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Schweizerisches Bundesblatt.

38. Jahrgang. I.

Nr. 12.

24. März 1886.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile 15 Ep. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druck und Expedition der Stämpflischen Buchdruckerei in Bern.

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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1885.

I. Geschäftskreis des Handels- und Landwirthschaftsdepartements.

III, Abtheilung: Porstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

In der forstlichen G e s e t z g e b u n g des Bundes sind im verwichenen Jahre keine Aenderungen eingetreten, dagegen haben wir in Ausführung des Bundesrathsbeschlusses vom 16. Juni 1884, betreffend die Wahlfähigkeit an eine höhere kantonaleForststelle imm eidgenössischen Forstgebiet, zwei R é g l e m e n t e erlassen, das eine unterm 16. März für die forstlich-wissenschaftliche, das andere unterm 16. Juni für die forstlich-praktische Prüfung.

Der Kanton W a a d t beschloß eine R e o r g a n i s a t i o n seiner Forstverwaltung, die aber erst mit dem 1. Januar 1886 in Kraft getreten.

Unterm 20. Februar 1885 sahen wir uns veranlaßt, den Kanton W a 11 i s einzuladen , seine Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über das Forstwesen in einigen Punkten zu vervollständigen, resp. abzuändern, und die Forstkreise in Forstdistrikte Bundesblatt. 38. Jahrg. Bd. I.

30

406

(Unterförstereien) einzutheilen , was um so dringender ist, als der Kanton mit einer Gesammtwaldfläche von circa 63,400 Hektaren nur 5 Kreisförster besitzt, somit einen auf circa 12,700 Hektaren.

Dieser Einladung wurde bis anhin keine Folge gegeben.

Der Kanton A p p e n z e 11 I. R h. war während des ganzen Berichtjahres ohne einen wissenschaftlieh gebildeten Forstbeamten und hat erst gegen Ende desselben eine Wahl getroffen, die von uns aber nicht genehmigt werden konnte, weil sich der Gewählte der forstlich-praktischen Prüfung noch nicht unterzogen hat und daher noch nicht wählbar ist.

Auch der Kanton G r a u b ü n d e n ist mit der Anstellung von wissenschaftlich gebildeten kantonalen Förstern noch im Rückstand , indem er auf circa 126,000 Hektaren nur 9 Kreisförster, somit nur einen auf circa 14,000 Hektaren, besitzt. Wir unterließen es nicht, auch diesen Kanton zu angemessener Vermehrung seines Forstpersonals einzuladen, bisher indess ohne Erfolg. Es wurde aber vom Kanton zum Beizug einesHülfspersonalss ein bestimmter Kredit in's Budget aufgenommen.

Im T e s s i n ist die Besetzung der Kreisförsterstellen der Sprache wegen mit Schwierigkeiten verbunden, und wenn gegenwärtig noch zwei dieser Stellen unbesetzt siüd, so liegt dies in dem Umstände, daß ein Kreisförster erst kürzlich seine Entlassung genommen und für die andere Stelle sich ein Kandidat aus dein dortigen Kanton beworben, dem aber zur Erlangung der Wahlfähigkeit noch der Ausweis über seine praktische Befähigung fehlt.

D i e Stelle d e s O b e r f ö r s t e r s d e s K a n t o n s Z u g , durch Tod des betreffenden Inhabers erledigt, wurde seither provisorisch verwaltet, soll nun aber nächstens wieder definitiv besetzt werden.

Der Etat der w i s s e n s c h a f t l i c h g e b i l d e t e n F o r s t b e a m t e n in der ganzen Schweiz belief sich Ende 1885 auf 152 (gegenüber 149 im Vorjahr); von diesen kommen 59 aut das eidgenössische Forstgebiet.

Im Laufe des Berichtjahres fand in Sitten zur Heranbildungvon Unterförstern für den Kanton Wallis ein F o r s t k u r s in zwei Abtheilungen, einer deutschen und einer französischen, statt.

Die eine Hälfte wurde im Frühling, die andere im Herbst, gemäß den Vorschriften in der diesbezüglichen Verordnung vom 8. Herbstmonat 1876, abgehalten. Am Frohlingskurs nahmen 60, am Herbstkurs 53 Zöglinge, nebst einigen vom Kanton zugelassenen Zuhörern, Theil. Von denselben bestanden 50 das Schlußexamen.

407

Mit der Leitung des Kurses war Hr. Forstadjunkt Fankhauser betraut, dem für beide Kurshälften Hr. Forsttaxator Zürcher und außerdem für die Frühlingshälfte Hr. Förster Robert, für die Herbsthälfte , an Stelle des Letztern, Hr. Kreisförster Biolley beigegeben waren.

Im Kanton W a a d t wurde durch unser und das kantonale Forstinspektorat eine Besichtigung der dortigen bestockten Weiden vorgenommen wegen A u s s c h e i d u n g von W a l d und W e i d e und künftiger Behandlung der bleibenden sogenannten pâturages boisés.

Betreffend S c h u t z d e r B a h n l i n i e d e s G o t t h a r d auf tessinischem Gebiete fand im Januar 1885 ein Augenschein durch unser Handels- und Landwirthschaftsdepartement gemeinschaftlich mit dem Chef,des betreffenden tessinisehen Departements und einer Abordnung der Gottharddirektion und hierauf eine Konferenz in Bellinzona statt. Das damals getroffene Einverständnis ist als vollzogen zu betrachten, mit Ausnahme einer einzigen Schutzwaldstrecke.

A u s r e u t u n g e n von kleinern Schutzwaldflächen kamen mit Bewilligung der betreffenden kantonalen Regierungen und bundesräthlicher Genehmigung im Kanton B e r n an fünf verschiedenen Stellen in einer Ausdehnung von 1.53 ha., im Kanton W a a d t in der Gemeinde Lavey-Morcles von 5.70 ha. vor. Dieser Abgang wird durch neue Aufforstungen anderer Flächen von wenigstens derselben Größe ersetzt werden.

A b l ö s u n g e n von auf Waldungen lastenden D i e n s t b a r k e i t e n fanden statt in den Kantonen Bern, Schwyz, Glarus, Zug-, Appenzell A. Rh., St. Gallen und Graubünden und zwar von 7 Beholzungsrechten, i 9 Weidrechten, 3 Streurechten, l Wildheuerrechte und 5 gemischten Rechten, zusammen 35. Fast alle Servituten wurden durch Geld abgelöst, in einem Gesammtbetrag von Fr. 19,325. 20.

Weitaus am thätigsten war in dieser Richtung der Kanton Glarus, der nicht weniger als 14 Servituten abgelöst hat. Im Kanton Freiburg sind sämmtliche Waldungen seit mehreren Jahren schon servitutfrei und im eidgenössischen Forstgebiet des Kantons Zürich lasten nur noch wenige auf Privatwaldungen.

Im Kanton T e s s i n wurden behufs Gewinnung von Weideland auch letztes Jahr wieder kleinere W a l d s t ück e in B r a n d g e s t e c k t , wenn auch weniger häufig als in früheren Jahren.

In den seltensten Fällen werden die Thäter ermittelt, und die eingeklagten Fälle meist zu gelinde bestraft.

408

V e r m e s s u n g d e r W a l d u n g e n . D a s eidgenössische topographische Bureau setzte im eidgenössischen Forstgebiet die Triangulation höherer Ordnung mit dem speziell für diesen Zweck ausgesetzten forstliehen Kredit fort. Wir verweisen diesfalls auf den sachbezüglichen Bericht des Militärdepartements.

Die T r i a n g u l a t i o n IV. O r d n u n g wurde im Kanton G r a u b ü n d e n (Inneres Domleschg) vollendet (43 Punkte) und in den Gemeinden Zernez und Süss und ferner im Kanton Z u g fortgesetzt.

An die Kosten der Triangulation in Graubünden bewilligten wir unterm 19. Oktober eine Abschlagszahlung von Fr. 1000.

