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Conkurrenz-Ausschreibung für Modelle von Zündern für Sprenggeschoße.

Nachdem die frühere Conkurrenz-Ausschreibung eines doppelwirkenden Zünders kein ganz entsprechendes Modell zu Tage förderte, erfolgt eine neue Conkurrenz-Ausschreibung hiefür.

Dieser Zünder soll folgenden Condìtionen entsprechen: 1. Der Zünder soll gleichzeitig ein Zeit- und Perkussionszünder sein, damit das Geschoß jedenfalls zum Springen gelangt.

2. Er soll eben so gut. die rasche Tempirung bis mindestens 10 Sekunden Brennzeit mit Unterabtheilungen von 1/5 Sekunden, als diejenige auf kürzeste Brennzeit, zur Erzielung von Kartätschwirkung gestatten.

3. Die Tempirung soll auf die einfachste Weise, ohne Mithülfe eines Instrumentes, bloß von Hand geschehen, von jedem Kanonier leicht erlernt werden und ohne alle Gefahr, selbst bei ungeschikter Brennzeit sein.

4. Es soll bei der Bedienung des Geschüzes keine Zündschraube u. s. w.

mehr eingeschraubt werden müssen, sondern das Geschoß fix und fertig aus den Munitionskasten entnommen werden können, so daß bloß dessen Entkappung und Tempirung zu besorgen ist.

5. Die Construktion soll eine derartige sein, daß bei den Erschütterungen und Stößen beim Fahren in jeglichem Terrain keinerlei Explosionen durch Selbstentzündung zu befürchten sind.

6. Dieselbe soll das Anpassen des Zünders ia alle bei der schweizerischen Artillerie gebräuchlichen Hohlgeschosse ohne große Kosten, Schwierigkeit und Verschwächung der Geschosse gestatten nud ohne Beeinträchtigung deren jezigen Hohlraumes.

7. Der Zünder soll solid genug sein, nm den Stößen im Rohre gehörig zu widerstehen und keine frühzeitigen Explosionen im Geschüzrohr oder vor der Mündung zu veranlaßen.

8. Der Zündsaz und der Sazring sollen derart vor den atmosphärischen Einflüssen geschüzt sein, daß eine wesentliche Aenderung der Brennzeit, selbst Bundesblatt. Jahrg. XXV. Bd. IV.

16

234 nach vieljährigem Lagern in Magazinen und durch Trausport der Munition im Felde, nicht leicht möglich ist; dagegen darf die sichere Entzündung des Sazes hei jeglicher Tempirung nicht in Präge gestellt sein.

9. Die Einrichtung des Zunders soll so gewählt sein, daß seine Ausführung (Lahoriren) keine große Schwierigkeiten bietet und die Tüchtigkeit des Verfahrens dahei genügend überwacht werden kann; ferner soll deren Construktion derart sein, daß ein bereits tempirter Zünder wieder auf eine beliebige andere Brennzeit -vorbereitet werden kann, und es soll deren Anfertigung keine sehr kostspielige sein.

Erfinder von solchen Zündern werden hiemit eingeladen, ihre Modelle dem eidg. Militärdepartement bis spätestens Ostern 1874 einzureichen.

Für den Zünder, welcher in Folge sorgfältiger Proben zur Einführung empfohlen werden kann und sämmtlichen Anforderungen entspricht, wird eine Prämie von 10,000 Franken bezahlt.

Sollte keines der Modelle den unbedingten Beifall der für deren Prüfung aufgestellten Commission finden, so kann der Preis auf mehrere Modelle vertheilt werden. Sollte ein Zündermodell erst nach erheblichen Correkturen und Modifikationen zur Einführung gelangen, so kann die Prämie dafür nicht im ganzen Betrage, sondern nur in reduzirtem verabfolgt werden.

Die Eidgenossenschaft erhält das ßecht, die prämirten Zünder oder einzelne Theile derselben in der Armee einzuführen.

Es werden keine bloßen Zeichnungen und Projekte, sondern nur wirklich erstellte Zündermodelle in natürlicher Größe angenommen, zu denen jedoch noch Zeichnungen und Beschreibungen zu liefern sind.

Zeichnungen der Ordonnanz-Geschosse und der bisherigen Zünder können bei dem eidg. Artilleriebüreau in Aarau erhalten werden.

