presto ob Chiavenna, durch Hochwasser ; deßgleichen den 8. September.

B. Telegraphenverwaltung.

1. Allgemeine Bemerkungen.

Nachdem sich seit dem Jahre 1882 eia stetiger Rückgang in den Depeschenzahlen bemerkbar gemacht hatte, ist im Jahre 1885 wieder eine Verkehrszunahme eingetreten, indem sich die Gesammtzahl der Telegramme von 2,852.300 im Jahre 1884 auf 2,910,130 im Jahre 1885, also um 57,830 gehoben hat. Es erzeigt nämlich : Bundesblatt. 38. Jahrg. Bd. 1.

43

604

der interne Verkehr eine Vermehrung von ,, internationale ,, ,, ,, ,,

. . 34,065. . 28,809

zusammen 62,874 der Transitverkehr, dagegen eine Verminderung von . 5,044 der Gesatnmtverkehr somit eine Vermehrung von . . 57,830 Telegrammen.

Die nachstehende Tabelle enthält eine vergleichende Zusammenstellung des Telegraphenverkehrs in den einzelnen Monaten der Jahre 1884 und 1885.

Monat..

Depeschenzahlen.

1884.

Januar .

Februar März .

April .

Mal Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

-.

.

.

.

.

195,721 185,005 205,846 216,368 235,134 226,841 296,153 314,987 282,622 275,076 215,866 202,681

Total" 2^852^00"

1885.

195,191 182,953 215,053 219,233 228,153 236,769 310,901 344,812 285,895 273,712 219,116 198,342 "2,910,130 2,852,300

Mehr.

-- -- 9,207 2,865 -- 9,928 14,748 29,825 3,273 -- 3,250 --

Weniger.

530 2,052 -- -- 6,981 -- -- -- 1,364 -- 4,339

73^09615,266~~ 15,266

Differenz 57,830 57,830 Wie im Vorjahre die Verminderung, so fällt im Berichtjahre die Vermehrung größtentheils auf die Monate Juli und August, und es zeigt sich dabei deutlich der Einfluß des Fremdenverkehrs, welcher sich im Berichtjahre erheblich günstiger stellte als früher.

Diese Vermehrung der Depeschenzahlen gegenüber dem Vorjahre hat auch eine Erhöhung der Einnahmen mit sich gebracht, indem der Ertrag der Telegramme von Fr. 2,104,578. 75 auf Fr. 2,122,953. 73, also um Fr. 18,374. 98 gestiegen ist. Diese Mehreinnahme entspricht nun allerdings nicht der eingetretenen Vermehrung von 57,000 Telegrammen, indem diese etwa die doppelte Einnahme ergeben sollten. Es läßt sich dies nur dadurch erklären, daß sich das Publikum mehr und mehr bestrebt, die Telegramme mög-lichst kurz zu fassen, und infolge dessen der Durchschnittsertrag von Jahr zu Jahr geringer wird.

(505 Anderseits haben die Betriebsausgaben erheblich zugenommen, und zwar hauptsächlich in den Rubriken: ,,Gehalte" um circa Fr. 40,000 infolge des allmäligen Vorrückens der Beamten in höhere Besoldungsklassen, und ,,Inventar" um circa Fr. 30,000 infolge der jährlichen Abschreibungen.

Das allgemeine Rechnungsergebniß 'stellt sich im Vergleiche zum Vorjahre und zum Budget wie folgt : Rechnung.

Budget.

.Rechnung.

1884.

1885.

1885.

Fr.

Fr.

Fr.

Gesammteinnahme 2,225,994. 86 2,184,200 2,239,858. 18 Gesammtausgabe 1,939,121. 22 2,049,000 2,022,065. -- Aktivsaldo

286,873. 64

135,200

217,793. 18

Es ergibt sich somit gegenüber der Rechnung des Vorjahres ein Minderertrag von Fr. 69,080. 46, gegenüber dem Budget (Jagegen ein Mehrertrag von Fr. 82,593. 18.

Indem wir über die Einzelheiten des finanziellen Ergebnisses auf den besondern Rechnungsbericht verweisen, haben wir nur beizufügen, daß das Telegraphenwesen im Berichtjahre weder wesentliche Umgestaltungen, noch wesentliche Erweiterungen erlitten hat. Wenn auch noch hin und wieder neue Bureaux entstehen, da und dort die bestehenden Verbindungen vervollständigt; oder den Erfordernissen des Dienstes entsprechend umgeändert werden, so bleibt dies für den Gesammtbestand ohne erheblichen Einfluß -- unser Telegraphennetz ist als ausgebaut zu betrachten und die Hauptaufgabe der Verwaltungsorgane muß auf die Erhaltung und möglichst vortheilhafte Ausnutzung des Bestehenden gerichtet sein.

Anders verhält es sich mit dem Tel e p hon w es en, dessen Anfange erst einige Jahre zurückreichen und das sich nun allmälig der Periode der vollen Entwicklung nähert, insoweit dies bei dem gegenwärtigen Stande der technischen Hülfsmittel möglich ist. Wie es sich aus dem speziell diesen Dienstzweig behandelnden Abschnitte des gegenwärtigen Berichtes ergibt, ist auch im Jahre 1885 wieder eine Reihe neuer Netze entstanden; die bestehenden haben sich erheblich erweitert und sind vielfach unter sich verbunden worden.

Diese letzteren Einrichtungen namentlich bieten sowohl in technischer als finanzieller Hinsicht die größten Schwierigkeiten. Wie schon in den früheren Berichten wiederholt hervorgehoben wurde, lassen sich Telephonverbindungen auf größere Entfernungen nicht so leiohl erstellen wie Telegraphendrähte, weil sich bei der Empfindlichkeit

606

der Telephonapparate die /eichen des einen Drahtes auf den Nachbardrähten bemerkbar machen ; es bedarf hiezu entweder ganz unabhängiger Linien oder besonderer Einrichtungen auf den bestehenden Linien, und beides ist um so schwieriger, je mehr das Telegraphennetz eines Landes ausgedehnt und verzweigt ist. Nebstdem müssen die Telephonlinien sorgfältiger und mit besserem Material gebaut werden, weil auch die kleinsten Mängel den Gebrauch beeinträchtigen.

Daraus folgt, daß sich die Anlage- und Unterhaltungskosten sehr hoch stellen und wir nur da auf eine entsprechende Einnahme rechnen können, \vo eia reger Geschäftsverkehr vorhanden ist, namentlich so lange die gegenwärtige minime Gesprächstaxe von nur 20 Rp. für fünf Minuten fortbesteht und der Wegfall der Telegramme mit in Rechnung gezogen wird.

Gleichwohl werden diesfalls in neuerer Zeit an die Verwaltung die weitgehendsten Zumuthungen gestellt, und es wird nicht selten die Erstellung von Verbindungen, mitunter von bedeutender Länge, verlangt, deren voraussichtlicher Verkehrsertrag mitunter kaum l bis 2% der Anlagekosten repräsentirt, wobei überdies die Kosten des Unterhalts, der Bedienung, der allgemeinen Verwaltung etc. zu Lasten des Staates fallen. Um solchen Begehrlichkeiten, die in der Regel aus keinem wirklichen Bedürfnisse entspringen, einigermaßen ein Ziel zu setzen j wird in neuerer Zeit von den betreffenden Gemeinden oder Privaten die Garantie eines gewissen, naeh den wirklichen Kosten berechneten Minimalertrages gefordert, wie bekanntlich von jeher auch die Erstellung von Telegraphenlinien an bestimmte Gegenleistungen geknüpft worden ist.

Die Telephon:;echnung des Jahres 1885 schließt mit einem Aktivsaldo von Fr. 47,750. 77 wozu noch die in Rechnung gestellte Inventarvermehrung kommt mit .

.

.

· ·» 124.288. 49 D e r Gesammtertrag v o n .

.

.

. F r . 172,039. 2 6 erscheint aber nicht in der Rechnung, weil er gemäß dem Bundesbeschluß vom 9./313. Dezember 1884 zur theilweisen Amortisation der Kückkaufssumme für das Zürcher Telephonnetz verwendet wurde. Diese Rüekkaufssumme wurde auf Grund des bezüglichen Vertrages und der stattgehabten Inventarisation auf Fr. 298,655. 53 festgestellt, und ea bleiben nun nach Abzug des obigen Aktivsaldo noch Fr. 126,616. 27 zu verzinsen und zu amortisiren.

&

607 C

2. Telegraphenlinien.

Die Linienarbeiten des Jahres 1885 zusammen :

fassen sich wie folgt Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

a. N e u e r s t e l l t e L i n i e n : A n Eisenbahnen .

,, Straßen

4.2 85.4

8.4 12'2.8

Total

89.6

131.2

b. N e u e D r ä h t e an b e s t e h e n d e n L i n i e n : A n Eisenbahnen .

.

.

.

,, Straßen .

.

.

.

.

-- --

8.4 34.8

Total

--

43.2

c. U m g e b a u t e L i n i e n : An Eisenbahnen .

,, Straßen

.

.

.

.

.

. 2 . 7 11.6 Total

d. A u s g e w e c h s e l t e D r ä h t e : An Eisenbahnen .

.

,, Straßen .

.

.

e. A b g e b r o c h e n e L i n i e n : An Eisenbahnen .

,, Straßen

f. A b g e b r o c h e n e D r ä h t e : A n Eisenbahnen .

,, Straßen .

.

.

.

.

5.4 13.s

14.2

18.7

.

.

--

38.6 3.6

Total

--

42.2

.

.

.

.

.

.3.1 2.8

6.2 3.o

Total

5.4

9.2

.

.

-- --

10.7 6.*

Total

--

17.i

Infolge dieser Aenderungen stellt sich die Länge der Staatstelegraphenlinien, nach der Drähtezahl geordnet, auf den 31. Dezember 1885 wie folgt: Länge in Kilometern der Linien zu

Kreise.

1 Draht.

I. Lausanne I I . Bern .

UI. Ölten I V . Zürich

. . .

769.0

358.1

107.6

103.6

46.6

104.6

14S9.5

. . .

700.7

243.0

203.6

75.6

52.7

104.4

1380.o

134.9

1229.6

442.2

284e

189.3

79.9

. . . .

382.0

244.4

86.0

84.5

68.7

71.2

936.8

. . .

363.7

236.6

158.i

97.3

51.7

89.8

997.2

358.8

252.2

197.9

89.7

10.6

16.i

925.3

3016.4

942.5

530.6 537.1

329.0

521.o

6958.4

325.6

520.8 ;

6874.0

;;

84.4

!

--

. . . .

Bestand auf Ende 1885 ,,

6 und mehr l Kilometer, Drähten. i

98.7

V. St. Gallen V I . Chur

2 Drähten. 3 Drähten. 4 Drähten. 5 Drähten.

Total

,,

Vermehrung

l«»*

2977.5

1618.9 1584.1

. .

38.9

34.8

Verminderung . .

--

928.9

3.,

13.6

--

6.5

--

!

0.2

--

6 O CO

Auf Eisenbahnen und Straßen vertheilt, ergeben sich folgende kilometrische Längen der Staatslinien und Drähte: Länge der Drähte.

Länge der Linien.

Kreis.

An Straßen.!

Total.

An Eisenbahnen.

419.2

1070.3

1489.5

461.i

918.9

632.7 452.6'

An Eisenbahnen.

I . Lausanne

. . .

II. Bern

.

III. Ölten I V Zürich

.

. . .

V . S t . Gallen . . . . .

i An Straßen.

Total.

1818.6

1501.8

3320.4

1380.o

1762.7

1304.9

3067.6

596.9

1229.6

2380.3

1024.2

3404.5

484.2

936.8

1476.8

902.9

2379.7 2621.1

503.2

494.0

997.2

1892.6

728.5

. . .

144.i

781.2

925.3

505.7

1468.4

1974.1

Bestand auf Ende 1885 . .

2612.9

43455 ;

6958.4

9836.7

6930.7

16,767.4

1884. .

2609.1

4264.0 |j

6874.o

9831.4

6787.o

16,618.4

Vermehrung

3.8

84.4

5,

143.7

149.o

V I . Chur

.

,,

,,

80.6

!i

jl

!

610 Werden zum Bestände des Vorjahres die Neubauten zugezählt und der Abbruch abgezogen, so ergeben sich folgende Zahlen: Bestand auf Ende 1884 .

Neubauten im Jahre 1885 .

.

.

.

.

Abbruch i m Jahr 1885

.

.

Längen vei-mehrung legung .

.

.

Linienlänge. Drahtlänge.

6,874.o 16,618.4 89.6 174.* 6,963.6 5.4

16,792.8 26.8

6,958.2

16,766.6

durch Linien Ver.

.

.

.

Bestand auf Ende 1885

.

.

0.2

. 6,958.4

0.9 16,767.4

Die den Eisenbahnverwaltungen angehörenden Telegraphenlinien und Drähte erzeigen auf Ende 1885 folgenden Bestand: Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

Selbstständige Bahnlinien .

.

.

. 422.i 691.2 Bahndrähte a n Staatsliniea .

.

.

-- 3237.1 Bestand d e s Vorjahres

.

.

Total 422.1 .

. 420.o

Vermehrung "o

2.i

3928.8 3905.8 22.5

Die konzedirten Privattelegraphenlioien und Drähte hatten auf Ende 1885 folgende Länge: Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

Unabhängige Privatlinien .

.

.

. 1066.o 1133.4 Privatdrähte an Staatslinien .

.

.

-- 6l.s Bestand d e s Vorjahres

.

.

Total 1066.o .

.

940.*

Vermehrung

125.6

1194.7 1059.2 135.5

Die Gesammtlänge der in der Schweiz auf Ende 1885 stehenden Telegraphenlinien faßt sich zusammen wie folgt:

be-

Gii Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

. 6,958.-i 16,767.4 422.J 3,928.3 . l,066.o 1,194.7

Staatslinien .

Bahnlinien Privatlinien .

Total ~~8,446.r, . 8,234.4

Bestand auf Ende 1884

Vermehrung

21^890.1 21,583.4

212.i

307.o

In den obigen Zahlen sind 89.6 Kilometer Kabellinien Inbegriffen mit einer Vermehrung von 0.4 Kilometern gegenüber dem Vorjahre.

Für den gesammten Linienbau und Unterhalt wurden 4669 neue Stangen verwendet und zwar 3789 imprägnirte und 880 gewöhnliche. Die Zahl der aus dem Centralmagaain abgegebenen Isolatoren beträgt 9720.

Die angeführten Neubauten betreffen hauptsächlich den Anschluß der neuen Telegraphenbüreaux an das Netz Eine Ausnahme bildet einzig die neue internationale Linie Bourg-St. Pierre-Aosta, welche auf Anregung der Kantonsregierung von Wallis und ini Einverständniß mit der italienischen Verwaltung erstellt wurde, um das Hospiz auf dem großen St. Bernhard nach beiden Seiten hin in telegraphische Verbindung zu setzen und den Verkehr zwischen den Grenzorten zu erleichtern.

Die Statistik der Linienstörungen zeigt für das Berichtjahr im Vergleich zum Vorjahre folgendes Ergebniß : Zahl der Störungen.

Art

Dauer in Stunden.

Durchschnittsdaaer.

der Störung.

1884.

1885.

1884.

1885.

1884.

947

940

3473

3804

3.67

Unterbrechungen

252

1613

5.80

5.88

105

274 162

1462

Ableitungen

792

768

7.54

4.71

1376

5727

4.39

4.41)

Verwicklungen .

. .

Total

1304

6185

1885.

4.0 1

612

Es hat daher sowohl die Zahl als die Dauer der Störungen gegenüher dem Vorjahre etwas zugenommen, was sich aus dem verhältnißmäßig frühen und heftigen Eintritt des Winters erklären läßt.

Die wöchentlichen Isolationsmessuugen ergeben im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen: Gut.

Befriedigend. Ungenügend.

1884 14,698 769 1885 14,774 648 oder in Prozenten der Gesammtzahl : 1884 94.00 4.95 1885 95.82 4.18

Auf Ende 1562 25 230 116

70 77

Total.

15,537 15,499

0.45 0.50

3. Apparate.

1885 waren in Thätigkeit: Morseapparate (Vermehrung 38), Hughesapparate (ohne Vermehrung), Relais (Verminderung 20), Telephonapparate (Vermehrung 14).

Die Verminderung der Relais rührt hauptsächlich von einer neuen Klassifikation der Reserveapparate her.

Außerdem besaß die Verwaltung theils in Reserve, theils in Miethe bei den Eisenbahngesellschaften 110 Morseapparate, 9 Hughes, 212 Relais und 199 Morse älteren Systems.

Der Ruhestrombetrieb wurde im laufenden Jahre auf 6 neuen Drähten mit 55 Apparaten eingeführt und umfaßte am Ende des Jahres 71 Drähte mit 630 Apparaten.

4. Bureaux.

Im Laufe des Jahres 1885 wurden 22 neue Telegraphenbureaux, worunter 2 Sommer- oder Privatbüreaux und 2 Eisenbahntelegraphenbüreaux, errichtet, also 11 Bureaux mehr als im Vorjahre. Ferner wurden 12 öffentliohe, mit dem Telegraphennetze verbundene Tolephonstationen eröffnet, die dem Publikum das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Dagegen sind 3 Sommeroder Privatbüreaux, l Eisenbahntelegraphenbüreau und 2 Aufgabebüreaux aufgehoben worden. Ein Bahntelegraphenbüreau und eine

613 Teleplionstation sind in gewöhnliche Gemeinde-Telegraphenbüreaux und ein Privatbüreau in ein Bisenbahntelegraphenbüreau umgewandelt worden.

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich daher folgende Büreauzahl: Bestand VerVerBestand Ende 1884. mehrung. minderung. Ende 1885.

Fortwährend geöffnete Staatsbüreaux (incl.

Telephonstationen) 1045 31 -- 1076 Sommer- und Privatbureaux . . . .

83 2 4 81 Bisenbahnbüreaux . .

86 3 2 87 Total der Telegraphenbureaux . . . .

Aufgabebüreaux . .

1214 74

36 --

6 2

1244 72

1288

36

8

1316

In Bezug auf ihre Dienststunden vertheilen sich die Telegraphenbüreaux wie folgt: Ununterbrochener Dienst .

Verlängerter Tagdienst .

Voller Tagdienst Theilweise erweiterter Dienst Beschränkter Dienst .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

5 10 49 58 1122

1244

5. Personal.

Die im Laufe des Jahres 1885 im Personal der Telegraphenverwaltung eingetretenen Aenderungen fassen sich zusammen wie folgt: Kücktritte. Abberufungen. Todesfälle.

Centralverwaltung .

.

.

-- --> -- Haupt- u n d Spezialbüreaux .

3 -- 3 Zwischenbüreaux .

.

.

48 6 20 Bedienstete .

.

.

.

4 -- i Total

55

6

24

614 Die beiliegende Tabelle (Beilage I) enthält in üblicher Weise den Bestand des gesammten, im Telegraphendienste verwendeten Personals, jedoch mit Ausnahme derjenigen Beamten, welche sich ausschließlich mit dem Telephonwesen befassen.

In Bezug auf die Verletzung des Depeschengeheimnisses hatte sich die Verwaltung mit 4 Fällen zu befassen; aber nur in einem derselben konnte ein Vergehen konstatirt werden; der betreffende Beamte wurde einfach entlassen, weil dabei weder ein persönlicher Vortheil, noch eine Schädigung anderer Personen beabsichtigt war.

Die übrigen drei Fälle stellten sich als unbegründet heraus..

Die dem Personal im Laufe des Jahres ertheilten Bußen erreichen die Zahl von 753 im Gesammtbetrage von Fr. 1437. 50, welche Summe nach Vorschrift dem Beamtenversicherungsvereiu zugewendet wurde.

6. Beziehungen zum Auslande.

Wie in dem vorjährigen Berichle erwähnt wurde, war die auf 1884 in Aussicht genommene internationale Telegraphenkonferenz aaf das Jahr 1885 verschoben worden. Sie fand nun vom 10. August bis 17. September in Berlin statt, und die Schweiz war dabei durch den Direktor der Telegraphenverwaltung vertreten.

Einen Hauptverhandlungsgegenstand dieser Konferenz bildete der Vorschlag zur Einführung einer Einheitstaxe für ganz Europa, welche jedoch aus finanziellen Gründen nicht zur Annahme gelangte.

Immerhin war das Ergebnis der Berathungen ein bemerkenswerthes, indem das Tarifwesen vereinfacht, die Taxen vielfach ermäßigt und ein billigeres Vertheilungsverhältniß zwischen großen und kleinen Staaten aufgestellt wurde.

Daneben hat auch das internationale Dienstreglement eine Reihe von mehr oder weniger wichtigen Abänderungen erlitten.

Diese neuen Abmachungen treten mit dem 1. Juli 1886 in Kraft.

Bei dem gleichen Anlaß wurden auch mit Deutschland und Oesterreich-Ungarn neue Spezialverträge im Sinne einer Taxermäßigung abgeschlossen, während Frankreich und Italien sich gegenüber ähnlichen Vorschlägen ablehnend verhielten.

Durch den im Jahre 1885 erfolgten Beitritt von Neu-Südwales, Senegal, Tasmanien und Tunis ist nun die Zahl der dem inter-

Beilage 1.

Zur Seite 614.

1

Haupt- und Spezialbüreaux.

3

:

Lausanne

i

.

--

. . .

Ölten

--

--

--

Zürich St. Galleu

. . . . .

--

--

Chur Total der Kreise

1

1

1

3

45

1

1

1

3

34

1

3 i

Gesammttotal Ende 1885

1

2 Ì 1 Ì

3 ! 10 ' --

54

2

4

3

18

2

5

5

2

12 i

2

3

1

1

3

37

18

3

1

1

1

1

1

23

5

3

4

1

1

1

2

5

6

6 ! 5 ! 6

2

230

11

12

1

Provisorisch.

19

Weiblich.

5

Männlich.

18

Privatbeamte.

--

Postbeamte.

ßalmbeamte.

Weibliche.

Weiblich^.

Mannliche.

Weibliche.

Männliche.

Männliche.

Weibliche.

3

5 '

1

!

