775

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bulletin Nr. 11 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Schweiz vom 1. bis 15. Juni 1886.

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; R = Rindvieh; Schw = Schweine ; Z = Ziegen; Schf = Schafe; H = Hunde.

Die in Klammern aufgeführten Fälle (*) sind neu seit letztem Bulletin.

Ansteckende Lungenseuche.

Waadt.

Bez. Aigle, Ormont-dessus, 3 St (17 R*), ,, Pays d'Enhaut, Château d'Oex, l 8t (3 R*}, ,, ,, ,, Rossinières, l St (19 R*), Total 5 St (39 R*) der Ansteckung verdächtig -- abgesperrt.

Vieh, welches mit dem in Bulletin Nr. 10 verzeichneten vor dem Ausbruch der Seuche in Berührung stand ; die thierärztliche Beobachtung hat bis anhin Krankheitssymptome nicht konstatirt.

Untersuchung im Gange.

Wallis. Bez. Monthey, Vouvry, l St (8 R*) abgethan, (8 R*) der Ansteckung verdächtig; Collonthey (lllarsatz) l St (3 R*) abgethan. Total 2 St (11 R*) abgethan, (B R*) abgesperrt.

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Bauschbrand.

Bern. Bez. Niedersimmenthal, Heutigen, ,, Frutigen, Addboden und Frutigen, je ein R um.,, Freibergen, Saignelégier, gestanden.

n Courtelary, Orvin, ,, Delsberg, Verme», Schwyz. Bez. Schwyz, Arth, l R abgethan.

Freiburg.

Be/. Sense, Plasselb, 2 R umgestanden.

,, Veveyse, Semsales und Chätel,je l R abgethan.

St. Gallen. Bez. See, Eschenbach, l R umgestanden.

Waadt. Bez. Aigle, Bex, l R abgethan.

Total 13 Fälle.

Milzbrand.

Bern. Bez. Courtelary, Romont, l P umgestanden.

Luzern. Bez. Hochdorf, Sulz, l R umgestanden.

Waadt. Bex. Pays d'Enhaut, Bougemont, l R abgethan.

Neuenburg. Bez. Lode, Lode, 9 R abgesperrt.

Total 3 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Bern. Be/,. Burgdorf, Oberburg, l St, 9 R; Bez. Fraubrunnen, Grafenried, 2 St, 15 R; Bez. Signau, Signau, l St, 13 R Total 4 St, 37 R.

Schwyz. Bex. Schwyz, Steinen, 2 St., 17 R.

Freiburg. Bez. Gruyère, Broc, l St, und l W (75 R*, 3 Z*) ; La Tour, l W (50 R*, 3 Schw*, 9 Z*)- Total 1 St, 2 W (125 R8', 12 Z*, 3 Schw*); Ursprung unermittelt. -- Stall- und Weidebann.

Waadt. Bez. Grandson, Provence (2 W*), Details fehlen; Infektion durch Benutzung eines verseuchten Stalles anläßlieh der Alpfahrt; Bez. La Vallée, Le Lieu, 1 W (3 R*1 ; Uebertragung des Krankheitsstoffes infolge der Unterlassung der Desinfektion fraglicher, auf französischem Gebiet liegender Weide; Bez. Orbe, Lignerolles, l W (l R*); Wcidebann angeordnet. Total 4 W (4 R*).

Gesammttotal 7 Ställe, Verminderung seit 31. Mai 6 ,, Vermehrung ,, 31. ,, --

6 Weiden, 198 StUck Vieh.

-- -- 6 Weiden, 64 StUck Vieh.

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Wuth.

Tessin.

Bez. Beilenz, Bellenz, l H verdächtig.

Rotz und Hautwurm.

Schwyz. Bez. Schwyz, Schwyz, l P als verdächtig abgesperrt ; Weidebann.

Neuenburg. Bez. Lode, Ponts, l P als verdächtig in Beobachtung.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Eaux-vives, l P abgethan ; Desinfektion des betreffenden Stalles.

Total 1 Fall, 8 Verdachtsfälle.

Rothlauf.

Luzern. Bez. Hochdorf, Rothenburg, \ Schw Rain, 5 ,, umgeEmmen, 9 ,, standen.

Römersweil, 9 ,, Schwyz. Bez.. Schwyz, Schwyz, 5 Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig; Ingenbohl, l Schw umgestanden; Muotathal, 2 Schw umgestanden, 9 Schw verdächtig.

