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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Lieferung von Brennholz.

Die Lieferung von a. cirka 400 Ster buchenem Spalten- oder Rundholz und &. cirka 100 Ster tannenem Spältenholz, I* Qualität, für die Gebäude der eidg. Centralverwaltung wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Offerten, denen beizufügen ist, wo das Holz besichtigt werden kann, sind bis und mit dem 18. Mai nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 6. Mai 1902.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Fels-, Maurer- und Steinhauerarbeiten für diverse im Fort Bäzberg bei Andermatt und in der Umgebung des Forts zu erstellende Bauten, nämlich unterirdisch auszusprengende und zu mauernde Magazine und Gänge, Panzerturm und Batterienbauten, ferner für ein Beamtenwohnhaus, werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. (Voranschlag cirka Fr. 70,000.)

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind vom 14. Mai an bei der unterzeichneten Verwaltung, Bundeshaus Ostbau, Zimmer Nr. 158, oder aber im eidg. Baubureau in Andermatt für schweizerische Bauunternehmer aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bäzberg" bis und mit dem 26. Mai nächsthin franko einzusenden an die Abteilung für Befestigungsbauten des eidg. Genieburean.

B e r n , den 7. Mai 1902.

312 Die Steinhauer- und Bauschmiedearbeiten, sowie die Lieferung von Walzeisen (Ur das Landestopographiegebäude auf dem Kirchenfeld In Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 105) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsefferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Landestopographiegebäude" bis und mit dem 26. Mai nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eldg. Bauten.

B e r n , den 13. Mai 1902.

Stellen-Ausschreibungen, Bundeskanzler Infolge Demission des bisherigen Inhabers ist die Stelle des zweiten Vizekanzlers frei geworden und wird anmit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Hauptaufgabe dieses Beamten ist die Überwachung der französischen Fassung der vom Bundesrate ausgehenden Erlasse.

Bewerber, welche französischer Zunge sein, sich aber gleichzeitig über gründliche Kenntnis der deutschen Sprache ausweisen müssen, haben ihre Anmeldungen, von Alters- und Studienzeugnissen und einem Curriculum vitoe begleitet, bis und mit 7. Juni nächsthin .der Bundeskanzloi einzureichen.

Die Besoldung beträgt Fr. 6000--8000.

[3.]..

Die Anfangsbesoldung wird bei der Wahl festgesetzt.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an : Bemerkungen :

Weibel.

Ordentliche Schulbildung ; Kenntnis der deutschen und der französischen Sprache.

Fr. 2000 bis 3200.

17. Mai 1902.

Bundeskanzlei.

Falls die Weibelstelle durch Beförderung besetzt wird, gelangt hiermit die Stelle eines Weibelgehülfen (Besoldung bis auf Fr. 2500) zur Ausschreibung.

313

Politisches Departement.

Vakante Stelle: Erfordernisse: Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Kanzleisekretär der Schweiz. Gesandtschaft in Berlin.

Kenntnis des Deutschen und des Französischen, Vertrautheit mit Kanzleiarbeiten.

Fr. 4000 bis 6000.

15. Mai 1902.

Politisches Departement.

Justiz- und Polizeidepartemeiit, Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Registrator.

Gute allgemeine Bildung; Kenntnis der drei Landessprachen.

Fr. 3500 bis 4500.

19. Mai 1902.

Justiz- und Polizeidepartement.

Finanz- und Zolldepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Vakante Stelle: Erfordernisse: Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Zollverwaltung.

Revisor bei der Zolldirektion in Lausanne.

Kenntnis des Zolldienstes.

Fr. 3500 bis 4500.

17. Mai 1902.

Zolldirektion Lausanne.

Kassagehülfe beim Zollamt Zürich P. V.

Gehülfe I. Klasse, gemäß Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 11. März 1898.

Fr. 3500 bis 4500.

17. Mai 1902.

Zolldirektion Schaffhausen. .

314

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an: Bemerkungen:

Offizier im Grenzwachtcorps des VI. Zollgebietes (Genf).

Offizier der schweizerischen Armee (Auszug) ; Beherrschung der französischen und deutschen Sprache; gute allgemeine Bildung.

Fr. 3000 bis 4000.

17. Mai 1902.

Zolldirektion in Genf.