--

18

~

18

118

334

14

348

211

117

313

15

328 287

i

--

3

90

4

41

58

8

7

66

46

41

49

33

1

97

21

27

24

8

1

16

14

224

63

275

12-

15

_

17

15

201

88

284

5

l

6

--

; 1

!

1

_

>' '5 =g O

i

Telegraphenkreise :

Bern .

!

i

Ì

Total des Personals.

Postbeamte. i Privatbeamte.

i

10

Total des Personals.

Provisorische.

1

Boten. ;

Definitive.

2

Aufgabebüreaux

Bahnbeamte.

1

Volontäre.

Nichtpatentirte

1

!

1

Männliche.

Weibliche.

i

Männliche.

Büreauchet's.

Kassiere.

Adjuukte.

Inspektoren.

Provisorische.

3 -5°
p a o M

Definitive.

Kj«

Revisoren.

Sekretäre.

Direktor.

3 JÇ

Gehülfen.

i Patentirte.

Weibliche.

jiTelegraphisten ';|i

'

Zwischenbüreaux.

Männliche.

Gehülfen und Kopisten.

1

5 19 ' " !

15 212 '· 58 > 13 ' 15

15 '212

58

Gesamm t-Total.

[

tl

1 il

Personalbestand der Telegraphenverwaltung auf 31. Dezember 1885.

i

75

26

33

42

1 ~

86

26

32

27 i 24

14

5

191

64

246

9

289 ' i 255

2

3

139

55

186

8

194

--

22, 2 i 495 194 201 222i 90

65

68

3

1196

505

1638

63

1701

-- 1 --

495 ! 194 '! 201 222 ! 90

3

1214 '

505

1656

63

1719

3

1195 \

500

1615

80

1695

5

41

13

13 ' 15 ' 10 ' 13

81

1

27

l

!:

25

·1 « 9

1 ! 65

l

68 ' Î

(

r.

1884

Vermehrung Verminderung

1 --

1 '

2 \

\

j

v

i

1 i 3 | 10 '< -- .

< |

6 ;

'

i

6

15 -

i ·1

;

6

i i

198

58

14! --

1 , 12

:

10 1 19

6

182 Ü 202 222 | 89 9 :

22 i 10 477

18 : 12 ,, -- ; --

9

i

--

i

1

3

10

1

6

22 ; 10 l

1 i 67

i

19 2

'

r

i

:

·

68

--

--

~

i l

24 i .

!

17

615

nationalen Verbände angehörenden staatlichen Verwaltungen auf 40 angewachsen. Dazu kommen noch 10 Privatgesellschaften, welche dem Vertrage ebenfalls beigetreten sind, sowie 11 andere, welche ohne förmlichen Beitritt sich doch im Allgemeinen den Bestimmungen des internationalen Reglements unterziehen.

An neuen internationalen Verbindungen sind zu erwähnen: St-Louis (Senegal)-Teneriffa, un d Argentinien-Bolivia.

Die Telegraphenlinien von Paraguay nalen Verkehr eröffnet worden.

sind für den internatio-

7. Telegraphischer Verkehr.

Wie in frühern Jahren folgen hienach : 1) eine vergleichende Uebersicht der Depeschenzahlen in den beiden letzten Jahren ; 2) eine vergleichende Uebersicht der in den beiden letzten Jahren von den verschiedenen auswärtigen Staaten e i n g e g a n g e n e u und dahin b e f ö r d e r t e n Telegramme.

Vergleichende Uebersicht der Depeschenzahlen von 1884 und 1885.

6 6

T> ,,f Xi*r1 fititci ßeioraerte interne Depeschen.

1884.

Januar .

Februar .

März . .

April . .

Mai .

Juni Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total Vermehrung .

1885.

Beförderte und empfangene inter- Transitdepeschen.

nationale Depeschen 1884.

1885.

110,319 107,061 121,022 126,320 142,840 139,839 186,955 201,989 177,923 170,537 123,987 116,197

111,755 107,028 125,244 129,879 137,627 147,885 201,264 217,845 177,377 168,948 121,780 112,422

59,271 58,451 55,242 54,468 60,579 64,361 65,172 64,300 67,331 66,208 65,467 67,237 86,784 87,383 89,621 104,758 80,397 86,514 78,235 76,628 66,128 71,360 61,202 i 62,570

1,724,989

1,759,054

835,429 864,238 28,809

34,065

3,45 o.o

1,97 °/o 1 j

Verminderung

1884.

j

1885.

Total.

1884.

22,702 24,245 24,876 24,963 21,535 22.414 23^377 24,302 26,304 25,751 25,282

24,985 21,457 25,448 25,054 24,318 21,647 22,254 22,209 22,004 28,136 25,976 23,350

195,721 185,005 205,846 216,368 235,134 226,841 296,153 314,987 282,622 275,076 215,866 202,681

291,882

286,838

2,852,300

26,131

i

5,044 j 1,73 "/o

1885.

195,191 182,953 215,053 219,233 [ 228,153 236,769 310,901 344,812 285,895 273.712 219^116 198,342 2,910,130 57,830 2,02 »/o

617 Vergleichende Uebersicht der während der beiden letzten Jahre von den verschiedenen auswärtigen Staaten eingegangenen und dahin beförderten Depeschen.

Versandt.

Total der ausgewechselten Depeschen.

Empfang.

L a n d er.

1884.

1885.

Deutschland 144,043 144,837 122,202 127,389 Frankreich .

56,672 59,777 Italien .

Oesterr.-Ungarn 33,555 36,756 17,054 18,802 England .

Belgien . . . 10,896 10,755 5,772 6,327 Amerika 5,452 6,224 Rußland . .

5,987 5,86ti Niederlande 1,952 Indien .

1,896 1,695 1,751 Spanien .

1,210 1,445 Aegypten Rumänien, Ser1,353 bien, Bulgarien 1,225 1,055 1,122 Algier 719 609 Türkei, europ. .'

China, Japan, 457 Australien 461 535 554 Schweden . .

478 439 Türkei, asiat. .

Dänemark .

408 473 Griechenland .

375 251 212 Norwegen .

232 Luxemburg . .

122 I9b Portugal 183 169 Malta u. Corfu 165 96 Süd-Afrika . .

22 17 p Persien .

15

1884.

132,363 136,735 57,634 32,871 21,052 9,745 7,511 6,312 6,631 1,942 1,593 1,583

1885.

1884.

1885.

132,009 276,406 276,846 142,139 258,937 269,528 59,384 114,306 119.161 36,285 66,426 73^041 23,419 38,106 42,221 9,523 20,641 20,278 8,252 13,283 14,579 7,086 11.764 13,310 6,357 12,618 12,223 1,856 3,894 3,752 3,302 1,551 3.288 1,715 2,793 3,160

1,425 1,515 725

1,578 1,458 599

2,650 2,570 1,444

2,931 2,580;

726 539 541 390 385 287 141 199 81 24 14

715 544 513 396 310 266 209 188 54 27 7

1,187 1,074 1,019 7'.)8 760 499 263 382 246 46 29

1,172 1,098 952 86l)1 5(5 11 498' 405: 357!

150 44 12]

1,208

Total 412,465 427,798 422,964 436,440 835,429 864,238 l

618 Die Zahl der beförderten und empfangenen Telegramme (Transit und übertelegraphirte nicht inbegriifen") stellt sieh für die bedeutenderen Ortschaften wie folgt: Oresammtzahl im Jahre 1885.

Durchschnitt per Tag.

1116 993 792 512 375 299 298 280 164 158 137 117 108 94 92 91 86 85 83 75 74 72 63 59 58 53

407,262 362,483 289,101 186,925 137,057 109,019 108,615 102,113 59,857 57,584 50,057 42,879 39,388 34,139 33,524 33,327 31,220 30,203 30,118 27,217 27,171 26,186 22,871 21,250 21,118 19,402

Zürich Basel Genf Bern St. Gallen Luzern Lausanne Winterthur Neuenburg Chaux-de-Fonds Chur Biel Vivis Interlaken Schaffhausen Solothurn Aarau Freiburg Thun Montreux Lugano Rorschach Herisau .

Baden Glarus Üavos-Platz

.

Ueberdies finden sich : 10 Ortschaften mit 41--50 Telegrammen per Tag, 13

23 77 904 150

,, ,, ,, ,, ,,

,, ,, ,, ,, ,,

31-40

n

v>

21-30 T) H 11-20 T) fl 1-10 ·n fi weniger als l Telegramm per Tag.

Der i n t e r n e Verkehr hat im Jahre 1885 um 1,97 °/o und der i n t e r n a t i o n a l e um 3,45 °/o zugenommen, wähi'end der T r a n s i t v e r k e h r eine Verminderung von 1,73% aufweist. Der

611) G e s a m m t v e r k e h r erzeigt gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von 2,02 %.

Die S t a t i s t i k d e r T e l e g r a m m e ergibt mit Bezug auf den I n h a l t folgende Prozentsätze: Interne.

Internationale.

1884.

Staatstelegramme Börsennachrichten .

Handelstelegramme Privatangelegenheiten Zeitungsnachrichten

1885.

1.00

1.00

5.85

5.57

30.76

32.23

60.55

59.16

1.84

2.04

100.00

lOO.oo

1884.

1885.

0.40

0.30

12.12

10.37

46.40 40.14

51.60

0.94

0.61

lOO.oo

lOO.oo

37.22

Die in dieser Ausscheidung nicht inbegriffenen Diensttelegrarnme erreichen die Zahl von 97,426, wovon 68.41 °/o auf den Post- und 31.59 °/o auf den Telegraphendienst fallen.

Die Klassifikation nach der Art der Telegramme ergibt folgendes Prozentverhältniß : Interne.

Internationale.

1884.

1885.

1884.

1885.

Ohne besondere Angaben in . 82.81 81.05 94.17 94.46 , Mit bezahlter Antwort 7.03 7.70 2.90 .OK Bezahlte Antworten .

6.80 7.17 2.00 2.06 Mit ,,Expressen bezahlt"t.

1.01 2.36 0.06 0.04 . 0.64 Mit ,,Expressen"0.56 0.25 0.20 Kollationirte 0.03 0.02 _ Chiffrirte .

0.03 O.oi Mit Empfangsauzeige O.oi 0.04 0.05 Rekommandirte 0.01 0.01 -- Nachzusendende 0.18 0.19 0.03 0.08 Mit mehreren Adressen 0.96 0.42 0.30 0.27 Per Post zu bestellende 0.34 0.30 0.19 0.11 Während der Nacht zu bestellende 0.04 · 0.04 -- Offene Zustellung Mit mehreren Angaben 0.18 0.17 0.03 0.0,'i --

lOO.oo

lOO.oo

lOO.oo

Die Klassifikation nach der W o r t z a h l erzeigt Prozentverhältniß :

1'olgeude.s

100.00

Bundesblatt, 38. Jahrg. Bd. 1.

44

620 Wortzahl.

interne.

1884.

Internationale.

1885.

1884.

1885.

3

0.13

0.09

1.17

4

1.21

1.11

2 82

2.83

5

l.«

l .«B

3.42

3.52

6

4.71

4.66

4.88

5.20

7

5.06

5.2B

5.78

5.90

9.86

7.60

7.89

8.17

7.89

7.84 10.00

8 9

10.05 8.06

1.03

10

12.87

12.42

9.67

11

6.80

7.04

7.39

7.40

12

8.66

8.84

7.61

7.83

13

5.60

5.37

6.09

6.10

14

6.28

6.26

5.56

5.46 4.68

15

4.07

3.83

4.75

16

4.32

4.53

4.14

4.12

17

3.00

2.75

3.36

3.6!>

18

3.08

3.10

2.85

2.81

19

2.00

2.0l

2.31

2.24

20

2.15

2.36

2.29

21--30

7.66

7.67

8.06

2 so

3.ss

2.47

2.15

lOO.oo 13.49

lÖO.oo 13.69

lOO.oo 13.1D

lOO.oo 12.7i

über 30 Durchschnittswortzahl

2.07 7.6»

Als Ausweis über die Betheiliguag der verschiedenen Arten von Bureaux bei der Beförderung der Telegramme folgt nachstehend eine Zusammenstellung der verschiedenen Telegvatnmgattungen, der Zahl der Bureaux und der Arbeitstage, sowie der sich daraus ergebende Durchschnitt für jeden Arbeitstag, wobei die internen übertelegraphirten und die internationalen Transittelegramme doppelt berechnet sind.

Interne abgehende Telegramme.

.

. 1,759,054 ,, ankommende ,, 1,793,185 (Kopien Inbegriffen) 3,552,23!)

Internationale abgehende Telegramme .

427,798 ,, ankommende ,, .

436,440 864,238 Amtliche abgehende Telegramme .

.

97,426 ,, ankommende ,, .

.

92,670 19Ü,09(> Interne übertelegraphirte .

.

.

.

.

. 3,575,782 Internationale Transittelegramme.

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.

.

. 1,975,644 (Auswechslungsverkehr) Total der Telegramme 10,157,999

621 Anzahl der Bureaux.

Hauptbüreaux Spezialbüreaux Zwischenbüreaux

15 26

1203

Durchschnitt der der Telegramme. Arbeitstage. per Beamten und per Tag.

6,567,859 1,008,313 2,581,827

89,075 25,263 439,095

73.7 39.9 5.8

553,433 18.3 10,157,999 1244 Der Durchschnitt per Arbeitstag ist somit auf den Hauptbüreaux um 1,4, auf den Spezialbilreaux um 2,2 und auf den Z wischen bureaux um 0,i gestiegen.

Die größern Bureaux erzeigen für das ganze Jahr folgende Durchschnittszahlen : St. Gallen 87, Bern 83, Basel und Zürich je 77, Luzern 75, Chur 71, Ölten 70, Bellenz 69, Genf 67, Lausanne 65, Neuenburg 64, Winterthur und Glarus je 63, Brieg 61, Vivis 57, Schaffhausen 54, Chaux-de-Fonds 50, Interlaken 48, Thun 46, Samaden und Sitten je 45, Lugano und Rapperswyl je 44, Biel, Frauenfeld und Ragna je 43, Uster 40, Klein-Basel und Nyon je 39, Rorschach und Yferten je 38, Langenthal, Montreux und Solothurn je 34, Aarau und Morsee je 33, Delsberg 30, Freiburg und Romanshorn je 25, Zug 24, Locamo 16.

Die Statistik über die Zeit, während welcher die internen Telegramme auf den Aufgabebüreaux uabefördert liegen blieben, liefert folgende Prozentsätze: Beförderung.

1882.

1883.

1885.

1884.

Innert l-- 30 Minuten 99.24 99.28 99.41 99.87 * 31- 60 ,, O.B4 0.70 0.67 0.53 * 61- 90 ,, O.OB 0.05 0.04 0.05 91-120 ,, 0.02 0.02 O.oi -- ., 121 u. mehr ,, 0.03 lOO.oo

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Die der Verwaltung wegen Verlust, Verspätung oder Verstümmelung zugegangenen R e k l a m a t i o n e n erreichen die Zalil von 778, wovon 524 durch die Zentralverwaltung und '254 dur t'h die Kreisinspektionen erledigt wurden. Davon fallen auf dt-.n i n f e r n e n Verkehr 332, von denen 140 als unbegründet abgelehnt wurden, während 187 zu Disziplinarverfügungen und Taxriickwstattungen Anlaß gaben und 5 auf Jahresende unerledigt ge.liliebc.u sind.

622 Auf den i n t e r n a t i o n a l e n Verkehr fallen 315 Reklamationen, wovon sich 159 als begründet erwiesen, während 126 abgelehnt wurden und 30 auf Jahresende unerledigt blieben.

Im T r a n s i t v e r k e h r betrug die Zahl der Reklamationen 131, wovon 15 unbegründete und 14 unerledigte.

In 236 den internationalen und den Transitverkehr betreffenden Fällen fanden Taxrückerstattungen im Gesammtbetrage von Fr.

4918.33 statt, an welchen sich die Schweiz in 146 Fällen mit Fr. 310.07 zu betheiligen hatte. Darin sind Inbegriffen 151 Fälle von Taxrückerstattungen für Berichtigungsdepeschen, die durch Fehler in der Uebermittlung veranlaßt wurden, mit einem Gesammtbeträge von Fr. 4262. 52.

8. Telephonwesen.

Die provisorische Organisation des Telephondienstes hat im Berichtjahre keine wesentliche Aenderung erlitten. Immerhin bedingt die fortwährende Arbeitszunahme eine allmälig Vermehrung des Personals bei der Zentral ver waltung und es sind zu diesem Zwecke im Budget für 1886 drei neue Gehülfenstellen vorgesehen worden.

Das Personal, welches ausschließlich für das Telephonwesen angestellt ist und auf Telephonrechnung besoldet wird, hatte auf Jahresende folgenden Bestand : Zentralverwaltung .

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4 Telephon-Chefs und Gehülfen 10 Telephonistinnen .

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. 4 6 Total

60

Daneben finden sich noch : Telegraphisten, welche nebenbei die Telephonnetze überwachen .

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. 1 4 Telephonisten, welche nebenbei noch einem andern Berufe obliegen .

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. 1 2 Total

26

Das gesammte im Telephondienst verwendete Personal erreicht daher die Zahl von 86, wobei jedoch die Mitwirkung der übrigen Zentralbeamten, sowie das Arbeiterpersonal nicht mitgerechnet ist.

623 Die beiliegende Tabelle (Beilage II) enthält den Bestand der 35 schweizerischen Telephonnetze, woraus wir Folgendes hervorheben : Es wurden im Berichtjahre acht neue Netze eröffnet, nämlich : Aigle, Baden, Bex, Morges, Nyon, Pruntrut, St. Immer und Thun.

Die Anzahl der Verbindungen im Innern 2619 auf 3476, also um 857, die Zahl der auf 4105, also um 930, die Länge der Linien also um 519,5 km. und die Länge der Drähte also um 1291 km.

der Netze Stationen von 855,6 von 3080

stieg von von 3175 auf 1375, auf 4371,

In den vorstehenden Zahlen ist das Telephonnetz Zürich, welches erst auf den 1. Januar 1886 an die staatliche Verwaltung überging, nicht Inbegriffen.

Die auf der nachstehenden Seite befindliche Tabelle enthält den Bestand der isolirten Telephonabonnemente, welcher keine nennenswerthe Aenderiing erlitten hat.

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Beilage II.

Bestand der Telephonnetze am 31. Dezember 1885.

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Solothurn Thalweil Thuu Vevey .

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Winterthur .

Zürich-Umgebung . .

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66,835 318,343 5,070 59,408 15,995 5,718 34,656 12.947 14^965 52,690 15,857 6,543 -- 1,115 2,550 117.479 7,296 5.681 9.'864 3,605 32,524 35,071 1.000 19.097 170,110

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12,065 74,654 56.520 24,922 29,319

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Isolirte Telephonabonnemente.

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625

Im Berichtjahre wurden ferner folgende Netze telephonisch unter sich verbunden: Bern-Muri, Bern-Thun, Neuenburg-St. Biaise, Chaux-de-Fonds- St. Immer, Genf-Lausanne, Gent'-Nyon, Nyon-Morges, Lausanne-Morges, Aigle-Bex, St. Gallen-Speicher, St. Gallen - Teufen, Luzern-Affoltern (Zürich), Zürich-Baden, Zürich-Uster, Uster-Wetzikon.

In der Regel werden solche Verbindungen mittelst besonderer unabhängiger Linien erstellt, um die Einwirkung benachbarter elektrischer Drähte fern zu halten. Zwischen Genf und Lausanne jedoch wurde ein Versuch mit einem in Belgien erfundenen System gemacht, welches darin besteht, daß mittelst gewisser Vorrichtungen die Telegraphendrähte gleichzeitig zum Telephoniren benutzt werden können. Der JSrfolg war bisher nicht derart, daß an eine allgemeine Verwendung dieses Systems jetzt schon gedacht werden könnte: jedenfalls werden die Resultate der Versuche, die auf einer zweiten Linie angeordnet sind, abgewartet werden müssen.

C. Eisenbahnwesen.

A. Allgemeines.

1. Organisation. Personal.

In Bezug auf die Organisation des Eisenbahndepartemeiits sind im Berichtjahre keine Abänderungen getroffen worden. Dagegen hat im Beamtenpersonal mehrfacher Wechsel stattgefunden. Durch den Tod verloren wir den administrativen Inspektor. Die erledigte Stelle wurde durch Beförderung des bisherigen Sekretärs des Departements besetzt und an letztere Stelle eine Neuwahl getroffen.

(526 Ferner trat ein Kontrolingenieur, zugleich Stellvertreter des technischen Inspektors, aus dem Staatsdienst aus, um die Direktion einer Eisenbahngesellschaft zu übernehmen. Auch diese Stelle wurde wieder besetzt und ein neuer Stellvertreter des technischen Inspektors bezeichnet. Weiter wurde ein neuer Uebersetzer und I. Kanzlist definitiv gewählt.

2. Gesetze, Verordnungen und Postulate.

Das Eisenbahnwesen betreffende* Gesetze oder Verordnungen sind im Berichtjahre keine erlassen worden.

Was die Postulate betrifft, so ist die Erledigung von Nr. 300 und 303, litt, b und c, durch Bundesbeschluß vom 19. Dez. 1884 schon im vorjährigen Bericht erwähnt. In welcher Weise diese Angelegenheit im Sinne des Art. 2 genannten Beschlusses weiter verfolgt wurde und welche Erfolge zu verzeichnen sind, ist der Darstellung unter 8. Bahnbetrieb, Tarifwesen, zu entnehmen. Ebenso findet sich das Nähere über die durch Postulat Nr. 303 litt, a dem Bundesrath zur Prüfung aufgegebene Frage der Einführung der Nachtzüge unten bei 8. Bahnbetrieb, Transportwesen.

3. Internationale Verhältnisse.

Ueber den in der Bernerkonferenz von 1881 vereinbarten Entwurf eines i n t e r n a t i o n a l e n Uebereinkommens betreffend den E i s e n b a h n f r a c h t v e r k e h r langte im Berichtjahre auch die Vernehmlassung Deutschlands und des sich ihm anschließenden Luxemburg ein. Deutschland erklärte sich zwar zum Abschluß eines internationalen Uebereinkommens auf Grundlage des 1881er Entwurfs bereit, ohne indeß, wie es seitens der übrigen Staaten geschehen war, auf Stellung von Abänderungsanträgen verachten zu können. Diese Sachlage machte die Einberufung einer neuen Konferenz nothwendig, die aber auf Wunsch Italiens vertagt werden mußte, nachdem wir für den Zusammentritt den 28. September 1885 in Vorschlag gebracht hatten.

