1351 # S T #

4625 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Voranschlag der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1945.

(Vom 17. November 1944.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen den -\ om Verwaltungsrat der Schweizerischen Bundesbahnen mit Bericht vom 6. Oktober 1944 eingereichten Voranschlag für das Jahr 1945 zur Genehmigung zu unterbreiten.

Die Vorlage umfasst: 1. den Bauvoranschlag mit Aufwendungen von Fr. 37 361 500, wovon Fr. 8 394 800 zu Lasten des Betriebsertrages ; 2. den Betriebsvoranschlag, abschliessend mit Fr. 448 847 000 Einnahmen und Fr. 350 465 000 Ausgaben, d. h. mit einem Einnahmenuberschuss von Fr. 97 881 900; 3. den Voranschlag der Gewinn- und Verlustrechnung, abschliessend mit Fr. 140 786 000 Einnahmen und Fr. 176 092 000 Ausgaben, d. h. mit einem Ausgabenuberschuss von Fr. 35 306 000 ; 4. den Voranschlag für den Kapitalbedarf von Fr. 381 000 000.

I. Bauvoranschlag.

Von den vorstehenden Voranschlägen kommt für die Beurteilung durch die politischen Behörden dem Bauvoranschlag die entscheidende Bedeutung zu, weil er das Investierungsprogramm für die technische Anpassung der Bundesbahnen an die Erfordernisse der Zeit festlegt. Die Bauausgaben für das Jahr 1945 werden auf 37,4 Millionen Franken veranschlagt, gegenüber 30,7 Millionen Franken tatsächlicher Aufwendungen im Jahre 1943 und 27,3 Millionen Franken im Jahre 1942.

Die nachstehende Übersicht gibt über die wichtigsten Bauten und A n s c h a f f u n g e n Aufschluss. Die Subventionen sind dabei von den Kreditsummen in Abzug gebracht.

1352 Voraussichtliche

A. Bau neuer Linien.

Verbindungsbahn Genf - Corna vin bis La Praille

Kreditsumme

Ausgaben auf Baukonto bis Ende 1944

Ausgabenvoranschlag (Ur 1945

Fr.

Fr.

Fr.

7 000 0001)^

3225000

835 000

7 920 000

5 039 000

l 796 000

B. Neu- und Ergänzungsbauten an den im Betrieb stehenden Linien.

1. Einführung der elektrischen Zugförderung : Yverdon-Payerne-Lyss. . . .

Busswil-Solothurn-Herzogenbuchsee Effretikon--Hinwil Turgi-Koblenz Stein- Säckingen-Eglisau und Bülach--Winterthur . . . .

Romanshorn-Schaffhausen . .

3 614 000 2 485 000 l 990 000

2 919 100 2 066 900 1 457 000

390 000 110 000 250 000

7 632 000 9 122 000

2 780 000 300 000

2170 000 1070 000

2. Übrige Neu- und Ergänzungsbauten : Generaldirektion : Automatische Zugsicherung, Einbau von Streckengeräten an Durchfahr-, Ausfahrvoru n d Ausfahrsignalen . . . .

970 000

--

Kreis I: Bahnhof Genf, Erstellung einer elektrischen Stellwerkanlage 906 000 Bahnhof Bern, Erweiterung der Geleise- und Perronanlagen 31 400 000 Station Charrat-Fully, Erweiterung 218 000 Station Palézieux-gare, Erstellung eines Stumpengeleises und eines Dienst-Wohnhauses 220 000 Bahnhof Payerne, Erweiterung d e r Bahnhofanlagen . . . .

973 000

480 000

806000

100 000

180 000

500 000

--

218 000

--

210 000

--

973 000

1) Nur Kostenanteil SBB = 1/31 Bund und Kanton Genf übernehmen je 1/3 der Gesamtkosten (Vertrag von 1912).

1353 Voraussichtliche Kreditsumme

Fr.

Kreis III; Strecke Wil-Wattwil: Ersatz der eisernen Guggenlochbrücke bei Lutisburg . . .

Anteil an den Kosten für Schwachstromanlagen anlässlich der Elektrifikation : SteinSäckingen-Eglisau und Bülach-Winterthur Station Trübbach: Erstellung eines neuen Aufnahmegebäudes und Erweiterung der Stationsanlagen Station Bischofszell-Nord : Neuer Güterschuppen, Änderungen am Aufnahmegebäude und Erweiterung der Geleiseanlagen

Fr.

für

1945

Fr.

274000

274 000

Kreis II: Zweites Geleise Brunnen-Flüelen: Brunn en-Sisikon . . . 18 940 000 Zweites Geleise GiubiascoChiasso : Rivera-Bironico-Taverne . . 5 149 000 Sihlbrugg-Baar : Ausbau der Blockstation Litti zu einer Ausweichstation 600 000 Station Meiringen : Erweiterung der Wagenabteilung der Depotwerkstätte 667 000

.