Der Kanton Wallis, dem die trigonometrischen Punkte höherer Ordnung schon unterm 5. Juni 1884 mit der Einladung zum Beginn der Triangulation IV. Ordnung und der Detailvermessung zugesandt worden waren , mußte wiederholt an die betreffende Vorschrift in Art. 16 des Bundesgesetzes über das Forstwesen erinnert werden, ohne daß bis anbin irgendwelche Schritte zum Vollzug geschahen.

Der gegenwärtige Stand der Detailvermessung der Waldungen im eidgenössischen Forstgebiet ist aus Tabelle I ersichtlich. Im Berichtjahr kamen zur Vermessung und Genehmigung 3477 ha.

In Zürich, Freiburg und Waadt sind sämmtliche Waldungen bereits vermessen.

In verschiedenen Kantonen können die Detailvermessungen deßhalb noch nicht in Angriff genommen werden, weil die Triangulation der höhern Ordnungen noch nicht vollendet ist.

P r o v i s o r i s c h e W i r t h s c h a f t s p l ä n e wurden 1885 im Ganzen über eine Waldfläche von 10.949 ha. entworfen und genehmigt. Sämmtliche Waldungen, deren Wirthschaft in dieser Weise geregelt ist, messen 49.857 ha.

D e f i n i t i v e , auf genaue Vermessung basirte W i r t h s c h a f t s p l ä n e kamen in den Kantonen Bern, Luzern, St. Gallen und Graubünden über eine Waldfläche von 1269 ha. zum Entwurf und zur Genehmigung. Die Gesammtfläche der mit solchen Plänen versehenen Waldungen beläuft sich im eidgenössischen Forstgebiet gegenwärtig auf 29.306 ha.

Instruktionen zum Entwurf definitiver Wirthschaftspläne besitzen die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Appenzell A. Rh., St. Gallen, Waadt; sie weichen, der verschiedenen forstlichen Verhältnisse wegen, mehr oder weniger von einander ab. Behufs Erleichterung

Waldvermessungen.

Tabelle I.

Zu Seite 408.

Vor Inkraittrelung der Instruktion für Detailvennessung (29. Dezember 1882.)

Staatswaldung.

Zürich vollständig vermessen Bern Luzern .

.

.

.

.

Uri Schwyz .

.

.

.

.

Obwalden .

.

.

.

.

Nidwaiden .

.

.

.

Glavus .

.

.

.

.

Zug | Freiburg vollständig vermessen i Appeuzell A. Rh.

i Appenzell I. Rh.

St. Galleu .

.

Graubündea .

.

.

.

Tessia .

.

.

.

.

! Waadt vollständig vermessen ' Wallis .

. ' .

1

.

Total

ha.

88 1,138 ?

a.

39

tGremeinde- u.

Korporationswaldung.

ha.

a.

132 32 6,233 41 9

Seit Inkrafttretniig der Instruktion bis Ende 1884.

Staats waldung.

ha.

a.

310 ?

30

Gemeinde- u.

Korporationswaldung.

ha.

a.

Total.

Im Jahr 1885.

Staatswaldung.

Gemeinde- u.

Korporationswaldung.

ha.

a.

ha.

a.

172

95

289 245 30

75 09 22

?

u Staits GemeindeStaats ,!l Kori , urfttions-.

waldung. 1 waldung.

525

a. « 39 1' 2 5 JÌ ·- '1 '··>· ·~ n li ii il -- ii -- !| 75 'i

· ·

-

ha.

88 1,621 y

4,789

525

75

850 5,020 77

715 --

87

86

22

25

--

14,611 62 2,287

50

6,755 32

-- --

4,039

64

38,392 44

310

-- --

30

110

11

-- 172

--

78 ~

61

1,945

80

._

95 1 3,304

47

a.

32 16 09 22

,,

Zusammen.

ha.

220 8,144 245 ( 30 1 4,78»

,i 71 41 0!)

22 i

· · ;i ii

1,565 5,546 52 ' 166 1 __.

^-~ 1 25 ' 22 25 ' !i 16,557! 42 ' 16,557 12 i

· ;'

1,565 5,020 77 166 47

47 :

22

50 ;; 6,755 32 !l,042 82 11 j · · ,, ·- · 1 i 4,522 ' 89 "; 41,807l 02 ij 46,82!) 91 i 2,287

--

ha.

132 6,523 245 30 4,78!)

"

409 des Vergleichs der wirtschaftlichen Ergebnisse und namentlich auch der statistischen Verwerthung des Materials wäre eine gewisse Einheitlichkeit der Instruktionen, besonders in den Formularen, wünschenswerth, und gedenken wir uns mit dieser Angelegenheit nächstens zu befassen.

K u l t u r w e s e n . Die Pflanzschulen, Tab. II. nahmen Ende 1885 eine Gesammtfläche von 74.48 ha. ein, gegenüber von 75.57 ha. im Vorjahr. Es beträgt somit der Rückgang im Berichtjahr 1.09 ha.

Die ausgeführten Kulturen sind in Tabelle III. nach Kantonen zusammengestellt. Das dabei verwendete Material bestund aus 4,711,513 Stück Nadelholzpflanzen, 418,653 ,, Laubholzpflanzen, Zusammen 5,130,166 Stück.

(1884: 5,754,922 Stück.)

Tab. II.

Stand der Saat- und Pflanzschulen in den Kantonen des eidg. Forstgebietes im Jahr 1885.

Staatswaldnngen.

Kantone.

Flächenausdehnung.

Verwendeter Same.

Aren.

tg-

i Zürich.

823.69 40.00

! Bern XiUzorn

i TM

' Sctwyz Obwalden

·

·

717.20 13.00

.

.

Glarus .

. . .

Zug .

. .

]?reiburg .

Appenzell A. Kh Appenzell I. Eh. * . . .

St Gallen Graut unden Tessili Waadt Wallis Total 1 Stand des Jahres 1884 . .

{mehr Ì > als 1884 weniger J * Stand vom Jahr 1884.

30.00

14.00

88.00 125.00 42.85 139.00

27.00 36.50 10.00 29.50

194.34 99.69 21.00 1603.57 1580.93 22.64

284.00 122.00 34.00 1287.20 899.85 387.35

Gemeinde- nnd Korp.-Waldnngen.

Privatwaldnngen.

Total.

Flächenausdehnnng.

Verwendeter Same.

Flächenausdehnnng.

Verwendeter Same.

Flächenausdehnnng.

Aren.

14.06 465.30 302.00 66.30 793.20 170.57 80.00 165.76 508.50 349.00 212.00 18.20 1036.88 646.90

kg9.00 183.00 139.00 82.50 184.10 59.00 15.00 68.00 93.50 115.00 54.50 2.00 318.15 337.00

Aren.

33.00 8.50 150.00 10.80 12.70

kg.

8.50 2.00 39.00

60.20 183.00 5071.87 4928.52 143.35

55.00 213.00 1927.75 1498.05 429.70

9.00 84.00 10.00 424.26 10.40

87.50 8.00

772.66 1047.56

160.00 237.00

ha.

0.4706 12.9749 4.9200 0.7710 8.0590 1.7057 1.3000 1.6576 5.0850 4.4600 4.2100 0.7105 16.0014 6.5730 1.9434 1.5989 2.0400 74.4810 75.5701

274.90

77.00

1.0891

20.00

1.00 7.00

7.00

Verwendeter Same.

kg.

i 17.50 902.20 | 191.00 82.50 185.10 59.00 36.00 i 68.00 ; 93.50 | 142.00 i 98.00 · 12.00 435.15 345.00 ' 284.00 177.00 !

247.00 3374.95 , 2634.90 740.05 ,

*o

Die von 7 Kantonen zum Bezug von Bundesbeiträgen angemeldeten und genehmigten Projekte über Aufforstungen, die oft mit Verbauungen verbunden sind, belaufen sich auf Fr. 197,341. 69 (Fr. 165,697. 45 im Jahre 1884).

Angemeldete und genehmigte Projekte pro 1885.

1) Bern, 19 Projekte (Rothsteiniwald, Wänglilauenen, KostenBeiträge aus der b Sumpfschleif, Hintwald und Rittschöpf, Rieselauenen, etrag. Fr.

BundeskasHülfsmillion.llion.

