944

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes Einnahme n der

Zollverwaltung in den Jahren 1887 und 1888.

1888.

·i r\t-tm

1887.

Monate.

Fr.

Januar . . .

Februar . . .

März . . . .

April . . . .

Mai . .

Jnni . .

JTIÜ . .

Angnst .

September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

1888.

Fr.

Mehreinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

1,563,183. 32 1,753,332. 81

190,149.49

1,809,262. 78 1,848,978. 09 2,133,125.43! 2,361,634.71

39,715. 31

1,915,416. 33 2,404,206. 19 1,971,041.84 1,811,065.52 1,918,209. 67 1,988,924.09 1,984,789.54 1,953,400. 01

.

.

.

. 1,812,631.52 . 2,411,009. 31 . 2,267,981. 63 . 2,124,121.25" . 2,583,156. 43

2,049,929. 39 2,209,532. 35 2,581,091. 37 2,356,191. 13

228,509. 28 488,789. 86

-- 70,714. 42

-- -- -- -- 159,976. 32

--

-- 237,297. 87

31,389. 53

-- 313,109. 74

201,476. 96

--

232,069. 88

-- --

Total 24,493,929. 05 -- -- auf Ende Nov. 21,910,772. 62 23,318,285. 66 1,407,513.04

-- --

945

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen» Preiburg, Herisau und Locle, gemeldet vom 25. November bis i. Dezember 4888.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der neun Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainplalais und Baus-Vives mitbegriffen.)

Pocken. -- Masern. Freiburg 2, Locle 1.

Scharlach. Winterthur 1.

Diphteritis und Croup. Genf 2.

Keuchhusten. Locle 1.

Rothlauf. -- Typhus. Bern l, Lausanne l, Winterthur 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. -- Eidg. statistisches BUreau.

Bulletin Nr. 22 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Schweiz vom 16. bis 30. November

1888.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; E = Rindvieh; Schw = Schweine ; Z = Ziegen; Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Lungenseuche.

St. Gallen. Bez. Untertoggenburg, Flawil, keine weiteren Erkrankungen konstatirt.

946

Rauschbrand, Bern. Bez. Münster, Seehof, l R; Bex. Saanen, Saanen, l R; Bez. Courtelary, Tramelan, 3 R -- Total 5 R umgestanden.

Gesammttotal 5 Fälle.

Milzbrand.

Bern. Bez. Bern, Köniz, l R umgestanden.

Basel-Landschaft. Bez. Waldenburg, Oberdorf, l R umgestanden, 5 R abgesperrt.

Thurgau. Bez. Bischofszell, Erlen, l R umgestanden, 6 R, 3 P abgesperrt.

Gesammttotal 3 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Appenzell A. Rh. Bez. Mittelland, Teufen, l St. (5 R*) -- Ursprung nicht ermittelt; die Krankheit ist in sehr schwachem Grade aufgetreten. -- Stallbann.

St. Gallen. Bez. Ober-Rheinthal, Altstädten, 3 St (22 R*), wovon (l R*).abgeschlachtet ; Einschleppung durch einen Transport Handelsvieh aus Oesterreich; die im Bulletin Nr. 21 erwähnten, nunmehr erloschenen Fälle sind auf Ansteckung von daher zurückzuführen. Der ersterkrankte Ochse wurde sofort abgethan; über alle mit ihm in Berührung gekommenen Thiere sind strengste Sperrmaßregeln angeordnet.

Gesammttotaf 4 St, 27 StUck Vieh.

Verminderung seit 15. Nov. 2 St, 87 StUck Vieh.

Rotz und Hautwurm.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Plainpalais, (l P*) der Seuche und (14 P*) der Ansteckung verdächtig; betrifft ein jüngst aus Savoyen importirtes P und 14 mit ihm in Berührung gekommene P ; Bez. Rechtes Ufer, Genf, 23 P der Ansteckung verdächtig.

Gesammttotal 38 Verdachtsfälle.

Rothlauf der Schweine.

Zürich. Bez. Pfäffikon, Bauma, 2 Schw abgethan.

Bern. Bez. Pruntrut, Bressaucourt, 1 Schw umgestanden, 4 Schw verdächtig.

