121
als Postkommis in St. Gallen: ,,
,,
"
#ST#
,,
Hr. Jak. Haselbach, Postaspira ut, von Altstädten, in St. Gallen; ,, Job. Joseph Klaus, Postaspirant, von Niederhelfenschwyl (St. Gallen), in Thusis (Graubünden).
Bekanntmachungen von
Departementen und andern Vewaltungsstellen des Bundes.
Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 9. bis 15. September 1888.
(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der neun Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen.)
Pocken. -- Masern. -- Scharlach. -- Diphteritis und Croup. Zürich l, Bern 1.
Keuchhusten. Zürich l, Basel l, Chaux-de-Fonds l, Luzern 1.
Rothlauf. St. Gallen 1.
Typhus. Zürich l, Bern l, Chaux-de-Fonds l, Herisau 1.
Infektiöse Kindbettkrankheiten. Bern 1.
Eidg. statistisches BUreau.
122
Bulletin Nr. 17 über die
ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der
Schweiz.
vom 1. bis 15. September 1888.
Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; R = Rindvieh; Schw = Schweine Z = Ziegen; Schf = Schafe ; H = Hnn'de.
Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.
Rauschbrand.
Bern. Bez. Münster, Court l R; Bez. Delsberg, Vermes, \ R; Bez. Obersimmenthal, Boltigen, l R -- Total 3 R unigestanden.
Schwyz. Bez. Schwyz, Steinen, 2 R umgestanden.
Glarus. Bez. Hinterland, Elm, l R, Matt, 3 R, Luchsingen, l R, Schwanden, l R; Bez. Unterland, Näfels, l R, Mühlehorn, l R -- Total 8 R umgestanden.
Freiburg. Bez. Veveyse, Chätel-St-Denis, l R umgestanden ; Bez. Greyerz, Hauteville, 2 R umgestanden, 25 R abgesperrt -- Total 3 R umgestanden, 25 R abgesperrt.
Solothurn. Bez. Kriegstetten, Biberist, l R umgestanden.
St. Gallen. Bez. Gaster, Kaltbrunn, l R umgestanden.
Waadt. Bez. Aigle, Leysin, l R; Bez. Cossonay, Moiry, l R; Bez. Nyon, Arzier, l R, Bassins, l R, St-Cergues, l R ; Bez. Pays d'Enhaut, Château d'Oex, 2 R, Rougemont, l R -- Total 8 R umgestanden.
Gesammttotal 26 Fälle.
Milzbrand.
Zürich. Bez. Bülach, Rorbas, l R umgestanden, 3 R abgesperrt.
123 Bern. Bez. Delsberg, Courtetelle, l R; Bez. Münster, Elay, l R, Saules, l R, Court, l R -- Total 4 R umgestanden.
Lnzern. Bez. Willisau, Willisauland, l R urngestanden, l R abgesperrt.
Solothurn. Bez. Gösgen, Winznau, l R umgestanden.
Basel-Landschaft. Bez. Waldenburg, Diegten, l R umgestanden, 7 R abgesperrt.
Waadt. Bez. Cossonay, Orny, l R umgestanden, 3 R abgesperrt.
Gesammttotal 9 Fälle.
Maul- und Klauenseuche.
Graubünden. Bez. Maloja, St. Moritz, 2 W, 133 R, 13 Schf, (80 R*), Silvaplana, 10 St, 11 R, Sils, 3 W, (.192 R*, 10 Schw*, 113 Z*, 3 SchP), Samaden, 2 W , (60 R*, 4 Schw*), Bevers, 3 St, 2 W, 164 R, Ponte Campovasto, l W, (30 R*), Scanfs, l W, 30 ß. Die Viehmärkte in Bevers und Samaden sind bis auf Weiteres eingestellt.--Total 13 St, 11 W, 620 R, 16 Seht, 14 Schw, 113 Z, wovon (362 R*, 3 Schf, H Schw% 113 Z*).
Gesammttotal 13 St, 11 W, 763 StUck Vieh.
Verminderung seit 31. August 24 St, 10 W, 425 StUck Vieh.
