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Gestützt hierauf kündigt das Finanz- und Zolldepartement gemäss Bundesratsbeschluss vom 12. Januar 1934 die Obligationen der 5 1/2% Dollaranleihe der Eidgenossenschaft von 1924 zur Rückzahlung auf den 1. April 1934.

Die Einlösung erfolgt auf der Goldbasis, d. h. zu Fr. 5.12 für l Dollar.

Neben dem auf den Obligationen bezeichneten Bankhause J. P. Morgan & Co.

in New York amtet auch die Schweizerische Nationalbank in Bern als Zahlstelle.

Nach dem 1. April 1934 werden diese zur Rückzahlung aufgerufenen Obligationen nicht mehr verzinst.

B e r n , den 25. Januar 1934.

Eidg. F i n a n z - u n d Z o l l d e p a r t e m e n t : Musy.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Von der Versicherung der Nichtbetriebsunfälle ausgeschlossene Gefahren.

Der Verwaltungsrat der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt bat am 29. November 1933, mit Wirkung auf den 1. April 1934, auf das Verzeichnis der von der Versicherung der Nichtbetriebsunfälle ausgeschlossenen aussergewöhnlichen Gefahren und Wagnisse folgende neue Ziffer I, 2, aufgenommen: «Das Segelfliegen und andere motorlose Luftfahrten. » Dieses Verzeichnis lautet demgemäss ab I.April 1984 -wie folgt:

Von der obligatorischen Versicherung der Nichtbetriebsunfälle sind, gestützt auf Art. 67, Abs. 3, des Bundesgesetzes über die Kranken- und Unfallversicherung, vom 13. Juni 1911, ausgeschlossen: I. Folgende aussergewöhnliche Gefahren: . 1. Die Benützung eines nicht dem öffentlichen Verkehr dienenden Kraftfahrzeuges, sei es als Führer oder Mitfahrer.

2. Das Segelfliegen und andere motorlose Luftfahrten.

3. Der ausländische Militärdienst.

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4. Die Beteiligung an Baufereien und Schlägereien zwischen zwei oder mehr Personen, es sei denn nachgewiesen, dass der Versicherte, ohne vorher am Streite beteiligt gewesen zu sein, gelber durch die am Streite Beteiligten angegriffen oder bei Hilfeleistung verletzt worden ist.

5. Die Gefahren, denen sich der Versicherte dadurch aussetzt, dass er andere stark provoziert.

6. Widersetzlichkeit gegenüber den mit der Aulrechterhaltung der öffentlichen Ordnung betrauten Organen. Die Teilnahme und die .beabsichtigte Anwesenheit bei Unruhen oder an Versammlungen, die von der .zuständigen Behörde verboten worden sind.

7. Vergehenshandlungen.

II. Die Wagnisse: Als solche gelten Handlungen, durch die sich ein Versicherter wissentlich einer besonders grossen Gefahr aussetzt, welche durch die Handlung selbst, die Art ihrer Ausführung oder die Umstände, unter denen sie ausgeführt wird, gegeben sein oder in der Persönlichkeit der Versicherten liegen kann.

B.

Handlungen der Hingebung und Bettungshandlungen zugunsten von Personen sind auch dann versichert, wenn sie an sich unter Lit. A, Ziffer I, l, und II fallen.

Luzern, im Januar 1934.

Schweizerische TJnfallversieherungsanstall, Der Direktor: A. Tzaut.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. März 1933 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag, sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1.50, zuzuglich 10 Kappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75, PostcheckkODto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

150

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Resierungsräte der Kantone.

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Ausgabe von Januar 1934. ^^~

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden :

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der ßeglerungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente, der die Bundesräte und die Regierungeräte vorstehen.

Preis: 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.

Postcheckkonto in 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.

Preis Fr. 2. 40 zuzüglich Porto.

Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Originaientwürfen von t Dr. Rud. Munger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.

Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6. November 1925 revidierten Pariser Yerbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht vor, dass die vertragschliessenden I ander sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Beetandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.

Die Behörden, öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung dea Werkes von L. R. von Salia Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127. --.

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben, Proï. Dr. E. Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik and Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 % Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld / Leipzig.

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Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13, Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Fr.

Zollkreisdirektion In Schaffhausen

Vorstand Umfassende Kenntnis des Zolldienstes des Hauptzollamtes in Konstanz

6000 bis 9600

Zollkreisdirektion In Lausanne

Vorstand des Haupt- Umfassende Kenntnis des zollamtes Zolldienstes La Chaux-de-Fonds

5200 bis 8800

Zollkrelsdirektlon In Lausanne

Die Bewerber müssen Kontrolleur beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Verrières-gare Zollverwaltung bekleiden

5100 bis 8680

Kontrollbeamter Die Bewerber müssen beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Vallorbe-gare Zollverwaltung bekleiden

4700 bis 8280

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

4800 bis 8400

Die Bewerber müssen Kontrolleur beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Perly Zollverwaltung bekleiden

4300 bis 7880

Zollkreisdirektion in Lausanne

Zollkreisdirektion In Genf

Zollkrelsdirektlon in Gent

'

Sekretär bei der Zollkreisdirektion in Genf

Anmeldungstermin

10. Feb.

1984 (2.).

3. Februar 1934 (2-)

3. Februar 1934

(2..)

3. Februai 1934

(2..)

3. Februai 1934 (2-.)

3. Februar 1934

(2-.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1934

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.01.1934

Date Data Seite

148-152

Page Pagina Ref. No

10 032 221

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