429 # S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates,

(Vom 28. Januar 1902.)

Der Bundesrat hat die Herren Dr. Alfred Mürset, Oberfeldarzt, und Eduard Odier, Staatsrat in Genf, als Delegierte der Schweiz an die VII. internationale Konferenz der Vereine des Roten Kreuzes bezeichnet, welche in der zweiten Hälfte des Monats Mai 1902 in Petersburg zusammentreten wird.

(Vom

31. Januar 1902.)

Die Kommission der Gottfried Keller-Stiftung hat im Verlaufe des verflossenen Jahres folgende Kunstwerke angekauft: 1. Porträt des Professors Dr. Jakob Mähly in Basel, von Arnold Böcklin, jenen in der Zeit darstellend, als er noch Student war.

2. Händzeichnung von Benjamin Vautier, Skizze zur ,,Tanzstunde" (Ausführung in der Berliner Nationalgalerie).

3. Gemälde von François Poggi, Landschaft ,,Plaine des rocailles".

4. Karl Girardet, drei Studien ,,Le Bouveret a , ,,Rivarennes", ,,Avenue de Choubrach au Caire".

5. Auguste de Beaumont. 2 Zeichnungen, 2 Studien und l Farbenskizze: ,,Bei Collonges", Kohle, ,,Bei Collonges", Feder, ,,Nant de Collonges avec Martin, pêcheur", ,,Le soir aux environs d'Archamps", ,,Pins près de Pisé", Skizze.

6. Aus dem Nachlasse Adolf Stäblis : a. elf eingerahmte Zeichnungen ; b. zwölf Skizzenbücher und Mappen ; c. drei Gemälde: ,,Birkenlandschaft", ,,Bäume im Sturm" und ,,Am Chiemsee".

7. Gemälde Benjamin Vautiers: ,,Bauernfamilie im Museum".

Die Stiftung hat von der Familie des Malers als Geschenk erhalten: Arnold Böcklin. Originalskizze zum Gemälde ,,Die Pestc".

Diese Kunstwerke werden zur Aufbewahrung übergeben : Das Porträt Professor Mählys von Böcklin, Ziffer l, sowie die Skizze desselben Künstlers zum Gemälde ,,Die Pest", Ziffer 8, der öffentlichen Kunstsammlung in Basel.

430

Die beiden Werke von Vautier: Handzeichnung, Ziffer 2, und Gemälde, Ziffer 7, dem Musée Arlaud in Lausanne.

Das Gemälde von François Poggi, Ziffer 3, dem Musée Ratli in Genf.

Die drei Studien von Karl Girardet, Ziffer 4, dem Museuni in Neuenburg.

Die Handzeichnung de Beaumonts ,,Nant de Collonges avec, Martin, pêcheur" dem Künstlergut in Zürich.

Die andere Handzeichnung desselben Künstlers ,,Le soir aux environs d'Archampsa dem Museum in Solothurn.

Die kleine Farbenskizze ,,Pins près de Pise"-, die Kohlenzeichnung ,,Près de Collonges" und die Federzeichnung ,,Près de Collongestt desselben Künstlers, sowie die zwölf Skizzenbucher und Mappen aus dem Nachlasse Stäblis, Ziffer 6 ö, der Kupferstichsammlung des eidg. Polytechnikums in Zürich.

Die elf eingerahmtea Zeichnungen aus dem Nachlasse Stäblis, Ziffer (5 a, dem Kunstverein Winterthur.

Die drei Gemälde ,,Birkenlandschaft", ,,Bäume im Sturm1' und ,,Am Chiemsee''' aus dem Nachlasse Stäblis, Ziffer 6 c, dem Museum in Aarau.

Es werden Bundesbeiträge zugesichert: Der Regierung des Kantons U r i an die Kosten eines Lawinenverbaues in Schwandenberg und Brusti, 50 %, bis zum Höchstbetrage von Fr. 5000.

Der Regierung des Kantons T e s s i n an die Kosten von Aufforstungen und anderer Arbeiten im Val Trodo (70 und 50 °/o"), bis zum Höchstbetrage von Fr. 22,800.

Major der Militärjustiz B e r t h o u d , Jean, in Neuenburg, Großrichter des E'rsatzgerichtes des II. Territorialkreises, wird entsprechend seinem Gesuche und unter Verdankung der geleisteten Dienste aus der Wehrpflicht entlassen.

Die Rationsvergütung für die rationsberechtigten Offiziere pro 1902 wird auf Fr. i. 85 festgesetzt.

Der Bundesrat hat beschlossen, behufs Erkennung von im Kampfe Gefallener für die Pflichtigen des Auszuges und der Land-

431 wehr I. Aufgebotes, sowie für die Rekruten, bereits in Friedenszeiten Erkennungsmarken anzuschaffen und für deren Anschaffung einen erstmaligen Kredit in das Materialbudget 1903 aufzunehmen.

Das vorgelegte Modell besteht aus einem rechteckigen Celluloidplättchen, welches mit Specialtinte beschrieben wird und an einer .Baumwollschnur um den Hals gehäugt werden kann. Auf der Vorderseite sind die Personalien (Familien- und Taufuame, Geburtsort mit Kanton und Geburtsjahr), auf der Rückseite die militärische Einteilung (Truppeneinheit und Grad) aufgezeichnet ; Radierungen bezw. Änderungen in den Angaben des Plättchens, v,. B. wegen Versetzung, Beförderung u. s. w. des Trägers desselben, sind leicht durchführbar.