Die Anmeldungen sind in beiden Sprachen abgefaßt einzureichen ; nebst den Ausweisen über bisherige Thätigkeit ist denselben ein Arzt- und Leumundszeugnis beizugeben.

Gelmlfenstellen II. Klasse der Zollverwaltung.

Die im Laufe dieses Jahres zu besetzenden Gehülfenstellen II. Klasse bei der eidgenössischen Zollverwaltung werden hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis von mindestens zwei schweizerischen Landessprachen, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund. Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen etc.)

besucht haben, oder deren bisherige Bethätigung auf merkantilen Gebieten besondere Eignung für den Zolldienst voraussetzen läßt.

Es können nur Schweizerbürger berücksichtigt werden, welche das handlungsfähige Alter erreicht, jedoch das 30. Altersjahr noch nicht überschritten und, wenn militärpflichtig, die Rekrutenschule absolviert haben.

Um sich über ihren Bildungsgrad auszuweisen, haben die Kandidaten eine Prüfung zu bestehen. Die Abhaltung solcher Prüfungen ist unbestimmt und richtet sich nach dem Personalbedarf.

Die Anstellung erfolgt zunächst probeweise auf 6 Monate mit Fr. 140 monatlicher Besoldung. Nach Absolvierung der Probezeit kann definitive Wahl durch den Bundesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen.

315 Die Zollverwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit ohne weitere Entschädigung zu entlassen, wenn aus irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht unbedingt vorhanden erachtet wird.

Der Anfangsgehalt bei definitiver Anstellung als Zollgehülfe II. Klasse beträgt Fr. 2000, mit gesetzlichem Maximum von Fr. 3500.

Anmeldungen in wenigstens zwei Landessprachen abgefaßt, und in Begleit der nötigen Befähigungsausweise, eines Leumundsund eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses, sowie des Militärdienstbüchleins werden ohne bestimmten Anmeldungstermin jederzeit von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

B e r n , 'den 14. Januar 1902.

[2..]

Schweiz. Oberzolldirektion.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n k i e r t einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der- Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Kreispostdirektor in Basel. Anmeldung bis zum 27. Mai 1902 bei der schweizerischen Oberpostdirektion in Bern.

2. Posthalter, Briefträger und Bote in Etoy (Waadt). Anmeldung bis zum 27. Mai bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3. Briefträger in Leysin (Waadt). Anmeldung bis zum 27. Mai 1902 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4. Postcommis in Schaffhausen. Anmeldung bis zum 27. Mai 1902 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6. Zwei Bureaudiener in St. Gallen. Anmeldung bis zum 27. Mai 1902 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6. Telegraphist und Telephonist in Montfaucou (Bern). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Telephonentschädigung. Anmeldung bis zum 24. Mai 1902 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

316 1. Bureaudiener mit Fahrdienst beim i , Hauptpostbureau Genf.

Anmeldung bis zum 20. Mai v * } 1902 bei der Kreispostdirektion 2. Bureaudiener beim Hauptpostbureau l in (jenf Genf.

] 3. Paket- und Mandatträger in Vevey. Ì Anmeldung bis zum 20. Mai 4. Posthalter und Briefträger in \ TM? bei der Kreispostdirektion Essertines s. Yverdon.

J m Lausanne.

8. Zwei Briefträger in Bern. Anmeldung bis zum 20. Mai 1902 bei der Kreispostdirektion in Bern.

·6. Bureaudiener beim Hauptpostbureau Neuenburg. Anmeldung bis zum 20. Mai 1902 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

7. Briefträger in Balsthal (Solothurn). Anmeldung bis zum 20. Mai 1902 bei der Kreispostdirektion in Basel.

8. Zwei Postcommis in Luzern. Anmeldung bis zum 20. Mai 1902 bei der Ereispostdirektion in Luzern.

9. Posthalter in Kesswil (Thurgau).

10. Briefträger in Schaffhausen.

} Anmeldung bis zum 20. Mai > 1902 bei der Kreispostdirektion l jn Zürich.

11. Dienstchef beim Hauptpostbureau Ì Anmeldung bis zum 20. Mai St. Gallen.

j. 1902 bei der Kreispostdirektion 12. Postcommis in Rorschach.

J ta St- Gallen13. Telegraphist und Telephonist in St. Beatenberg-Dorf (Bern). Jahresgehalt Fr. 300 nebst Depeschenprovision und Telephonentschädigung.