Ebenso veranlaßte Italien die Verschiebung der auf 1. September angesetzten II. internationalen Konferenz betreffend t e c h n i s c h e E i n h e i t im E i s e n b a h n w e s e n und Zollverschluß der Güterwagen, in welcher die Behandlung der Abänderungsanträge der betheiligten Regierungen zu den Beschlüssen der 1882er Konferenz und die Unterzeichnung des Vertrages hätte stattfinden sollen.

An den im August des Berichtjahres in Brüssel veranstalteten internationalen E i s e n b a h n k o n g r e ß , welcher sich mit den

627

Fortschritten auf dem Gebiete des Eisenbahnbaues und Betriebes befaßte, ordneten wir zwei Beamte des Eisenbahndepartements ab, welche ihren Rückweg über Deutschland zum Studium dortiger Betriebseinrichtungen benutzten.

Im Betriebsjahr ging der Betrieb des Theilstückes L o c l e C o l - d e s R o c h e s - M o r t e a u der internationalen Verbindung Locle-Besancon auf die Paris-Lyon-Mittelmeerbahn über.

Zu dem Konzessionsgesuch für einen Schienenweg über den Col F e r r e i (großen St. Bernhard) langten die von der Walliser Regierung gewünschten Ergänzungen ein. Dessen weitere Behandlung mußte jedoch auf 1886 übertragen werden.

Ueber das S i m p l o n p r o j e k t sind wir nicht im Falle, Ihnen Mittheilungen zu machen. Die gewährte neue Fristverlängerung ist hienach zu erwähnen.

Der Bau der Linie St. G i n g o l p h - B o u v e r e t ist so viel als vollendet, so daß dieselbe mit dem französischen AnschlußStück nach Evian dem Betrieb übergeben werden kann.

Die Genehmigung des vom Staatsrathe von Genf mit der französischen Paris-Lyon-Mittelmeerbahn abgeschlossenen Bau- und Betriebsvertrages für die Linie G e n f (Vollandes) - A n n e m a s s e findet sich hiernach erwähnt. Wir führen hier bloß an, daß auch die französischen gesetzgebenden Behörden den daherigen Vereinharungen die Genehmigung ertheilten.

B. Spezielle Mittheilungen betreffend den Bau und Betrieb der Eisenbahnen.

1. Rechtliche Grundlagen der Eisenbahnunternehmungen.

Von aus frühern Jahren hängigen K o n z e s s i o n s g e s u c h e u fand im Berichtjahre das von der Firma Zschokke & Cie. in Aarau ursprünglich für eine durchgehende Alpenbahn Chur-Thusis-Septimer (oder Julier)-Chiavenna eingereichte, im Laufe des Berichtsjahren aber auf das Theilstück Maloja-Castasegna beschränkte, durch Ertheilung der Konzession seine Erledigung.

Sodann haben Sie folgenden im Berichtjahre eingegangenem Konzessionsgesuchen entsprochen : 1) für eine Zahnradbahn von A l p u a c h -S t a (i auf die H ö h e des P Hat u s;

628

2) für eine Drahtseilbahn von L a u s a n n e nach dem S i g n a l im Gehölz von Sauvabelin; 3) für eine Straßcneisenbahn von St. G a l l e n nach G a i s ; 4) für eine Zahnradbahn von L u g a n o nach dem Gipfel des S. S a l v a t o r e ; 5) für eine Drahtseilbahn von G r o ß w a b e r n nach der H ö h e des G u r t e n ; ) für V e r l ä n g e r u n g der T r a v e r s t h a ï b a h n von der Station St. Sulpioe bis zum Quartier de la Doux; 7) für eine normalspurige Straßenbahn von K r i en s nach Lu z er n.

Unerledigt blieben auf Ende 1885 von Konzessionsgesuchen aus frühern Jahren: a. diejenigen für die B u n d n er T h a l b a h n en, welche Projekte theilweise Abänderungen erlitten ; b. dasjenige für eine internationale Verbindung über den C o l Ferret; <;. dasjenige für eine Abzweigung der Seethalbahn von B e i n w y l nach R e i n a c h ; d. dasjenige für eine Lokalbahn von N e u e n b u r g nach S e r r i è r e s; e. dasjenige für eine Lokalbahn von N e u e n b u r g über S e r r i èr e s nach B o u d r y .

Von im Berichtjahre eingelangten: a. dasjenige für eine Eisenbahn von L u z e r n nach A l t o r f , dem linken Ufer des Vierwaldstättersees entlang; b. dasjenige für eine Schmalspurbahn (theilweise Straßenbahn) von L u g a n o nach P o n t e - T r e s a ; «. dasjenige für die Fortsetzung der Zweiglinie BeinwylR e i n a c h nach M e n z i k e n , d. dasjenige für eine Eisenbahn von M e n d r i s i o über S t a b i o bis zur L a n d e s g r e n z e bei S. Margherita in der Richtung gegen Malnate; e. dasjenige der Jura-Bern-Luzern-Bahn für Erstellung einer direkten Linie von R e n a n nach C h a u x - d e - f o n d s . Sie ertheilten am 23. Dezember dem Bundesrath Vollmacht zur direkten Erledigung dieses Gesuches.

F r i s t v e r l ä n g e r u n g e n wurden bewilligt A. von der B u n d e s v e r s a m m l u n g : für den S i m p l o n ü b e r g a n g auf die Dauer von zwei Jahren;

629 B. vom Bundesrathe, kraft der von Ihnen unterm 16. Dez. 1884 und 25. Juni 1885 hiezu erhaltenen Ermächtigung: 1) für die Eisenbahn von Le P o n t nach V a l l o r b e s ; 2) für die Straßenbahn von V e v e y nach M o n t r e u x und Chilien; 3) für eine schmalspurige Eisenbahn von P o n t s nach C h a u x d e - P on d s ; 4) für die Straßenbahn von der Schweizergrenze bei St. J u l i e n über G e n f bis an die schweizerisch-französische Grenze bei Fern ex; 5) für die Drahtseilbahn vom B a h n h o f L u g a n o nach der Stadt Lugano; 6) für die Straßenbahn in St. G a l l e n ; 7) für die Eisenbahn von B i b e r b r ü c k bis zum Anschluß au die G o t t h a r d b a h n zwischen Schwyz und Brunnen; 8) für die Drahtseilbahn von B i e l nach M a g g l i n g e n ; 9) für eine Eisenbahn von St. M o r i t z nach Ponti-esina; 10) unter zwei Malen für die elektrische Eisenbahn von T e r r i t e t nach M o n t f l e u r i ; 11) für die W j n e n t h a l b a h n ; 12) für die B r ü n i g b a h n ; 13) für die Straßeneisenbahn von F r a u e n f e l d nach Wyl.

Ein gegen Ende des Berichtjahres eingelangtes Fristverlängerungsgesuch der schweizerischen Centralbahu betreffend die Eisenbahn L a u g e n t h a l - W au w y l kann von uns nicht erledigt werden, da eine Einsprache der Regierung von Bern vorliegt. Ueberdies stand die Vernehmlassung Luzerns noch aus, so daß auch aus diesem Grunde Uebertragung auf 1886 erfolgen mußte.

An dieser Stelle haben wir auch der Moratoriumslinien der Nordostbahn, nämlich T h a l w e i l - Z ug, E tz w e i l e n - S c h a f ' f hausen, Eglisau-Schaffhausen, Koblenz-Stein, rechtsufrige Zürichseebahn und Dielsdorf-Niederw e n i n g e n , au gedenken, für welche unter Vorbehalt erworbener Rechte durch Bundesbeschluß vom 14. Februar 1878 die Fristen um 8 Jahre erstreckt wurden. Nach einer fernem Bestimmung dieses Beschlusses hat, soweit unter den Betheiligten eine dießbezügliche Vereinbarung besteht, der Bundesrath nach Ablauf des Jahres 1885 zu entscheiden, ob die Nordostbahngesellschaft wieder

(530 genügend erstarkt sei, um den Bau der vorgenannten Linien au Hand zu nehmen (beziehungsweise was die Linien EtzweilenSchaffhausen und Koblenz-Stein betrifft, ihre bezüglichen Vertragspflichten zu erfüllen), und in welcher Reihenfolge dieß zu geschehen habe, und un vorgreiflieh den gesetzlichen Befugnissen der Bundesversammlung für jede einzelne Linie die Ausweis- und Bautermine neu festzusetzen.

Um diesen Entscheid treffen zu können, hat uns das Eisenbahndepartement folgende Vorlagen zu machen : 1) Die Baukostenrechnung für jede der einzelnen Linien, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Preis Verhältnisse; 2) die sowohl für jede der einzelnen Linien herzustellende, als auch unter der Voraussetzung der Erstellung der sämmtlichen verschobenen Linien hinsichtlieh der Gesammtheit derselben zu entwerfende Berechnung der muthmaßlichen Betriebsergebnisse in Einnahmen und Ausgaben ; 3) die Darstellung der Wirkungen, welche der Betrieb jeder einzelnen der verschobenen Linien sowohl, als der Gesammtheit derselben muthmaßlich auf die Betriebsergebnisse des dermaligen Nordostbahnnetzes haben wird.

Mit der Ausarbeitung dieser Vorarbeiten ist eine dreigliederige Expertenkommission beauftragt, welcher das schon vorhandene Material, wie namentlich die von der Nordostbahn nach obigen Grundsätzen gemachten Aufstellungen, zur Verfügung gestellt wurden. Die Arbeiten der Experten sind in vollem Gange.

Eine bezügliche Anfrage der Regierung des Kantons Aargau, als Konzessionär der Linie Koblenz-Stein, veranlaßte uns, über dio Dauer der im oben erwähnten Bundesbeschluß vom 14. Februar 1878 festgesetzten Baufristen uns auszusprechen, und wir nahmen nicht Anstand, durch Beschluß festzustellen, daß die für die Moratoriumslinien durch mehrgenannten Bundesbeschluß festgesetzten Fristen bis zu dem Zeitpunkte laufen, in weichern dieBundesbehördenn diese Fristen neu festgesetzt haben werden.

Sodann bewilligten Sie die A b ä n d e r u n g folgender K o n zessionen: 1) für die Eisenbahn von Le P o n t nach V a l l o r b e s , im Sinne der Verlegung des Gesellschaftssitzes. Gleichzeitig genehmigten Sie die Uebertragung der Konzession ; 2) für die Eisenbahn durch den N e u e n b u r g e r J u r a im nämlichen Sinn. Auch hier war mit der Abänderung die Uebertragung der Konzession verbunden ;

631

3) zur Bewilligung der Abänderung und Uebertragung der Konzessionen der B i s c h o f s z e l l e r b a h n an die Nordostbahngesellschaft ertheilten Sie Vollmacht an den Bundesrath, der dem Gesuche später von sich aus entsprach ; 4) für die Drahtseilbahn vom B a h n h o f nach der S t a d t L u g a n o , im Sinne etwelcher Erhöhung einzelner Taxen.

Gestützt auf die von der Bundesversammlung erhaltene Ermächtigung bewilligten wir weiter noch die U e'b e r t r a g u n g der K o n z e s s i o n e n für die Eisenbahn Effretikon-Wetzik o n - H i n w e i l an die Nordostbahngesellschaft.

Folgenden B e t r i e b s v e r t r ä g e n ertheilten Sie die nachgesuchte Genehmigung: 1) Anhang zum Betriebsvertrag zwischen der Gesellschaft der V e r e i n i g t e n Schweizerbahnen und der ToggenburgerBahngesellschaft; 2) zur Genehmigung des Betriebsvertrags für die Eisenbahn Genf(Vollandes)-Annemasse zwischen dem Staatsrath von Genf und der französischen Gesellschaft der Paris-LyonMittelmeerbahn ermächtigten Sie den Bundesrath, welcher dann die Genehmigung ertheilte, ebenso wie die französischen Behörden ; 83 zwischen der Jura-Bern-Luzern-Bahn, an deren Stelle auf Ende des Berichtjahres der Kanton Neuenburg trat, und der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn betretïènd das Bahnstück L o c l e C o l des R o c h e s . Die Genehmigung der französischen Behörden steht noch aus ; 4) zwischen der Traversthalbahngesellschaft und der SuisseOccidentale-Simplonbahn betreffend die R e g i o n a l b a h n im T r a v e r s t h al ; 5) zwischen dem Staatsrath von Neuenburg und der Betriebsgesellschaft für die Bisenbahn d u r c h den N e u e n b u r g e r J u r a , unter Behaftung immerhin des Kantons Neuenburg bei seinen konzessionsgemäßen Verpflichtungen.

Es fand irn Berichtjahr nach vorangegangener hierseitiger Genehmigung nur eine einzige B e t r i e b s e r ö f f n u n g statt, nämlich diejenige der Drahtseilbahn M a r z i l i - B e r n.

Ueber die auf Ende 1885 in Kraft bestehenden Konzessionen für noch nicht im Bau begriffene oder vollendete Linien gibt dio nebenstehende Tabelle nähern Aufschluß.

Eisenbahnen.

1. Rechtsufrige Zürichseebahn 2. Thalweil-Zug.

3. Etzweilen-Schaffhausen .

4. AVynenthalbahn 5. Koblenz-Stein 6. Eglisau-Schaffhauseu 7. Langenthal-Wauwyl 8. Simplonbahn : Brieg-italienische Grenze ßouveret - St Gingolph 9. Brünigbahu .

10. Dielsdorf-îsiederweningen 11. Genf-Annemasse .

12. St. Julien-Genf-Fernex .

13. Biberbrück-Gotthardbahn 14. Le Pont-Vallorbes.

15. St. Moritz-Pontresina .

Länge, km.

32.3 18.o 15.0 23.2 26.2 21.3

Vorlage der technischen und finanziellen Ausweise.

·fci 12. Juni 1886.

*) *1/

31. Dezember 1885. t) 31. Dezeinher 1887.

122.6 7.33

30. Juni 1886.

*)

12.07 23.35 7.3

31. März 1886.

23. Juni 1887.

7. Juli 1886.

Beginn der Arbeiten.

*)

*) 12. Juni 1886.

*\ *)

31. Dezember 1885. f)

co

Vollendungstermin.

*) *) 12. Juni 1888.

'}

1. Juli 1888. t)

-- 3 lionate naeh Plangenehmigung.

*) 1. Januar 1886.

31. Mai 1886.

1. April 1888.

6 Monate naeh Plangenehmigung.

/ Mit Eröffnung der ( franz. Anschlußbahn.

30 Monate nach Plangenehmigung.

*) 1. Januar 1891.

1. Januar 1888.

1. Juni 1890.

31. Dezember 1886.

1. Juli 1888.

*) Die in den Konzessionen und Beschlüssen der kantonalen und Bundeshehörden aufgestellten Fristen wurden am 14. Februar 1878 um acht Jahre erstreckt. Soweit unter den Betheiligten eine diesbezügliche Vereinbarung besteht, hat der ßundesrath nach Ablauf des Jahres 1885 zu entscheiden, ob die Nordostbahn wieder genügend erstarkt sei, um den Bau dieser Linien an die Hand zu nehmen, und in welcher Reihenfolge dies zu geschehen nahe, und er wird dann, uiivorgreiflich den gesetzlichen Befugnissen der Bundesversammlung, für jede einzelne Linie den Ausweis- und Bautermin neu festsetzen.

·(-) Fristverlängerungsgesuch anhängig.

ISS

Eisenbahnen.

Länge, km.

16. Ponts-Chaux de-Fonds .

17. Vevey-Montreux-Chillon 18. Frauenfeld-Wyl .

19. Langenthal-Huttwyl 20. Territet-Montfleuri 21. Biel-Magglingen .

16.25

Vorlage der technischen und finanziellen Ausweise.

9. April 1887.

22. März 1886.

27. Juni 1886.

12. Dezember 1887.

1. Januar 1890.

13. Jnni 1886.

22. Fleurier-Buttes 23. Bahnhof-Stadt Lugano .

18. Juni 1886.

24. St. Galler Straßenbahn .

18. April 1886.

25. Alpnach-Stad-Pilatus

24. Dezember 1886.

.

26. Lausanne-Signal

20. Juni 1886.

27. St. Gallen-Gais

25. Juni 1886.

28. Lugano-S. Salvatore

12. Dezember 1887.

29. Wahern-Gurten

12. Dezember 1886.

30. Erweiterung der Traversthalbahn 31. Maloja-Castasegna .

32. Luzern-Kriens

| 23. Juni 1886.

23. Dezember 1886.

23. Dezember 1886.

Beginn der Arbeiten.

Vollendungstermin.

1. Mai 1887.

1. Juni 1888.

Jannar 1889.

März 1887.

1. September 1886.

Mai 1889.

1. Mai 1888.

1. Juni 1891.

1. März 1890.

2 Monate nach Plaul Jahr nach Plangenehmigung.

genehmigung.

1. Juli 1886.

2 Monate nach Planl Jahr nach Plangenehmigung.

genehmignng.

1 Jahr nach Plan2 Monate nach Plangenehmigung.

genehmigung.

6 Monate nach Plan2 Jahre nach Planenehmigung.

genehmigang.

ahre nach Plan6 Monate nach Plangenehmigung genehmigung.

2 Jahre nach Plan6 Monate nach Plangenehmigung.

genehmigung.

6 Monate nach Plan2 Jahre nach Plangenehmigung.

2 Jahre nach Plan6 Monate nach Plangenehmigung.

genehmigung.

/ 6 Monate nach Plan- 1 Jahr nach Beginn ( genehmigung.

der Arbeiten.

6 Monate nach Plan2 Jahre nach Plangenehmigung.

6 Monate nach Plan2 Jahre nach Plangenehmigung.

genehmigung.

f

O5 CO vO

634

Was sodami die G e s e l l s c h a f t s s t a t u t e n betrifft, so sind im Laufe des Bericlitjahres mit einer einzigen Ausnahme sämmtliche Eisenbahngesellschaften, welche damit auf Ende 1884 noch im Rückstände waren, der Vorschrift in Ziffer 4 der Uebergangsbestimmungen zum RechnungsgeseU betreffend Revision ihrer Statuten nachgekommen. Es wurden uns zur Genehmigung vorgelegt die revidirten Statuten: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14)

der Regionalbalm Tramelan-Tavannes; der Rigibahn; der Rigi-Kaltbad-Scheideggbahu; der Lausanne-Echallens-Bahn; der Zürichsee-Gotthardbahn; der Rorschach-Heiden-Bahn; der Bulle-Romont-Bahn ; der Toggenburgerbahn; der Wald-Küti-Bahn; der Arth-Rigibahn; der Westschweizerischen Bahnen und des Sitnplon; der Regionalbahn im Traversthal; der Wädensweil-Einsiedeln-Bahn; der Appenzellerbahn (früher Schweiz. Gesellschaft für Lokalbahnen).

Es steht demnach mit ihrer Vorlage einzig noch die Gesellschaft der Tramways Suisses aus, welche auf wiederholte Mahnung des Eisenbahndepartements mittheilte, daß die Statutenrevision in Vorbereitung sich befinde und von der nächsten Generalversammlung werde beschlossen werden.

Da der Vorlage in den meisten Fällen Verhandlungen mit dem Eisenbahndepartemeut vorangingen, so hatten wir wenig Anlaß VAI Beanstandungen. Wir können wie im Vorjahre konstatiren, daß die Gesellschaften sichtlich bestrebt waren, ihre Statuten mit dem Rechnungsgesetz sowohl als dem 0. R. in Uebereinstimmung zu bringen. Wo dies nicht in vollem Umfang geschah, haben wir entweder die mit der positiven Gesetzgebung unvereinbaren Bestimmungen von der Genehmigung ausgeschlossen oder in anderen Fällen, wo wir in einzelnen Punkten eine ausdrückliche Bezugnahme auf die Vorschriften des Reehnungsgesetz.es oder des 0. K.

vermißten, uns darauf beschränkt, in den Eröffnungsschreiben bezügliche Vorbehalte zu machen oder auf die Lücken hinzuweisen.

Verwahrungen, wie sie im Vorjahre von einzelnen Gesellschaften gegen die von uns gemachten Vorbehalte erhoben wurden, langten in Bezug auf obige Statuten keine ein und es wurden die

635 Genehmigungsbeschlüsse den Statuten jeweilen vollinhaltlich beigedruckt.

Es legten endlich auch zwei neukonstituirte Eisenbahn-Gesellschaften, nämlich 1) die Drahtseilbahn Marzili-Bern und 2) die Eisenbahn Pont-Vallorbes, ihre Statuten vor. Den erstem ertheilten wir die Genehmigung, während die Erledigung der letztern Vorlage auf 1886 übertragen werden mußte.

2. Finanzansweise und Kautionen.

Finanzausweise wurden im Berichtjahre genehmigt für: 1) die Drahtseilbahn Marzili-Bern; 2) die Bisenbahn Pont-Vallorbes; 3) die Zweiglinie der Traversthalbahn, Fleurier-Buttes; 4) den Ausbau der Appenzellerbahn von Urnäsch bis Appenzell.

In Betreff der letztgenannten Angelegenheit nehmen wir zunächst Bezug auf den Ihnen in der Märzsession erstatteten Bericht und resümiren hier bloß, daß, nachdem die jahrelangen Anstrengungen für Beschaffung der erforderlichen Mittel zum Ausbau der Appenzellerbahn erfolglos geblieben und mit Ende 1884 auch die letzte Frist unbenutzt verstrichen war, wir uns in Vollziehung des Bundesbeschlusses vorn 27. Juni 1884 (E. A. S. VIII, 34) genöthigt sahen, gemäß Art. 13 des Eisenbahngesetzes und Art. 46 des Verpfändungsgesetzes bei dem Bundesgerichte das Gesuch um Versteigerung der Appenzellerbahn zu stellen, was die Gesellschaft zu erneuten Anstrengungen für Beschaffung der finanziellen Mittel, sowie zur Vorbereitung in technischer Beziehung veranlaßte. Wirklich waren diese Bemühungen von Erfolg gekrönt, so daß wir unterm 17. Juli den Finanzausweis genehmigen und das bei dem Bundesgerichte gestellte Gesuch um Versteigerung der Bahn zurückziehen konnten.

