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Botschaft des

Bundesrates an" die Bundesversammlung über die Vermehrung der Vorräte von Exerzierblusen.

(Vom 7. November 1902.)

Tit.

Die Exerzierblusen wurden durch Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1887 für den Auszug der Infanterie eingeführt.

In der bezüglichen Botschaft des Bundesrates vom 29. November 1887 wurden alle damals in Betracht fallenden Punkte eingehend besprochen, weshalb wir vor allem auf jene Ausführungen verweisen.

In jener Botschaft war ein durch die jährlichen Anschaffungen von je 4000 Stück sich erhaltender Vorrat von 72,000 Blusen vorgesehen. Der heute vorhandene Vorrat beträgt zirka 80,000 Stück und ist in zwei Qualitäten ausgeschieden. Es sind aber in der zweiten Qualität zirka 10,000 Exemplare vorhanden, die nicht mehr als Exerzierblusen im Sinne der Botschaft vom 29. November 1887 dienen können, sondern bloß noch in den Schulen der Spezialwaffen, welche eigene Blusen besitzen, als zweite Bluse, d. h. als Arbeitskleid verwendet werden sollten ; im Falle der Mobilmachung würden sie in den Rekruten- und Mannschaftsdepots zur Verwendung gelangen.

362 Die Zahl der unbedenklich in Schulen und Kursen verwendbaren Blusen kann auf zirka 70,000 geschätzt werden. Ungefähr ein Dritteil davon ist neu oder wenig getragen und mit erster Qualität bezeichnet. Diese Blusen werden in die Rekruten- und Unteroffiziersschulen der Infanterie, wo sie an Werktagen als Ausgehkleid dienen müssen, abgegeben. Die übrigen Blusen, ungefähr 45,000 Stück, sind brauchbar, aber von ganz verschiedener Qualität. Dieses Quantum reicht aber für den heutigen gesteigerten Bedarf nicht aus.

Früher mußten während mehreren Jahren Exerzierblusen für den militärischen Vorunterricht abgegeben werden, anfanglich ausschließlich, später teilweise, bis genügende Vorräte besonderer Vorunterrichtsblusen vorhanden waren. Seit 1898 werden auch an die Landwehr I. Aufgebot Blusen verabfolgt. Von 1897 bis 1900 wurden Exerzierblusen an die Schulen einiger Spezialwaffen abgegeben und seit 1901 müssen solche im ganzen Umfang des Art. 5 der Verordnung über die Exerzier- und Arbeitskleider vom 27. November 1900 dienen. Diese Mehrbeanspruchung wird durch die seit 1898 eingetretenen Mehranschaffungen nicht aufgewogen. Während die Botschaft eine Tragdauer von jährlich 1,000,000 Tagen (Anzahl Mann x Diensttage) vorsieht, betrug die Gesamtdauer in den letzten Jahren durchschnittlich zirka 1,700,000 Tage.

Die Blusen zweiter Qualität sind deshalb durchschnittlich stark abgetragen, und es ist wiederholt, besonders in den Manövern (wo übrigens auch der Unterhalt nicht ein sorgfaltiger und zweckentsprechender sein kann) von Kommandierenden aller Grade die Q u a l i t ä t der Bluse als ungenügend, öfters als ,,des Wehrmanns unwürdig a bezeichnet worden.

Vor allem sind die vorgenannten 10,000 Blusen dritter Qualität, sehr ausgewaschen und unansehnlich. (Es sind solche dabei, welche über 500 Diensttage durchgemacht haben und gegen 20 Male gewaschen worden sind.) Diese Blusen sollten ausgeschieden und keinenfalls mehr in die Wiederholungskurse abgegeben werden.

Es müssen jeweilen im Herbst, im Zeitraum von zwei bis drei Wochen zirka 44,000 Blusen für die Manöver ausgegeben werden, vor und nachher in die Wiederholungskurse weitere 12--15,000 Stück, alle zweite Qualität. Daraus folgt, daß eine Anzahl per Jahr zweimal verwendet werden muß, was die Einhaltung eines gleichmäßigen Betriebes in den Werkstätten des

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eidgen. Bekleidungsmagazins verunmöglicht. Es ist auch in Betracht zu ziehen, daß zum Einkleiden von zirka 55--60,000 Mann ein Vorrat von mindestens 70--80,000 Stück Blusen zweiter Qualität vorhanden sein sollte, einesteils, damit das G-rößensortiment richtig eingehalten und jedermann eine passende Bluse abgegeben werden kann, andernteils, um zu vermeiden, daß in demselben Truppenkörper sich Blusen von s e h r verschiedener Güte vorfinden, wodurch ohne weiteres Vergleiche provoziert und bei den Benachteiligten das Gefühl der Zurücksetzung wachgerufen wird. Öfters rächt sich der betreffende Träger an seiner augenscheinlich geringen Bluse durch fahrlässige oder mutwillige Beschädigung.

