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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, 8t. Gallen, Luzern, Neuenburg "Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Locle, (Bei

gemeldet vom 18. bis 24. November 1888.

Zürich sind immer auch die Fälle der nenn Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von PJainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen.)

Pocken. -- · Masern. Locle 1.

Scharlach. -- Diphteritis und Croup. Genf l, Basel l, Herisau 1.

Keuchhusten. Zürich 2. Basel 1.

Rothlauf. Locle 1.

Typhus. Freiburg 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. St. Gallen 1.

Eidg. statistisches Bureau.

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Mutationen im

Bestand der A u s w a n d e r u n g s - U n t e r a g e n t e n im Monat November 1888.

A l s U n t e r a g e n t e n sind a n g e s t e l l t w o r d e n : Von dur Agentur Louis Kaiser in Basel: Hr. Pietro Ulrich, in Bellinzona.

Von der Agentur Bommel & Cie. in Basel: Hr. Nikiaus Röthlin, in Samen.

Zufolge Beschluß des Bundesrathes sind die in Zürich und St. Galleu domizilirten Vertreter der zum geschäftsmäßigen Verkauf von Passagebilleten ermächtigten Firma Danzas & Cie. in Basel; nämlich die HH. Gustav Ammann, in Enge-Zürich, und Christ. Hausmann, in St. Gallen, ebenfalls der g gesetzlichen Aufsieht unterstellt worden.

Als Unteragent hat zu fungiren aufgehört:

Von der Agentur Wirth-Herzog in Aarau: Hr. Adolf Fehlmann, in Boniswyl.

B e r n , den 1. Dezember

1888.

Schweiz. Departement des Auswärtigen: Auswanderungswesen (Administrative Sektion).

Ein Friedrich Rosenthal, angeblich geboren in Bern, Soldat in niederländisch-indischen Diensten, ist zu S a m a r a n g am 12. Juli 1883 im Alter von 60 Jahren gestorben. Dessen Nachlaß beträgt 87 Gulden, 67 Kreuzer niederländische Währung.

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Auskunft über die Herkunft des Genannten wird von der unterzeichneten Amtsstelle entgegengenommen, welche auch bereit ist, die Hinterlassenschaft des Verstorbenen zu Händen der rechtmäßigen Erben auszuwirken.

B e r n , den 24. November 1888.

Schweizerische Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Nach einem unterm 27. August 1888 erlassenen Gesetze soll von diesem Tage an das Maximum der den gewesenen nordamerikanischen Soldaten fUr gänzliche Taubheit zuerkannten monatlichen Pensionsrate dreißig (statt wie bisher bloß dreizehn) Dollars betragen, und es sollen die bisher bewilligten Pensionen für theilweise Taubheit dementsprechend erhöht werden.

B e r n , den 29. November 1888.

Schweizerische Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur Christ-Simmener in Genf ist infolge Ablebens der Firmainhaberin erloschen. Es wird deshalb die von derselben geleistete Kaution von Fr. 4 0 , 0 0 0 dem Eigenthümer der letztern auf A n f a n g N o v e m b e r 1889 z u r ü c k g e s t e l l t w e r d e n , sofern das unterzeichnete Departement bis zu jenem Zeitpunkt keine Kenntniß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die obengenannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 8. November 1888.

Schweiz. Departement des Auswärtigen: Auswanderungswesen (Administrative Sektion).

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Bekanntmachung betreffend Spritverkauf.

Die unterfertigte Verwaltung hat, in Abweichung von dem in ihren Verkaufskonditionen aufgestellten geschäftlichen Grundsatze, keine Verpflichtung zur Lieferung b e s t i m m t e r ausländischer Spritmarken zu übernehmen, in Berücksichtigung vielseitiger Wünsche bis auf Weiteres beschlossen, auf ausdrückliches Verlangen der Besteller die Marke "Kahlbaum F e i n s p r i t" abzugeben. Da jedoch diese Marke stets um Fr. 4--5 im Kurse höher steht, als die andern ausländischen Marken, welche von der Alkoholverwaltung unter der Bezeichnung ,,Primasprit" verkauft werden, so wird vom 1. Dezember 1888 an der Kahlbaum Feinsprit, unter Beibehaltung der Monopolmarke A. V. P., in Bezug auf den P r e i s in die erste Kategorie versetzt, d. h. zu Fr. 175 per 100 Kilogramm, netto abgegeben. Die übrigen Spritpreise bleiben unverändert.

B e r n , den 30. November 1888.

Schweiz. Alkoholverwaltung.

Bekanntmachung.

Reproduzirt.

Da Druckschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 260 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische), and daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekretariates für Drucksachen, ein etwelcher Reservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes; .N!» 126, vom 24. November 1888.

Handelsregister. Bundesrathsverhandlungen. Handelsvertrag der Schweiz mit Oesterreich-Ungarn. Zusatzvertrag zum Handelsvertrag der Schweiz mit Deutschland. Der den Handelsvertrag mit der Schweiz berührende Theil der Thronrede des deutschen Kaisers. Situation einer ausländischen Bank.

JVs 127, vom 27. November 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregister. Fabrik- und Handelsmarken. Konsularbericht von Moskau.

Wochensituation der schweizerischen Emissionsbanken.

Post.

Türkische Handelsvertragsunterhandlungen. Deutsche schwimmende Ausstellungen. Italienische Zollerhöhungen. Russischer Sackzoll.

Deutscher Wollzoll. Handelsgerichte. Vieh- und Fleischtransporte nach Italien. Situation fremder Banken.

J\» 128, vom 29. November 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregister. Fabrik- und Handelsmarken. Bekanntmachungen. Bundesrathsverhandlungen. Transporteinnahmen der schweizerischen Eisenbahnen. Spezifikation der gesetzlichen Baarschaft bei den schweizerischen Emissionsbanken auf den 24. November 1888.

Konsularbericht von Moskau (Schluß). Handelsregister und Firmenrecht. Stickereiindustrie. Handel in den französischen Häfen.

.Weinfälschung. Absatz von Baumwollenwaaren in der Türkei.

Situation ausländischer Banken.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1888

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.12.1888

Date Data Seite

785-789

Page Pagina Ref. No

10 014 168

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