Ausgauf b Ende 1944

Station Estavayer, Erweiterung der Geleiseanlagen und Erstellung einer elektrischen Stellwerkanlage

,

1900000

2500000

2500000

1500000

400 000

200 000

260 600

950000

230 000

400 000

955 000

400 000

250 000

561 000

61000

100 000

403 500

150 000

180 000

1354 Kreditsumme Ende 1944

Fr.

Fr.

tur la &

*

Fr.

Rollmaterial.

6 elektrische Streckenlokomotiven l 800 000 2 400 000 4 200 000 Be% 7 elektrische Bangierlokomotiven l 200 000 1 040 000 Ee 3/3 (Bestellung 1944) . . . .

2 240 000 589 000 9 elektrische Traktoren Te ...

1 239 000 650 000 Triebfahrzeuge für den Strecken2 350 000 dienst (Bestellung 1945) . . . . 7 000 000 Bangierlokomotiven und Trakl 000 000 / toren (Bestellung 1945) . . . . 2 800 000 Umbau der Motoren von Lokomotiven der Serie Ce 6/8 II (Be320 000 -- 230 000 stellung 1945) 50 Personenwagen (Bestellungen 10 156 000 3 033 000 2 960 000 1943, 1944 und 1945) 310 Gepäck- und Guterwagen (Bestellungen 1943, 1944 und 1945) 9 115 000 5 320 000 2170 000 500 000 Verbesserungen am Bollmaterial Auf die Elektrifikation entfallen 15,7 Millionen Franken, d.h. rund 42 % aller veranschlagten Bauaufwendungen. Die Zurückhaltung in den Bauausgaben ist auch weiterhin beherrscht von der finanziellen Lage der Bundesbahnen und von der Bucksichtnahme auf die Knappheit der Baumaterialien und der Arbeitskräfte im Baugewerbe und in der Maschinenindustrie, wie sie im Herbst 1944 noch festzustellen war.

In Übereinstimmung mit den allgemeinen Weisungen des Bundesrates über die vorsorgliche Bereitstellung von ausfuhrungsreifen Bauprojekten für Zeiten, in denen Arbeitsbeschaffungsinassnahmen angeordnet werden müssen, werden sich auch die Bundesbahnen bei der Vergebung von Bauauftragen der Zurückhaltung befleissen. Alle nicht dringlichen und nicht im unmittelbaren betrieblichen Interesse liegenden Arbeiten sollen, auch wenn Kredite dafür in den vorliegenden Voranschlag aufgenommen worden sind, zurückgestellt werden, um im Falle einer Wirtschaftskrise unverzüglich mit der Durchführung haureifer Projekte beginnen zu können.

Für den Fall, dass Arbeitslosigkeit eintreten sollte, sind von den Bundesbahnen mit Zustimmung einer interdepartementalen Koordinationskommission ein vierjähriges Sofortprogramm und ein umfassendes Arbeitsbeschaffungsprogramm auf weite Sicht vorbereitet worden. Vorsorglicherweise muss den Bundesbahnen schon für das Jahr 1945 die Ermächtigung eingeräumt werden, die Bauaufträge bis zum Betrag ihrer Abschreibungsmittel von 48 Millionen

1355 Pranken zu erweitern, sofern Arbeitsbeschaffungsmassnahmen dies erheischen.

Die Finanzierung der Einzelprojekte wird sich im Sinne des Zwischenberichtes des Bundesrates an die Bundesversammlung von 20. Mai 1944 über die vorbereitenden Massnahmen der Arbeitsbeschaffung abwickeln. Für die Bemessung der staatlichen Mittel zugunsten der zusätzlichen Bauaufwendungen der Bundesbahnen sind besondere Bichtlinien aufgestellt worden. Zur Abgrenzung der ordentlichen und zusätzlichen Bauausgaben ist auf die durchschnittlichen Aufwendungen der letzten 10 Jahre abgestellt worden, die den Betrag von rund 25 Millionen Franken erreicht haben. Die Eichtlinien sind im erwähnten Zwischenbericht bereits bekanntgegeben worden, sie sind jedoch so wichtig, dass sie hier vollinhaltlich wiedergegeben werden sollen: Richtlinien zur Finanzierung der Arbeitsbeschaffungsmassnahmen der Schweizerischen Bundesbahnen.

1. Vor und nach der Sanierung setzen die Bundesbahnen für normale Bauaurwendungen und Anschaffungen aus eigenen Mitteln vorab 25 Millionen Franken ein, deren Deckung aus verfügbaren Abschreibungsmitteln zu erfolgen hat.

