456

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Bekanntmachung.

Da der auf Ansuchen der Stickerei-Industrie versuchsweise bewilligte Deklarationsmodus für die Ausfuhr von Stickereien und Plattstichgeweben (s. Bundesblatt vom 25. Februar 1888, S. 434) sieh in der Praxis als undurchführbar erwiesen hat, ist vom Zolldepartement angeordnet worden, daß der Versuch einzustellen und die statistische Anschreibung wiederum wie früher gemäß den allgemeinen Vorschriften vorzunehmen sei.

Den betreffenden Exportfirmen, sowie den Tit. Güterexpeditionen und Speditionshäusern, wird von dieser Verfugung hiemit offiziell Kenntniß gegeben.

B e r n , den 19. April 1888.

Eidg. Oberzolldirektion.

Bekanntmachung.

Separat-Abzüge des nachfolgenden Verzeichnisses (Preis 20 Cts.

per Exemplar) sind bei den Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei der unterzeichneten Stelle gegen Einsendung des Betrages in Briefmarken erhältlieh.

B e r n , den 23. April 1888.

Schweiz. Oberzolldirektion.

457

Aenderungen des

schweizerischen Zolltarifes und des statistischen WaarenVerzeichnisses auf 1. Mai 1888.

Stat. Nr.

bisher.

neu.

Zollansatz

Einfuhr.

bisher.

I. Abfälle und Düngstoffe.

1-a

1-a1

1-a

2

1-b

1-b

1-a

1-6

1-c

Abfälle, vegetabilische: -- Traber /TresterJ, Weinhefe

neu.

Fr. Ep. Fr. Rp.

per q. per q. ;

.

frei

frei

-- Branntw-einspulig (Schlempe); Oelkiichen u. dgl. Rückstände von ausgepreßten Früchten und öligen Samen; etc.

frei

frei

frei

frei

frei

frei

Abfälle, mineralische-- Abfälle der Eisenbearbeitung, der Glasfabrikation, von Seifensiedereien ; Scherben von Glasund Thonwaaren; etc. .

-- Münzgekrätz, gold- und silberhaltige Asche, Schlacken, etc.

Sf Zusätze zu bisherigen Positionen, neu hinzugekommene Positionen, sowie solche, die vom 1. Mai an statistisch getrennt werden, sind cursiv gedruckt. Die Aenderungen in den Zollansätzen nnd in den statistischen Nummern sind mit fetten Zahlen angedeutet. Die zur Zeit noch gebundenen Positionen figuriren in diesem Verzeichnisse nicht.

458 Stat. Nr.

bisher.

neu.

Einfuhr.

I. Abfälle und Düngstoffe.

Zollansatz bisher.

neu.

Fr. Rp. Fr. ßp.

per q. per q.

Düngstoffe : -- Guano; Phosphorite, Phosphate; Knochenmehl; etc.: 2/3

4

3

-- -- nicht aufgeschlossen, ferner Ammoniaksahe, rohe, Ammoniak , schwefelsaures , Chlorkalium, Kalidünger; Abfallschwefelsäure *) .

4

-- -- aufgeschlossen; ferner K unstdüngei1 -- .20 --.20

frei

frei

II. Chemikalieu.

9-b

11

A. Apotheker- und Drogueriewaaren.

g.bto Milchzucker 10.-- 10.-- Pharmaceutische Präparate, wie z. B.

11 Pulver, Pastillen, Pflaster, Pillen, Salben, Tincturen, ätherische Oele % und Essenzen: in Engros-Packung, d. i. theilungsfähig für den Detailverkauf 40.-- 40. -- '

B. Chemikalien für gewerblichen Gebrauch.

16 16

16-r 16-r

Eisenbeize wird gestrichen , a. Nr.

i6-f (neu).

Eisenbeize . . . --.30 --.30 16-f* ·*- / 1 --.30 --.30 16-r Eisenvitriol 2 16-r Kupfer- u n d Zinkvitriol . . . . --.30 --.30 16 v

*) Früher unter stat. Nr. 2.

* Die frühere stat. Nr. 16-f hioß: Holzessigsäure, rohe (Essigsäure aus Holzessig), s. Nr. 17-1* (neu).

459 Stat. Nr.

bisher. 1 neu.

Zollansatz

Einfuhr.

bisher.

II. Chemikalien.

B. Chemikalien für gewerblichen Gebrauch.

17

17

17

·J^-bisl

17

JiJ-bls3

17 17 M-l 16-f

JiJ-tisS

18 18

18

18

17.bis4

17-J1

neu.

i ;

Fr. Rp. Fr. Rp. ' per q. per q.

Arsensäure; Chlor aluminium ; Chlorzink; Holzgeist, roher; Kalk, doppeltschwefligsaurer ; Natronsalze, anderweitig nicht genannte; Paraffin; Schwefeläther; Schwefelarsenik; Zinkstaub; etc. . .

1. --

1_

Anthracen; Benzoesäure ; säure; Naphtol

1. --

1.--

Bittermandelöl, künstliches; Rhodansalz /RhodankaUum] . . .

Gallussäure; Phtalsäure; Resorcin

1.--

1.--

1. --

Salicylsäure, rohe Grünspan

l._ -j

1.-- ^ _

Gerb-

j[_

17-J2

Holzessig, Essigsäure, rohe, mit brenzlichem Geruch . . . . --.30 Nachstehend nicht genannte zube18 reitete Hülfsstoffe 2. -- jg.bisl Antimonoxalat (oxalsaurer Brechweinstein]; Brechweinstein; Brom und Bromsalze; Carbolsäure /Phenylsäure/, reine; Citronensäure; Kali, blausaures {Cyankaliumj ; Phosphor, weißer und rother; Weinsteinsäure . . . 2. 18.w.a Fettlaugenmehl /sog. Waschpulver]; Phönixlauge (Lessive Phénix] und sog. Waschkrystall ; Stärke2. -- fabrikate 18.W.8 Salicylsäure, reine 2.--

1.--

2.--

2. --

2. -- 2.--

460

! Stat. Nr.

· bisher. neu.

Einfuhr.

i

II. Cbemikalien.

i

i

3l

31

31-a 31-6

Î31

!ai

C. Farbwaaren.

Orlean; Orseille , präparirte; Safflor ; eie Cochenille . . . .

. . . .

Zollansatz bisher. neu.

| (

Fr. Rp. Fr. Kp. !

per q. per q.

