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Schweizerisches Bundesblatt.

38. Jahrgang. III.

Nr. 37.

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4. September 1886.

Bericht der

ständeräthlichen Kommission über die Bewilligung eines zweiten Nachtragsbeitrage an die Rheinkorrektion im Kanton St. Gallen.

(Vom 23. Juni 1886.)

Tit.

Die Kommission, welche Sie mit der Begutachtung der Anträge des Bundesrathes betreffend das Gesuch des Kantons St. Gallen um Gewährung eines zweiten Nachtragsbeitrages an die Kosten der Rheinkorrektion betraut haben, beehrt sich hiemit, auf Grund einer Besichtigung an Ort und Stelle, dem hohen Ständerathe die Ergebnisse ihrer Studien und Berathungen zu unterbreiten.

Die Kommission hielt die Vornahme eines Lokalaugenscheins deßhalb für geboten, weil sie sich Klarheit darüber verschaffen wollte, in welchem Maße die bereits ausgeführten Arbeiten als gelungen betrachtet werden können und bis zu welchem Grade die noch zu erstellenden Arbeiten als nützlich und nothwendig erscheinen.

Die Kommission wurde hiebei von den Herren Landammann Keel , Zollikofer , Direktor der öffentlichen Bauten im Kanton ,St. Gallen, und Wey, Ingenieur der Rheinkorrektion, begleitet.

Mit Zuschrift vom 4. November 1885 hatte die Regierung des Kantons St. Gallen dem Bundesrathe ein Gesuch um Gewährung einer zweiten Nachsubvention für die Rheinkorrektion auf st. gallischem Gebiete eingereicht.

Bundesblatt. 38. Jahrg. Bd. III.

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Diesem Gesuche waren folgende Aktenstücke beigelegt: 1) die einschlägigen Berichte der Regierung und der Gesetzgebungskommission an den st. gallischen Großen Rath und das Dekret des Letztern vom 24. Januar und 23. Mai 1885; 2) Spezialberichte der Ingenieure, sowie technische Belegstücke mit Plänen und Voranschlagen, betreffend die gegenwärtige Lage des Unternehmens und die zur Vollendung desselben projektirten Arbeiten.

Diese Arbeiten beginnen auf dem linken Stromufer bei der Kantonsgrenze zwischen Graubünden und St. Gallen, 600 Meter unterhalb der Tardis- oder Zollbrücke, und dehnen sich längs einer 65 Kilometer langen Uferstrecke bis Monstein, zwischen Au und St. Margrethen, aus.

I.

Die Korrektion , beziehungsweise Eindämmung des Rheins in den Kantonen Graubünden und St. Gallen ist ein Unternehmen, das schon lange geplant worden ist.

Die verschiedenen Berichte, in denen dasselbe besprochen wurde, haben nicht nur dessen Nothwendigkeit dargethan, sondern überhaupt die ganze so wichtige Frage allseitig und sehr eingehend behandelt. Wir sind daher der Mühe enthoben, die Geschichte des Unternehmens und die verschiedenen Phasen, welche dasselbe bis zur Stunde durchgemacht hat, hier nochmals zu schildern.

Erwähnt sei nur, daß das Unternehmen erst mit dem Jahre 1862 ernstlich in Angriff genommen wurde, nachdem die Bundesversammlung am 24. Juli 1862 dem Kanton St. Gallen einen Bundesbeitrag von Fr. 2,800,000 und dem Kanton Graubünden, einen solchen von Fr. 350,000 bewilligt hatte.

Mit Bundesbeschluß vom 18. August 1878 wurde dem Kanton St. Gallen ein weiterer Beitrag von Fr. 870,000 bewilligt, was mit dem ersten Beitrag zusammen die Summe von Fr. 3,670,000, d. h. den Drittel der Fr. 11,000,000, ausmacht, welche St. Gallen für die Korrektion verausgabt hat.