947 Luzern. Bez. Sursee, Ruswyl, 1 Schw umgestanden.

Freiburg. Bez. Broyé, Montet, 2 Schw verdächtig; Bez.

Veveyse, Châtel, 1 Schw umgestanden.

Waadt. Bez. Aigle, Ollon, 1 Schw umgestanden ; Bez. Payerne, Grandcour, l Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig; Bez. Pays d'Enhaut, Château d'Oex, 1 Schw umgestanden, Rougemont, 1 Schw umgestanden ; Bez. Yverdon, Yverdon, 1 Schw umgestanden, 43 Schw verdächtig -- Total 5 Schw umgestanden, 45 Schw verdächtig.

Gesammttotal 16 Fälle, 51 Verdachtsfälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Greiizdienst. Je eine Buße von Fr. 20 und Fr. 10 (Dienstvernachläßigung seitens zweier Grenzthierärzte).

Zürich. Drei Bußen von je Fr. 20 und eine Buße von Fr. 5 (Betreibung des Viehhandels ohne Patent, beziehungsweise verspätete Patenterneuerung).

Luzern. Vier Bußen von Fr. 5 und Fr. 10 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Freibnrg. Je eine Buße von Fr. 10 und Fr. 5 (unregelmäßige Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 10 (Verletzung des Art. 57 der eidg. Vollziehungs-Verordnung).

Basel-Landschaft. Eine Buße von Fr. 10 (Hausirhandel) ; eine Buße von Fr. 10 (Verletzung des Art. 80 der eidg. VollziehungsVerordnung).

Waadt. Zwei Bußen von je Fr. 20 und achtzehn solche von je Fr. 5 (Anstände betreffend Passir- und Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 5 (vorschriftswidriger Schweinetransport); eine Buße von Fr. 5 (Umgehung der Viehstandskontrole).

Wallis. Eine Buße von Fr. 5 (vorschriftswidriger Gesundheitsschein).

Au s l a 11 dl.

Frankreich. Oktober: Milzbrand, Departement Jura, 2 Ställe; Rauschbrand, Departement Doubs, 4 Ställe; Rotz und Hautwurm,

948

Departement Doubs, l Pali; Wuth, Departement Ain, 4 Fälle, Departement Hoch-Savoyen, l Fall, eine Person gebissen; Rothlauf der Schweine, Departemente Jura und Hoch-Savoyen, je l Stall..

Baden. 1.--15. November: Milzbrand, 10 Fälle; Rauschbrand, 2 Fälle; Maul- und Klauenseuche, 16 Fälle; zum Theil aus Württemberg eingeschleppt und wieder erloschen; Schafräude herrscht in Wollbach, Amtsbezirk Lörrach.

Württemberg. Oktober: Milzbrand, 36 Fälle; Rauschbrand, 7 Fälle; Rotz, 2 Fälle; Maul- und Klauenseuche, 128 neue Fälle, am Schlüsse des Monats 311 Verdachtsfälle; Lungenseuche, i Fall, l Verdachtsfall; Schafräude, am Schlüsse des Monats 2364 Seuchen- und Verdachtsfälle.

Oesterreich-Ungarn war am 26. November frei von der Rinderpest.

Tyrol und Vorarlberg. 30. November : Wuth, l Fall (Trient), 6 gebissene Hunde wurden abgethan.

Italien. 5.--11. November: Piémont und Lombardei: Rauschund Milzbrand, 17 Fälle; Maul- und Klauenseuche, 5 Fälle (Sondrio).

Tarifentscheide des

Zolldepartements im Monat November 1888.

Tarifnummer.

9.

13.

18.

30.

Zollansatz, Fr. Ct.

10. -- Képhir. Kumys.

70. -- Glycerincreme, parfümirt.

2. -- Hydrolein (calcinirte Seda mit etwas Seife).

--. 60 Poliment (Gemenge von Thonerde mit Wasserglas und Graphit gemahlen).

35 a.

5. -- Wasserglasfarbe.

38.

16. -- Restitutionsschwärze, zum Auffärben von schwarzen Wollstoffen, Filzhüten u. dgl., in Flaschen, Krügen, etc.

