1037 (Vom 24. Oktober 1873.)

Herr Dr. Heinrich B r u n n e r von Zürich, seit 1870 erster Assistent am chemisch-analytischen Laboratorium der eidg. polytechnischen Schule, hat um Entlassung von seiner Stelle auf Ende November d. J. nachgesucht, weil er eine Professur für Chemie an der Akademie in Lausanne angenommen habe.

Der Bundesrath ertheilte dem Hrn. Brunner die gewünschte Entlassung, unter Verdankung der geleisteten guten Dienste.

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Inserate

Ausschreibung.

Die Postverwaltung eröffnet hiemit freie Konkurrenz für die Lieferung neuer Postwagen von nachbezeichneter Form und Größe: 8pläzige "Wagen, Coupé 2, Inneres 4, Banquette 2 Pläze.

6 ,, ,, 2, ,, 4 Pläze, starke Konstruktion.

6 ,, 2, ,, 4 ,, leichte 6 Cabriolet 2, Inneres 4 Pläze, leichte Konstruktion.

4 Façon Berline.

2 Cabriolet.

" 9 Omnibus, Coupé 3, Rotonde 6 Pläze.

8 ,, Façon Kotonde.

7 ,, Coupé 3, Kotonde 4 Pläze.

4 ,, ,, Façon Kotonde.

Die Bauvorschriften und Zeichnungen liegen auf den Bureaux der Traininspektion in Bern und St. Gallen zur Einsicht. Daselbst wird auch jede weitere Auskunft ertheilt und können Formulare zu Angeboten bezogen werden.

1038 Die Angebote können für Lieferung einzelner, als auch mehrerer Wagen gestellt werden. Dagegen werden Eingaben für bloß theilweise Uebernahme, wie z. B. Schmied-, wagner- oder Sattlerarbeit etc., nicht berüksichtigt.

Die Angebote sind bis Ende dieses Monats verschlossen mit der Aufschrift ,,Eingabe für Erbauung neuer Postwagen" frankirt dem Postdepart e m e n t einzureichen.

B e r n , den 13. Oktober 1873.

Das Schweiz. Postdepartement.

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Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur Kenntniss der Weinproduzenten nnd Weinhändler gebracht, daß die jährliche Kensington-Ausstellung in London für das Jahr 1874 mit einer W e i n a u s s t e l l u n g verbunden sein wird, deren besondere Eröffnung auf den 7. April n. J. festgesezt ist und deren Bestimmungen nachstehende sind: 1. Ein Komite von fünfzehn bekannten Persönlichkeiten wird die Ausstellung in allen ihren Einzeluheiten überwachen.

2. Sie findet in den Kellern der Royal Albert Hall ; statt, welche unentgeltlich den Ausstellern zur Verfügung gestellt werden, denen aber die durch ihre Ausstellung bedingten Einrichtungskosten zur Last fallen.

3. Nur Produzenten, Schiffsrheder oder Importeure können die Ausstellung beschiken. Es wird gewünscht, daß so viel als möglich der Name des Produzenten angegeben werde.

4. Aufseher, auf Kosten des Ausstellers angestellt, sind zuläßig.

5. Die Ausstellung wird am 7. April nächsten Jahres eröffnet werden.

Fertige Formulare zum Zulassungsbegehr als Aussteller, welche vor dem 15. November d. J.

N° 5 Upper Kensington Gore, London zurükzuschiken sind , stehen zur Verfügung der Personen, welche sie von unterzeichnetem Departement verlangen werden.

B e r n , den 17. Oktober 1873.

Eidg. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

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Auszug aus einer dem Bundesrathe Seitens der großbritannischen Gesandtschaft in der Schweiz unterm 1. Oktober gemachten Mittheilungbezüglich der Kunst- und Industrieausstellung, welche 1874 in Kensington stattfinden soll.

Außer der Bestätigung der auf Anordnung des Bundesrathes unterm 10. September d. J. im Bundesblatte erschienenen Mittheilungen *), enthält diese neue Mittheilung den "Wunsch der Ausstellungskommissäre, es möchten Modelle von Behausungen für Arbeiter- und Landbevölkerung ausgestellt werden, welche als Anhang zur Ausstellung aufgebaut werden könnten, wie es bei gegenwärtiger Ausstellung in Wien geschehen ist, oder in Ermangelung von Modellen, Pläne oder Photographien.

Die Kommissäre wünschen auch neue in der Industrie angewandte Verfahren ausgestellt zu sehen, und erinnern daran, daß in den vorjährigen Ausstellungen verschiedene Industrielle höchst interessante Verfahren ausgestellt hatten, und daß sie betreffend die für das nächste Jahr bezeichneten Industriezweige (siehe Bekanntmachung vom 10. September) durch Vermitelung der Gesandtschaft belehrt werden möchten, wie hoch sich die Kosten für die Ausstellung gewisser, der Industrie oder den Gebräuchen der Schweiz eigenthümlicher Verfahren belaufen würden, um sie entweder in Natura auf der Ausstellung zu produziren, oder aber durch (Zeichnungen oder Photographien darzustellen.

