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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn von Ezweilen nach Feuerthalen, resp. Schaffhausen.

(Vom 28. November 1873.)

Tit.!

Durch Bundesbeschlüsse vom 26. Februar 1872 wurden die von den Kantonen Thurgau und Zürich am 11. und 19. Januar gl. J. dem Aktionskomite für eine Eisenbahn von Ezweilen nach Feuerthalen, resp. Schaffhausen, ertheilten Konzessionen genehmigt, und es wurde für die Leistung des Finanzausweises und den Beginn der Erdarbeiten eine Frist von 2 Jahren festgesezt. (Eisenbahnaktensammlung VII. 628. 564.) Das Komite wünscht und wir beantragen eine Verlängerung dieser Frist um weitere zwei Jahre, gestüzt auf folgende Gründe : Die in Frage stehende Eisenbahn ist darauf angewiesen, sich an eine größere anzulehnen.

Als die natürliche Fortsezung der Linie Kreuzlingen-Ezweilen war sie wesentlich abhängig von dem Schiksal der Eisenbahn Winterthur-Singen-Kreuzlingen. Erst am 18. März cl. J. entschied sich, daß leztere als selbstständige Unternehmung fortbestehen solle, und erst am 28. Juni erhielt ein auf diese Eventualität hin am 15. Februar d. J. zwischen dem Komite Ezweilen-Feuerthalen

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und der Direktion der Nordostbahn-Gesellschaft abgeschlossener Vertrag die Genehmigung der Generalversammlung der leztern.

Der eben genannte Vertrag verspricht, auf der einen Seite die Eisenbahn Ezvveilen-Feuerthalen resp. Schaffhausen zur Reab'sirung zu führen, indem die Nordotstbahn die Hälfte des in Aussicht genommenen Baukapitals gegen Aktien und allfällig weiter nöthige Mittel gegen Obligationen zu beschaffen sich verpflichtet 5 andererseits macht er neue, ziemlich umfangreiche Vorarbeiten nöthig. Denn die Linie soll bis über den Rhein nach Schaffhausen geführt werden,J o und zwar in einer von dem bisherigen Projekt, wonach der Anschluß ans westliche Ende des Bahnhofes Schaffhausen gesucht worden ist) abweichenden Richtung (Einmündung am östlichen Ende behufs Erzielung eines durchgehenden Betriebes)..

Indem wir Ihnen die Annahme des nachfolgenden Beschlußentwurfes empfehlen, versichern wir Sie unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 28. November 1873.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Ceresole.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

Bundesblatt. Jahrg. XXV. Bd. IV.

33

482.

(Eut wurf)

N

Bundesbeschluss betreffend

Fristverlängerung für die Eisenbahn Ezweilen-Feuerthalen, resp..

Schaffhausen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht 1) eines Gesuches des Eisen bahnkomite Ezweilen-Feuerthalen, vom 10. November 1873 ; 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 28. November 1873, beschließt: 1. Die im Artikel 3 der Bundesbeschlüsse vom 26. Februar 1872, betreffend Genehmigung der von den Kantonen Thurgau und Zürich am 11. und 19. Januar 1872 ertheilten Konzessionen für eine Eisenbahn von Ezweilen nach Feuerthalen resp. Schaffhausen, angesezte Frist für die Leistung des Finanzausweises und den Beginn -der Erdarbeiten wird um 2 Jahre, also bis zum 26. Februar 1876, verlängert.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des

Bundesrathes- an die hohe Bundesversammlung, betreffend Konzessionen für eine Eisenbahn von Menaggio über Lugano nach Luino auf Schweizergebiet.

(Vom 28. November 1873.)

Tit.!

Von zwei verschiedenen Seiten -- von einem Initiativkomite, an dessen Spitze Herr Dr. Antonio Battaglini in Lugano steht, und von Herrn Ingenieur Clément Marami in Lugano -- wird um die Konzession für ein und dieselbe Eisenbahn nachgesucht. Dieselbe hat die Bestimmung, die drei Seen : Corner-, Lugarier- und Langen · see, und die von Norden nach Süden führenden Hauptbahnen unter einander und wechselseitig mit den Thälern oberhalb des Po zu verbinden.

Die beiden Trace weichen nur unbedeutend von einander ab.

Nachdem die Linie, von einem Punkte in der Nähe von Menaggio ausgehend, über Portezza und dem nördlichen Ufer des Luganersees entlang die schweizerische Grenze bei Gandria (oder genauer Bellarma) erreicht hat, folgt sie dem Ufer bis nahe an Lugano, und langt mit einer Ausbiegung nach Norden in der Station Lugano, unweit von dem dortigen Bahnhof der Gotthardbahn an. Sie steigt sodann nach Massagno hinauf, fällt nach Agno ab, führt über

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn von Ezweilen nach Feuerthalen, resp. Schaffhausen.

(Vom 28. November 1873.)

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Bundesblatt

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Jahr

1873

Année Anno Band

4

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53

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.12.1873

Date Data Seite

480-483

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10 007 978

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