949 Tarif- Zollansatz, nommer. Fr. Ct.

44 a. \. 50 Der Tariferläuteruug ist beizufügen ,,jedoch ohne jede Verzierung. Flaschen mit eia- oder aufgepreßten Verzierungen fallen unter Nr. 44*.

-. 20 Faschinen zu Uferbauten; Telegrapheristangen, 53.

imprägnirt oder nicht, bloß entrindet, ohne weitere Bearbeitung, also nicht zugespitzt, nicht getheert, ohne Haken oder andere angefügte Theile; Weidenstecken, Weidenstecklinge, Weidenstöcker, Beinstöcker, d. h. 2 -- 4jährige Weidenhölzer, entästet und mit abgeschnittenen Spitzen, geschält oder nicht geschält.

Nach ,,Ahorn" ist in der Erläuterung einzuschalten 53/55. ---- "Akazienholz".

124.

3. -- Lackirtes Eisenblech.

131 a. 20. -- Eiserne Nägel mit Kopf von anderem Metall.

140. --. -- In den Erläuterungen ist nach ,,Tapeziererstiften mit vergoldetem oder versilbertem Kopf beizufügen : ,,sofern dieselben keine eisernen Bestand theile aufweisen".

196. 16.

Fischklösse in Büchsen, etc.

199.

4.

Kalbfleischklösse in Büchsen, etc.

201. 12.

Geflügelklösse in Büchsen, etc.

219. 15.

Zimmetblüthen (Zimmetnelken).

234. 20.

Klebermehl in Büchsen.

274. --.

In den Erläuterungen ist der Passus zu streichen: ,,Papier mit Gewebeeinlage, aus zwei auf eine Gewebeschicht geklebten, beziehungsweise gepreßten Schichten Papier bestehend" (siehe Tarifentscheid ad Nr. 284 vom August 1888).

:293/312. --. -- Chinesisches Gras (China-grass, Tschuma, Rameh, Rhea-Hanf, Nesselhanf), sowie Gespinnste und Gewebe aus diesem Faserstoff sind in allen Formen dem Hanf gleichzustellen.

306. 12. -- Thüren- und Fensterdichtung (sog. bourrelets).

358. 70. -- Baumwollene Hemden mit leinenen Kragen, ßrusteinsätzen und Manschetten.

361.

30. -- Baumwollstoff am Stückmit Näharbeit(plissirt,etc.);; sog. Boas-plumes, chenilleartig, aus Seide.

950

Mutationen im

Bestand der Auswanderunijs-Unteragenten im Monat November 1888.

A l s U n t e r a g e n t e n sind a n g e s t e l l t w o r d e n :

Von der Agentur Louis Kaiser in Basel: Hr. Pietro Ulrich, in Bellinzona.

Von der Agentur Rommel & Cie. in Basel: Hr. Nikiaus Röthlin, in Samen.

Zufolge Beschluß des Bundesrathes sind die in Zürich und St. Gallen domizilirten Vertreter der zum geschäftsmäßigen Verkauf von Passagebilleten ermächtigten Firma Danzas & Cie. in Basel, nämlich die HH. Gustav Ammann, in Enge-Zürich, und Christ. Hausmann, in St. Gallen, ebenfalls der gesetzlichen Aufsicht unterstellt worden.

Als Unteragent hat zu fungiren aufgehört: Von der Agentur Wirth-Herzog in Aarau: Hr. Adolf Fehlmann, in Boniswyl.

B e r n , den 1. Dezember 1888.

Schweiz. Departement des Auswärtigen: Auswanderungsweser,, (Administrative Sektion),,

Ausschreibung.

Ein Friedrich Rosenthal, angeblich geboren in Bern, Soldat in niederländisch-indischen Diensten, ist zu 8 a m a r a n g am 12. Juli 1883 im Alter von 60 Jahren gestorben. Dessen Nachlaß beträgt 7 Gulden, 67 Kreuzer niederländische Währung.

Auskunft über die Herkunft des Gensinnten wird von der unterzeichneten Amtsstelle entgegengenommen, welche auch bereit ist, die Hinterlassenschaft des Verstorbenen zu Händen der rechtmäßigen, Erben auszuwirken.

B e r n , den 24. November 1888.

Schweizerische Bundeskanzlei.

95 î

Bekanntmachung.