Der Bundesrat ist auf die Beschwerde der Dampfschiff- und Eisenbahngesellschaft für den Luganersee betreffend Verletzung der Handels- und Gewerbefreiheit gestützt auf folgende Erwägungen nicht eingetreten.

Art. 178 in Verbindung mit Art. 190 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 schreibt vor, daß die Beschwerden wegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte ,,binnen 60 Tagen, von der Eröffnung oder Mitteilung der Verfügung oder des Erlasses an gerechnet, einzureichen sind. Diesen Satz haben die Bundesbebörden in konstanter Rechtssprechung dahin ausgelegt, daß die an eine inkompetente Behörde erklärte Weiterziehung eines Urteils keinen Suspensiveffekt habe (vergi. Rekursentscheid vom 14. Januar 1902 in Sachen Joseph Kräuchi und Jakob Wenger; Bundesbl. 1902, I, 217 und ff.).

Nun hat der Staatsrat des Kantons T essin in seinem Beschluß vom 28. September 1901 erklärt, und diesen Standpunkt auch in seiner Rekursvernehmlassung an den Bundesrat nicht aufgegeben, daß die Verfügung des Gemeinderates von Lugano vom 2. Juni 1901 definitiv, daß diese Behörde erste und letzte Instanz sei, und daß er, der Staatsrat selbst, infolgedessen auf die Beschwerde der Rekurrentin nicht eintreten könne. Diese Erklärung der Kantonsregierung ist für den Bundesrat bindend; eine Prüfung der Frage, ob der Staatsrat nach dem Verfassungsrecht des Kantons Tessin auf die Beschwerde hätte materiell eintreten und sie entscheiden müssen, käme, auf rechtzeitig erhobene Beschwerde hin, nur dem Bundesgericht zu. Die Frist zur Einreichung der staatsrechtlichen Beschwerde ist somit vom Entscheide des Gemeinderates von Lugano an zu berechnen, dessen Verfügung der letzte

432 und einzige materielle Entscheid ist. Da dieselbe vom 2. Juni 1901 datiert und der Beschwerdeführerin spätestens am 19. Juni 1901, unter welchem Datum sie ihre Beschwerde beim tessinischen Staatsrâte einreichte, bekannt war, so ist die staatsrechtliche Beschwerde, die am 25. November 1901 beim Bundesrat gegen diese Verfügung eingereicht worden ist, verspätet.

(Vom 4. Februar 1902.)

Für das Jahr 1902 wird dem internationalen Friedensbureau in Bern wie frühere Jahre ein Beitrag von Fr. 1000 bewilligt.

Herr Nationalratspräsident Ad or hat dem Bundesrat seine Demission als Mitglied des schweizerischen Nationalrates eingereicht. -- Der Bundesrat hat gemäß Art. 35 des Bundesgesetzes betreffend die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen vom 19. Heumonat 1872 den Staatsrat des Kantons Genf eingeladen, eine Ersatzwahl anzuordnen.

Genielieutenant Hermann B o ß h a r d , von Zürich, in Näfels, wird zum Oberlieutenant der Genietruppen ernannt.

Zum Kommandanten des Depotparks IV wird ernannt : Major der Artillerie W e r d e n b e r g , Eduard, in Basel, bisher z. D.

"Wahlen.

(Vom 31. Januar 1902.)

Departement des Innern.

Polytechnikum: Professor der Physik an der eidg. polytechnischen Schule : Peter Weiß, von Mülhausen, Dr.

es sciences und zur Zeit maître de Conférences für Physik an der Universität Lyon.

433

AushüH'e :

Statistisches Bureau: Albertine Hopf, von Thun, in Bern.

Militär département.

Irtstruktor I. Klasse der Genietruppen : Oberstlieuteiiant Schott, Robert, in Bern, bisher Geniechef der Gotthardbefestigung.

Instruktoren II. Klasse des Genies: Major i. G. Stahel, Fritz, in Chur, bisher Instruktór II. Klasse deiInfanterie.

Oberlieutenant Hilfiker, Otto, in Bern, bisher Instruktór IL Klasse der Festungstruppen.

Lieutenant Walter, Hans, in Bern, bisher definitiver Instruktionsaspirant.

Hülfsinstniktor der Genietruppen-.Feldweibel Müller, Johann, in Romanshorn, bisher · Hülfsinstruktoraspirant.

(Vorn 4. Februar 1902.} Post- und Eisenbakndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Lausanne : Postcommis in Freiburg: Postcommis in Einsiedeln :

Bundesblatt.

54. Jahrg.

Bd. I.

Albert Bornand, von Ste. Croix (Waadt), Postcommis in Genf.

Hermann Spörri, von Weißlingen (Zürich), Postcommis in Zürich.

Adelrich Wickart, von Einsiedeln (Sehwyz), Postcommis in St. Gallen.

30

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1902

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.02.1902

Date Data Seite

429-433

Page Pagina Ref. No

10 019 941

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.