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Schweizerisches Bundesblatt.

54. Jahrgang. III.

Nr. 22.

28. Mai 1902.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 5 Pranken.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1903, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen.

(Vom 17. Mai 19020

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend unsern Bericht betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1903, sowie für die Ausrüstungsreserven zu leistenden Entschädigungen zu unterbreiten.

A. Ausrüstung der Rekruten.

Die Fahrerrekruten der Feldartillerie und die Rekruten des Armee- und Linientrains sollen vom Jahre 1903 hinweg, wie die Trompeter von jeher, mit gebrauchten Mannschaftstornistern aus der Reserve ausgerüstet werden, statt mit neuen. Veranlassung hierzu giebt die Einführung der von uns den 2. April 1901 genehmigten neuen Packung der Zugpferde der Artillerie und des Trains. Bis Bundesblatt. 54. Jahrg. Bd. III.

25

374

anhin war das Handpferd mit 2 Tornistern, dem Tornister des Mannes und des Pferdes bepackt, welch' letzterer nun durch Packtaschen ersetzt wird. Dadurch werden in wenigen Jahren 2800 Trainpferdetornister frei, von welchen der größte Teil gut erhalten ist und leicht zu Tornistern der Trainmannschaft umgeändert werden kann.

Die Tornister der Trainmannschaft werden verhältnismäßig wenig gebraucht, so daß deren Tragdauer die Grebrauchszeit mehrfach übertrifft. Demzufolge sind die Reserven an solchen auf cirka 6500 Stück angewachsen, während für die Austauschbedürfnisse cirka 2000 Stück in allen Fällen ausreichen werden.

Es müßte nun, angesichts dieser sich fortwährend vermehrenden Mengen von Material, das so unbenutzt bliebe, als Verschwendung erscheinen, wenn wie bisher neue Tornister an die Fahrer- und Trainrekruten abgegeben würden, während hergerichtete Exemplare aus der Reserve d e n s e l b e n D i e n s t l e i s t e n können.

Wir beantragen daher die Abgabe von gebrauchten Tornistern an die genannten Rekruten und zwar vorerst von Mannschaftstornistern, da diese unverändert verwendet werden können.

Später würden die umzuändernden Pferdetornister zu demselben Zwecke zu verwenden sein. Hierdurch wird der Tarifansatz sich um je Fr. 23 vermindern. Die gesamte übrige Ausrüstung aller übrigen Rekruten bliebe gleich wie im Jahre 1902 (vergi.

Tabelle I).

Die Preisansätze müssen wiederum einige Änderungen erfahren. In den Vorjahren war die Preislage der Wolle eine anormal hohe und zeitweise außerordentlich unstete. Heute ist der Wollpreis auf eine normal zu nennende Höhe, die in den Neunzigerjahren längere Zeit vorherrschte, heruntergegangen und scheint sich hier halten zu wollen. Die Erstellungskosten des Tuches sind bei verbesserten Fabrikationseinrichtungen eher zurückgegangen, so daß wir für die Tuchpreise zu Ansätzen gelangen, die etwas unter denjenigen des Grundtarifs von 1892 und wesentlich tiefer als diejenigen der Jahrestarife von 1901 und 1902 liegen.

Wie aus den Botschaften über die Rekrutenentschädigungen pro 1901 und 1902 zu ersehen ist, hatten sich die Militärtuchfabrikanten für die Lieferungen dieser Jahre auf einheitliche Preiseingaben geeinigt. Diese Preisansätze wurden weder für die direkten Anschaffungen des Bundes, noch für die Tarifentschädigung

Tabelle, L Zu Seite 374.

Persönliche Ausrüstung und Bewaffnung der Mannschaft des Bundesheeres pro 1903.

Tr «.ppengra-ttun &.

Greg-enstand.

GewehrKanonlere Positionstragende Kavallerie. der Feldartillerie.

artillerie.

Infanterie.

Fahrer Festungstruppen. und Train.

Genie.

Sanitat, Radfahrer (vom Bunds Verwaltung. ausgerüstet).

A. Ausrüstung.

1 1

1 1 1

T T T T T T

1 1

(E B) 2

Gehhose für Radfahrer * T Stiefelhosen wovon 1 mit Tuchbesatz (nach der R. -Seh. erneuert) .

Fahrhose für Radfahrer .

* T Lederhose (nach der Rekrutenschule mit Tuchbesatz versehen) T T Kaput (Mantel) [Mantelkragen] T Krawatte T Sporen (Unteroffiziere bei ihrer Ernennung, blanke) Paar T Tornister T Tornister mit abnehmbaren Hülfstra°riemen .

. . .

.