4. --

4. -- 4. -- 4.--

-- abgerieben Chromgelb; Chromgrün; Mineralblau; Pariserblau; Smalte; Ultramarin .

Firnisse und Lacke aller Art, mit Ausnahme von Oelfirni/3 . . .

3.-- 3.--

3.-- 5.--

3.50

7- -- l

7

1. -- '

7. --

7.--

4. -- 4. --

Blei weiß und Zinkweiß:

-35 Ï35 ;36

35 35 a 36

39

39

39

39-a

Oelfirni/3

53

IV. Holz.

Bau- und Nutzholz, gemeines: -- roh (rund), oder bloß mit der

J 53

--.05 --.20 53-a

53-a

53-b 54-d

53-b 53-c

54-b/d 54 54- a 54-a1

-- Flechtweiden , roh , nicht geschält *) ; Reif holz . . . . --.05 --.20 -- Rebstecken --.05 -.80 i -- Faßholz, rohes --.40 --.20 ·-- in der Längenrichtung gesägt oder gespalten (Schnittwaaren, Schindeln, etc.): -- -- eichenes --.40 --.40 -- -- Bretter, weichhölzerne . . --.40 1.--

') Flechtweiden, geschält, s. stat. Nr. 55-a (neu).

461 Stat. Nr.

bisher.

neu.

54- b

54-a2

54-c

54-as

54-e 54

4

55

54-a 54-a5 55

53-a

55-a

61

61

62

62-a 62 63

63

64-b

Zollansatz bisher. neu.

Er. Rp. Fr. Rp.

per q. per q.

Einfuhr.

IV. Holz.

Bau- und Nutzholz, gemeines : -- in der Längenrichtung gesägt oder gespalten (Schnittwaaren, Schindeln, etc.) : -- -- Bretter, harthölzerne, andere a l s eichene . . . . --.40 -- -- Latten, Schwellen, etc., andere a l s eichene . . . . --.40 Fourniere, andere als eichene --.40 -- -- Schindeln --.40 -- abgebunden .

. .

.

-- . 60

-- Flechtweiden, geschält . . . --.05

1.-- 1.-- 1.-- 1.--

1.50 2.--

Grobes Verpackungsmaterial (Packkisten , Packfässer u. dgl.) für trockene Gegenstände . . . . --.50 1.50 Holzwaaren : 62 -- vorgearbeitete, gehobelte, nicht zusammengesetzte ; Holzdraht zur Züudhölzchenfabrikation 2. -- e.-- 62-a -- zu Faßdauben vorgearbeitetes Holz, gehobelt, nicht abgepaßt, 2. -- e.-- -- Riemen oder unverleimte 62-b Bodentheile für Parqueterie . 2. -- 4.-- -- fertige, grobe, aus gemeinem 63 Holze; Drechsler-, Tischler- und Wagnerarbeiten : roh, nicht bemalt, nicht fournirt, ohne 4. -- 4. -- Metallbeschläge -- Tafeln oder verleimte Boden63-a theile für Parqueterie . . . 4. -- 4. -- 64-w -- Böttcherwaaren, Fässer, montirt und demontirt 15.-- 15.--

462 Stat. Nr.

bisher.

Einfuhr.

neu.

Zollansatz bisher. neu.

Fr. Rp. Fr. Rp.

per q.

IV. Holz.

Tischlerarbeiten, Möbel und Möbeltheile, aus gemeinem Holz: 65 -- bemalt, gefirnißt, fournirt; Stäbe zu Rahmen, lackirt . . 16.-- Korbflechterwaaren von ungeschäl70 ten, ungespaltenen Ruthen; Besen 2. -- Korbflechterwaaren, grobe, von ge71 schälten, gespaltenen Ruthen, von Rohr oder Holzspänen , gebeizt oder ungeheizt; Siebmacherwaaren. arobe 8. -- Korbflechter- und Siebmacherwaaren, feine: roh, gebeizt, gefirnißt, lackirt, gefärbt, polirt, etc. : -- Siebmacherwaaren, feine . . 40.-- 72-a · 1 72-a -- Korbflechterwaaren, nicht in Verbindung mit andern Materialien, Holz ausgenommen 16. -- -- Korbflechterwaaren, in Verbin72-b dung mit andern Materialien, Textilstoffe ausgenommen . . 16.--

65 70

71

72

72-a 72-a

358 QKQ O iJtJ

1

Qfin

1

73

16.--

e. --

12.--

40.-- 16.-- 16.--

Ì

358-aV> 1 *J\J\J

per q.

f

72-c

73

--

Korbflechterwaaren,mitTextilstoffen ausgeschlagen, gefüttert ( 30--| oder gepolstert 40.4 1 100.-- 100.-J Bürstenbinderwaaren : grobe, in Verbindung mit Holz oder Eisen, nicht lackirt, nicht polirt 20. - 25.--

463

Stat. Nr.

bisher.

neu.

Zollansatz

Einfuhr.

bisher. neu.

Fr. Rp. Fr. Kp. i per q. per q.

V. Landwirtschaftliche Erzeugnisse.

75

75 _bis

Cichorienwurzeln, frische

.

. .

frei

frei

VI. Leder.

83 \ 411 l tii]

83

83

83-a

87 88 89

87 88

89

89-a

89

Lederwaaren aller Art, Schuhwaaren ausgenommen : O -- Reiseartikel (Koffer, Taschen etc.'), ganz oder theilweise aus Textilstoffen (Wachstuch, Segeltuch, Zwillich u. dgl.~) /16.-X verfertigt

70.--

1 30. -/ -- Lederwaaren, fertige . . . . 30.-- 30.--

Schuhwaaren : -- aus zugeschnittenen Geweben, mit Ledersohle : ausHalbseide,Seideod.8ammet -- -- aus andern Geweben -- vorgearbeitete Bestandtheile von Schuhwaaren aller Art, solche aus Leder ausgenommen . . . .

-- vorgearbeiteteBestandtheilevon Schuhwaaren aller Art, aus Leder

1

|

80.-- 150. -- I 35.-- 50.30.-- 40.-- 30.-- 30.--

VII. Literarische, wissenschaftliche und Kunst-Gegenstände.

Q-l C7 J.

01 ff J.

91

91-a

93

93

93 93

93-a 93-b

Land- und Seekarten

1. _ 1. --

1.-- 1.-- i !

