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I n s e r a t e.

Ausschreib#ST# ung

von Weibelstellen.

Zur freien Bewerbung werden ausgeschrieben zwei W e i b e l s t e l l e n im Bundesrathhause, mit einer Besoldung von je Fr. 2000.

Einige Vertrautheit mit der deutschen und französischen Sprache muss gefordert werden.

Bewerber um diese Stellen haben ihre Anmeldungen, mit gehörigen Leumundszeugnissen versehen, bis zum 31. d. Mts. der unterzeichneten Kanzlei einzugeben.

B e r n , den 7. Januar 1873.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur Kenntniss des Publikums gebracht, dass die eidge. nössische Pulververwaltung das Sprengpulver, statt wie bisher zu 100 Fr., vom 1. Januar 1873 an zu.80 Franken per Centner verkauft, und dass das neue Fabrikat erheblich mehr Salpetergehalt als das frühere hat.

Der Preis des sogenannten Sprengsazes (ungekörntes Pulver) ist von obigem Datum an zu Fr. 40 per Centner festgesezt.

B e r n , den 9. Januar 1873.

Das schweizerische Finanzdepartement.

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Eidgenössische Anleihen von 1857 & 1867.

Die am 15. und 31. dies verfallenen Coupons dieser beiden Anleihen, sowie die auf erstem Tag. gekündigten Obligationen von 1857 im Gesammtbetrage von Fr. 1,250,000 beliebe man vom resp. Verfalltage an, entweder bei unterzeichneter Stelle, oder bei den Hauptzoll- und Kreispost-Kassen einzulösen. In'Frankfurt a/M. erfolgt die Einlösung bei den Herren J. Groll & Söhne und in Stuttgart bei den Herren Doertenbach & Cie., an beiden leztern Orten den Franken zu 28 Kreuzer berechnet.

Mit den Obligationen müssen auch sämmtliche, nicht verfallene Coupons (Nr. 33--40) abgeliefert werden.

Die Coupons sollen mit Bordereaux begleitet sein, wozu die Formulare von den genannten Kassen bezogen werden können.

Bei diesem Anlasse machen wir aufmerksam, dass von frühem Ausloosnngen noch folgende Obligationen im Ausstände sind, deren Verzinsung aber mit deren resp. Verfalltage aufgehört hat.

Pro 15. Jänner 1869 C. Nr. 2722 à 1000; ,, 15. ,, 1870 ,, ,, 2670 à 1000: ,, 15. ,, 1871 ,, ,, 35 & 698 a 1000; ,, 15. ,, 1872 ,, ,, 251. 309. 549. 920. 1152. 2085. 2265.

2336 & 2386 à 1000.

B e r n , den 8. Jänner 1873.

Eidgenössische Staatskassa : X. Brosy.

Ausschreibung'

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1873 werden die Stellen der s ä m m t l i c h e n B e a m t e n der P o s t v e r w a l t u n g zur Bewerbung .ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt und mit den nöthigen Zeugnissen begleitet bis spätestens Ende dieses Monats einzureichen: a. für die Stellen der Beamten der Generalpostdirektion und der Kreispostdirektoren -- dem Postdepartement; b. für die übrigen Beamtenstellen der Postverwaltung -- der betreffenden Kreispostdirektion.

21 Die Behörden, welchen die Anmeldungen einzusenden sind, ertheilen auf Verlangen Auskunft über Pflichten und Besoldung der betreffenden Stellen.

B e r n , den 10.Januar 1873.

Das Schweiz. Postdepartement : Eugène Borei.

Ausschreibung.

Für die Ausbildung zum Telegraphendienste werden in Anwendung des Art. 2 der Verordnung des Bundesrathes vom 4. Januar 1867 die Stellen von 25 Lehrlingen zur Bewerbung ausgeschrieben, und zwar : 5 Stellen für den 1. Telegraphenkreis (Lausanne), 5 ,, ,, ,, 2.

· ,, (Bern), 5 ,, ,, ,, 3.

,, (Ölten), 5 ,, ,, ,, 4.

,, (Zürich), 3 ,, ,, ,, 5.

,, (St. Gallen), 2 ,, ,, * 6.

,, (Bellenz).