Total, bei den Kehren im Kalkofen und Fachsgraben, Frutigen-Adelbodenstraße, Schwändli Schänzigraben in der Mündti, Schweuggen und Gurbsweid, Weißtannengrat, Obere Allmend, Frickenmoos, Museherweide, Schwefelberg und Birrenalp, Sagigraben, Seligraben , Hohneggschwand , Hohneggweid, Schlechtenwaldschwand) 99,680. 94 50,121. 48 -- 50,121. 48 2) Schwyz, 4 Projekte (Höheegg, Altbergweide, Biberstock, Spreitenbachgebiet) 44,601. 80 22,764. 72 -- 22,764. 72 3) Obwalden, l Projekt (Obstollenzug u. Obstollenmad) 2,680. -- 1,426.-- -- 1,426. 4) Nidwaiden, l Projekt (Nordhang des Stanserberges) 3,310.-- 1,950.-- -- 1,950.-- 5) Appenzell A. Eh., l Projekt (Rosenberg) .

.

1,126. 80 563. 40 -- 563. 40 6) St. Gallen, 25 Projekte (Wilket, Kuppenhalde, Weißenberg, Rothherdplanke, Roßmenrieslaui, Hottlersteinrüfe, Ob Poli, Rohriger und Matisenschlag, Kanzelbüel, Unter Wili, Wiliweid, Rügelibüel, Schwendiwald, Wiesflecken, Rothmoos, Tannwald und Dottenwyler, Ober und Unter Rheinau, Hinter Nord, Rohrkamm, Tristeli, Serrisrüti, Ob den Rietern, Geißweid, Welschenberg, Ribelboden) .

. 39,762. 15 18,753. 99 3,096. 40 21,850. 39 7) Graubünden, 2 Projekte (Litschérs u. En la plaina) 6,180. -- 2,472. -- 1,236. -- 3,708. -- Total 53 Projekte 197,341. 69 98,051. 59 4,332. 40 102,383. 99

£

An 7 Kantone wurden als Beiträge an die auf Fr. 102,897. 67 sich belaufenden Kosten ausgeführter Aufforstungen und Verbaue Fr. 34,779. 22 ausgerichtet, wovon Fr. 30,519. 19 aus der Bundeskasse und Fr. 4,260. 03 aus der Hülfsmillion vom Jahr 1868.

Ausgerichtete Beiträge an ausgeführte Arbeiten pro 1885.

Kostenbetrag.

Fr.

1) Bern, 11 Projekte (Baienalp und Vorsaß, Ritzwald, Fahnevsgadenwald, Stutz und Kählenwald, Unter den Schöpfen, Pletschenritt, Allmendhubel, Murrenwald, Wänglilauenen, Hinterer Harder, Byberg) 2) Uri, l Projekt (St. Anna) 3) Schwyz, 3 Projekte (Stockwald, Rigi-Scheidegg, Rütitobel u n d Schwenken) .

.

.

.

.

Beiträge aus der Bnndeskasse. Hülfsmillion.

Fr.

Fr.

54,481. 42 11.792. 59 1,023. 26 1,336. 04 8,888. 93

Total.

Fr.

--

11,792. 59

277. --

1,300. 26

4,244. 86

--

533. 14

--

4,244. 86 533. 14

4) Glarus, l Projekt (Geißruns, Nachtragszahlung) .

--

5) St. Gallen, 7 Projekte (Langeck, Dräer und Freudenberg, Nilßliplatz, Schilt, Stöcklisboden, Schorrhüttenberg, Neutoggenburg) .

.

.

.

.

.

6) Graubünden, 4 Projekte (Bergsturz Felsberg, Pradafenz und Zugriesen, Urezza, Escherwald S. Carlo

10,455. 25

3,727. 38

--

3,727. 38

17,851. 37 9,884. 66

4,856. 10 4,341. 86

2,006. 10 1,976. 93

6,862. 20 6,318. 79

102,897, 67

30,519. 19

4,260. 03

34,779. 22

7) Tessin, 2 Projekte (Bogiio, Cevio) Total 29 Projekte

*£ **

413 Mit Bezug auf die ausgeführten Projekte stehen obenan dio Kantone Bern und Graubiinden. Der große Gebirgskanton Wallis ist auch dieses Jahr wieder in obigen Zusammenstellungen nicht vertreten.

Einige Kantone haben immer noch Mangel an gut verschulten Pflanzen und die Ausführung der Kulturen und der Schutz gegen Weidvieh läßt hie und da zu wünschen übrig.

Die größeren, sehr hoch gelegenen Neuaufforstungen bei Hospenthal (Uri 30 ha.) und auf St. Carlo, Gemeinde Morissen (Graubünden, 21 ha.) sind als vollendet zu betrachten. Der Bund betheiligte sich au den Kosten beider durch Beiträge, an erstere bewilligte auch die schweizerische gemeinnützige Gesellschaft einen Beitrag aus dem Escherfond.

In der G u s t i - B i s e g g - A l p (Kanton Bern), zum Quellgebiet der gefährlichen Emme gehörend, an deren Korrektion sich der Bund durch Beiträge betheiligt, fanden kahle Abholzungen von Schutzbeständen behufs Urbarisirung ohne Einholung der gesetzlich vorgeschriebenen kantonalen Bewilligung statt. Dieselben wurden vom betreffenden Forstbeamten zur Bestrafung eingeklagt und vom zuständigen Gericht gebüßt, das Erkenntniß jedoch von der Polizeikammer kassirt Da fragliche Waldungen unzweifelhaft als Schutzwaldungen zu betrachten und als solche auch klassifizirt sind, haben wir den Kanton Bern eingeladen, dafür besorgt sein zu wollen, daß die entwaldete Flächen beförderlichst wieder bestockt werden.

Ueber den Zustand der ausgedehnten Wen g i W a l d u n g e n auf dem U r n e r b o d e n , Eigenthum des Bezirks Uri, ließen wir uns durch unser Forstinspektorat Berieht erstatten und übermachten denselben der Regierung von Uri zur Kenntnißnahme und mit der Einladung, die erforderliehen Anordnungen treffen zu wollen, damit die im Bericht enthaltenen, von uns gutgeheißenen Anträge zum Vollzug gelangen.

Nachdem gegen den von uns im Bundesblatt veröffentlichten Bundesbeschluß vom 27. März 1885 betreffend die Errichtung einer C e n t r a l a n s t a l t f ü r d a s f o r s t l i c h e V e r s u c h s w e s e n bis zum 3. Juli die Volksabstimmung nicht anbegehrt worden war, haben wir denselben in Kraft und mit dem 1. Januar 1886 als volziehbar erklärt. Mit dem Vollzug wurde das Departement des Innern beauftragt.

Die K u l t u r der W e i d e n zur Gewinnung von Korbflechtmaterial, die wir seiner Zeit angeregt, hat bereits eine bedeutende

414

Verbreitung erhalten, indem nach einer diesfalls aufgenommenen Statistik in 11 Kantonen 111 Weidenpflanzungen in einer Ausdehnung von 240 ha. angelegt wurden. Am stärksten sind hiebei die Kantone Freiburg, St. Gallen und Waadt betheiligt.

Mit Kreisschreiben vom 28. Oktober haben wir die Kantone eingeladen, durch ihr Forstpersonal Erhebungen über den außerordentlichen S c h n e e s c h a d e n i n d e n W a l d u n g e n v o m 28. S e p t e m b e r 1885 anstellen lassen und uns sodann über das Ergebniß Bericht erstatten zu wollen.

Die B e o b a c h t u n g e n ü b e r H a g e l w e t t e r wurden durch das schweizerische Forstpersonal auch im letzten Jahre fortgesetzt und Abschriften der betreffenden Berichte der meteorologischen Centralanstalt in Zürich Übermacht.

Schließlich bemerken wir noch, daß vom Kanton Appenzell I. Rh.

keine Mittheilungen über das Geschäftsjahr 1885 erhältlich waren und dieser Kanton daher in unsern Bericht nicht aufgenommen werden konnte.

,, II. Jagd- und Vogelschutz.

