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Schweizerisches Bundesblatt.

XXV. Jahrgang. H.

Nr. 30.

5. Juli 1873.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrükungsgebühr per Zeile 15 R p. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druk und Expedition der Stämpflischen Buchdruckerei in Bern.

# S T #

Bericht der

Kommission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts im Jahr 1872, sowie über die Staatsrechnuug vom gleichen Jahre.

(Vom

13. Juni 1873.)

Tit. !

Die Commission, welche Sie mit der Prüfung der Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts im Jahr 1872, sowie der Staatsrechnung vom gleichen Jahre beauftragt haben, beehrt sich, Ihnen nachstehenden Berieht m erstatten und demselbe die Bemerkung vorauszuschicken, daß sie sich mit Rücksicht auf die in Aussicht stehenden Aenderungen und Reformen nur auf wenige Postulate beschränkt, und nur da besondere Bemerkungen angebracht hat, wo ihr der bundesräthliche Geschäftsbericht einiger Ergänzungen zu bedürfe)) schien. Das Uebrige wurde der mündö liehen Berichterstattung vorbehalten.

Bundesblatt Jahre.XXV.. Bd. II.

63

Zur Seite 850.

Verkehr der Telegraphen-Verwaltung.

Zahl der Depeschen, Zahl der Bureaux.

Monat.

i

1872.

1873.

628 631 635 637 641

710 710 717 720 730

Interne abgehende

1872.

1873.

International abgehende und ankommende

1872.

1873.

Transi tirende

Total.

Februar März April Mai

Juni Juli August September Oktober November .

Dezember .

33,178 29,320 32,585 32,797 35,272

35,346 33,614 38,828 38,397 45,355

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"*

1872.

1873.

1872.

1873.

11,263 9,857

17,814 15,127 20,569 18,280 22,551

133,889 125,077 136,396 143,618 166,809

152,020 142,356 171,256 174,921 200,488

1872.

9,815

9,563 10,206

123,636 115,449 159,708 117,600 68,071

1873,

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Kp.

50 92 47 61 95

; Fr. Kp.

128,020 50 121,333 33 111,497 51 110,310 75 94,315 25

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Fr.

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59,814 95,744 143jl58 121,870 92,371

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59 49 52 33

55,145 74

524,955 02

121,213 38

Ab Pas siv

80,691 06

Bleibt AIttiv

40,522 32

74,000 98 7,949 2'A

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6,690 08

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Total Ende Mai

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der Einnahn .en. *)

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Fr.

89,448 98,860 85,900 93615 93,996 111,859 101,258 118,244 121,331 132,582

À

Total

1

491,933 555,160 163,152

191,540

50,704;

94,341 705,789 841,041

565,477 34

584,467 45

512,959 38

80,691 06

l

*) Die ausnahmsweise!! Flnctuationen in den Einnahmen des telegraphischen Verkehrs haben ihren Grund in den jeweiligen Liquidationen mit den auswärtigen Verwaltungen.

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8'52>

A. Geschäftsführung des Bundesrathes.

I Geschäftskreis des politischen Departements.

«. A b g e s c h l o s s e n e u n d rat, ifizirt V e r t r ä g e .

Die zwischen dem Bundesrath Namens des Kantons Waadt, und der großbritannischen Regierung vereinbarte Erklärung vom 27. August 1872 stellt den Grundsatz auf, daß die Erbschaft eines in England gestorbenen Waadtländers nur dann in, ihrem ganzen Umfang (vorbehaltlich die außer Landes liegenden Immobilien) von der englischen Regierung besteuert werden darf, wenn der betreffende Waadtländer in den englischen Staaten ein förmliches Domizil gewählt hatte, und der gleiche Grundsatz gilt auch für die Besteurun der Erbschaft eines im Kanton Waadt gestorbenen Engländers durch die waadtländischen Behörden. Werden die für das Domizil vorgeschriebenen Formalitäten nicht erfüllt, so ist der Waadtländer in England und der Engländer im Kanton Waadt als bloßer Aufenthalter zu betrachten, und es darf bei dessen Absterben nur die in dem betreffenden Lande befindliche Verlassenschaft mit der Erbschaftssteuer belegt werden. Die Commission hält diese Vereinbarung zur Vermeidung von Konflikten und namentlich von Doppelbesteurungen für zweckmäßig, nur wünscht sie, daß der Bundesrath obigen Grundsatz auf die ganze Schweiz ausdehnen möchte, indem sonst die Erbschaften nicht waadtländischer Schweizer in den englischen Staaten anders und weniger günstig behandelt würden, als die Erbschaften der Bürger des Kantons Waadt. Diese Ungleichheit kann vermieden werden, wenn in dem angeführten Steutsvertrage die schweizerische Eidgenossenschaft an die Stelle des,Santons Waadt tritt.

6. D ipl o m a t i s c h e und K o n s u l a r - V e r t r e t u n g der S c h w e i z i m A u' s l a n d e.

Der Bundesrath gedenkt zunächst das Ergebniß der Revision der Bundesverfassung abzuwarten, bevor er der Bundesversammlung Bericht und Antrag über die Frage vorlegt, o b und w i e die schweizerische diplomatische Vertretung im Auslande auf dem Wege

853; dei- Gesetzgebung zu organisiren sei. Die Commission ist damit einverstanden, indem diese Organisation wesentlich auch durch die Competenzen bestimmt werden muß, welche bei der bevorstehenden Bundesrevision in Betreff des Gesandtschaftswesens der Bundesversammlung zu übertragen sind.

Betreffend die Consulate sieht sich die Commission veranlaßt, in ihrem Berichte ausdrücklich hervorzuheben, daß die schweizerischen Konsuln in ihrer großen Mehrzahl ihre mitunter schweren Pflichten in aufopfernder und wirksamer Weise erfüllt haben, und daß der im letztjährigen Geschäftsbericht einläßlich behandelte Fall des Generalkonsuls in St. Petersburg seither vereinzelt geblieben ist.