Nach der ersten Eingabe der Projekte wird die Artilleriekommission entscheiden, welche derselben einer weitern Erprobung und Ausbildung fähig sind oder nicht, und den Erfindern hierauf die nöthigen Mittel zur Ausführung von kleinern Versuchen an die Hand geben, au welche sich alsdann bei ünstigen Aussichten größere Versuche zur Erprobung der Modelle durch ie Artillerie-Kommission anreihen werden.

B e r n , den 31. Oktober 1873.

Das eidg. Militärdepartement.

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Bekanntmachung.

· Die schweizerische Gesandtschaft in Paris hat mit Depesche vom 3.

November 1873 dein Bundesrathe die gesezlichen Vorschriften der französischen Regierung über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegswaf f e n in Frankreich mitgetheilt.

Diese Vorschriften sind folgende: ,,Jedes Gesuch um Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr muß nach dem Gesez vom 13. Brumaire des Jahres VII auf gestempeltem Papier eingereicht werden und enthalten:

235 die Herkunft der Waffen, ihre Zahl, ihre Art, die Bezeichnung der Modelle (soweit dies möglich ist), ihren Bestimmungsort; und ferner, für die Durchfuhr: die französischen Eingangs- und die Ausgangs-Zollbüreaux; für die Einfuhr: die Eingangs- Zollbüreaux; für die Ausfuhr : die Ausgangs-Zollbüreaux.

Dem Handel mit Kriegswaffen (Ein- oder Ausfuhr in Transit, Importation oder Exportation) sind geöffnet: Lilie, V a l e n c i e n n e s , J e u m o n t , Givet, Longwy, Nancy, B e i f o r t , St. Michel, Bellegarde, Naneille, Perpignan, Bayonne, Bordeaux, Nantes, ßouen, Le Havre, Boulogne, Paris, Lyon.

Dem "Waffenexport in Transit sind geöffnet: S t . N a z a i r e , D ü n k i r c h e n , Hendaye.

Infolge von Ein-, Aus- und Durchfuhr dürfen Kriegswaffen in einem.

Niederlagshause angenommen werden: zu M a r s e i l l e , B o r d e a u x , N a n t e s , Le H a v r e , Rouen, Boulogne, P a r i s u n d Lyon.

Kriegswaffen in Transit bloß dürfen in einem Niederlagshause angeno men werden: zu D ü n k i r c h e n und St. N a z a i r e .

Als Kriegswaffen gelten : Laffettirte Geschüze, einzelne Laffetten, Schießpulver, Patronen und Munition jeder Art, Patronen ohne Projektil, Zündkapseln, Granaten, Bomben, Kartätschen, Kugeln.

Die Angabe der in den Patronen enthaltenen Pulverladung ist unerläßlich.

Als Kriegswaffe werden nicht bezeichnet: die Kugelzieher," die Kugelmodel, die Schafthölzer für Gewehre und Pistolen, die Kartätschkugeln, die Bleikugeln.

Vorstehendes wird auf Anordnung des Bundesrathes zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

B e r n , den 7. November 1873.

·, Die Schweiz. Bundeskanzlei.

236

Bekanntmachung.

Der schweizerische Generalkonsul in ßom, Hr. Louis S c h i a t t e r, hat mit Schreiben vom 29. Oktober d. J. dem Bundesrathe die Mittheilung gemacht, daß die Intendanz der Finanzen in Rom seit Anfangs Oktober iür das Legalisiren von Lebensscheineu im jährlichen Betrage von weniger als L. 500 eben so viel verlange als früher von Lebensscheinen, welche die Summe von L. 500 jährlich überstiegen, nemlich L. 4. 20.

Der Herr Generalkonsul habe daher gehörigen Orts die nöthigen Schritte gethan und er hoffe auf eine günstige Lösung dieser Angelegenheit. Obgleich ziemlich viele rükständige Pensionen vom Monat Oktober vorliegen, so habe er dennoch die von der Intendanz der Finanzen geforderte Legalisationsgebühr von Fr. 4. 20 für jährliche Pensionen unter L. 500 nicht bezahlen wollen, weßhalb die Pensionsbeträge an die Betreffenden noch nicht übersandt worden seien.

B e r n , den 7. November 1873. · Die Schweiz. Bnudcskanzlei.

Bekanntmachung.