Es erhellt aus dieser Mittheilung, daß die Kommissäre geneigt sind, die Ausstellung dadurch zu vergrößern, indem sie einen Theil der Kosten übernehmen wollen, welche die Ausstellung von Gegenständen oder Verfahren, woran sich ein diese Ausgabe genügend motivirehdes Interesse knüpfe, verursachen würde.

B e r n , den 17. Oktober 1873.

Eidg. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

*) Siehe Seite 651 hievor.

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Bekanntmachung.

Die Heimathörigkeit nachstehender Person, für welche der Todschein «ingesandt wurde, ist zu ermitteln, nemlich: Für einen Joseph Bürkli aus Hasle in der Schweiz, gewesener Militär beim niederländisch - indischen Heere, gestorben auf der See am 24.

August d. J. in einem Alter von 29 Jahren.

Es wird daher zur Erreichung des oben angegebenen Zwekes die gefällige Mitwirkung der Staatskanzleien der Kantone, so wie der Polizei- und Gemeindsbehörden hiemit höflichst angesprochen.

B e r n , den 15. Oktobber 1873.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung.

Die Stelle eines K o p i s t e n auf der eidg. Militärkanzlei, mit einer jährlichen Besoldung von Fr. 2000 bis Fr. 2500, wird hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird eine schöne Handschrift, sowie gründliche Kenntniß der deutschen und französischen Sprache.

Schweizerbürger, welche sich um diese Stelle bewerben, haben ihre Anmeldung in Begleit der nöthigen Ausweise bis und mit dem 28. d. Mts. dem unterzeichneten Departement einzureichen.

Bern, den 9.Oktober 1873.

Eidg. Militärdepartement.

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Conkurrenz-Ausschreibung für

ein Handbuch für Kanonier-Unteroffiziere und Kanoniere der schweizerischen Artillerie.

Das eidgenössische Militärdepartement beabsichtigt, behufs Erstellung eines Handbuches für Unteroffiziere und Kanoniere, den Weg der öffentlichen Conkurrenz-Ausschreibung zu wählen.

Dieses Handbuch soll in möglichst gedrängter Form und Sprache einen Auszug aus den derzeit bestehenden Reglementen, Vorschriften und Ordonnanzen bieten und in folgende Capitel zerfallen : 1. Grundzüge der Organisation der schweizerischen Armee, speziell der Artillerie. Bestand der taktischen Einheiten an Offizieren, Mannschaft und Pferden. Zweck und Organisation der Parks.

2. Innerer Dienst. Pflichten der verschiedenen Grade. Kriegsartikel.

'3. Wachtdienst.

4. Soldatenschule.

5. Compagnieschule.

6. Kenntniß der Feuerwaffen und blanken Waffen. Zerlegen und zusammensetzen derselben und deren Unterhaltung. Besorgung des Lederzeugs.

7. Kenntniß der Geschützrohre, Laffeten und übrigen Kriegsfuhrwerke, des Pulvers, der Geschoße und übrigen Munitionsgegenstände.

8. Ausrüstung der Laffeten und Kriegsfuhrwerke. Packung der Munition aller Art.

9. Schießtheorie. Behandlung der Geschütze vor, während und nach dem Feuern. Schußtafeln und Andeutungen über deren Gebrauch. Daten über Wirkung der Geschütze und Geschoße. Notiz über das Schätzen der Distanzen.

10. Bedienung der verschiedenen Geschütze, inclusive Lastenbewegungen und Herstellungsarbeiten. Parkdienst.

11. Zugsschule und Batterieschule.

12. Felddienst der Artillerie. Verhalten bei der Mobilmachung, auf dem Marsche, im Quartier und im Bivouak. Verhalten bei Eisenbahntransporten. Kurze Notiz über Geschützplacirung und das Verhalten der Artillerie im Gefecht, namentlich hinsichtlich des Benehmens des Geschützchefs.

13. Kurzer Abriß des Batteriebaues, der Aufstellung und Bedienung der Geschütze in Verschanzungen.

14. Maße und Gewichte. Metrisches System. Réduction des schweizerischen Maßes und Gewichtes in metrisches.

Die Arbeiten sind nicht mit der Unterschrift des Verfassers zu versehen, sondern mit einem Motto.

Bundes blatt. Jahrg. XXV. Bd. III.

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1042 Gleichzeitig wird der Name des Autors, welcher dem Motto entspricht, in einem versiegelten Briefe angegeben, der erst geöffnet wird, wenn die Artillerie-Kommission die Arbeiten geprüft und sich geeinigt hat, welche derselben prämirz werden soll.

