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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Verweigerung der Konzession für eine Zahnradbahn von Weggis nach Staffelhöhe.

(Vom 3. Dezember 1888.)

Tit.

Neben dem Konzessionsgesuch für eine Drahtseilhahn von Weggis nach Rigikänzeli langte kurz darauf ein weiteres Konzessionsbegehren für eine ebenfalls von W e g g i s ausgehende, normalspurige Z a h n r a d b a h n mit Lokomotivbetrieb nach S t a f f e l h ö h e ein. Als Konzessionsbewerber treten auch hier Bürger von Weggis auf, nämlich die Herren Jos. H o f m a n n , Korporationspräsident, B. Z i m m e r m a n n , Gemeindeammann, H. W al dis, Korporationssäckelmeister, Kaspar Zimmermann, Direktorder Armenverwaltung, L u d w i g D a h i n d e n , Ortsrichter, und J. FreyM e y e r , während sich als Verfasser des Projektes Herr Ingenieur H. B r a c k nennt.

Die Bahn würde von Weggis weg im Wesentlichen dem Rigireitweg folgen und in Staffelhöhe in die Geleise der Arth-Rigibahn einmünden, als deren Ausbau die projektirte Linie bezeichnet wird und mit welcher zusammen sie einheitlich betrieben werden sollte.

Die Länge würde 5,3 km. betragen und eine Maximalsteigung von 25 °/o zur Anwendung kommen.

Als wesentlicher Zweck der neuen Bahn wird genannt, die Ortschaft Weggis wieder wie früher zum Ausgangspunkt für den Rigiverkehr zu machen und den letztern überhaupt zu steigern.

932 Welche Stellung die Regierung von Luzern, deren Gebiet diese Zahnradbahn einzig berühren würde, gegenüber den prqjektirten neuen Rigibahnprojekten einnimmt, ist schon in der Botschaft betr.

die Drahtseilbahn nach Rigikänzeli eingehend wiedergegeben und wir wollen das dort Gesagte, welches auch auf das vorliegende Projekt sich bezieht, an dieser Stelle nicht wiederholen. Nur das mag hier speziell bemerkt werden, daß die Gemeinde Weggis der Zahnradbahn mit Lokomotivbetrieb vor dem Seilbahnprojekt der HH. Bücher und Durrer den Vorzug gibt und Konzessionirung der Zahnradbahn befürwortet.

Wir halten für die Erledigung des vorliegenden Gesuches die gleichen Erwägungen für maßgebend, welche wir bei der Behandlung des Konzessionsbegehrens für die Drahtseilbahn näher auseinandersetzten.

Indem wir uns daher gestatten, zur Begründung auf die dortigen Ausführungen zu verweisen, beantragen wir Ihnen, auch auf das vorliegende Konzessionsgesuch für eine Zahnradbahn von Weggis nach Staffelhöhe nicht einzutreten.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 3. Dezember 1888.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der V i z e p r ä s i d e n t : Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf)

Bundesbeschluß betreifend

Verweigerung der Konzession für eine Zahnradbahn von Weggis nach Staffelhöhe.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht : 1) eines Gesuches der Herren Job. H o f m a n n , Korporationspräsident, und Mithaften in Weggis, vom 6. Februar 1888 ; 2) der Vernehm lassung der Regierung von Luzern, vom 15. Juni 1888; 3) einer Botschaft des Bundesrathes, vom 3. Dezember 1888, beschließt : 1. Auf das Konzessionsgesuch der Herren Joh. H o f m a n n, Korporationspräsident, B. Z i m m e r m a n n , Gemeindeammann, H.

W al d i s , Kovporationssäckelmeister, Kaspar Z i m m e r m a n n , Direktor der Armen Verwaltung, Ludwig D a h i n d e n , Ortsrichter, und J. F r e y - M e y e r , alle in W e g g i s , für eine Zahnradbahn von W e g g i s nach S t a f f e l h ö h e , vom 6. Februar 1888, wird nicht eingetreten.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend das Konzessionsgesuch der Rigibahngesellschaft in Luzern für ein eigenes Geleise von Staffelhöhe nach Kulm.

(Vom 3. Dezember 1888.)

Tit.

Die zu Anfang des lautenden Jahres eingereichten Konzessionsgesuche für von Weggis ausgehende neue Rigibahnen veranlaßten die Vitznau Rigibahn, sich ihrerseits für den Bau und Betrieb eines e i g e n e n G e l e i s e s von ihrer bisherigen Endstation (soweit es das Eigenthumsverhältniß betrifft) S t a f f e l h ö h e bis K u l m um die Konzession zu bewerben. Die Rigibahngesellschaft ist dabei von der Absicht geleitet, gegenüber der drohenden Konkurrenz sich vor Allem von der Arther Rigibahn unabhängig zu stellen.

Von der letztern hat nämlich die Gesuchstellerin gegenwärtig das auf Schwyzergebiet belegene und circa 1,8 km. lange Theilstüek Staffelhöhe-Kulm, für welches sie ihrerseits vom Kauton Schwyz seiner Zeit die Konzession nicht erhältlich machen konnte, in Pacht und bezahlt dafür einen, wie sie ausführt, unverhältnißmäßig hohen Pachtzins. Durch Erstellung eines eigenen Geleises bis zum natürlichen Endpunkt der Linie, Rigi-Kulm, glaubt dagegen die Rigibahn ihre Konkurrenzfähigkeit allenfalls behaupten zu können. Denn es würde dann vor Allem die hohe Pachtsumme wegfallen, beziehungsweise eine bedeutend niedrigere Ausgabe an die Stelle treten; ferner würde die Rigibahn in der Tarifgebahrung freiere Hand bekommen und Garantie für eine angemessene Abwicklung des Betriebs

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Verweigerung der Konzession für eine Zahnradbahn von Weggis nach Staffelhöhe. (Vom 3. Dezember 1888.)

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08.12.1888

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