A. Jagd.

Die nachträgliche E r k l ä r u n g vom 31. Oktober 1884 z u r U e b e r e i n k u n f t m i t F r a n k r e i c h ü b e r g r en z n a c h barlich e Verhältnisse, b e t r e f f e n d U n t e r d r ü c k u n g von J a g d f r e v e l , deren wir in unserem letzten Bericht Erwähnung gethan, wurde von Frankreich unterm K. August 1885 ratifizirt und ist in Kraft getreten (Amt!. Samml. n. F., VIII, 183).

Die B a n n b e z i r k e f ü r das H o c h w i l d haben sich um den bernerischen Bezirk Blümlisalp vermehrt, so daß sieh ihre Anzahl gegenwärtig auf 20 beläuft, mit einer Gesammtfläche von 5268 km2.

Zur Ueberwachung cieser Bezirke sind 37 Wildhüter, mit einer Gesammtbesoldung von Fr. 31,778. 70, angestellt; außerdem wurden für zeitweilige Aushülfe Fr. 946 verausgabt. Die Ausrüstung, Munition etc. kam auf Fr. 2806. 02 zu stehen, so daß sich die Gesammtkosten für die Wildhut in den Bannbezirken, mit Inbegriff der Schußprämien von Fr. 558. 70, auf Fr. 36,089. 42 belaufen, an welchen sich der Bund mit Fr. 11,935. 81 betheiligte.

Die Ausrüstung der Wildhüter ist im Allgemeinen gut; Tessin hat die seinigen mit Büchsflinten, System Lefaucheux, neu bewaffnet.

Der S t a n d d e r G e m s e n innert den Bezirken ist nach Angabe der Wildhüter in beiliegender Zusammenstellung (Tabelle IV) circa 8500, derjenige der R e h e circa 100 Stück.

Tabellc IV Wildhutbezirke (nach Verordnung vom 2. August 1881).

o

!

Kanton.

1 i

i!

Annähernder Wildstand an:

jl per 1 per ,| Bezirk. | Kanton.

i

i

km-

1. Wildstrubel-Wildhorn und . . ',', Blümlisalp (kant. Bannbezirk) !

167 298

2. Finsteraarhorn (Nordseite) .

495

!

Bern s'

. <]

Thätigkeit der Wildhüter.

WildErlegtes hüter, FrevelFixe Bewaffnung Raubwild.

deren BesolduDj ;en Eehen.

anund oder Bet: ·ag SäugeAnzahl.

zeigen. thiere. Vögel. derTaggelder. Ausrüstung.

O rosse

i

Gemsen.

km2 1 400

2

/ 1 \ 2

720

3

1 l Ilo

118

63 83 48 ( 24 118

50 12 150 100 200 70

1 1 1 1 1 1

129

129

900

2

102

102

850

2

40

9 1 t 31

30 210

5 15

1 1

212

212

450

60

2 ,

1182

3. Freiberg an der Luzernergreuze || 222 Rothhorn-Schratten . . .

.

63 Rothstöcke ) ..

i l 155

Luzern Uri . .

Obwalden . . . .

Nidwaiden . . . .

Schwyz .

Grieselstoc'k-ßiäithal Glarus . . .

Kärpfeustoek Freiburg Appenzell A. Rh. . .

Appenzell 1. Rh. . .

S i . Gallen . . . .

GraubUnden . . . .

Brenleyre Säntis

it

|i } iJ

·n

Churfirsten

!

1. Piz Kiein Totniil 2. Bernina

'i

3 . Erz- u n d Rolhhorn . . . .

1. Haggia-Leventina .

f

141

. . . .

i 'i

235

671

1

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500

2

479

f 180 t 220 / 50 \ 100

623

Waadt

500

[ 1850

144

Tour d'Ai et. Naye

225

225

1

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295

2. Camoghe

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2 2 ·

1

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2

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2 2 3 3 / 3 / 1 \ 1 2-

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|j /U l 7 3 2

i;

Wallis

1. Aletschhorn-Maiiighorn .

0

.

562 i.'

2. Goms, linke Thalseite . . . i. 392 3 . Weißrnies-Mischabel . . . . ' ' 7 9 4 Total .

1 1748

5268

5268 i

Fr.

Fr.

;l

Tessin

Zur Seite 414

Wildhut in den Freibergen m Jahre 1885.

| 215

2

| 215 \ 225

1 1

8487

i 106

Ì

37

<ü 89

52 58 14 17 4 12 15 8 15 10

22 72 3 21 51 21 8 15 15 16

56 1 26 45 6 18 8 31 19 11 6 14 6 18 18 6 9 8 10 41 6 6 53 24 21 57

1 1 1 3 3 7 37 8 38 4 1 48

: 729

11 9 1 2 1 2

5,900. --

Kosten der Wildhut.

Zulage für Munition.

Fr.

EntEntVerschädigung schädigung schiedenes.

für Kleidung. für Wohnung.

Fr.

Fr.

Fr.

Zeitweilige Aushülfe.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

6,425. 50

2,141. 83

117. 50

150. --

Bundesbeitrag.

Schußprämien.

258. --

i

300.

150.

400.

352.

132.

15. -- 3. 20

15. -

l 1,600. --

300. --

40. --

4,413. 20

20. --

259. --

47. 92

366. 70

200.

22. --

233. --

138. 33 123. 40

2,197. --

732. 33

756. -- 650. --

252. -- 216. 67

-

3,372. --

1,124. --

60. --

5,023. 32

1,674. 44 j

298.

135. 50

--

116. 67

631. 67

54. 50

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1,895. -

280. --

15. --

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756. -- 650.; -- | 2,500. --

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4,380. --

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4,150. --

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j- 4,175. --

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1,391

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292 65 121 203

4,453. --

1103

31.778. 70 .

588. 20

155, 40

200. --

200. --

405. 12

1365. 70

400. --

i 5,008. 40

47. -- i

l

i

558. 70 ;

l

36,089. 42 11,935. 81

946. --

i

1,669. 47

:

415

Die kantonalen Jahresberichte über die Bannbezirke geben fast durchgehends eine erhebliche Vermehrung der Gemsen an. In den Berner Oberländer Bezirken soll im Laufe des Sommers die Anzahl der Kizen stark abgenommen haben, wahrscheinlich in Folge der Maul- und Klauenseuche die auf den dortigen Alpen geherrscht.

Im freiburgischen Bezirk Dent de Brenleire soll der Gemsstand dadurch gelitten haben, daß das Wild im Winter auf die Sonnseite des benachbarten waadtländischen Gebietes hinüberwechselt und dort erlegt wird. Viele Gemsen gingen in Lauinen zu Grunde, so in Appenzell I. Rh. 8 Stuck.

Rudel von 40--60 Stück wurden in den meisten Bezirken gesehen, am Säntis von 80--90, an den Rothstöcken von 92 und im Bezirk Bernina sogar von 100 Stück. Dieses Wild scheint sich hauptsächlich bei Annäherung von Schneewetter zu sammeln. Ziemlich beständige, sogenannte Familienrudel wurden am Bernina bis zu 26 Stück beobachtet. Im waadtländischen Bezirk Tours d'Aï et Naye waren die Gemsen von der Maul- und Klauenseuche befallen.

Aus diesem Bezirk sprangen 4 Stück vereinzelt, 2 im Frühjahr und 2 im Herbst, an ungefähr der gleichen Stelle, aus unbekannten Gründen in den Genfersee ; 3 konnten noch lebend aus dem Wasser gezogen werden, l ertrank.

Es kamen verschiedentlich Fälle vor, daß Gemsen sich in die tiefere Schweiz, ja sogar in Ortschaften und Häuser verirrten und dort zu geschlossener Jagdzeit gefangen oder erlegt wurden. Soweit uns bekannt, wurden diese Fälle bestraft und mußten die gefangenen Thiere wieder freigelassen werden.

Auch der S t a n d der M u r m e l t l i i e r e hat sich gehoben, mit Ausnahme des Bezirks Bernina. Das Graben nach schlafenden Murmelthieren kommt hie und da immer noch vor. Die im st. gallischen Bezirk angesiedelte Kolonie soll gut gedeihen und sich befriedigend vermehren.