Anmeldung bis zum 17. Mai 1902 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

14. Telegraphist in Basel. Anmeldung bis zum 17. Mai 1902 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

15. Telegraphist und Telephonist in Balsthal (Solothurn). Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision und Telephonentschädigung. Anmeldung bis zum 17. Mai 1902 bei der Telegrapheuinspektion in Ölten.

16. Telegraphist in Kesswil (Thurgau). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 20. Mai 1902 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

-·Joe*«.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 2O.

Bern, den 14. Mai 1902.

II. Reglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

341. (20/o2) Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnlind Dampf schiff Unternehmung en, vom 1. Januar 1894.

Anlage V und Anhang III.

Mit Wirkung vom 1. Juni 1902 an werden folgende Änderungen und Ergänzungen an der Anlage V und am Anhang III. vorgenommen: 1. Das dritte Alinea der Ziffer VI der Anlage V zum schweizerischen Transportreglement erhält folgende neue Fassung: ,,Phosphorcalcium und Phosphorsesquisulfid werden unter den gleichen Bedingungen wie amorpher Phosphor zur Beförderung angenommen. Die Aufschrift der Kisten hat zu lauten: ,,,,Phosphorcalcium enthaltend"", bezw. ,,,,Phosphorsesquisulfid enthaltend""."

2. Das erste Alinea der Ziffer XXIII der Anlaye V zum schweizerischen Transportreglement erhält folgende neue Fassung: ,,Die Beförderung von Terpentinöl und sonstigen übelriechenden Ölen, falls dazu nicht luftdicht verschlossene Kessel- (Bassin) Wagen verwendet werden, desgleichen von Salmiakgeist, von Blutlausgift (einem Gemenge von Schmierseife, Karbolöl und Fuselöl), sowie von Formalin (einem Desinfektionsmittel, das Formaldehyd und Ameisensäure enthält, findet nur in offenen Wagen statt."

3. In Ziffer 2 des ersten Abschnittes des Anhanges III zum schweizerischen Transportreglement ist nach Ziffer XXII einzuschalten: ,,XXIII".

Hern, den 13. Mai 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen, Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

169

III. Personen- and Oepäokverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

342. (2%0 Reglement betreffend Gewährung ausserordentlicher Taxbegünstigungen zum Besuch von schweizerischen Festen und Versammlungen etc., vom 1. Februar 1900.

Erg ansang.

Mit sofortiger Gültigkeit findet das obgenannte Reglement auch Anwendung für die elektrische Straßenbahn Bremgarten-Dietikon.

Bern, den 13. Mai 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

343.

(2%s) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expressgnt, sowie für den Transport von Gütern und Tieren im internen Verkehr der elektrischen Strassenbahn Bremgarten-Dietikon.

Am Tage der Betriebseröffnung der elektrischen Straßenbahn Bremgarten-Dietikon ist der obgenannte Tarif in Kraft getreten.

Bremgwten, den 13. Mai 1902.

Direktion der elektrischen Strassenbahn Bremgarten-Dietikon.

344. (2%2) Interner Personentarif der Tramways in Nenenbitrg, vom 1. Januar 1902. Aendernng.

Vom 1. Juni 1902 ab wird unser Arbeiterabonnement zu zwei Kursen täglich mit gleichen Bedingungen auch an Schüler verabgabt werden. Zum Bezüge des Abonnements sind berechtigt: Schüler der Kinder-, Primär-, Sekundär- und Lateinschulen.

Neuenburg, den 9. Mai 1902.

Direktion der Neuenburger Tramways.

B. Verkehr mit dem Auslande.

2

346. ( %2) Nordwestdeutsch-rheinisch-schweiserischer Personenund Gepäcktarif, vom 1. Mai 1899. Neuansgabe.

Am 1. Juni 1902 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Tarifs in Kraft.

170

Dadurch werden aufgehoben und ersetzt: a. der Tarif für den nordwestdeutsch-rheinisch-schweizerischen Personenund Gepäckverkehr, vom 1. Mai 1899, nebst Nachtrag I; b. der Tarif für den Personen- und Gepäckverkehr Main-Neckar-Bahn -- Schweiz, vom 1. April 1898, nebst Nachtrag I, mit Ausnahme der Taxen für den Verkehr mit Basel S B B und des Salonwagentarifs, die bis auf weiteres noch in Kraft verbleiben.