Die Bewerber auf diese Volontärstellen haben ihre Anmeldung s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i unter Beilegung von 1) einem Alterszeugniss, 2) einem Sittenzeugniss, 3) Zeugnissen über den bisherigen Bildungsgang bis zum 15. Februar 1874 der betreffenden Telegrapheninspektion einzureichen, nämlich: der Telegrapheninspektion L a u s a n n e für die Bureaux Genf, Lausanne und Vivis ; ,, ,, Bern ,, ,, r, Bern, Neuenburg und Chaux-deFonds ; ,, ,, · Ölten ,, n n Basel, Luzern und Ölten; ,, ,, Zürich » ,, r Winterthur und ,, ,,

,.

Zürich ;

,, St. G a l l e n · ,, das Bureau St. Gallen; ,, Bellenz ,, die Bureaux Bellenz undChur.

Anmeldungen von Personen unter 16 und über 25 Jahren, sowie von solchen, deren Körperliche Beschaffenheit dem Telegraphendienste hinderlich sein könnte, werden nicht berüksichtigt.

22 Diejenigen Angemeldeten, welche nicht durch die vorangehenden Bedingungen von der Bewerbung ausgeschlossen werden, haben sich in einer Vorprüfung, welche entweder in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen oder Bellenz stattzufinden hat, und zu der sie in der ersten Hälfte des Monats März von den Telegrapheninspektionen einberufen werden, über ihre Kenntnisse und Befähigung auszuweisen.

Es wird neben einem gewissen Grad allgemeiner Bildung, wie ihn eine gute Sekundär- oder Realschule gibt, namentlich auf eine deutliche Handschrift und hinlängliche Kenntniss in zwei Nationalsprachen, in Arithmetik und Geographie Küksicht genommen.

Die Lehrzeit dauert ein Jahr, jedoch mit der Bestimmung, dass diejenigen Lehrlinge, welche nach einem halben Jahre in Bezug auf Leistungen und Betragen vollkommen befriedigen, vom 1. Oktober an bis zum Schlussknrse ein Taggeld von Fr. 1. 50 erhalten, während die andern entlassen werden.

Es ist dafür gesorgt, dass die Volontäre während der Lehrzeit in allen Zweigen des theoretischen und praktischen Telegraphendienstes unterrichtet werden.

Der Lehrzeit folgt ein Schlnsskurs und eine Schlussprüfung, die, wenn gut bestanden, zur sofortigen Anstellung als provisorischer Gehülfe mit einem Taggeld von Fr. 2. 50 berechtigen.

Jeder Lehrling hat eine Personalkaution von Fr. 500 zu leisten, welche dann auch für seine spätere Anstellung als Gehülfe gültig bleibt. Die nöthigen Formulare werden von den betreffenden Inspektionen verabfolgt.

.Nähere Mittheilungen über die Eingangs erwähnte Verordnung, sowie über die Instruktion betreffend die Vorprüfung, den Unterricht, den Schlusskurs und die Patentirung, ertheilen auf portofreie Anfragen die oben bezeichneten Telegrapheninspektionen.

B e r n , den 6. Januar 1873.

Das Postdepartement: Eugene Borei.

Ausschreibung.

Im Laufe des Monats April nächsthin besinnt in Bern ein theoretischer Kurs für angehende Telegraphislen, zu welchem Jedermann Zutritt erhält, der sich über den Besitz eines guten Leumundszeugnisses und der nöthigen theoretischen und praktischen Vorkenntnisse ausweist.

Für die bisherigen Lehrlinge (Volontärs), für die Gehülfinnen, für die Privatgehülfen auf den Spezialtelegraphenbüreaux, sowie für die Beamten.

23 der schweizerischen Postverwaltung wird dieser Kurs unentgeldlich, aber auch ohne Entschädigung von Seite der Telegraphenverwaltung ertheilt, während anderweitige Aspiranten dafür »in Honorar von Fr. 30 zu entrichten haben.

Vor dem Kurse findet eine Vorprüfung statt, welcher sich die sämmtlichen Aspiranten, mit "Ausnahme der Lehrlinge (Volontärs), zu unterziehen haben,, und bei welcher namentlich auf Kenntniss des praktischen Telegraphendienstes und wenigstens zweier Nationalsprachen, sowie auf -einen gewissen Grad allgemeiner Bildung und eine gute Handschrift Büksicht genommen wird.

