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Kreisschreiben des

eidg. Departements des Innern an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend den Besuch der Wiener Weltausstellung durch subventionirte Arbeiter.

(Vom 11. März 1873.)

Hochgeachtete Herren!

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Nachdem der Bundesrath auf ihm gemachte Vorlage des Departements des Innern die Grundsäze festgestellt, nach welchen die im Beschlüsse der Bundesversammlung vom 19. Juli 1872 vorgesehene Sendung von Handwerkern und Arbeitern au die Weltausstellung in Wien zur Ausführung gebracht werden soll, hat das genannte Departement ein bezügliches Regulativ erlassen, von welchem es sich beehrt, Ihnen eine Anzahl Exemplare zuzustellen.

Die in demselben enthaltene Organisation, welche eine möglichst nuzbringende Verwendung der von Bund und Kantonen votirten Subventionen bezwekt und ohne welche es unthunlich wäre, mit den verfügbaren Mitteln einer so grossen Anzahl von Arbeitern den Besuch der Weltausstellung zu ermöglichen, sczt voraus, daß die Beiträge des Bundes und diejenigen der Kantone in eine und dieselbe Kasse fliessen, aus welcher in einheitlicher Weise die sämmtlichen Kosten für Reise und Aufenthalt bestritten werden. Sind Sie mit dieser Organisation einverstanden, woran wir nicht zweifeln zu sollen glauben, BÖ laden wir Sie ein, Ihre Beiträge, nämlich je

469 Fr. 100 für jeden von Ihnen zum Ausstellungsbesuch ausgewählten und angemeldeten Arbeiter, dem eidg. Finanzdepartement zuhanden des Subventionsfonds einzusenden. Die Sendung, welche jedenfalls vor dem 1. Mai zu machen ist, ist mit einer Namensliste der subventionirten Personen zu begleiten.

Für den im Artikel 2 vorgesehenen Ausweis legen wir Ihnen eine Anzahl gedrukter Exemplare bei, welche Sie, gehörig ausgefüllt, den Ausgewählten seinerzeit einhändigen wollen.

Bezüglich der im Artikel 5 vorgesehenen Führer der einzelnen ßei:ezüge hätten wir gewünscht, die Wahl derselben der betreffenden Reisegruppe selbst anheimstellen zu können. Dies erwies sich aber deßhalb unmöglich, weil die einzelnen Gruppen nach den Handwerken zusammengesezt werden und die Glieder derselben auf O einen gegebenen Tag aus allen Theilen der Schweiz zusammenkommend, sich nicht hinlänglich kennen, um selbst die Führung zu bestellen. Infolge dessen ist das eidg. Departement des Innern genöthigt, die Auswahl der Führer zu treffen, wobei dasselbe auf die Vorschläge der kantonalen Regierungen angewiesen isl, welche ersucht werden, nur zuverläßige und tüchtige Leute zu empfehlen.

Mit Rüksicht darauf, daß in Wien diesen ganzen Winter hindurch die Blattern geherrscht haben und gegenwärtig noch nicht «rloschen sind, erlauben wir uns, Sie noch ganz besonders darauf aufmerksam zu machen, daß für diejenigen Besucher der Ausstellung,, welche entweder die ächten Blattern nicht überstanden haben, oder innerhalb der lezten 5 Jahre nicht mit Erfolg geimpft worden sind, es ralhsam ist, sich vorher revacciniren zu lassen.

Genehmigen Sie, hochgeachtete Herren, die erneuerte Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 11. März 1873.

Der Vorsteher des eidg. Departements des Innern :

Schenk.

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Kreisschreiben des eidg. Departements des Innern an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend den Besuch der Wiener Weltausstellung durch subventionirte Arbeiter. (Vom 11. März 1873.)

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Jahr

1873

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.03.1873

Date Data Seite

468-469

Page Pagina Ref. No

10 007 606

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