In welcher Weise verhindert werden kanu, daß Vorgänge, wie der letzterwähnte, nicht mehr vorkommen oder doch wenigstens die schweizerischen Bürger nicht in Schaden bringen, wird wohl am zwekmäßigsten bei der Ordnung des Gesandtschaftswesens überhaupt zu untersuchen sein. Ganz richtig bemerkt indessen der Bundesrath, daß,die beste, und man darf wohl beifügen, die einzig w i r k s a m e Garantie gegen die Wiederkehr solcher Fälle wie in St. Petersburg die Ehrenhaftizkeit der Konsuln sein wird.

c. S t e l l u n g d e r N e u t r a l en.

Schon am 20. Juli 1871 hatte die Bundesversammlung den Bundesrath eingeladen, zu untersuchen, ob es nicht möglich sei, die Pflichten und Rechte der Neutralen völkerrechtlich festzustellen un über das Resultat dieser Untersuchung Bericht und Autrag einzu" bringen. In ihrem letztjährigen Geschäftsbericht sah sich die Com" mission des Ständerathes veranlaßt, dieses Postulat dem Bundesrath in Erinnerung zu bringen, so daß es der Commission angezeigt schien, hierüber einige Bemerkungen zu machen. So wünschenswerth in vielen Beziehungen die Feststellung der Pflichten und Rechte der Neutralen wäre, so schwierig und gefährlich könnte unter Umständen ein solcher internationaler Neutralitätskodex in seinen einzelnen Bestimmungen für unser Land werden : derselbe könnte nämlich leicht scheinbare Anhaltspunkte zu ungerechtfertigten Einmischungen der kriegführenden Staaten in solchen Fragen bieten, wo gegenwärtig dem Ermessen und der Freiheit unserer Behörden und Mitbürger ein größerer Spielraum gelassen ist, und wohl vorzugsweise durch diese Befürchtung geleitet, sind bis jetzt die Unterhandlungen hierüber mit den andern gleichgestellten Staaten zu keinem Resultate gelangt.

854'

II. Geschäftskreis des Departements des Innern.

Eidgenössische Wahlen und Abstimmungen.

Ueber die dem Departement vom Bundesrath zugewiesenen Postulate der eidg. Räthe, betreffend die Frage öfterer Vereinbarung der Zahl der von den einzelnen Kantonen zu wählenden Natonalrathsmitglieder mit der jeweiligen Kantonsbevölkerung, sowie den Untersuch der Verhältnisse der Wohnbevölkerung im Kanton Tessin und ihre allfällige Berücksichtigung (Postulat vom 18 19. Juli); ferner die angemessene Ergänzung des Art. 19 des Gesetzes vom 19. Juli über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen durch eine besondere Vorschrift über Behandlung derjenigen Stimmzeddel, welche weniger Namen tragen als Stellen zu besetzen sind (Postulat vom 9. Dezember), hat das Departement seither Bericht und Antragerstattet; deren Erledigung durch den Bundesrash fällt jedoch nicht mehr in's Berichtsjahr.

Bundeskanzler In Folge andauernder Krankheit mehrerer Angestellten und der überhäuften Arbeit, welche die Bundesrevision in der ersten Jahreshälfte mit sich brachte, ist Nachhülfe nothwendig geworden, um das unverschuldet Versäumte nachzuholen. Zur Zeit unsers Besuches auf der Kanzlei war dies vollständig geschehen, ohne daß ein besonderer Kredit, für Nachhülfe verlangt werden mußte. Registratur, Protokolle, Kontralen u. s. w., sowie das Archiv befinden sich in musterhafter Ordnung.

Auch das Bureau der Drucksachen war durch die Verhandlungen über die Bundesrevision und die nachfolgende Abstimmung wieder mit bedeutender Mehrarbeit in Anspruch genommen, wie schon das letzte Jahr; es verdient die vollste Anerkennung, wie es seiner Aufgabe in genaucster und promptester Weise nachgekommen ist und in jeder Beziehung ebenfalls eine ausgezeichnete Ordnung anzuweisen hat.

Am '21. Dezember ist dem Departement das Postulat des Na- ' tionalrathes betreffend Veröffentlichung der Versammlungen der eidg.

Räthe zugewiesen worden, ein beinahe stehender .Artikel auf den Traktanden der -Bundesversammlung. Seither ist nun, einem Beschluß des Nationalrathes vom 4.-März 1872 gemäß, das Protokoll dieses letztem über die Verhandlungen der Bundesrevision im Druck erschienen,

855 und es will uns scheinen, es dürfte damit der Weg gefunden sein, wie dem an sich gewiß voll berechtigten Bedürfniß entsprochen werden konnte. Freilich enthält dieses Protokoll mehr als das Reglement verlaugt, und dessen meisterhafte Führung ist eine individuelle Leistung unsers Herrn Kanzlers, die sich nicht vorschreiben läßt. Allein wenn bezüglich des Urnfangs des Stoffes das Protokoll des Ständeraths in gleicher Art geführt wird, wie dasjenige des Nationalraths, und für Besetzung der betreffenden Stellen stetsfort nur ganz geeignete Persönlichkeiten herbeigezogen werden, so dürfte mit Veröffentlichung dieser Protokolle dei- Hauptsache auf die beste und billigste Art Genüge geschehen. Es wird Sache des Bundesrathe sein, bei Erledigung des erwähnten Postulats die Frage neuerdings in Erwägung zu ziehen.

O O

Unterrichtsanstalten im In- und Anslande.

Das Departement hat sich bisher, durch anderweitige Thätigkeit verhindert, mit dein Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1869, betreffend Gründung einer oder mehrerer Lehranstalten in der französischen Schweiz nicht befassen können. In der That läßt sich dieß gegenüber den das öffentliche Leben und die Thätigkeit der Behörden stark in Anspruch nehmenden politischen Tagesfragen begreifen, um so mehr, als die Bundesversammlung in ihrer.letzten Sitzung dem Bundesrath Bericht und Anträge über die Wiederaufnahme der Bundesrevision beauftragt hat, bei welchem Anlaße die Frage wiederum zur ErörterungO kommen wird. Wie bekannt,i hat O der Bundesrath seither den Gegenstand durch das Departement einer besondern, eingehenden Untersuchung prüfen lassen.