Auch die A l p e n h a s e n haben fast überall an Zahl zugenommen, namentlich in den Bezirken Churfirsten, Bernina, Tomül, und ebenso die verschiedenen H ü h n e r a r t e n und das A u e r und B i r k w i l d , deren Brüten in früheren Jahren durch ungünstige Frühlingswitterung und Raubwild sehr gelitten hatten. Nur im Bezirk Tours d'Aï und Naye und in demjenigen des bündnerischen Rothhorns wird der Stand der Hühner als schwach bezeichnet und ist, in letzterem die Alpendohle als Zerstörerin der Bruten im Verdacht.

416 Das R a u b z e u g , namentlich der Fuchs, hat im Allgemeinen stark abgenommen, was wohl hauptsächlich den Bemühungen der Wildhüter zur Vertilgung desselben, zürn Theil in Folge der Schußprämien, und den geregelten Fuchsjagden in der Umgebung der Bann bezirke bei sonst geschlossener Jagd zuzuschreiben ist. Es wurden von den Wildhütern voriges Jahr an Raubzeug 1832 Stück erlegt, wovon 729 Säugethiere und 1103 Vögel. Hiefür bezahlten die Kantone Bern, Ob- und Nidwalden, Freiburg, St. Gallen und Graubünden an Schußprämien, wie schon oben angegeben, Fr. 558. 70.

Bern hat unterm 3. März 1885 die Verabfolgung von Prämien für Abschuß von Raubzeug beschlossen.

Einer der Wildhüter des Bannbezirks Churfirsten, Jos. Lendi, verunglückte bei der Ausnahme eines Adlerhorstes, und derjenige des Bezirks Brenleire, Currat, nahm mit Lebensgefahr einen solchen Horst aus.

J a g d f r e v e l kamen im Ganzen nur 89 zur Anzeige, so daß man annehmen darf, daß dieselben im Allgemeinen abgenommen haben, Dank der Dienstbeflissenheit und Energie der Wildhüter, die sich hie und da bedeutenden Gefahren aussetzen und mit den Wilderern sogar handgemein werden. Letztere schwärzen oder vermummen oft ihre Gesichter, um nicht erkannt zu werden, und jagen zu größerer Sicherheit zu Mehreren vereint.

Den Wildhütern Christ. Jaggi und Ulr. Uelliger im bernerischen Bannbezirk Wildstrubel-Wildhorn und Xaver Föhn im schwyzerischen Bezirk Greiselstock-Bisithal haben wir, in Anerkennung ihrer bewiesenen Gewandtheit und Unerschrockenheit bei Abfassung von Wilderern, angemessene Prämien zuerkannt.

Sehr zu wünschen läßt die Aufsicht im tessinischen Bezirk Camoghé. Wie mangelhaft derselbe überwacht wird, geht aus dem geringen Wildstand und den vielen Fanggeräthen, die da noch gefunden werden, hervor. Ein Jäger, der im Bannbezirk jagte und zufällig einen kleinen, jungen Bären schoß, wurde, statt dem betreffenden Richter zur Bestrafung überwiesen zu werden, von der Regierung prämirt.

Die I n s p e k t i o n e n in den B a n n b e z i r k e n wurden voriges Jahr unterlassen, mit Ausnahme der Inspektion im ebengenannten Bezirk, weil die meisten derselben in diesem Jahr auf Verlangen der Kantone verlegt werden. Ueber den Befund des Bezirkes Camoghe uud den Vogelschutz im Kanton Tessin wurde uns vom betreffenden Experten, Hrn. Oberforstmeister Ruedi, ausfuhrlieh Bericht erstattet und dieser der Regierung Tessins zur Kenntnißnahme und Vernehmlassung übermittelt.

Aufforstungen im eidgenössischen Forstgebiet während des Jahres 1885.

Tab. III.

Nadelhölzer.

j

Kanton.

Fichten.

Weißtannen.

Lärchen.

Kiefern.

Andere Nadelhölzer.

Nacli Seite 416.

i

Verschulte Pflanzen.

Unverschulte Pflanzen.

Verschalte Pflanzen.

Total.

Unverschulte Pflanzen.

i

Total.

Laiibliölieer.

Total.

Verschulte Pflanzen.

Same.

Unverschulte Pflanzen

Total.

1

l

| Zürich

57,100

1,300

850

6,320

1 Bern i Luzei'ü

543,552

194,033

99,816

29,864

184,530

40,050 --

27,650

300

22,710

22,940

23,880

10,710

17,220

Uri

9,200 500,156

Schvvyz Obwaldeu Nidwaiden

61,450 80,550

Glarus

97,573

13,040 --

Zug

209,346

Freibui'u

510,200

7,000

Appenzell A. Rh. . . .

198,540

10,990 ?

Appenzell I. Rh.

St. Gallen Graubiinden Tessin ' Waadt Wallis

. . .

9

850,109 109,750 i j 31,140

8,580

43,454

--

22,760 ,

300

:

65,570

5,500

845,945

26,820

872,765

29,913

300

210,060

24,900

234,960

7,500

--

35 --

36,850 546,141

3,800

113,260

7,000

120,260

2,400

91,200

11,540

102,740

10,193

1,200

--

103,393

5,573

238,617

18,000

108,966 256,617

440,400

79,800

---

917 --

13,990 ?

6,750 ?

52,680 122,550

28,915

200

27,650 5,230

35,750

26,350

--

22,370

2,300 .

230,270

-- ?

9

i!

-- --

'

3,000 12,100

!

39,820

915,678

12,000

217,560

29,400

3,800 17,000

40,650 533,121

30,020

246.960 40,650 563,141

71.50

2,400

115,660

7,000

122,660

78.50

10,850

102,050

113,590

7.50

10,800

114,193

11,540 5,573

119,766

4,450

238,617

22,450

261,067

--

3,000

443,400

523,200

4

12,100 ?

242,370 ·?

79,800 -- ?

242,370 ?

228,140

995,704

206,380

1,202,084

6,000

248,700

--

38,340

--

___

--

4,450 -- ?

?

973,944

50,340

245,700 38,220 240,030

50,000 ;' -- jj

295,700 38,220

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3,880

47,730

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Ì

i

i

--

28,580

43,850

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875,858

945,364

Total .. 4,418,350

'

-- ?

177,800 3,000 i

( 201,603 .

!

0.50

42,913

14,300

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65,570

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10,850 10,800

1

64,770

13,000

2,700

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--

--

15,720

--

--

195

;

36,850 530,421

4,950

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234,230

--

800

4,200 2,705 3,000

42,040 -- i

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64,770

--

217,050

--

453 11 i

38

i

?

-- --

301,700

76,560

53,000 !

--

76,560

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252,290

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272,840

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:

12,260 14,600

3,880 '

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t

418,653

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510,213 ;'; 5,130,166

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58,450 !

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417

Unbestritten ist der schon seit einigen Jahren hohe und demnach als nachhaltig zu bezeichnende Abschuß von Gemswild in Graubiinden, der sich 1885 auf nicht weniger als 1300 Stück belief zum großen TheiL den dortigen, unter guter Hut stehenden ßunnbezirlten zu verdanken, aus welchen das Wild auswechselte.

In diesem Gebirgskanton wurden ferner an Hochwild 26 Rehe und 2 Hirsche erlegt und an großem Raubzeug 4 Bären und 19 Steinadler.

B. Vogelschutz.

Da in einigen Kantonen nützliche Vögel, welche in Art. 17 des Bundesgesetzes über Jagd- und Vogelschutz namentlich unter den Schutz des Bundes gestellt sind, immer noch gefangen und als Wildpret verkauft und gekauft werden, sah sich der Bundesnith unterm 27. April veranlaßt, den Kantonen ein früheres diesfälliges Kreisschreiben in Erinnerung zu rufen, welches die betreffenden Regierungen einladet", strenge darüber zu wachen, daß genannte Vögel geschützt werden. Zugleieh wurde das Finanzund Zolldepartement von diesem Kreisschreiben in Kenntniß gesetzt und angewiesen, das Erforderliche anzuordnen, damit auch keine der zu schützenden Vogelarten in die Schweiz eingeführt werden, mit Ausnahme einzelner lebender Exemplare als Singvögel.