Nach einem unterm 27. August 1888 erlassenen Gesetze soll von diesem Tage an das Maximum der den gewesenen nordamerikanischeo Soldaten für gänzliche Taubheit zuerkannten monatlichen Pensionsrate dreißig (statt wie bisher bloß dreizehn) Dollars betragen, und es sollen die bisher bewilligten Pensionen für theilweise Taubheit dementsprechend erhöht werden.

B e r n , den 29. November 1888.

Schweizerische Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Reproduzirt.

Der Umstand, daß Deutsche, welche sich um das schweizerische Bürgerrecht bewerten, eine Urkunde über ihre definitive Entlassung aus dem deutschen Staatsverbande beibringen, hat für den Fall, daß deren Bewerbung ohne Erfolg ist, für die Betreffenden folgende Nachtheile: Eine einfache Zurücknahme der Entlassungsurkunde von Seiten der deutschen Behörden ist gesetzlich nicht zulässig, vielmehr hat jeder aus dem deutschen Staatsverband entlassene Deutsche in Gemäßheit des deutschen Gesetzes über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870, § 8, Ziff. 3 und 4, zum Behufs der Wiedererwerbung des ursprünglichen Indigenates nachzuweisen, daß er in Deutschland an dem Orte wo er sich niederlassen will, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen finde und an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältnissen sich uad seine Angehörigen zu ernähren im Stande sei.

Anderseits hat der Betreffende, weil er nicht mehr im Besitze von Answeisschriften ist, die Ausweisung aus der Schweiz durch die betreffenden kantonalen Behörden zu gewärtigen.

Künftige Bewerber um das schweizerische Bürgerrecht werden nun aufmerksam gemacht, daß der Bnndesrath für die Ertheilung der Bewilligung zum Erwerb eines schweizerischen Bürgerrechts nicht die Vorlage einer Urkunde über die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverbande ( E n t l a s s u n g s n r k u n d e ) verlangt, sondern sich mit einer vorbehaltlosen Erklärung der zuständigen auswärtigen Behörde darüber, daß für den Fall der Erwerbung eines schweizerischen Bürgerrechts die Entlassung aus dem frühern istaatsverbande bewilligt werde (Entlassungs z n s i c h e r u n g ) , begnügt.

B e r n , den 29. Februar 1884.

Die Schweiz. Bnndeskanzlei.

952

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes: N° 129, vom 1. Dezember 1888.

Rechtsdomizile. Handelsregister. Bilanz der Mannheimer Versicherungsgesellschaft.

Notenverkehr der Emissionsbanken. Be-kanntmachungen. Patentregister. Urtheile der Presse über die Handelsverträge der Schweiz mit OesterreichUngarn und Deutschland. Französischer Hanf- und Flachszoll. Obstausfuhr aus der Schweiz. Telephonwesen. Verantwortlichkeit der Handelsregisterführer. Stickereiindustrie.

N° 130, vom 4. Dezember 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregister. Wochensituation der Emissionsbanken. Bekanntmachungen. Bundesrathsverhandlungen. Handel mit Gold- und Silberabfällen. Verkehr der Centralstelle mit den Konkordatsbanken. Zolleinnahmen im November 1888.

Urtheile der Presse über die Handelsverträge der Schweiz mit Oesterreich-Ungarn und Deutschland. Handelsvertrag zwischen Frankreich und China. Französischer Salzzoll.

Pariser Weltausstellung. Seidenpreis. Situation ausländischer Banken.

B e i l a g e : Text des Handelsvertragas der Schweiz mit Oesterreich-Ungarn und französische Uebersetzung des Zusatzvertrages .zum schweizerisch-deutschen Handelsvertrag.

As 131, vom 6. Dezember 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregister. Zugsverkehr und Eisenbahnunfälle im Oktober 1888. Ein- und Ausfuhr der Schweiz im Oktober 1888. Bekanntmachungen. Situation ausländischer Banken.

B e i l a g e : Deutsche Uebersetzung des Handelsvertrages der Schweiz mit Oesterreich-Ungarn und authentischer Text des Zusatzvertrages zum schweizerisch-deutschen Handelsvertrag.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1888

Année Anno Band

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53

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.12.1888

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944-952

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10 014 182

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