·ii

Instrumente, musikalische : -- Pianinos, . Tafel- und Flügel16.-- 16.-- klaviere, Harfen -- Orgelwerke, Harmoniums . . 16.-- 16.--!

-- Uebrige Saiten-, Blas- und i 16.-- 16.--| Schlaginstrumente, etc.

464

Stat. Nr.

bisher. ! nen.

Einfuhr.

VIII. Mechanische Gegenstände.

105 111

111 111

Zollansatz bisher.

neu. |

Fr. Rp. Fr. Rp. !

per q. per q.

B. Maschinen und Fahrzeuge.

Nähmaschinenund Strickmaschinen 4. -- 4. -- Fuhrwerke und Schlitten zum Personentransport, mit Ausschluß der Kinderwagen und -Schlitten, ad valorem 1 Krankenfahrstühle u. Velocipede 10% 10 % 111-a Kinderwagen, -Schlitten und Krankenfahrstühle 10% 10% 111-b Velocipede (Bicycles, Tricycles, etc.) 10% 10% 105-i 111

IX. Metalle.

B. Eisen.

Fr. Rp. Fr. Rp.

124 122-a Dekapirte Bleche mit abgescheerten per q. per q.

Ecken von iO cm. Schnittlänge 3.-- 1. 70 Waaren aus Schmiedeisen, schmiedbarem Eisenguß, Stahl, Blech, Draht: gemeine, auch in Verbindung mit Holz : 130 130 -- roh, abgedreht, gefeilt, mit 7. -- 7. -- Grundfarbeübertüncht,getheert 130 \ 1 -- abgeschliffen, verzinnt .

7.-- 7 ISO"' 130-a/

G. Edle Metalle.

152 152 152 152 152

'

Gold, Silber, Platina: 152 -- Gold, gemünzt . .

. .

152a -- Silber, gemünzt 152-Î) -- Gold, unbearbeitet, auch mit andern Metallen legirt (Güldischbarren) . . .

152-c -- Silber, unbearbeitet, auch mit andern Metallen legirt (argent doré} . . . .

152-d -- Platina, unbearbeitet oder in Münzen

frei frei

frei frei

frei

frei

frei

frei

frei

frei

465 Stat. Nr.

bisher.

Zollansatz

Einfuhr.

bisher.

neu.

°

neu.

Fr. ßp. Fr. Rp.

per q. per q.

X. Mineralische Stoffe.

Kalk, Gyps, Cernent: 167

167

168 168 169 169 170 170

-- fetter Kalk und Gyps, gebrannt oder gemahlen -- .10 --.20 -- hydraulischer Kalk -- Romancement

. . . . --.20 -.40 --.50 -.40

-- Portlandcement, Schlacken-und --.70 --.80 Puzzolancemente Steiuhauer- u. Steindrechslerarbeiten:

180

180

180

180-a

184

184

-- aus Marmor und andern,\j edleren Steinarten

5.-

-- vorgearbeitete Statuenkörper aus den sub 180 genannten S. -- 5. -- Steinarten . . .

.

Asphalt und Erdharze aller Art; Braunkohlentheeröl, ungereinigtes --.30 --.30 [undurchsichtiges*)

185 185 186 186

5.--

,

Asphaltfilz , Asphaltröhren , Holz--.60 cement 186 Petroleum, roh, und Petroleum1.25 destillate 186-a Andere nicht genannte Mineral- und 1.25 Theeröle, roh oder gereinigt

1. --

1.25 1.25

XI. Nahrungs- und Genußmittel.

187 187 Schweineschmalz 188 188 Butter, frisch, gesotten, gesalzen 188 188-a Margarinbutter und übrige sogen.

Kunstbutter Bundesblatt. 40. Jahr. Bd. II.

1.50 3. --

3. -

3.--

8. --

8.--

31

466

!

Stai Nr.

Einfuhr.

bisher. ' neu.

· XI. Nahrnngs- und Gemißmittel.

Zollansatz bisher.

neu.

Fr. Kp. Fr. Ep.

per q. per q.

/-·SO1! 2.-- \1-2/ 4 Fleisch, frisch geschlachtetes . . . 2. 3. -- 6. -- Geflügel, lebendes Geflügel, getödtetes 8. - 12.-- 8. -- 12.-- 201-a 201-"'" Wildpret 8. -- 20.-- 201-a 201-a Wurstwaaren [Charcuterie) Tafeltrauben, frische 204 204 2.50 4. 191 198 200 201

191 198 200 201

Eier

.

Südfrüchte : -- Weinbeeren (getrocknete Tafeltrauben) 3. -- 3. -- 208 208-a -- Rosinen (Corintheri) . . . . 3. -- 25.-- Mühlenfabrikate : 216 -- Getreide, Mais, Hülsenfrüchte in 216 geschrotenen , geschälten oder gespaltenen Körnern, Graupe, Gries (Hartweizengries ausgenommen), Grttlze . . . . 1.25 2.50| /l-- 81 2.50 216-a 216-a -- Reis in geschälten Körnern \1.25 / -- Mehl von Getreide, Mais, Reis 216-b 216-6 oder Hülsenfrüchten . . . . 1.25 2.50.

!

1.25 1.25 216 216-"" -- Griese aus Hartweizen .

218 -- Zwieback und feine Bäcker218 waaren ohne Zucker . . . . 10.-- 15.-- J5.50*) 15.-- -- Teigwaaren 218-a 218-a \10.-*J 1 3 Bis 1. März 1888 (Ablauf des Handelsvertrages mit Italien).

Vom 1. März 1888 an bis Ende April 1888 (bisheriger Generalzolltarif).

3 Reis, in geschälten Körnern : bis 1. März 1888 (Ablauf des Handelsvertrages mit Italien) Fr. 1. -- ; vom 1. März bis Ende April 1888 Fr. l. 25, bisheriger Generalzolltarif.

4 Teigwaaren : bis 1. März 1888 (Ablauf des Handelsvertrages mit Italien) Fr. 5. 50; vom 1. März bis Ende April 1888 Fr. 10. -- (bisheriger ! Greneralzolltarif).

208

208

467

Stat. Nr.

bisher.

Zollansatz

Einfuhr.

nen.

bisher.

neu.

Fr. Kp. Fr. Rp.

XI. Nahrungs- und Gemißmittel. per q. per q.

220

220

223 223 224 224

224

Honie

.

. .

. . . .