Die Prüfung der Frage, mit der Ihre Behörde uns beauftragt, wie nämlich die Einfuhr lebender Wachteln im Frühjahr geregelt, resp. beseitigt werden könne, glaubten wir unter vorliegenden Verhältnissen noch verschieben zu sollen.

In Folge einer Eingabe des internationalen ornithologischen Komite's in Wien sahen wir uns veranlaßt, eine Kommission mit der Aufgabe zu betrauen, einen Katalog der in der Schweiz beobachteten Vogelarten aufzustellen und ein Netz von Stationen zu ornithologischen Beobachtungen, namentlich auch des Zuges der Vögel, zu gründen. Bereits ist ein solcher Katalog entworfen und den schweizerischen Ornithologen zu Bemerkungen ubersaudt worden.

Derselbe kann nächstens definitiv festgestellt und veröffentlicht werden. Zur Uebernahme obiger Stationen liât sich eine große Anzahl von Ornithologen und Freunde der Vogelwelt bereit erklärt.

Denselben wurden Tabellen zur Eintragung allgemein ornithologischer und speziell biologischer Beobachtungen zugestellt.

418

III. Fischerei.

Das B u n d e s g e s e t z ü b e r die F i s c h e r e i vom 8. September 1875, hat in der kurzen Zeit seiner Wirksamkeit in reichem Maße zur Anerkennung der Wichtigkeit der Fischerei und zur Hebung derselben in der Schweiz beigetragen. Je mehr dasselbe aber in seinen einzelnen Bestimmungen zum Vollzug kam, und je mehr Erfahrungen auf diesem wichtigen, aber bisher noch wenig bebauten Gebiete der Volkswirthschaft gemacht wurden, um so mehr traten auch dessen Mängel hervor 5 das Bedürfniß einer Revision desselben wurde immer fühlbarer. Wir fanden uns daher veranlaßt, einen Entwurf über Revision des Fischereigesetzes ausarbeiten zu lassen und eine größere Kommission zur Berathung und Begutachtung desselben beizuziehen. Noch ist die Arbeit nicht so weit vorgeschritten, um sie Ihrer Behörde jetzt schon vorlegen zu können.

Die Fischgewässer der Schweiz, auf welche erwähntes Bundesgesetz, resp. die betreffenden Konventionen Anwendung finden, nehmen nach einer von unserem Handels- und Landwirthschaftsdepartement aufgestellten diesbezüglichen Statistik eine Wasseroberfläche von 1581 km2 ein, wovon 1348 km 2 Seefläche und 233 km 2 fließende Gewässer oder 3,82 % der Gesammtlandesfläche von 41,346 km 2 . In beiliegender Tabelle VI sind diese Flächen nach Kantonen zusammengestellt. Darnach besitzt weitaus die größte Wasserfläche der Kanton Waadt mit 443 km 2 , dann folgt Bern mit 161, Thurgau mit 139 und Neuenburg mit 98 km 2 .

Unterm 14. Juli 1885 haben wir, gestützt auf die durch das Fischereigesetz dem Bundesrath ertheilte Ermächtigung, die am 30. Juni von den Bevollmächtigten der Schweiz, Deutschlands und Hollands unterzeichnete U e b e r e i n k u n f t b e t r e f f e n d R e g u l i r u n g der L a c h s f i s c h e r e i im S t r o m g e b i e t d e s R h e i n s genehmigt. Zwischen Deutschland und Holland finden diesfalls noch Unterhandlungen statt.

Die in unserm letzten Berichte erwähnte V e r o r d n u n g ü b e r A u s f ü h r u n g des A r t . 12 des B u n d e s g e s e t z e s über die Fischerei b e t r e f f e n d. Ve r u n rei n i g u n g d e r G e w ä s s e r zum Nachtheil der Fischerei, resp. des Art. 10 der F i s c h e r e i üb ere i n k u n f t mit B a d e n und E l s a ß - L o t h r i n g e n vom 14. Juli 1877 ist bis auf die letzte .Redaktion ausgearbeitet. Eine
unumgänglich nothwendige Untersuchung der betreffenden Fabriken durch unsern diesfälligen Experten, Hrn. Apotheker Nienhaus in Basel, und Besprechungen mit Technikern verzögerten den Erlaß dieser schwierigen Verordnung.

419

Behufs einer übereinstimmenden Vollziehung des Art. 3 des Nachtrages vom 21. September 1884 zu obiger Uebereinkunft betreffend F a n g u n d B r u t g e w I n n u n g von Felchen d e s B o d e n s e e s fand den 27. Juni in Konstanz eine Konferenz statt, deren Ansichtsäußerung schweizerischerseits deßhalb bisher von keinem Erfolge begleitet war, weil am diesseitigen Ufer des Bodensees noch keine Fischbrutanstalten zur Aufnahme desBrutmaterialss der Felchen bestehen und die Unterhandlungen über Errichtung von solchen noch zu keinem Abschluß gekommen.

Die R e v i s i o n der Fischereiübereinkunft mit F r a n k rei eh bezüglich Schonzeit der Ferra, deren wir in unserem letztjährigen Bericht Erwähnung gethan, ist noch immer nicht zu Stande gekommen, indem eine diesbezügliche Expertise durch den schweizerischen und französischen Fischereikommissär bisher noch nicht stattfinden konnte.

Da der V o l l z u g erwähnter U e b e r e i n k u n f t mit B e z u g auf die F i s c h e r e i im D o u b s sehr zu wünschen übrig läßt, haben wir unser Inspektorat mit einer Inspektion dieses vorzüglichen Forellenwassers beauftragt und auf dessen Bericht und Gutachten die betreffenden Kantone eingeladen, geeignete Maßnahmen zur Hebung der dortigen Fischerei und namentlich zu einer strengern Handhabung der Polizei zu ergreifen.

Der F i s c h e r e i v e r o r d n u n g für den Kanton A p p en z e 11 I. R h. vom 27. November 1884 haben wir unterm 24. März und dem Zürche ri sch e n G e s e t z b e t r e f f e n d d i e F i s c h e r e i vom 29. März 1885, sammt Vollziehungsverordnung dazu, unterin 5. Mai unsere Genehmigung ertheilt.

Der Kanton Tessin hatte eine VollziehungsVerordnung eingesandt, es konnte aber ihre Genehmigung einiger Bestimmungen wegen, die mit dem Bundesgesetz nicht im Einklang stehen, bisher noch nicht erfolgen.

In G r a u b ü n d e n haben sich die Verhältnisse bezüglich des Fischereigesetzes seit unserm letztjährigen Bericht nicht geändert, und W a l l i s findet einen Erlaß einer Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei überhaupt nicht nothwendig. Wir haben den betreffenden Fischereikommissär beauftragt, die Zustände der Fischerei in letzterm Kanton zu untersuchen und uns hierüber Bericht zu erstatten.

Unterm 26. Dezember haben wir uns auf eine Mittheilung der zürcherischen Finanzdirektion hin veranlaßt gesehen, eine neue Konstruktion einer L a c h s fa lle mit Lookfisch im Rhein, gestützt auf

420

Art. 5 des diesbezüglichen Bundesgesetzes, zu verbietet). Da laut nachträglich erhaltener Mittheilung solche Fallen auch auf badischer Rheinseite zur Anwendung kommen, glaubten wir es dem betreffenden Kanton anheimstellen zu sollen, den Vollzug des Verbots bis auf Weiteres zu sistiren. Die großherzoglich-badische Regierung hat sich unterdessen mit vorliegender Frage ebenfalls befaßt.

Die Regierung G r a u b ü n d e n s hat mit Beschluß vom 6. August den Gebrauch der sog. ,,Otter", eines der Fischerei höchst gefährlichen Fanggeräths, v e r b o t e n , und die Besitzer der Fischereirechte im S i l s e r s e e haben aus freien Stücken die S c h o n z e i t für die Forellen auf den Zeitraum von Mitte September bis 1. Juli ausgedehnt.

Die bernische Regierung hat unterm 27. Mai beschlossen, in den Zuflüssen des K i r r e l b a c h e s (Diemtigen) jegliches Fischen auf zwei Jahre zu verbieten, und ebenso im Hauptbach selbst, in letzterem indeß mit Ausnahme des Fischens mit der Angel, während der Zeit vom 1. Juni bis 15. August. Unsere Genehmigung dieses Beschlusses erfolgte den 16. Juni.