Gesundheitswesen.

Die Maßnahmen gegen "Viehseuchen, die Viehsperren im Innern und andere Schutzmassregeln gegenSeucheneinschleppung,, Erkundigungen u n d Anzeigenbetreffendd Viehseuchen u n d Viehsperren nommen in VerbindungO mit dennöthigenn Vorarbeiten zur VollO ziehung des Bundesgesetzes über polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen vom 8. Februar 1872. Schon die Kommission zur Prüfung des Geschäftsberichtes pro 1870 hai dieses Capitel einer einläßlichen Erörterung unterzogen und den Wunsch nach baldiger Behandlung des damals schon im Projekt vorgelegenen Bundesgesetzes über Seuchen ausgesprochen; allein über die Handhabung der Seuchen polizei war man nicht einig. Die eine Ansicht, welche in Form eines Postulates vor die Räthe gebracht wurde, wollte bei den Sperrmassregeln wegen Viehseuchen die Bedürfnisse des Grenz Verkehrs

856 und die Wünsche des Handels und der Industrie so viel als möglich berücksichtigen, während eine andere Ansicht nur in einem strengen Verbot des Verkehrs mit allen ansteckenden Objekten das einzige Mittel der Hülfe sah. Die Schwierigkeit, allen Rücksichten zu gleicher Zeit gerecht werden zu können, hat sich seither in der Praxis noch stärker gezeigt, und dieser Umstand, verbunden mit der höchst verschiedenartigen Vollziehung des inzwischen erlassenen Gesetzes in den einzelnen Kantonen mag der Grund sein, warum alle die getroffenen Maßregeln noch nicht den wünschenswerthen Erfolg gehabt haben. Da das Gesetz nebst Vollziehungsverordnung erst im Laufe dieses Jahres in Kraft getreten sind, so gehört das Nähere und Weitere in den nächsten Geschäftsbericht : allein die Ansicht glauben wir jetzt schon aussprechen zu dürfen, daß ohne eine Organisation, welche die einheitliche Vollziehung des Gesetzes sichert, der Zweck kaum je gründlich erreicht, werden -kam).

Interkantonale Grenz- und Gebietsverhältnisse.

Mit Befriedigung hat die Kommission davon Notiz genommen, daß der Grenzstreit zwischen Bern und Wallis, betreffend Gemmi und Sanetsch, durch beidseitige Genehmigung der bezüglichen, am 11. August 1871 unter Leitung des damaligen Herrn. Ständeraths Borei abgeschlossenen Uebereinkunft seine definitiveErledigunggo O gefunden hat.

Hebung der schweizerischen Pferdezucht.

Auf den Ankauf von 4 Hengsten und 7 Stuten wurden im Rechnungsjahre Fr. 29,736 verwendet, wo/u noch Fr. 14,018. 55 Unkosten kamen, also per Pferd Fr. 1275. Diese auffallende Größe der Unkosten (im. Jahr 1871 beliefen sich dieselben für 17 Pferde auf Fr. 7141. 23, also per Pferd auf Fr. 420) hat ihren Grund in dem durch die Erkrankung des Ankaufskommissärs verursachten längern Aufenthalt der Pferde und in deren Abholung in England durch einen andern Bevollmächtigten, sowie durch Uebernahme der Arztkosten und des Heimtransports des Kommissärs.

Die Berichte der Kantone über die bisherigen Resultate der von der Schweiz für Hebung der Pferdezucht -gemachten Anstrengungen sprachen sich im Allgemeinen günstig aus, und es zeigt sich deren Einfluß auch bei Stellung der von den verschiedenen Kantonen zu liefernden Kavalleriepferden. Die eidg. Pferdezuchtkommission hat daher auch die Frage, deren Untersuchung bei Bewilligung des 1872er Kredits durch Postulat dem Bundesrat h überwiesen worden ist, ob nämlich nicht das bisherige System der

857

Verwendung der Bundesbeiträge zu ändern soi, verneint. (Der Bericht des Bundesrathes steht noch aus.) Dagegen hat sich die Richtigkeit dos von der letztjährigen ständeräthlichen Kommission gestellten Postulats, wonach n u r Zuchthengste angekauft werden sollten -- welches ,,nur" von den Räthen in ein ,,hauptsächlich" umgewandelt worden war -- auch seither wieder bestätigt, und wir glauben, es sollte in Zukunft im Sinne der ursprünglichen Fassung des Postulats -vorgegangen «'erden.

Ebenso muß einem andern Uebelstande absolut abgeholfen werden, wenn der Erfolg ein nachhaltiger werden soll, dem Uebelstande nämlich, daß gewöhnlich die besten Produkte der fremden Zuchtthiere in's Ausland verkauft werden. Kann diesem Mißstand nicht entschieden entgegengearbeitet worden, so erhalten wir mit der Zeit allerdings eine schöne Anzahl Zuchtthiere. deren Racenverbesserung aber hauptsächlich dem Auslande zu gut kommt.

Die Frage ist auch schon vom Bundesrath und von Kommissionen untersucht und der Vorschlag gemacht worden, es solle der Bund die Fohlen dieser Zuchtthiere ankaufen, dieselben in einem Fohlenhof nachziehen lassen und hernach die zur Zucht passenden Thiere den Kantonen wieder verkaufen und die andern in der Regieanstalt verwenden. Mag man nun diesen oder jenen Weg einschlagen, so muß unter allen Umständen dem Uebel abgeholfen werden, und wir empfehlen daher die Angelegenheit, in Uebereinstimmung mit der letztjährigen standeräthlichen Kommission, der ernsten Aufmerksamkeit des Bundesrathes.

Konkordate und internationale Ueberienkünfte Die Unterhandlungen über eine schweizerisch-badische FischereiUeberinkunft sind seit 1870 stehen geblieben, -während der am 30. September 1871 zwischen Frankreich und den Kantonen Wandt, Wa.llis und oeuf abgeschlossene Vertrag betreffend die Erhaltung der Fische im Genfersee und in seinen Zuflüssen nur noch der Genehmigung der französischen Regierung bedarf. Wir sprechen den Wunsch aus, es möchten die Unterhandlungen mit Baden bald möglichst wieder aufgenommen und zugleich auch solche zu demselben Zwecke mit den übrigen benachbarten Staaten -- Wurtemberg, Baiern und Oesterreich -- angeknüpft «-erden.

