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#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 8. bis 14. Juli 1888.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der neun Alisgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen)

Pocken. -- Masern. Basel 1.

Scharlach. Basel 1, Lausanne l, Freiburg 1.

Diphteritis und Croup. Basel l, Luzern 1.

Keuchhusten. Zürich 3.

Rothlauf. -- Typhus. Chaux-de-Fonds l, Neueuburg 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. Zürich 1.

Eidg. statistisches BUreau.

Eidg. Medizinalprüfungen.

Während des I. Semesters 1888 haben folgende Medizinalpersonen nach abgelegter Prüfung das eidgenössische Diplom erhalten: 1 | \

Heimatort.

Name und Vorname.

Als Aerzie: 1 Vogelsang, Arthur Spirig, Kobert : Keller, Emil 1 Fierz, Otto Frauk, Ludwig '1 Hitz, Jakob Jleyer, Ernst ilennet, Jules Ki'hft'ld, Ernst Schmidt, Eduard Studer, Eduard Schweizer, Arnold Egger, Fritz Reinhardt, Ludwig Simonett, Benedici Schuoler, Gustav Kossier, Wilhelm Strähl, Othmar

Solothurn Widnau Zürich Kiesbach Memmelsdorf 8eewis Zürich : ,, Ruhrort Filisur Unterschlatt Zürich Basel ,, ' Medels-Platta Sonivix Vivis Zoh'ngeu !

Kanton oder Land.

Wohnort.

Solothurn St. Gallen Zürich

Solothurn Bern Zürich Riesbach Gotha Zürich-Hottingen Dübendorf Zürich Kiesbach Hottingen Dießenhofen Zürich Basel .

n

Bayern Graubünden Zürich n

Preusseu Graubünden Thurgau Zürich Basel-Stadt n

Graubüniien ; Waadt Aargau

1 ,, ; Vivis Zofingen

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Geburts- Prüfungsjahr.

ort.

Bern.

1863 1851 1862 1864 1863 1859 1864 1850 1861 1859 1861 1864 1863 1864

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Name und Vorname.

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ort

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' Kanton oder Land.

Heimatort.

1

Als Aerzte: Brandenberg, Fritz : Jaquet, Alfred Baumgartner, Adolf Burklîalter, Emil ; His, Wilhelm Goetz, Eugen Ludwig Dorta, Thomas ; Schwabacber, Malvina Basqueiraz, Jules Marie Schmidt, Karl August

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Als Apotheker : Kopp, Karl Hocnstetter, Gustav Lerch, Otto Kaiser, Armin Asper, Eugen Krafft, Gustav Mazel, Anton Gaille, Armand Casellini, Eduard Peter, Ludwig

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Zug St. Immer | Basel Bern Basel Genf Schuh ilonthey Frei barg

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Bern Basel-Stadt Bern Bc.äcl-Stadt Genf Graubünden Preussen "Wallis Freiburg

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Zürich Waadt Genf Waadt Tessin 1 Waadt

Basel Stein (Aargau) Bern n

Wollishofen Lausanne Genf Concise Bissone Genf

1862 1852 1865 1861 1862 1864 1864 1861 1859 1863

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1 Bern.

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Name und Vorname.

Heimatort.

Santon oder Land.

Wohnort.

Geburts- Prüfimgsort. i jahr.

1

Als Thierärzte: Rolaz, Heinrich Ludwig Borgeaud, Albert Clievalley, Ludwig Schwarz, Ernst Wandeler, Johann Gilliard,- Heinrich Schneider, Eduard Burri, Edmond ßossart, Engen Brägger, Fridolin Goetz, Heinrich Hülliger, Samuel Schönrnberger, August Seidler, Joseph Tgetgel, Hans Vontobel, Heinrich Wauner, Samnel

Anbonne

Pally

Champtauroz Biglen Menznau Fiez Biglen Guggisberg Ober-Buren Hemberg Senken j Seengen ' Bütschwyl ! örafenhausen Ponte Rüti , Schleitheim

B e r n , den 30. Juni 1888.

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Bern Luzern Waadt Bern T)

St. Gallen

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Zürich Aargau St. Gallen Großh. Baden Graubünden Zürich Schaffhausen

Anbonne Lausanne Tverdon Rubi gen Menznau Fiez Biglen Bern Niederhelfenschwyl Bütschwyl Benken Seengen Bütschwyl Grafenhausen Ponte Zürich Schleitheim

1

1866 ' Bern. , 1866 ,, 1865 n 1867 n 1860 ,, i 1862 1864 l i 1864 » i Zürich. ' 1861 1866 n i 1867 ·n 1867 ,, ' 1865 1858 !

