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#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1885 und 1886.

88«.

1885.

Monate.

Fr.

Januar

1886.

Fr.

Mehreinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

. . .

1,300,801. 23 1,389,938. 45

89,137. 22

Februar . . .

1,521,364. 36 1,606,247. 22

84,882. 86

März . . . .

1,894,171. -- 1,814,387. 74

April . . . .

1,834,327. 96 1,814,829. 65

Mai . . . .

1,775,573. 32

Juni

. . . .

1,684,844. 26|

Juli

. . . .

1,542,846. 72

August . . .

September . .

1,955,817. 03

Oktober . . .

1,968,092. 44

--

--

79,783. 26 19,498. 31

1,565,347. 52

November

. .

1,892,498. 18

Dezember

. .

2,127,595. 39

Total 21,063,27'J. 41 auf Ende April

--

--

--

6,550,664. 55 6,625,403. 06

-- 74,738. 51

-- --

170

Bulletin Nr. 8 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Sch^veiz vom 16. bis 30. April 1886.

Vorkommend i1 All-ürswngcn : St = Ställe ; P = Pferde ; R = Rindvieh : Schw -~ Schweine ; 'L = Ziegen : Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern aufgeführten Fälle (*) sind neu seit letztem Bulletin.

Ansteckende Lungenseuche.

Luzern. Bez. Luzern, Luzern, l St (2 R* abgethan) ; bei der Abschlachtung eines Transportes Ochsen aus Salzburg konstath-t; gesetzliche Maßregeln angeordnet.

St. Gallen. Bez. Unter-Toggenburg, Ilenau, l St, 5 R ; die Einschleppung der Seuche erfolgte durch einen aus dem Kt. Thurgaii eingeführten Ochsen; Vorkehrungen zur Lokalisirung getroffen.

Total 2 Ställe, 7 R, wovon (2 R*) abgethan.

Rauschbrand.

Zürich.

Bern.

Bez. Hinweil, Fischenthal, \ R umgestanden.

Bez. Niedersimmenthal, Diemtigen, ,, Obersimmenthal, St. Stephan, ,, Interlaken, Unterseen und Habkern, ,. Courtelary, Orvin,

je l R umgestanden.

Total 6 Fälle.

Milzbrand.

Bern.

Bez. Delsberg, Vicques, \ P umgestauden.

Freiburg. Bez. Sense, St. Antoine, l R abgethan, Alterswyl, l K umgestanden.

° .

171

Solothurn. Bez. Bucheggberg, Lüterkofen, i R abgethan.

Thurgau. Bez. Kreuzungen, Kurzrickenbach, l R umgestanden, 13 R abgesperrt.

Neuenfonrg. Bez. Chaux-de-Fonds, Grandes-Crosettes, am 2. Februar l R umgestanden (nachträglich einberichtet).

Total 5 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. Zürich, Aesch, l St, 8 R.

Freiburg. Bez. Greyerz, Echarlens, 5 St, 30 R (20 R*); über die Gemeinde ist Sperre verhängt.

Aargau. Bez. Bremgarten, Oberwyl, \ St, l R; Bez. Muri, Auw, l St, 15- R, Meienberg, l St, 2 R. Total 3 St, 18 R.

Waadt. BL-Z. Aigle, Ollon, \ St, l R.

Wallis. Bez. Visp, Visp, l St, 2 R.

Geuf. Bez. Rechtes Ufer, Petit-Sacconnex, l St (5 R*); Schlachtvieh, zum Theil bereits abgethaii; vermuthliche Infektion durch Personen.

Gesammttotal 12 Ställe mit 64 Stück Vieh.

Verminderung seit 15. April 12 Ställe mit 122 Stück Vieh.

Wuth.

Tessin. Bez. Beilenz, Bellen:, 6 Fälle; über die Gemeinde ist Hundebann angeordnet.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Eaux-vives, \ Fall.

Total 7 Fälle.

Rotz und Hautwurm.

Luzern. Bez. Luzern, Lwzern, l P ) , . . , Neuenburg. Bez. Lode, Ponts, l P derv A,nsSkung Genf. Bez. Rechtes Ufer, Pregny, 2 P ) eraacn«ö.

Total 4 Verdachtsfälle.

Bothlauf.

St. Gallen. Bez. Wyl, Bronschhofen, 2 Schw umgestanden ; 2 Schw der Seuche verdächtig, Total 2 Fälle.

172 Schafräude.

TM. Bez. Uri, Wassen 8, Gm-tnellen 14 Fälle.

Freibnrg. Bez. See, Cormondes 4 Fälle, l Thier umgestanden.