Rotz und Hautwurm.
Luzern. Bez. Luzern, Luzern, 2 P der Ansteckung verdächtig.
Waadt. Bez. Pays d'Enhaut, Château d'Oex, l P abgethan; das betreffende Thier (Maulesel) kam aus dem Kanton Freiburg, wurde am Tage nach seiner Ankunft rotzkrank befunden und sofort abgethan. -- Desinfektion.
Genf. Bez. Linkes Ufer, Plainpalais, l P, Collonge-Bellerive, 2 P (l P*), Eaux-Vives, 5 P; Bez. Rechtes Ufer, Versoix, 4 P, Genthod, 4 P, Paquis, (6 P*) -- Total 22 P in Folge der im Bulletin Nr. 16 verzeichneten Fälle der Ansteckung verdächtig.
Gesammttotal 1 Fall, 24 Verdachtsfälle.
Rothlauf der Schweine.
Zürich. Bez. Winterthur, Brütten, 2 Schw abgethan, Winterthur, 2 Schw verseucht; Bez. Andelfingen, Dachsen, 8 Schw umge-
124
standen und abgethan, 3 Schw verseucht und verdächtig; Bez.
Bülach, Kloten, l Schw umgestanden, l Schw abgesperrt-- Total 11 Schw umgestanden und abgethan, 6 Schw verseucht und verdächtig.
Bern. Bez. Laufen, Laufen, l Schw, Röschenz, 2 Schw; Bez. Pruntrut, Bressaucourt, 21 Schw ; Bez. Konolfingen, Gysenstein, 9 Schw -- Total 33 Schw umgestanden.
Luzern. Bez. Sursee, Triengen, 2 Schw umgestanden, Winikon, l Schw umgestanden; Bez. Willisau, Altbüron, 2 Schw umgestanden, Grossdietwil, l Schw umgestanden, Uffikon, l Schw umgestanden, Lengnau, l Schw umgestanden, 10 Schw verdächtig -- Total 8 Schw umgestanden, 10 Schw verdächtig.
Schwyz. Bez. Einsiedeln, Einsiedeln, l Schw abgethan.
Freiburg. Bez. Saane, Posieux, 28 Schw verdächtig, Grolley, 3 Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez. Broye, Montet, 2 Schw umgestanden, 10 Schw verdächtig, Estavayer, 2 Schw umgestanden, Cugy, l Schw umgestanden, 7 Schw verdächtig, Aumont, l Schw verdächtig; Bez. See, Praz, l Schw verdächtig, Wallenried, 5 Schw verdächtig, Murten, 2 Schw verdächtig; Bez. Veveyse, Attalens, 2 Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig -- Total 10 Schw umgestanden, 57 Schw verdächtig.
Appenzell A. Eh.
standen.
Bez. Hinterland, Stein, l Schw umge-
Aargau. Bez. Aarau, Hirschthal, l Schw umgestanden.
Waadt. Bez. Aigle, Ormont-dessous, l Schw umgestanden; Bez. Aubonne, Aubonne, l Schw verdächtig, Ballens, l Schw umgestanden, Bière, l Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig, Longirod, l Schw umgestanden; Bez. Echallens, Echallens, l Schw umgestanden, l Schw verdächtig, Rueyeres,, 2 Schw verdächtig, Pailly, 2 Schw verdächtig, Fey, 2 Schw verdächtig, Dommartin, l Schw umgestanden, l Schw verdächtig, Vuarrens, l Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez. Lausanne, Lausanne, 2 Schw umgestanden; Bez. Lavaux, Lutry, l Schw verdächtig, Villette, l Schw verdächtig; Bez. Morges, Lussy, l Schw umgestanden; Bez. Nyon, Signy, l Schw umgestanden, Gland, l Schw umgestanden, 4 Schw verdächtig; Bez. Oron, Montpreveyres, l Schw verdächtig, Cullayes, l Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig; Bez. Pays d'Enhaut, Château d'Oex, 2 Schw umgestanden, Rougemont, 3 Schw umgestanden; Bez. Rolle, Gilly, l Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez. Vevey, Châtelard, 2 Schw verdächtig -- Total 31 Schw umgestanden, 28 Schw verdächtig.