Anmeldungen von Personen unter 16 und über 25 Jahren, sowie von solchen, deren körperliche Beschaffenheit dem Telegraphendienste hinderlich sein kann, werden nicht berüksichtigt.

Am Schlüsse des Kurses findet eine Prüfung statt, wobei die tauglich erfundenen Aspiranten ein Patent erhalten, welches sie zur Anmeldung auf Telegraphistenstellen ermächtigt.

Der Kurs mit Inbegriff der Prüfung dauert drei Wochen ; der Tag des Beginns wird den Aspiranten rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Diejenigen Personen, welche an demselben theilzunehmen wünschen; werden eingeladen, ihre Anmeldungen schriftlich und portofrei, unter Beilagevon Alters-, Sitten- und Schulzeugnissen, bis zum 15. F e b r u a r 1873 der n ä c h s t g e l e g e n e n T e l e g r a p h e n - I n s p e k t i o n (Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen und BeDenz) einzureichen, welche auf Verlangen jede weitere Auskunft ertheilen wird.

B e r n , den 4. Januar 1873.

Das Postdepartement: Eugène Borei.

Ausschreibung.

Durch Resignation ist die Stelle des D i r e k t o r s des eidg. statistisch en B u r e a u ia Erledigung gekommen und wird daher zur Wiederbesezung ausgeschrieben. Der jährliche Gehalt beträgt gegenwärtig Fr. 5000.

Diejenigen, welche um diese Stelle sich zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen, versehen mit Studien- und Leumundszeugnissen, und besonders mit h i n l ä n g l i c h e n A u s w e i s e n über bisherige Leistungen im G e b i e t e der Statistik, bis zum I.Februar 1873 dem eidg. Departement des Innern einzusenden.

Bern, den 4. Januar 1873.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Bekanntmachung.

Dem schweizerischen Handelsstande wird hiemit zur Kenntniss gebracht, dass laut einer Meldung des schweizerischen Generalkonsuls in Washington vom 26. November d. J. solche Waaren nicht französischen Ursprungs, deren Beförderung nach den Vereinigten Staaten Nordamerikas französische Schiffe übernommen, von der dortigen Slauth mit einer Zuschlagsgebühr von 10°/0 ·des allgemein geltenden Eingangszolles belegt werden, falls das Einschiffen an keinem französischen Hafen stattgefunden hätte.

Ueberdies ist es wohl zu beachten, dass beim Vollzug obiger Massnahmen ·die bei dea französischen Kolonien vorhandenen Häfen denjenigen Prankreichs nicht gleichzustellen sind.

B e r n , den 30. Dezember 1872.

Das Schweiz. Handels- und Kolldepartemeut.

Yerwendung von Korrespondenzkarten nach dem Anstände.

In Folge eines mit den betreffenden Postverwaltungen erlangten Einverständnisses Tiönnen vom 1. Jänner 1873 an die schweizerischen Korrespondenzkarten auch im Postverkehr mit den deutschen Staaten zur Frankotaxe von 10 Bp. und übrigens unter gleichen Bedingungen wie im Schweiz, internen Postverkehr verwendet werden.

Da der Taxwerth des Stempels nur 5 ßp. beträgt, so ist die Frankotaxe durch Verwendung einer Frankomarke von 5 Ep. zu ergänzen, welche unmittelbar neben dem Taxstempel auf der Korrespondenzkarte aufgeklebt wird.

Unter den für die Briefe festgesezten Bedingungen können Korrespondenzkarten nach diesen Ländern auch rekommandirt und zur Expressbestollung aufgegeben werden.

Nach andern als den genannten Ländern werden bis auf weiteres Korrespondenzkarten nur zu den Taxbedingungen der Briefe, unter Frankirung, befördert.

Bern, den 20. Dezember 1872.

Das scnweiz. Postdepartement.

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Bekanntmachimg.