Bern, den 10. Mai 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

346. (2%a) Personen- und Gepäcktarif Schweiß -- Italien via Gotthard, vom 1. September 1900. Ergänzung.

Mit 1. Juni 1902 treten Fahrpreise für ßillete einfacher Fahrt III. Klasse Ventimiglia -- Basel bad. Bahnhof, Basel S B B, Zürich Hauptbahnhof, Zürich-Enge und Luzern oder umgekehrt, sowie Personen- und Gepäcktaxen Pavia -- Lugano, Bellinzona und Faido oder umgekehrt in Kraft, welche auf den genannten Stationen in Erfahrung gebracht werden können.

Luzern, den 13. Mai 1902.

Direktion der Gotthardbahn.

347. (20/o8) Personen- and Gepäcktarif Basel 8 B B -- London über die Basler Verbindungsbahn - Hoek van Holland und über Vlissingen, vom 1. Mars 1898.

Aenderung.

Die unter Ziffer 10 auf Seite 6 des Tarifs enthaltenen Bestimmungen betreffend die Beförderung von Kindern werden mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1902 an aufgehoben und durch nachfolgende ersetzt: ,,Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahre, für die ein besonderer Platz nicht beansprucht wird, sind frei zu befördern. Kinder vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 10. Lebensjahre und jüngere Kinder, falls für letztere ein Platz beansprucht wird, werden zu ermäßigten Sätzen in der Weise befördert, daß für ein Kind ein Fahrscheinheft zum halben Preise mit Aufrundung auf 5 Cts., für zwei Kinder ein Fahrscheinheft zum vollen Preis verabfolgt wird.

Auf Kinderfahrscheinhefte werden für die ganze Strecke 12 kg. Freigepäck gewährt."

Bern, den 13. Mai 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

171

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

348. (20/02) Badisch-elsässischer Expressguttarif.

Nachtrag L

Mit Gültigkeit vom 10. Mai 1902 gelangt ein Nachtrag I zum badischelsäßischen Expreßguttarif vom 1. Juli 1898 zur Einführung, der infolge Änderung und Berichtigung der kilometrischen Entfernungen bei einigen Schnitttaxen geringfügige Erhöhungen der Frachtsätze von l--2 Pfennig pro 10 kg. aufweist. Die erhöhten Frachtsätze treten mit dem 1. Juli 1902 in Kraft.

Exemplare des Nachtrags können zum Preise von 0,15 M. pro Exemplar bezogen werden.

Nähere Auskunft erteilt unser Tarifbureau.

Strassburg, den 3. Mai 1902.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

349.

20/02)

( Tarif für den Transport von lebenden Tieren im direkten Verkehr SEB -- EZB und 8 F B, sowie EZB -- 8 F B.

Am Tage der Betriebseröffnuug der Erlenbach-Zweisimmen-Bahn tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Bern, den 7. Mai 1902.

Direktion der Thunerseebahn.

Ausnahmetaxen.

20/02)

350. ( Ansnahmetaxe für den Transport von Kochsais in Wagenladungen von 10 000 kg. auf der Strecke Bern Hauptbahnhof -- Bern - Weissenbühl.

Die im Publikationsorgan Nr. 16/1902, unter Ziffer 274, für den Transport von Kochsalz in Wagenladungen von 10 000 kg. bekannt gegebene Ausnahmetaxe von 7,5 Cts. pro Tonne und Kilometer wird auf dem Rückvergütungswege auch für die Strecke Bern Hauptbahnhof -- Bern-Weißenbühl gewährt.

Bern, den 10. Mai 1902.

Direktion der Thumerseebahn.

172

B. Verkehr mit dem Auslande.

20/02)

351. ( Teil II der bayerisch - schweizerisch - elsässisch - südbadischen Gütertarife, vom 1. Mai 1900. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1902 an wird der obgenannte Gütertarif durch die Aufnahme des nachstehenden Ausnahmetavifs ergänzt: Ausnahmetarif für Zucker (Rübenzucker) jeder Art in Wagenladungen von mindestens 10 000 kg., oder bei Frachtzahlung für dieses Gewicht für jeden verwendeten Wagen.

von Regensburg Schweinfurt-Stadt nach

Centimes für 100 kg.