125 Genf. Bez. Rechtes Ufer, Meyrin, 2 Schw l Schw verdächtig.
umgestanden,
Gesammttotal 104 Fälle, 102 Verdachtsfälle.
Baude.
Bern. Bez. Schwarzenburg, Ryffenbach, Gesammttotal 9 Fälle.
(9 Schf*).
Konstatirte Gesetzesverletzungen.
Freiburg. Zwei Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).
Schaffhausen.
Gesundheitsscheine).
Zwei Bußen von je Fr. 5 (Nichtabgabe der
Thurgau. Eine Buße von Fr. 10 und zwei Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).
Waadt. Zwei Bußen von je Fr. 10 und sechs Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine) ; zwei Bußen von je Fr. 5 (Verletzung der Vorschriften über Alppolizei) ; zwei Bußen von je Fr. 5 (Umgehung der Kontrole des Viehinspektors) ; zwei Bußen von je Fr. 30 (Verkauf gesundheitsschädlicher Würste).
Genf.
schein).
Eine Buße von Fr. 5 (unregelmäßiger Gesundheits-
.A-u. s l a ad.
Baden. 1.--15. September: Milzbrand, 4 St mit 21 R, wovon 4 R umgestanden; Rauschbrand, 3 St mit 19 R, wovon 3 R umgestanden.
Schwaben und Neuburg. August: Milzbrand, l Fall; Rotz, 2 Fälle; Maul- und Klauenseuche, 355 Thiere verseucht und der Ansteckung verdächtig; Schafräude, 737 Thiere verseucht und
Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. IV.
9
126
Oesterreieh-Ungarn. 14.
September : Lungen- Maul- und Rotz und Rausch- Rothseuche. KlauenHautund lauf.
seuche. wurm. Milzbrand,
Wuth.
Bezirke.
Bezirke.
Bezirke.
Bezirke.
Bezirke.
Bezirke.
1 3 15 4 2 -- -- -- -- -- -- 5
5 1 1 -- -- -- -- -- -- -- -- 1
3 -- 3 1 -- -- -- 2 -- -- -- 5
8 -- 3 -- -- 1 1 -- -- 1 -- 22
7
--
Galizien . . . .
Mähren . . . .
Böhmen . . . .
Nieder-Oesterreich Schlesien . . .
Dalmatien .
. "' Bukowina . . .
Krain . . . .
Ober-Oesterreich .
Karaten . . . .
Küstenland . .
Ungarn (4. Sept.)
4
10 3 2 -- -- -- 4 1 1 6
-- -- -- -- --
-- --
--
Tyrol und Vorarlberg. 14. September : Die Maul- und Klauenseuche herrscht in Wermiglio, Pejo, Fieberbrunn, Daone, Breguzzo, Lardaro, Roncone, Bondo und Terminago; im Bezirk Bregenz ist dieselbe erloschen.
Oesterreich-Ungarn war am 10. Sept. frei von der Rinderpest.
Italien. 20.--26. August: Rausch- und Milzbrand, circa 350 Fälle ; Rotz, 8 Fälle ; die Maul- und Klauenseuche herrseht in der Provinz Sondrio in großer Ausdehnung; vereinzelte Fälle in der Provinz Cremona.
127
Viehverkehr mit dem Auslande.
Vergleichende Darstellung der Vieheinfuhr nach der Schweiz in den
Monaten Mai, Juni, Juli und August der Jahre 1885--1887 und des Jahres 1888. *) Durchschnittliche Einfuhr
Bezeichnung der Waare
Einfuhr während
1888
1888
Mehr- Mindereinfuhr einfuhr
bis 1887
Stück
Stück Stück
1,875
2,219
344
-- --
der Jahre
Zolltarif
1RRR IOO9
Pferde
alter
3.--
neuer
g
Kindvieh mit oder über 150 kg. Ge-wicht: . .
16,312
9,984
h ) Nutzvieh . . . .
a) Schlachtvieh
9,164
3,753
Kindvieh von 60--150 kg.