8. --

15.--

4. -- Cichorienwurzeln, getrocknete . . --.60

8. -- 1. -

Kaffeesurrogate aller Art: in trockener Form

224-a Feigen, geröstete, unter Nachweis ihrer Verwendung zur Fabrikation von Kaffeesurrogaten . .

Käse: 225 225 -- Weichkäse 225 225-a -- Hartkäse 234 234-a Kindermehl in Paketen, Büchsen, etc.

Tabak: 239 239 -- fabrizirter Tabak: Rauch-, Schnupf- und Kautabak . . .

-- Cigarren und Cigaretten . . .

240 240 Bier- und Malzextrakt: in Fässern .

247 247 Weintrauben, frische, zur Wein251 251 bereitung .

.

.

.

.

Wein in Fässern : -- Naturweine 252 252 252 252-a -- Kunstweine Wein in Flaschen oder Krügen : 253 253 -- Naturweine 253 253-a -- Kunstweine 252) 253 256-a Wermuth in Fässern, Flaschen 256 i oder Krügen . .

. . . .

--.60 4. _ 4. --

1.-- 4

4. --

20.-- 20.-- 50.-- 75. -- · 100.-- 150. -- !

3.50 g 2.50

4.--

3.50 3.50

6. -

3.50

3.50 3.50 3.50 20.-

rs.so^

16.Ï16.-M \ /

1 Bis 1. März (Ablauf des Handelsvertrages mit Italien) Fr. 3. 50; vom 1. März an Fr. 16. --.

468 Stat. Nr.

bisher.

Einfuhr.

neu.

Zollansatz bisher.

neu.

Fr. Kp. Fr. Kp.

per q. per q.

XIII. Papier.

266

267*

266 266-a

268-a 268

Faserstoffe zur Papierfabrikation : -- in nassem Zustande . . . . --.60 -- getrocknet 1.50 Packpapier , graues , Strohpapier, gelbes, und Löschpapier: beidseitig rauh, d. i. zum Drucke nicht verwendbar . . . .

. . .

268-a 268-a Wachs- und Theerpapier w 268 269- " Glas-, Rost- und Schjnirgelpapiev .

1.25 1.25

3. -- 3. -- 3. -- 3. 3.50 10.--

269-a 269-a Druck- und Schreibpapier, geleimt oder angeleimt; Pack- und Löschpapier, soweit sie nicht unter Nr. 268 fallen, Filtrirpapier, Zeichnungs- und Postpapier: einq 7_ farbiar w 271-b 271- » Papierwäsche 30. -- 50.-- 276 276 Spielkarten 80.-- 120. --

XIV. Spinnstoffe.

A. Baumwolle.

281-a 281-a 282 282 280-fo Ì

&\J\J U I 281-a/ 282-a

Garne: 11 -- doublirt: gefärbt 11.-- -- auf Spuhlen, in Knäueln oder kleinen Strängchen (für den Detailverkauf hergerichtet! .

20.-- 35.-- -- drei- oder mehrfach gezwirnte, /8- J)\ 35.-- gefärbte Garne in Strängen *)

* Die frühere statistische Nummer 267 fällt dahin.

*) Inclusive unächte Vigognegarne.

\n.- ;

469 Stet Nr.

bisher.

286 286-a 286-0 286-c 287 287 b

Einfuhr.

neu.

bisher.

XIV. Spinnstoffe.

A. Baumwolle.

Gewebe: -- glatte, geköperte: -- -- gebleicht 286 bunt (buntgewebt) . . .

286-a 286-6 -- -- gefärbt 286-c -- -- bedruckt -- Sammet u. sammetartige Gewebe 287 28 7 -bis i -- brochirte Gewebe (Tüll, Gaze, Mousseline, brochirt) . . . .

287-c 287-1"82 287-d

287 .bi» 3

288 289

288 288-a

289

289

291

289-a 291

292

292

292-a 292- a

Zollansatz

-- Plattstich-Gewebe: --· -- Besatzartikel (bandes, entredeux) -- -- andere Artikel . . . .

Decken ohne Näharbeit oder Posamentirarbeit: -- roh . . .

-- gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt Decken mit Näharbeit oder Posamentirarbeit Filztücher J) Strumpfwaaren ohne Näharbeit .

Stickereien : -- Kettenstich- (Crochet-) Stickereien (von Hand oder auf der ein- oder mehrnadligen Maschine hergestellt) : -- -- Vorhänge (Stören, rideaux, Bordüren, vitrages, etc.)

-- -- Andere Kettenstich-Stickereien (Taschentücher, Halstücher, Coionnen,Kragen.etc.

*) Neue Position.

neu.

Fr. Rp. Fr. Rp.

per q. per q.

25.-- 25.-- 25.-- 25. 30.--

35.-- 35.-- 35.35.-- 50.--

30.-- 50.30.-- 50.-- 30.-- 50.-- 4.--

30.--

4

35.--

50.-- eO. -1 25.-- 50.--

30.--

60.-- 100.60.-- 100.--

470

Stat. Nr.

bisher.

Einfuhr.

neu.

XIV. Spinnstoffe.

A. Baumwolle.

[

Zollansatz bisher.

i ;

neu. ;

Fr. Ep. Fr. Rp. !

per q. per q.

Stickereien : -- Maschinenstickereien (auf der gewöhnlichen Stickmaschine oder auf der Schiffchenmaschine hergestellt) : 292-b 292-b -- -- Besatzartikel (bandes und entredeux) 60.-- 292-c 292-c -- -- Tüllstickereien 60.-- 292-d 292-c« -- -- andere Maschinenstickereien (Modeartikel und Roben; fancyarticles und dresses) . 60.-- . . . 60.292- e 292-e -- feine Handstickereien 292-f 292-f Spitzen 60.--

100.-- 100.100.-- 100.100.--

B. Flachs, Hanf, Jute etc.

301 -a 301-b Juteplüsch :) 306

306

309

309

310 310 310-a 311

Seilerarbeiten : -- ungezwirnte rohe Bindfäden und Schnüre Schläuche, Säcke

16.-- 16.-- 5. -- 12.-- 15.-- 20.--'

Matten und Bodendecken aus Manilahanf, Cocos und andern ähnlichen Faserstoffen, Jute 2) ausgenommen: -- roh 10.--

310 10. J 310-a -- gefärbt, bedruckt, etc. . .