Bisher konnten, mangels genügender Vorräte, jährlich nur durchschnittlich zirka 2--3000 Stück völlig ausgebrauchte Blusen ausgeschieden werden. Die Ausscheidung sollte aber auf 3--4000 Stück gesteigert werden können, wenn eine wesentliche Besserung der Qualität ermöglicht werden soll. ·.

In der Begründung der Botschaft vom 29. November 1887 wurde am Schlüsse des fünften Alineas gesagt : ,,Mit der Einführung der Exerzierbluse . . . gewinnen wir faktisch eine Bekleidungsreserve, wobei selbst nicht ausgeschlossen ist, daß bei g e n ü genden V o r r ä t e n auch in diesem den Mann viel weniger belastenden Anzug ein Aktivdienst im S o m m e r g e m a c h t w e r d e n kann. a Unzweifelhaft können die Blusenvorräte uns im Falle einer Mobilmachung große Dienste leisten, und empfiehlt sich eine Erhöhung des Vorrates auch von diesem Gesichtspunkte aus.

Wir sind der Ansicht, daß den bestehenden Bedürfnissen durch eine Erhöhung des Vorrates an Blusen von 80,000 Stück auf 120,000 Stück entsprochen würde.

Zu diesem Zwecke müßten die Anschaffungen vorübergehend wesentlich gesteigert werden. Zur Verbesserung der Qualität ·wären auch die Ausscheidungen in die dritte Qualität und zum Verkauf zu vermehren, letztere auf 3--4000 Stück, in dem Maße, als es der anwachsende Mehrvorrat gestattet. Ein Überschuß der Anschaffungen üher die Abgänge von 5000 Blusen per Jahr gerechnet, ergäbe für die Mehranschaffungen eine Periode von acht Jahren. Wir glauben diese lange Periode vorschlagen zu sollen, um die jährlichen Mehrauslagen zu beschränken. Die nachstehenden tabellarischen Angaben zeigen, wie wir uns die Durchführung der vorgeschlagenen Maßregel denken.

364 Ausscheidung Anschaffung Zuwachs zum Verkauf für den Auszug des Vorrates

Jahr

Stück zirka

3000 3000 4000 4000 3000 3000 3000 3000

1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909 1910

Stück

Total ikl. III. Qualität zirka .

. Stück

6000(iiniii.)3000 9000 6000 9000 5000 5000 9000 9000 6000 5000 8000 5000 8000 5000 8000 40,000

Vermehrung der Anschaffungskosten gegenüber dem Budget von 1898--1903 Stück

Fr.

3000 3000 3000 3000 2000 2000 2000

48,000 48,000 48,000 48,000 32,000 32,000 32,000 258,000

80,000

Total auf Ende 1910. . . . 120,000 Vom Jahre 1910. an würde die Anschaffung sich wieder auf 6000 Stück per Jahr reduzieren. Die Ausscheidung in die dritte Qualität und zum Verkauf, könnte trotzdem vermehrt und die Verbesserung der Vorräte fortgesetzt werden.

Wie aus Vorstehendem entnommen werden kann, würde durch die vorübergehende Mehrauslage, eine Maßnahme getroffen, welche ermöglichen würde, die Truppe zweckentsprechend und besser zu bekleiden, das Material besser auseinander zu halten, dasselbe systematischer zu verwenden und besser auszunützen.

Wir kommen zum Schlüsse, Ihnen die nachfolgenden Antrage zur Annahme bestens zu empfehlen und benützen die'sen Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 7. November 1902.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Vermehrung der Vorräte von Exerzierblusen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 7. November 1902; in Abänderung des Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1887, beschließt: Art. 1. Der Vorrat der Exerzierblusen wird von 80,000 auf 120,000 Stück erhöht.

Art. 2. Zur Erreichung dieses Bestandes werden die Anschaffungen während 8 Jahren derart vermehrt, daß die jährliche Zunahme durchschnittlich 5000 Stilck beträgt.

Art. 3. Der Bundesrat wird die nötigen Kredite in die betreffenden Jahresvoranschläge pro 1903--1910 einstellen.

Art. 4. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft.

Bundesrat wird mit der Vollziehung beauftragt.

Der

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Vermehrung der Vorräte von Exerzierblusen. (Vom 7. November 1902.)

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12.11.1902

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361-365

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