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Inserate

Bekanntmachung.

In" dem Nederlandsche Staats-Courant vom 11. d., Nr. 162, finden sich in einem Verzeichniß von in den lezten Jahren im niederländisch-ostindischen Kriegsdienste verstorbenen Soldaten unter 40 Schweizern folgende vier, deren Kantonsangehörigkeit deswegen, weil die als Geburtsort genannten Lokalitäten in mehreren Kantonen vorkommen, hierseits nicht konstatirt werden konnte : Bösch, Johann, geboren in Rutti (Schweiz) den 1.März 1832, gestorben den 11. März 1870 auf Samarang, Josephs und der Maria Magdalena Jakobi, Soldnachlaß 4 fl. 92 Cts.

Bö ss a r t , Johann Joseph, geboren in Niederwyl (Schweiz) den 12. Juli 1824, gestorben am 14. Januar 1870 in Macassar, des Joh. Baptist · und der Maria Katharina Güttinger, Soldnachlaß 3 fl.

Hof e r , Johannes, geboren in Warl (Wart?), Schweiz, den 13. April 1830, gestorben auf Samarang am 3. Juni 1870, des Johannes und der Katharina Graf, Soldnachlaß 4 fl. 15 Cents.

K e l l e r , Christian, geboren in Oberthal (Schweiz) den 4. März 1825, gestorben in Soerabeja den 21. Juni 1870, des David und der Anna Schafroth, Soldnachlaß 4 fl. 20 Cts.

Für den Fall, daß die Erben der Genannten deren Nachlaß beanspruchen sollten, verweisen wir für die diesbezüglich zu erfüllenden Formalitäten auf unser Kreisschreiben vom 24. September 1869 (Bundesblatt 1869, III, 33).

Bern, den 23. Juli 1873.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Amtliche Bekanntmachung.

Vielfache, in jüngster Zeit an das Schweiz. Generalkommissariat für die Wiener Ausstellung gelangte Anfragen über angebliche Verleihung von Auszeichnungen an schweizerische Aussteller durch die internationale Jury veranlaßen das unterzeichnete Departement zu der Erklärung, daß allfällige Gerüchte über Verleihung solcher Auszeichnungen als durchaus unzuverläßig zu betrachten sind.

Sämmtliche Beschlüsse der Sektions-Jurys unterliegen der Bestätigung der Gruppen-Jurys, und es müssen die Anträge der Lezteren erst noch durch den Bath der Präsidenten sanktionirt werden.

So lange nicht Lezterer endgültig entschieden hat, wird sich das Generalkommissariat jeglicher Mittheilung an die betheiligten Aussteller enthalten und deren allfällige Anfragen nicht weiter beantworten; dagegen wird dasselbe nach endgültiger Feststellung der Prämirungen jeden Aussteller direkt davon benachrichtigen.

B e r n , den 14. Juli 1873.

Das eidg. Departement des Innern.

Ausschreibung.

Das schweizerische Konsulat in San Francisco (Kalifornien) hat dem Bundesrathe die von der Court-Probate in dorten genehmigte Schlußabrechnung des Herrn William Shattuck über den Nachlaß des in Sacramento City verstorbenen J a k o b B u r k h a r d t aus der Schweiz eingesandt.

Da die nähere Heimathörigkeit des Burkhardt hier nicht bekannt ist, so ergeht an die Tit. kantonalen Stellen, welche bezügliche Auskunft ertheilen können, hiemit die Einladung, davon gefälligst hieher Mittheilung zu machen.

Bern, den 15. Juli 1873.

Die sclnreiz. Bandeskanzlei.

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Bekanntmachung.

Dem Bundesrathe wurde vom schweizerischen Konsulat in Pesth ein Auszug aus einem amtlichen Berichte des ungarischen Ministeriums des Handels und der Industrie vom 2. d. Mts. zur Kenntniß gebracht, worin betreffend die Getreide-, Kartoffeln- und Heuernte, sowie auch die zur Zeit bestehenden Aussichten hinsichtlich des in Ungarn zu gewärtigenden Weinertrages einläßliche Auskunft ertheilt wird.

Von der Aufnahme des bemeldeten Auszuges in das Bundesblatt mußte abgesehen werden, da das Sekretariat für das Drukwesen der Buudeskanzlei für die jezt tagende Bundesversammlung gänzlich in Anspruch genommen wird. Hingegen liegt der Bericht bei dem eidgenössischen Handels- und Zolldepartement Jedermann zur Einsicht offen. Das Gesammtergebniß des besagten Auszuges wird nachfolgend mitgetheilt.

gut mittelmäßig gering in 9 Bezirken, in 20 Bezirken, in o Bezirken, Waizenernte 11 8 12 Roggenernte 3 16 2 Maisernte l 7.