2. Als «zusätzlich» im Sinne von Art. 7 des Bundesratsbeschlusses vom 29. Juli 1942 und 6. August 1943 gelten die Aufwendungen für Arbeiten und Aufträge, die den Betrag von 25 Millionen Franken (ordentlicher Bauvoranschlag) überschreiten und die in dem vom Bundesrat zu genehmigenden Sofortprogramm für die Arbeitsbeschaffung enthalten sind. Für die Vergebung dieser Arbeiten gelten die Bestimmungen des Art. 16, Ziffer 3, des erstgenannten Bundesratsbeschlusses.

3. Die Kosten für die zusätzlichen Bauaufwendungen werden im Sinne des Bundesratsbeschlusses vom 29. Juli 1942 zu 60 % vom Bund, den Kantonen und Gemeinden und zu 40 % von den Bundesbahnen übernommen.

4. Vom Beitrag der öffentlichen Hand von 60 % übernehmen der Bund 40 % und die beteiligten Kantone und Gemeinden 20 %. Diese Subventionen von Bund, Kantonen und Gemeinden werden je zur Hälfte aus dem Ausgleichsfonds der Lohnersatzordnung zurückerstattet.

5. Zur Deckung der ordentlichen und zusätzlichen Aufwendungen der Bundesbahnen werden die Bundesbahnen die aus den Abschreibungen verfügbaren Mittel verwenden, die auf Grund der neuen Abschreibungsordnung jährlich rund 48 Millionen Franken betragen werden.

6. Sofern und soweit die
zusätzlichen Aufwendungen der Bundesbahnen für die Arbeitsbeschaffung nicht aus Abschreibungsmitteln gedeckt werden können, wird der Mehrbedarf gedeckt: a. wenn der Mehrbedarf vor der Sanierung der Bundesbahnen eintritt, in Form erhöhter und vom Bunde zu übernehmender Nonvaleurs; 6. wenn der Mehrbedarf nach der Sanierung eintritt, durch die von den eidgenössischen Räten zur Vermeidung einer neuen Verschuldung zu beschliessenden Massnahmen.

7. Sofern die zusätzliche Investierung den jährlichen Betrag der verfügbaren und gedeckten Abschreibungsmittel überschreitet, werden diese Beträge durch Vorschüsse des Bundes aufgebracht, die der Bund den Bundesbahnen in Form verzinslicher Darlehen im Sinne von Art. 4 des Bundesratsbeschlusses vom 29. Juli 1942 gewährt.

8. Die Kosten der Bundesbahnen für die Verzinsung und Amortisation von Vorschüssen gehen zu Lasten der für zusätzliche Arbeitsbeschaffung vorhandenen Mittel.

1356 9. Gestützt auf diese Richtlinien ergibt sich für die Finanzierung des auf vier Jahre berechneten Sofortprogramms der Bundesbahnen folgende Kostenverteilung : Abschreibungsmittel SBB . . . 48 Millionen Franken durchschnittlich pro Jahr ordentliches Baubudget SBB. . 25 » » » » » verbleiben 23 Millionen Franken, welcher Betrag als Grundlage für die Finanzierung des Bundesbahnanteils angenommen wird.

40 % SBB-Beitrag 23 Millionen Franken 40 % Bundesbeitrag (% Bund + % A. F.)

23 » » 20 % Beitrag der Kantone und Gemeinden (l/2 Kantone und Gemeinden + % A. F.)

11,5 » » Zusammen durchschnittlich pro Jahr 57,5 Millionen Franken Der Aufwand während 4 Jahren würde somit 4 X 57,5 = 230 Millionen Franken betragen.

Für den Fall, dass das auf 4 Jahre berechnete Sofortprogramm innerhalb eines kürzeren Zeitraumes zur Ausführung gelangen musate, ergäben sich bei einem Gesamtbauplan von 230 Millionen Franken gemäss Ziffer 7 hievor folgende Beträge, die den Bundesbahnen durch Vorschüsse des Bundes zu decken wären : a. Bei Ausführung innerhalb drei Jahren : 23 Millionen Franken b. » » » zwei » 46 » » Für die erhöhten Bauaufwendungen ergibt sich folgende Verteilung pro Jahr : a. Bei Ausführung innerhalb drei Jahren Beitrag SBB 23 Millionen Franken Vorschuss des Bundes an SBB 7,66 » » Bundesbeitrag 30,66 » » Beitrag der Kantone und Gemeinden 15,33 » » 76,65 Millionen Franken Aufwand in drei Jahren 3 X 76,65 = 229,95 Millionen Franken.

b. Bei Ausführung innerhalb zwei Jahren Beitrag SBB Vorschuss des Bundes an SBB Bundesbeitrag Beitrag der Kantone und Gemeinden

23 Millionen Franken 23 » » 46 » » 23 » » 115 Millionen Franken Aufwand in zwei Jahren 2 X 115 = 230 Millionen Franken.

Die nachstehende Übersieht ü b e r die A u f w e n d u n g e n für die E l e k t r i f i k a t i o n in den vergangenen Jahren zeigt die wichtige Stellung, die der Umstellung auf die elektrische Traktion im Bahmen der Bauvoranschläge zukommt. Es erweist sich als besonders glücklicher Umstand, dass nunmehr zur Überwindung der Schwierigkeiten für die Zufuhren bis an unsere Landesgrenzen eine grössere Anzahl Dampflokomotiven zur Verfügung stehen werden, die als willkommener Ersatz für zerstörte Lokomotiven ausländischer Bahnen werden eingesetzt werden können.