T Tornister für Kanoniere etc T Tornister für Fahrer und Train T Tornister für Fußtruppen T Kochgeschirr aus Aluminium . .

.

T Kochgeschirr aus Stahlblech .

.

. .

T Gamelle T Brotsack für Fußtruppen T Brotsack für berittene Truppen .

. . .

.

T Feldflasche mit Becher T Leibgurt (Train M /75) . .

. .

.

* Bajonettscheidtasche (für Dolch- oder Stichbajonett allein) . . . .

* Faschinenmessertasche (Train M./75) * Doppelte Scheidentasche * Patrontaschen zweiteilige * Gabeltragriemen .

* Patronenschlaufen für 30 Patronen . .

.

* ' . . .

HP Ladersäcklein Patronen bandelier8) . . .

* # Säbelkoppel mit Schlagband für Kavallerie # Säbelkoppel mit Schlagband für Fahrer Putzzeugtäschchen für die Waffe 4 ) . . . .

* M Marschierschuhe nach Ordonnanz (cirkft 1 500 g.). Paar . . .

M Leichtere Marschierschuhe, Paar M Quartierschuhe a u s Leder, Paar . . . .

M Stiefel (>ì< liefert d i e Schäfte gratis), Paar . . .

. .

M Socken, Paar M Hemden und Nastücher, Stück M Waschtuch, Stück

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 2

1 2

1 2

1

1 2

1 2

2 1 1 1

2

. . .

1

.

1 1

(1)

1

1

1

2

M./98 M./98 M./75/98 M./75 M./75 . M./98 . M./82 M./75 M./98 M./98 M./98 . M./98 . M./98 M./98 M./98 M./98 M./1901 M./98 M./75 M./98 M./98 M./75 . M./89 . . .

. . . .

. . .

. . .

1 1 (1)

1

1

2

1 Spielleute 1

1

1 Spielleute 1

1

1 ') 1 1

Gebirgsb.

1 1

1 1 1

1 1 1 \

1 1 1 1

Train Fahrer 1

1 1 1

1 1 1 1 Sapp. ausg.

1 2 1

Sappeur 2 1

1 1 1 Train

1

Sanität Verwaltung 1 1 1 1

1 1 1

Train

1 2

l1) 1

1

1

Feldb.

1

[1] 1

1 1 1 1 1

1 1 2

2 1 1

1 1

Fahrer 1 1

1

1 1

1 1 1

1 1 1

2

1

1 1

1 1

1

. . . .

2 2 1

1 2 2 1

. . . .

120

60

2 2 1

2 2 1

2 2 1

60

90

-

K

K

_

2 2 1

2 2 1

2 2 1

1 1 2 2 1

B. Bewaffnung.

Taschenmunition *

Gewehr mit Riemen (L -- langes, K -- kurzes Modell)

Karabiner mit Riemen * Revolver * Bajonett mit Scheide (D = Dolchbajonett [für Spielleute und Fouriere langes Modell], * St -- Stichbajonett) .

Faschinenmesser mit Scheide * Geniesäbel mit Scheide * Säbel, Kavallerie M./96, Fahrer M./75 * Unteroffizierssäbel mit Lederscheide und wollener Quaste für höhere Unter* offiziere 73 Offizierssäbel mit Unteroffizierskoppel und wollener Quaste für höhere Unter* offiziere ')

L l") )

6

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t

St 1

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St

Train Sappeur

1

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St

1

Fahrer 1

1

60

8

D

1

Sappeur 90 { Übrige 60 Ballon \K J Telegr./ Übrige L

1

1 .

1

1

!)

Fahrer und Trainrekruten (inkl. Trompeter) und Badfahrer erhalten einen getragenen Tornister aas der Keserv e.

2 ) Enthält: 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Büchse mit Schnhfett, 50g. Seife, 1 Kamm, 1 Nadelbüch sehen mit zweierlei Fa [en und 3 fädeln, 4 g roße und 2 kleine (Juif ormknöpfe, 6 Hosen]inöpfe, 1 Sämischleder, 1 Baumwolllappen, 1 Flanelllappen, 2 m. Schnur; für die Truppen mit gelben Kn öpfen: 1 E nopfschere ; für Artill erie, Train, Sanität an d Verwaltu ng: 1 Trip lelbürBte iind 13 Trippelbüchse; für Train: 1 Paar Stege mit 1 Doppe.lknopf.

) Mit 6 Taschen.

*) Enthält: 2 Waffenfettbüchsen, 1 Pntzschnur und 1 Patronenlagerreiniger.

6 ) Wachtmeister, Korporale und Reiter (Train ausgenommen).