An B a a r - K a u t i o n e n waren auf Ende des Jahres hei der Staatskasse vorhanden : Fr. 3,474,321. -- hinterlegt von der Gotthardbahn, ,, 16,069. 98 ,, ,, ,, Seethalbahn, ,, 2,000. --· ,, ,, ,, Suisse Occidentale-Simplon, ,, 3,500. -- ,, ,, ,, ,, ,, ,, (aus Löschung von Pfandobligationen).

Sundesblatt. 38. Jahrg. Bd. I.

45

630

3. Expropriationen.

Neu bestellt wurde eine Schätzungskommission für die Eisenbahn G e n f (Vollandes)- An n emasse und die s. Z. für die Traversthalbahn bestellte auch für die Zweiglinie F l e u r i e r B u t t e s kompetent erklärt.

Einsprachen gegen die Abtretungspflicht hatten wir zwei zu erledigen.

Gegen die von der Gotthardbahn zur "Verhinderung nachtheiliger Veränderungen am gegenwärtigen Bestände, nur für ein Theilstück der Linie Luzern-Immensee vorgenommene Planauflage erhob ein Interessent Einsprache, welche wir für begründet erklärten, indem wir dafür hielten, daß die fragliche Planauflage gleichzeitig mindestens auf das sämmtliche zu dem beabsichtigten Werk im Bann einer Gemeinde benöthigte Terrain, oder durch Bausektionen bedingte Strecken, hätte gerichtet werden sollen und die Deponirung des Bauplanes bloß zum Zwecke der Verhinderung von Veränderungen im Gesetz nicht vorgesehen ist.

Gegen die Entnahme von Wasser aus Quellen im Gebiete der Gemeinde Arbedo für die Wasserleitung zu der projektirten Hauptwerkstätte der Gotthardbahn in Bellinzona hatten die Gemeinderäthe von Arbedo und Castione, sowie ein Privater Einsprache erhoben, weil sie auf fragliche Quellen für ihre verschiedenen Bedürfnisse angewiesen seien. Wir gaben dieser Einsprache keine Folge, weil die projektirte Wasserleitung für den Betrieb der Hauptwerkstätte unentbehrlich erschien, der Genehmigung des Projekts eine Prüfung aller Verhältnisse, auch in Betreff der Wasserentnahme aus dem Arbedothale, vorangegangen, der Staatsrath von Tessin als Vertreter der öffentlichen Interessen keine Einwendungen erhoben hatte, und nicht nachgewiesen war, daß dem Bedarf der Werkstätte anderwärts unter geringerer Inanspruchnahme von Privatrechten in gleich geeigneter Weise genügt werden könnte, anderseits nichts die Einsprecher hinderte, Ersatz allfälligen Schadens zu verlangen.

Die von der Commune de St. Sulpice und mehreren Privaten gegen die Abtretungspflicht in Betreff eines bei der dortigen Station von der Traversthalbahn projektirten Nebengeleises mit der Begründung erhobenen Einsprachen, daß es sich in Wahrheit nur um ein Verbindungsgeleise handle, somit für die Expropriation kantonales Recht Regel mache, wurden infolge der von Ihnen bewilligten Konzessionserweiterung gegenstandslos.

Das Gesuch der Gotthardbahn um Aufhebung eines vom Tessiner Obergericht ausgefällten Urtheils, welches die Erstellung einer

637

Brücke auf Bahngebiet untersagte, wiesen wir aus dem Grunde ab, weil die fragliche Anlage nicht zu Zwecken des Bahnbaues oder Betriebes, sondern lediglich im Interesse eines Dritten erstellt werden sollte.

,, Zwei Grundbesitzer von Genf befürchteten für den Fall der Expropriation betreffend die Linie Genf-Annemasse eine Gefährdung ihrer Interessen, wenn der Staat Genf als Unternehmer das eine Mitglied der Schätzungskommission ernenne, und verlangten desshalb von uns die Anordnung geeigneter Maßnahmen zu ihremSchutze..

Wir sahen uns aber zu solchen nicht veranlaßt, nachdem der Staatsrath von Genf erklärt hatte, daß das Grundeigentumderr Einsprecher für den Bahnbau gar nicht in Anspruch genommen werde und er überdies seine Wahl in dieSchätzungskommissionn unter Nichtkantonsbürgern und außerhalb des Kantonsdomizilirteni Personen treffen werde.

Auf einen nachbarrechtliche Verhältnisse beschlagenden Rekurs, womit Aufhebung eines die Baubewilligung an einer Zufahrtsstraße zum Bahnhof Chêne-Bourg der Linie Genf-Annemasse verweigernden Beschlusses des Genfer Staatsrathes verlangt wurde, traten wir wegen mangelnder Zuständigkeit nicht ein.

4. Eisenbahnpfandbuch.

An neuen V e r p f ä n d u n g e n bewilligten wir im Berichtjahr bl diejenige der Drahtseilbahn tim G ü t s c h , nachdem auf die vorangegangene Bekanntmachung keine Einsprachen eingelangt, waren.

Ferner stellte die aargauisch - luzernische Seethalbahn-Gesellschaft das Gesuch um Bewilligung der Verpfändung ihrer Bahn für ein Anleihen von Fr. 650,000. Die Bekanntmachung des Pfand bestellungsbegehrens hatte 12 Einsprachen zur Folge, von denen drei später zurückgezogen wurden, während die übrigen hei dem Rundesgericht anhängig sind.

Die Jura-Bern-Luzern-Bahn, welche zum Zwecke der Erwirkung des Verzichts auf das Pfandrecht auf der alten Linie des Juni industriel eine Versammlung der Gläubiger ihres 33 MillionenAnleihens veranstaltet hatte, stellte das Gesuch um Publikation des zustimmenden Besehlusses nach Mitgabe von Art. 8 des Verpfändungsgesetzes. Wir entsprachen dem Gesuche. Es langte nur eine, bedingte Einsprache ein, die zufolge unseres Beschlusses, die Pfandfreigäbe des Jura industriel erst eintreten zu lassen, nachdem die,

638

Jura-Bern-Luzern-Bahn zuvor ihrer übernommenen Verpflichtung zur Löschung von 4 Millionen Obligationen des 33 Millionon-Anleihens nachgekommen sein werde, erledigt ist.

Der Nordostbahn wurde auf Rechnung des ihr im Jahr 1878 auf ihre sämmtlichen Linien bewilligten Pfandrechts für einen Gesammtbetrag von 160 Millionen Franken die Ausgabe einer vierten Emission Obligationen im Betrage von 15 Millionen Franken gestattet.

Pendent ist auf Ende 1885 ferner ein Gesuch der Appenzellerbahngesellschaft um Bewilligung der Verpfandung ihrer Bahn für Fr. 1,000,000 im I. und Fr. »50,000 im II. Rang.

Sodann wurden durch den Pfand buchführer folgende Titel mit dem Vormerk des Pfandbucheintrags- beziehungsweise mit dem Löschungsstempel versehen und entsprechende Eintragungen, beziehungsweise Löschungen, am Pfandbuche vorgenommen : Mit dem Vormerk der Eintragung versehen.

37,862 Stück 21 ,, ,, 3,000 ,, 26,000 , " 500 ,, Total ' eingetragen 67,383 Stück,

Gelöscht.

.

.

.

.

.

· .

. 26,290 Stück Oblig.

.

275 ,, + .

763 " ,, .

850 ,, ,, . 5,721 ,, ,, · 21 , ,, .

800 ,, ., gelöscht 34,720 Stück.

der G. B.

,, V. S. R ,, S. O. H.

,, J. B. I, ,, N. O. H.

,, E. B.

.. W. E.

5. Kranken- und Unterstützungskassen.

Schon im vorigen Geschäftsbericht konnten wir Ihnen miltheilen, daß die Ausscheidung des Vermögens der Kranken-, Unterstützungs-, Pensions-, Depositen- und Ersparnisskassen, sowie der Baarkautionen der Angestellten von demjenigen der Gesellschaften im Sinne des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1878 durchgeführt ist. Wo in den Bilanzen der Gesellschaften diesem Grundsätze in formeller Beziehung noch nicht in vollem Umfange Rechnung getragen war, ist dieser Mangel nun ebenfalls beseitigt. Dio im Berichtjahre gemachten Beobachtungen gaben zu Ausstellungen nicht Veranlassung.

639

6. Eisenbahnstatistik.

Im Jahr 1885 sind folgende Arbeiten veröffentlicht worden: 1) Anfangs Mai die E i s e n b a h n s t a t i s t i k pro 1883; 2) Anfangs Oktober eine Zusammenstellung der Betriebse r g e b n i s s e d e r seh w ei z E i s e n b a h n e n mit Lokomotivbetrieb im Jahr 1884.

Die vollständige Statistik pro 1884 wird Ende April oder Anfangs Mai 1886 erscheinen.

7. Bahnbau.

Da im Berichtjahr die Eröffnung neuer Bahnen sich auf die Seilbahn Marzili-Stadt Born mit einer L a u g v o n o u 105 m. beschränkt, so ist. diGesammtlängege der schweizerischen Eisenbahnen Ende 1885 nahezu die gleiche, wie sie in unserm vorjährigen Bericht pro Ende 1884 angegeben wurde, nämlich 277119n» km. Baulänge (einschließlich der ausländischen Bahnstrecken aSchweizergebiet).t).

Die Bahnstrecke Bouveret-St. Gingolph (4,7 km.), welche an die von Frankreich gebaute linksufrige Genferseebahn anschließt, war von der Gesellschaft der West- und Simplonbahn rechtzeitig, d. h. auf den im Staatsvertrag vorn 27. Februar 1882 festgesetzten Termin (1. Oktober 1885), im Großen und Ganzen fertig erstellt worden und soll gleichzeitig mit der französischen Strecke St. GingolphEvian im laufenden Jahre dem Beitrieb übergeben werden.

Neu in Angriff genommen wurde ferner der Bau der normalspurigen Nebenbahn Pont-Vallorbes (8,7 km.), der ebenfalls normalspurigen Strecke Fleurier-Buttes (3,16 km.) als Theil der Regionalbahn im Traversthal, und der schmalspurigen Appenzellerbahn Urnäsch-Appenzell (10,870 km.), Fortsetzung der bestehenden Linie Winkeln-Urnäsch.

Der A u s b a u d e r a a r g a u i s c h - l u zernische u Seet h a l b a h n kam im Berichtjahr noch nicht zum Abschluß. Es bleibt eine Reihe von Arbeiten und Anschaffungen auszuführen, welche nach Anhörung der subventionirenden Kantone, namentlich behufs Ergänzung des Rollmaterials, für nöthig erachtet und von der Hahngesellschaft verlangt wurden.

Eine n e u e S t a t i o n wurde in Goldach von den Vereinigten Schweizerbahnen errichtet, wofür das Projekt schon 1878 vorgelegt und genehmigt worden war. lu Corsier (S. 0. S.) wurde eine provisorische Haltstelle für die Lokalzüge Lausaune-Villen uve resp.

St. Maurice eingerichtet.

640

A n s c h l u ß g e s u c h e für neue i ndustrielle Verbindungsg e l eis e, begleitet von den vorschriftsmäßigen Plan vorlagen, wurden fünf eingereicht und erledigt.

Bahnkontrole.

Die Kontrole des Bahnzustandes fand in üblicher Weise statt, wie sie durch die Verordnung vom 8. September 1882 über die Obliegenheiten der Kontrolingenieure geregelt worden ist. K s wurden im Ganzen 5449 km. Bahn zu Fuß begangen, zwischen welchen Begehungen die Kontrolingeuieure außerdem zahlreiche Lokalaugenscheine und summarische Bahnbesichtigungen durch Befahren der einzelnen Linien vornahmen.

Eine spezielle Geleiskontrole mit Benutzung des die Unregelmäßigkeiten in der Geleislage registrirenden Kontrolapparats erstreckte sich auf ca. 540 km.

Es kann konstatirt werden, daß trotz der noch vielfach zu Tage tretenden, zum Theil wiederholt gerügten Mängel und Uebelstände dem Unterhalt der Bahnlinien auch im Berichtjahr im Ganzen eine anerkennenswerte Sorgfalt zugewendet worden ist, wie, dies schon aus dem Umstände sich ergibt, daß erheblichere, durch mangelhaften Zustand der Bahnanlagen verursachte Unfälle nicht vorgekommen sind. Die Inspektionsberichte der KontrolIngenieure, sowie die anderweitigen den Bahnunterhalt betreffenden Anordnungen des Departements fanden ineist einläßliche Beachtung und Würdigung.

Eine detaillirte Untersuchung des M a u e r w e r k e s im g r o ß e n G r o t t h a r d t u n n e l hat im Dezember bei elektrischem Licht stattgefunden, und es werden über deren Ergebniß einläßliche Aufzeichnungen gemacht. Aehnliche Inspektionen sollen alle sechs Monate wiederholt werden. Der Zustand des Mauerwerks wurde im Allgemeinen befriedigend gefunden. Die spezielle Tunnelbauaufsicht. ist entbehrlich geworden, und der Tunnel wird auch im Winter, wie im Sommer, auf beiden Geleisen befahren. Die Ergebnisse der täglichen Beobachtungen über Temperatur, Rauch und Luftzug wurden in übersichtlicher Weise graphisch aufgetragen bis und mit Juni 1885.

Aus diesen sehr interessanten Daten ergibt sich, daß die Ventilationsund Wärmeverhältnisse im Tunnel im Allgemeinen günstig erscheinen und daß besondere Uebelstände nicht konstatirt werden.

Die ü b r i g e n T u n n e l der Gotthardlinie und der andern schweizerischen Bahnen wurden in üblicher Weise inspizirt und gaben im Allgemeinen zu wenig Erinnerungen Anlaß.

641

Im Bestand und im Zustand der B r ü c k e n sind wesentliche Aenderungen nicht zu verzeichnen. Zu einem Fußgängerdurchlaß in Wald und zu einer Passerelle in St. Fiden wurden die Baupläne genehmigt.

Die Abschaffung des Fußgängerverkehrs auf der Bußwylerbrücke steht in Aussicht, nachdem die Regierung von Bern die Projektirung von vier Brücken über die Aare in der Umgegend zugesagt hat.

Bei Dotzigen wurde eine Fußgängerbrücke bereits erstellt. Auch auf der Gllatbrücke bei Wallisellen fand ein Fußgängerverkehr statt, dessen Verhinderung verlangt wurde.

Das M a u er w er k der B r ü c k e n gab im Allgemeinen zu wenig Erinnerungen Anlaß.

Dem E i s e n w e r k d e r B r (ick e n wird eine fortgesetzte und erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Die meisten Hauptbahnen haben spezielle Arbeitergruppen, welche mit der Untersuchung und dem Unterhalt der Brücken betraut sind, lose Nieten auswechseln u. s. w.

Die auf hierseitiges Verlangen beschlossene Verstärkung der Schnurtobelbrücke am Rigi ist in Ausführung begriffen.

Dem A n s t r i c h der eisernen B r ü c k e n resp. der guten Erhaltung desselben wird vielfach noch zu wenig Beachtung geschenkt.

In der L a g e r u n g des G e l e i s e s auf eisernen Brücken sind vielfach Verbesserungen zu. verzeichnen. Die frühern hölzernen Langschwellen werden succesive durch eiserne Langträger mit aufgelegten Querschwellen aus Eichenholz ersetzt.

B r ü c k e n g e l ä n d e r fehlen noch bei verschiedenen Brücken, vor welchen die Züge unter Umständen halten oder manövriren können, wobei ein Aussteigen von Personal und Reisenden manchmal vorkommt und mit Gefahr verbunden ist.

Im W a s s e r b a u sind rückständige Arbeiten zu notiren im Wallis, zumal die Sicherung der Bahn gegen die Rhone bei Granges.

Die Scheußkorrektion zwischen Bözingen und Biel, an welcher J.B. L.

und S. C. B., sowie Gemeinden und Privaten interessirt sind, bildet den Gegenstand von Verhandlungen mit dem Kanton Bern und den betreffenden Bahnen. Rückständig ist auch noch die schon früher erwähnte Consolidirung der Bahn am Bielersee wo auf gewissen Strecken die Ufermauern baufällig sind.

Wegen der V e r b a u u n g des G r ü n b a c h e s bei Flüelen hat die Gotthardbahndirektion behufs Bewerbung um eine Bundessubvention mit dem Kanton Uri sich in's Einvernehmen gesetzt

642

und es dürfte Aussicht vorhanden sein, daß iii dieser längst peudenten Angelegenheit endlich etwas geschieht.

Die Verschiebung der T e s s i n k o r r e k t i o n unterhalb Giubiasco bildet für die Bahnlinie eine große Gefahr, wesshalb irgend eine Lösung zur Ausführung der Arbeiten ein unabweisbares, dringendes Bedürfniß ist. Durch isolirte Schulzwerke kann die Bahn gegen ein großes Hochwasser nicht gesichert werden.

Ebenfalls dringend zur Sicherung des Verkehrs ist eine Vervollständigung der R h e i n k o r r e k t i o n im untern Theil du» Stromlaufs.

Betreffend die S t a t i o n s a n i agen erwähnen wir die im Berichtjahr ausgeführten resp. genehmigten Erweiterungen der Geleisanlagen in Basel, Langenthal, Kiesen, Dottikon, Aarau, Thalweil, Rorschach, Dübendorf, Boniswyl, St. Sulpiee, Gilly, Bützberg, Gümligen, Scherzligen, Wohlen, Wollishofen, Rheinfelden, Bendlikon, Göschenen, Gurtnellen und Derendingen.

Es wurden Pläne genehmigt für n e u e A u s w ei e h gel ei se in Rarogne und Goldau und für V e r l ä n g e r u n g d e r Ausweichg e l e i s e in Kaltbrunn, Lyßach und Courtemaiche.

Ueber die vorhandenen Ausweichgeleise und sonstigen Geleise, auf welchen überhaupt Zugkreuzungen möglich sind, wurden besondere Erhebungen gemacht. Nach der Bahnstatistik für 1883 gibt es nur circa 22 Stationen resp. Haltstellen, d. h. nur 3,6 % aller (608) Stationen der Normalbahnen, welche lediglich dem Personenverkehr dienen. Circa 55 weitere Stationen, resp. 9,1 °/o aller Stationen, haben nur Stumpengeleise als Nebengeleise. Es sind also zusammen circa 77 Stationen, resp. 12,7 % aller Stationen, ohne Ausweichgeleis, während 531 Stationen, resp. 87,3 % der Gesammtzahl, als Stationen mit Ausweichgeleisen bezeichnet sind und also Zugskreuzungen gestatten.

Wo bisher für neue Ausweichgeleise besondere Bedürfnisse sich fühlbar machten, wurden solche jeweilen verlangt, und es wird daher die Zahl der Stationen, in welchen eine Kreuzung von Zügen nicht möglich ist, immer kleiner werden.

Auf bessere B e l e u c h t u n g mehrerer Stationsanlagen mußte gedrungen werden; denn bei verschiedenen Unfällen auf Stationen wurde auf ungenügende Beleuchtung hingewiesen.

Der Z u s t a n d des B a h n o b e r b a u e s kann im Allgemeinen als befriedigend bezeichnet werden. Auch im Berichtjahr wurde dieser Zustand gebessert,
indem auf längern, hienach näher angegebenen Totalstrecken Holzschwellen durch Eisenschwellen, und Eisenschienen durch Stahlschienen ersetzt wurden. Gleichzeitig kamen vielfach verbesserte Heftmittel zur Anwendung und wurde auf den Holz-

643 schwellen die Zahl der Unterlagsplatten vermehrt. Auch Nebenbahnen, wie z. B. die Appenzellerbahn, führen verbesserte Oberbautypen ein.

Mit Legung von E i s e n s c h w e l l e n wurde energisch vorgegangen auf der Schweiz. Centralbahn, Suisse Occidentale und Simplon und Nordostbahn. Auch die Gotthardbahn will anfangen, eiserne Schwellen in größerm Maßstabe zu verwenden, und auf der JuraBern-Luzern-Bahn stehen Versuche auf längern Strecken bevor.

Von kleinern Bahnen erwähnen wir die Seethalbahn, Vitznau-Rigibahn und die Waldenburgerbahn, welche größere Partien von eisernen Schwellen verwendet, resp. bestellt haben. Die Appenzellerbahn wird ihre neuen Ausweichungen auf Eisenschwellen legen.

Die Zürcher Straßenbahn hat von jeher einen ganz eisernen Oberbau mit Langschwellen.

Die Anwendung eiserner Schwellen bewährte sich bis jetzt als ein Fortschritt, namentlich in Bezug auf Erhaltung einer richtigen Spurweite, was für die Betriebssicherheit von großem Werth ist.

Der Stand der vorhandenen Schwellenarten und der Umfang der Auswechslungen im Berichtjahr verhalten sich wie folgt: S t a n d d e r e i s e r n e n S c h w e l l e n in Prozenten der Hauptgeleise zu Ende der Jahre:

.

.

1884.

°/o 24,5 4 , 8 4,6 4,1 -- --

6 Hauptbahnen

6,9

Centralbahn .

.

.

Nordostbahn .

.

.

Suisse Occidentale und Simplon Gotthardbahn Jura-Bern-Luzern-Bahn .

Vereinigte Schweizerbahnen

.

.

.

1885.

% 30,6 9,2 7,4 5,'2 0,1 --

10,0

S c h w e l l e n e r n e u e r u n g e n in Prozenten der Hauptgeleise : In Eisenschwellen,

In EichenIn Weichschwellen, holzschwellen.

1884. 1885. 1884. 1885. 1884. 1885.

°/o °/o % % °/o % Suisse Occidentale und Simplon Jura-Bern-Luzern-Bahn Centralbahn . . . .

Nordostbahn . . . .

Vereinigte Schweizerbahnen Gotthardbahn . . . .

2,6 8,2 4,9 0,1 .0,1

6 Hauptbahnen 3,5

Im Ganzen.

1884.

%

1885.