St. Gallen. Bez. Wyl, Bronschhofen, l Schw umgestanden, 9 Schw abgesperrt.

Aargan. Bez. Aarau, Gränichen, 3 Schw abgethan.

Waadt. Bez. Aigle, Bex, 3 Schw umgestanden.

,, La Vallée, Chénit, 4 Schw verdächtig.

Total 39 Fälle.

Schaf- und Ziegenräude.

Uri.

Bez. Uri, Wassen, 2 Z umgestanden, 20 Z verdächtig.

Total 2 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zug. Eine Buße von Fr. 5 (Abgabe eines abgelaufenen Gesundheitsscheines).

Thurgau. Drei Bußen von je Fr. 5 (Unterlassung der Abgabe von GesundJieitsscheinen); eine Buße von Fr. 5 (unterlassene Einlösung eines Gesundheitsscheiues).

778

Waadt. Eine Buße von Fr. 12 (Einfuhr ohne Gesundheitsscheio); eine Buße von Fr. 10 und eine Buße von Fr. 100 (Zuwiderhandlung gegen Vorschriften betr. Alppolizei) ; eine Buße von Fr. 5 (Vorweisung eines Kollektivscheines für Rindvieh).

Die Berichte von Solotliurn und Appenzell-I./Rh. sind ausgeblieben.

Elisia nel.

Elsaß-Lothringen. Monat April : Rotz l Fall, 47 Verdachtsfälle; Milzbrand 3 Fälle; Schafräude 23,487 Krankheits-" uud Verdachtsfälle; Rothlauf 59 Fälle.

Baden. 15.--31. Mai: Rotz 2 Verdachtsfälle; Milzbrand 7 Fälle; Rauschbrand 3 Fälle.

Oesterreich-Ungarn.

14. Juni:

Lungen- Maul- und seuche. Klauenseuche.

Bezirke.

Galizien . . .

Mähren . . .

Böhmen . . .

Nieder-Oesterreich Schlesien . . .

Dalmatien . . .

Krain Ober-Oesterreich.

Ungarn (1. Juni)

.

.

.

.

.

.

l 6 14 3 l -- -- .

l . 1 2

Rotz und Hautwurm.

Milzbrand.

Rothlauf,

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

-- -- 2 -- -- -- -- -- 3

l -- -- 3 l -- -- -- 13

-- -- -- l -- l -- -- 14

--- l l -- -- -- l -- 4

Oesterreich-Ungarn war am 14. Juni frei von der Rinderpest.

Italien. 16.--23. Mai: Maul- und Klauenseuche 117 Fälle; Rauschbrand l Fälle; Milzbrand 10 Fälle; Rotz l Fälle.

B e r n , den 16. Juni 1886.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

779

Bekanntmachung betreffend

den Pflanzenverkehr mit dem Anslande.

Seit dem Inkrafttreten des Vollziehungsreglements betreffend Vorkehrungen gegen die Reblaus, vom 29. Januar 1886, sind folgende Zollstätten für die Einfuhr von zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflanzen geöffnet worden : Kreuzungen, Emmishofen, Tägerweilen, Locle und Säckingerbrücke bei Stein (Aargau).

Für die Einfuhr von Pflanzen gedachter Art aus Italien sind vom 1. August nächstkünftig hinweg einzig folgende Zollstätten geöffnet: Luino (Bahnhof), Chiasso (Bahnhof und Straße), Stabbio, Ponte Tresa, Lugano, Locamo, Splügen, Castasegna, Campocologno und Gondo.

Es ist indessen zu beachten, daß Pflanzen aus Italien nur mit Bewilligung des unterzeichneten Departements in die Schweiz eingeführt werden dürfen.

Von den Regierungen der der internationalen Phylloxerakonvention beigetretenen Nachbarstaaten sind für die Einfuhr von zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflanzen folgende in der Nähe der Schweizergrenze gelegene Zollbüreaux geöffnet worden: von Deutschland : Friedriohshafen, Lindau, Konstanz, Schaffhausen (Bahnhof), Erzingen, Waldshut (Bahnhof), Sackingen, Basel (Badischer und Central bahnhof), von Frankreich : Pontarlier, les Verrières-de-Joux, le Villiers, Delle, Bellegarde und les Hôpitaux-neufs (Jougne), von Gestenreich: Feldkirch und Bregenz.

B e r n , den 14. Juni 1886.

Eidg. Landwirtlischaftsdeparlement.

Bekanntmachung.