Gewicht
8,730
10,566
Kälber unter 60 kg.Gewicht
1,686
1,935
Schweine mit oder über 25 kg. Gewicht . . .
Schweine unter 25 kg. Gew.
10,072
4,453
10,258 27,421
30,068
Schafe und Ziegen
. .
2,261
1,836 249
6,328
5,411
5.-- 25.-- 5. - 25.-- 2.
--
1. --
5. -- 3.--
-- 5,619 2. -- 8.-- -- 7,997 1.-- 3.2,647 -- --.50 --.50
*) Anmerkung. Eine Vergleichung der während dieser Perioden maßgebenden Fleischpreise auf den Plätzen Zürich, Bern und Langenthal hat nach dem Marktbericht des landw. Centralblattes ergeben, daß trotz des erhöhten Zolles und der konstatirten erheblichen Midereinfuhr durchaus kein Preisaufschlag eingetreten ist.
B e r n , den 15. September 1888.
Schweizerisches Landwirthschaftsdepartement.
128
Verpfändung einer Eisenbahn.
Der Verwaltungsrath der im Bau befindlichen und demnächst zu eröffnenden Schmalspurbahn Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds stellt bei dem Bundesrathe das Gesuch um Bewilligung der Verpfändung der genannten Linie im ersten Rang behufs Sicherstellung eines auf die Erstellung der Bahn zu verwendenden Anleihen« im Betrage von Fr. 107,000.
Bezüglich des Umfanges des Pfandrechtes soll im Allgemeinen Art. 9 des Verpfändungsgesetzes Regel machen. Soweit aber die zu verpfändende Schmalspurbahn auf dem doppelspurigen Unterbau der Linie des Jura-Neuchâtelois (1000 m.) oder an der Böschungderselben (500 m., vor dem Bahnhof Chaux-de-Fonds) angelegt wird, begreift das Pfandrecht nur die Oberbaueinrichtungen und sonstigen Anlagen, ohne Grund und Boden, welcher vielmehr int Eigenthum des Kantons Neuenburg verbleibt.
Gemäß Art. 2 des Verpfändungsgesetzes wird obiges Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht unter Ansetzung einer mit dem 25. September nächsthin auslaufendeu Frist,, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung bei dem Bundesrathe einzureichen sind.
B e r n , den 4. September 1888.
3 s Im N a m e n des s e h w ei z. B u n d e s r a t h es r Die Bundeskanzlei.
Verpfändung einer Eisenbahn.
Die Verwaltung der Birsigthalbahn in Basel sucht mit Eingabe vom 25. August 1888 um die Bewilligung nach zur Verpfändung der im Bau befindlichen Fortsetzung ihrer Linie von Therwyl nach FlUhen (mit eigenem Bahnkörper"), sowie des auf das Theilstück entfallenden Antheils am gesammten Betriebsmaterial (Art. 25 des Verpfändungsgesetzes). Das Pfandrecht soll zur Sicherheit eines auf die Erstellung der Fortsetzung zu verwendenden 4 V* °/o Anleihens im Betrage von 150,000 Franken dienen.
Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird vorstehendes Verpfändungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht unter Ansetzung einer
129 mit dem 25. September nächsthin ablaufenden Frist, innert welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung bei dem Bundesrathe einzureichen sind.
B e r n , den 4. September 1888.
s a Im N a m e n des S c h w e i z . B u n d e s r a t h es: Die Bundeskanzlei.
Bekanntmachung.
Ein vor Kurzem in den Vereinigten Staaten erlassenes Gesetz verfügt u. A. Folgendes: ,,Alle Pensionen, welche auf Grund der allgemeinen Pensionsgesetze bisher bewilligt worden sind oder in Zukunft bewilligt werden für Wittwen von Soldaten , deren Tod auf eine seit März 1861 im Dienste entstandene Ursache zurückzuführen ist, sollen vom Datum des Todes des betreffenden Soldaten an ausbezahlt werden. a Diese Bestimmung betrifft alle Soldatenwittwen, welche ihr Pensionsgesuch am oder nach dem 1. Juli 1880 eingereicht haben; denn denjenigen, die es früher gethan, ist schon ohnehin die Pension vom Todestage des Mannes an entrichtet worden.