10.-- 15.-- 310 a1 .Juteteppiche, glatt oder sammetartig 7.-- 7.-- 311 Oelleinwand zur Verpackung . . 4. -- 8.-

*) Als selbstständige , neue Position von dei- bisherigen stat. Position Nr. 301-a ausgeschieden.

s ) Gegenüber Frankreich zu .Fr. 7. -- gebunden.

471 Stat. Nr.

Mäher.

neu.

Einfuhr.

Zollansatz

neu.

Fr.Kp. Fr. Ep.

per q. per q.

bisher.

XIY. Spinnstoffe.

C. Seide.

317 i1 317-b/ 317 317-a\ 317-c/ 317-a Öl. 1

318 318 322

Seide und Floretseide, gefärbt (auch bloß abgekocht, d. i. abgeschält) : 1-) -- Seide 16.-- 16.-- i

-- Floretseide

16.-- 16.--

Seide und Floretseide, auf Spuhlen, in Knäueln oder kleinen Strängchen (für den Detailverkauf hergerichtet) : -- Seide . .

40. -- 40. -- 318 318-a -- Floretseide 40. -- 40. --| 322 Stickereien 60. -- 100. --

D. Wolle.

324

324

325

325

SW Bezüglich der Verzollung von HallMvolli'abrikaten, welche Frage sich zur Zeit noch in Untersuchung befindet, behält sich der Bundesrath weitere Schlnssnahnien vor.

Wolle: -- roh und gewaschen; WollabÌ fälle, Seheerflocken, Kunstwolle /-30 I-.602/ --.30 -- gemahlen, gefärbt, gekämmt, Kammzug --.60 -- .60

*) Die bisherigen statistischen Positionen 317 und 317-a, für s OST. ,,ffe- 1 bleichte" Seide und Floretseide, werden eliminirt, bezw. mit den neuen Positionen 317 und 317-a verschmolzen, da der Ausdruck ,,gebleicht" (gleichbedeutend mit ,,abgekocht", oder ,,abgeschält") bei der Seide technisch nicht gebräuchlich ist.

2 ) Gewaschene Wolle.

472 Stat. Nr.

Zollansatz

Einfuhr.

bisher. | neu.

XIV. Spinnstoffe.

D. Wolle.

345 345 346 346

bisher. nen.

Er. Kp. Fr. Rp.

per q. per q.

Filzwaaren ohne Näharbeit: -- roll *) -- gefärbt, bedruckt

347-a Filzlücher 2)

7. -- 7. -- t 7.- n . . . .

\16.-/ 16.-- 70.--

E. Kautschuk und Guttapercha.

351

351

Elastische Gewebe aller Art aus Kautschuk in Verbindung mit Baumwolle, Wolle, Seide, etc. . 30.-- 50.--

F. Stroh, Rohr, Bast, etc.

355

355

Grobe Waaren: Matten, Bodendecken, Flaschenumhüllungen , etc., aus den sub Nr. 353 und 354 genannten Stoffen

355

355-a Gemeine Wàaren aus den sub Nr.

353 und 354 genannten Stoffen, wie z. B. Schuhe und Schuhsohlen, Handtaschen, Stuhlsitze, Körbe u. dgl

356

356

356

3.50

6.--

3.50 15.--

Geflechte (Tressen) aus den sub Nr.

353 und 354 genannten Stoffen, Stroh ausgenommen, soweit sie nicht unter Nr. 355/355-a oder Nr. 357 fallen 10.-- 10.-- 356-a Geflechte (Tressen) aus Stroh .

10.-- 10.--

') Die früher bei der Position 345 aufgeführten vorgearbeiteten Hutfilze, roh oder gefärbt, werden gestrichen; es fallen somit zukünftig nur mehr die rohen vorgearbeiteten Hutfilze unter Nr. 345 zu Fr. 7. --, während die gefärbten zu Position Nr. 346, Zollansatz Fr. 16. -- per q., versetzt werden.

2 ) Neue Position.

473

Stat. Nr.

bisher.

neu.

Einfuhr.

Zollansatz bisher. | neu.

Fr. Rp. Fr. Rp.

per q. per q.

XIV. Spinnstoffe.

F. Stroh, Rohr, Bast, etc.

357

Nicht ausgerüstete Hüte, aus den sub Nr 353 und 354 genannten Stoffen, auch in Verbindung mit Pferdehaaren, Garnen, Geweben, soweit 50.-- 70.-- sie nicht unter Nr. 361 fallen

357-a 357-a

Andere feine Waaren aus den sub Nr. 353 und 354 genannten Stoffen, sowie alle Waaren aus diesen Stoffen, in Verbindung mit Pferdehaaren oder Garnen, Geweben, soweit sie nicht unter Nr. 361 fallen 50.-- 70.--

357

G. Confections- und Modewaaren.

Kleidungsstücke, Leibwäsche und andere fertige Waareu mit Näharbeit : -- aus Baumwolle, Leibwäsche, 358 358 Corsetten und genähte Wirkwaaren ausgenommen . . .

358-b 358-bis 1 -- -- Leibwäsche aus Baumwolle 358-c 358-MsS -- -- Corsetten aus Baumwolle .

358 358-WB8 -- -- genähte Wirkwaaren aus Baumwolle . .

. . .

-- aus Wolle oder Halbwolle, Cor359 859 setten und genähte Wirkwaaren ausgenommen

359

359-0

40.-- 70.-- 40.-- 70.-- 40.-- 70.-

40.-- 70.-- 40. -- 40. --

-- -- genähte Wirkwaaren ans Wolle oder Halbivolle . . 40.-- 40. --

474

Stat. Nr.

. bisher.

Einfuhr.

neu.

Zollansatz bisher. neu.

Fr. Rp. Fr. ßp.

per q. per q.

XIV. Spinnstoffe.

G. Confections- und Modewaaren.

Kleidungsstücke , Leibwäsche und andere fertige Waaren mit Näharbeit :

360

360

360-a 360-a

360

360-b

360

360-c

360-6 360-d

361

361

361 362

361-6 362

363

363

'365 369

365 369

-- aus Seide oder Halbseide, Corsetten, Cravatten und genähte Wirkwaaren ausgenommen 100.-- 200.-- -- Corsetten aus Seide oder Halbseide 100. -- 200.-- -- -- Cravatten aus Seide oder Halbseide . . .

. . 100. -- 200.

-- -- genähte Wirkwaaren aus Seide oder Halbseide .