*) Feldweibel, Fouriere und Trompeter der Kavallerie und berittene Unteroffiziere und Trompeter der Artillerie u ad des Train.

^ Adjutant-Unteroffiziere, Feldweibel und Fooriere NB. Die mit T bezeichneten Gegenstände werden von den Kantonen angeschafft und nach Tarif verg ütet; die m it >i< bezei ebneten Gei renstände b Bschafft der Bund, ehe DSC die sog enannten

(Garnituren für die Tornister und Brotsäcke (M./38); die mit M bezeichneten Effekten sind vom Mann zu h<)fern.

In den Ledergegenständen für Fahrer und Train sind noch Vorräte an sehwarzledernen Au srUstungsg egenständ an vorhan den; es er iahen die se Rekrutf )D im Jäh re 1903 jloch schwarzlederne Ausrüstung. Demgemäß ist der Tragriemen des Brotsackes für diese R<ìkruten aiisnahmswe ise aus V fichsleder zu erstell en. -- Di e Vorräte für die J tavallerierekruten und der Kriegsvorrat jedoch sollen den neuen Modellen entsprechend in nai urbraunem Leder ei stellt wer den.

375 an die Kantone tale quale von der eidgenössischen Militärverwaltung angenommen, sondern es wurden beidseitig annehmbare Preisansätze vereinbart. Die zu Tage getretenen Umstände veranlassen uns, für die Folge einen ändern Weg vorzuschlagen. Es sollen nämlich inskünftig -- soweit es die Anschaffungen des Bundes betrifft -- die ausschreibenden Verwaltungen nach Maßgabe der Verhältnisse die Preise selbst feststellen. Die Lieferanten konkurrieren zu diesen Einheitspreisen durch Eingaben von verbindlichen Qualitätsmustern und die Zuteilung erfolgt unter Berücksichtigung dieser Muster und der bisherigen Lieferungen.

Die Erfahrungen welche einzelne eidgenössische Verwaltungen mit diesem System, besonders in Bezug auf die Qualität der Lieferungen, gemacht haben, sind sehr erfreuliche gegenüber sehr übeln Folgen, welche das System der frühern Preiskonkurrenz im Gefolge hatte.

Da die Kantone zum Teil dieselben Tuchsorten wie die eidgenössische Kriegsmaterialverwaltung anzuschaffen haben, so sollen die für die eidgenössischen Lieferungen festgesetzten Einheitspreise naturgemäß auch als Grundlage für die Ansätze der Entschädigung der Rekrutenausrüstung dienen. Wir schlagen indessen etwelche Aufrundung dieser Preise vor, einerseits als Entgelt für die den Kantonen zufallenden Nebenauslagen (für Camionnage, Einlagerung und Besorgung der Tücher), welche im Grundtarif nicht berücksichtigt werden können, anderseits in Befolgung des Art. 3 der Verordnung vom 2. Juli 1898, welcher auch für den Kleinbetrieb ausreichende Preisansätze vorsieht.

Die Auswahl guter Lieferanten dürfte an der Hand der von der eidgenössischen Kriegsmaterial Verwaltung ausgegebenen ,,Tabelle der Kontrollproben der Militärtücher'1 nicht schwer fallen, indem diese die Lieferungen eines ganzen Jahres umfassenden Tabellen das untrügliche Bild über die Qualität der Produkte der einzelnen Lieferanten sind. Es ist hiermit das Mittel gegeben, auf leichte Weise die Bevorzugung der guten Qualität durchzuführen, analog wie für eidgenössische Lieferungen.

Nachstehende Tabelle, giebt Aufschluß über die Preisansätze zu verschiedenen " Zeitperioden und über die pro 1903 für die Anschaffungen der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung festgesetzten Preise; sie enthält auch die Vorschläge für die Tarifentschädigung pro 1903.

376 "

Grundtarife von Tiirhcflrfp i uLiiouric»

d.

1882.

Fr.

Waffenrock, blau ,, grün Hosentuch . .

Reithosentuch .

Kaputtuch . .

Blusentuch . .

S

.

.

.

.

.

.

10.-- 10.80 9.50 11.30 g

10.-- 10.80

1894.

1

~55

IJfE

*-, ca ca.

E "Ss TM "H S2 "St üj-S = CS)

Fr.

Fr.

Fr.

8.50 10.-- 9.-- 9. -- 10.-- 9.-- 8. -- 9.10 g 9.50 10.50 10.-- 7.40 7.80 7.20 7.90 8.80 8.10

S

SJlffi

·"·" ^= 0B

m°M&*, |g =3j fe£ t--, |

E 1s 2

·i "11 >| Fr.