1357

Gesamtausgaben für die Elektrifizierung.

Jahre

|

1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945

Anteil Anschaffung Total Kraftwerke, von elekEinführung der Übertragungs- Schwachstrom» anlagen leitungen und zulasten Bahn- trischen Trieb- elektrischen Unterwerke fahrzeugen Zugförderung anlage

Elektrifizierung der Strecken Fr.

1 355 000 2 226 700 3 437 000 3 371 000 2 968 000 8 302 100 6 360 000

1939--1945 28 019 800

Ff.

355 000 252 000 228 000 311 000 256 000 600 000 790 000 2 792 000

Fr.

80000 200000 812 000 213 000 259 000 350 000 442 000

Fr.

3 514 000 3 570 000 5 400 000 4 670 000 5 950 000 4 170 000 7 680 000

Fr.

5 304 000 6 248 700 9 377 000 8 565 000 9 433 000 13 422 100 15 272 000

1 856 000

34 954 000

67 621 800

II. BetriefosYoranschlag.

Die unsichern wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse erschweren die Aufstellung des Betriebs Voranschlages auch für das Jahr 1945 in hohem Masse.

Es sind namentlich die Verkehrseinnahmen, die in zuverlässiger Weise kaum zu ermitteln sind. Der Verwaltungsrat der Bundesbahnen ging bei deren Veranschlagung aus von einem Drittel der Einnahmen des Jahres 1938 und von zwei Dritteln der Einnahmen des Jahres 1943. Diese Zahlen durften sich der Wirklichkeit eher annähern als die für die frühern Jahre zugrunde gelegten Massstabe, die sich als zu pessimistisch erwiesen haben. Sollte der Militärverkehr auch zurückgehen, so wird die Durchführung der Arbeitsbeschaffungspolitik entsprechend höhere Verkehrsmengen zur Folge haben. Gegenüber 1938 wird sodann weiterhin mit dem Ausfall des intensiven Strassenverkehrs zu rechnen sein.

Zu den Durchschnittseinnahmen wurden die mutmasslichen Einnahmen aus den Kriegsteuerungszuschlägen hinzugezahlt, und zwar 6 Millionen Franken beim Personenverkehr und 15 Millionen Franken beim Güterverkehr. So ergaben sich für den Personenverkehr 182 Millionen Franken und für den Güterverkehr 250 Millionen Franken, also im ganzen 432 Millionen Franken Einnahmen. Dazu ist zu bemerken, dass die Mehreinnahmen aus den Kriegsteuerungszuschlagen im Jahre 1943 von der Bundesbahnverwaltung auf rund 25 Millionen Franken veranschlagt worden waren. Im Personenverkehr durften sie wohl den Betrag von 10 statt bloss 6 Millionen erreichen.

Gegenüber dem Ergebnis 1943 wird von den Bundesbahnen mit einer Mindereinnahme von 30 Millionen Franken und gegenüber dem voraussichtlichen Ergebnis des Jahres 1944 mit einer Mindereinnahme von 69 Millionen Franken gerechnet.

1358 1. Verkehrseinnahmen.

Personenverkehr

1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 (mutmassliches Ergebnis) 1945 (Voranschlag) . . .

in Mili. Fr.

131,9 133,6 136,2 161,6 176,8 193,7

in% 100 101,3 103,3 122,5 134,0 146,9

224,0 182,0

·dH J.J\J

Gepäck-, Tier-, Gilterund Festverkehr in Mili. Fr. in %

Zusammen in Mili. Fr.

175,7 214,2 247,8 278,4 275,6 268,3

100 121,9 141,0 158,5 156,9 152,7

307,6 347,8 384,0 440,0 452,4 462,0

in % 100 113,1 124,8 143,0 147,1 150,2

169,8

277,0

157,7

501,0

162,9

138,0

250,0

142,3

432,0

140,4

2. Die Betriebsausgaben lassen sich mit grösserer Zuverlässigkeit veranschlagen als die Einnahmen, da für deren Umfang mehr oder weniger bekannte Unterlagen massgebend sind, so die Verkehrsleistungen, der Personalbestand, die Löhne und die Sachausgaben. Verglichen mit den Ergebnissen der letzten Jahre zeigt sich für 1945 folgendes Bild: Betriebsausgaben mit den Kosten zu Lasten der Spezialfonds.