Nachdem wir diese allgemeinen Bemerkungen vorausgeschickt haben, wollen wir uns im Folgenden, darauf beschränken, in gedrängter Kürze die projektirten Arbeiten anzugeben, um derentwillen das neue'Begehren von St. Gallen gestellt wird, unter gleichzeitiger Erwähnung der Beweggründe, denen das Begehren entsprungen ist, sowie der Art und Weise, in welcher die betreifenden Arbeiten erstellt werden sollen.

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IL Die Rheinkovrektion darf als eines der schwierigsten und verwickeltsten wasserbautechnischen Probleme der Schweiz betrachtet werden Die st. gallischen Behörden haben sich unausgesetzt mit Eifer und Thatkraft dessen vollständige Lösung angelegen sein lassen.

In ihrem Berichte vom 4. November 1884 sprach die großräthliche Kommission die Ansicht aus, daß noch bedeutende Arbeiten ihrer Ausführung harren, und daß bis zu deren Erstellung die Korrektion nicht als vollendet dürfe betrachtet werden.

Die Bestätigung dieser Ansicht ließ nicht lange auf sich warten.

Am 28. September 1885 erreichte das Wasser eine bisher nie erlebte Höhe; auf der ganzen Strecke überragte die Dammkrone das Hochwasser bei dessen höchstem Stand nur um 30 bis 40 Centimeter. An einigen Stellen stand der Wasserspiegel 8 Meter über der Ebene. Und doch wurde keinerlei Schaden angerichtet: die Dämme hielten Stand, kein Dammbruch erfolgte und die Gegend blieb glücklicherweise verschont. Andernfalls wäre es ihr ergangen, wie in den Jahren 1868 und 1871. Der von der ersteren dieser Ueberschwemmungen verursachte Schaden wurde von den Experten auf die ungeheure Summe von Fr. 2,400,000 veranschlagt.

Das Hochwasser vom vergangenen September hat die im Schöße der St. Galler Behörden zu Tage getretenen Besorgnisse bestätigt, indem es veranschaulichte, wie nothwendig es sei, die Dämme zu befestigen und sich gegen die Wiederkehr ähnlichen Unglücks wirksamer vorzusehen.

Mag auch das Werk, als Ganzes genommen, für beendet gelten, so kann es doch in der That nicht ohne große Gefahr in seinem dermaligen Stande belassen werden. Befestigungsarbeiten sind unentbehrlich zum Schütze der Eindämmungen, der Kanäle, der Eisenbahn- und Straßenbauten, sowie der mehr als 12,000 Hektaren bebauten Landes und der auf dem Gebiete von 22 an den Rhein anstoßenden Gemeinden zerstreuten Wohnungen.

Unter solchen Umständen kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1877 über die kraft Art. 24 der Bundesverfassung zu ertheilenden Bundesbeiträge auf den gegebenen Fall anwendbar sind.

72 III.

Die Arbeiten der Rheinkorrektion im Kanton St. Gallen wurden von Anfang an in zwei administrativ getrennte Abschnitte zerlegt.

Der erste Abschnitt erstreckt sich von der Bündner Grenze bis zur Einmündung der Werdenberger Binnengewässer bei der sogenannten ,,Schlauche1* und hat eine Länge von 40 Kilometern.

Der zweite Abschnitt erstreckt sich vom letztgenannten Orte bis oberhalb der Gremeindegrenze von Au-St. Margrethen und hat eine Länge von 25 Kilometern.

Die Korrektion bemißt demnach insgesammt 65 Kilometer.

Auf dieser ganzen Strecke sollen zwei unter sich sehr verschiedene Eindämmungssysteme zur Anwendung kommen.

Das eine derselben, auf dem obern Abschnitt, von der Bündner Grenze bis Oberried auf einer Länge von 46 Kilometern anzuwendende, besteht in einem Längsdamme, der um einen Meter höher als das 1868er Hochwasser und in einer gleichmäßigen Breite von (an der Krone gemessen) 4,Bo Meter erstellt werden soll, mit einer Berme von 8,50 Meter Breite an der äußern Böschung. Ferner soll der Fuß der Steinverkleidung gegen die Strömung hin durch regelmäßigen Steinwurf im Verhältniß von einem Kubikmeter Stein auf den laufenden Meter Damm verstärkt werden.