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Eid g. Departement des Innern.

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Kreisschreiben des

schweizerischen Landwirthschaftsdepartements an die Regierungen der Braunvieh züchtenden Kantone betreffend die Prämirung von Zuchtfamilien.

(Vom 16. Juli 1888.)

Hochgeachtete Herren!

Sie empfangen beigeschlossen eine Anzahl Exemplare des Protokolles der Konferenz von Abgeordneten der Braunvieh züchtenden Kantone, welche am 11. und 12. Mai laufenden Jahres in Zürich abgehalten wurde.

In diesem Jahre hat bekanntlich Ihr Kanton Anspruch auf einen Bundesbeitrag für Prämirung von Zuchtfamilien.

Wir halten es nicht für angezeigt, jetzt schon ein allgemein bindendes Programm für diese Prämirungen aufzustellen. Wollen Sie daher, wie bis anhin, das Programm seihst entwerfen und uns den bezüglichen Entwurf mindestens drei Wochen vor Abhaltung der Schauen zur Einsicht und Genehmigung vorlegen. Das erwähnte Protokoll wird Ihnen hiebei in verschiedener Richtung werthvolle Anhaltspunkte bieten.

Der Zweck, welchen der Bund bekanntlich mit der Zuchtfamilienprämirung erreichen möchte, ist die Bildung und öffentliche Anerkennung von rassereinen, gesunden und leistungsfähigenStamm-zuchten,derenu Glieder und Nachkommen -- namentlich die männlichen -- als besonders geeignet betrachtet werden,zur 1 Verbesserung derRindviehzuchtt weiterer Kreise beizutragen.

Die wesentlichste Schwierigkeit, dieses Ziel zu erreichen, besteht in erster Linie in der Z e r t h e i l t h e i t u n s e r e s G r u n d besitzes.

Der Besitzer eines größern Viehstandes kann -- gleiche züchterische Befähigung vorausgesetzt -- mit ungleich größerm Erfolg ein gestelltes oder gegebenes Zuchtziel verfolgen wie ein Bauer, der nur einige Kühe besitzt und der stuf fremde Zuchtstiere, deren Auswahl er nicht beeinflussen kann, angewiesen ist.

Die Fortschritte in der Zucht der Hausthiere bei uns und anderswo, in älterer und neuerer Zeit, sind deswegen auch vorzugsweise, wenn nicht fast ausnahmslos, dem Grossgrundbesitze zu verdanken.

Es wäre daher kaum ziel (ordernd, die Prämirungen so einzurichten,

863

daß der kleine Grundbesitz bei der Konkurrenz künstlich begünstigt würde, wie dies vielfach die Absicht zu sein scheint, und ei- wäre sogar als den Landesinteressen nachtheilig zu erachten, wenn man dea Großgrundbesitz in der Entfaltung seiner größeren Mittel beschränken wollte.

Dagegen sind die Kleinen gegenüber dem Großen vollständig konkurrenzfähig, wenn sie sich zu Z u ch t g e n osse n s eh a ften vereinigen.

Wir können Ihnen deßhalb nicht eindringlich genug empfohlen, die Gründung solcher Zuchtgenossenschaften auf alle mögliche Weise zu fördern, und zwar um so mehr, weil solche Genossen s lai'ten auch eine zweite Schwierigkeit überwinden werden, nämlich die Z u c h t b u c h f ü h r u n g , welche doch -- und zwar in möglichster Vollkommenheit -- absolut unerläßlich ist.

Sobald einmal eine gute Stammzucht sich gebildet und gefestigt hat, und dies durch eine gute und namentlich glaubwürdige Zuchtbuchführung nachweisbar ist, so werden die Erzeugnisse (lieser Zuchten auch einen ihrem Zuchtwerth entsprechenden I re s im Verkehr erzielen, dem gegenüber die H ö h e der P r ä m i e n weniger in Betracht kommt.

Immerhin glauben wir Ihnen empfehlen zu sollen, nur gute Zuchten auszuzeichnen und deßwegen die Zahl der Prämien zu beschränken. Dadurch gewinnen erstere an Kredit und deren Besitzer die Mittel, dieselben zu behalten und sie mit bessern Vaterthieren fortzuzüchten. Auch der Bildung von Genossensch aften wird eher gerufen, wenn die Prämien nicht auf den größten Theil der Konkurrenten zersplittert werden.