Rechnung

Rechnung

Rechnung

1938

1939

1940

Rechnung 1941

Rechnung 1942

Rechnung 1943

Voraussicht!.

Voranschlag Ergebnis 1944

1945

in Millionen Franken

229,5 100 %

223,9 97,6%

238,8 315,6 260,6 288,4 104,1% 113,6% 125,7% 137,5%

348,0 350,5 151,6% 152,7%

Der Voranschlag der Betriebsausgaben erreicht den Betrag von 350 465 100 Pranken. Die Besoldungen und Löhne wurden nach Massgabe des Bundesratsbeschlusses vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherung des Personals und die Teuerungszulagen gemäss dem Bundesratsbeschluss vom 29. Dezember 1943 veranschlagt. Die für 1945 veranschlagten rohen Betriebsausgaben sind somit um 62,1 Millionen Franken höher als im Jahr 1942 und um 34,9 Millionen Franken höher als im Jahr 1943, während gegenüber dem mutmasslichen Ergebnis für 1944 eine Erhöhung der Ausgaben von 2,5 Millionen Franken vorgesehen ist.

In den Betriebsausgaben des Voranschlags 1945 sind keine ErgänzungsTeuerungszulagen berücksichtigt, da hiefür im Zeitpunkt der Aufstellung des Budgets noch keine Beschlüsse vorlagen, dagegen wurden in den voraussichtlichen Betriebsausgaben für 1944 Ergänzungs-Teuerungszulagen eingerechnet.

Sie dürften sich für die Bundesbahnen zwischen 6---7 Millionen Franken bewegen und durch die ungenügend veranschlagten Kriegstaxzuschläge grössten-

1359 teils gedeckt sein, so dass der Betriebsüberschuss dadurch nicht erheblich beeinflusst wird.

Über die hauptsächlichsten A u f w a n d s p o s t e n in der Betriebsrechnung geben nachstehende Zahlen Aufschluss: P e r s o n a l k o s t e n ohne die a u s s e r o r d e n t l i c h e n Pensions- und Hilfskasse und ohne Beiträge gleichskasse.

Rechnung

Rechnung

Rechnung

Rechnung

Rechnung

1938

1939

1940

1941

1942

Einlagen in die an die Lohnaus-

Rechnung Voranschlag Voranschlag 1943

1944

1945

in Millionen Franken

186,6 100 %

183,7 98,4%

186,5 99,9%

177,2 95,0%

192,2 210,5 210,0 103,0% 112,8% 112,5%

227,7 122,0%

a. Personalbestand.

Rechnung 1938

27566 100 %

Rechnung

Rechnung

1939

1940

27259 98,9%

27428 99,5%

Rechnung

Rechnung 1942

1941

27890 101,2%

28 8É38 104,8!0/ ' /O

Rechnung Voranschlag Voranschlag 1943 1944 1945 29444 30385 30217 106,8% 109,6% 110,3%

Die Vermehrung von 168 Bediensteten gegenüber dem Voranschlag 1944 wird mit der vorgesehenen, in Wirklichkeit aber von den kriegswirtschaftlichen Bedingungen noch abhängigen Erhöhung der Fahrleistungen um 2,3 Millionen Lokomotivkilometer begründet. Die Umstellung auf die elektrische Traktion bedingt anderseits einen geringern Personalbestand, ebenso ein allfälliger Verkehrsmengenrückgang, -wie er dem Voranschlag zugrunde liegt. In den frühern Jahren sind die Kosten für zahlreiche Unternehmerarbeiter als Sachausgaben gebucht worden. Durch die Überführung vieler Unternehmerarbeiter in das direkte Dienstverhältnis mit den Bundesbahnen ergibt sich eine nicht unbedeutende Vermehrung des Personalbestandes, worauf beim Vergleich mit frühern Jahren Bücksicht zu nehmen ist.

b. U n t e r h a l t und E r n e u e r u n g der Bahnanlagen und des Rollmaterials.

Rechnung

Rechnung

1942

1943

Voranschlag

Voranschlag 1944

1945

in Millionen Franken

Unterhalt und Erneuerung: der Bahnanlagen des Bollmaterials

43,9 33,9 33,9

50,7 36,9

57,6 38,2

77,8

87,6

95,8

·

62,6 40,1 102,7

1360 Rechnung

Rechnung 1942

1943

Voranschlag 1944

Voranschlag 1945

in Millionen Franken

Davon fallen zu Lasten des Erneuerungsfonds : für die Erneuerung des Oberbaues für den Ersatz des Rollmaterials Als gewöhnliche Unterhaltskosten verbleiben : für die Bahnanlage für das Rollmaterial