Basel 142 135 Schaffhausen 116 130 Die Frachtsätze dieses Ausnahmetarifs sind nur anwendbar auf Sendungen aus Deutschland nach der Schweiz, welche ausweislich der Zollpapiere nach der Schweiz oder darüber hinaus bestimmt sind und nicht in das Gebiet den deutschen Seiches zurückkehren. Erfolgt seitens der Empfänger Wiederauflieferung zur Rückbeförderung in das Gebiet des deutschen Reiches, so wird die nach gegenwärtigem Ausnahmetarife berechnete Fracht auf den nach den Sätzen der allgemeinen Wagenladungsklasse B sieb ergebenden Betrag erhöht.

Bern, den 13. Mai 1902.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

352.

(20/02) Teil II, Abteilung A, Hefte l und 2, der schweiserisch - italienischen Gütertarife, vom 1. November 1900.

Nachtrüge II.

Teil II, Abteilung B, der schweizerisch-italienischen Gütertarife, vom 1. September 1900.

Nachtrag IV.

Am 1. Juni 1902 tritt zur Abteilung A, Hefte l und 2, des obgenannten Tarifteils je ein Nachtrag U und zur Abteilung B desselben ein Nachtrag [V in Kraft, enthaltend eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen, worunter im Nachtrag IV zur Abteilung B eine Neuauflage des Verzeichnisses der italienischen Stationen.

Die beiden erstgenannten Nachträge können zum Preise von je 30 Cts.

und der letztgenannte zum Preise von 40 Cts. pro Stück bei unserm kommerziellen Bureau, sowie bei den beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Luzern, den 10. Mai 1902.

Direktion der Gotthardbahn.

173

C. Transitverkehr.

Ausnahmetaxen.

353. (2%2) Ausnahmetaxen für Transporte von Ridnusöl Genève transit -- Bayern.

Für den Transport von Ricinusöl in Wagenladungen von 10 000 kg.

ab Marseille nach bayerischen Stationen treten auf 1. Juni 1902 die folgenden Ausnahmefrachtsätze in Kraft: nach nebenstehenden Stationen Augsburg Helmbrechts Münchberg von

Centimes fBr 100 kg.

Genève transit . . . .

338 570 562 Bern, den 10. Mai 1902.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

854. (2%2) Ansnahmetarif für Düngemittel und Rohmaterialien der Kunstdiingerfabrikation. Nenansgabe.

Für den bis 30. April 1902 gültig gewesenen Ausnahmetarif ist mit Geltung für die Zeit vom 1. Mai 1902 bis 30. April 1907 ein neuer Ausnahmetarif in Kraft getreten.

Derselbe ist zum Preise von 5 Pfg. für das Stück bei der Drucksachenkontrolle der Reichseisenbahnen hier erhältlich.

Sfrassburg, den 6. Mai 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsnss-Lothringon.

355. (8%2j Hefte l und 4 des sächsisch-südwestdeiitschen Verbandsgütertarif es. Ergänzung.

Vom 1. Mai 1902 an wird der in den Heften l und 4 des sächsischsüdwestdeulsehen Verbandsgütertarifs, vom 1. Juni 1901, enthaltene Ausnahmetavif 2 (Rohstofftarif ) im Verkehr mit Stationen der badischen Staatseisenbahnen in folgendem Umfange angewendet: 1. im Verkehr mit Basel, Friedrichsfeld, Heidelberg, Mannheim, Mannheim Industriehafen und Schwetzingen wie bisher auf sämtliche unter l--9 dea Ausnahmetarifa angeführte Artikel, 2. im Verkehr mit den übrigen Verbandsstationen der badischen Staataeisenbahnen unter Ausschluss der unter Ziffer 5 b (Holzkohlen u. s. w.)

und 6 (Holz des Specialtarifs III u. s. w.) angeführten Artikel.

Gleichzeitig werden die Frachtsätze des Ausnahmetarifs 2 a (Rohthon) im Tarifheft 4 als entbehrlich aufgehoben.

Karlsruhe, den 27. April 1902.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatgelsenbahnen.