Wittwen, auf welche jene Vergünstigung Anwendung findet, haben einfach dem Perisionsamte schriftlich ihre Namen und die Nummer ihres Pensionsscheines bekannt zu geben.
B e r n , den 8. September 1888.
Schweizer. Bundeskanzlei.
Bekanntmachung.
Es kommt sehr oft vor, daß schweizerische Civilstandsbeamte versäumen oder sich weigern, ihre Unterschriften auf Civilstaadsakten, die sie anläßlich von Eheschließungen schweizerischer Bürger
130
in Italien auszustellen haben, durch die Staatskanzlei ihres Kantons beglaubigen zu lassen, so daß die schweizerische Gesandtschaft in Rom sich genöthigt sieht, dieselben zurückzusenden. Daher unnütze Zögerungen und Kosten.
Die unterzeichnete Amtsstelle sieht sich infolge dessen veranlaßt, unter Hinweis auf die schon früher gegebenen Weisungen (Geschäftsbericht 1881 : Bundesblatt 1882, II, 744) und auf die Uebereinkunft mit Italien vom 11. Mai 1886 (Amtl. Samml. n. F. IX, S. 32) daran zu erinnern, daß sämmtliche nach Italien bestimmte civilstandsamtliche Urkunden von den StaatskanxJeien legalisirt sein müssen.
B e r n , den 31. März 1888.
Schweiz. Bundeskanzlei.
Reproduzirt im September 1888.
Bekanntmachung.
Samstag den 29. September nächsthin, des Nachmittags von 3 Uhr an, findet im Konferenzsaale des Nationalrathes die Ausloosung der am 31. Dezember 1888 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen des eidgenössischen Anleihens von 1887 im Betrage von Fr. 675,000 statt, was hiemit bekannt gemacht wird.
B e r n , den 22. September 1888.
Eidg. Finanzdepartement.
Bekanntmachung betreffend Anstellungsgesuche.
Veranlaßt durch fortwährend bei ihr anlangende Anstellungsgesuche macht die Oberzolldirektion neuerdiugs aufmerksam, daß von der zuständigen Behörde keine neuen Stellen ohne dienstliche Notwendigkeit kreirt werden, und daß somit Anstellungsgesuche
131 nur in diesen Fällen, oder bei Erledigung bereits bestehender Stellen, sofern solche zur Wiederbesetzung gelangen, Berücksichtigung finden können.
Da ferner den Zollgebietsdirektionen das Vorschlagsrecht bei Besetzung von Stellen in den Zollgebieten zusteht, so sind bezügliche Bewerbungsschreiben an die betreffende Zollgebietsdirektion zu richten, wobei der Ausweis über Kenntniß wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen zu leisten, das Alter, der Heimathovt, sowie die bisherige Beschäftigung des Postulanten anzugeben und ein amtliches Zeugniß über Ehrenfähigkeit und guten Leumund beizufügen ist.
B e r n , den 1. August 1884.
Eidg. Oberzolldirektion.
Keproduzirt im September 1888.
Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes: JV» 103, Tom 15. September 1888.
Handelsregister. Fabrik- und Handelsmarken. Bekanntmachungen : Material-Ausschreibung. Konsularbericht von Madrid. Pariser Weltausstellung von 1889. Handelspolitisches. Zollweseii des Auslandes : Italien. Seidenkultur in Japan. Situation ausländischer Banken.
JV» 104, vom 19. September 1888.
Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregister. Bundesrathsverhandlungen. Einfuhr von Alkoholica im August 1888. Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. Wochensituation der schweizerischen Emissionsbanken. Der schweizerische Niederlagsverkehr pro 1887. Pariser Weltausstellung von 1889.
Zollwesen des Auslandes : Italien. Situation ausländischer Banken.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1888
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
42
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.09.1888
Date Data Seite
121-131
Page Pagina Ref. No
10 014 103
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