100.-- 200.-- aus Stoffen jeder Art mit Pelzbesatz; Pelzwerk, fertig oder zugeschnitten und abgepasst, Besatzstreifen 100. -- 200.-- Modewaaren; Damenhüte aller Art, ausgerüstet (garnirt) ; Schmuckfedern 30.-- 30. -- Blumen, künstliche 30.-- 30.-- Herrenhüte allev Art, ausgerüstet rsrarnirti 100. -- 150. -- Betten (Matratzen, Kissen), fertige, gefüllte 40.-- 50.-- Regen- und Sonnenschirme : -- wollene, leinene 40.-- 50.-- Wagendecken, fertige 15.-- 20.--

475 Stat. Nr.

bisher.

Zollansatz

Einfuhr.

bisher.

neu.

neu.

Fr. Ep. Pr. ßp. ' per per i

XV. Thiere und thierische Stoffe.

Stück

Stück

A. Thiere.

Ochsen und Stiere, geschaufelt: *)

373 373 373-a 373-a

-- Schlachtvieh

.

.

. .

-- Nutzvieh Kühe und Rinder,

5. -- 25.-- 5. -- 25.-

geschaufelt:1')

373 373-"" l -- Schlachtvieh .bis2 373-a -- Nutzvieh 374 374 Jungvieh, ungeschaufelt *) . . .

Kälber bis auf 6 Wochen, oder 375 375 nicht über 60 kg. Ge.wicht *) 376 376 Schweine mit oder über 25 kg. Gewicht 377 377 Schweine unter 25 kg. Gewicht 373

5. -- 20.-- 5. -- 20.-- 2.-- 5. -- 1.--

3. --

2.-- 1. --

8. -- 3.--

B. Thierische Stoffe.

382-a

387 387

387 387-a

2')

Häute und Felle: -- zusammengenäht, jedoch nicht per q. per q.

abgepaßt, in sog. Tafeln oder Säcken, f. Mantelfutter u. dgl. 2) 30.-- Menschenhaare 50.-- 50.-- Perrückenm.acher- u. Haararbeiten 50.-- 100.--;

Neue Fassung der stat. Positionen Nr. 373, 373-a, 374 und 375.

) Neue Position.

476

Stat. Nr.

bisher.

Einfuhr.

neu.

Zollansatz bisher. neu.

Fr. Rp. Fr. Rp.

per q. per q.

XVI. Thonwaaren.

Thonwaaren, grobe: 403

403

-- Backsteine, Röhren, Platten, Fliesen, soweit sie nicht unter eine der nachstehenden Positionen fallen . . .

--.10 --.10

403

404-a

-- Dachziegel, soweit sie nicht unter eine der nachstehenden --.10 --.10 Positionen fallen .

405

405

-- Dachziegel , Backsteine : gedämpft, geschiefert, glasirt. Balustres und architektonische Verzierungen, soweit sie nicht unter eine der nachstehenden Positionen fallen

406

406

403 406-a

-- Röhren, Platten, Fliesen, Ofenkacheln, geölt, glasirt oder aus Steinzeug, soweit sie nicht unter Nr. 403 bis 405 fallen: nicht bemalt , nicht bedruckt , nicht geschliffen , glatt oder gerippt, ohne Verzierungen en relief -- Gasretorten

1.50

2.--

2. -- 2.-- --.10 --.10

XVII. Verschiedene Waaren.

410

410

Feine Quincaillerie aus Achat, Alabaster, Bergkrystall , Bernstein, Jais, Meerschaum, Perlmutter, Schildpatt, sowie andere dergleichen Waaren , soweit sie nicht unter eine der vorhergehenden Abtheilun°'en fallen 100.-- 150:--

477

Stat. Nr.

bisher.

Zollansatz

Einfuhr.

neu.

bisher.

XVII. Verschiedene Waaren.

411

411

neu.

Fr. Kp. Fr. Rp. ' per q. per q.

Gemeine Quincaillerie und Kurzwaaven (Mercerie) aller Art, soweit sie nicht unter eine der vorhergehenden Abtheilungen fallen .

16.-- 16.iverse u.ì 411-a Lampen, fertige, ganz oder theil- (Div.&l 41l/ weise zusammengesetzt 1) . . .

30.\16.-f 16.- 20.Siegel-, Pack- und Flaschenlack 413 413

416

416

Zollamtlich verbleite Waaren

. .

Ausfuhr.

Tarif Nr.

4* 4*

I. Thiere.

Kälber nicht über 60 kg. Gewicht

100.-- 200.-2)

per Stück

per Stück

/-.05 ) --.05

1-.50»;

*) Neue Position.

·) Die Nummer 416 betrifft bloß die statistische Anschreibung; zollamtlich verbleite Waaren fiçuriren nicht im Zolltarif; die betreffenden Zollbeträge (bei Verfall von Geleitscbeineu) sind allmonatlich in der ,,Uebersicht8 der ZolleinDahmen" unter ,,verschiedene Einnahmen" zu verbuchen.

) Kälber mit 60 kg. Gewicht, bisher bei Nr. 3 des Tarifes.

* Die Anschreibungen für die Ausfuhr geschehen auf Grundlage der statistischen Positionen aes Einfuhrzolltarifes.

B e r n , den 20. April 1888.

Schweizerische Oberzolldirektion.

Der neue Zolltarif befindet sich, im Drucke ; sofort nach dessen Erscheinen wird eine bezügliche Bekanntmachung erfolgen.

478

Bulletin Nr. 7 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

ScliAveiz vom 1. bis 15. April 1888.

Vorkommende Abkürzwigen: St = Ställe; W = Weiden ; P = Pferde : R = Rindvieh : Schw = Schweine ; Z = Ziegen; Scüf = Schafe; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Obersimmenthal, Boltigen, l R umgestanden.

Schwyz. Bez. Schwyz, Schwyz, \ R, Muotathal, l R -- Total 2 R umgestanden.

Glarus. Bez. Hinterland, Diesbach, l R umgestanden.

Gesammttotal 4 Fälle.

Milzbrand.

Bern. Bez. Delsberg, Delsberg, l R umgestanden.

Luzcrn, Bez. Willisau, Fischbach, l R umgestanden, 34 R abgesperrt.

Freiburg. Bez. See, Greng, l R umgestanden, 38 R abgesperrt.

Solothurn, Bez. Thierstein, Büßerach, l R urngestanden.