Es wird hieruit zur öffentlichen Kenntniss gebracht, dass der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt auch für das Jahr 1873 bloss Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes ; alle wichtigern Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die gesezgebenden Eäthe der Eidgenossenschaft ; gewisse Beschlüsse derselben, und Schlussnahmen des Bundesrathes über Fragen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind*); Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; ferner die von schweizerischen Konsuln im Auslande eingehenden Berichte, so weit solche für das Publikum von Interesse sind; die monatlichen Uebersichten der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz; die Uebersichten des Geldanweisungsverkehrs im Inneru der Schweiz sowohl als mit Frankreich, Italien, Deutschland, Grossbritannien, den Niederlanden, mit Belgien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika; ferner die monatlichen Uebersichten der Posteinnahmen, sowie des; Verkehrs der Telegraphen Verwaltung ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeban : Die neu erseheinenden Bundesges'eze, Beschlüsse und Verordnungen, sowie die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge: die Voranschläge der Bundesbehörden über Einnahmen und Ausgaben, die jähr), eidg. Staatsrechnung, der eidg. Staatsialender, und die in den drei Landessprachen verfasste Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren.

Bestellungen auf das Bundesblatt können das g a n z e J a h r h i n d u r c h , und nicht bloss t r i m e s t e r - oder semester weise, bei allen Schweiz. Postämtern gemacht werden, und es sind diese leztern v e r p f l i c h t e t , die Abonnemente anzunehmen, zu w e l c h e r Zeit es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten i m m e r und b e f ö r d e r l i c h nachgeliefert.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, so wie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition desselben bezogen werden; hingegen hat man sich für g e s c h l o s s
e n e G e s e z b ä n d e an das Sekretariat für Drnksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden P o s t b u r e a u x , in zweiter Linie bei der E x p e d i t i o n des B n n d e s b l a t t e s gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen spätestens inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen.

Bern, den 23. November 1872.

Die Schweiz. Ttnmleskniizlei.

*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band VIII, Seite 890.

Bundesblatt, Jahrg. XXV. Bd.I.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; forner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren Namen, und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) P o s t k o m m i s in C h u r. Anmeldung bis zum 24. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion Chur.

2) P o s t p a k e r in B e r n . Anmeldung bis zum 24. Januar 1873 bei der Kreispostdirektion Bern.

3) S t a d t b r i e f t r ä g e r iu B a s e l . Anmeldung bis zum 24. Januar 1873 bei der Kreispostdirektion Basel.

4) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in R a r o n (Wallis). Anmeldung bis zum 24. Januar 1873 bei der Kreispostdirektion Lausanne.

5) T e l e g r a p h i s t im Bundesrathhaus. Jahresbesoldung nach Massgabe des Bundesgesezes vom 29. Januar 1863. Anmeldung . bis zum 20.

Januar 1873 bei der Telegraphen-Direktion in Bern.

6) T e l e g r a p h i s t in F e l l e r s (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. Januar 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Bellenz.

1) P o s t k o m m i s in St. Gallen. Anmeldung bis zum 17. Januar 1873 bei der Kreispostdirektion St. Gallen.

2) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in Amsteg (Uri). Anmeldung bis zum 17. Januar 1873 bei der Kreispostdirektion Luzern.

3) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in S i n s (Graubünden). Anmeldung bis zum 17. Januar 1873 bei der Kreispostdirektion Chur.

4) K r e i s p o s t a d j u n k t in Bern. Anmeldung bis zum 17. Januar 1873 bei der Kreispostdirektion Bern.

5) Telegraphist in C h a u x - d e - F o n d s . Jahresbesoldung nach Massgabe, des Bundesgesezes vom 29. Januar 1863. Anmeldung bis zum 20. Januar 1873 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

27 6) T e l e g r a p h i s t in St. Gallen. Jahresbesoldung nach. Massgabe des Bundesgesezes vom 29. Januar 1863. Anmeldung bis zum 20. Januar 1875 bei der Telegraphen-Inspektian in St. Gallen.

7) Telegraphist in Menzikon (Aargau). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Provision. Anmeldung bis zum 20. Januar 1873 bei der TelegraphenInspektion in Ölten.

8) T e l e g r a p h i s t in O e r l i k o n (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Provision. Anmeldung bis zum 20. Januar 1873 bei der TelegraphenInspektion in Zürich.

9) T e l e g r a p h i s t in Co mbremont-le-Grand. Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Provision. Anmeldung bis zum 20. Januar 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

N o t e . Dieser Nummer ist das von den eidg. Räthen angenommene Budget der Schweiz. Eidgenossenschaft für das Jahr 1873 beigelegt.

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11.01.1873

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