8.50 8.50 7.85 9. -- 6.80 7.60

Fr.

8.65 8.65 8.--

9.20 7.--

7.80

Gegenüber dem Grundtarif von 1902 ergiebt sich demgemäß eine Reduktion der Ansätze von 50 Cts. durchschnittlich pro Wafienrock, Fr. 1. 10 für die Fußtruppenhose, Fr. 1. 30 für die Stiefelhose mit Besatz, 50 Cts. für die Besatzerneuerung, 80 Cts.

für die Stiefelhose ohne Besatz, 90 Cts. für die Trainhose, 30 Cts. für deren Besatz, Fr. 1. 40 für die Tuchreithose, 50 Cts.

pro Kaput, 60 Cts. pro Mantel und 40 Cts. pro Bluse.

Wir schlagen im weitern vor, die Preise der Gegenstände der Grepäckausrüstung dem Grundtarif von 1902 gemäß beizubehalten, da die Preisreduktionen, welche auf einzelnen Artikeln (Metallgegenständen) eintreten könnten, nur unbedeutend wären.

Die Vergütungen, welche demgemäß der Bund den Kantonen für die Rekrutenausrüstung pro 1903 zu leisten hätte, sind die in der Tabelle II hiernach verzeichneten, welche wir Ihnen zur Genehmigung vorschlagen.

B. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Wir beantragen für das Jahr 1903 wiederum unverändert die Ausrichtung der Entschädigung von 4 °/o der Tarifwertsumme dieses Vorrates pro 8 Monate berechnet, in den Details gemäß der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung vom 2. Juli 1898.

C. Unterhalt der Ausrüstung in Händen der Mannschaft und der Reserven.

Unter Hinweis auf die Tarifbotschaft vom 3. Juni 1898 beantragen wir wiederum die Ausrichtung von 12 °/o der Tarif-

Tabelle IL

Tarif.

Gì- e gè n s t

and.

·;l Käppi, ijach Ordonnanz von 1888, mit Garnitur, für Kavallerie nach Ordonnanz von 1883 .

Feldmütze m i t Einteilungskokarde . . . .

Achselschuppen für Kavallerie, 1 Paar . .

Waffenrock mit Achselnummern Bluse mit Achsel nummern Tuchhosen, dunkelblaumeliert, für Fußtruppen Stiefelhosen für Kavallerie, wovon eine mit Besatz Erneuerung dieses Tuchbesatzes (für 1 Paar) .

Reithosen mit Lederbesatz Tuchbesatz samt Aufnähen desselben . . .

Tuchreithosen mit Besatz und Sous-pied . .

Kaput mit Achselnummern Reitermantel mit Achselnummern Krawatte Tornister Gamelle Einzelkochgeschirr .

.

Brotsack Feldflasche Putzzeug für den Mann * Sporen, 2 Paar für alle Berittenen 2 . . . .

1 Garnituren für Tornister, Modell 1898 . . .

i Garnituren für Brotsack, Modell 1898 . . .

FUslliere.

Zu Seite 376.

Guiden, Dragoner Kanoniere Gebirgsund der FeldSchützen.

berittene artillerie. artillerie.

Maximisten

Fr.

Fr.

9.20 4.20

9.15 4.20

27.35

27.75

27.90

27.90

Fr.

18.-- 4.20 6.-- 26. 608 17.40

Positionsartillerie.

Festungstruppen-

Fahrer der Train (inkl.

Batterien (inkl. Trompeter).

Trompeter)

Genie.

Sanität.

Ver' waltung.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

9.25 4.20

9.25 4.20

9.25 4.20

9.25 4.20

9.25 4.20

9_ 4. 20

9.25 4.20

9.-- 4.20

8.90 4.20

27.50 17.40 27.90

27.50 17.40 27.90

27.50 17.40 27.90

27. 508 17.40 27.90

27.50 17.40

27.15 17.40

28.-- 17.40 27.90

27.35 17.40 27.90

27.35 17.40 27.90

38.80 7.40 ' 26.75

38.80 7.40 26.75 28.55

27.90

27.90

34.90

34. 60

24.--

19.50

19.50 1.10

4.50 4.75 3.-- 3.20

2.90 4.75 3.-- 3.50

46.10 10.50

27.90

28.55

27.90

28.55

28.55

28.55

34.20

--.70 24.--

--.70 24.--

4.50 4.75 3.-- 3.10

4.50 4.75 3. -- 3.20

2.50 --.25

2.50 -.25

139. 35

139. 80

19.50 1.10

2.90 6.20 3. -- 3.10 1.60

179. 80

6.20 3.-- 3.60

148. 20

19.50

19.50

4.50 6.20 3. 3.60

2.90 4.75 3. -- 3.60

4.50 4. 75 3. 3.60

--.25

--.25

148. 80

150. 40

151. 60

19.50

4

4

1.10 6.20 : 3. -- 4. 10 !