Basel-Landschaft. Bez. Waldenburg, Oberdorf, l R umgestanden, 5 R abgesperrt, Niederdorf, Ï R umgestanden, 15 R abgesperrt. -- Total 2 R umgestanden.

St. Gallen. Bez. See, Goldingen, \ R umgestanden, 3 R, 2 Z abgesperrt.

Aargau. Be/.. Muri, Sins, l R umgestanden.

479 Thurgau. Bez. Arbon, Hßfenhofen, l R umgestanden, 14 R abgesperrt,.

Waadt. Bez. Lausanne, Lausanne, 2 R umgestanden, 9 R abgesperrt.

Gesammttotal 11 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. Winterthur, Elsau, 2 St (12 R*), Hofstetten, 5 St (17 R*) ; Infektion rührt von den im Bulletin Nr. 6 gemeldeten Fällen her; nöthige Anordnungen getroffen. -- Total 7 St (29 R*).

Luzern. Bez. Hochdorf, Sulz, l St, 8 R, Herlisberq, l St, 8 R -- Total 2 St, 16 R.

Appenzell A. Rh. Bez. Hinterland, Umäsch, 3 St (29 R*, 6 Schw*, 2 Z*), Schwellbrunn, 3 St (15 R*, l Schw*), wovon (l R*) abgethan; Herisau, (l R*) abgethan, Waldstatt, l St (6 R*, l Z*, 9 Schf*), wovon (l R*) abgethan, Hundwyl, l St (6 R*, 2 Schw*); Bez. Mittelland, Teufen, l St (7 R»}, wovon (l R*) abgethan; Bez. Vorderland, Reute, l St, 4 R. Die Einschleppung nach Waldstatt und zum Theil nach Herisau, Urnäsch und Schwellbrunn erfolgte durch den Transport eines Händlers, welchen derselbe auf dem Markte in Altstätten gekauft und vertheilt nach den genannten Gemeinden abgegeben hat; in zwei Ställe von Schwellbrunn wurde die Seuche vermuthlich aus Appenzell i. Rh. eingeschleppt; der in Teufen geschlachtete, mit der Maulund Klauenseuche behaftete Ochse kam aus Salzburg und wurde aus St. Margrethen eingeführt. Strafuntersuchungen in verschiedenen Fällen eingeleitet. -- Total 10 St, 68 R, 9 Schw, 3 Z, 9 Schf (64 R*, 9 Schw*, 3 Z*, 9 Schf*), davon (4 R*) abgethan.

St. Gallen. Bez. Werdenberg, Wartau, 4 St (21 R*); Bez.

Alttoggenburg, Mosnang, l St (7 R*); Bez. Goßau, Goßau, \ St (l R*) abgethan; Bez. Wil, Zuzwyl, l St (15 B*); Herkunft der Fälle in Wartau und Mosnang noch nicht genau ermittelt; der in Goßau verseucht befundene Ochs stammt von Teufen (Appenzell a. Rh.) ; im Seebezirk ist die Seuche erloschen, der Markt in Rapperswil wieder gestattet ; nach Zuzwil wurde die Seuche unzweifelhaft durch in Hundwyl (Appenzell A. Rh.) angekauftes Vieh eingeschleppt. -- Total 7 St (44 R*), wovon (1 R*) abgethan.

Graubünden. Bez. Plessur, Chur, 2 St, 8 R, (5 R*), Malix, l St (6 R*) - Total 3 St, 14 R, (11 R*).

Gesammttotal 29 Ställe, 192 StUck Vieh, wovon 5 StUck abgethan.

Verminderung seit 30. März 16 Ställe, 131 StUck Vieh.

480

Rotz und Hautwurm.

Lnzern. Bez. Sursee, Großwangen, l P abgethan, (6 P*) als der Ansteckung verdächtig abgesperrt; Ursprung unertnittelt; Bez. Willisau, Menznau, (2 P*) der Seuche verdächtig, im Zusammenhang mit Fall in Großwangen. -- Total 1 P abgethan, (8 P*) verdächtig.

Freiburg. Bez. Saane, Prez (Corjolens), \ P der Ansteckung verdächtig.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Plainpalais, die 2 seucheverdächtigen P abgethan und rotzkrank befunden, 5 P iu der nämlichen Stalluog als der Ansteckung verdächtig unter tierärztlicher Aufsicht; Ursprung unermittelt.

Gesammttotal 3 Fälle, 14 Verdachtsfälle.

Kothlauf der Schweine.

Bern. Bez. Burgdorf, Koppigen, 2 Schw umgestanden, 7 Schw verdächtig.

Waadt. Bez. Aubonne, Maliens, l Schw umgestanden, Bière, 2 Schw umgestanden; Bez. Cossonay, Daillens, 2 Schw umgestanden, Villars-Lusse-i'y, 3 Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez.

GrandSOn, Provence, 8 Schw umgestauden, Onnens, 4 Schw umgestanden; Bez. Nyon, Nyon, l Schw ausgestanden, l Schw verdächtig; Bez. Orbe, Orbe, 23 Schw umgestanden, Ballaigues, 4 Schw umgestanden. -- 'Einschleppung durch französische Händler, gegen welche Strafuntersuchung eingeleitet. -- Total 48 Schw umgestanden.

Gesammttotal 50 Fälle.

Baude.

Graubünden. Bez. Maloja, Ponto-esina, 90 Schf ; Bez. Moesa, Misox, (8 Z*) -- Total 98 (8*) Thiere verseucht und verdächtig.

Waadt. Bez. Cossonay, Pampigny, 45 Schf verseucht und verdächtig.

Gesammttotal 143 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Bern. Eine Buße von Fr. 5 (Widerhandlung gegen Art. 10 der eidgenössischen Vollziehungsverordnung).

481 Freiburg. Eine Buße von Fr. 10 und 4 Bußen von je Fr. 5 (Mangel der Gesundheitsscheine).

Schaffhauseil. Je eine Buße von Fr. 10 und Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 10 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung; eine Buße von Fr. 20 (Umgehung der grenzthierärztliehen Untersuchung und Nichtabgabe des Gesundheitsscheines).

Waadt. Sieben Bußen von je Fr. 5 und eine Buße von Fr. 8 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 50 und zwei Bußen von je Fr. 20 (Sperrbruch); eine Buße von Fr. 10 (Ausstellung eines vorschriftswidrigen Gesundheitsscheinesj; je eine Buße von Fr. 70 und Fr. 50 (Herstellung und Gebrauch eines gefälschten Scheines).

