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4489 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf der Amthausliegenschaft in Bern durch die PTT-Verwaltung.

(Vom 29. Dezember 1943.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Der Staat Bern beabsichtigt, das bestehende Amthaus an der FerdinandHodler-Strasse in Bern, das schon seit längerer Zeit räumlich nicht mehr zu genügen vermag, zu veräussern und dafür an anderer Stelle ein neues, zweckentsprechendes Staatsgebäude zu erstellen. Die bernische Eegierung ist deshalb vor einiger Zeit mit der Anfrage an die PTT-Verwaltung gelangt, ob diese an der Erwerbung der genannten Amthausliegenschaft eventuell Interesse hätte.

Die Amthausbesitzung, umfassend ein Areal von 48,88 Aren mit daraufstehendem, um die Jahrhundertwende erstellten Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, befindet sich, in nächster Nähe des Hauptpostgebäudes, Sitz der Generaldirektion PTT, sowie des Verwaltungsgebäudes der Telegraphen- und Telephonabteilung.

Das Angebot der bernischen Eegierung kam der PTT-Verwaltung gelegen, indem heute schon feststeht, dass diese für die genannte Liegenschaft aus den hienach dargelegten Gründen sehr gute Verwendung haben wird.

Infolge der fortwährenden Erweiterung der Telephonzentralen im Hauptpostgebäude Bern, bedingt durch den ständig zunehmenden Telephonverkehr, werden die Dienstabteilungen der Generaldirektion PTT in diesem Gebäude immer mehr zusammengedrängt, so dass daselbst heute bereits empfindlicher Platzmangel herrscht. Einzelne Abteilungen raussten aus diesem Grunde bereits auseinandergerissen werden, was sich auf den Dienstbetrieb notwendigerweise in .mancherlei Hinsicht nachteilig auswirkt. Es ist deshalb dringend zu wünschen, dass die organisch zusammengehörenden Dienste so bald als möglich in der Nähe der beiden obgenannten PTT-Verwaltungsgebäude wieder gemeinsam untergebracht werden können. Der Standort des Amthauses würde sich zu diesem Zwecke besonders gut eignen.

58 In erster Linie wird das zu gegebener Zeit auf dem Areal des Amthauses zu erstellende Gebäude die PTT-Dmckerei und- Wertzeichenfabrikation aufnehmen müssen, die seit 1930 im Münzgebäude untergebracht sind. Die UnterkunftsVerhältnisse in den dortigen Lokalen lassen je länger je mehr zu wünschen übrig. Es sollten deshalb den genannten Diensten zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse und im Interesse eines rationellen Betriebes unbedingt zusätzliche Lokale zur Verfügung gestellt werden. Eine Ausdehnung im Münzgebäude ist indessen nicht möglich, da die Münzverwaltung daselbst keinen Platz mehr abgeben kann. Durch die dringend notwendig gewordene Aufstellung einer weitern Eotationsmaschine werden sich die Verhältnisse demnächst noch mehr verschlimmern. Ein Teil des Papiervorrates und der fertigen Wertzeichen wird gegenwärtig wegen Baummangels in verschiedenen gemieteten Lokalen gelagert.

Die Wertzeichenverkaufsstelle und der Drucksachendienst PTT mussten vor einiger Zeit ebenfalls wegen Platzmangels sowie aus Gründen der Zweckmässigkeit wieder in das Stadtzentrum, und zwar vorläufig in das Telephondirektionsgebäude im Bollwerk, verlegt werden. Die Erstellung eines PTT-Gebäudes auf dem Amthausareal wird es der PTT-Verwaltung ermöglichen, alle diese Dienste in unmittelbarer Nähe des Hauptpostgebäudes und des Bahnhofes wieder zu vereinigen und rationell einzurichten.

Im weitern sollen in dem neuen Gebäude die umfangreichen Vorräte an PTT-Materialien untergebracht werden, die gegenwärtig einen Teil der Erdgeschoss-, Keller- und Zwischenstocklokale des Hauptpostgebäudes beanspruchen und im Interesse einer prompten Versorgung und Spedition auch weiterhin in der Nähe der Materialsektion verbleiben müssen. Durch die Verlegung der genannten Materiallager wird im Hauptpostgebäude wertvoller Platz frei für die dringend geforderte Erweiterung der Post- und Telegraphenbetriebsdienste.

Die obern Stockwerke des neuen PTT-Gebäudes werden zur Aufnahme weiterer Dienste der PTT-Generaldirektion dienen können, die wegen der hievor erwähnten, ständigen Ausdehnung der Telephonzentralen in absehbarer Zeit aus dem Hauptpostgebäude verlegt werden müssen.