6 Gerstenernte 7 9 Kartoffelnernte l 12 2 l Haferernte 9 23 2 Heuernte 2 10 2 Weinertrag B e r n , den 16. Juli 1873.

Das Schweiz. Handels- und Kolldepartement.

Bekanntmachung.

Der schweizerische Gesandte in JBom übermittelte dem Bundesrathe unterm 11. v. M. eine Anzahl Urtheilsaüszüge italienischer Gerichte gegen schweizerische Angehörige, welche ihm vom Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten nach Maßgabe .von Art. 16 des zwischen der Schweiz und Italien Destehenden Ablieferungsvertrages vom 22. Juli 1868 zugestellt worden sind. Darunter befindet sich ein Erkanntniß des korrektioneilen Gerichtes in Genua vom 5. April d. J. gegen eine Elisabeth Kütti, Tochter von Franz, geboren um 1837, unverheiratet, Dienstmagd, von Targue (?).

Wir müssen daher die kantonalen Orts- und Polizeibehörden, welche in der obigen Person eine ihrer Angehörigen erkennen sollten, höflich bitten,, uns davon beförderlich in Kenntniß zu sezen, damit wir ihnen das erwähnte Schriftstük zugehen lassen können.

B e r n , den 11. Juli 1873.

Die Schweiz. Bundeskanzler

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Conkurrenz-Ausschreibung für

ein Handbuch für Kanonier-Unteroffiziere und Kanoniere der schweizerischen Artillerie.

Das eidgenössische Militärdepartement beabsichtigt, behufs Erstellung eines Handbuches für Unteroffiziere und Kanoniere, den Weg der öffentlichen Conkurrenz-Ausschreibung zu wählen.

Dieses Handbuch soll in möglichst gedrängter Form und Sprache einen Auszug aus den derzeit bestehenden Reglernenten, Vorschriften und Ordonnanzen bieten und in folgende Capitel zerfallen : 1. Grundzüge der Organisation der schweizerischen Armee, speziell der Artillerie. Bestand der taktischen Einheiten an Offizieren, Mannschaft und Pferden. Zweck und Organisation der Parks.

2. Innerer Dienst. Pflichten der verschiedenen Grade. Kriegsartikel.

3. Wachtdienst.

4. Soldatenschule.

5. Compagnieschule.

6. Kenntniß der Feuerwaffen und blanken Waffen. Zerlegen und zusammensetzen derselben und deren Unterhaltung. Besorgung des Lederzeugs.

7. Kenntniß der Geschützrohre, Laffeten und übrigen Kriegsfuhrwerke, des Pulvers, der Geschoße und übrigen Munitionsgegenstände.

'8. Ausrüstung der Laffeten und Kriegsfuhrwerke.V3 Packung der Munition aller Art.

9. Schießtheorie. Behandlung der Geschütze vor, während und nach dem Feuern. Schußtafeln und Andeutungen über deren Gehrauch. Daten über Wirkung der Geschütze und Geschoße. Notiz über das Schätzen der Distanzen.

10. Bedienung der verschiedenen Geschütze, inclusive Lastenbewegungen, und Herstellungsarbeiten. Parkdienst.

11. Zugsschule und Batterieschule.

12. Felddienst der Artillerie. Verhalten bei der Mobilmachung, auf dem Marsche, im Quartier und ini Bivouak. Verhalten bei Eisenbahntransporten. Kurze Notiz über Geschützplacirung und das Verhalten der Artillerie im Gefecht, namentlich hinsichtlich des Benehmens des Geschützchefs.

142 13. Kurzer Abriß des Batteriebaues, der Aufstellung und Bedienung der Geschütze in Verschanzungen.

14. Maße und Gewichte. Metrisches System. Réduction des schweizerischen Maßes und Gewichtes in metrisches.

Die Arbeiten sind nicht mit der Unterschrift des Verfassers zu versehen, Bondern mit einem Motto.

Gleichzeitig wird der Name des Autors, welcher dem Motto entspricht, in einem versiegelten Briefe angegeben, der erst geöffnet wird, wenn die Artillerie-Kommission die Arbeiten geprüft und sich geeinigt hat, welchederselben prämirt werden soll.

Die Arbeiten sollen in möglichst leserlicher Schrift geschrieben sein und Alles vermieden werden, woran der Verfasser erkannt werden könnte.

Zeichnungen in kleinem Maßstabe können zur Verdeutlichung des Texte* beigegeben werden.