Ein Gesuch der Regierung von Z ü r i c h vom 12. August, es möchte während der Zeit vom 15. April bis Ende Mai, zu welcher Zeit laut Art. 9 des Bundesgesetzes über die Fischerei der Gebrauch aller Netze und Garne in den Seen, mit einziger Ausnahme des Fanges der Bondelle, verboten ist, die B e n u t z u n g des T r a c h t g a r n e s auf dem Z ü r c h e r s e e zum Fange der Blalinge gestattet werden, haben wir abschlägig beschieden, dagegen die Bereitwilligkeit ausgesprochen, eine Revision des betreffenden Bundesgesetzes in Erwägung zu ziehen.

Auf erhaltene Mittheilung, daß die gesetzliche S c h o n z e i t der K r e b s e verschiedenenorts nicht eingehalten werde, haben wir durch ein Kreisschreiben die Kantone auf die betreffenden Bestimmungen in Art. 11 des Bundesgesetzes über die Fischerei aufmerksam gemacht und diaselben eingeladen, wo nöthig dafür besorgt sein zu wollen, daß dieselben strengstens beobachtet werden.

Die jetzigen Schongebiete für Fische sind in nachstehender Tabelle V nach Uferlänge und Fläche zusammengestellt; die Oberfläche dieser Fischgewässer mißt 1923,54 ha. (1884: 1917,35 ha.)

Eigentliche F i s c h e r e i a u f s e h e r besitzt nur der Kanton Zürich und zwar vier. Diese funktioniren
zugleich auch als Fischereia g e n t e n , welche hauptsächlich damit beauftragt sind, von den während der Schonzeiten mit besondern kantonalen Bewilligungen gefangenen Fischen das Brutmaterial für die Fischzuchtanstalten zu

421

gewinnen und über den Verkauf dieser Fische Kontrole zu führen.

Außer Zürich hat Bern 7 Fischereiagenten, Aargau 5, Zug 3, Schaffhausen 3, Luzern, Schwyz, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft je einen. Im Ganzen sind somit 27 angestellt.

F i s c h b r u t a n s t a l t e n . Die Anzahl derselben hat sich im Berichtjahr von 52 auf 57 vermehrt, ungerechnet kleinere Anstalten, die sich um keinen Beitrag angemeldet. Sie vertheilen sich auf 18 Kantone.

Im Ganzen wurden letzes Jahr 8,526,000 Fischeier von 9 verschiedenen Fischarten und einer Kreuzung (Lachsforelle) eingelegt und 5,010,182 (4,335,117 im Jahr 1883/84) erbrütete Fischchen in öffentliche Gewässer ausgesetzt.

Die Brutfläche sämmtlicher aufgeführten Anstalten beläuft sich auf 292,40 m 2 und bietet Raum für circa 23 Millionen Eier von einem Durchmesser von 4 mm. Einige Anstalten (Zürich, Bern, Luzern, Zug, Genf etc.) besitzen außerdem noch Glasgefässe und sogenannte Selbstausleser zur Erbrütung von Coregoneneiern, die durch Wasserdruck immer schwebend erhalten werden.

Beiliegendes Verzeichniß enthält die näheren Angaben über die Anstalten. In Größe, Einrichtung, Güte des Wassers und Besorgung derselben herrscht die größte Verschiedenheit. (Tab. VII, nach Seite 20.)

Die pro 1883/84 für ausgesetzte Fischchen an die Kantone ausgerichteten Bundesbeiträge belaufen sich auf Fr. 6790.

Von der Regierung der Vereinigten Staaten Nordamerikas haben wir durch gütige Vermittlung unseres Gesandten in Washington, Hrn. Frey, als Geschenk eine Million angebrüteter Eier von Coregonus albus, einer vorzüglichen Feichenart, erhalten und an verschiedene Brutanstalten abgegeben.

An die Kosten eines F i s c h w e g e s in Ponte Broll an der Maggia, Kanton T e s si n, in einem Kostenvoranschlag von Fr. 8540, haben wir unterm 17. Februar, gestützt auf den Bundesbeschluß vom l i ./l 3. Dezember 1884, einen Beitrag von einem Drittel der wirklichen Kosten oder Fr. 2847 als Maximum bewilligt, und ebenso unterm 18. Januar dem Kanton G e n f an die zu Fr. 1259 veranschlagten Kosten zweier Fischwege in der Arve im Betrage einas Drittels oder Fr. 420. Die Erstellung aller drei Fischwege ist bereits in Angriff genommen.

Auf eingegangene Beschwerde über V e r u n r e i n i g u n g d er B ir s durch Abfälle der Spritfabrik Angenstein sahen wir uns veranlaßt , die Regierung von Bern hierauf aufmerksam zu machen Bundesblatt. 38. Jahrg. Bd. I.

31

422

und einzuladen, die Sache untersuchen zu lassen und das Nöthige zu verfügen, damit diesem Uebelstande abgeholfen werde.

Unsere im Bundesrathnaus aufgestellte Sammlung von Fischereigeräthschaften wurde durch verschiedene kleinere Ankäufe vermehrt.

Werfen wir am Schluße unseres Berichtes einen allgemeinen Ueberblick über die letztjährigen Leistungen und Fortschritte im schweizerischen Fisehereiwesen, so ist unstreitig auf manchen Gebieten desselben und so namentlich auf demjenigen der Fischzucht und Wiederbevölkerung der Gewässer Vieles geschehen. Bin Hauptübelstand liegt aber immer noch und fast überall in der laxen Handhabung der Fischereipolizei, ganz besonders mit Bezug auf Beobachtung der Schonzeiten und die gesetzlichen Fischmasse, und auf die diesbezügliche Kontrole des Kaufes und Verkaufes von Fischen.

Ferner werden von den Gerichten die Fischereifrevel meist viel zu leicht behandelt und mit zu geringen Strafen belegt, um dem Frevel zu steuern.

!

Seen.

Kanton.

Bezeichnung des Schongebietes.

Flüsse.

1 i

Uferl FlußFläche.

länge.

j länge.

km.

km.

ha.

ha.

Zürich .

II Graub. .

Eugadiu

. . . .

1.70

0.»5

0.22

1.25

L, 2.00

7.50

286.00 17.oo

131.00 3.10

260.00 32.oo 23.50

82.00 192.00 260.00

16.00

64.00 39.00

6.50

22.00 Total

0.36 18.64

3.50

. . .

10.56

I.SO

126.00 118.00 -- 140.001 366.00 1 391.40

'A 92?3Q»j;

Limmat. Von der Bahnhofbrücke abwärts bis zum Nadelwehr und jenseits desselben außerhalb des Wasserwerkkanals bis zu dessen Ende . . .

Sihlkanal Schanzengraben. Von der Badanstalt bis zum Eintritt in die Sihl Sihl. Obere Sihlbrücke bis Einmündung in die Limmat Bern Lütschine . . . .

Kirrelbach . .

Kander im Amtsbezirk Frutigen und Nebenflüsse i m Kander-, Engstligen- u n d Kienthal . . . .

Aare. Von Brunnadern bis Amtsgrenze gegen Aarberg Aare i in Amtsbezirk Aarberg und Hagneckkanal Emme. Einmündung der Iltis bis Einmündung des £·* KjHeimiswylbaches Glarus . Linth. V o m Wallensee b i s Mollis . . .

Zug . . Zugersee Aegerisee ! . .

ha.

Total-, fläche per Fläche.

Kanton.

732.10

39.00 384.00

383.80

749.80 i i

28.90 ! 750.00 ji 1037.70 j 1173.54 1923.54 1 1 !.'

i

424

Tabelle VI.

Flächeninhalt der K&nton.

i

1

· !

.

!

l

i

Zürich . . . .

Bern Luzern . . . .

Uri Schwyz . . . .

Obwalden .

Nidwaiden .

Glarus . . . .

Zug Preiburg . . .

Solothurn . .

Basel-Stadt . . .

Basel-Landschaft .