Es ist von mehrern Seiten der Wunsch geäußert worden, einer der Preisrichter möchte durch die zuständige Bundesbehörd e erO nannt werden. Wir werden kaum in den Fall kommen, diese Bedingung an die Verabfolgung der Bundesbeiträge zur Hebung; der Rind Viehzucht zu knüpfen. Dagegen erklären wir uns bereit wenn dies gewünscht werden sollte -- die Prämirung der Zucht: an ilien dadurch zu fördern, daß wir je ein Mitglied, welches mit dem noch immer nicht genügend bekannten Punktirverfahren vertraut ist, in die Preisgerichte der Kantone wählen und aueh entschädigen.

Ihnen diese Angelegenheit nochmals dringend empfehlend, versichern wir Sie unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 16. Juli 1888.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartemen (: Deucher.

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Bulletin Nr. 13 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

I^CllAVOiz

vom 1. bis 15. Juli 1888.

Vorkommende AWnirsungcn: St = Ställe: W = Weiden; F = Pferde,; R = Rindvieh; Schw =-= Schweine 'L = Ziegen; Schf = Schafe; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Niedersimmenthal, DimtiitKn, l R, Oberwyl, l K; I5ez. Pruntrut, Asucl, l R; Bez. Obersimmenthal, Balligen, l R ; Bez. Freibergen, $aignp.legip,r, l R; He/. Frutigen, Reichenbach, Ï R -- Total 6 R uin^cätauiieii.

Schwyz. Bez. Schvvyz, Alpthai, 3 R; Bez. Einsiedeln, Einsiedeln, 2 R -- Total 5 R ubgetlian.

Glarus. Bez. Hinterland, Elm, l R, Rüti, l K, Schwanden, 2 R; Bcx. Mittelland, Glariis, l R; Bez. Unterland, Oberurnen, Ï R, Biltcn, l R -- Total 7 R umgestaodeu.

Waadt. Bex. Aigle, Ollon, \ R, Ormowt-dessws, 3 R, O·mont-dessoMS, 2 R; IJoz. Nyon, Basxins, l R -- Total 7 R umgestandeu.

Gesammttotal 25 Fälle.

Milzbrand.

Zül'ich. Bez. Zürich, Fluntem, l K umgestanden, 4 R, l Z abgesperrt.

Bern. Bez. Münster, Roches, I R ; Bez. Konolfingen, Warb, l R -- Total 2 R umgestanden.

Schwyz. Bez. Schwyz, Alpthal, l R umgestanden.

Freiburg. Bez. See, Pdez, l R umgestanden, 8 R abgesperrt.

8(55

Basel-Landschaft. Bez. Waldenburg, Bennwyl, l R um»-«standen, 4 R abgesperrt, Höllstein, l R umgestanden, 7 l». 2 P abgesperrt -- Total 2 R umgestanden.

Aargan. Be/,. Rheinfelden, Schupfart, l R ab^ethnn.

Thurgau. Bez. Münchweilen, Toos, l R umgestan« en,, 2 R abgesperrt.

Waadt. Bez. Yverdon, Chamblon, \ R umgestaudc.n, 11 R abgesperrt; betrifft einen Stall, in welchem die Seuche trot« den umfassendsten Vorsichtsmaßregeln seit Jahren Opfer gefordert hat.

Gesammttotal 10 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Glarus. Bez. Unterland, Niederurnen, l St, 2 R.

Appenzell A. Rh. Bez. Hinterland, Drnäsch, l W (20 II*); Ursprung unermittelt; gutartiger Charakter -- WcidehariiA auf sämmtliehen anstoßenden Alpen.

St. Gallen. Bez. Gaster, Schännis, l St (7 R*, 2 /·'): Verschleppung wahrscheinlich durch Rehe von der im Bulletin Nr. 11 als verseucht bezeichneten Weide.

Graubünden. Bez. Maloja, Zuoz, 4 St, 2 W, 195 R, 4 /, 4 Schw (58 R*, 3 Schw*), Scanfs, \ W, (47 R*, 669 Schf% 15 7/1), Pontresina, l St, l W (96 R*), Celerino,, i St (26 R*); Bez.