Unsere volle Zustimmung müssen wir dem Ueberinkommen ertheilen, welches auf Anregung des deutschen Reichskanzleramtes und mit Zustimmung der bertreffenden Kantonsregierungen mit dem deutschen Reiche über Reciprozität der ärztlichen und thierärzlichen Praxis über die elsässisch-schweizerische Grenze abgeschlossen wor-

858 den ist. Wir zweifeln nicht daran, daß der Bundesrath dem universellen Charakter der medizinischen Wissenschaft auch andern Staaten, gegenüber in ähnlicher Weise praktische Form zu geben suchen wird, sobald das Bedürfniß hiezu sich manifestiren sollte.

Polytechnische Schule.

Wir stellen folgendes Postulat : -,Der Bundesrath wird eingeladen, dafür besorgt zu sein, daß die im Interesse der polytechnischen Schule nothwendigen weitern Räumlichkeiten und baulichen Veränderungen baldmöglichst erstellt werden.a Schon der letztjährige Geschäfts- und Kommissionalbericht hat darauf aufmerksam gemacht, daß die sich immer steigernde Frequenz am Polytechnikum zwar ein erfreuliches Zeichen der immer größern Anerkennung ist, welche der Anstalt im In- und Ausland zu Theil wird, daß dieselbe aber auch absolut mehr Räumlichkeiten verlangt, wenn die Schule nicht wieder von ihrem jetzigen Rang herabsinken soll. Dieselbe war ursprünglich auf 400 Zöglinge berechnet, während die Gesammtfrequenz im Berichtsjahr betrug : An Schülern 689 gegenüber 648 im Schuljahr 1870/71.

,, Zuhörern 361 ,, 281 ,, ,,' ,, Total ÏÔ50 "929" Und diese Vermehrung fällt ja nicht etwa auf eine laxe Handhabung der Aufnahmsbedingungen. Denn im Schuljahr 1871/72 wurden von 444 Angemeldeten 283 aufgenommen, 161 abgewiesen; und im Schuljahr 1872/73 sind von 375 Angemeldeten 264 aufgenommen und 111 abgewiesen worden.

Also über 36 und 31 °/o der Angerneldeteu sind in dea letzten zwei Jahren abgewiesen und seither die Aufnahmsbedingungen im Regulativ noch erhöht worden. Unter solchen Umständen, hervorgerufen durch die tüchtigen Leistungen der Schule und die immer fortschreitende. Entwicklung der Wissenschaften, muß man sich nicht wundern, wenn die ursprünglichen Lokalitäten nicht mehr genügen, und wenn es ausschließlich die beschränkten Raumverhältnisse sind, welche namentlich die unumgänglich nothwendige Ausdehnung der zweiten Unterabtheiluug der Fachlehrerschule (naturwissenschaftliche Richtung), sowie der Fachschule für Chemiker überhaupt zur Unmöglichkeit machen, abgesehen davon, daß die Lokalitäten schön für die jetzige, nur zweijährige Fachschule der Chemie, sowie für die Ingenieurschule durchaus ungenügend sind.

Soll daher die Schule nicht stille stehen, was gleichviel Jheißt, wie

850 rückwärts gehen, so ist baldigste Abhülfe kategorisch geboten, und in der Ueberzeugung, daß die Republik keine schöneren Triumphe feiern kann als auf dem Gebiete des Bildungswesens, stellen wir das erwähnte Postulat.

Dasselbe hat aber noch eine weitere Berechtigung in dem UmO O stände, daß die zürcherischen Behörden dem Gründungsgesetz vom Jahre 1854 und den bezüglichen Verträgen, durch welche Zürich die Baupflicht überbunden worden, eine restriktive Interpretation wo. geben scheinen, welche die Kommission, gleich wie der Bundesrath, nicht theilen kann. Der Schweiz. Schulrath hat auch in einläßlichem Memorial das Verhältniß der Schule zum baupflichtigen Kanton Zürich erörtert und darin auch den Fall eines vertragsmäßigen Loskaufs dieser Servitut mit Uebertragung auf den Bund besprochen. Es will uns aber scheinen, die Initiative zu einer solchen Umänderung komme nicht sowohl dem Berechtigten, als dem Verpflichteten zu, und wir zweifeln nicht daran, daß der Bundesrath.

eventuell die Rechte des Bundes gehörig wahren wird.

Die Erstellung des neuen Gebäudes für die landwirtschaftliche Schule nimmt nach dem Geschäftsbericht einen sehr langsamen Gang; doch soll nun der Bau jedenfalls auf Ostern 1874 zur Vollendung gelangen.

Bauwesen.

Im bündnerischen Straßennetz ist die Straße von Zernetz über den Ofenberg nach der Tyrolergrenze bei Münster nun ganz vollendet; die Kosten derselben beliefen sich auf etwas über Fr. 400,000, woran der Bund Fr. 181,000 leistete. Die Straße von Davos durch die Landwasserschlucht nach Lenz wird nach Versicherung des Bundesrathes im Laufe des Sommers 1873 ebenfalls erstellt sein.

Damit erhält das bündnerische Straßennetz einen Abschluß, welcher die vorteilhaftesten Wirkungen auf den innern Verkehr auszuüben nicht ermangeln wird.

