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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 15. April 1873.)

Behufs Durchführung des Art. 31 irn Eisenbahngeseze vom 23. Dezember v. J., welcher eine periodische Inspektion sämmtlicher bestehender Eisenbahnen nothwendig macht, beschloß der Bundesrath, an die eidgenössischen Stände folgendes Kreisschreiben zu erlassen : ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Die Durchführung des Art. 31 des Bundesgesezes über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen, d. d.23. Dezember v. J., macht eine periodische Inspektion sämmtlicher bestehenden Eisenbahnen nothwendig.

,,Um diese in ersprießlicher Weise organisiren und vornehmen zu können, sollten die Pläne sämmtlicher im Bau und Betrieb befindlichen, resp. bereits konzessionirten Eisenbahnen dem eidgenössischen Eisenbahnbüreau zur Verfügung stehen.

,,Auch um bei allfälligen Reklamationen den Gegenstand genau bezeichnen zu können, ist es für dasselbe höchst wünschenswerth, die Pläne stets bei der Hand zu haben.

,,Vollends unerläßlich sind sie aber zur Prüfung der Anschlüsse anderer Bahnen, wie solche Geschäfte bereits dem technischen Inspektorate vorliegen.

,,Wir richten daher das Gesuch an Sie, die stimmtlichen in Ihren Archiven liegenden Pläne (Katasterpläne, Längenprofile, Spezialpläne etc.) bereits konzedirter Bahnen in's Archiv des Bundesrathes, bezw. des eidg. Eisenbahnbüreau's, einliefern zu wollen, und sichern Ihnen auf den Fall, daß Sie der Pläne wieder bedürfen sollten, das Recht der freien Einsichtnahme und Mitbenuzung zu.

,,Sollte, die eine oder andere Eisenbahngesellschaft Ihnen die genannten Pläne nicht übermittelt haben, oder sollten allfällige seit der Uebergabe vorgekommene Modifikationen nicht nachgetragen worden sein, so ersuchen wir Sie, uns hievon in Kenntniß zu sezen, damit wir von der betreffenden Gesellschaft direkt die vollständigen Pläne verlangen können."

101 Der Bundesrath hat der vom eidg. Militärdepartement ihm vorgelegten A n l e i t u n g für die G e n i e - S a p p e u r s die Genehmigung ertheilt.

Der Bundesrath hat die Errichtung eines öffentlichen Telegraphenbüreau im Hôtel G e m m i in Kandersteg (Bern) beschlossen, auch sein Postdepartement ermächtigt, mit der Regierung des Kantons Appenzell A. Rh. einen Vertrag über Errichtung eines Telegraphenbüreau in R e h e t o b e l abzuschließen.

(Vom 16. Aprir 1873.)

Der Bundesrath hat beschlossen, es sei der Sommerpostkurs T h u n - W e i ß e n b u r g per Wimmis bis Z w e i s i m m e n auszudehnen, unter der Bedingung jedoch, daß annehmbare Führungsangebote erhältlich seien.

Das Postdepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit den Regierungen der Kantone Bern, Solothurn und Waadt wegen Errichtung von Telegraphenbüreaux in B ä t t e r k i n d e n , O b e r d o r f und G r y o n Verträge abzuschliessen, basirt auf die Verordnung vom 6. August 1862*) und deren Modifikation vom 1.März 1867**).

(Vom 18. April 1873.)

Die k. und k. österreichisch-ungarische Gesandtschaft bei der Schweiz. Eidgenossenschaft hat dem Bundesrath mit Schreiben vom 10. dies in Betreff der W o h n u n g e n während der Weltausstellung in Wien nachstehende Mittheilung gemacht : *) Siehe eidg. Gesezsammlung. Band VII. Seite 329.

