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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 12. September 1873.)

Der Bundesrath hat sich veranlaßt gesehen, wegen der Auswanderung nach den brasilianischen Kolonien Moniz und Theodoro das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche eidgenössische Stände zu erlassen: ,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Mit Kreisschreiben vom 24. Januar d. J. hatten wir die Ehre, Ihnen auf Grund uns zugekommener zuverläßiger Berichte Mittheilungen über die Kolonien Moniz und Theodore in der brasilianischen Provinz Bahia zu machen, welche den Zwek hatten, etwaige Auswanderer aus Ihrem Kanton von der Ansiedlung in jener Gegend zu warnen. Infolge neuerlicher Berichte unseres Generalkonsuls in Rio de Janeiro haben wir diese Warnung durch eine Publikation im Bundesblatte von 1873, Bd. III, S. 400, welcher wir auch in der Presse die erforderliche Verbreitung gaben, erneuert und sie auch auf die Kolonie Polycarpia, ebenfalls in der Provinz Bahia gelegen, ausgedehnt.

,,Die lezte Depesche unseres Konsulates in Bahia vom 7. v. Mts.

macht nun wiederholt auf die elende Lage unserer zirka 70 Landsleute in den genannten Gegenden aufmerksam, welche namentlich den Kantonen Zürich, Bern und Aargau angehören, und welchen die schweizerische Hilfsgesellschaft in Bahia, troz aller patriotischen Anstrengungen, bei ihren beschränkten Mitteln nicht ganz ausreichende Unterstüzung gewähren kann. Da nun im Laufe dieses Herbstes von Antwerpen aus wieder ein Schiff mit schweizerischen Auswanderern, welche ein Herr Otto Stoer in Basel, Generalagent für die Schweiz, anwirbt, nach der Provinz Bahia abgehen soll, so sehen wir uns neuerdings im Falle, Ihre Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand zu lenken und Sie dringend zu ersuchen, Ihre auswanderungslustigen Angehörigen von der Ansiedlung in der bezeichneten Gegend, wo sie dem Elende und einem frühen Tod entgegengehen, zu warnen.

,,Indem wir uns vorbehalten, Ihnen später die Ergebnisse einer kürzlich von Herrn Konsul Kohler in Bahia angeordneten Unter-

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suchung über die Lage unserer Landsleute in den genannten Kolonien mitzutheilen, benuzen wir den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in den Schuz des Allmächtigen zu empfehlen."

(Vom 15. September 1873.)

Der Bundesrath hat die Errichtung eines vierten Postkurses zwischen Menziken und Aarau auf den Beginn des Winterdienstes beschlossen.

.Das Post- und Telegraphendepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung des Kantons St. Gallen, auf Grundlage der am 1. März 1867 modifizirten Verordnung vom 6. August 1862, einen Vertrag über Errichtung eines Telegraphenbüreau in Kaltbrunn abzuschließen.

(Vom 19. September 1873.)

Mit Schreiben vom 15. dies hat der kaiserlich brasilianische Gesandte bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, Hr. Ritter de V i l l e n e u v e , dem Bundesrathe angezeigt, daß er auf sein Gesuch hin von S. M. dem Kaiser von Brasilien in Disponibilität versezt und daß an seine Stelle Herr J. P. de A n d r a d e zum dortseitigen Geschäftsträger in der Schweiz ernannt worden sei.

Herr Robert D ü r r er von Stans, welcher am 2. Dezember v. J. zum eidg. Unterarchivar ernannt wurde, hat wegen Familienverhältnissen die Entlassung von seiner Stelle nachgesucht, und es hat ihm der Bundesrath dieselbe, unter Verdankung der geleisteten Dienste, auf 1. Oktober nächsthin ertheilt.

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Vom Bundesrathe sind gewählt worden: (am 16. September 1873) Kontrolgehilfe bei der Telegraphendirektion: Hr. Werner Steinmann, von Anglikon (Aargau), in Bern, derzeit Angestellter der Schweiz. Zentralbahn als Rechnungsführer der EilgutExpedition 5 Telegraphist in Morsee : Hr. Leonard D u b o u x, von Gully (Waadt), gegenwärtig Telegraphist in St.

Gallen ; (am 19. September 1873) Postkommis in Zürich: Hr. Alfred Lattmann, Postaspirant, von Bärentsweil, in Zürich; Posthalterin in Lüzelflüh: Jgfr. Maria Althaus, Telegraphistin, von und in Lüzelflüh (Bern).

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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Jahr

1873

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3

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42

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20.09.1873

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767-769

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