6,4 1,7 8,1

8,3 1,5

19,7 2,5

21,8 2,5

9,8

22,2

24,3

37,5 32,2

42,4 35,4

69,7

77,8

37,9 35,7 73,6

40,8 37,6 78,4

c. Die kilometrischen Fahrleistungen zeigen folgende Entwicklung: Rechnung

Rechnung

1930

1943

Voranschlag 1944

Voranschlag 1945

in Lokomotivkilometer

Fahrleistungen mit Dampflokomotiven 16 209 631 Fahrleistungen mit elektrischen Lokomotiven und Motorwagen und andern Triebfahrzeugen. . 34380121

6 268 213

6 060 000

50242526

50940000

53600000

Total 50589752

56510739

57000000

59 300 000

5 700 000

Gegenüber dem Jahre 1942 erfahren die veranschlagten Leistungen eine Vermehrung von 2 467 857 Lokomotivkilometer oder 3,8 % und gegenüber dem Jahre 1943 eine solche von 2 789 261 Lokomotivkilometer oder 4,9 %.

Im Jahre 1943 wurden 88,91 % aller Lokomotivkilometer elektrisch und mit thermischen Triebfahrzeugen (exklusive Dampftriebfahrzeuge) geführt.

Nach dem Voranschlag 1945 wird dieser Prozentsatz auf 90,39 % steigen. Ob die kriegswirtschaftliche Entwicklung im Jahre 1945 die Ausführung dieser Fahrleistungen ermöglichen wird, ist indessen noch ungeAviss.

3. Wir lassen nachstehend die Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben nach Eubriken folgen, wobei der Vergleich mit dem Hochkonjunkturjahr 1930 von besonderem Interesse ist.

1361 Rechnung 1930 Betriebseinnahmen.

Personenverkehr 159,1 Gepäck, Tiere und Guter . . . 223,0 9,1 Festverkehr Verschiedene Einnahmen. . . . 29,3 420,5 Rechnung 1930

Betriebsausgaben.

Allgemeine Verwaltung . . . .

8,20 Unterhalt und Bewachung der Bahn 47,0 Stationsdienst und Zugsbegleituns 107,1 Zugförderung und Werkstättedienst .

99,1 Verschiedene Ausgaben . . . . 31,3 Später zu verteilende Ausgaben u n d Rückerstattungen . . . . -1,8

Rechnung Rechnung 1942 1943 in Millionen Franken

Voranschlag 1945

1768 264,7 110 15,8

193,7 256,5 11,8 17,2

182,0 239,0 11,0 16,3

468,3

479,2

448,3

Rechnung Rechnung 1942 1943 in Millionen Franken

6,2

6,7

Voranschlag 1945

7,3

55,5

63,4

76,6

103,3

113,2

121,5

100,8 27,5

105,7 31,6

114,4 34,7

-4,9

-- 5,0

-4,0

288,4

315,6

350,5

18,1

10,0

12,3

27,2

Beine Betriebsausgaben . . . . 273,3

278,4

303,3

323,3

4029 Betriebseinnahmen Beine Betriebsausgaben . . . . 273,3

468 3 278,4

479 2 303,3

4483 323,3

Einnahmenüberschuss ohne die Kosten zu Lasten der Spezialfonds 129,6

189 9

1759

1250

Total rohe Betriebsausgaben . . 291,4 Hievon zu Lasten der Spezialfonds

Abschluss der Betriebsrechnung.

Der veranschlagte reine Einnahmenüberschuss weist somit gegenüber der Bechnung 1942 eine Verminderung von 34,2 % und gegenüber der Rechnung 1943 eine solche von 28,9 % auf.

1362

III. Voranschlag der Gewinn- und Verlustrechnung.

Einnahmen: Überschuss der Betriebseinnahmen (Davon Erlös aus den Kriegsteuerungszuschlägen rund Fr. 25 000 000) Dazu: Zuschuss aus den Spezialfonds. . . .

Fr. 97 881 900

» 27162400

Beiner Betriebsüberschuss

Fr.

125 044 800

Ertrag verpachteter Bahnstrecken (Wattwil-Ebnat-Kappel) . .

51 000 Zinsen für die zu Neubauten verwendeten Kapitalien . . . .

720 000 Ertrag der Wertbestände und Guthaben 1120 000 Kapitalverzinsung der Nebengeschäfte: a. Materialverwaltung Fr. l 944 100 b. Kraftwerke » 9114000 c. Werkstätten » l 398 700 d. Schiffsdienst auf dem Bodensee . . . .

» 21 800 12 478 600 Eeinertrag der Nebengeschäfte: a. Materialverwaltung b. Kraftwerke c. Werkstätten ä. Schiffsdienst auf dem Bodensee . . . .

Fr.

» » »

800 200 22 000 20000 --

Sonstige Einnahmen Total der Einnahmen Ausgaben: Entschädigung für gepachtete Bahnstrecken (Vevey-Chexbres und Nyon-Crassier) Verzinsung der festen Anleihen Verzinsung der schwebenden Schulden Finanzunkosten, Kursverluste, Gebühren usw Verlust auf dem Betrieb von Nebengeschäften (Schiffsdienst auf dem Bodensee)

842 200 529900 140 786 000 Fr.