Die Angelegenheit des Brückenbaues über die Maggia hat auch in diesem Jahre keinen Schritt vorwärts gethan, obschon mau nach Beilegung der innern kantonalen Konflikte eine Initiative Seitens Tessin hätte erwarten dürfen. Die fehlende Brücke über die Maggia ist die einzige Unterbrechung in der durchgehenden Straßenverbindung des Kantons Tessin und der innern Schweiz mit dem Langen see und dem auf demselben ausmündenden italienischen Eisenbahnnetze, und es dürfte dieselbe in ihren unangenehmen Folgen noch empfindlicher werden, wenn die tessinische Eisenbahnlinie Biasca-Bellin zona-Locarno auf Ende 1874 erstellt sein wird, wie es der inter-

860

nationale Gotthardvertrag verlangt. Da zudem Italien seinen Verpflichtungen, wie dieselben, sowie diejenigen Tessins, durch Vertrag vom 16. Januar 1847 festgestellt worden sind, durch den Bau der Straße von Carobbio bis zur schweizerischen Grenze in ausgezeichneter Weise nachgekommen ist, so bliebe, wie der Bundesrath schon in seiner Botschaft vom 10. Dezember Ì868 betont hat, die Ehre des Landes blosgestellt wenn das vertragsmäßige Versprechen, welches ein schweizerischer Kanton dem benachbarten ausländischen Staate gegeben hat und welches seither selbst durch die Vermittlung der Bundesbehörden wiederholt und bestätigt worden ist, unerfüllt bliebe. Deßwegen hat der Bund unterm 15/23. Juli 1869 in liberalster Weise diesem Brückenbau einen namhaften Bundesbeitrag von Fr. 188,000 zugesichert, und um so eher darf gehofft werden, daß Tessin die Sache nicht länger verzögern wird. Dem Bundesrathe möchten wir dieselbe, soweit er überhaupt auf den weitern Gang Einfluß zu üben im Stande ist, angelegentlich empfehlen.

Die 10. Baucampagne der St.Galler Rheinkorrektioh ist die stärkste aller bisherigen, mit einer Ausgabensumme von Fr. 1,320,713.23; da in Folge dessen der laut Bundesbeschluß vorn 24. Juli 1862 auf Fr. 300,000 augesetzte jährliche Maximalbeitrag den statutarischen Drittheil der Ausgaben nicht erreichte, so mußte vom Bundesrath ein entsprechender Nachtragskredit von Fr. 140,225. 68 verlangt werden, der von der Bundesversammlung auch bewilligt wurde.

Es läßt sich begreifen, daß die Kalamitäten von 1868 und 1871 den Kanton St. Gallen und dessen Gemeinden zu doppelter Thätigkeit und Energie anspornen mußten, welche, in Verbindung mit den von der Expertenkommission im Jahr 1871 gemachten und seither befolgten Vorschlägen, bei den Hochwassern vom <')ctober 1872 bereits ihre guten Folgen zeigten. Wird so fortgearbeitet, so ist die baldige Vollendung des Unternehmens als gesichert zu betrachten, wobei man sich aber nicht verhehlen darf, daß die seiner Zeit für die Korrektion zwischen der Tardisbrücke und dem Monstein auf Fr. 8,500,000 berechnete Kostensumme kaum ausreichen wird, da die Arbeitslöhne in den letzten Jahren schon an und für sich bedeutend gestiegen und die Kosten des Unternehmens durch die Bauvorschriften der eidg. Experten vom Jahr 1871 bedeutend erhöht worden sind. Bis jetzt belaufen
sich die Gesammtkosten auf dem Gebiete des Kantons St. Gallen auf Fr. 5,769,123. 03, wovon Fr. 1,782.805. 30 durch die Bundeskasse, Fr. 3,968,317. 73 durch den Kanton, die Gemeinden und die Grundeigenthüm bezahlt wurden.

861 Die Kommission hat sich veranlaßt gesehen, die Korrektionsarbeiten an Ort und Stelle zu besichtigen, und hat sich dabei überzeugt, daß mit allem Eifer tüchtig und rationell gearbeitet wird, der Art, daß, wenn das Unternehmen ganz und korrekt durchgeführt ist, das Rheinthal sich als gesichert betrachten und die Eidgenossenschaft mit Befriedigung auf dieses schöne Work vaterländischen Gemeinsam» blicken kann. Wir zweifeln auch nicht daran, daß dei- Bund seine unterstützende Hand nicht zurückziehen wird, wenn es sich zeigen sollte, daß das Unternehmen mit der in Aussicht genommenen Summe nicht vollendet werden kann. Aber wir haben uns auch nicht minder überzeugt, daß mit der KorO 7 rektion zwischen der Tardisbrücke und dem Monstein die Sache nicht gethan, sondern die Vollführung eines Durchstichs, die Verbauung der Geschiebszuflüsse und die Beschränkung der Binnenwassermündungen für eine gründliche Vermeidung aller Gefahren ein Gebot absoluter Notwendigkeit ist, wie es schon durch das Expertenguta chten vom 23. August 1871 hervorgehoben wurde.

Zur Erleichterung der Binnengewässerkorretionen und der damit im Zusammenhang stehenden Verminderung der noch zu zahlreichen Ausmündungen von Binnengewässern, resp. der durch diese gebildeten Lücken in der Wuhrlinie, durch welche sich die Hochwasser des Rheins noch weit landeinwärts ausdehnen, hat der Regierungsrath von St. Gallen einen namhaften Betrag aus den Liebesgaben für die Wasserbeschädigten von i 871 ausgeschieden, und es ist die Arbeit selbst von den Rheiningenieuren in die Hand genommen worden.

Die Verbauung der Geschiebszuflüsse, welche eine große Geschiebsmasse vom Rhein abhalten soll, ist bei der Tamina bereits in's Werk gesetzt worden, da deren Nothwendigkeit gerade bei diesem Flusse durch das Hochwasser von 1871 evident zu Tage, getreten ist, indem die Tamina einen mächtigen Geschiebskegel in den Rhein vorschob und damit das Entstehen großer Geschiebsbänke unterhalb des Einflusses veranlaßte, welche natürlich nach und nach wieder durch .den Rhein abgeführt werden mußten.