Total 26 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Luzern. Drei Anzeigen in Behandlung.

Berichtigung.

Für das Bulletin Nr. 7 sind folgende verspätet, zur Anzeige gelangte Seuchenfälle nachzutragen:

Milzbrand.

Freiburg, Bez. Sense, Dudingen, 2 R umgestanden, 10 R abgesperrt.

Solothurn. Bez. Lebern, Bettlach, \ . in ß ah ,, Kriegstetten ,Zuchwü, ^ ' ,, Thierstem, Barschwil, } ° Gesammttotal vom 1.--15. April 10 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Freiburg. Bez. Greyerz, Echarlens, l St (10 R*)Gesammttotal vom 1. 15. April 24 Ställe mit 186 StUck Vieh.

Verminderung seit 31. März 10 Ställe mit 491 StUck Vieh.

^uslaiid.

Ende März war Elsaß-Lothringen frei VOD Limgenseuc.he und von Maul- und Klauenseuche; 5'2 Pferde standen wegen Rottverdacht unter polizeilicher Aufsicht; 4 Mihbrcmdfälle; Schafräude herrschte in 32 Gemeinden mit einem Gesammtbestand von 4629 Schafen. In Baden gelangten bis Mitte April 6 Milzbrandund 7 Rauschbrandfälle zur Anzeige. Im Monat März wurde in

173

Frankreich die Lungenseuclie in 21 und die Maul- und Klauenseuche in SDepartemeoten konstatirt : die an die Schweiz grenzenden Departemente waren zu jener Zeit frei von diesen Seuchen; dagegen werden aus den Departernenten Doubs, Jura, Ain und Hochsavoyeu zahlreiche Fälle von Wuth, aus dem Departement Jura Rauschbrandfälle, sowie aus den Departementen Doubs und Ain Rotzfälle, gemeldet.

Zufolge Ausweis vom 30. April 1886 herrschte zu dieser Zeit in Oesterreich-Ungarn : Lungenseuche.

io ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

Galizien .

.

. in Mähren .

.

. ,, Böhmen . ,, Niederösterreich ,, Steiermark ,, Schlesien .

.

. n Oberösterreich ,, Ungarn (Ausw. v. 20. April)

l Bez.

6 ,, 8 ,, (3 r --· l Bez.

-- 7 Bez.

Maulund Klauenseuche.

Kotz und Hautwurm.

-- 2 Bez.

4 ,, 5 r/ l n -- l Bez.

3 ,,

3 Bez.

l ,, l ,, 3 ,, -- 2 Bez.

l ,, 6 ,,

Oesterreich-Ungarn war am 26. April frei von der Rinderpest.

In Italien sind während der Zeitdauer vom 29. Marx bis 4. April circa 200 Fälle von Maul- und Klauenseuche vorgekommen.

B e r n , den 30. April 1886.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

IBolcanntria.achii.iiig'.

ISsf" Der VIII. Band der eidgenössischen Gesetzsammlung, neue Folge, ist nunmehr in deutscher Sprache, 43 lk Bogen stark, vollständig erschienen, und es kann derselbe, sorgfältig broschirt, beim Sekretariat für das Druckwesen der Bundeskanzlei à 3 Franken bezogen werden.

Bern, den 30. April 1886.

Die Schweiz. Bundeskaiizlei.

174

Bekanntmachung.

Zufolge Beschlusses des Bundesrathes vom 9. Februar d. J.

soll mit Beginn des Bahnbetriebes Her neu errichteten Eisenbahnlinie Evian - St. Gingolph- Bouveret im Bahnhofe zu Bouveret eine eidgenössische Hauptzollstätte für die Abfertigung sow ohl des Eisenbahnverkehrs als auch des am zollamtlich erlaubten Landungsplätze, daselbst stattfindenden Schiffsverkehrs eröffnet und die in St. Gingolph bestehende Nebenzollstätte zu einer Hauptzollstätte erhoben werden.

Nachdem nunmehr die Inbetriebsetzung der genannten Bahnlinie auf den 1. Juni nächsthin in Aussicht genommen ist, bringen wir hiemit zur Kenntniß, daß mit dem nämlichen Tage auch die beiden Hauptzollstätten in Bouveret und St. Gingolph in Funktion treten werden.

B e r n , den B. Mai 188«.

Eidg. Zolldepartement.

Bekanntmachung betreffend

Entschädigungsforderungen wegen Verlusten, die in Madagaskar anläßlich des neulichen Konflikts zwischen der französischen Regierung und der Hova-Regierung erlitten wurden.