174

(20/o2) Heft 6 des südwestdeatschen Verbandsgütertarif es.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1902 werden im Tarifheft 6 (Verkehr Baden-Main-Neckarbahn), vom 1. September 1901 für folgende Frachtgegenstände : a. Getreide als: Weizen, Roggen, Gerate, Hafer; 6. Hülsenfrüchte (auch geschälte), Raps und Rübsen; c. Malz; d. Mühlenerzeugnisse aus den unter a genannten Getreidearten im Versand von Frankfurt a/M. Hauptbahnhof und Frankfurt a/M. Hafen rechtsm. nach Basel bad. Bahn und Schaffhausen ermäßigte Frachtsätze eingeführt. Nähere Auskunft über die Höhe der Frachtsätze und die Anwendungsbestimmungen erteilen die Stationen.

Sodann wird mit gleicher Gültigkeit im Tarifheft 8 (Verkehr BadenPfalz), vom 1. Februar 1896, für Schwerspath in Ladungen von 10000 kg.

von Wolfstein nach Mannheim ein Ausnahmefrachtsatz von 0,80 M. für 100 kg. eingeführt.

Karlsruhe, den 30. April 1902.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Geueraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

356.

(2%2) Teil II des bayerisch - schweizerisch · elsässisch - südbadischen Gütertarif es, vom 1. Mai 1900.

Nachtrag II.

Zu dem vorbezeichneten Tarif hefte ist am 1. Mai 1902 der Nachtrag II in Kraft getreten. Verkaufspreis 0,20 Mark.

Strassburg, den 5. Mai 1902.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

367.

(20/o2) Ansnahmetarif für Getreide n. s. w. sur Ausfuhr nach der Schweiz und Westösterreich, vom 1. Januar 1897.

Ergänzung.

Die im Ausnahmetarif für Getreide u. s. w. zur Ausfuhr nach der Schweiz und Westösterreich, vom 1. Januar 1897, enthaltenen Frachtsätze für die Stationen Buir, Cöln Bonnthor, Cöln Deutz, Cöln Ehrenfeld, Cöln Gereon, Cöln Hafen, Cöln Nippes neuer Bahnhof, Cöln Süd, Düren, Enskirchen, Grevenbroich, Holzheim bei Neuß, Neuß, Niederlahnstein und Uerdingen des Bezirks Cöln und Emden, Leer, Norden und Papenburg des Bezirks Münster nach Basel und Schaffhausen gelten vom 1. Mai 1902 ab im rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbände. Von den in der Klasse a (Getreide) aufgeführten Sätzen gelten nur diejenigen unter A, und zwar auch nur im Verkehr mit Basel Eis. Lothr. unter Vorschreibung dieses Bahnhofes im Frachtbriefe und bei Beförderung über die geschlossenen Strecken der preußischen Staatsbahu und der Reichsbahn.

358.

176

Für alle anderen Stationen der Bezirke Cöln und Münster, sowie für die Stationen der Bezirke Elberfeld und Essen im Verkehr nach sämtlichen schweizerischen und österreichischen Ubergangspmikten tritt der Getreideausfnhrtarif vom 1. Januar 1897 am 1. Mai 1902 außer Kraft.

Karlsruhe, den 30. April 1902.

Generaldirektton der grossherzoglich bartischen Staatscisenbahiicn.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 6. Mai 1902: 231. Entwurf zum Nachtrag I zu Teil I, Abteilung B, der Tarife für den niederländisch-deutschen Güterverkehr, zur Anwendung auf den niederländischen Verkehr mit Basel via Delle, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 13. Mai 1902: 232. Neuausgabe des Tarif spécial commun international d'exportation P. V. Nr. 420 für Gewebe und Gespinnste ab Tourcoing nach Basel S B B und Basel St. Johann, mit Vorbehalt.

233. Neue Bestimmungen und Taxen der elektrischen Straßenbahn Brerngarten-Dietikon für die Beförderung von Extrazügen, sowie Ermäßigung der Minimaltaxe für Gütersendungen.

234. Taxen für Billete einfacher Fahrt III. Klasse Ventimiglia -- Basel bad. Bahnhof, Basel S B B, Zürich H B, Zürich-Enge und Luzern, sowie direkte Personen- und Gepäcktaxen Pavia -- Lugano, Bellinzoua und Faido.

235. Entwurf II eines Nachtrages I zum internen Personen-, Gepäckund Expreßguttarif der S F B.

236. Aufnahme der elektrischen Straßenbahn Bremgarten-Dietikon in das Reglement betreffend Gewährung außerordentlicher Taxbegünstigungen zum Besuche schweizerischer Feste und Versammlungen etc.

