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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Ankauf von Artillerie-Bundespferden im März 1902.

Im Auftrag des schweizerischen Militärdepartements und unter Mitwirkung der kantonalen Behörden werden dieses Jahr an nachbezeichneten Tagen und Plätzen Artillerie-Bundespferde angekauft : Samstag den 15. März in Thun, vormittags 9 Uhr, Riggisberg, nachmittags 2 Uhr, ,, Schüpfheim, vormittags 91/2 Uhr, Montag ·n 17.

Luzern, nachmittags 2 J /2 Uhr, 18.

,, Schwyz, vormittags Q1/2 Uhr, Dienstag ·n Einsiedeln, nachmittags 31/* Uhr, Mittwoch ,, Benken (Kaltbrunn), vormittags 9 Uhr.

·n 19.

Buchs, nachmittags 2 Uhr, Donnerstag ·n 20.

T, Altstätten, vormittags 10 Vs Uhr, Freitag ,, Burgdorf, vormittags 10 Uhr, ·n 21.

Bern, nachmittags 2 Uhr, 22.

Samstag ,, Delsberg, vormittags 9 Uhr, ·n Tavannes, nachmittags 2 Uhr, Montag ,, Lausanne, vormittags 9l/a Uhr, ·n 24.

Yverdon, nachmittags 3 Uhr, Mittwoch ,, Freiburg, vormittags 10 Uhr.

fi 26.

Für den Ankauf gelten folgende Vorschriften : 1. Die anzukaufenden Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten, auch zum Reiten geeigneten Artilleriepferdes haben.

720 2. Die Pferde sollen nicht unter 5 Jahre und nicht über 7 Jahre alt sein und ein Stockmaß von mindestens 152 cm.

aufw eisen.

3. Die Pferde müssen von Bundeshengsten oder von sonst vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen und soll deren Abstammung durch Abgabe der Geburtsscheine ausgewiesen werden.

4. Sollte bei der Kontrollierung dieser Geburtsscheine durch das schweizerische Landwirtschaftsdepartement sich eine Unregelmäßigkeit zeigen, so ist der Verkäufer verpflichtet, das Pferd sofort gegen Rückerstattung des Kaufpreises und Vergütung der erwachsenen Kosten an die Hand zu nehmen. Ebenso wenn ein Pferd innert 8 Tagen sich als Beißer oder Schläger zeigen oder demselben sonst von den im Art. 71 des Verwaltungsreglementes erwähnten Krankheiten oder Schäden anhaften sollte.

T h u n , Februar 1902.

Verwaltung des Depots Artillerie-Bundespferde.

Aufnahme von Pfleglingen in das Lehrerasyl der Berset-MiillerXti Umili' auf dem ülelchenbühlgute bei Bern.

Diese Anstalt ist bestimmt zur Versorgung alter ehrbarer Lehrer, Lehrerinnen, Erzieher und Erzieherinnen, sowie Lehrersuud Erzieherswitwen, gleichgültig, welcher christlichen Konfession sie angehören und ob sie deutscher oder schweizerischer Nationalität sind, wenn sie nur während wenigstens 20 Jahren in der Schweiz thätig gewesen sind, bei den Lehrers- und Erzieherswitwen natürlich deren Gatten.

Diese Anstalt soll auf nächsten Frühling eröffnet werden und es gelangen anmit die Plätze der aufzunehmenden Pfleglinge zur Ausschreibung.

Die Eintrittsbegehren sind bis 28. Februar nächsthin schriftlich an den Unterzeichneten zu richten, unter Anschluß des Heimat- und des Geburtsscheins des Bewerbers oder der Bewerberin, ferner eines Leumundszeugnisses und solcher Schriftstücke, aus denen sich eine 20jährige Thätigkeit im Lehrer- oder Erzieherberuf, sowie die Familienverhältnisse und der Gesundheitszustand des Bewerbers oder der Bewerberin ergeben. Bndlich sollen in der Anmeldung auch Referenzen angegeben werden.

721 Zu bemerken ist, daß Personen unter 55 Jahren und eigentliche Kranke nach testamentarischer Bestimmung nicht Aufnahme finden dürfen.

Das Reglement, welches über die Bedingungen der Aufnahme nähere Auskunft gibt, kann von der Kanzlei des schweizerischen Departements des Innern unentgeltlich bezogen werden.

B e r n , 30. Januar 1902.

Der Präsident der Verwaltungskommission : Elie Ducommun.

' Bei der handelsstatistischen Abteilung (Zeughausgasse 28) kann zum Preise von 50 Cts. die in den nächsten Tagen erscheineden provisorische Publikation über den Warenverkehr der Schweiz mit dem Auslande im Jahr 1901 bezogen werden.

B e r n , den 10.,Februar 1902.

Schweiz. Oberzolldirektion.

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Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. I.

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1902

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19.02.1902

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719-721

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