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Bekanntmachungen von

Departementenundd andernVerwaltungstellenu des Bundes.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 17. bis 23. Juni 4888.

(Bei

Zürich sind immer auch die Fälle der netin Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vivas mitbegriffen)

Pocken. -- Masern. -- Scharlach. -- Diphteritis und Croup. Zürich 2, St. Gallen 1.

Keuch husten. -- Rothlauf. -- Typhus. Zürich 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. Genf l, Freiburg; 1.

Eidg. statistisches BUreau.

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Mutationen im Bestand der

Auswanderungs-Unteragenten

im Monat Juni

1888.

Hr. Alfred Gauchat in Neuenburg hat als Unteragent der Firma Ph. Rommel & Cie. in Basel zu fungiren aufgehört.

Hr. Silvan Rogenmoser, Unteragent der Firma Wirth-Herzog in Aarau, hat sein Domizil von Oberägeri nach Rapperswyl verlegt.

B e r n , den 30. Juni 1888.

Schweiz. Departement des Auswärtigen, Abtheilung Auswanderungswesen.

Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Departement hat, auf erfolgte Anmeldung hin, gemäß den Bestimmungen des bezüglichen Bundesrathsbeschlusses vom 16. Juni 1884 und der Réglemente hiezu vom 16. März und 16. Juni 1885, Herrn Rudolf Stuber, von Lohn (Kanton Solothurn), als wählbar an eine höhere kantonale Forststelle im eidgenössischen Forstgebiet erklärt.

B e r n , den 25. Juni 1888.

Schweizerisches Industrie- und Landwirthschaftsdepartement: Abtheilung Forstwesen.

Bekanntmachung.

Der österreichische Pomologenverein veranstaltet unter dem Protektorate Seiner k. und k. Hoheit des Erzherzogs K a r l L u d wig vom 29. September bis 7. Oktober laufenden Jahres in Wien eine Regionalobstausstellung, verbunden mit einem Obstmarkte.

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Zwei Abteilungen dieser Ausstellung sind international, nämlich jene der D ö r r a p p a r a t e und jene der M a s c h i n e n u n d Geräthe für den Obstbau und für die Obst ver wert h u n g , und zwar: Veredlungsbehelfe, Scheeren, Messer, Düngervorrichtungen etc., Obstpressen und -Mühlen, Schneid- und Schälmaschinen, Handgeräthe, Werkzeuge, Kellergeräthe für Mostbereitung und Verpackungsmaterialien.

Die Anmeldungen für diese Abtheilungen sind bis zum 15. Juli an das C e n t r a l - C o m i t é des k. k. ö s t e r r e i c h i s c h e n Pom o l o g e n v e r e i n s , L e e c h w a l d , Graz, zu richten.

Das unterzeichnete Departement ist gerne bereit, weitere Auskunft zu vermitteln.

B e r n , den 15. Juni 1888.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Durch Bundesrathsbeschluß vom 7. Juni ist den in Artikel 2 des Reglements vom 4. November 1887 über Rückvergütung des Monopolgewinnes auf ausgeführten flüssigen Alkoholfabrikaten genannten zur Abfertigung derselben im Sinne von Artikel l dieses Reglements ermächtigten Zollstätten noch diejenige von Genf-gareEaux-Vives beigefügt worden.

B e r n , den 15. Juni 1888.

Eidg. Oberzolldirektion.

Bekanntmachung.

Der Bundesrath hat unterm 4. Juni beschlossen, daß Rosinen (Korinthen) bis auf Weiteres, wie die Weinbeeren, zum Ansätze von Fr. 3 per q. (Konventionaltarif) zuzulassen seien.

B e r n , den 5. Juni 1888.

Schweiz. Oberzolldirektion.

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Bekanntmachung.

Zufolge Bundesrathsbeschluß vom 18. Juni 1888 wird auf den eingeführten S p i r i t u s l a c k e n u n d W e i n g e i s t f i r n i s s e n , außer dem tarifgemäßen Zoll, noch eine den besonderen Unkosten, welche den inländischen Fabrikanten dieser Artikel durch die relative Denaturirung des verwendeten Sprits erwachsen, entsprechende Extragebühr von Fr. 3. 50 per q. erhoben.

