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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend eine Petition der Vereinigung schweizerischer Frauen zu Hebung der öffentlichen Moral.

(Vom 26. Oktober 1886.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Das interkantonale Komite der ,,Frauen des Bundes" (Dames de la fédération) hat sich, Namens der ,,Vereinigung schweizerischer Frauen zu Hebung der öffentlichen Moral", an den Bundesrath gewendet, um ihn auf die Thatsache aufmerksam zu machen, daß es in unserm Land Leute gebe, welche das gehässige Gewerbe betreiben, den Prostitutionshäusern Frauenspersonen zu verschaffen.

Das Komite glaubt, aus in der Petition näher angegebenen Gründen, daß dieses Uebel nur durch ein gemeinsames Vorgehen wirksam bekämpft werden könne, und ersucht daher den Bundesrath, die Initiative zu einem solchen Vorgehen zu ergreifen,-sei es dadurch, daß er interkantonale Abmachungen in' Leben rufe, sei es auf irgend anderem ihm passend scheinenden Wege.

,,Da derartige Maßnahmen vorab Sache der Kantone sind, in deren Kompetenz die Strafjustiz und die gerichtliche Polizei gehören, so haben wir Ihnen vor Allem aus die in Frage stehende Petition zu übermitteln, was anmit geschieht.

Wir fügen bei, daß es uns angenehm wäre, Ihre Ansicht über die Maßnahmen allgemein verbindlichen Charakters kennen zu lernen, welche gegen den signalisirten Mißstand zu ergreifen sein

501 möchten. Wenn die Kantone, oder einzelne derselben, Geneigtheit zeigten, die Hand zu einem gemeinsamen Vorgehen zu bieten, würden wir uns angelegen sein lassen, sie zu einer Konferenz zusammenzuberufen und ihre Erfahrungen und Ansichten entgegenzunehmen, sowie die Mittel und Wege studiren zu lassen, welche am geeignetsten sein dürften, das durch die Petentinnen angestrebte Ziel zu erreichen.

Wir benutzen diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samm uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 26. Oktober 1886.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 2. November 1886.)

Brasilien hat den mit der Schweiz abgeschlossenen KonsulatVertrag vom 21. Oktober 1878 auf den 22. September 1887 gekündet.

Herr R i c o l f i - D o r i a , bisheriger Generalkonsul der Republik S a n M a r i n o , ist von seiner Regierung abberufen worden.

Bundesblatt 38. Jahrg. Bd. III.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend eine Petition der Vereinigung schweizerischer Frauen zu Hebung der öffentlichen Moral. (Vom 26. Oktober 1886.)

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Foglio federale

Jahr

1886

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.11.1886

Date Data Seite

500-501

Page Pagina Ref. No

10 013 275

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