Die Arbeiten sollen in möglichst leserlicher Schrift geschrieben sein und Alles vermieden werden, woran der Verfasser erkannt werden könnte.

Zeichnungen in kleinem Maßstabe können zur Verdeutlichung des Textes beigegeben werden.

Für die von der Artillerie-Commission als preiswürdig erkannte Arbeit wird eine Prämie von Franken eintausend und zweihundert ausgesezt, oder nach Gutfinden der Artillerie-Commission diese Summe eventuell auf die zwei besten der eingelieferten Arbeiten angemessen vertheilt.

Das Eintreffen der Arbeiten, welche au die Kanzlei des eidg. Militärdepartements zu richten sind, wird in der Artilleriezeitung bekannt gemacht, ebenso seiner Zeit die Entscheidung der Artillerie-Commission in Betreff der Prämirung der verschiedenen Arbeiten.

Als lezter Eingabetermin für diese Arbeiten gilt der 31. Dezember 1873.

B e r n , den 18. April 1873.

Das eidg. Militärdepartement: Welti.

Zur Beachtung.

Im Oktober 1372 hat Hr. Nicolas M a k l a k o f f , von Moskau , seine Heimat verlassen, um sich nach der Schweiz zu begeben und ist seither verschollen. Wer über denselben Kunde zu geben vermag, ist gebeten, hieher Mittheilung zu machen.

B e r n , den 7. Oktober 1873.

Die schweiz. Bundeskanzlei.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) P o s t a b l a g e h a l t e r in H o r n u s s e n (Aargau). Anmeldung bis zum 7. November 1873 bei der Kreispostdirektion Aarau.

2) Postkommis in M o n t i e r (Bern). Anmeldung bis zum 7. November 1873 bei der Kreispostdirektion Neuenburg.

3) P o s t p a k er in Vi v i s. Anmeldung bis zum 7. November 1873 bei der Kreispostdirektion Lausanne.

4) Z w e i P o s t p a k e r in Z ü r i c h .

5) B · ft ·· · E er ti1 Anmeldung bis zum 7. November 5 Briefträger (Effretikon Zürich) 1873 bef der Kreispostdirektion 6) B r i e f k a s t e n l e e r e r in Zürich.

7) P o s t b ü r e a u d i o n e r in Genf. Anmeldung bis zum 7. November 1873 bei der Kreispostdirektion Genf.

8) P o s t b üre au d i e n e r in L u z e r n . Anmeldung bis zum 7. November 1873 bei der Kreispostdirektion Luzern.

^ 9) A d j u n k t der Telegraphen-Inspektion in Ö l t e n . Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 12. November 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

10) Télégraphist in Genf. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesesezes bei der vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 4. November 1873 ei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

11) T e l e g r a p h i s t in Saxon (Wallis). Jahresbesoldung Pr. 240. nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. November 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausaune.

12) T e l e g r a p h i s t in E i n s i e d e l n (Schwyz). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. November 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

13) Telegraphist in Vivis. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 12. November 1873 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

g

1044 1) P o s t h a l t e r in O b e r k u l m (Aargau). Anmeldung bis zum 31. Oktober 1873 bei der Kreispostdirektion Aarau, 2) Postverwalter in Herisau (Appenzell A. Hb.). Anmeldung bis zum 31. Oktober 1873 bei der Kreispostdirektion St. Gallen.

3) P o s t h a l t e r in A p p e n z e l l . Anmeldung bis zum 31. Oktober 1873 bei der Kreispostdirektion St. Gallen.

4) P o s t a b l a g e h a l t e r in R e i c h e n b u r g (Schwyz). Anmeldung bis zum 31. Oktober 1873 bei der Kreispostdirektion St. Galleu.

5) Telegraphist in O f t r i n g e n (Aargau). Jahresbesoldüng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. November 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

6) T e l e g r a p h i s t in He risa u. Jahresbesoldung Fr. 300, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. November 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

7) T e l e g r a p h i s t in V i c o s o p r a n o (Graubünden). Jaliresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. November 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Bellenz.

8) T e l e g r a p h i s t in St. Gallen. Jahresbesoldung nach Maßgabe de& Bundesgesezes vom 3. August 1873. Anmeldung bis zum 28. Oktober 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

9) Telegraphist in Ragaz (St. Gallen). Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 3. August 1873, nebst der reglementarischen Provision, Fr. 450 für Aushülfe. Anmeldung bis zum 28. Oktober 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

10) Telegraphist, eventuell Bureau- l Jahresbesoldung nach Maßgabe chef in B e r n / des Bundesgesezes vom 3. August ' 1873. Anmeldung bis zum 28.

11) ,,Zürich.

l Oktober 1873 bei der Telegra\ phen-Inspektion des betreffenden 12) ,, Ölten.

'Kreises.

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25.10.1873

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1037-1044

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