Das andere, von Oberried bis Monstein auf einer Strecke von 19 Kilometern anzuwendende System besteht in der Erstellung eines doppelten Profiles, d. h. zweier paralleler Längsdämme, von denen der hintere, in den nämlichen Verhältnissen erstellt wie derjenige des obern Abschnittes, außerdem noch am Fuße der äußern Böschung mit einer Brdbankette verstärkt werden soll ; der vordere, dessen Entfernung vom hintern je nach den topographischen Verhältnissen wechseln würde, soll aus einem regelmäßigen massiven Mauerwerk mit flacher Böschung bestehen, dessen Fuß ebenfalls durch einen fortlaufenden Steinwurf verstärkt würde. Dieser vordere Damm ist als überströmbar angenommen.

Beide Längsdämme werden unter sich durch Querdämme, sogenannte Traversen, verbunden, welche, in gewissen Abständen errichtet, den Zweck haben, die Strömung der Hochwasser zu brechen und die Colmatirung des Ufers zu bewirken. Zur Erreichung dieses Zweckes wird es bei dem gegenwärtigen Zustande genügen, wenn die Zahl der Traversen vermehrt und denselben womöglich, im Einverständnisse mit Oesterreich, eine andere Form gegeben wird, indem man ihnen durch Erhöhung des an den hintern Damm anstoßenden Endes eine nach dem Strom hin geneigte Oberfläche gibt.

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Laut dem Vertrag mit Oesterreich ist die Höhe des überschwemmbaren Dammes, sowie der Traversen auf 8,15 Meter über dem niedersten Wasserstand angesetzt. Nach dem Projekte ist zunächst die Erstellung der Dämme bis zur vertragsmäßigen Höhe vorgesehen und für die Zukunft die Erhöhung ihrer Krone bis auf 4 Meter vorbehalten.

Letztere Frage der eventuellen Erhöhung der Dämme läßt sich nicht in bestimmter und endgültiger Weise beantworten. Ihre Beantwortung hängt davon ab, welches die Lösung des Durchstichprojektes sein wird, mittelst dessen in dem untern Rheinthal der Stromlauf abgekürzt werden soll.

Es ist unbestreitbar, daß die Abkürzung des Stromlaufes eine merkliche Tieferlegung des Thalweges zur Folge haben würde, so daß dann die Damrnhöhe nach dem Längenprofil des neuen Thalweges zu berechnen wäre. In diesem Falle müßten, die Vertiefung des Strombettes als sicher angenommen, die gegenwärtigen Werke schon als zu hoch gelten.

Wir glauben indessen, man habe sich vorläufig mit der Ausführung der Arbeiten zu begnügen, welche zum Schütze gegen das Hochwasser unentbehrlich sind ; in erster Linie müssen zu diesem Behufe die Hinterdämme auf eine hinlängliche Höhe gebracht werden. Man geht unseres Erachtens nicht fehl, wenn man hiebei die Hochwasser des Jahres 1868 als Maßstab nimmt.

IV.

Folgendes sind in Kürze die Werke, deren Erstellung nach Maßgabe des Projektes erl'orderlich wäre, um die Rheinkorrektion von der Graubündner Grenze bis Monstein zu vollenden.

Auf dem obera Abschnitt, d. h. von der Grenze bis Oberried, auf einer Strecke von 45 Kilometern, das einfache Profil, bestehend, wie schon gesagt, aus der Erhöhung des Dammes um einen Meter, der Verbreiterung der Dammkrone bis 4,6o Meter, der Verstärkung des regelmäßigen Steinwurfs und der Erstellung einer Berrne längs der äußern Böschung.