Der Konsul der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Herr B y e r s in Zürich, hat dem Schweiz. Handelsstande unterm 27. Oktober d. J. nachstehende Mittheilung gemacht: ,, Ich habe die Ehre, Ihnen hiemit zur Kenntniß zu bringen, daß das Staats-Departement in Washington die Ordre ertheilt hat, daß vom 1. Oktober au durch die Consuln keine Fakturen mehr legalisirt werden dürfen, bei denen duplikate sowohl als triplikate Copien nicht mit Tinte klar und deutlich geschrieben sind, und daß Copierbuch-Copien nicht mehr acceptirt werden können. Diese Duplikate nud Triplikate müssen ferner exakt detaillirte Copien der Original-Faktura sein, und es muß die Légalisation für alle solche Factnren verweigert werden, die nicht in Worten und Zahlen eine genaue Beschreibung der zur Versendung gelangenden Waaren enthalten. Stricte Beobachtung dieser Anforderungen wird Unannehmlichkeiten und Verzögerungen vorbeugen." ·' Bern, den 31. Oktober 1873.

Eid?. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

237 Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlisten auf dem eidg. Oberkriegskoinmissariate mit einer jahrlichen Besoldung von Fr. 2200 bis Ir. 3200 wird hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Schweizerbürger, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldung in Begleit der nöthigen Zeugnisse über Befähigung und Ausweisen über Kenntni.fi der- deutsehen und französischen Sprache bis längstens den 18. November nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

Bern, den 30. Oktober 1873.

Eidg-. Militärdepartement.

Ausschreibung.

Die Telegraphenverwaltung bedarf für das Jahr 1874 folgende Gegenstände und eröffnet hiemit für die Lieferung* derselben die freie Konkurrenz : 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17) 18) 19) 20) 21) 22) 23) 24) 25)

A. Telegraphenapparate.

80 Farbschreiber für Arbeitsstrom.

70 ,, ,, Arbeits- und Ruhestrom.

10 Translatorrelais, ohne Tasterchen.

130 Taster.

20 Doppeltaster.

120 Boussolen.

50 dreilamellige Kettenwechsel.

20 Translations-Switch.

25 Zwischenstations-Switch.

10 Rheostaten von 500 Siemens' Einheiten, 10 ,, lOOO 10 ,, 1500 ,, 10 ,, 2000 60 Stationsuhren.

B. Betriebsmaterial.

12,000 Kilos 13mm Papierrollen.

.5,000 Kupferringe.

200 große Schraubenzieher.

200 kleine ,, 200 Winkelschraubenzieher.

500 Bogen Schmirgelpapier.

500 Doppellinienklemmen.

1,000 Kontaktschrauben.

80 Batterieschlüssel.

8,000 Zinkplatten.

7,000 Kohlencylinder.

238 26) 400 Cylinderbürsten.

27) 600 Reisbürsten.

28) 800 Fläschchen blaue Farbe.

29) 50 Kilogramm feinstes Olivenöl.

30) 500 Stük Puzleder.

31) 100 kleine Doppelzangen.

32) 150 Kilogramm Kupferblech von 1/2mm Dike.

33) 400 ,, Kupfervitriol.

34) 50 ,, Kolophonium.

35) 50 » Schwefelsäure.

36) 60 ,, große breite Pinsel.

37) 500 kleine Haarpinsel.

38) 10,000 Porzellanknöpfe.

C. Glaswaaren.

39) 6,000 Batteriegläser.

40) 100 Gießkännchen.

41) 100 Trichter.

42) 120 Strohflaschen.

D. Schreinerarbeiten.

43) 6 Translationstische · 44) 80 kleine Stehtische.

45) 10 kleine Siztische.

46) 60 Batteriekästen à 48 Elemente.

47) 30 ,, à 24 Die Muster können auf dem Materialbüreau der Telegraphendirektion in Bern, das auch weitere Auskunft bereitwillig ertheilt, eingesehen werden.

lieber einzelne Artikel, wie z. B. die Schreinerarbeiten, bestehen spezielle Pflichtenhefte, welche auf frankirtes Begehren von der unterzeichneten Stelle abgegeben werden.

Sämmtliche Gegenstände sind im Laufe des Jahres 1874 abzuliefern, und zwar die eine Hälfte bis spätestens den 15. März, die andere Hälfte bis spätestens den 15. Juni, oder nach Belieben des Lieferanten früher.