"/'> 7,2 7,4 10,6 8,5

2,8 0,1 6,1 4,4

2,3 6,7 2,5 2,2

2,3 & ·)

0,2 2,3 2,5 1,9

2,1 25 4,5 9

5,1 90 13,2 9,0

-- 1,1 3,1

8,4 0,6

5,7 0,03

2,9 1,5

14,3 1,9

3,3

1,9

5,8 1,2 2,0

1,4

8,8

8,6 2 '1 6,4

644

Der Stand der S c h i e n e n aus Stahl und Eisen, sowie die Erneuerungen im Jahr 1885 sind aus folgender Tabelle ersichtlich: S t a n d d e r S t a h l s c h i e n e n in Prozenten der Hauptgeleise:· 1884.

1885.

«/o

°/o

Gotthardbahn .

.

.

.

Nordostbahn .

.

.

.

Vereinigte Schweizerbahuen .

.

Jura-Kern-Luzern-ßahn .

.

.

Suisse Occidentale und Simplon .

Centralbahn .

,.

.

.

.

82,0 42,6 39,1 37,2 39,1 22,3

83,3 45,6 42,3 42,1 41,3 26,8

6 Hauptbahnen

41,0

44,5

S c h i e n e n e v n e u e r ung in Prozenten der Hauptgeleise: In Stahlschienen.

Suisse Occidentale u. Simplon Jura-Bern-Luzern . . . .

Central bahn Nordostbahn Vereinigte Schweizerbahnen Gotthardbahn

In Eisenschienen.

Im Ganzen.

1884.

1885.

1884.

1885.

1884.

o/o

"/o

o/o

°/°

°/°

"/»

2,2 5,0 6,6 4,9 5,8 0,07

2,2 4,9 4,5 3,0 3,2 1,3

1,0 -- 0,1 0,04 0,04 0,3

0,6 -- 0,3 -- 1,1 0,2

3,2 5,0 6,7 4,9 5,8 0,37

2,8 4,9 4,8 3,0 4,3 1.5

3,5

0,3

1,9

4,5

5,4

6 Hauptbahnen 4,2

1885.

Die Erneuerungen erfolgten zum weitaus größten Theil in Stahlschienen von starkem Profil, so daß auch in diesem wichtigen Punkt eine wesentliche Besserung des Oberbaues zu konstatiren ist.

Die Statistik der S c h i e n e n b r u c h e , welche auf Grund der von den Bahnverwaltungen über jeden einzelnen Fall erstatteten Berichte geführt wird, weist, wie aus nachstehender Zusammenstellung ersichtlich, gegenüber dem Vorjahre eine kleine Verminderung auf:

045 Schienenbvüche pro Kilometer Hauptgeleise : Bei Stahlschienen.

1884.

Suisse Occidentale u.

Simplon . . . . 0,008 Jura - Bern - LuzernBahn . . . . 0,177 0,050 Centralbahn .

Nordostbah n . . . 0,061 Vereinigte Seh weizerbahnen . . . . 0,070 Gotthardbahu . . 0,055 Total

0,072

1885.

Bei Eisenschienen.

1884.

1884.

18W).

0,003

0,007

-- 0,102 0,003 0,013 0,005 0,036

0,044 0,011 0,020

1885.

0,018

0,104 0,041 0,003 0,039 0,019

Im Ganzen.

0,121 0,121

--

-- --

0,022 0,045

0,054 0,101

0,066

0,005

0,002

0,032

0,031

Die Resultate über die im Beriehtjahr stattgefunden«!! M a t e r i a l f e s t i g k e i t s p r o b e n sind dem Departement mitgetheilt worden.

Ueber einheitliche Normen für Lieferung, Erprobung, Qualifikation und Uebernahrne von Schienen und andern Oberbaumaterialieu siud unter den Bahndirektiouen Verhandlungen gepflogen worden. Bin positives Ergebniß derselben hoffen wir im nächsten Geschäftsbericht konstatiren r/,u können.

Die L a g e des O b e r b a u e s wird irn Allgemeinen ordentlich unterhalten.

Bei Kontrolirung der S p u r w e i t e fanden sich jedoch nicht selten Unregelmäßigkeiten, welche Bahnmeister und Bahuingenieure nicht dulden sollten, z. B. allzu große Spurerweiterung (bis 4t) m m . ) in Kurven oder auch Spurengen. Die Suisse Occidentale und Simplon, welche bisher keinen kompleten Gleiskontrolapparat hatte, wurde, veranlaßt, einen solchen anzuschaffen, und im Eisenbahndepartement wurde ein aweiter Apparat dieser Art beschafft. Ebenso stellten sich in den S c h i e n e n üb er h ö h u n g eu in Kurven mehr Unregelmäßigkeiten heraus, als bei durchaus strammer Disziplin iin Bahnunterhaltungsdienst der Fall sein sollte.

Die E r n e u e r u n g des S c h o t t e r b e t t e s findet seit mehreren Jahren in erhöhtem Maße statt, meist Hand in Hand mit der Erneuerung des Oberbaues , und auf allen Bahnen in gröLicrm oder kleinerm Umfang; bei der Suisse Occidentale und Siniplou ·/,. H.

alljährlich auf ca. 20 km. Im großen Ganzen ist also auch in dieser Hinsicht eine Besserung zu konstatiren ; dieselbe, war aber in hohem Grade nöthig, und es kann noch nicht gesagt werden, »lali der Xustand der Be.ttuu"- im Alliwmeinen ein unter sei.

64«

Im S i g n a l w e s e u ist der Entwurf eines ueueu einluütlinhen Sigualveglftneuts durch die schweizerische Eisenbahnkonterenz ÏM erwähnen, welches voraussichtlich noch vor der Somuierf'ahrplaupwriode 1886 dürfte iti Kraft gesetzt werden. Damit treten die bisher bei den einzelnen Bahnen bestandenen besondern Signalordnungen außer Geltung.

Der Zustand der W e i c h e n , welche wir wegen ihres '/Msainmenhangs mit Signalen, Riegeluugen etc. unter den mechanischen Einrichtungen erwähnen, gibt an und für sich zu vielen Aussetzungen nicht Anlaß. Immerhin sollte vielfach auf diese wichtigen Apparate und deren durchaus korrekte Instandhaltung mehr Sorgfalt verwendet werden.

Entgleisungen wegen mangelhaften Zustandes von Weichen fanden statt u. A. in Vevey und Herisau. In Läufelfingen liegt eine Weiehe so nahe beim Gefällsbruch und ohne sichernde Vorkehren gegen Entlaufen von Wagen, daß beim Manovrimi ein solcher durch den Hauensteiutunnel bis Ölten fuhr. Die Bahndirektion wurde aufgefordert, Abhülfe zu schaffen.

Die R e i n i g u n g d e r W e i c h e n und die Handhabung und Koiitrolinmg des W ei o, h e n d i e n s tes läßt viel zu wünseheu, wie übrigens aus den zahlreichen Unfällen genugsam hervorgeht.

An die Notwendigkeit des Haltens oder Versicherns der spitz befahrenen Weichen, wie in den Dienstreglementen vorgesehrieben, mußten die Bahnen durch besonderes Zirkulär des Departements erinnert werden.

Neue R i e g e l u u g e n zur solidarischen Verbindung von Weichen unter sich und mit Statioussignalcn wurden im Berichtjahr erstellt in Aarburg, Riedtwyl, Wynigen, Lyßach, Rubigen, Dagmersellen, Sempach, Rothenburg, Emtnenbrücke, Selzach, Deitingen, Lutei'baeh, Grenehen, Dintikon, Boswyl, Sins, Zürich, Aarau, Scharfhausen, Ober-Winterthur, Altstetten, Wettingen, Ebikon, Trtlbbach, Groldach, Brenets-Col des Roches, Ciarens.

Auf Ende 1885 war der Stand der Weiehen- und SipialVerriegelungen auf den 6 Hauptbahnen wie folgt : Total Stationen mit Stationen. Verriegehmgen.

Gotthardbahn .

.

.

.

Central bahn .

.

.

.

Nordostbahn .

.

.

.

Jura-Bern-Luzern-ßahn tìuisse Occidentale und Simplon Vereinigte Schweizerbahnen .

Total

,,, '°

41 88,5 157,5 78 130 68,5

26 21 9 4 4 2

63 24 5,7 5,2 3,1 3,0

563,5 ~

66

12

ß47

Erfreulicli und nachahmenswert!) ist das Vorgehen der Schweizerischen Centralbabn, welche nach Maßgabe dei1 letzten Jahre bald alle ihre, Stationen mit den erwähnten Sieherheitsapnarateu versehen haben wird. Nach der Schweizerischen Centralbahu hat die Nordostbahn im Berichtjahr die größte Thätigkeit zur Einführung der Riegelungen bekundet. Auf der Gotthardbahn fehlt noch die Durchführung der Riegelung auf den größern Bahnhöfen und auf den Stationen der tessinischen Thalbahnen. Die 3 anderà Hauptbahnen sind mit den Riegelungen, deren Werth für die Betriebssicherheit von keiner Seite mehr bestritten wird, und deren Noihweudigkeit sich im Berichtjahr bei zahlreichen Unfällen fühlbar gemacht hat, noch sehr im Rückstande, obschon wiederholte Aufforderungen an sie ergangen sind. Für Lausanne insbesondere h;it man den dringenden Mahnungen des Departements noch keine Folge gegeben, obschon am 8. Juni ein Zusammenstoß von 3 Zügen erfolgte, bei welchem die Notwendigkeit verbesserter Sicherheilseinriehtungen wieder lebhaft zu Tage getreten ist.

Die Zahl der S ta tio n en o h n e D e c k u n g s s i g n u l ist uoc.h sehr groß, zumal auf der Jura-Bern-Luzern-Bahn und den Vereinigten Schweizerbahnen. Die Stationen der Suisse Occidentale und Simplon sind größtentheils mit Deckuugssignalen versehen, aber deren Handhabung läßt viel zu wünschen übrig.

Die Mittel zur Kontrolirung des jeweiligen Standes der Deckungssignale sind in den nicht mit Riegelwerk versehenen Stationen vielfach ungenügend.

Mit G - l o c k e n s i g n a l e n sind folgende Bahnlängen der Huuptgesellschaften versehen : D i i..

Bahnlange.

km.

. 2 0 4 .

303 .

524

Strecken mit

GlookeMÌglialM1.

km.

140 53 32

"/'« (5S,(5 17,4 (5,1

Schweizerische Centralbahn . 2 6 8 Vereinigte Schweizerbahnen .

280 Suisse Occidentale und Simplon .

500

13 8 --

4,8 2,îS 0

2079

246

!!.:{

Gotthardbahn .

.

Jura-lJern-Luzern-Bahn Nordostbahn .

.

.

.

.

In Betreff der S i g n a l mi t tel z u r V e r s t a n d i g l i u ·> d e s Z u g s p e r s o n a l s mit dem M a s c h i n i s t e n auf langen /(igen der Gotthardbahn, wie zur Kommunikation von ciuer Maschine /ur nudern beim Schiebedienst, wurde eine Reihe von Versuche.!! u. A.

648

mit verschiedenen sehr starken akustischen Signalen vorgenommen, und es sollen diese Proben noch auf andere Signalmittel ausgedehnt werden. Für Personenzüge, die mit kontinuirliche automatischen Bremsen versehen sind, geben indessen diese Bremsen das sicherste und prompteste Mittel, um im Nothfall das Halten von einem beliebigen Punkt des Zuges aus zu bewirken.

Die speziellen m e c h a n i s c h e n E i n r i c h t u n g e n der Z a h n r a d b a h n e n wurden auch im Berichtjahr einläßlich kontrolirt; und auf die Prüfung dieser Einrichtungen bei neuen Projekten eine besondere Sorgfalt verwendet.

Die F e s t i g k e i t s p r o b e n mit Zahnrädern und die Bremsproben auf allen Zahnradbahnen sind an anderai Ort erwähnt.

Eine Reihe von Unfällen, deren Ursachen auf mangelhafte oder gänzlich fehlende E i n f r i e d i g u n g zurückzuführen ist, hat auch im Berichtjahr stattgefunden und zu Erhebungen über don dermaligen Stand der Einfriedigung und der Terrain- und Kulturverhältnisse Anlaß gegeben, welche wir als Ausgangspunkt für aufzustellende Normen zu verwerthe gedenken.

Auch die vielen Niveauübrgange haben im Berichtsjahr ihre Opfer gefordert, bald wegen mangelhafter Konstruktion oder Unterhaltung der Barrieren , häufig wegen ungenügender Bedienung derselben und noch häufiger wegen eigener Unvorsichtigkeit der passirenden Fußgänger und Fuhrwerklenker. Diesen Faktoren, soweit sie kontrolirbar sind, wurde seitens der Kontrole viel Aufmerksamkeit geschenkt, und an bezüglichen Mahnungen und Aufforderungen aller Art an die Bahnverwaltungen hat es nicht gefehlt. Im großen Ganzen ist eine strammere Handhabung des Bahnerhaltungs- und Bewachungsdienstes auch bei den Niveauübergängen nothwendig.

Mit Zirkular vom 12. November 1885 machte das Departement die Bahnen auf die Bestimmungen des Bahnpolizeigesetzes aufmerks a m , wonach die Mißachtung der Sperrung von Wegübergängen und das unbefugte Betreten der Bahnlinie, welche Uebertretungen neuestens zahlreiche Unfälle veranlaßten, bei den kantonalen Polizeilind Gerichtsstellen einzuklagen und von diesen zu bestrafen seien.

Die Bahnen wurden eingeladen, das Verzeigen strengstens durchzuführen und dafür zu sorgen, daß die Wegübergänge rechtzeitig abgeschlossen werden , aber auch nicht länger als nöthig gesperrt bleiben.

U n g e n ü g e n d e B a r r i e r e n (so im Bahnhof Biel, wo auch ein Unfall erfolgte) und ungenügende Bedienung derselben mussten wiederholt gerügt werden unter Aufforderung zur Abhülfe.

649

Eine bessere B e l e u c h t u n g v o n N i v e a u ü b e r g ä n g e n wurde in mehreren Fällen vom Departement ausdrücklich verlangt.

W a r n u n g s t a f e l n fehlten gänzlich bei einer großen Zahl von Uebergängen und mußten angeschafft, resp. ersetzt werden.

Ueber u n g e n ü g e n d e S p u r r i n ne n von Straßenübergängen.

resp. ungenügende Erhaltung und Reinigung derselben, wurde namentlich auf der Gotthardbahn geklagt. Ueber den Werth dieser Rinnen entspann sich eine technische Diskussion. Die Bahningenieure der Hauptlinien erklärten aber schließlich alle, die Verstopfung der Spurrinnen sei mehr oder weniger betriebsgefährlich.

Die Uebelstände aller Art, welche die N i v e a u ü b e r g ä n g e i m G e f o l g e h a b e n , machen es der Aufsichtsbehörde zur Pflicht, nur in Fällen von äußerster Notwendigkeit die Erstellung von neuen Uebergängen dieser Art au gestatten, zumal s. Z. jeder neue Niveauübergang als Präzedenzfall für andere ausgebeutet werden will.

Alle B e s t r e b u n g e n z u r U e b e r - o d e r U n t e r f ü h r u n g von bestehenden Querstraßen à niveau verdienen prinzipiell Unterstützung vom Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit, insofern nicht unverhältnißmäßige Schwierigkeiten, Uebelstände anderer Art und Kosten der Durchführung solcher Verbesserungen im Wege stehen.

Im allgemeinen Bahnbewachungsdienst sind wesentliche Aenderungen nur auf der Schweizerischen Centralbahn zu notiren. Diese Bahn hat auf einem großen Theil der Linien AarauThun, Aarburg-Rothenburg und Herzogenbuchsee-Biel (zusammen 130km.) die Bahnwärter mit Draisinen, resp. dreirädrigen Veloci peden, versehen, die Wärterstrecken entsprechend verlängert (Mittel 4300 m., Maximum 5700 m., Minimum 2700 m.) und die Zahl der Wärter von 56 auf 30 reduzirt.

Am weitesten zurück im Bahnbewachungsdienst ist immer noch die Suisse Occidentale und Simplem. Man stutzt sich dort auf das Vorbild von französischen und belgischen Bahnen, welche zwar vielfach einen größern Verkehr haben als die Bahnen in der Westschweiz, deren sonstige Verhältnisse aber von denjenigen in unserm Lande zu sehr differiren, um hier als maßgebendes Beispiel gelten zu können.

Ueberschreitungen der zuläßigen Maxiina von P r ä s e n z - und A r b e i t s z e i t kommen beim Wärterpersonal immer noch vor.

obschon in dieser Richtung Besserungen zu konstatiren sind.

Im H o c h b a u sind nicht viele Aenderungen zu verzeichne u.

850

Einige Aufnahmgsgebäude wurden erweitert; Chiasso erhielt größere Wartsäle; in Schönenwerth wurde der Mittelbau erhöht.

Es wurden Pläne genehmigt für definitive Aufnahmgebäude in Vaumarcus, Auvernier, Olten-Hammer, Goldach.

Es wurden ferner Pläne genehmigt für neue Gril t erse h u p p eu u. A. in St. Gallen, Uttigen, Hettlingen, Goldach, für Erweiterung dos Schuppens in Montier und für Vergrößerung der italienischen Bureaux im Güterschuppen Chiasso.

Einige Stationen erhielten neue Laderampen ; auf andern wurden alte umgebaut, resp. vergrößert.

G u t e s T r i n k w a s s e r mangelt noch auf vielen Stationen und bei manchen Wärterhäusern.

Es wurden für alle Stationen besondere Erhebungen angeordnet über das Vorhandensein von eigenen S t a t i o n s b r u n n e n , die Qualität des Wassers, eventuell über die Möglichkeit der Zuleitung von gutem Wasser, sofern kein anderer Brunnen in der Nähe verfügbar ist, über Abstand der Brunnen vom Aufnahmsgebäude und vom Perron, Vorhandensein von Trinkbechern und Eignung der Brunnen zu Feuerlöschzwecken.

Es wurden Pläne genehmigt für vier n e u e War t e r h a u s e r auf Suisse Occidentale und Simplon.

Kontrole des Betriebsmaterials.

Eine Vermehrung des Rollmaterials fand im Berichjahr statt: bei den Vereinigten Schweizerbahnen : 2 Tendermaschinen ; bei der Gotthardbahn : 65 Güterwagen (Sammelwagen, Kohlenwagen etc.): bei der Jura-Bahn-Luzern-Bahn : 6 Gepäckwagen; bei der Waldenburgerbahn: 2 Gilterwagen und l Post- und Gepäckwagen, auch zum Personen transport verwendbar.

Der Postpark erhielt einen Zuwachs von 10 neuen dreiachsigen Wagen.

651 Mit Hinzurechnung dieser Neuanschaffungen und der beiden Wagen für die neu eröffnete Marzilibah ist der Gesammtbestand des Rollmaterials der schweizerischen Eisenbahnen auf t. Januar 1886 folgender : 621 Lokomotiven mit 1570 Triebachsen, 1917 Personenwagen mit 4696 Achsen und 83,377 Sitzplätzen, 9147 Güter- und Gepäckwagen mit 18,367 Achsen und 104,612 Tonnen Tragkraft.

Nähere Angaben über dieses Material und dessen Zugehörigkeit zu den einzelnen Bahngesellschaften sind aus der vom Departement herausgegebenen Betriebsstatistik ersichtlich.

sgege Der Unterhalt der L o k o m o t i v e n gibt zu keinen besondern Bemerkungen Anlaß.

Ein Unfall, bei welchem ein Heizer während der Fahrt infolge Ausgleitens von der Lokomotive fiel, veranlaßte das Departement zu genauen Erhebungen über die Höhe der Führerstandg e l ä n d e r , wobei sich ergab, daß dieselbe von 775 bis 1200 mm.

variirt Wir sahen uns veranlaßt, eine minimale Geländerhöhe festzusetzen, in dem Sinne, daß "diese Höhe bei neuen Lokomotiven mindestens 1000 mm. betragen solle, und daß Geländerhöhen von unter 900 mm. bei bestehendem Material als unzureichend zu erhöhen seien.

Die Einrichtung der Lok o m o ti v - I n j ek t o r en zu F e u e r l ö s c h z w e c k e n (als Dampfspritze) bei Brandausbrüchen auf Stationen etc. wurde den Eisenbahnverwaltungen empfohlen.

Für die B e z e i c h n u n g der S e r i e n , in welche die Lokom o t i v e n nach ihrer Gattung, resp. Verwendung, gruppir werden, ist den Verwaltungen ein einheitliches Verfahren vorgeschlagen worden.

Die Milderung der Dam pfpfeifensiganle, namentlich durch Tieferstimmung der Pfeifen, macht befriedigende Fortschritte. Ende Juni 1805 waren bereits 64 °/o sämmtlicher Lokomotiven der sechs Hauptbahnen regulirt Ueber die üblichen p e r i o d i s c h e n D r u c k pro bi; n und R e v i s i o n e n der Lokomotivkessel wird mit Rücksicht auf deren Wichtigkeit für die Betriebssicherheit stets genaue Kontrole geführt.

Wenn auch, wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich, noch immer Rückstände vorkommen, so werden dieselben doch indir und mehr AU vermeiden gesucht. Die Resultate der im Berichtjahre stattgefundenen Pressungen und Revisionen geben zu keiner besondern Erinnerung Anlaß.

Bundesblatt. 38. Jahrg. Bd. I.

46

652

Rückständige Pressungen. Rückständige Revisionen.

Ende 1884. Ende 1885.

Ende 1884. Ende 1885.

°/o °/o »/o °/o Jura-Bern-Luzern-Bahn 15 20,9 18 14,6 Suisse Occidentale und Simplon . . . . 10,5 17,1 25,7 3,8 Nordostbahn . . .

4 9,3 4 6,« Vereinigte Schweizerbahnen -- 6,4 -- -- Gotthardbahn . . .

3,6 -- 5 1,3 Centralbahn . . . .

l -- 3 -- Von den Lokomotivkesseln, welche 1885 auf den schweizerischen Bahnen kureirtea, wurden 152 oder 25,3 °/o, gegenüber 165 oder 27,5°/o des Vorjahres, einer D r u c k p r o b e unterworfen.