47 000 96 063 000 6 693 000 250 000 188 300

Tilgungen und Abschreibungen: a. gesetzliche Tilgungen b. verschiedene Abschreibungen

Fr. 7 867 000 » 17 374100

25 241 100

Einlagen in die Spezialfonds: a. Erneuerungsfonds 6. Fonds zur Deckung von Unfallrenten .

Fr. 23099000 » 370 000

23 469 000

Übertrag

151951400

1363 Fr.

Übertrag Sonstige Ausgaben: a. Subventionen b. Ausserordentlicher Beitrag an die Pensions- und Hilfskasse c. Verschiedenes

Fr.

151 951 400

181000

» 23 700 000 » 259 600

24 140 600

Total der Ausgaben 176 092 000 Voraussichtlicher Ausgabenüberschuss 1945

35 306 000

Bei den veranschlagten E r t r ä g e n sind die stark erhöhten Entnahmen aus dem Erneuerungsfonds zu erwähnen; sie sind um 14,9 Millionen Franken höher als die wirklichen Entnahmen für 1943. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Erneuerungen im Jahre 1943, wegen der ständig grösser werdenden Verknappung der für den Bahnunterhalt notwendigen Materialien, nicht im veranschlagten Umfange haben durchgeführt werden können.

Die Aufwendungen geben zu folgenden Erläuterungen Anlass: Die Zinslast für die f e s t e n Schulden ist gegenüber der Eechnung 1943 um 6,2 Millionen Franken gesunken infolge Bückzahlung von Anleihen und Konversion von Anleihen zu günstigem Zinsbedingungen. Dagegen sind die Zinskosten für die schwebenden Schulden um 4,5 Millionen Franken angestiegen. Diese Verlagerung ist auf den erhöhten Barmittelbedarf für die Eückzahlung fälliger Anleihen und zur Deckung laufender Bedürfnisse zurückzuführen.

Die Tilgungen und Abschreibungen sind sodann gegenüber dem Ergebnis 1943 um 2,2 Millionen Franken tiefer eingestellt. Die Begründung hiefür liegt darin, dass für 1945 keine Bückstellung zur Nachholung von Abschreibungen vorgesehen ist.

Im weitern ist gegenüber der Rechnung 1943 eine Verminderung der Einlagen in den Feuer- und Unfallversicherungsfonds von 0,9 Millionen Franken zu verzeichnen, indem diesem Fonds für 1945 nur die Zinsen gutgeschrieben werden.

Ein weiterer namhafter Bückgang der veranschlagten Aufwendungen gegenüber der Rechnung 1943 ist auf den Wegfall der Bückstellung für Betriebslasten von 14 Millionen Franken zurückzuführen.

IT. Voranschlag über Kapitalbedarf und Kapitalbeschaffung.

Der voraussichtliche Kapitalbedarf der Bundesbahnverwaltung beträgt 407 Millionen Franken und setzt sich wie folgt zusammen: Fr.

1. Bauausgaben zu Lasten der Baurechnung 29000000 2. Kapitalrückzahlungen auf Anleihen 332837000 Übertrag

861 887 000

1364 Fr.

Übertrag 361 837 000 8. Ausgaben zu Lasten der Spezialfonds (einschliesslich Nebengeschäfte) 26736000 4. Voraussichtlicher Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung 35 306 000 423 879 000

Abzüglich : 1. Tilgungen und Abschreibungen Fr. 25 241 000 2. Gutschriften an Spezialfonds (einschliesslich Nebengeschäfte) » 27194000

52435000

Kapitalbedarf für 1945 371 444 000 oder rund 371 000 000 Sofern vor Abschluss des Jahres 1944 keine -wesentliche Änderung der bisherigen Betriebsergebnisse eintritt, wird die schwebende Schuld Ende 1944 voraussichtlich betragen . . . 10 000 000 Gesamter Kapitalbedarf somit 381 000 000 Bei der Ungewissheit der zu erwartenden Verkehrseinnahmen wird der Kapitalbedarf möglicherweise ändern. -Für die Deckung desselben wird der Bundesrat in Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Geld- und Kapitalmarkte nach Anhörung des Verwaltungsrates der Bundesbahnen und der Schweizerischen Nationalbank gestützt auf die im Bundesbeschluss vom 30. August 1939 über Massnahmen zum Schutze des Landes und zur Aufrechthaltung der Neutralität erteilten Vollmachten die geeigneten Vorkehren treffen.

Y. Schlussbemerkungen.

Mit dem Voranschlag für das Jahr 1945 hoffen wir der Bundesversammlung den letzten Voranschlag der Bundesbahnen auf Grund einer unsanierten Bilanz überweisen zu müssen. Der Entscheid hierüber liegt nun beim Schweizervolk.