Diese Verfügung tritt sofort in Kraft.

B e r n , den 19. Juni 1888.

Eidg. Finanz- und Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur von Otto Stoer in Basel hat zu Anfang Juli 1807 auf das ihr vom Bundesrath ertheilte Patent verzichtet, und es wird ihr deßhalb auf den gleichen Zeitpunkt des laufenden Jahres die hinterlegte Kaution von Fr. 40,000 zurückgestellt werden, sofern das unterzeichnete Departement bis zum 30. Juni 1888 keine Kenntniß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des ßundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die genannte; Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 20. .Januar 1888.

Schweiz. Departement des Auswärtigen : Abtheilung Auswanderungswesen.

Postamtliche Bekanntmachung.

In Gemäßheit von Artikel 25 der Transportordnung für die schweizerischen Posten vom 7. Oktober 1884 sind sämmtliche vom Jahr 1887 stammen-

706 den Postsendungen, welche mis irgend einem Grunde nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nicht zu ermitteln waren, sowie alle liegen gebliebenen Passagiereffekten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenständen aus genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

Es ergeht nun hiemit an alle diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die Einladung, sich diesfalls bei der nächsten Kreispostdirektion unter genauen Angaben über Beschaffenheit, Inhalt u. dgl., beziehungsweise des Aufgabeortes, der Adresse, des Bestimmungsortes etc. des vermißten Gegenstandes, mittels frankirten Briefes anzumelden.

Nach Umfluss von drei Monaten von heute an werden die nicht reklamirten Gegenstände zu Gunsten der Postkasse veräußert.

B e r n , den 15. Mai 1888.

Die Schweiz. Oberpostdirektion: Ed. Höhn.

Bekanntmachung.

Es kommt sehr oft vor, daß schweizerische Civilstandsbeamte versäumen oder sich weigern, ihre Unterschriften auf Civilslandsakten, die sie anläßlich von Eheschließungen schweizerischer Bürger iii Italien auszustellen haben, durch die Staatskanzlei ihres Kantons beglaubigen zu lassen, so daß die schweizerische Gesandtschaft in Rom sich genöthigt sieht, dieselben zurückzusenden. Daher unnütze Zögerungen und Kosten.

Die unterzeichnete Amtsstelle sieht sich infolge dessen veranlaßt, unter Hinweis auf die schon früher gegebenen Weisungen (Geschäftsbericht 1881 : Bundesblatt 1882, II, 744) und auf die Uebereinkunft mit Italien vom 11. Mai 1886 (Amt!. Samml. n. F. IX, S. 32) daran zu erinnern, daß sämmtliche nach Italien bestimmte civilstandsamtliche Urkunden von den Staatskanzleien legalisirt sein müssen.

B o r n , den 31. März 1888.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im Juni 1888.

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Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes: N° 76, vom 21. Juni 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. REchtsdomizile Handelsregister. Fabrik- und Handelsmarken. Bekanntmachungen. Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. Wochensituation der Emissionsbanken. Konsularbericht Batavia. Wohlfahrtseinrichtungen für Arbeiter. Tontinenversicherung. Uhrenausfuhr nach England. Handelskammern im Auslande. Situation ausländischer Banken.

N° 77, vom 23. Juni 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregister. Fabrik- und Handelsmarken. Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. Bundesrathsverhandlungen. Handelsregister. ERfindungspatente. Handelspolitisches. Zollwesen des Auslandes. Weinbau in Italien. Milchindustrie in Frankreich. Gardinen- u. Weißwaarenfabrikation in Polen. Arbeitseinstellung. Direkter Verkehr Deutschlands mit Ostindien. Auszüge aus fremden Konsularberichten.

Verband deutscher Gold- und Silberwaareninteressenten. Situation ausländischer Banken.

ff. 78, vom 26. Juni 1888.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregister. Bekanntmachungen. Bundesrathsverhandlungen. Wirkungen der schweizerischen Zollerhöhungen auf den Einfuhrhandel.

Wohlfahrtseinrichtungen für Arbeiter. Banknoten. Schweizerische Uhrenfabrikation. Handelspolitisches. Zollwesen des Auslandes : Rußland. Belgische Export-Enquête. Seidenproduktion der Welt.

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29

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30.06.1888

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702-707

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