822 (Vom 23. November 1934.)
Als Delegierter der Schweiz an den in Brüssel am 26. November 1934 stattfindenden Tagungen der zwei Sub-Komitees der Länder, welche die Goldwährung beibehalten haben, wird bezeichnet : Herr Hans Hunziker, Direktor der Eisenbahnabteilung des eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements in Bern ; als Experte : Herr Siegfried Bittel, Direktor der Schweizerischen Verkehrszentrale in Zürich.
Bekanntmachungen von Departenienten nnd andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Notifikation.
unbekannten Aufenthalles, wurde auf Grund des unterm 26. April 1934 gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens von der eidgenössischen Oberzolldirektion am 20. November 1934 in Anwendung von Art. 74, Ziffer 3, Art. 75 und Art. 91 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen wegen Zollübertretung zu einer Busse von Fr. 210. -- verurteilt. Ausserdem hat er den einfachen hinterzogenen Zoll von Fr. 105. -- zu bezahlen.
Falls sich der Angeschuldigte binnen acht Tagen seit Erscheinen dieser Notifikation der Straf Verfügung unbedingt unterzieht, wird ihm gemäss Art. 94 de,s Zollgesetzes ein Viertel der Busse mit Fr. 22. 50 nachgelassen. Unterzieht er sich dem administrativen Strafausspruch nicht, so kann er binnen zwanzig Tagen Einsprache erheben und gerichtliche Beurteilung verlangen. Erhebt er innerhalb dieser Frist keine Einsprache, so erwächst die Strafverfügung unter Vorbehalt der Beschwerde in Rechtskraft.
Die Strafverfügung wird dem Koch Xaver Franz hiermit eröffnet.
Er kann die Höhe der Busse binnen dreissig Tagen seit dem Erscheinen dieser Notifikation beim eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Bern durch Beschwerde anfechten.
B e r n , den 20. November 1934.
Eidgenössische Oberzolldirektion.
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L'Aigle, Compagnie anonyme d'assurances à primes fixes contre l'incendie, Paris.
Ernennung eines Generalbevollmächtigten.
Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 20. November 1934 der an Stelle des verstorbenen Herrn Etienne Poncet in Genf erfolgten Ernennung des Herrn Xavier Poncet, von und in Genf, 19, Boulevard Georges Favon, zum Generalbevollmächtigten für die Schweiz der «Aigle, Compagnie anonyme d'assurances à primes fixes contre l'incendie», in Paris, seine Zustimmung erteilt. (Art. 47 der Verordnung vom 11. September 1931 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmungen.)
(1.)
B e r n , den 22. November 1934.
Eidgenössisches Versicherungsamt.
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Wettbewerb- und Stellenausscbreibimgen, sowie Anzeigen.
Verschollenheitsruf.
Das Bezirksgericht St. Gallon, 2. Abteilung, hat mit Beschluss vom 19. November 1934 die Einleitung des Verschollenerklärungsverfahrens angeordnet über Maria Rosina Paulina Egger, von Tablat-St. Gallen, geboren 12. August 1842, angeblich verheiratet (mit einem Mädler), Tochter des Josef Anton Egger und der Anna Katharina geb. Egger. Die Genannte ist vor ca. 50 Jahren nach St-Quentin (Frankreich) ausgewandert und seit 1890 naehrichtenlos abwesend.
Jedermann, der über deren Verbleib Auskunft geben kann, wird hiemit aufgefordert, sich beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst nach Ablauf eines Jahres seit dieser Auskünduog die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.
(3.)..
St. G a l l e n , den 28. November 1934.
Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.
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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Jahr
1934
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
48
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
28.11.1934
Date Data Seite
822-823
Page Pagina Ref. No
10 032 492
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