Das Prozentverhältniß der bei den sechs Haupthahnen gepreßten Lokomotivkessel zur Gresammtzahl der einzelnen Parks stellt sieh wie folgt: Suisse Occidentale und Simplpn Jura-Bern-Luzern-Bahn .

.

Nordostbahn Centralbahn Vereinigte Schweizerbahnen Gotthardbahn .

.

. . .

.

.

.

.

. 19,0 °/o . 16,4 % 13,3 % 7,1 % .

3,2% . 1 , 2%

Die Zahl der im Jahr 1885 vorgenommenen i n n e r n U n t e r s u c h u n g e n von Lokomotivkesseln beträgt 84 oder 14°/o, gegenüber 103 oder 17,4 % des Vorjahres.

Das Prozentverhältniß der innern Revisionen der Lokomotivkessel zu der Gesainmtzahl der Lokomotiven der einzelnen Gesellschaften ist für die sechs Hauptbahnen aus folgender Zusammenstellung ersichtlich : Jura-Bern-Luzern-Bahn .

.

Suisse Occidentale und Simplon Nordostbahn Gotthardbahn Centralbahn .

.

.

.

Vereinigte Schweizerbahnen .

.

.

.

. 10,4 ° / o .

9,5 °/o 6,0 °/o 3,7 °/o . 2 , 0 °/o . 0,0 °/o

Die wichtigsten D u r c h s c h n i t ts w er th e betreffend die gepreßten Lokomotivkessel der sechs Hauptbahnen ergeben sich aus folgender Tabelle:

Anzahl Kessel.

Hauptbahnen.

Dienstalter.

Zeitraum Totalparcours Totalparcours zwischen zwischen seit den letzten den letzten ArbeitsIndienst- zwei Presdruck.

zwei setzung.

sungen. Pressungen.

Jahre und Monate.

km.

Jahre und Monate.

km.

Probedruck.

Atmosph. Atmosph.

Suisse Occidentale und Simplon

27

13,7

414,891

4

124,909

8,9

13,3

Jura-Bern-Luzern-Bahn

14

10,8

340,291

4,1

138,975

9,8

14,7

Nordostbahu

50

10,1

299,318

3,5

106,156

10,5

15,5

Gotthai'dbahn

10

7,1 '>*·

144,449

31

76 256

10

15

Centralbahn

23

11,8

334,928

2,8

93,575

10

15

Vereinigte Schweizerbahnen .

18

8,1

245,944

2,1

80,019

10

18,8

.

. .

6 5 W

654

Aus der nachstehenden Tabelle sind die Durchschnittswerthe der inwendig untersuchten Lokomotivkessel ersichtlich: TotalZeitraum Totalparcours zwischen parcours /.i, t, Anzahl Dienstseit den letzten zwischen w rnuptoannen.

Kessel, alter. IndienstUnter- den letzten Setzung, suchungen UnterJahre Jahre Buchungen.

Suisse Occidentale und u. Monate.

km.

u. Monate.

km.

Simplon . .

.

Jura-Bern-Luzern-Bahn Nordostbahn . . .

Gotthardbahn . . .

Centralbahn . . .

Ver. Schweizerbahnen

20 15.3 10 9.8 30 10.3 7 8.2 4 12.1 8 8.2

437.234 326.267 311.337 134.002 259.159 290.774

7.4 8.1 5.3 7.0 8.1 4.5

233.701 276.322 140.073 126.921 214.336 131.123

Von den 566 Lokomotivkesseln der schweizerischen Bahnen hatten Ende 1885 115 216 168 15 32 20

oder 20.4 °/o oder 38.a °/o oder 29.6 % oder 2.6 % oder 5.o % oder 3.e °/o

ein Alter von l-- 5 Jahren.

,, ,, ,, 6--10 ,, ,, ,, ^,11--15 ,, ,, ,, ,, 16-20 ,, ,, ,, ,, 21--25 ,, ,, ,, ,, 26--30 ,,

Kesselalter Im Durchschnitt Im Maximum Jahre. Monate. Jahre. Monate.

Bei der Suisse Occidentale und Simplon 16 ,, ,, Jura-Bern-Luzern-Bahn .

.11 ,, ,, Nordostbahn .

.

.

. 11 ,, ,, Centralbahn .

.

.

. 10 ,, den Vereinigten Sehweizerbahnen 5 ,, der Gotthardbahn .

.

. 5

-- 7 3 6 7 --

30 22 30 27 15 11

-- -- -- -- 6 5

Das V e r h ä l t n i ß der im Dienst s t e h e n d e n zu den d i s p o n i b e l n und in R e p a r a t u r b e f i n d l i c h e n M a s c h i n e n ergibt sich für den Sommerdienst 1885 und Winterdienst 1885/86 aus folgender Uebersicht:

In dienstfähigem Zustande.

Im Fahrdienst.

Im Rangirdienst.

Disponibel.

In Reparatur.

Sommer Winter Sommer Winter Sommer Winter Sommer Winter 1885 1885/86 1885 1885/86 1885 1885/86 1885 1885/86 °/o «/o > % °/o °/o "/o %

Gotthardbahn .

.

.

Jura-Bern-Luzern-Bahn .

Vereinigte Schweizerbahnen Suisse Occidentale et Simplon Nordostbahn .

.

.

1 Centralbahn .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Durchschnitt

69 66 63 58 52 49

68 65 58 58 53 48

58

57

6 9 10 1 11 13 8.5

5

7 10 1 12 14 8

9 9 20 21 20 25 17.6

13.5

10 16 24 20 24 19

16 16 7

13.5

20 17 13

18 16 17 15 14

16

16

6 5 W

656

Die Gotthardbahn und die Verwaltung der J. B. L. wurden auf die Unzulänglichkeit ihres Lokomotivparks aufmerksam gemacht mit der Einladung, für entsprechende Vermehrung besorgt zu sein.

Die Verwaltungen sind darauf bedacht, ihr W a g e n m a t e r i a ] in einem den Bedürfnissen entsprechenden Stande zu erhalten, wofür auf die zahlreichen, im Berichtjahre stattgefundenen Umbauten von alten, defekt gewordenen und die Ersetzung von ausrangirten Wagen durch neue verwiesen wird.

Die Konstruktion eines großen Theils der offenen Güterwagen der schweizerischen Eisenbahnen ist derart, daß ein rasches Einund Ausladen von Kriegsfuhrwerken sehr erschwert wird. Auf den Wunsch des Militärdepartements wurden daher mit den Bahnverwaltungen Einrichtungen betreffend die Seitenthüren, Seitenwände und Bodenrippen der Wagen vereinbart, welche geeignet sind, den Transport von Kriegsmaterial zu erleichtern , und in Zukunft bei Neu- und Umbauten, sowie bei Hauptreparaturen, als Regel gelten sollen.

Im Berichtjahre sind dem Departement, unter Angabe der nähern Verumständungen und der in Betracht kommenden Verhältnisse, nach dem hiefür aufgestellten Berichtformular zur Kenntniß gebracht worden : 3 Achsenbrüche (sämmtlich an schweizerischem Material) und 77 Bandagenbrüche (wovon 58 an schweizerischem Material), gegenüber 4 Achsenbrüchen und 33 Bandagenbrüchen des Vorjahres. Die auffallende Zunahme der Bandagenbrüche, welche bisweilen Betriebsstörungen im Gefolge hatten. veranlaßte das Departement, die Bahnverwaltungen neuerdings auf die Wichtigkeit einer regelmäßigen periodischen Wagenrevision aufmerksam zu machen.

D i e Frage d e r E i n f ü h r u n g c o n t i n u i r l i e h e r B r e m s e n ist im Berichtjahre noch nicht zum Abschlüsse gekommen.

Die schon seit 1882 im täglichen Betrieh fortlaufend stattfindenden Versuche und Beobachtungen wurden fortgesetzt und auf weitere Linien und Bremsarten ausgedehnt, um möglichst viele und vielseitige Anhaltspunkte für den bevorstehenden Entscheid über die zu wählenden Grundprinzipien zu gewinnen.

Am 15. Oktober 1885 (Anfang des Winterdienstes") waren bei den Hauptbahnen mit Einrichtungen zum Schnellbremsen versehen :

657

202 Lokomotiven .

. = 36,4 °/o des ganzen Parks.

296 Personenwagen .

. -- 18,6 °/o ,, ,,' ,, 62 Gepäckwagen .

. = 20,1 °/o ,, ,, ,, 59 Bnlinpostwagen .

. = 62,1 °/o ,, ,, ,, Den Verwaltungen der Hauptbahnen wurde eine mit Ende Mai 1886 ablaufende letzte Frist angesetzt, um sieh über das Bremsprinzip , sowohl mit Rücksicht auf die durchgehenden Züge als bezüglich der weitem in Betracht kommenden Zugsgaltungen, zu verständigen oder, soweit eine Verständigung nicht möglich sei, ihre Ansichten dem Departement zur Formulirung seiner Anträge an den Bundesrath zur Kenntniß zu bringen.

Auch bei den Verwaltungen der Schmalspurbahnen und sonstigen Nebenbahnen mit starkem Gefäll und Adhäsionslokomotiven ·wurde die Einführung von Schnellhremsen neuerdings in Anregung gebracht.

Eine besondere Veranlassung hiezu bot der im Oktober 1885 Huf der Arth-Rigibahn (Zahnradbahn) stattgefundene schwere Unfiill, welcher den Verwaltungen von Steilbahneu aller Art anfs Neue in eindringlicher Weise die Mahnung nahe legte, alle Mittel und Verbesserungen, durch welche die Betriebssicherheit erhöht werden kann, ernstlich in's Auge zu fassen.

Unter Bezugnahme auf jenen Unfall wurden die Verwaltungen der Zahnrad- und Seilbahnen, sowie diejenigen der steilen Schmalspurbahnen etc. eingeladen, alle Verhältnisse ihrer Bahnen an der Hand eines ihnen mitgetheilten, die wesentlichsten der in Betracht kommenden Punkte heraushebenden Berichts des technischen Inspektorats (darunter namentlich auch die Verbesserung der Hremsen") einläßlich und gemeinsam zu prüfen und übur die von ihnen diesi'alls getroffenen oder in Aussicht genommenen Maßregeln sich zu äußern.

Verschiedenes.

Die durch Art. 18 des Eisenbahngesetaes vorgeschriebenen G r e n z - u n d K a t a s t e r p l a n e neuer Bahnen sind i m Berichtjahre für folgende Strecken eingeschickt worden : Cadenazzo-Dirinella und Mairengo Biasca (Gotthardbahn), Suhr-Zofingen und Muri-Immensee (Schweiz. Centralbahn"), Travers - St. Sulpice, Trarn el an - Ta van nés, Territet-Glion, zusammen für 103 km.

658

Es stehen Ende 1885 noch die Pläne für circa 173 km. aus.

Die Beseitigung eines am Aufnahmsgebäude einer Station angebrachten Fixpunktes d e s P r ä z i s i o n s n i v e l l e m e n t s durch die Bahnorgane anläßlich der Reparatur des Gebäudes und eine daherige Beschwerde des eidgenössischen topographischen Bureau veranlaßte das Departement, den Bahnverwaltungen die Nivellementsßxpunkte auf den Bahnstationen zu besonderra Schutze zu empfehlen und sie einzuladen, weitere derartige Zerstörungen zu verhüten.

Die Durchführung der für eine Anzahl von Bahnstationen und Zwischenpunkten bereits vorhandenen Präzisionsnivellernente war von der schweizerischen geodätischen Kommission unter Mitwirkung des eidgenössischen topographischen Bureau schon früher in Aussicht genommen, mußte aber Mangels des hiefür benöthigten Kredits bi» jetzt vertagt werden. Auf die Anregung des Departements sollen die Arbeiten wieder aufgenommen und möglichst gefördert werden.

F e s t i g k e i t s v e r s u c h e mit Probestücken von neuen sowie von ausrangirten Baumaterialien und Konstruktionstheilen finden bei Materiallieferungen zu Eisenbahnzwecken mehr und mehr statt.

Kabel für Seilbahnen werden auf Anordnung des Departements und unter Mitwirkung eines Delegirten desselben regelmäßig erprobt. Es ist ein Regulativ in Vorbereitung , welches über die Vornahme dieser Seilproben einheitliche Vorschriften aufstellen wird.

Ueber den Bau der Gotthardbahn ist eine erste Lieferung des Schlußberichtes zu Anfang des lautenden Jahres erschienen. Die zweite und letzte Lieferung ist in Arbeit.

8. Bahnbetrieb.

Tarifwesen.

Es gereicht uns zur großen Genugthuung, den Bericht über das Tarit'wesen mit der Mittheilung beginnen zu können, daß die Einheit der Tarifvorschriften für den schweizerischen Güterverkehr endlich gesichert ist. Nach langen und mühsamen Verhandlungen haben wir gegen Ende des Berichtjahres auch von der Verwaltung der Westbahnen die Erklärung erlangt, daß dieselbe dem Reformtarif beitreten werde, und es wird dieser laut den bereits erlassenen Bekanntmachungen sowohl auf dem Netz der Westbahngesollsehaft als auf den von ihr betriebenen Nebenbahnen mit dem 1. Mära 1886 in Kraft treten. Auf dieselbe Zeit sollen auch die Verband-

659 tarife der Westbahnen mit den andern schweizerischen Gesellschaften ersetzt werden, womit die Umwandlung der sämmtlichen direkten Tarife im Verkehr der schweizerischen Eisenbahnen unter sich auf der Basis des Reformsystems durchgeführt sein wird.

Wenn es uns nicht möglich war, für die Grundtaxen eine durchgängige einheitliche Gestaltung herzustellen, so liegt die Ursache ebenso sehr, wie in den konzessionsmäßigen Rechten der Gesellschaften, in den verschiedenen Verkehrsbedingungen, unter denen die einzelnen Netze stehen. Die in den normalen Tarifen künftig zur Einrechnung kommenden Taxen sind in der beiliegenden Tabelle zusammengestellt.

Auch die auf Revision der internationalen Bestimmungen über den Güterverkehr und thunlichst einheitliche Gestaltung derselben gerichteten Schritte sind nicht ohne Erfolg gewesen. Dem im Geschäftsberichte von 1884 erwähnten neuen Reglement für den direkten Verkehr mit Deutschland sind seither der belgisch-schweizerische Güterverkehr und der belgisch-italienische Güterverkehr nördlich von der schweizerisch-italienischen Grenze unterstellt worden. Die Umarbeitung der Tarife für den deutsch-schweizerischen Verkehr rückt der Vollendung entgegen ; die noch vorhandenen Lücken dürften im Laufe des Jahres 1886 ausgefüllt werden.

Weniger vorgeschritten sind die mit den ö s t e r r e i c h i s c h e n und u n g a r i s c h e n Bahnen angeknüpften Verhandlungen; via Arlberg bestehen noch immer keine direkten a l l g e m e i n e n Tarife.

Immerhin erfolgte die Ausgabe direkter Tarife über den Arlberg für Massengüter, wie Getreide, Wein. Holz, und ist als Vorbereitung für die allgemeinen Tarife ein neues Transportreglement summt Waarenklassifikation für den schweizerisch-österreichisch-ungarischen Verkehr vereinbart und genehmigt worden, dem das deutsch-schweizerisch als Vorbild gedient hat.

Wir hoffen, daß die Neuregulirung der Tarife mit I t a l i e n ebenfalls nicht lange mehr auf sich warten lasse. Die neuen Verkehrsgestaltungen, welche die Eröffnung der Arlbergbahn gebracht hat, haben allerdings zur Revision der frühern Verhandlungen zwischen den betheiligten Verwaltungen geführt, die aber auf guten Wegen zu sein scheint. Wenigstens hat die Direktion der Gotthardbahn mit Schreiben vom 4. Dezember 1885 sieh dahin vernehmen lassen, ,,daß es gelungen sei, eine Reihe
von Fragen so ,,zu ordnen, daß eine baldige Erledigung der Angelegenheit sollte ,,in Aussicht genommen werden dürfen. Immerhin könne bei der ,,großen Zahl der betheiligten Verwaltungen die Lösung der prinzipiellen Fragen nicht vor der im Monat Februar oder März 1886

Zur Seile 051).

A. Streckentaxen per Tonne und Kilometer Eil-

c,,.. -, , Stückgut.

Jgut.

l-

2n

-

"Allgemeine WagenIadl 8 klassen.

.

A.

T.

B.

_ !·

a.

Spezialtarife.

Länge des l Netzes auti .

- ; - 'welchesein UJÜSchema , '._ An, , i Wendung b.

a.

b.

a.

b.

&n^ l

1 1. Jura-Bern-Luzernbahn ), Jura neu-1 cbatelois2), Central bahn, Aarg. Südbahn, Wohlen-Bremgarteu, Emmenthalbahn»), Seethalbahn, Tößthal- [ bahn*), Vereinigte Schweizerbahnen, ( 6 Toggenburgerbahn, Waldrütibahn ), 6 Züriclisee -7 Gotthardbahn ), Appenzellerbahn ).

J II. Nordostbahn, Bötebergbahn 8 ) . .

III. Suisse Occidentale-Simplon, Traversthalbiihn, Bulle-Komontbahn9) . .

IV. Gotthardbahn: a. Lokal-Taxen.10) Internem, direkter Schweiz. Verkehr 6. Transit-Taxen.")

Schweizerisch-italienischer Verkehr.

Deutsch-italienischer Verkehr : I. Zone, 1--100 km. Entfernung von der deutsch-schweizer.

Grenze H. Zone, 101--200 km. . . .

III. Zone, über 200 km. . . .

V. Wädensweil-Emsiedclnbahn 12 ) . .

VI. Rorsehach - Heiden Bergbahn, Bö-\ delibahn, Basler Verbindungsbahn j

l

Kiloinotor.

' i i

l ,,,

d4

17 X

'

- O K laI O0K l 19* 11-.-.

' ' *°

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34

17

13.5

12.5

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34

17

13.5

12.6

113

9.4

8.4

Speziallaxen

9.9

8.9

7.4

6.7

32.6

9.5

q K 9 5q K 8 o ' '

9 5

11.5

8 10

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G.6

6.6

4.2

2G6

7.4

5.2

7.4

3.3

10

32.6 Spezialtaxen 9.9 8.9 7.4 6.7 7.4 5.2l 7.4 3.,'J 29.9 Spezialtaxen 9.1 8.1 6.8 6.1 6.8 4.8 6.8 3.0 27.2 Spezialtaxen 8.3 7.4 6.2 5.6 6.2 4.8 6.2 3.0 36 18 | 17 16 15 14 T3.5 14 12 I 13 10 Haben feste Sätze ohne Ausscheidung in Strockentaxeii und Expeditionsgebühren Länge der sämmtlichen ßeformtarif-Bahnen Summa

\ 17 21

| i

2815*

* = 97,4 % der sämmtlichen Lokomotivbahnen. Die weiteren 2,6 °/o haben keinen oder nur beschränkten Güterverkehr.

Im Allgemeinen werden die Transporttaxen auf Grund der aufgerundeten Kilometerentfernungen bestimmt. Ausnahmen bestehen nur bei den folgenden Linien, auf welchen Tarifkilometer durch Zuschlag der nachstehend verzeichneten °/o der effektiven Distanzen gebildet werden: ') Bern-Lnzern-Bahn 10%. Biel-Sonceboz-Tavannes-Convers 20 °/o.

*) 60%.

8 ) l--10km. 30%, Uebersehuß über 10 km. 10%.

4 ) l--10km. 30%, Ueberschuß über 10 km. 20%.

6 ) 60%. Maximaltaxen: Eilgut 500 Cts., Stückgut l 250 Cts.

o) 60%.

') 50%.

8 ) Eilgut Spezialtaxen.

9 ) JSilgut-Spezialtaxen. Gewöhnliches Frachtgut im Allgemeinen 200%, Ausnahme: Bullu-Romont 150%.

10 ) G0°/o auf den Bergstrecken Erstfeld-Biasca und Ginbiasco Taverne.

u ) Bergzuschlag für Immensee transit-Chiasso transit 64km. und für Immensee transit - Fino transit 50km.

12 ) Für Steigungen über 25°/oo Distanzzuschlag nach Maßgabe der in der Botschaft vom 11. September 1873 niedergelegten Grundsätze.

;

!

i '

B. Expeditionsgebühren pro Tonne.

Eilgut.

'

1

Stückgut.

Allgemeine Wagenladuogsklassen.

Spezia Uarifo

Ì

I.

n I.

I [.

1.

2.

A.

B.

a.

b.

a.

b.

a.

b.

200

100

100

75

75

60

60

60

60

60

60

10

5

5

7.5

7.5

4

4

4

4

4

4

300

150

150

150

150

100

100

100

100

100

100

100

50

50

--

--

-- 20

5 -- 10

5 -- 10

-- 75

-- -- 60

--

10

-- -- 75

-- 60

-- 60

-- 60

-- 60

-- -- 60

7.5

7.5

4

4

4

4

4

4

400 200

200 100

200 100

150 75

150 75

100 50

100 50

100 50

100 50

100 50

100 50

200

100

100

80

80

80

60

60

60

60

60

400

200

200

150

150

100

100

100

100

100

100

A. Interner Verkehr.

1) Jura -Bern -Luzernbahn, Jura neuchâtelois, Centralbahn, Aarg. Südbahn, Wohlen-Bremgarten, tminenthalbalm , Seethalbahn , Tößthal- 1-- 20km. .

i bahn, Vereinigte Schweizerbahnen, 21--30 km., Toggenburgerbahn,Wald-Rütibahn, Zuschlag p. km.

Züriehsee - trotthardbahn , Appenzellerbahn, Nordostbahn, Bötzherg- 31 km. und mehr . .

babn, Effretikon-Wetzikon-Hinj weil , Bisehot'szellerbabn , Suisse Occidentale et Simplem , Bullei Komontbahn.

l~10km. .

11--20 km., Zuschlag p. km.

1 -- 20km. .

2) Gotthardbahn 21--30 km., Ì ;

Zuschlag p. km.

31 km. und

mehr . .

3 ) Traversthalbahn . . .

4) Wädensweil- Einsiedeinbahn (auch im direkten Vorkehr) .