Albula, Bergün, l St, l W (50 R*); Bez. Hinterrhein, l W (19 R», 500 Schf*) -- Total 7 St, 6 W, 433 R, 4 Schw, 19 Z, 1169 Schf, wovon (296 R*, 3 Schw*, 15 Z*, 1169 Schf1).

Waadt. Bez. Vevey, Chardonne, l St (l R*); Ursprung unbekannt.

Gesammttotal 10 St, 7 W, 1657 StUck Vieh, Vermehrung seit 30. Juni 4 St, 4 W, 1513 Stück Vieh.

Tessin.

Wuth.

Bez. Mendrisio, Chiasso, l H abgethan.

Gesammttotal 1 Fall.

Rotz und Hautwurm.

Freiburg. Bez. Sense, Altenwyl, l P umgestanden.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Plainpalais, 2 P verdächtig.

Gesammttotal 1 Fall, 2 Verdachtsfälle.

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Rothlauf der Schweine.

Zürich. Bez. Morgen, Wädensweil, l Schw abgethan, 5 Schw verdächtig; Bez. Uster, Maur, l Schw abgethan, Volketsweil, l Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig; Bez. Pfäffikon, Fehraltorf, 1 Schw abgethan, l Schw verdächtig; Bez. Andelfingen, 2 Schw umgestanden, 9 Schw verdächtig -- Total 6 Schw umgestanden und abgethan, 17 Schw verdächtig.

Bern. Bez. Laufen, Laufen, 3 Schw umgestanden, 21 Schw verdächtig, Rotìclienz, 4 Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig, Liesberg, l Schw umgestanden, 3 Schw verdächtig, Bourg, 3 Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez. Pruntrut, Damphreux, 20 Schw umgestanden, 3 Schw verdächtig -- Total 31 Schw umgestanden, 30 Schw verdächtig.

Luzern. Bez. Sursee, Hildisrieden, l Schw umgestanden, 25 Schw verdächtig, Runwil, 5 Schw, Triengen, l Schw, Oberkirch, 5 Schw ; Bez. Willisau, Dagmerseilen, 2 Schw, Schätz, 3 Schw, Zeli, 3 Schw -- Total 20 Schw umgestanden, 25 Schw verdächtig.

Freiburg. Bez. See, Praz, l Schw verdächtig.

Graubünden. Be/,. Glenner, Valendas, 4 Schw umgestanden, 6 Schw verdächtig.

Aargau. Bez. Aarau, Aarau, 2 Schw ; Bez. Zofingen, Bottenwyl, 3 Schw; in letzterrn Fall Einschleppung wahrscheinlich aus Willisau -- Total 5 Schw umgestanden.

Thnrgau. Bez. Münchweilen, Oberwangen, 4 Schw umgestanden, 55 Schw verdäütitig ; Bez. Dießenhofen, l Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig -- Total 5 Schw umgestaudeu, 57 Schw verdächtig.

Tessin. Bez. Riviera, Biasca, 2 Sehw umgestauden, 5 Schw verdächtig.

Waatlt. Bez. Avenches, Bellerive, l Schw utngestanden, 7 Schw verdächtig; Bez. Echallens, Echallens, l Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig, Fey, 3 Schw verdächtig; Bez. Morges, Chigny, 2 Schw verdächtig; Bez. Moudon, St-Cierges, l Schw verdächtig; Bez. Nyon, St-Cerguex, l Schw verdächtig, Signy, l Schw verdächtig ; Bez. OrbBj Orbe, l Schw umgestanden, Chavornay, 2 Schw umgestanden; Bez. Oron, Montpreveyres, 3 Schw umgestanden; Bez. Rolle, Luins, 2 Schw verdächtig; Bez. Vevey, Chdtelard, l Schw verdächtig, St-Legier, l Schw verdächtig -- Total 8 Schw umgestanden, 21 Schw verdächtig.

Gesammttotal 81 Fälle, 162 Verdachtsfälle.

»67

Baude.

Graubünden. Bez. Maloja, Pontresina, l W (90 fcìcht1*); Bez. Moesa, Rossa, l W.

Gesammttotal 90 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Schwyz. Vier Bußen von je Fr 10, eine Buße von Fr. 8 und drei Bußen von je Fr. 5 (Nichtabgabe der Gesundheitsjelieiuo).

Freiburg. Eine Buße von Fr. 20 (mangelhafte Versöhnrrung eines umgestandenen Pferdes) ; eine Buße von Fr. 10 (Nichtabgube des Gesundheitsscheines).