237. Änderung der Ziffer 3 c (Friesen und Friesbrettchen) der Serie II des Gnterverzeichnisses im Teil IV (Ausnahmetarif für Holz), Hefte l, 2 und 4, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife.

238. Nachtrag I zum Gütertarif für den Verkehr S T B -- S B B, Sihlthalbahn und S 0 B.

239. Änderung der Bestimmungen für die Beförderung von Kindern ini Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr Basel S B B -- London via Verbindungsbahn-Hoek van Holland oder Vlissingcn.

240. Aufnahme eines Ausnahmetarif es für Zucker (Rübenzucker) in den Teil II der bayerisch-schweizerisch-elsäßisch-südbadischen Gütertarife.

176

2. Sonstige Mitteilungen.

Betriebseröffnung neuer Linien.

1. Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes der elektrischen Drahtseilbahn Kriens-Sonnenberg ist auf den 5. Mai 1902 gestattet worden. An der 0,8o km. langen Linie sind die Stationen Kriens und Sonnenberg und die Haltstelle Zumhof vorgesehen. Die neue Bahn dient dem Personen- und beschränkten Gepäck- und Güterverkehr. Für den Personenverkehr besteht nur eine Wagenklasse. Neben Billeten für einfache Fahrt und für Hinund Rückfahrt gelangen persönliche und Familien-Abonnementskarten zur Ausgabe. Handgepäck ist bis zum Gewichte von 5 kg. taxfrei. Für das übrige Gepäck wird für kleine Colis eine Taxe von 20 Cts. per Stück und für große Colis 40 Cts. per Stück erhoben. ' Gepäckstücke im Einzelgewicht von mehr als 100 kg. werden nicht angenommen. Die Taxe für Güter beträgt 50 Cts. per 100 kg. für die ganze Bahnstrecke. Für zum Transport zugelassene Hunde ist eine Taxe von 30 Cts. zu entrichten.

2. Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der 0,41 km. langen Strecke Kriens Post -- untere Station der Sonnenbergbahn der Trambahn Luzern ist auf den 5. Mai 1902 bewilligt worden. Die Verkehrseinrichtungen sind die nämlichen, wie auf den übrigen Linien der Luzerner Tramways.

Transportreglement. Anlage V, bedingungsweise zum Transport zugelassene Güter und Anhang III, besondere Vorschriften für elektrisch betriebene Eisenbahnen.

Der schweizerische Bundesrat hat nachstehenden Änderungen und Ergänzungen an der Anlage Y (vom 1. Juni 1899) und am Anhang DI (vom Dezember 1900) zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnund Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894, am 9. Mai 1902 die Genehmigung zur instruktionsweisen Einführung auf den 1. Juni 1902 erteilt:

I. Anlage V.

a. Das 3. Alinea der Position VI erhalt folgende neue Fassung: ,,Phosphorcalcium und Phosphorsesquisulfid werden unter den gleichen Bedingungen wie amorpher Phosphor zar Beförderung angenommen. Die Aufschrift der Eisten hat zu lauten: ,,,,Phosphorcalcium enthaltend"", bezw. ,, ,,Phosphorsesquisulfid enthaltend""."

b. Das erste Alinea der Position XXIII erhält folgende neue Fassung: ,,Die Beförderung von Terpentinöl und sonstigen übelriechenden Ölen, falls dazu nicht luftdicht verschlossene Kessel- (Bassin) Wagen verwendet werden, desgleichen von Salmiakgeist, von Blutlausgift (einem Gemenge von Schmierseife, Karbolöl und Fuselöl), sowie von Formalin (einem Desinfektionsmittel, das Formaldehyd und Ameisensäure enthält) findet nur in offenen Wagen statt."

c. Im alphabetischen Verzeichnis der in der Anlage Y benannten Güter ist unter dem Buchstaben ,,P" nach ,,Phosphorpentachlorid" einzuschalten : ,,Phosphorsesquisulfid VI" DL Anhang III.

Im Abschnitt I ist in Ziffer 2 zwischen den Ziffern XXI und XXII das Wörtchen ,,und" zu streichen und ist nach Ziffer XXII einzuschalten: ,,und XXIII"

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1902

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20

Cahier Numero Geschäftsnummer

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14.02.1902

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311-316

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10 020 070

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