.A. w si a nel.

Elsaß-Lothringen. Februar: Rotz, l Fall in Metz; Milzbrand, 3 Fälle; Maul- und Klauenseuche, in 11 Ställen 55 Thiere neu verseucht ; Räude, 326 Schafe verseucht und verdächtig ; Wuth, l Fall im Kreis Saarburg.

Baden. 15.--31. März: Milzbrand, 3 Fälle; Rauschbrand, 3 Fälle.

Württemberg (Schwaben und Neuburg). Lungenseuche, 3 Fälle, 10 Verdachtsfälle im Bezirk Kempten; Maul- und Klauenseuche, 54i_Thiere verseucht und verdächtig.

Oesterreich-Ungarn. 14. April: Lungen- Maul- und Rotz und seuche. KlauenHautseuche.

wurm.

Bezirke.

G-alizien . . .

Mähren . . . .

Böhmen. . . .

Nieder-Oesterreich Schlesien . . .

Ober-Oesterreich .

Salzburg . . .

Steierraark . . .

Ungarn (3. April)

l 11 24 l 4 -- -- -- 6

Bezirke.

3 6 18 12 l l l 2 2

Bundesblatt. 40. Jahrg. Bd. II.

Bezirke.

5 -- l -- -- -- -- -- l

Milzbrand.

Rolhlauf,

Bezirke.

Bezirke.

-- -- -- -- -- -- -- -- 17

-- -- -- -- -- -- -- --- 32

482

Tyrol und Vorarlberg. 7.--14. April: Maul- und Klauenseuche.

herrscht in Innsbruck, Pradl und im Bezirk Kufstein; Räude, 5 Ortschaften in 3 Bezirken verseucht.

Oesterreich-Ungarn war am 15. April frei von der Rinderpest.

Italien. 26. März bis 1. April: Rausch- und Milzbrand, 12 Fälle; Rotz, l Fälle.

B e r n , den 15. April 1888.

Schweizerisches Landwirthschaftsdepartemeut.

Bekanntmachung.

Der Bundesrath hat unterm 3. April abhin, in theilweiser Abänderung der Instruktion für die Grenzthierärzte, vom 24. Dezember 1886, und unter Genehmigung einer Spezialiostruktion betreffend die Behandlung des Sömmerungs- und Winterungsviehes, beschlossen :

1. Die Untersuchungstaxen für schweizerisches, aus dem Auslande zurückkehrendes Sbmmerungs- und Winterungsvieh sind wie fojgt festgesetzt: a) für Thiere des Pferde- und Rindviehgeschlechts, mit Ausnahme der Kälber unter 6 0 Kilo Gewicht .

.

.

. p e r Stück 5 0 Cts.

b) für Kälber unter 60 Kilo Gewicht . ,, ,, 40 ,, c) für Thiere des Schaf-, Ziegen- und Schweinegeschlechts .

.

.

. y, ,, 10 ,,

2. Für ausländisches Sömmerungs- und Winterungsvieh wird bei der Ausfuhr folgende Rückvergütung geleistet: a) für jedes Thier des Pferde- und Rindviehgeschlechts .

.

.

.

.

.

.

. 4 0 Cts.

b) für jedes Thier des Schaf-, Ziegen- und Schweinegeschlechts .

.

.

.

.

.

. 5 ,, Die Vieheinfuhrstation Montlingen ist vom 15. April an jewcilen Mittwoch von 2--4 Uhr geöffnet; als Qreuzthierarzt daselbst hat

483

der Bundesrath io Ersetzung des verhinderten Herrn Zach Herrn Thierarzt Fridolin Buschor*) in Altstätten bezeichnet.

B e r n , den 15. April 1888.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

*) Nicht Bnchser, wie auf Seite 263, Zeile 13 von oben, irrig zu lesen.

Eidg. Anleihen von 1880 und 1887.

Den Inhabern von nicht konvertirten Obligationen des 4 °/o eidg. Anleihens von 1880 wird hiemit in Erinnerung gebrachf,, daß die Verzinsung ihrer Titel mit dem 31. D e z e m ber 1887 erloschen ist und das Kapital bei der eidg. S t a a t s k a s s e oder bei einer S c h w e i z . H a u p t z o l l - oder K r e i s p o s t k a s s e erhoben werden kann.

Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß noch eine Anzahl Interimsscheine des 3 lk °/o e i d g . A n l e i h e n s im Ausstand sich befindet, welche gegen die definitiven Titel bei der eidg. Staatskasse auszutauschen sind.

B e r n , den 17. April 1888.

Eidg. Finanzdepartemeut.

Bekanntmachung.

Diejenigen Firmen, welche flüssige Alkoholfabrikate ausführen und darauf Rückvergütung des Monopolgewinnes im Sinne von Art. 5 des eidgenössischen Alkoholgesetzes beanspruchen wollen, werden auf den amtlich publizirten Bundesrathsbeschluß vom 10. dies aufmerksam gemacht, laut welchem der Art. 15 des Reglements vom 4. November 1887 über Rückvergütung des Monopolgewinns auf ausgeführten flüssigen Alkoholfabrikaten folgende Fassung erhalten hat: ,,Für Ausfuhrsendungen von Getränken . unter 20 Litern oder 23 Kilogramm, wenn in Fässern, und 50 Kilogramm

484

Bruttogewicht, wenn in Flaschen oder Krügen, wird keine Rückvergütung geleistet (Art. 5 des Alkoholgesetzes).

,,Das Nämliche gilt für Ausfuhrsendungen anderer flüssiger Alkoholfabrikate, deren Bruttogewicht 5 kg. oder weniger beträgt."

B e r n , den 15. Februar 1888.

Eidg. Finanz- und Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur von Otto Stoer in Basel hat zu Anfang Juli 1887 auf das ihr vom Bundesrath ertheilte Patent verzichtet, und es wird ihr deßhalb auf den gleichen Zeitpunkt des laufenden Jahres die hinterlegte Kaution von Fr. 40,000 zurückgestellt werden, sofern das unterzeichnete Departement bis zum 30. Juni 1888 keine Kenntniß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die genannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

Bern, den 20. Januar 1888.

Schweiz. Departement des Auswärtigen : Abtheilung Auswanderungswesen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes,

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Bundesblatt

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1888

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.04.1888

Date Data Seite

456-484

Page Pagina Ref. No

10 013 932

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