Wenn die abgelieferte Waare richtig befunden wird, so erfolgt die Bezahlung stets in dem auf die Ablieferung folgenden Monat.

Angebote für die ganze oder theilweise Lieferung obiger Gegenstände sollen die Preisangabe franko Bern enthalten und sind mit der Aufschrift ,, A n g e b o t für L i e f e r u n g von · T e l e g r a p h e n m a t e r i a l " bis zum 23. November 1873 frankirt und versiegelt an die unterzeichnete Stelle in.

Bern einzusenden.

B e r n , den 1. November 1873.

Die Telegraphendirektion : Frey.

239

Ausschreibung.

Die Telegraphenverwaltung bedarf für das Jahr 1874 das nachverzeichnete Linienmaterial und eröffnet hiemit über die Lieferung desselben die Konkurrenz : 1-) 9,000 Seitenträger für Glasisolatoren.

2) 1,100 ,, sammt Keil für Eisenstangen.

3) 700 Mauerträger.

4) 2,000 Spizträger für Porzellanisolatoren.

5) 40,000 Glasisolatoren.

6) 3,000 Porzellanisolatoren, große Form.

7) 8,000 ,, mittlere ,, 8) 500 ,, kleine ,, · 9) 750 Blechkappen.

10) 14,000 Klemmen für 3mm Drath.

11) 2,000 ,, ,, 4mm ,, 12) 1,000 ,, ,, 5mm ,, 13) 1,200 Kilos verzinkter Drath l1/2mm dik.

14) 37,000 ,, ,, ,, 3 m m dik.

15) 5,000 ,, ,, ,, 4mm dik.

16) 200 Paar Feilkloben mit Rollen und Strik.

17) 200 ,, Steigeisen mit Ledergurten.

18) 100 Ledertaschen.

19) 200 Linienzangen.

20) 100 dreikantige Feilen.

21) 100 Bohrer.

22) 100 Gypsflaschen von Weißblech.

23) 20 Löthlampen.

24) 50 Wurfschaufeln.

25) 100 Kilos Schnellloth.

26) 200 Kilos Hanf (Werg).

Diese Gegenstände sind an folgende Punkte franko abzuliefern: l, 2, 3, 4 und 9 an eine beliebige schweizerische Bahnstation, 5 an das Telegraphenbüreau Luzern, 6, 7 und 8 an die Bahnstation Basel oder Luzern, 13, 14 und 15 an das Lagerhaus der Stadt Ölten, alle übrigen Gegenstände an die unterzeichnete Direktion in Bern.

Der .schweizerische Eingangszoll fällt zu Lasten dos Lieferanten.

Die Lieferungen haben spätestens im Februar 1874 zu beginnen und sollen am 30. Juni beendigt sein.

Muster können auf dein Materialbüreau der Telegraphendirektion in Bern eingesehen werden.

Insoweit Pflichtenhefte über einzelne Gegenstände vorhanden sind, werden dieselben auf frankirtes Verlangen von unterzeichneter Stelle abgegeben.

Dieselbe ist auch zur Ertheilung weiterer Auskunft bereit.

240 Die Angebote sind mit der Aufschrift ,, A n g e b o t für L i e f e r u n g von Telegraphenmaterial" franko und versiegelt bis zum 23. November 1873 an die Telegraphendirektion in Bern einzusenden und sollen enthalten: a. die Angabe des Einheitspreises; b. eventuell die Annahme der im Pflichtenheft gestellten Bedingungen; c. bei den Artikeln unter 1, 2, 3, 4 und 9 die Angabe der Bahnstation, wohin die Artikel franko geliefert werden.

Bern, den 1.November 1873.

Die Telegraphendirektion : Frey.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem "Wohnorte auchden H e i m a t o r t deutlich angeben.)

"Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Zwei P o s t k o m m i s in St. Gallen. Anmeldung bis zum 21.November 1873 bei der Kreispostdirektion St. Galleu.

2) B r i e f t r ä g e r in W e i n f e l d e n . Anmeldung bis zum 21. November .. 1873 bei der Kreispostdirektion Zürich.

3) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in V i c o s o p r a n o . Anmeldung bis«uni 21. November 1873 bei der Kreispostdirektion Chur.

4) B r i e f t r ä g e r in Payerne. Anmeldung bis zum 24. November 1873 bei der Kreispostdirektion Lausanne.