Geradezu eine c o n d i t i o sine qua non ist die Durchstechung der Serpentinen, namentlich derjenigen gegen den Bodensee, wenn die Calamität für die untern Gegenden nach der Korrektion nicht schlimmer sein soll als vor der Korrektion ; denn es ist klar, daß durch die
Eindämmung und die dadurch bewirkte Verhütung von Wasserausbrüchen in den obern Gegenden die Hochwasser größere Geschiebsmassen den untern zufuhren und damit das untere Rheinbett immer mehr erhöhen, also die Gefahr der Ueberschwemmungen vergrößern würden, wenn man nicht durch den Durchstich und

862

/ die damit erzielte Abkürzung des Flußlaufs den Fluß in den Stand setzte, mit dem größern Gefall. auch das größere Geschiebe in den See abzuführen. Um so unangenehmer ist es, daß die Unterhandlungen mit Oesterreich über die Durchstichfrage noch immer nicht zu einem endgültigen Resultate gekommen sind.

Bekanntlich war im Jahr 1871 zwischen der Schweiz und Oesterreich betreffend die Rheinkorrektion von Krießern bis zum Bodensee ein Präliminar-Uebereinkommen abgeschlossen worden, welches in der Hauptsache eine Verständigung über die gemeinsam auszuführenden Durchstiche -- des obern bei Widnau (Diepoldsau) und des untern bei Fußach -- zum Gegenstand hatte. In demselben war die g l e i c h z e i t i g e Ausführung und Eröffnung der beiden Durchstiche vorgesehen, indem die österreichische Regierung auf diesen Punkt entscheidenden Werth setzte. Zugleich enthielt das Uebereinkommen die Bestimmung, daß ,,vor dem Abschluß des definitiven Staats Vertrages die noch offenen technischen Fragen durch eine gemeinsame Expertenkommission auszufragen seien.a Diese Kommission bestehend -- von schweizerischer Seite -- aus den Herren Oberbauinspektor v. Salis und Oberingenieur Hartmann, -- von österreichischer Seite -- den Herren Oberbaurath Wawra in Insbruck und Oberingenieur Sohm in Rotzen, und präsidirt durch den gemeinschaftlich beauftragten Oberbauratli Sexauer aus Karlsruhe, versammelte sich am 22.--28. Januar 1872 in St. Gallen und ordnete die zunächst erforderlichen technischen Vorarbeiten an.

Auf Wunsch der Regierung von St. Gallen wurde die Aufgabe der Kommission durch Uebereinkunft zwischen der Schweiz und Oesterreicli dahin erweitert, daß derselben auch die dataillirten Ausführungspläne, die Baubeschreibungen und Kostenvoranschläge zur Begutachtung und Feststellung zugewiesen werden sollen, sowie, daß die Kommission beiden Regierungen einen Vorschlag über den gleichzeitigen Beginn der in das gemeinsame Unternehmen fallenden Arbeiten zu machen und die Vollendungsfrist dieser Arbeiten, sowie das bezügliche, in den abzuschließenden Staatsvertrag aufzunehmende Programm festzustellen haben. Leider war die Kommission bei ihrem Wiederzusammentritt vom 22.--29. Mai noch nicht in den Besitz der Mittheilung über diese Erweiterung ihres Programms gelangt, und ihre Thätigkeit beschränkte sich daher auf die ihr O O ?

O ursprünglich zugewiesenen technischen Fragen.

Die Auffassung; der schweizerischen Ingenieurs über den Zeitpunkt des Beginns der beiden Durchstiche ging von jeher dahin, daß unter allen Umständen der untere bei Fußach dem obern bei Diepoldsau in der Eröffnung v o r z u g e h e n habe.

863 Herr Ingenieur Karl Pestalozzi, Professor am eidgen. Polytechnikum, spricht sich hierüber in einem Aufsatz in der Vierteljahrschrift der naturforschenden Gesellschaft in Zürich (1872) folgendermaßen aus: ,,Wenn man mit dem Diepoldsauer Durchstiche beginnt, dann kommt eine viel größere Menge Geschiebe in die Krümmungen zwischen Au und Rheinek, als jetzt unter den ungünstigsten Verhältnissen. Ohnedieß ist, schon auf dieser Strecke die Stoßkraft des Rheines zu gering; kommt nun das Material aus dem Durchstiche dazu, dann finden so bedeutende Geschiebsablagerungen statt, daß einerseits für die unterhalb befindlichen Gegenden große Ueberschwemmungsgefahr entsteht, anderseits für den Durchstich das Gefäll so sehr vermindert wird, daß die Krümmung zur Erweiterung und VertiefungO nicht mehr die nöthige Gewalt besitzt. Das MißO lingen des Durchstichs ist unter diesen Verhältnissen sehr wahrscheinlich, und dann sind die großen Baukosten umsonst ausgegeben.

,,Wird zuerst die Ableitung bei Fußach in Ausführung gebracht, und v o r Eröffnung des Diepoldsauer Durchstichs von der -Mündung desselben bis zum Bodensee der Rhein vollständig regulirt, dann wird die Erweiterung ohne Schwierigkeit stattfinden, tu dannzumal geregeltem Flußbette wird die Stoßkraft der Strömung genügend sein, um das abgeschwemmte Material bis in den See, weiter zu befördern."

Die österreichische Regierung will umgekehrt oben beginnen, oder wenigstens beide Durchstiche zu g l e i c h e r Z e i t eröffnen, wird aber dabei offenbar mehr von politischen, als von technischen Gründen geleitet. Die Bevölkerung des Vorarlbergs scheint eine Art Genugthuung darin zu linden, daß durch den obern Durchstich die Schweiz. Gemeinden Diepoldsau und Schmitten auf das rechtseitige Ufer zu liegen kommen, während der untere mehrere österreichische Gemeinden auf das linke Ufer bringt, und sie fürchtet, der obere bleibe unausgeführt, wenn der untere vorangehe: ebenso existirt in Fußach und Hard eine gewaltige Opposition gegen den ·dortigen Durchstich, der ihnenden Rhein näher bringt.

Es gereichte den scweiz. Ingenieurs zu großer Satisfaktion, daß die internationale Expertenkommission sich einstimmig dahin erklärte: ,,daß es nicht allein für das Gelingen des ganzen vorliegenden Rheinkorrektions-Unternehmens vom größten Werth, sondern auch ganz besonders für die Ableitung der Binnenwasser unbedingt nöthig sei, die Wirkungen des untern (Fußacher") Durchstiches auf Vertiefung der Rheinsohle bei Lustnau a)zuwarten.