Gemäß Art. 8 des am 17. Dezember 1885 zwischen der Regierung der französischen Republik und der Hova-Regierung abgeschlossenen Vertrags hat sich die Regierung Ihrer Majestät der Königin von Madagaskar verpflichtet, 10 Millionen Franken zu bezahlen, theils für die Bereinigung französischer Reklamationen, die vor dem obgenannten Konflikte zur Liquidirung gelangten, theils für die Vergiltung aller durch diesen Konflikt verursachten Schädigungen von Privaten jeder Nationalität. Die Prüfung und die Bereinigung der Entschädigungen sind der französischen Regierung übertragen.

175 Entschädigungsansprecher haben ihre Anmeldungen, mit Belegen versehen, sei es an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Paris, vor dem 15. Mai, sei es an den französischen Residenten in Tamatave vor dem 15. Juli näehsthin einzugeben.

B e r n , den 27. April 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Vom 1. bis 8. Oktober näehsthin wird in B i a r r i t z ein i n t e r n a t i o n a l e r h y d r o l o g i s c h e r u n d b a lneologischer K o n g r e ß abgehalten werden, welcher hauptsächlich den Zweck hat, die französischen Mineralwässer und ihre Eigenschaften im Auslande bekannt zu machen. An den Kongreß werden sich Exkursionen in verschiedene Thermen,.und Kurorte--der Pyrenäen anschließen.

,/ Die betreffenden Einladungszirkulare,Réglemente und Programme können durch die unterzeichnete Amtstelle bezogen werden, welche auch bereit ist, allfällige weitergehende Auskünfte zu beschaffen.

B e r n , den 29. April 1886.

Eidg. Departement des Innern.

'

Bekanntmachung betreffend

Massregel gegen "Viehseuchen.

Das Ministerium des Innern des Großherzogthums Baden hat zur Sicherung des Vollzugs ähnlicher, gegenüber Oesterreich-Ungarn erlassener Verordnungen unterm 6. dieses Monats eine Verfügung getroffen, zufolge welcher vom 20. April an die Ein- und Durchfuhr von Schafen, Schweinen und Ziegen aus der Schweiz nach resp. durch Baden nur dann gestattet sein wird, wenn der mindestens 30 tägigeAufenthaltt der Thiere an einem seuchenfreien Orte der

.

176 Schweiz durch Zeugnisse der anständigen Ortsbehörde nachgewiesen ist.

B e r n , den 17. April 1886.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Postamtliche Bekanntmachung.

in Gemäßheit von Artikel 25 der Transportordnung für dio schweizerischen Posten vom 7. Oktober 1884 sind sämmtliche vom Jahr 1885 stammenden Postsendungen, welche aus irgend einem Grunde nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nicht zu ermitteln waren, sowie alle liegen gebliebenen Passagiereffekten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenständen aus genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

Es ergeht nun hiemit an alle Diejenigen, welche ein Eigentumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die EinLadung, sich diesfalls bei der nächsten Kreispostdirektion unter genauen Angaben über Beschaffenheit, Inhalt ·< u. dgl.,beziehungsweise des Aufgabeortes,, diT Adresse, des Bestimmungsortes etc. des vermißten Gegenstandes, mittels i'rankirten Briefes anzumelden.

Nach

Umfluß v o n drei Monaten v o n heute a n werden d i e nicht

B e r n , den G. Mai 1886.

'

.

Die Oberpostdirektion

Bekanntmachung Betreffend

die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

In Erneueruns früherer Bekanntmachungen (siehe Bundesblatt 1875 lid. IV, S. 207; 1879, Bd. I, S. 225; 1882, Bd. I, S. 434; 1884, Bd. I. S. 3-18, und Handelsamtsblatt 1883, I. Theil, Nr. 34; 1884 Nr. 21)werden nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendungen Zollbefreiung eintreten kann.

Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Anstände gesandt werden, sind, um zollfreie Rückkehr nach der Schweiz zu genießen, bei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Vor-

177 langen nach, einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlieh angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die nöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender ertheilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrolirung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenn der Freipass anläßlich der Wiedereinfuhr bei der Zollstätte, die ihn ausgestellt hat, nicht vorgewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Einfuhr, die Freipaßabfertigung zu verlangen. Für dio Wiederausfuhr muß in diesem Falle, Bei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verlängerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hiefür vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.

Hat in Folge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften die Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrückvergü ungsbegehren keine Berücksichtigung finden.

B e r n , den 23. März 1885.

Eidg. Oberzolldirektion, Reproduzirt im Mai 1886.

Bundesblatt, 38. Jahrg. Bd. II.

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20

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.05.1886

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169-177

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