5) T e l e g r a p h i s t in G r a n d - S a c c o n n e x (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. November 1873 bei der Telegraphen-Inspektion i n Lausanne.

1) 2 K o n d u k t e u r e des Postkreises St. G a l l e n . Anmeldung bis zum 14. November 1873 bei der Kreispostdirektion St. Gallen. ' 2) P o s t a b l a g e h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in T r i m b a c h und B o t e nach Ölten (Solothurn). Anmeldung bis zum 14. November 1873 bei der Kreispostdirektion Basel.

3) B r i e f t r ä g e r von C a r o u g e nach V e y r i e r (Genf). Anmeldung bis.

zum 14. November 1873 bei der Kreispostdirektion Genf.

Nach Seite 240.

Einnahmen der Postverwaltung in den Jahren 1872 und 1873.

Monate.

Reisende und GepäkUebergewicht.

1872.

E.

152,049 68 144,477 57 Fr.

Januar . . .

Februar . .

März . . . .

April . . . .

Mai Juni . . . .

Juli August . . .

September .

Oktober . .

November .

Dezember .

162,040 39 191,69S'01 212,702 17 241,81082 420,838 22 ' 508,168 99 425,466 71 50 299,247 ' 216,923 09 212,933 16

ii

Briefe und Druksachen.

1872.

1873.

E.

Fr.

R.

173,281 34 587,645 85 158,590 02: '420,90538 ii !

210,740 56, * 185,204 11 2 i 4,864 47' 419,527 26 458,248 45 234,003 288,74413 270,008 39 ' 28 492,50755 478,128 ' 11 511,825 53 618,056 473,530 89 328,779 12 1 471,693 97 462,101 94 267,718 77 Fr.

»

1873.

E.

517,798 06 437,140 65 340,006 77 465,264 78 468,897 51 350,458 5l' 535,565 46 !

i i 522,341 86 349,096 46 Fr.

Total 3,188,356 31 4,861,787 05 Total auf Ende September 2,459,252 56 2,864,324 25 3,660,272 37 3,986,570 06 ii

Postanweisungen,

1872.

E.

29,947 50 19,377 50 20,75529 17,814 30 ' : 20,63450 ' 1 20,72429 21,214 50 i 21,300 22,721 83 20,471 '50 24,39620 23,607 31 Fr.

262,964 72

Pakete und Gelder.

1873.

1872.

E; 31,29600 298,018 75 24,10515 253,413 18 20,018 18 229,842 77 23,375- 248,347 11 26,637 60 294,645 54 26,345-, 179,012 80 Fr.

E.

Fr.

1873.

Fr. E.

304,77656 262,011 '29 209,83005

318,287 93 323,341 42 203,77496

!

!

1872.

Fr.

1873.

E.

30,905 48 25,199 26 58,256 05 21,304 12 25,532 07 77,767 71 25,462 09

26,215--:, 276,656 07 287,258'95 ' 26,08650; 301,894 76 356,54685' ' 22,41511 i i 25,11689, 194,450 21 204,766 48 58,317!j81 341,995 96 i 22,90983 319,727 04 ., 29,797 06 i| 260,676 60 i! 174,243 87 3,198,680 79

T o t a 1.

Uebrige Einnahmen.

572,163 46

1872.

E.

Fr.

E.

Fr.

28,143 93 1,098,567 26 !

863,37289 29,431 24 63,194 27 656,09861 898,69080 23,880 49 31,827 77 1,011,762 73 789,324'01 85,546 57 ' i 31,358 24 1,222,29916 23,58632 1,365,60439 ' 1 u ' i 62,81679! 1,029,78868 j 1,156,318 76 1 1,052,945 33 | 939,17971 i 12,083,952 33

1873.

Fr.

E.

1,055,296 39 911,278 35 843,795 83 1,045,672 67 1,084,707 45 954,869 17 1,372,905 20 1,546,617 67

1,115,327 51

194,489 71 229,195 82 2,276,281 19 2,470,594 49Ì 345,159 70 379,785 621 8,935,508 53 9,930,470 24

*) Dieser Minderertrag kommt daher, dass in diesem Monat die Passivsaldi der drei lezten Quartale des Jahres 1871 von Frankreich mit Fr. 167,737. 93 bezahlt und verrechnet wurden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1873

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.11.1873

Date Data Seite

233-240

Page Pagina Ref. No

10 007 934

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