1.60

182. 20

2.90 6.20 3. -- 4.10 1.60

183. 10

2.50 --.25

-.25

157. 50

147. 65

i 4.75 i 3.3.50

--.25 i 145. 75

1 Das Waffenfett wird vom Band zum Gewehr, beziehnngsweise Karabiner geliefert and fällt im Tarif außer Betracht, Beide Büclisen sind iï i Znbehörtä schchen, be riehnngsweise in der 6t>n Tasche des Patronenbandeliers unterzubringen. I ie Truppen mit gelbeii Knöpfen erhalten ein e Knopfsch ere (10 Cts.); Artillerie, Train, Ç anität und Verwaltung : Trippelbi rste and Trippelbüchse (40 Cts.); Train: 1 Paar Stege und 1 Doppelknopf (50 Cts.).

* Für Unteroffiziere: 2 Paar blanke Sporren gegen Rückgat e der lacki erten.

i ·.

' Für Maximisten der Kavallerie Fr. 1. 40 mehr und Maximi sten der AI·tillerie 25 3ts. wenigei * Aus der Reserve.

377

wertsumme der Rekrutenausrüstung in den Details gemäß obgenannter Verordnung vom 2. Juli 1898.

<· Damit den Kantonen durch den Ausfall neuer Trainmannschaftstornister (vide Abschnitt A) nicht eine Verkürzung der Entschädigung für den Unterhalt, welcher thatsächlich derselbe bleibt, erwächst, muß zu dieser Entschädigung ein Zuschlag gewähr t werden.

Derselbe betrüge, genau 12 °/o des Tarifwertes gerechnet, Fr. 2. 76.

Da die Reservetornister behufs Ausgabe an Rekruten einer besonders sorgfältigen Reinigung und Auffrischung bedürfen, beantragen wir, diesen Zuschlag auf Fr. 3. 50 zu erhöhen. Demgemäß wäre in der Rechnung für den Unterhalt per aus der Reserve an Rekruten abgegebenen Traintornister (diejenigen der Feldartillerie- und Traintrompeter mitgerechnet) Fr. 3. 50 in Anrechnung zu bringen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 17. Mai 1902.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:0 Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

378


Bundesbeschluß betreffend

die an die Kantone für die persönliche Ausrüstung der Rekruten und die Reserven pro 1903 zu leistenden Entschädigungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 17. Mai 1902, beschließt: Die vom Bunde an die Kantone pro 1903 auszurichtenden Entschädigungen werden festgesetzt wie folgt: 1. Pur die Rekruten.

Für einen Füsilier Fr. 139. 35 ,, ,, Schützen ,, 139. 80 ., ,, Guiden und Dragoner ,, 179. 80 ,, ,, berittenen Maximisten ., 181. 20 ,, ,, Kanonier der Feldbatterien . . . . .n 148. 20 ,, ,, Gebirgsartilleristen ,, 151. 60 ,, ,, Positionsartilleristen ,, 148. 80 ,, ,, Festungsrekruten ., 150. 40 ,, ,, Maximisten der Festungsartillerie . . ., 150. 15 '.n ., Fahrer der Batterien (inkl. Trompeter) ,, 182. 20 '.n '.n Trainsoldaten (inkl. Trompeter) . . . ,, 183. 10 ^ ^ Geniesoldaten und Festungssappeure . ,, 157. 50 ., ,, Sanitätssoldaten ,,147.65 ,, ., Verwaltungssoldaten ,, 145. 75 (Vgl. Tabellen I und H.)

379

2. Für den Kriegsvorrat an neuen Stücken.

Für den gemäß Verordnung vom 2. Juli 1898 vorgesehenen Jahresvorrat an sämtlichen Ausrüstungsgegenständen ist den Kantonen wie bisher eine Geldzinsentschädigung von 4 °/o der Tarifwertsumme per 8 Monate auszurichten.

3. Für die Beserven an getragenen Stücken.

Für den Unterhalt wird gemäß der Verordnung vom 2. Juli 1898 eine Entschädigung von 12 % der Wertsumme der Rekrutenausrüstung festgesetzt und überdies werden für jeden aus der Reserve an Rekruten abgegebenen Traintornister Fr. 3. 50 vergütet. Die genannte Verordnung ist in Bezug auf die Details maßgebend.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1903, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen. (Vom 17. Mai 1902.)

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22

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28.05.1902

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373-379

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10 020 083

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