Nach einer Mittheilung der argentinischen Gesandtschaft in Bern wird die seit einiger Zeit schon vakant gewesene Stelle eines V i z e k o n s u l s in Zürich für die Republik A r g e n t i n i e n wahrscheinlich nicht wieder besetzt, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

B e r n , den 9. Juni 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

780

Bekanntmachung.

Laut Mittheilung der Schweiz. Gesandtschaft in P a r i s ist ein gewisser Zi m mer m a n n , Angestellter der französischen Compagnie Tonkins und Hinterindiens, am 30. Mai 1885 in Haiphong (Tookin) gestorben. Der Nachlaß im Betrage von Fr. 39 liegt bei der ,,Caisse des dépôts et consignations" in Paris.

Da der Heimatsort des Zimmermann nicht hat ermittelt werden können, so werden allfällige Erben hiemit von dem Tode desselben, behufs Geltendmachung ihrer Rechte am Nachlasse, benachrichtigt.

B e r n , den 11. Juni 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmach «ii g.

Der eidgenössische Staatskalender fUr 1886/1887, mit dem Militär-Etat, 18 7/8 Bogen stark, ist nunmehr im Druck erschienen und kann à 1 Franken bei unserm Sekretariatfürr Drucksachen bezogen werden.

B e r n , den 29. Mai 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Der VIII. Band der eidgenössischen Gesetzsammlung, neue Folge, ist nunmehr in deutscher Sprache, 43 1/4 Bogen stark, vollständig erschienen, und es kann derselbe, sorgfältig broschirt, beim Sekretariat fllr das Druckwesen der Bundeskanzlei à 3 Franken bezogen werden.

Bern, den 30. April 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

781

Bekanntmachung.

Ungeachtet der Bekanntmachung vom 12. Februar abhin (Bundesbl. 1885, 1. Bd., S. 375; Handelsamtsblatt Nr. 19), den Zollbezug auf P o s t s e n d u n g e n betreffend, wird die Zollverwaltung fortwährend wegen vermeintlich unrichtiger Verzollung von Fahrpoststücken mit Reklamationen überhäuft, welche auf ungenaue, nicht tarifgemäße Deklarationen seitens der Absender zurückzuführen sind.

Da die Behörde dadurch unnützer Weise über alle Maßen in Anspruch genommen wird, so muß hiemit neuerdings darauf aufmerksam gemacht werden, daß gemäß den bestehenden, auf dem Zollgesetz von 1851 beruhenden Vorschriften, die durch das neue Zolltarif'gesetz keine Aenderung erfahren haben, sie nicht in der Lage ist, Reklamationen betreffend Zollabfertigung von Postsendungen, für welche eine genaue und tarifgemäße Deklaration bei der Einfuhr nicht vorgelegen hat, berücksichtigen zu können.

Wer Waaren per Post bezieht, soll dafür besorgt sein, daß dieselben mit einer tarifgemäß lautenden Deklaration versehen werden. Zu diesem Behufe hat der vVaarenbezüger den Absender über den Wortlaut der mitzugebenden Deklaration genau zu instruiren oder ihm wörtlich die bezügliche Inhaltserklärung vorzuschreiben.

Diese Forderung ist durchaus unerläßlich in Rücksicht darauf, daß eine zollamtliche Revision der Postsendungen nur dann vorgenommen wird, wenn die Vermuthung einer unrichtigen Deklaration zum Nachtheil der Verwaltung vorliegt, und es sich daher um Einleitung des Strafverfahrens wegen ZollÜbertretung handelt. Mit Ausnahme dieses Falles hat sich die Verzollung nach folgenden Bestimmungen des Zollgesetzes zu richten: ,,Art. 14. Güter oder "Waarenstücke ohne Angabe ihrer Art werden mit dem höchsten Zollansatze belegt."

,,Art. 15. (iüter, welche auf eine zweideutige Weise angegeben oder bezeichnet werden, unterliegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Maßgabe ihrer Art auferlegt werden kann."

,,Art. 16. Wenn Waaren verschiedener Art, welche verschiedene Gebühren zu bezahlen hätten, mit einander zusammenverpackt sind, und es erfolgt nicht eine genügende Angabe über die Menge jeder einzelnen Waare, so ist das ganze Frachtstück mit derjenigen Gebühr zu belegen, welche es bezahlen müßte, wenn es nur von der in demselben am höchsten zu belegenden Waare enthielte."

B e r n , den 25. März 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im Juni 1886.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1886

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.06.1886

Date Data Seite

775-781

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10 013 159

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