Schaffhausen .

Apponiseli A. Rh.

Appenzell 1. Rh. .

St. Gallen . . .

Gi-aubünden Aargau . . . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt Wallis . . . .

Neuenburg .

Genf

Gesammt-

j

fläche.

Seen.

[liessenden: Gewässer, '

Total.

km 2

kma

km 2

km2

1,724.70 6,888.10

128.r,G

1,500.HO

l,076.on 908.50 474.80 29().r,o 691.20 239.20 l,669.oo 792.30 35.8,1 421.od 294.2U 242..0 177.r,o 2,019.0»

68.U

64.4C 20.0t 53. .M

i

1364'

81.78

4.74

32.G4 !

161.20

2.34

6.18 ||

70.64

4.71

2.4« '

22.47

7.40 ;; 60.64

2.09 6.U7

2.CO-

ll.au

l.ON1

12.34

33.45

0.71

34 IG

7.00 33.0«

3.47

10.53

1.52

1.57

35.26

14.74

72.22

9.08

81.30

4.87

O.so

-- --

1.15

1.15

3.21

1.13

1.13

0.27

2.27

0.77

0.9Ü

0.3Ü

O.ÌM o.92 m.-.» ; i 92.32

0.47 75.73

1347.0»

7.54

O.W. <

0.07

i

11.70

7.34 Ì

2. ·<·;'

--

11.0.-, 7,132.8» 1,404.0» O.tHi 988.00 131.01 63.0!

2,8 18.40 3 222 so 425.07 5,248.on · 14. so 807. so 95.r.fl 279,w 29.!.-,

41,346.r,o

j

°/o der Gesammtfläche.

23.03

18.10 !|1 8.i7 i

34.5» 26.70 139.18

O.!.!.

0.52

4.r,7 0.48 1.90

14.0S

20.23 1!

83.24

2.»:,

11 7I . .
4.4.3 ni

13.75

2.al

44.03 97.M

12.11

5.S3

35.78

13., G

233.34 ', 1580...I8

3.82

29.23

'i

0.84

Leistungen der schweizerischen Fischbrutanstalten während der Bratperiode 1884185.

Tabelle VII.

Ausgesetzte Fìschche'n.

Eingesetzte Eier.

Anzahl

der Au-

Kantone.

sloten.

Lachs.

Lachsbastard.

Seeforelle.

Flnß- und Bachforelle.

78,000 50,000 105,000

340,000 647,500 94,500

Aesche.

Eöthel.

Schweiz.

Felchen.

3

Zürich Bern Luzern Schwyz . . . · Nidwaiden . .

Glarus Zug. . . .

Solothurn . .

Basel-Stadt . .

Basel-Landschaft Schaffhausen .

S t . Gallen . .

Graubünden .

.

. .

.

.

.

.

.

.

.

Thurgau Waadt Genf Total

.

.

.

.

.

.

.

6 11 3 1 1 1 3 2 1 1 1 2 2 10 3· 8 1

57

681,000 50,000

178,000

132,000 93,000

50,000 40,000

115,000

Amerikanische Felchen (Coregonus albus).

Salmo fontinalis.

MadneMaräne.

Total.

Lachs.

567,500 42,850

100,000 150,000

1,774,000 1,030,500 362,500 68,000 16,000 61,000 2,159,600 160,000 96,000 107,100 526,500 43,300 120,000 684,000 155,000 771,500 391,000

1,000,000

8,526,000

200,000 150,000 150,000

3,000

10,000

68,000 6,000 50,000 131,500

160,000 64,000 107,100 30,800 24,800

32,000 379,600 53,000

104,000 18,500 172,000 60,000

10,000 11,000 878,100

20,000 130,000

1,000,000

12,100

30,000

671,500 241,000 1,163,600

564,500

1,483,000

150,000

100,000 329,000 65,000

1,883,700

267,100

1,036,100

1,115,000

Nach Seite 424.

3,000

10,000

Lachshastard.

Seeforelle.

Fluß- und Bachforelle.

158,000

50,000 42,850 84,000

277,000 464,300 75,000

Aesche.

84,000 73,000

ßöthel.

45,000 12,650

Amerikanische Salmo Schweiz. ·Felchen fon- MadneFelchen. (Coregonns Maräne traalis.

albus)

58,700

170,000 100,000 90,000

3,000

9,000

50,000 5,250 30,000 124,700

39,000

93,600 18,200 122,000 43,466

603,000 133,500 51,000 85,500 28,000 15,200

25,000 341,700

8,750 6,000

18,560 108,000

270,930 47,386

23,000

10,610

21,640

548,700 230,900 991,050

460,266

1,242,960

112,000

2,000 85,000 1,462,566

189,250

710,650

81,700

559,000

3,000

9,000

Total.

BrutSomma der fläche.

unter amtlicher BratKontrole Eierin öffentliche gläser.

Gewässer unterlagei) aasgesetzten m«.

Fischchen.

1,410,200 735,650 261,000 50,000 14,000 36,000 862,700 133,500 76,000 85,500 473,910 33,400 18,560 539,930 112,492 550,700 315,900

1,410,200 658,650 261,000 50,000

18,560 213,980 112,492 485,700 315,900

43.82

2

5,709,442

5,010,182

292.40

36

49.01 41.54

23.67

10 2 7

1.00 0.27

9,000 742,700 132,100 73,500 80,500 445,900

6.50 12.30

12

3.82 3.12 6.85 19.42

0.97 0.80

3

17.se 11.96 51.20

anstalten während der Brutperiode 1884 85.

Nach Seite 424.

A.nsgfosîe'tsE'te îTîsclieïieii.

Tota!,

Lachs.

Lachstastard.

Seeforelle.

Fluß- und .BachfoTolle.

Aesche.

Röthsl,

.

,774,000 ,030.500 362^500 68,000 16,000 61,000 ,169,600 160,000 96,000 107,100 526,500 43,300 120,000 684,000 155,000 771,500 391,000

567,500 42,850 -- -- -- -- -- -- -- -- 341,700 -- ·-- 39,000 -- -- --

,526,000

991,050

158,000 -- -- -- -- -- -- -- 25,000

-- 93,600 18,200

-- 122,000 43,406

-- -- 460,266

50,000 42,850 84,000 -- 5,250 30,000 124,700 -- -- -- -- -- 18,560 108,000 -- 548,700 230,900 1,242,960

277,000 464,300 75,000

-- 8,750 6,000

-- 133,500 51,000 85,500 28,000 15^200

-- 270,930 47,386

,,-- -- 1,462,566

84,000 73,000 -- -- -- -- -- -- -- -- 10,610 -- --- 21,640 -- -- 189,250

45,000 12,650 -- 50,000 --

Amerikanische Salmo Schweiz.

MnducFeLchcn fon.Felclien.

(Coregonus tinalis. Maräne.

albns)

-- 603,000 -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

58,700 -- -- -- -- -- 23,000 -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

710,650

81,700

170,000 100,000 90,000 --

Total.

BrutSumma der fläche.

unter amtlicher BruìKon troie Eierin offentliehe gtÄsor.

Gewässer unterlagen ausgnsotütcn in2.

Fischcheii.

1,410,200 'G58,650 261,000 50,000

-- -- --

1,410,200 735,650 261,000 50,000 14,000 36,000 862,700 133,500 76,000 85.,500 473,910 33,400 18,5öO 539,930 112,492 550,700 315,900

18,5fiO 213,980 112,492 485,700 315,900

43.32

-- -- 2

9,000

5,709,442

5,010,182

292.40

36

-- -- 112,000 -- -- -- -- -- -- -- -- 2,000 85,000

-- 3,000 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

-- 9,000 -- -- --· -- -- -- -- -- -- --

559,000

3,000

-- 9,000 742,700 132,100 73,500 80,500 445,900

__.

49.01 41.64 23.57

1.00 0.27 6.50

10 2 7 -- --

12.80

12

3.82

-- -- -- -- -- 3 --

3.12 Ö.3B 19.42

O.Ü7 0.80 17.26 11.96 51.20

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Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1885.

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Bundesblatt

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1886

Année Anno Band

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12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.03.1886

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405-424

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10 013 049

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