Nachdem die eidgenössischen Hate ina Juni 1944 dem Entwurf zum neuen Bundesbahngesetz, den wir ihnen mit unserer Nachtragsbotschaft vom 17. September 1943 unterbreitet haben, ohne wesentliche Änderungen und beinahe einhellig ihre Zustimmung erteilt haben, muss auf Grund eines mit rund 35 000 Unterschriften unterstützten Beferendums der Souverän den letzten Entscheid fällen.

In Anbetracht der eindrucksvollen Summe von 1300 Millionen Franken, die nach übereinstimmender Auffassung der Bundesbahnverwaltung, des Bundesrates und der eidgenössischen Bäte die gegenwärtige Überschuldung der Bundesbahnen darstellt, ist es zu verstehen, dass in gewissen Volkskreisen der Wille sich durchsetzen konnte, die wirtschafts- und staatspolitisch gleich bedeutsame Sanierungsvorlage einer Volksabstimmung unterziehen zu lassen.

In den kommenden Wochen der Aufklärung durch Freund und Gegner der Vorlage wird deshalb jeder Schweizerbürger reichlich Gelegenheit erhalten, sich

1365 mit den Bundesbahnen zu befassen, ihre Nöte und Sorgen während mehr als 40 Jahren kennenzulernen, aber auch ihre nie mehr als nach fünf Kriegsjahren eindrücklich in Erscheinung tretenden hervorragenden Leistungen zu würdigen, die sie als zuverlässigstes Verkehrsmittel im Dienste unserer Landesverteidigung, der Landesversorgung und der Volkswirtschaft im allgemeinen geleistet haben und weiterhin leisten werden. Dieses Vertrauen stützt sich vor allem auf den hohen Ausbildungsstand und die treue Hingabe des Bundesbahnpersonals aller Grade, aber auch auf den Zustand unserer Bahnanlagen und des Eollmaterials.

Aus unsern staatlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen sind unsere Bundesbahnen nicht mehr wegzudenken. Seit mehr als 20 Jahren wurden sie, nach Erlass des Eeorganisationsgesetzes von 1923, nach gesunden betriebswirtschaftlichen Grundsätzen verwaltet und betrieben. Diese Grundsätze sollen auch in Zukunft wegleitend sein. Die politischen Behörden des Bundes werden das Ziel nie aus den Augen verlieren, dass den Bundesbahnen keine bahnfremden Lasten auferlegt werden dürfen, wenn sie ihren gesetzlichen Zweck, der Volkswirtschaft und der Landesverteidigung zu dienen, auf die Dauer sollen erfüllen können.

Tl. Antrag.

Wir beehren uns, Ihnen gestutzt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 1. Februar 1923 über die Organisation und Verwaltung der Bundesbahnen zu beantragen : die Anträge des Verwaltungsrates gemäss beiliegendem Beschlussesentwurf mit der Ergänzung zu genehmigen, dass die Bundesbahnen ermächtigt sein sollen, den Betrag des Bauvoranschlages bis auf 48 Millionen Franken zu erhöhen, sofern das vierjährige Sofortprogramm im Eahmen der Arbeitsbeschaffungsmassnahmen in Angriff genommen werden muss.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 17. November 1944.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Stampili.

Der Bundeskanzler:

Leimgruber.

Bundesblatt. 96. Jahrg. Bd. I.

93

1366 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

den Voranschlag der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1945.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgßnossenschaft, nach Einsicht des Berichtes und Antrages des Verwaltungsrates der Schweizerischen Bundesbahnen vom 6. Oktober 1944, der Botschaft des Bundesrates vom 17. November 1944, beschliesst :

Art. 1.

Die folgenden Voranschläge der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1945 werden genehmigt: 1. der Bauvoranschlag im Betrage von Fr. 37 861 500, wovon Fr. 28 967 200 zu Lasten der Baurechnung und Fr. 8 894 300 zu Lasten der Betriebsrechnung; 2. der Betriebsvoranschlag, abschliessend mit Fr. 448 347 000 Einnahmen und mit Fr. 350465100 Ausgaben; 3. der Voranschlag der Gewinn- und Verlustrechnung, abschliessend mit Fr. 140 786 000 Einnahmen und mit Fr. 176 092 000 Ausgaben; 4. der Voranschlag für den Kapitalbedarf im Betrag von rund Fr. 381000 000.

Art. 2.

Die Bundesbahnen sind ermächtigt, den vorstehenden Betrag des Bauvoranschlages bis auf 48 Millionen Franken zu erhöhen, sofern die Arbeitsbeschaffungsmassnahmen eine solche Erweiterung des Bauvolumens erfordern.

5427

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Voranschlag der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1945. (Vom 17. November 1944.)

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Bundesblatt

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Jahr

1944

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

4625

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.11.1944

Date Data Seite

1351-1366

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10 035 177

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