Auf dem untern Abschnitt, von Oberried bis Monstein, auf 19 Kilometer Länge, das Doppelprofil, bestehend aus: Erhöhung und Verbreiterung des äußern Dammes, Erhöhung des innern Dammes und der Traversen, Verstärkung des Steinwurfs, sowie endlich Erstellung von Bermen längs der äußern Böschung des Hauptdammes.

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Diese Werke bieten unter den geschilderten Verhältnissen nach menschlicher Berechnung alle wunschbare Gewähr der Dauerhaftigkeit.

Die Kommission ist in dieser Beziehung mit dem Bundesrathe vollkommen einverstanden, dessen Ansichten, sowohl was die Nothwendigkeit der projektirten Arbeiten, als deren System und Ausführung betrifft, sie vollkommen theilt.

Mit Bezug auf den Kostenanschlag können wir ebenfalls nicht umhin, den vom Bundesrath in seiner Botschaft festgesetzten Zahlen beizustimmen, wonach der Gesammtbetrag des Voranschlags sich auf Fr. 3,400,000 beliefe. Nicht minder einverstanden sind wir mit den vom Bundesrath vorgeschlagenen Bedingungen, an welche die Ertheilung des Bundesbeitrags geknüpft werden soll.

Die von der St. Galler Regierung aufgestellte Devissumme belief sich im Ganzen auf Fr. 4,000,000. Die Gründe der vorgenommenen Herabsetzung derselben sind in der bezüglichen Botschaft ausführlich genug auseinandergesetzt, so daß wir nicht mehr darauf zurückzukommen brauchen.

V.

Bezüglich der Beitragshöhe, welche der Kanton St. Gallen auf- die Hälfte der Ausgaben angesetzt wissen möchte, bedauern wir, keinen andern Standpunkt einnehmen zu können, als der Bundesrath, welcher beantragt, als Bundcsbeitrag den dritten Theil der wirklich gemachten Ausgaben zu bestimmen.

Gerne hätte die Kommission eine höhere Quote beantragt; allein angesichts der Präzedenzfalle schien ihr dies nicht einzugehen, weil man damit so zu sagen eine nachträgliche Ungerechtigkeit begehen würde. In der That ist dieser Drittelssatz auch bei der Juragewässerkorrektion, der Rhonekorrektion im Wallis, bei ähnlichen Unternehmungen der Kantone Thurgau, Zürich und Bern, so auch bei der Rhonekorrektion im Kanton Waadt, über welch' letztere die Räthe vor wenigen Tagen erst Beschluß faßten, sowie in andern Fällen befolgt worden.

Auch läßt sich voraussehen, daß in jener Gegend behufs der Vollendung der Rheinkorrektion bis zum Bodensee weitere Arbeiten demnächst unternommen werden müssen, welche ebenfalls bedeutende Kosten erfordern werden. Wir haben hiebei die Strecke zwischen Monstein und dem Bodensee und namentlich die Durchstiche bei Diepoldsau und Pussach im Auge. Und aller Voraussicht nach wird auch für die Kosten dieser weitern Arbeiten der Bund um einen Beitrag angegangen werden.

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TI.

Wir dürfen unsern Bericht nicht schließen, ohne der soeben erwähnten Durchstiche näher zu gedenken.

Alle Techoiker, welche sich mit der Rheinkorrektion befaßt haben, gehen in der Behauptung einig, daß die wirksamste und dauerndste Abhülfe in einer Abkürzung des Rheinlaufes bestünde, die zu erzielen wäre mittelst mehrerer Durchstiche, welche, wie gesagt, am untersten Rheiulauf zwischen Krießern und der Einmündung des Rheins in den Bodensee, namentlich zwischen ßrugg und Fussach, anzubringen wären.

Der Durchstich bei Diepoldsau würde den Rheinlauf um 2400, derjenige bei Fussach denselben um 7200, beide zusammen also um 9600 Meter abkürzen. Es hätte dies unmittelbar eine merkliche Zunahme des Gefälles zur Folge; ferner würde dadurch ein normalerer Abfluß, eine Sanirung des Bodens und eine Verminderung der Kosten des DammunterhaLtes erzielt.