--

B. Direkter schweizerischer Verkehr.

1) Jura-Bern-Luzernbahn, Jura neuchâtelois, Central- ^ bahn, Aargauische Südbahn, Wohlen-Bremgarten, Emmenthalbahn, Seethalbahn, Tößthalbahn, Vereinigte Schweizerbahnen , Toggenburgerbahn, Wald-Rütibahn, Züricbsee-Gotthardbahn, Nordi ostbahn, Bötzbergbahn, Effretikon-WetzikonHin weil, Bischof'szellerbahn, Suisse Occidentale et Simplon , Bulle - Romontbahn , Gotthardbahn, Traversthalbahn.

J

Diese Expeditionsgebühren fallen hälftig je der Anfangs- und Endbahn zu. Bloße Transitstrecken erhalten keine Expeditionsgebühren.

Ì

660 ,,stattfindenden Generalkonferenz erwartet werden, so daß die "Ausrechnung und Erstellung der neuen Tarife in das Frühjahr fallen dürfte" Für den s c h w e i z e r i s c h - f r a n z ö s i s c h e n Verkehr haben internationale Réglemente nie bestanden und es sind solche bis jetzt auch nicht in Aussicht genommen. Die wenigen direkten Tarife sind beiderseits den internen Transportvorschriften bis zur Landesgrenze resp. bis zum Uebergangsbahnhof unterstellt.

Auch in der Unifikation der Personentarife haben wir einen Fortschritt zu verzeichnen, sofern betreffend die Gültigkeitsdauer der Fahrbillete die Buhnen einheitliche Bestimmunsren vereinbart haben, von welchen wir hier diejenigen hervorheben, nach welchen die Retourbillete für Distanzen von l--100 Kilometer zwei Tage, von 101--200 km. drei Tage, von 201--300 km. vier Tage und von 301 und mehr Kilometer an fünf Tage Geltung haben. Ferner ist dem vom Publikum seit Langem geltend gemachten Wunsch Rechnung getragen, daß Hin- und Rückfahrtbillete, welche vor Sonn- und Festtagen gelöst werden, in allen Fällen auch am nächstfolgenden Werklag Gültigkeit haben.

Sodann ist von den Bahnverwallungen die Erweiterung der zweiten Stückgutklasse durch Einbeziehung der bisher in die erste Klasse verwiesenen landwirthschaftlichen Produkte (Wein, in Fässern, Obstwein [Most, in Fässern], frische Butter, Käse [in Kübeln, Fässern], Gemüse, eßbare Kastanien, frische Trauben, gedörrtes Obst), und die Streichung derjenigen Gegenstände aus der Sperrgutklasse zugestanden, hinsichtlich welcher seiner Zeit begründete Begehren gestellt worden sind, wogegen wir den Verwaltungen gestattet haben, auch da, wo es bisher noch nicht geschehen ist, eine Einschreibegebühr von 10 Rappen auf jeder Gepäcksendung und bei jedem Thiertranspor zu beziehen. Ferner ist für die Berechnung der Taxe auf Gepäcksendungen ein Minimalgewicht von 20 kg. und die Aufrundung von 10 zu 10 kg. als einheitliehe Vorschrift an Stelle der verschiedenen Systeme getreten, welche bisher in dieser Richtun Geltung hatten.

Von Interesse dürften endlich die folgenden Mitteilungen sein : 1. Der im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnte allgemeine schweizerische Ausnahmetarif für Steine ist in Form eines direkten Tarifes von allen Bahnverwaltungen, mit Ausnahme der Westbahnen, eingeführt worden.

2. Dem einheitlichen Zollgebührentarif, welcher in neuer Fassung auf den 1. Mai 1885 ausgegeben wurde, sind die sämmtlichen

661 schweizerischen und für die Grenzstationen auch die deutschen Bahnverwaltungen beigetreten. Die Verwaltung der Paris-LyonMittelmeerbahn, welche im Bahnhof Genf die Verzollung der Güter besorgt, dafür aber höhere Taxen beziehen zu dürfen glaubte, ist aufgefordert worden, die von ihr aufgestellten Tarife, soweit sie Taxen für die Zollbehandlung auf den schweizerischen Uebergangsstationen enthalten, außer Kraft zu setzen, in der Meinung, daß höhere Gebühren nicht bezogen werden dürfen, als diejenigen sind, welche der Bundesrath den schweizerischen Bahnverwaltungen bewilligt hat. Die Erledigung dieser Angelegenheit fällt ins Jahr 1886.

3. Ein Gegenstand, mit welchem das Departement sieh einläßlich zu beschäftigen hatte, ist die Ordnung der Beziehungen der Eisenbahnen zu den Dampfschiffen in Hinsicht auf die Bildung direkter Personen- und Gepäcktarife. Tn dieser Richtung lassen die z. B. am Vierwaldstättersee bestehenden Verhältnisse Vieles zu wünschen übrig; der Gepäcktransport namentlich von den Bahnstationen zum Schiff und umgekehrt ist Mangels direkter Abfertigung außerordentlich beschwerlich. Die getroffenen Anordnungen werden zur Folge haben, vor der Sommersaison 1886 die wesentlichsten Uebelstände zu beseitigen.

4. Der Erledigung der Postulate des Bundesbeschlusses vom 19. Dezember 1884, soweit dieselbe noch aussteht, widmet dus Departement die fortgesetzte Aufmerksamkeit, und es steht zu erwarten, daß die mit den Verwaltungen angebahnten Verhandlungen im Laufe des Jahres 1886, soweit eine Erledigung zur Zeit überhaupt möglich ist, zu gutem Ende gebracht werden.

5. Endlich gestatten wir uns, noch auf die im Laufe des Berichtjahres stattgefundene Aenderung in der Publikation der Tarifnachrichten aufmerksam zu machen, welche nun in Form einer selbstständigen Sammlung sowohl dem Bundesblatt als dem Handelsamtsblatt gratis beigegeben werden und bei der Redaktion des erstem zu billigem Preis (l Pranken per Jahr) auch separat abonnir t werden können.

Eine Sammlung der sämmtlichen in Kraft stehenden Tarife ist in Arbeit, ebenso eine Zusammenstellung deTaxrückvergütungen.

Wir gedenken beide Arbeiten, von denen besonders die erste einen großen Umfang hat, dem Druck zu übergeben und dem Publikum zugänglich zu machen.

Transportwesen.

Im Anschluß an die Mittheilungen im letzten Geschäftsbericht über den T r a n s p o r t l e b e n d er T h i e r e ist hervorzuheben, daß

662 wir im Berichtjahr u. A. Anlaß nahmen, an die Kantonsregierungen das Gesuch zu richten, sie möchten die ortspolizeiliche Kontrole darauf ausdehnen, ob den in den Art. 55, 56, 60, 61 und 62 des Transportreglements auch den Transportgebern auferlegten Verpflichtungen Folge geleistet werde, und dafür besorgt sein, daß Widerhandlungen jeder Art zur Strafe gezogen werden. Die hierauf eingelaufenen Berichte signalisirten im Allgemeinen eine erhebliche Besserung der Verhältnisse gegen früher. Bezüglich des Transitverkehrs insbesondere konstatirte ein von der St. Galler Regierung eingereichter Bericht der dortseitigen Sanitätskommission, daß der Gesundheitszustand der in Buchs in großen Transporten ankommenden Schafe im Ganzen ein guter war und beispielsweise von 141 253 Stück, die in der Zeit vom 2. Juli bis 5. Oktober daselbst passirten, bl 28 oder 1/5 %o todt anlangten.

Wir führen diesen Bericht nir;ht a n , um darauf hin etwa die Hände in den Schoß zu legen, sondern hoffen damit blos Ihre Billigung dafür zu erlangen, daß alle in Betracht kommenden Verhältnisse noch etwas weiter geprüft werden.

Das R e g l e m e n t ü b e r Mi l itä r t r an s p o r t e , von welchem im Geschäftsbericht von 1884 ebenfalls gesprochen ist, wurde im Berichtjahr definitiv festgestellt und ist auf den 1. Januar 1886 in Kraft getreten.

In Vollziehung des Uebereinkommens zwischen der Schweiz u n d Oesterreich-Ungarn behufs V e r h i n d e r u n g d e r A u s b r e i t u n g von T h i e r s e u c h e n durch den Viehverkehr, vom 31. März 1883, ist auf den Antrag des Handels- und Landwirthschaftsdepartemeuts am 27. Juni 1885 ein Kreisschreiben erlassen worden, wodurch die Desinfektion der Eisenbahnwagen, Rampen u. s. w. nach jedem Transport von Pferden, Maulthieren, Eseln, Rindvieh, Ziegen, Schafen, Schweinen und frischen Häuten angeordnet wurde. Die Vergütungen, welche von den Eisenbahnverwaltungen für die Desinfektion beansprucht wurden, gaben zu einer Reihe von Beschwerden und Verhandlungen Anlaß,' welche mit einer Reduktion g der Ansätze in einem Umfang schlossen, die auch vom verkehrtreibenden Publikum-als genügend angesehen werden dürfte.

Den Anspruch einiger Eisen bahn Verwaltungen, daß das Eisenbahndepartement sich für Fortdauer der mit dem 19. Juni 1884 abgelaufenen Z o 11 V e r g ü n s t i g u n g e n f ü r E
i s e n h a h n s c h i e n e n verwenden möchte, wies das Departement ohne Weiteres ah, da es Sache der Verwaltungen sei, mit einem allfälligen Gesuch au die Bundesversammlung zu gelangen. Soviel seither bekannt geworden ist, haben die Verwaltungen in der That eine bezügliche Eingabe beschlossen.

663

Fahrtordnung und Fahrpläne.

Die Verhandlungen über Erstellung der im letztjährigen Geschäftsbericht besprochenen direkten Verbindung des Arlbergschnellzuges ab Zürich mit den Zügen der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn ab Genf (Wien-Marseille), welche Verbindung gleichzeitig geeignet wäre, die Stelle der schon längst gewünschten Nachtzüge zwischen der Ost- und der Westschweiz zu versehen, sind im Berichtjahr nicht weiter gediehen. Wir hätten Werth darauf gelegt, daß diese Angelegenheit durch freiwilliges Entgegenkommen der betheiligten Eisenbahnverwaltungen geordnet würde, werden aber nicht anstehen, die Erledigung, wenn der bevorstehende Versuch der Verständigung erfolglos bleiben sollte, auf dem im zweiten Absatz des Art. 33 des Eisenbahngesetzes vorgesehenen Weg erhältlich zu machen.

Wie wenig Entgegenkommen wir auch anderweitig finden, zeigt die Thatsache, daß die Nordostbahngesellschaft für die nach ihrer eigenen Rechnung nicht Fr. 4000 betragenden Kosten desjenigen Zuges den Bund gerichtlich belangt, zu dessen Führung sie im Frühling 1884 behufs Herstellung einer unerläßlichen direkten Verbindung gezwungen werden mußte.

Was die Einhaltung der Fahrtordnung betrifft, so müssen wir zu unserm Bedauern eine Vermehrung derjenigen Zugverspätungen konstatiren, über welche wir spezielle Kontrole führen, d. h. der Verspätungen über 10 Minuten bei Schnell- und Personenzügen und über 15 Minuten bei den gemischten Zügen. Wie sieh aus der beiliegenden Tabelle ergibt, ist die Zahl dieser Verspätungen von 3095 in 1884 auf 5061 in 1885 gewachsen. Wir wollen nun allerdings zugeben, daß die Ursache theilweise in den vermehrten Unregelmäßigkeiten liegt, welche die internationalen Anschlüsse brachten, unter denen in dieser Richtung namentlich diejenigen in Buchs (von der Arlbergbahn) und in Delle (von der französischen Ost- und Mittelmeerbahn) hervorgehoben werden müssen.

Daneben bleibt aber immer noch eine erhebliehe Vermehrung der Verspätungen im internen Verkehr, nämlich, nach Abrechnung auch der Unregelmäßigkeiten, welche mangelhafte Anschlüsse der schweizerischen Nachbarbahnen unter sich brachten, 2491 = 0.85 % in 1885 gegen 1932 =0,69 % in 1884. Obenan stehen dabei die Gesellschaft der Centralbahn mit 461 Verspätungen gegen 222 in 1884 und der Vereinigten Schweizerbahnen mit 507 Fällen im Bericht- gegen 326
Fälle im Vorjahr. Auch die (ihrigen Bahnen haben mehrtheils größere oder geringere Vermehrungen der Zugsverspätungen, die wir weniger der etwelchen Vermehrung des Ver-

Nachweisnng der im Jahre 188-5 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

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166 3478 108 1077 147 42 101 81 130 1167 1 1448 28 196 24 68 2 11 202 8 76 70 16 61 89 6l 35 20 67 40 21 8

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71 483 162 59432556 43544065 27 765 165 34 788 236 20 749 750 1 620 273 1076 134 1281 140 405 892 708 664 433 408 404 564 197 280 246 598 273790 73 120 401 395

14 138879 359 449 889 12071 919 264885192

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131 343 115481 167 186 103 539 120863 190017 38001 25279 32161 26021 47 881 28992 29227 22380 32219 34505 10810 113 729

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") ,, Bnlle-Romont (und Travers-Régional).

3 ) ,, Aarganische S&dbahn und Wohlen-ßremgarten.

') ,, Wafd-Rüti, Togjrenbnrgerbabn nnd Rapperswyl-Pfäffikon.

°) Der Betrieb dieser Linie wnrde mit 21. September von der Sause Occidentale ond Simplon übernommen.

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30.

31.

32.

Ursache der Verspätungen.

Gemischte Zöge mit Verspâ lang 15-- 30 Minuten. über

I3emei*l£utig;en.

* 263 Tage à 618 km.

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in 1885) zuschreiben dürfen, als der überall sich geltend machenden Tendenz zu äußerster Beschränkung der Ausgaben, sei es durch Reduktion der Zahl der Angestellten, sei es durch eine oft zu weit gehende Ausnutzung der Züge.

Das Departement hat sich denn auch veranlaßt gesehen, namentlich in letzterer Richtung den Bahnverwaltungen Vorstellungen und dieselben darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn die konstatirteu Uebelstände nicht beseitigt wurden, der Bundesrath neben der Anwendung des Art. 34 des Eisenbahngesetzes gezwungen wäre, die bauliche Erweiterung der bestehenden Anlagen zu verlangen, wo diese zu Ausgangspunkten von häufigen Verspätungen geworden sind.

Unfälle und

Betriebsgefährdungen.

Auch eine Vermehrung der Unfälle und Bahngefährdungen im Betriebsjahr ist zu konstatiren. Wie die Zugsverspätungen, so dürften manche Unfälle in einem gewissen Zusammenhang mit der weit gehenden Ausnützung von Material und Personal stehen. Wenn auch der vorn Departement vor einigen Jahren aufgestellten Forderung, daß die Arbeitszeit der Bahnaugestellten 11 und die Präsenzzeit 16 Stunden nicht überschreiten dürfe, im Allgemeinen bei der Diensteintheilung genügt wird, so darf doch nicht übersehen werden, daß die Zahl der Angestellten auf das absolut Nöthige beschränkt ist und schon aus diesem Grunde deren Leistungsfähigkeit voll in Anspruch genommen erscheint. Es bedarf dann nur unvorhergesehener Vorkommenheiten, wie gerade der Zugsverspätungen, um die Ansprüche an das Personal zu steigern, und hierin ist unseres Erachtens nicht selten die mittelbare Ursache von Unfällen zu suchen. So lange die Gesellschaft für Extraarbeit auch Extrabezahlung leistet, werden zwar Klagen der Angestellten selten sein ; allein damit ist der Uebelstand nicht beseitigt und deßhalb nur um so schlimmer, als er sich urn so leichter der Kontrole entzieht.

Auf der andern Seite tritt allerdings auch oft eine unglaubliche Sorglosigkeit des Bahnpersonals wie des Publikums zu Tage, die nicht weniger zu Unfällen Anlaß gibt. Ungeachtet aller Warnungen ist es eine tägliche Erscheinung, daß Züge und Fahrzeuge ohne Noth bestiegen und verlassen werden, während sie noch im Gang sind. Die Mißachtung daheriger Vorschriften hatte im Berichtjahre die Tödtung eines Bahnangestellten und die theilweise sehr schwere Verletzung von 5 Angestellten und 9 Reisenden zur Folge. Trotz aller Verbote und Bestrafungen werden ferner die

665

Geleise von Unberufenen betreten und wird die offene Linie als Straße benützt; aus diesem Grunde sind 4 Bahnangestellte und 1'2 dritte Personen getödtet und 7 Angestellte und 8 Drittpersonen verletzt worden. Und nicht weniger als 5 Bahnangestellte haben sich zum Ausruhen auf die Geleise gesetzt, mit der Folge, daß sie von den Zügen überrascht und daß 2 Personen getödtet und (i verletzt wurden.

Ueber die Zahl und Art der Unfälle auf den einzelnen Bahnnetzen gibt die beigeheftete Tabelle weitem Aufschluß.

E i s e n b a h n g e f ä h r d u n g e n im Sinn von Art. 67 des Bundesstrafrechtes wurden 58 dem Justiz- und Polizeidepartement angezeigt. In 9 Fällen fand dieses einen die weitere Verfolgung begründenden Thatbestand nicht, 49 Fälle sind den Gerichten überwiesen worden, welche dieselben und die aus den Vorjahren peudent gebliebenen 15 Fälle folgendermaßen erledigten: 18 Klagen durch Verurtheilung, 11 ,, ,, Freisprechung, 18 ,, Sistirung, " 17 ,, ,, Uebertragung auf das Jahr 1886.

Unter den noch nicht zur Erledigung gelangten Vorzeigungen befindet sich auch die Klage, welche auf den, im Berichtjahr wichtigsten, Unfall auf der Arth-Rigibahn Bezug hat, anläßlich dessen 1 Person getödtet wurde und b mehr oder weniger schwer verletzt worden sind.

Maßregeln zum Schutz der Bahnangestellten.

Unter diesem Titel ist bisher über die Kontrole der Arbeitszeit und der Ruhetage des Personals berichtet worden. Abgesehen von dem, was oben über den Dienst des Lokomotiv- und des Bahnbewachungspersonals, sowie über die Unfälle bereits gesagt ist, sind wir nicht in der Lage, Bemerkungen anzubringen. Die Mittheilungen, welche die Bahnverwaltungen dem Departement in üblicher Weise zugehen lassen, werden jeweils geprüft und sind, soweitnöthig,, der Ausgangspunkt von Mahnungen und Verhandlungen. Diese Mittheilungen haben siehbisherr auf das Personal der Kahnhöfe und Stationen nicht bezogen; wir gedenken, die Kontrole auch nach dieser Richtung auszudehnen.

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Zur Seite 665.

Statistik der Unfälle beim Eisenbahnbetrieb im Jahre 1885.

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666 9. Finanzielle Verhältniss der Eisenbahngesellschaften.

Bereinigung der Baukonti.

Die Angaben, welche im vorjährigen Geschäftsbericht über den Verlauf der Verhandlungen betreffend die Feststellung- der Baurechnungen der Eisenbahngesellschaften gemacht worden sind, können wir heute durch die Mittheilung ergänzen, daß diese Verhandlungen nun, und zwar überall im Sinn des in Ziffer l der Uebergangsbestimmungen zum Bundesgesetz vom 21. Dezember 1883 liegenden Auftrags, auf dem Wege gütlicher Verständigung erledigt sind. Hinsichtlich der Form dos Verfahrens wiederholen wir, daß in jedem Fall eine selbständige Prüfung des vorhandenen Aktenmaterials (Geschäftsbericht, Jahrrechnungen etc.) durch das Personal des Departements vorausging, welche, soweit nöthig, durch Erhebungen an Ort und Stelle und Nachforschungen im Archiv der Verwaltungen vervollständigt wurde, und der alsdann die kontradiktorischen Verhandlungen über den Umfang der aus den Bilanzen zu entfernenden Beträte und den Modus der Amortisation folgten. Das Ergebniß dieser Verhandlungen ist in allen wichtigen Fällen, und insbesondere bei den großen Eisenhahngesellsehaften, der im Berieht von 1884 erwähnten Expertenkommission vorgelegt worden, auf deren Gutachten hin wir über die Anträge des Departements beschlossen.

Bei einigen kleineren Unternehmungen (Wohlen Bremgarten, Traversthalbahn, Rorschach-Heiden, Tramelau-Tavannes, Uetliberg baiin, Waldenburgerbahn) waren Abschreibungen nicht zu verlangen, sei es, weil zu Beanstandungen am Baukonto überhaupt kein Anlaß war, sei es, daß den allenfalls in Frage zu ziehenden Posten Leistungen des Betriebs für den Ausbau entgegenstanden, die als genügende Kompensation angesehen werden durften. In zwei Fällen (bei den Unternehmungen Effretikon-Hinweil und SulgenGoßau) sind die Eisenbahnen im Lauf des Berichtjahrs um einen geringeren Preis als die nachgewiesenen Erstellungskosten in den Besitz einer andern Gesellschaft ühergegangen, so daß, da für den Vortrag in den Aktiven der Bilanz der erwerbenden Gesellschaft die Kaufsumme maßgebend ist, besondere Verhandlungen entbehrlich waren.

In Bezug endlieh auf die Bilanz der im Eigenthum des Kantons Bern stehenden Bern-Luzern-Bahn hatte das Departement keinen Anlaß, mit dem Bahneigenthümer sich in's Vernehmen zu setzen, weil das Gesetz vom 2l. Dezember 1883
nur die Privatgesellschaften betrifft. Indessen steht auch hier der Preis, um welchen der Kanton Kern die Bahn erworben hat, so unter dem Betrag der unbestreitbaren ursprünglichen Anlagekosten, daß als Bahnwerth im Sinne O

667 von Art. 2 des Gesetzes jener Ankaufspreis jederzeit wird anerkannt werden müssen.

Das Ergebniß der mit den übrigen Verwaltungen geführten Verhandlungen ist in der unten folgenden Tabelle zusammengestellt.

Daraus ergibt sich, daß von dem in den Aktiven der Bilanzen gerechneten Kapital im Gesammtbetrag von l 028 908 851 Franken: als Verwendungen im Sinne von Art. 2 des Gesetzes anerkannt sind Fr. 877066157 durch Verrechnung ohne Weiteres gestrichen wurden ,, 16 959 208 als Emissions verl uste, deren Amortisation laut Art. 4 des Gesetzes nicht gefordert ist, in den Bilanzen verbleiben .