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b e v o r der obere (Diepoldsauer) Durchstich in Thätigkeit, gesetzt wird."

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Je deutlicher diese Erklärung war, um so starker erhob sich wieder in den Gemeinden Fußach und Hard die Opposition gegen den Fußacher Durchstich, und die österreichische Regierung sah sich veranlaßt, statt zur Wiedereinberufung der internationalen Kommission Hand zu bieten, damit diese namentlich auch die Ausführungspläne, Baubeschreibungen und Kosten Voranschläge begutachte und feststelle, mit einer Note vom 13. September beim Bundesrath über das Protokoll der Kommission vom 29. Mai Beschwerde zuführen, weil in demselben die Gleichzeitigkeit der Ausführung beider Durchstiche nicht gehörig präzisirt sei und vom Bundesrath eine vollkommen beruhigende, die Gleichzeitigkeit der Eröffnung b e i d e r Durchstiche unbedingt außer Frage stellende Erklärung zu verlangen. Die Regierung von St. Gallen, der .diese Note zur Vernehmlassung mitgetheilt wurde, ersuchte dagegen den Bundesrath, er möchte die österreichische Regierung vor Allem zur Wiedereinberufung der internationalen Kommission veranlagen und sich bis zur Lösung aller dieser zugewiesenen Aufgaben weiterer sachlicher Erklärungen enthalten. Der weitere Verlauf des Notenwechsels gehört nicht mehr in's Berichtsjahr, bei dessen Schluß die Möglichkeit einer Störung des weitern Fortgangs der Angelegenheit noch nicht beseitigt war; doch scheint seither die österreichische Regierung der Fortsetzung der Kommissionsarbeiten keine Hindernisse mein- in den Weg legen zu wollen, und wir dürfen uns wohl der Erwartung hingeben, daß dieselbe das Gewicht der technischen Gründe als für die Lösung der Durchstichsfrage in erster Linie entscheidend anerkennen werde. Immerhin möchten wir den Bundesrath dringend ersuchen, sein Möglichstes zu thun, um einen baldigen definitiven Abschluß der Unterhandlungen im Sinne einer rationellen Durchführung des Werkes herbeizuführen.

Eisenbahnen.

Wir sprechen den Wunsch aus, es möchte der Bundesrath dafür besorgt sein, daß die Eisenbahngesellschaften ihre Fahrtenpläne jeweilen so frühzeitig publiziren, daß das Publikum sich bei Zeiten Orientiren kann, was bis jetzt nicht immer geschehen ist.

Das neue Eisenbahngesetz läßt es an Competenz hiezu nicht fehlen.

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III. G-eschäftskreis des Justiz- und Polizeidepartements.

Bezüglich der Geschäftsführung des Justiz- und Polizeidepartements im Allgemeinen und der Kanzlei desselben ist, wie früher, hervorzuheben, daß beide in bester Ordnung sich befinden. Geschäftliche Ordnung, Führung der Protokolle, (Kontrollen, Registraturen, Archiv lassen nichts zu wünschen übrig.

A. Gesetzgebung, Verträge etc.

I. Gesetzgebung.

Der Bericht betont, daß in Folge Abstimmung vom 12. Mai 1872 die Möglichkeit einer Codification des Civilrechts dahingcfaüeii sei, und es hätten daher auf Einladung des Départements die zur Bearbeitung eines Schweiz. Obligationen- und Verkehrsrechts und eines schweizerischen Betreibungs- und Concursrechtes aufgestellten Commissionen im October 1872 ihre Arbeiten wieder aufgenommen.

Der Entwurf über ersterc Materie, unstreitig die; wichtigste, ist nicht beendigt und überhaupt die Vollendung der Arbeit durch den Tod des bisherigen Redactors wahrscheinlich auf längere Zeit unterbrochen.

Die Commission hat nun die Ansicht, es sollten trotz oder vielleicht gerade wegen des Resultates vom 12. Mai 1872 nach und nach alle Rechtsmateriell des Civil- und Criminalrechtes auf diese. Weise vom Bund aus in Bearbeitung genommen und daherigc Entwürfe festgestellt werden. Die Ungewißheit über das Kommende sei einer der gefährlichsten Feinde der Rechtseinheit gewesen, und es sei ein kräftiger Ruck nach dieser hin gethan, wenn einmal bestimmte Vorschläge vorliegen. Eventuell werde eine; Einigung auf dem Concordatswege durch ein solches Vorgehen bedeutend befördert.

Die Commission sieht sich daher hierorts veranlaßt, zu bemerk en: sie erwarte, daß die Entwürfe eines schweizerischen Obligationenund Verkehrsrechtes, sowie eines einheitlichen Betreibungs- und Concursrechtes, als derjenigen Rechtsmaterien, welche einer einheitlichen Codification am leichtesten zugänglich sind, beförderlichst festgestellt und veröffentlicht wei'den. Hiebei spricht sie ihre Ansicht dahin aus,, daß sie es für gut und zweckmäßig halte, wenn auch die übrigen Rechtsmaterien successive und auf dieselbe Weise einer Bearbeitung unterworfen würden.

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II. Verhältniss zu auswärtigen Staaten, a. V e r t r ä g e u n d C o n v e n t i o n e n.

Bezüglich des Auslieferungsvertrages mit Amerika erwähnt der Bericht nichts. Die Commission hat aus Eröffnungen des Chefs des Departements erfahren, daß alle Verhandlungen bezüglich dièses Punktes zwischen Amerika und dem Bundesrathe aufgehört haben.