Basel-Landschaft. Eine Buße von Fr. 25 uud eiai -solche von Fr. 5 (Uebertretung der Art. 42 und 21 der Voll/, ehungsVerordnung vom 14. Oktober 1887); eine Buße von Fr. 10 (M.iugel des Gesundheitsscheines).

Schaft'hauseil. Eine Buße von Fr. 50 (Ertheilung der Bewilligung zum Verkauf des Fleisches einer umgestandenea Kuh) ; zwei Bußen von je Fr. 5 (Nichtabgabe der Gesundheitsschcäuo).

St. Gallen.

Quarantaine).

Eine Buße von Fr. 100 und Kosten (Bruch der

Graubünden. Eine Buße von Fr. 5 (Verkauf von Scliwoiucu ohne Gesundheitsschein); eine Buße von Fr. 5 (SperrbruchJ.

Thnrgan. Eine Buße von Fr. 20 (Umgehung der Vorsohrifton betreffend Vieheinfuhr aus dem Auslande).

Waadt. Eine Buße von Fr. 20, zwei Bußen von je Fi. H) und neun solche von je Fr. 5 (Anstände betreffend (Tüsundlitiil.sscheine); eine Buße von Fr. 5 (vorschriftswidriger Fleisclw -k«ul); eine Buße von Fr. 5 (Unterlassung der Eintragung in die \ idistaudskontrole) ; eine Buße von Fr. 20 (Umgehung der gienx.thierärztlichen Untersuchung).

Wallis. Eine Buße von Fr. 15 (Verletzung des Art. 38 dur Vollziehungs-Verordnung) ; zwei Bußen von je Fr. 6 (Ansti nde betreffend Gesundheitsscheine).

Bondesblatt. 40. Jahrg. Bd. III.

58

868

.A_i* si a nel.

Baden. 16.--30. Juni : Rotz, 2 Fälle, 3 Verdachtsfällo ; Milzbrand, l Fälle 5 Rauschbrand, 2 Fälle.

Württemberg (Schwaben uud Neuburg). Juni: Milzbrand, \ Fall, 9 Verdachtsfälle.

Oesterreich-Ungarn. 14. Juli: Lungen- Maul- und Rotz und RauschRothseuche. KlauenHautund lauf.

seuche. wurm. Milzbrand.

Galizien . . . .

Mähren . . . .

Böhmen. . . .

Nieder-Oesterreich Schlesien . . .

Bukowina . . .

Ober-Oesterreieh .

Steiermark . . .

Küstenland...

Ungarn (10. Juli} .

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

2 4 14 2 2 -- -- -- -- 5

11 5 12 2 -- -- l -- -- 2

7 -- l 3 -- -- -- -- -- 9

2 -- -- -- -- -- -- -- l 27

-- 2 -- 3 2 2 2 2 l 16

Wuth.

Bezirke.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- 3

Tyrol und Vorarlberg. 14. Juli : Die Maul- und Klauenseuche herrscht in Brentonico, St. Gerold, Wermiglio, Monclassico, Pejo, Croviana, Laterns und Meiningen, Avis, Pontavella, Termenago.

Oesterreich-Ungarn war am 15. Juli frei von der Rinderpest.

Italien. 18.--24. Juni: Lungenseuche, im Kreise Imola (Bologna) herrscht fort; Rausch- und Milzbrand, 34 Fälle; Maulund Klauenseuche, ca. 70 Fälle; Rotz, 13 Fälle.

B e r n , den 15. Juli

1888.

Schweizerisches Landwirthschat'tsdepartemeiit.

Bekanntmachung.

Der Bundesrath hat unterm 6. Juli abbin Herrn J. Frey in Rieh eu auf gestelltes Begehren hin von seiner Stelle als Grenz-

869 thierar/,t bei den Vieheinfuhrstationen Riehen und Hörn entlassen und dessen Funktionen gleichzeitig Herrn Ed. Seiler, Th!er;ir/.t in Basel, übertragen.

B e r n , den 15. Juli 1888.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Departement hat, auf erfolgte Anmeldung hin, gemäß den Bestimmungea des bezüglichen Bundes rathsbeschlusses vom 16. Juni 1884 und der Réglemente hitzu vom 16. März und 16. Juni 1885, Herrn Adolf Müller, von Sigriswyl (Bern), als wählbar für eine höhere kantonale Forslstelle irn eidgenössischen Forstgebiet erklärt.

B e r n , den 13. Juli 1888.