**) ,, n IX, ,, 33, Ziffer 3.

102 ,,Bei dem voraussichtlich großen Zuzug von Fremden, welche anläßlich der Weltausstellung- nach Wien kommen werden, hat die kaiserliche und königliche Regierung auch die W o h n u n g s f r a g e in Erwägung gezogen. Es hat sich hiebei die Nothwendigkeit herausgestellt, vor Allem für die Herstellung von Massenquartieren Vorsorge zu treffen, wo weniger bemittelte Fremde, insbesondere die von größern Etablissements des Auslandes nach Wien gesendeten Arbeiter eine billige Unterkunft finden können.

,,Obwohl es möglich sein dürfte, in dieser Weise beiläufig 4000 Personen unterzubringen, drängt sich doch die Besorgniß auf, daß die bestimmten Räumlichkeiten (größtentheils Holzbaraken) für den Fall nicht genügen könnten, wenn gleichzeitig von verschiedenen Seiten solch' größere Zuzüge eintreffen sollten. Einer solchen Verlegenheit würde aber am beßten dadurch vorgebeugt · werden, wenn vor dem Abgänge dieser Massenzuzüge rechtzeitig die Anfrage an den Wiener Polizeidirektor schriftlich oder allenfalls telegraphisch gestellt würde, ob gegen die Unterbringung kein Anstand obwalte.

,,Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Seiner kais. und königlichen Majestät ist von seiner Regierung beauftragt worden, diese Angelegenheit bei dem hohen schweizerischen Bundesrath zur Sprache zu bringen und sich bei Hochdemselben zu verwenden, daß die getroffenen Maßregeln in den betreffenden Kreisen veröffentlicht und ihnen zugleich empfohlen werde, sich vorkommendenfalls, wie oben gesagt, mit der Wiener Polizeidirektion in direktes Einvernehmen zu sezen."

Herr Edmund H ö h n , Adjunkt des Oberpostsekretärs und Inspektor des Personellen, welcher unterm 20. Dezember v. J. zum Major des Scharfschüzenbataillons Nr. 3 ernannt worden war, hat mit Schreiben vom 10. dies um Entlassung von dieser Stelle nachgesucht, indem er ohne den Geschäften seiner Civilbeamtung wesentlich Abbruch zu thuh, den ihm zukommenden Militärdienst nicht erfüllen könnte.

Mit Rüksicht hierauf entsprach der Bundesrath dem Gesuche des Hrn. Höhn und ertheilte demselben die gewünschte Entlassung als Scharfschüzenmajor.

103 Vom Bundesrathe sind gewählt worden: (am 16. April 1873) als Postkommis in Beilenz:

Hr. Valerio T a t t i , von Giubiasco (Tessin), derzeit Gehilfe auf dem Hauptpostbüreau in Bellinzona;

,, Controlegehilfe bei der Telegraphendirektion :

,, Samuel B o 11 i g e r, von Schloßrued (Aargau) 5 ,, Telegraphist in Brugg : ,, Friedrich S c h u m a c h e r , von Grüäingen (Zürich), Posthalter in Brugg (Aargau); ,, Dombreßon: ,, Charles Auguste F a l l e t , Post7) halter^ von und in Dombreßon (Neuenburg) ; ,, Ulrich H a l d e m a n n , von und T, Eggiwyl: in Eggiwyl, Amtsnotar und Postablagehalter daselbst ; ,, Hessigkofen : ,, Urs M i n g e r , von und in Hessigkofen (Solothurn), Schneider in dort; ,, Worb: ,, Johannes S t ein m a n n , Uhrenmacher, von Gysenstein, in Worb (Bern); Stabssekretär : ,, Gottfried V o g t , von Bern, in Luzern ; (am 18. April 1873) als Postalter in Flims: Hr. Lorenz R u d o l f , von und in Flims (Graubünden).

Am 19. März d. J. ist auch Hr. Samuel V i n c e n t , von Genf, als Telegraphist beim dortigen Telegraphenbüreau für die neue Amtsdauer vom Bundesrathe bestätigt worden.

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