Diese Frage einer Verlegung des Rheinbettes wird in der betreffenden Gegend seit Jahren diskutirt, allein deren Lösung stieß sich jeweilen an der Opposition des Vorarlberger Landtags, dessen Haltung anfänglich von der österreichischen Regierung gebilligt wurde.

Im Jahre 1871 kam indessen zwischen der Schweiz und Oesterreich ein Präliminarvertrag zu Stande behufs ,,Ergreifung der nöthigen Maßregeln zur Durchführung der Rheiukorrektion von Krießern abwärts bis zur Einmündung des Rheines in den Bodensee11.

Als schließlich die österreichische Regierung mehr und mehr darauf aufmerksam gemacht wurde, wie gefährlich die Lage sei und welche Verantwortlichkeit sie auf sich lade, ordnete sie eine neue Expertise an. Die Ergebnisse derselben lauteten dem Durchstichprojekt günstig. Daher entschloß sie sich endlich, über die auch im September 1882 abermals vorgebrachten Bedenken des Vorarlberger Landtags hinwegzuschreiten.

Gleichzeitig ließ die genannte Regierung den Bundesrath wissen, daß sie bereit sei, die Verhandlungen zur Erzielung eines Einverständnisses und zum Abschluß eines definitiven Staatsvertrags wieder aufzunehmen. Es ist dies für die Verwirklichung des Unternehmens von guter Vorbedeutung.

Unter solchen Umständen hat es die Kommission für angemessen erachtet, folgendes Postulat zur Annahme zu empfehlen: ,,Der Bundesrath ist eingeladen, seine bisherigen Bestrebungen für Erlangung der Mitwirkung der österreichischen Regierung zur Durchführung der im Präliminarvertrag vom Jahre 1871 vorgesehenen Durchstiche mit aller Energie fortzusetzen."-

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VIL Auf die gegenwärtig zu diskutirende Hauptfrage zurückkommend, beehrt sich die Kommission, auf Grund der vorstehenden Erörterungen dem Ständerath zu beantragen, er möge auf den vom Bundesrath eingebrachten Beschlussesentwurf eintreten, laut welchem dem Kanton St. Gallen zum Zwecke der Vollendung der Rheinkorrektion auf seinem Gebiete, zwischen der Tardisbrücke und Monstein, eine zweite Nachsubvention im Betrage von 1,135,000 Fr, gewährt werden soll.

Die Rheinkorrektion ist ein großartiges Unternehmen, das den Behörden, welche dasselbe durchgeführt, und den Bevölkerungen, welche die Kosten desselben auf sich genommen haben, zur Ehre, gereicht.

Der beantragte neue Beitrag erscheint mit Rücksicht auf den Stand des Werkes als gerechtfertigt, eines Werkes, das man nicht, unvollendet lassen darf.

Die Eidgenossenschaft, welche durch ihre finanzielle Betheiligung dessen Inangriffnahme ermöglicht hat, wird fortfahren, demselben ihre wohlwollende Fürsorge zu widmen; und durch einen zustimmenden Entscheid wird die Bundesversammlung -- um einen von uns in einem ähnlichen Falle gebrauchten Satz KU wiederholen -- einen neuen Beweis ihrer Vaterlandsliebe und der sie beseelenden Brüderlichkeit ablegen Aus diesen Gründen, Tit., schließt Ihre Kommission mit der Empfehlung der Annahme des vorliegenden Beschlußentwurfes.

B e r n , den 23. Juni 1886..

Namens der ständeräthliehen Kommission^ Der B e r i c h t e r s t a t t e r :

J. Chappex.

Mitglieder der Kommission: HE. Birmani!.

Chappex, Berichterstatter.

Hohl.

Koiser.

Kellersberger.

Müller.

Romedi. ·

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Bericht der ständeräthlichen Kommission über die Bewilligung eines zweiten Nachtragsbeitrage an die Rheinkorrektion im Kanton St. Gallen. (Vom 23. Juni 1886.)

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