Schweizerisches Industrie- und Landwirthschaftsdepartement : Abtheilung Forstwesen.

Bekanntmachung.

Im Anschlüsse an die Bekanntmachung betreffend deu Ba/.ug des neuen Zolltarifs wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß die monatlich publizirten Tarifentscheide des Zolldepartements auf Verlangen von den Zollgebietsdirektionen in Separatabzügen kostenfrei abgegeben werden.

B e r n , den 12. Juli 1888.

Schweiz. Oberzolldirektion.

870

Bekanntmachung.

Im Zolltarif ist als neue Position hinzugekommen: ,,Nr. 411». Lampen, fertige, ganz oder theilwoise zusammengesetzt", mit der Erläuterung : ,,Lampentheile (Einxeltheile) sind verzollbar nach Stoff und Beschaffenheit."

Infolge kundgegebener Zweifel bezüglich der Tarifauwendung für Lampendochte ist verfügt worden, daß dieser Artikel nach Analogie von Tarilnuiumor 291, Strumpfwaaren aus Baumwolle ohne Näharbeit, xu Fr. 50 per q. veraoll bar sei.

Dieser Tarifentscheid wird auf 1. August nächsthin in Kraft erklärt; für vorher zur Einfuhr gelangende Sendungen kommt der bisherige Zoll von Fr. l(i (Kurzwaareu) in Anwendung.

B e r n , den 5. Juli 1888.

Eidg. Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur Kennttnß gebracht, daß die Nebenzollstätte Chêne-Bahnhof, Kantou Genf, zur Transitabfertigung gernäß Art. 11 der Voliziehungsverordüuug zum Zollgesetz ermächtigt worden ist.

Dieselbe ist demgemäß befugt, Güter bei ihrem Eintritt über die Schweizergrenze zur direkten Durchfuhr oder nach Niederla^shäusern abzufertigen, wie auch der Wiederaustritt von Transitgütern über dieselbe gestattet ist.

B e r n , den 6. Juli 1888.

Eidg. Zolldepartement.

Postamtliche Bekanntmachung.

In Gemäßheit von Artikel 25 der Transportordnung für die schweizerischen Posten vom 7. Oktober 1884 sind sämmtliche vom Jahr 1887 stammenden Postsendungen, welche aus irgend einem Grunde nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nielli su ermitteln waren, sowie alle liegen gebliebenen Passagiereffeïcten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenstünden aus genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

871 Es ergeht nun hiemit an alle diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die Einladung, sich diesfalls bei der nächsten Kreispostdirektion unter genauen Angaben über Beschaffenheit, Inhalt u. dgl., beziehungsweise des Aufgabeortes, der Adresse, des Bestimmungsortes etc. des vermißten Gegenständen, mittels frankirten Briefes anzumelden.

Nach Umfluß von drei Monaten von heute an werden die nicht reklamirten Gegenstände zu Gunsten der Postkasse veräußert.

B e r n , den 15. Mai 1888.

Die Schweiz. O b e r p o s t d i r e k t i o n : Ed. Huhn.

Reproduzirt im Juli 1888.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes: No 84, vom 11. Juli 1888.

Rechtsdomizile. Handelsregister. Einfuhr in den freien Verkehr im Juni 1887 und 1888. Wochensituation der Emissionsbanken. Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. Notenrückzug der Solothurnischen Bank. Zugsverkehr im Mai 1888. Erfindungsschutz.

Handelspolitisches. Müllereitechnik. Baumwollenkultur in den Vereinigten Staaten. Situation fremder Banken.

"S"

No 85, vom 14. Juli 1888.

Rechtsdomizile. Handelsregister. Fabrik- und Handelsmarken.

Bekanntmachungen. Auswärtige Handelsmuseen. Zollwesen des Auslandes: Vereinigte Staaten. Handelspolitisches. Ausstellungen.

Haftpflichtgesetzgebung: Frankreich. Sächsische Stickereiindustrie.

Statistik der Uhrenfabrikation.

No 86, Tom 18. Juli 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregister. Uebersicht der von den Stellen für Prüfung der Gold- and Silberwaaren ausgeführten Stempelungen und Versuche. Woch ensituation der Emissionsbanken. Bin- und Ausfuhr im Mai 1888.

Bilanzen v o n Versicherungsgesellschaften.

scher Banken.

Fabrik-

und

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1888

Année Anno Band

3

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33

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.07.1888

Date Data Seite

858-871

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