.

.

. ,, 21 195 027 und endlieh aus den Bilanzen entfernt und amortisirt werden müssen ,, 113688459 wobei wir, zur Erläuterung der letzteren Summe, sofort beilugen, daß davon bei Erlaß des Gesetzes von verschiedenen Bahngesellschaften bereits circa Fr. 58 000 000 auf Liquidationsrechnung gestellt waren.

Ueber die einzelnen aus den Bilanzen geteilten Posten glauben wir detaillirte Rechenschaft nicht geben zu sollen, nachdem Sie schon anläßlich der Behandlung des Geschäftsberichtes für 1884 das eingeschlagene Verfahren gebilligt haben. Auch würde die nothwendig sehr weitläufige Besprechung keinen besondere Werth haben, weil die Verständigung in der Regel auf dem Boden des Kompromisses und immer in der ausgesprochenen Meinung statthatte, daß ein Präjudiz für künftige Verhältnisse daraus nicht folgen solle. Es war das der einzige Weg, um zu einem positiven Resultat zu kommen und die Anrufung des gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, das bei dern ungeheuer weitschichtigen Material Jahre hätte in Anspruch nehmen müssen.

Auch hinsichtlich der Feststellung des Amortisationsmodus waren wir auf den Weg des Vergleichs angewiesen. Die Verhältnisse der Gesellschaften, mit denen eine Verständigung schon im Jahr 1884 abgeschlossen worden ist, waren verhältnismäßig einfach, die in Betracht kommenden Beträge nicht sehr groß und die Präge nach den Mitteln zur Deckung nicht sehr schwer zu beantworten. So ist die Jura-Bern-Luzern-Bahngesellschaft in der Lage gewesen, die Summe, welche sie noch zu amortisiren hatte, schon aus den Betriebseinnahmen von 1884 zu bezahlen. Die Emmenthalbahn verwendete anstatt der Fr. 10 000, zu deren Tilgung sie pro Jahr sich verpflichtet hat, eine Summe von Frkn. 50 000 auf Bundesblatt. 38. Jahrg. Bd. L

47

668

die Amortisation. Daß auch die Gesellschaft der Vereinigten Schweizerbahnen die eingegangenen Verpflichtungen, wahrscheinlich rascher als sie verpflichtet ist, erfüllen wird, dürfte bei der seit Eröffnung der Arlbergbahn eingetretenen Vermehrung der Betriebseinnahmen außer Zweifel stehen.

Die im Berichtjahr ergangenen Verständigungen müssen in zwei Gruppen ausgeschieden werden. In die eine fallen diejenigen meist kleineren Gesellschaften, wo die Verhandlungen mehr nur eine theoretische Bedeutung hatten, weil nach Lage der Dinge die Vollziehung einer Amortisation noch auf lange unwahrscheinlich ist.

Der anderen Gruppe gehören die Gesellschaften an, welche, wenigstens zur Zeit, in der Lage sind, die Amortisation in der verabredeten Zeit durchzuführen. Es sind dies die Centralbahn, die Nordostbahn, die Gotthardbahn, die Suisse occidentale und die Gesellschaft der Tramways Suisses in Genf. Alle diese Gesellschaften haben anläßlich der Kontrahirung aller oder einzelner der bestehenden Anleihen die successive Tilgung dieser auf dem Weg der Amortisation innert der Anleihensdauer, die nirgends die Konzessionsdauer überschreitet, als vertragliche Verpflichtung auf sich genommen und nach Maßgabe der Stipulationen bisher regelmäßig durchgeführt.

Da diese Amortisation sich ausschließlich auf die Obligationenschuld bezieht und nur in Folge Vertrages besteht, der unter den Parteien wieder geändert werden kann und dabei die nach gesetzlicher Vorschrift zu amortisirenden Beträge gar nicht in Betracht kommen, so konnten wir uns der von den Gesellschaften wiederholt vorgebrachten Ansicht, daß. die den Gläubigern gegenüber eingegangene Verpflichtung zur Amortisation ein genügendes Surrogat für die vom Gesetz geforderte Tilgung der aus der Bilan/, gestellten Beträge sei, nicht anschließen. Wir glaubten auf eine dem zu amortisirenden Gesammtbetrage und den Kräften der Gesellschaft entsprechende, sowie auf eine mehr beschleunigte und dern Bund gegenüber gebundene Amortisation dringen zu müssen, und es ist auch schließlieh die Verständigung auf dieser Basis gelungen. Zunächst war unserseits zuzugestehen, daß der nicht unbedeutende Theil der zur Amortisation verpflichteten Summen aus Kursdifferenzen (Prämien) auf noch nicht zurllckbezahlten Anleihen herrührt, zu deren Ersatz die Gesellschaften laut Art. 4 des Gesetzes,
und übrigens in Uebereinstimmung mit dem Art. 656 O.-R., die ganze Anleihensdauer beanspruchen durften. Dagegen war für den übrigen Theil der Amortisationsplan vorn Bundesrath fest-

669 zusetzen. Wollten wir dieser Lage der Dinge folgen, so ergaben sich zweierlei Amortisationen, die eine bezüglich der Kursverluste nach Maßgabe der Dauer der Anleihen, die der übrigen Beträge in anderen, kürzeren Fristen. Die Amortisation der Kursverluste aber verzweigte sich sofort wieder nach der Dauer der bezüglichen Anleihen, die auch innert den einzelnen Gesellschaften sehr verschieden ist; so müssen bei der Centralbalm eines dieser Anleihen schon 1936, zwei andere mit Ablauf der Konzessionsdauer abbezahlt sein; die Anleihen der Westbahnen haben ihre Endtermine auf 1904, 1944, 1958, 1961, 1967 u. s. w.

Da nach dem Gesetze die Dauer der Amortisation, soweit nicht Kursverluste in Frage kommen, von dem Bundesrathe festgestellt wird, räumten wir hiefür je nach den finanziellen Kräften der Gesellschaften eine Frist von 10--14 Jahren ein, und schließlich gelang es uns, für die Gesammtsumme der zu amortisirenden Beträge (Kursverluste und alle andern Posten) eine einheitliche mittlere Amortisationsdauer festzusetzen. So ist bei der Centralhahn eine Amorlisationsdauer von 29 Jahren, hei der Gotthardtmhn eine solche von 23 Jahren gefunden worden. Mit Rücksicht auf die ausnahmsweisen Verhältnisse der Westbahnen mußte die Amortisationsf'rist, wenn nicht der finanzielle Haushalt der Gesellschaft gestört werden sollte, verlängert werden. Bei der Nordostba.lm ist dieselbe hinwieder auf 24 Jahre abgekürzt, mit Rücksicht auf die Verpflichtungen dieser Gesellschaft hinsichtlich der Moratoriumslinien. Ini Uebrigen ist vereinbart, daß, soweit im Laufe der Zeit neue Kursverluste oder andere Verwendungen zu tilgen sein werden, die auf Grund der Verständigung begonnene Amortisation bis zur gänzlichen Tilgung der neuen Schäden fortgesetzt werden müsse.

Ueber die Ergebnisse der Verhandlungen schalten wir nebenstehende übersichtliche Zusammenstellung als Beilage ein.

Prüfung der Jahresrechnungen.

Die im Berichtjahr zum ersten Mal im Sinn von Art. 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 1883 fällige Prüfung hatte sich auf die Rechnungen der Eisenbahngesellschaften über das Jahr 1884 zu beziehen. Das Departement hatte dabei vor Allem aus zu prüfen : 1) die Form der Rechnungen, hinsichtlich welcher in der bundesräthlichen Verordnung vom 25. November 1884 (Amtl.

Samml. VIII, 67 u. ff.) einheitliche Vorschriften aufgestellt sind;

Zur Seite 669.

Ergebnisse der Ve Handlungen betreffend die Feststellung der Baurechnungen.

Stand der in die Ergebnisse der Vereinbarungen.

Bilanzen getragenen Ver! EmissionsZu wendungen auf Durch i Verluste auf Anerk .nute amortisirende den Zeitpunkt Verrechnung den Aktien Verwem ungen.

Verder Vereingetilgt.

(nicht zu wendungen.

barungen.

amortisiren).

Fr Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

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i

Gesellschaften.

245 357 271

Suisse Occidentale und Simplon

17592 ^736

D&U61*

der Amortisation

Jahre.

7613400

13115826

48 698 309

46

Neben der den Gläubigern vertraglich zugesicherten Amortisation, die in 1884 Fr. 365 500 betragen hat und jährlich um die l ersparten Zinsen sich vermehrt, sollen so lange weitere Fr. 1 50 000 auf die Schuldentilgung verwendet werden , bis die den Gläubigern zugesicherte Amortisation eine Million ' Franken beträgt, die alsdann in programmmäßiger Weise fort- j gesetzt werden muß. -- Die Verrechnung der Fr. 7 613 400 erfolgte durch gleichwertige Reduktion der Passiven.

-- 41 876

696 467

25 000 000

24

Die Nordostbahn wird jährlich, zum ersten Mal in 1S84, die i'este ' Summe von Fr. 1 040 000, oder nach ihrer Wahl Fr. 600 000 mit Zuschlag von 4,5 °/o der jeweiligen Summe der vorausgegangenen Zahlungen, zur Schuldentilgung oder zur Bildung i eines Amortisationsfonds verwenden. -- Die Verrechnung der | Fr. 41 876 erfolgte durch Ausgleichung in den ,,verfügbaren i Mitteln".

;

1 534 511

20 491 007

29

Es sollen im Jahr 1884 Fr. 216750, in 1885 Fr. 250451 , in ; 1886 Fr. 256 042 und in jedem folgenden Jahr Fr. 460 000 1 nebst 4 % der jeweiligen Summe aller vom Jahr 1887 an ausgerichteten Jahresbeträge zur Amortisation verwendet werden. '

2114100

11514933

34

Bis Fr. 6514933 getilgt sind, wird die Gesellschaft jährlich Fr. 450 000 zur Amortisation verwenden. Von da an kann die jährliche Schuldentilgung auf die vertragsmäßige Amortisation ' der 4 °/o-Anleihen von 1865 und der 3 °/o-Obligationen von 1857 und 1859 beschränkt werden , welche Amortisation im Jahr 1884 Fr. 200 000 betragen hat.

6160188

23 ·

Es sollen in 1884 Fr. 120000 und in den Jahren 1885 und 1886 je Fr. 130000 und in jedem folgenden Jahr Fr. 200000 sammt 4 °/o Zins der jeweiligen Summe aller seit 1884 ausgerichteten Jahresbeträge zur Amortisation verwendet werden.

-- Die Verrechnung der Fr. 424 477 erfolgte durch gleichzeitige Reduktion der Passiven.

500000

50

Zu tilgen mittelst jährlicher Raten von Fr. 10 000.

1

!

Nordostbahn (Inbegriffen die Betheiligung an Gemeinschafts- u n d Filialbahnen) . . . . 197 191 844

171 537253 ii ,i i

Centralbahn (Inbegriffen die Betheiligung an Gemeinschafts- u n d Filialbahnen) . . . . 152751454

130 725 936

84 563 041

70 934 008

; Vereinigte Schweizerbahnen . . . . . . .

--

i i i i Gotthardbahn

225 964 949

. . .

21641(11134 !

424477

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1

Uebertrag

913811921

748Î 362 : 773 02( 429

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7 983 362

2970150 : i.

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Tößthalbahn

Modus der Amortisation.

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-- 7996001

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1

-- 20431054

'

112364437

Stand der in ( e Bilanzen getragenen Vei wendnngen ai f den Zeitpaab i der Vereinbarnngen.

Gesellschaften.

Uè ber trag Jura-Bern-Luzern-Bahn

1

Einmenthalbahn Bödelibahn . .

.

1 j ' Bulle-Romont i

Sulgen-Goßau Effretikon-Hinweil . . .

l Tramways Suisses in Genf

. .

. . .

1 i Avth-Rigi-Bahn

Fr.

913811921 71 337 54"

Ergebnisse der Vereinbarungen.

v£Ä£-.j

Ve

ng

2|

i

Fr.

773 020 429 67 449 051

Fr.

7 996 001 3 103 829

Emissionsverlüste auf den Aktien (nicht zu amortisiren).

Zu amortisirende Verwendungen.

Fr.

20431054 535 747

·Fr.

112364437 248 914

4 836 57:Ì 1 984 22'Ì

4 666 573 1 817 819

170000 166408

2 801 68' .

2 765 966

35715

3 838 48i 3 641 94< 2 701 34*l

1 500 000 1 423 780 2 392 906

6 633 66,Ì

6188162

l

Dauer der Amortisation.

203 226

2

10 17

t?

242 275

40

1

Lausanne-Echallens

. . . . . . . . .

1

1 213 925

30358

1 309 50( 211479' 1505 3 K

1 307 918 2 089 797 825 000

Lausanne-Ouchy

357715 J

3402514

52727

Wädenschwil-Einsiedeln

4 043 59E

4 000 000

43595

Appenzellerbahn Rigi-Kaltbad-Scheidegg

3 454 31r 7250C

2936817 65500

517 500 7000

877066157

16959208

Wald-Rüti-Bahn i Ri<*ibahn in Vitznau j Rapperschwil-Piuffikon

1

i

1 244 28!

. . .

Total 1028 908 85 l

Modus der Amortisation.

Jahre.

2 338 489 2218169

308 442

j

1582

i In zwei gleichen Raten während der Betriebsjahre 1884 und 1885. -- : Die Tilgung der Fr. 3 103 829 hat theils in Folge nachträglicher Verrechnung von Bauzinsen, theils durch frühere Verwendung von Betriebserträgen zu Bauzwecken stattgefunden.

In 10 Annuitäten, von 1884--1893.

Jährlich Fr. 10000, von 1884 an gerechnet, sofern die Betriebs- i Überschüsse es gestatten, und unter der Voraussetzung, daß ; zuvor das Betriebsdefizit von Fr. 77 725 getilgt sei.

!

Ist zu amortisiren, sobald und soweit die Betriebsüberschüsse es j gestatten, und unter der Voraussetzung, daß vorher das Be- j triebsdefizit getilgt sein wird.

; Verrechnung anläßlich des Uebergangs an die Nordostbahn.

Verrechnung anläßlich des Uebergangs an die Nordostbahn.

Nach Maßgabe der jährlich um die ersparten Zinse sich ver- | mehrenden vertraglichen Schuldenamortisation, welche in 1884 i Fr. 12500 betragen hat.

In jährlichen Raten von Fr. 6000, welche bei günstigen Rech- ' nungsabschlüssen vom Bundesrath auf Fr. 15000 erhöht werden j können, i In jährlichen Raten von Fr. 4500, sobald die Betriebsergebnisse ' es gestatten.

j !

Durch Verrechnung gleichwertiger Passiven.

25000 Verrechnung anläßlich der bevorstehenden Reorganisation der Gesellschaft.

Zu amortisiren nach stattgefundener Tilgung des Passivsaldo der Betriebsrechnung.

Verminderung des Anlagekapitals unter gleichzeitiger Entlastung der Passiven.

Gleichzeitige Reduktion des Anlagekapitals und der Passiven.

Gleichzeitige Reduktion des Anlagekapitals und der Passiven.

680 316 121 910

21195027

113 688 459

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t 1

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670

2) ob die anläßlich der Bereinigung der Baukonti vereinbarten Amortisationen bewerkstelligt wurden ; 3) ob den Aktiven der Bilanz keine andern als die im Art. 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 1883 vorgesehenen Kosten neu zugefügt waren.

Zu Ziffer l sehen wir uns nicht veranlaßt, besondere Bemerkungen anzubringen. Ebenso kurz können wir in den Mittheilungen über die Vollziehung der Amortisation sein ; soweit die Mittel dazu vorhanden waren, hat dieselbe in gehöriger Weise stattgefunden.

Im Rückstand blieben die wenigen kleinen Gesellschaften, deren Einnahmen entweder unter den Betriebsausgaben standen oder, soweit Ueberschüsse vorhanden waren, für die Schuldenverzinsung in Anspruch genommen wurden. Dasselbe ist hinsichtlich der Speisung der statutenmäßigen Fonds zu sagen.

Auch vvas die Vollziehung des Art. 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 1883 betrifft: ,,Nach Eröffnung des Betriebs dürfen die Kosten für Ergänzungs- und Neuanlagen oder für Anschaffung von Betriebsmaterial den Aktiven der Bilanz nur beigefügt werden, wenn dadurch eine Vermehrung oder wesentliche Verbesserung der bestehenden Anlagen im Interesse des Betriebs erzielt wird.

,,Die Unterhaltung der bestehenden und der Ersatz abgegangener Anlagen und Einrichtungen sind aus den jährlichen Einnahmen oder allfällig für diese Zwecke bestehenden besondern Fonds zu bestreiten. Immerhin können die Gesellschaften mit Bewilligung des Bundesrathes Kosten, welche einen ausnahmsweisen Charakter haben, auf mehrere Jahre vertheilen."

so konstatireu wir gerne, daß bei einigen Gesellschaften der ernstliche Wille besteht, dem Gesetze und zugleich dem eigenen Interesse Genüge zu leislen. Nicht überall aber gilt dasselbe Urtheil. Die Verhandlungen darüber, welche Ausgaben auf Baurechnung getragen werden dürfen oder den Ausgaben des Betriebs zugeschlagen werden sollen, waren bei andern Gesellschaften schwierig; mit einer Verwaltung sind sie sogar erfolglos geblieben, so daß wir gezwungen waren, die Angelegenheit an das Bundesgericht zu bringen.

Bei der Prüfung seitens des Departements ist davon ausgegangen worden, daß eine V e r m e h r u n g der bestehenden Anlagen durch Ergänzungs- und Neuanlagen nur dann vorliege, wenn diese letztem eine selbstständige Bedeutung haben, also wenn eine neue Linie, oder wenn an einer bestehenden Linie neue Stationen, auch

671 neue Gebäude mit selbstständiger Bedeutung gebaut werden u. dgl.

Die Kosten solcher Ergänzungs- und Neuanlagen sind in jedem Fall unbeanstandet auf Baurechnung gebliehen. Bloße Anbauten dagegen, Umbauten bestehender Gebäude, Brücken, Geleiseanlagen, die Ergänzung von Geleisen in Bahnhöfen, die Erstellung neuer Barrieren u. dgl. sind als V e r b e s s e r u n g e n betrachtet worden, deren Kosten dann den Bîiukonto belasten dürfen, wenn die Verbesserungen wesentliche und im Interesse des Betriebs liegende sind. Dabei ist die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine wesentliche Verbesserung handle, namentlich auch vom Betrag der darauf verwendeten Auslage abhängig gemacht woi'den. Einige Verwaltungen haben anerboten, alle Auslagen auf die Betriebsrechnung zu nehmen, wenn die Verwendung auf das einzelne Objekt nicht Fr. 2000 überstiegen hat, und wir haben geglaubt, Uns für einmal dem Vorschlag ansehließen zu sollen, immerhin, wie wir in einem Spezialfall ausdrücklich bemerken mußten, in der Meinung daß daraus eine Rechtsfolgerung für die Gesellschaften nicht erwachsen könne; ,,der Bundesrath kann sich weder verbindlich machen, diesen modus vivendi für die Zukunft der gegebenen Verwaltung gegenüber festzuhalten, noch zugeben, daß ihm eine Verpfl.c'.ituog erwachse, denselben bei allen Gesellschaften durchzuführen.ct Fremde Verwaltungen gehen in dieser Hinsicht bedeutend weiter; so bestimmt z. B. die Verordnung der preußischen Regierung zum Normalbuchungsschema der Staatseisenbahnen, daß als Kosten e r h e b l i c h e r Ergänzungen, Erweiterungen und Verbesserungen nur solche zu betrachten seien, wo.die Verwendungen auf das einzelne Objekt, beziehungsweise auf die einzelne Anschaffung, mehr als 5000 Mark betragen.

Die Verwaltung der Centralbahn, sowohl betreffend die eigene Bahnrechnung, als hinsichtlich derjenigen der aargauischen Sudbahn, hat sich nicht entschließen können, unsern Ansichten beizutreten. Sie macht darauf Anspruch, daß alle Verwendungen, welche nicht nach ihrer bisherigen Observanz auf Bahnunterhalt gestellt werden, dem Baukonto zu belasten seien. So will dieselbe, um nur einige Beispiele aus mehreren hervorzuheben, dem Baukonto zur Last schreiben: Fr. 328. 03 für die Verlängerung eines Waggeleises; ,, 1027. 38 für die Anbringung eines Dachkännels an einem seit lange bestehenden
Gebäude; ,, 478. 30 für Inventaranschaffungen im Bahnhof Basel, u. dgl.

Wenn das Gesetz vom 31. Dezember 1883 den Erfolg haben soll, daß der erneuerten Ueberlastung der nunmehr von allen Un.i9Mthen so gut als möglich gesäuberten Baurechnuugen dureh neue,

672 unproduktive Ausgaben vorgebeugt werde, so konnte keine Rede davon sein, daß wir die Ansprüche der Centralbahn zugestehen durften. Wir haben denn auch den im Art. 5 des Gesetzes vorgesehenen Entscheid des Bundesgerichtes angerufen, der noch aussteht.

Wir glauben, auf den Erfolg der Verhandlungen betreffend die Bereinigung der Baukonti uns berufen zu dürfen dafür, daß unbillige Ansprüche seitens des Bundesrathes nk'ht erhoben wurden. Wir werden auch dafür sorgen, daß bei den jährlichen Rechnungsprüfungen alle Verhältnisse billige Berücksichtigung finden ; die Aufgabe aber, einer neuerlichen Ueberlastung der Baukonti vorzubeugen, werden wir stets im Auge behalten. Sollten gegen Erwarten die Bestimmungen des Gesetzes nicht ausreichen, so werden wir nicht unterlassen, Ihnen durch rechtzeitige Mittheilungeu Gelegenheit zu geben, die allenfalls nöthigen Ergänzungen zu beschließen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1885.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1886

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.04.1886

Date Data Seite

587-672

Page Pagina Ref. No

10 013 058

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