891

# S T #

Kreisschreiben des

Bundesrathes an die Regierungen der Kantone Graubünden, St. Gallen, Glarus, Thurgau, Zürich, Schafihausen, Aargau, Appenzell Außer- und Innerrhoden, betreffend die Korrespondenz mit Behörden von Tyrol und Vorarlberg.

(Vom 10. April 1886.)

Getreue, liebe Eidgenossen l Die k. k. österreichisch-ungarische Gesandtschaft hat uns auf die Erscheinung aufmerksam gemacht, daß die direkte Korrespondenz in Paß; Ehe- und andern Angelegenheiten der in den benachbarten Kantonen zahlreich lebenden österreichischen Staatsangehörigen aus Tirol und Vorarlberg von den schweizerischen Behörden mehr und mehr an die Landes- und Gemeindebehörden dieser beiden Kronländer gerichtet werde, woraus öfter Inkonvenienzen entstehen, indem die Unterbehörden und Gemeindeämter nicht immer in der Luge seien, die bei ihnen anhängig gemachten Angelegenheiten schnell und selbstständig zu erledigen.

Die direkte Korrespondenz wird zwar von der k. k. Regierung prinzipiell auch fernerhin anerkannt, dagegen wünscht sie, in der Meinung, eine Verbesserung zu erzielen, daß in Angelegenheiten erwähnter Art eine etwelche Beschränkung eintreten möchte.

Wir sind im Grundsatze mit der österreichisch-ungarischen Gesandtschaft darüber einverstanden, daß es den österreichischen Staatsangehörigen freigelassen werden muß, zu bestimmen, wie sie ihre Angelegenheiten ordnen wollen, sei es im Wege der k. k. Gesandtschaft oder des betreffenden Konsulates, sei es direkt mit ihren Heimatbehörden oder durch Vermittlung der schweizerischen Behörden ihres Wohnortes. Für den Fall aber, daß eiue schweizerische Behörde dieser Aufgabe sich unterzieht, wünscht die k. k.

892 Gesandtschaft, daß, wo es um Angehörige der Kronländer Tirol und Vorarlberg sich handelt, diese Korrespondenz künftig immer an die k. k. Bezirkshauptmannschaften -IM richten sei, ausgenommen, wenn es Angehörige der Gemeinden Innsbruck, Bozen, Trient und Roveredo betrifft, in weichern Falle die Korrespondenzen an die Magistrate dieser vier Städte zu riditeli wären.

Indem wir Ihnen zur Nachachtung hievon Kenntniß geben, fügen wir eine Uebersicht der administrativen Territorial-Eintheilung von Tirol und Vorarlberg bei, woraus sich folgendes Verzeichniss der betreffenden Behörden ergibt:

A. Tirol.

I. Städte : l Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck:.

2.

,, ,, Stadt Boxen; 3.

,, ,, ,, Roveredo; 4.

,, ,, ,, Trient.

II. Bezirkshauptmannschaften: 1. Ampezzo; 2. Borgo; 3. Bozen (Umgebung); 4. Brixen; 5. Bruneck; 6. Cavalese; 7. Cles; 8. Imst; 9. Innsbruck (Umgebung); 10. Kitzbühel; 11. Kufstein; 12. Landeck; 13. Lienz; 14. Meran; 15. Primiero; 16. Reutte; 17. Riva; 18. Roveredo (Umgebung); 19. Schwaz; 20. Tione; 21. Trient (Umgebung).

B. Vorarlberg.

Bezirkshauptmannschaften : 22. Bludenz; 23. Bregenz ; 24. Feldkirch.

Wir benutzen diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samrnt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 10. April 1886.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzlei- der Eidgenossenschaft : Ringier.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Kreisschreiben des Bundesrathes an die Regierungen der Kantone Graubünden, St. Gallen, Glarus, Thurgau, Zürich, Schaffhausen, Aargau, Appenzell Außer- und Innerrhoden, betreffend die Korrespondenz mit Behörden von Tyrol und Vorarlberg. (Vom 10. April...

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1886

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.04.1886

Date Data Seite

891-892

Page Pagina Ref. No

10 013 070

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.