Der erwähnte, dringende Platzbedarf wie auch der heute noch nicht voraussehbare, aber doch mit Sicherheit in spätem Jahren zu erwartende Bedarf der PTT-Verwaltungs-
und Betriebsdienste an weitem Eäumlichkeiten lassen es ratsam erscheinen, die gebotene Gelegenheit der vorsorglichen Erwerbung eines geeigneten Bauareals in nächster Nähe des Sitzes der PTT-Generaldirektion zu erfassen. Es dürfte nämlich schwer halten, in absehbarer Zeit einen anderen geeigneten, in der Umgebung der gegenwärtigen PTT-Verwaltungsgebäude gelegenen Bauplatz zu finden.

Die vom Staate Bern für die Amthausliegenschaft geforderte Kaufsumme beträgt Er. 2 250 000 und liegt somit etwas unter der Grundsteuerschatzung von Er. 2 323 200. Der Preis, der bei Abbruch des Gebäudes einem Ansatz von rund Fr. 470 pro m2 entspricht, darf bei Vergleichung mit Kaufsgeschäften über Objekte in ähnlicher Lage auf dem Platze Bern und unter Berücksichti-

59 gung der in den letzten Jahren allgemein gestiegenen Bodenwerte als annehmbar bezeichnet werden. Die Kaufsumme wird übrigens erst bei der Besitzübernahme der Kaufsache durch die PTT-Verwaltung, also voraussichtlich nicht vor Ablauf von vier Jahren seit Vertragsabschluss, zu entrichten sein.

Nutzen und Gefahr an der Kaufsache sollen nämlich gemäss den getroffenen Abmachungen erst auf die Käuferin übergehen, nachdem das als Ersatz für das Amthaus neu erstellte Staatsgebäude bezogen ist.

Die im Kaufvertrag seitens des Verkäufers vorbehalteiie Genehmigung des Geschäfts durch den Grossen Eat des Kantons Bern ist am 15. November 1943 erfolgt. Der Vertrag bedarf nun zu seinem Zustandekommen noch der Genehmigung durch den Bundesrat, die ihrerseits erst nach Bewilligung des Kredites durch die eidgenössischen Bäte möglich ist. Erst dann wird der Staat Bern die weitern Schritte zur Erwerbung eines Bauterrains und für die Erstellung des neuen Staatsgebäudes unternehmen können.

Zu erwähnen bleibt schliesslich, dass sowohl der Bau eines neuen Staatsgebäudes in Bern als auch die Erstellung eines PTT-Gebäudes auf dem bisherigen Amthausareal geeignete und erwünschte Gelegenheiten zur Arbeitsbeschaffung in der Nachkriegszeit darstellen werden.

Auf Grund der vorstehenden Ausführungen halten wir dafür, dass die Eidgenossenschaft .die sich bietende Gelegenheit der vorsorglichen Erwerbung einer Liegenschaft in nächster Nähe der bestehenden PTT-Verwaltungsgebäude in Bern nicht verpassen und deshalb von dem Angebot des Staates Bern Gebrauch machen sollte. Eür den Ankauf der Amthausliegenschaft inklusive Handänderungskosten ist ein Gesamtkredit von Er. 2 270 000 erforderlich.

Der Kredit wird wie bereits erwähnt voraussichtlich erst nach Ablauf von 4--5 Jahren; beansprucht werden müssen.

Über die Erstellung eines neuen PTT-Verwaltungsgebäudes auf dem Amthausareal werden wir Ihnen zu gegebener Zeit eine besondere Botschaft vorlegen.

, Wir beehren uns, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Gutheissung zu unterbreiten und benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

'· Bern, den 29. Dezember 1943.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident :

Celio.

Der Bundeskanzler: (i. Boret.

60 (Entwurf.)

Bundesfoeschluss über

den Ankauf der Amthausliegenschaft in Bern durch die PTT-Verwaltung.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, auf Grund einer Botschaft des Bundesrates vom 29. Dezember 1943, beschliesst:

Art. 1.

Für den Ankauf der Amthausliegenschaft in Bern durch die PTT-Verwaltung wird ein Kredit von Fr. 2 270 000 bewilligt.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dessen Vollzug beauftragt.

4391

-~DS~-

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf der Amthausliegenschaft in Bern durch die PTT-Verwaltung. (Vom 29. Dezember 1943.)

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Jahr

1944

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

4489

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.01.1944

Date Data Seite

57-60

Page Pagina Ref. No

10 035 014

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