Für die von der Artillerie-Commission als preiswürdig erkannte "Arbeit wird eine Prämie von Franken eintausend und zweihundert ausgesezt, oder nach Gutfinden der Artillerie-Commission diese Summe eventuell auf die zwei besten der eingelieferten Arbeiten angemessen' vertheilt.

Das Eintreffen der Arbeiten, · welche an die Kanzlei des eidg. Militärdepartements zu richten sind, wird in der Artilleriezeitung bekannt gemacht, ebenso- seiner Zeit die Entscheidung der Artillerie-Commission in Betreff der Prämirung der verschiedenen Arbeiten.

Als lezter Eingabetermin für diese Arbeiten gilt der 3J. Dezember 1873' B e r n , den 18. April 1873.

Das eidg. Militärdepartement: Welti.

Ediktalladung.

J o h a n n R u d o l f L a n g , Mechaniker von Klein-Hüningen, landesabwesend, wird hiemit öffentlich aufgefordert, binnen drei Monaten, also spätestens am 21. O k t o b e r , persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vor dem hiesigen Ehegericht zu erscheinen und die auf gänzliche Scheidung, sowie Zusprechung der beiden Kinder und des gesamraten Vermögens gerichtete Klage seiner Ehefrau M a r i e E l i s a b e t h geb. K a l l m a n n , zu oeantworten, mit der Androhung, daß nach Ablauf der Frist im Fall seines Ausbleibens dennoch gesprochen wird, was Kechtens ist.

B a s e l , den 21. Juli 1873.

Namens des Ehegerichts, Der Präsident : Dr. Adolf Bnrckhardt.

Der Gerichtsschreiber: A. Heitz, Dr. jur_

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche schriftlich und: p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angüben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei.

der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Posthalter und Briefträger in K a l c h o f e n (Bern). Anmeldung bis zum 8. August 1873 bei der Kreispostdirektion Bern.

2) P o s t v e r w a l t e r in Aigle (Waadt). Anmeldung bis zum 8. August 1873 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Posthalter u n d - B r i e f t r ä g e r l Anmeldung bis zum 8. August in Gersau.

l 1873 bei der Kreispostdirektion 4) B r i e f t r ä g e r in Rußwyl.

] Luzern.

5) K o n d u k t e u r für den Postkreis N e u e n b u r g . Anmeldung bis zum 8. August 1873 bei der Kreispostdirektion Neuenburg.

1) P o s t b ü r e a u d i e n e r in G e n f . Anmeldung bis zum 1. August 1873 bei der Kreispostdirektion Genf.

2) P o s t h a l t e r in S c h ö f l i s d o r f (Zürich). Anmeldung bis zum 1. August 1873 bei der Kreispostdirektion Zürich.

3) P o s t a b l a g e h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in Pully (Waadt). Anmeldung bis zum 1. August 1873 bei der Kreispostdirektion Lausanne.

4) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 1. August 1873 bei der Kreispostdirektion Basel.

5) T e l e g r a p h i s t in Baar (Zug). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. August 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

6) T e l e g r a p h i s t in O b e r d o r f (Solothurn). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. August 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

7) T e l e g , ., . -.. . , arap p h i s t in Lausanne.

T , _ Jahresbesoldung nach Maßgabe 8) B ,, Freiburg.

des Bundesgesezes vom 29. Januar 9) » ,, N e u e n b u r g . 1863. Anmeldung bis zum 5. Au10) ,, ,,Zürich.

gust 1873 bei den betreffenden 11) ,, » St. Gallen.

Telegraphen-Inspektionen.

144 12) E i n n e h m e r bei der Nebenzollstätte M a d o n n a0 di P o n t e bei Brissago (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 400 nebst 4 / a Provision auf den Roheinnahmen. Anmeldung bis zum 31. Juli 1873 bei der Zolldirektion in Lugano.

13) E i n n e h m e r der Nebenzollstätte Scareglia (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 250 und 8°/,, Provision auf den Roheinnahmen. Anmeldung bis zum 31. Juli 1873 bei der Zolldirektion in Lugano.

14) Telegraphist in U l r i c h e n (Wallis). Jahresbesoldtmg Fr. 120, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. Juli 1873 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

15) T e l e g r a p h i s t in Z ü r i c h . Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 29. Januar 1863. Anmeldung bis zum 22. Juli 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

16) Zweiter G e h ü l f e auf dem Materialbüreau der Telegraphendirektion Bern. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 29. Januar 1863. Anmeldung bis zum 29. Juli 1873 bei der Telegraphen direktion in Bern.

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1873

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3

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34

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.07.1873

Date Data Seite

138-144

Page Pagina Ref. No

10 007 766

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