Angesichts des am 18. Juli 1870 gefaßten Beschlusses, wonach der Bundesrath beauftragt worden, sich zu verwenden, daß den Bestimmungen des Vertrages eine Ausführung verschafft werde, durch welche dessen Zweck erreicht werden könne, sieht sich die Commission, um in dieser Angelegenheit einmal reinen Tisch zu machen, veranlaßt zu folgendem P o s t u l a t e : ,,Per Bundesrath wird eingeladen, den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten Nordamerikas vom 30. November 1850, soweit solcher die Auslieferung betreffende Bestimmungen enthält, zu künden, wofern von Seite der nordamerikanischen Regierimg nicht die bestimmte Erklärung abgegeben wird, daß sie denselben künftig auf eine Weise vollziehen wolle, daß dadurch der Zweck des Vertrages wirklich, erreicht wird."

b. S p e z i a l fäl I e.

Die Commission hat mit Befriedigung vernommen,l daß der hohe o o Bundesrath zur Lösung der zwischen der Schweiz uud Frankreich ~ noch immer hängigen F r a g e der Mi ltärpflicht der Söhne von Franzosen, die sich bei uns haben naturalisiren lassen, die nöthigen Schritte gethan und sich überhaupt in der Sache nach Kräften verwendet hat. Die Verhältnisse in Genf namentlich machen eine baldige Lösung der Frage, sei es nun, daß sie materiell oder durch Feststellung eines gewissen Modus vivendi erfolge, dringend nothwendig. Es wird dieß übrigens vom h. Bundesrathe auch vollvollkommen anerkannt, namentlich unter Hinweisung auf die Zahl der seit Neujahr 1873 neu eingelangten Reclamationen (35 bis zur Rédaction des Berichtes des Bundesrathes).

Auch die Frage betreffend P ä s s e und Vi s a g e b ü h r e n , die von Frankreich in Folge des Krieges mit Deutschland wieder eingeführt worden sind, ist noch nicht gelöst. Zwar sind mit demi.

Juni 1872 die Visagebühren aufgehoben worden, aliein bezüglich der Pässe konnte bloß erreicht werden, daß an der Stelle derselben die Einführung sog. P a ß k a r t e n für 1 Jahr gültig von Frankreich vorgeschlagen wurde, womit sich einverstanden zu erklären dei

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Bundesrath jedoch nicht entschließen konnte, mit Rücksicht namentlich auf das Schlußprotokoll zu dem Vertrage vom 30. Juni 1864, soweit dieses auf die Pässe Bezug hat. Da auch gegenüber Belgien und England seit dem Jahre 1872 wieder und gegenüber Deutschland seit Anfang 1873 Frankreich alle Paßformalitäten hat fallen lassen, so muß diese a u s n a h m s w e i s e Behandlung der Schweiz von Seite unserer Nachbarrepublik sehr auffallen, und die Commission kann nicht, unterlassen, bei Anlaß der Prüfung des bundesräthlichen Geschäftsberichts über dieses Auftreten Prankreichs sein Erstaunen und Mißfallen offen anzusprechen. Daß Frankreich zur Rechtfertigung der Notwendigkeit der Pässe auf die Anwesenheit von Communarden in der Schweiz, speziell in Genf, hinweist, darin liegt kein Grund zur ausnahmsweisen Behandlung der Schweiz ; denn auch in England und Belgien befinden sich solche in "größerer Anzahl, und überdies hat die französische Polizei im Februar 1872 · mehrere Communards über die Grenze gebracht und dann freigelassen (man sehe Geschäftsbericht des Bundesraths unter Rubrik : politische Polizei Nr. 4). Den h. Bundesrath trifft in der Sache kein Vorwurf, im Gegentheil, es hat die Commission mit Befriedigung vernommen, daß er Alles gethan hat, was zur endlichen Lösung der Frage gethan werden konnte, und daß auch jetzt noch die Unterhandlungen fortda uern.

B. Justiz.

Die Zahl der im Jahr 1872 zu behandelnden Rekurse betrug 173. Erledigt wurden 153.

Die Zahl der vor die eidgenössischen Räthe gebrachten Rekurse stieg auf 32 gegenüber 19 vom Jahre 1871.

C. Heimathlosenwesen.

Die Commission hat aus dem Berichte mit Befriedigung vernommen, daß die Einbürgerung der Heimathlosen in don einzig noch rückständigen Kantonen Tessin und Wallis mm baldigst zum Abschluß gelangen wird. Ueber die Thätigkeit der Behörden beider Kantone spricht sieh der Bundesrath lobend aus. Er erwartet, daß in Tessin die Erledigung dieser Angelegenheit noch im Laufe des Jahres 1873 erfolgen werde.

In Wallis sind bis jetzt eingebürgert worden 4920 Personen, und es bleiben mich einzubürgern 21 Familien und wenige einzelne Personen.

Bundesblatt. Jahrg. XXV. Bd. II.

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IV. Geschä In verschiedenen Zweigen der eidg. Verwaltung haben sich Stockungen bemerklich gemacht, welche in Folge der angebahnten, aber ,nicht zur Durchführung gelangten Revision der Bundesverfassung entstanden · sind. In keinem Zweige aber sind sie fühlbarer, als in der Militärverwaltung. Eine durchgreifende Revision der Militärorganisation vom 8. Mai 1850 wurde als Bedürfniß erkannt, noch ehe man Hand an die Revision der Bundesverfassung legte.

Es wurde bekanntlich vom schweizerischen Militärdepartement schon langst ein neuer Entwurf ausgearbeitet, blieb aber mit Rücksicht auf die Verfassungsrevision unerledigt liegen. Außer dieser das ' gesammte Militärwesen umfassenden Revision fehlte es auch nicht an Spezialaufträgen, welche dem Bundesrathe in neuerer Zeit er- · theilt worden sind. Mit Rücksicht auf Art. "19 der Bundesverfassung : ,,die Mannschaftskala, welche nach dem (im gleichen Artikel) bezeichneten Maßstabe das Kontingent für jeden Kanton festsetzt, .

ist a l l e zwanzig J a h r e einer Revision zu unterwerfen" beschloß die Bundesversammlung am 12. Juli 1871 : das diesen Artikel näher ausführende Bundesgesetz vom 27. August 1851 habe für einstweilen zwar in Kraft zu verbleiben, so weit es nicht bereits abgeändert oder aufgehoben sei, der Bundesrath werde aber gleichzeitig eingeladen, der Bundesversammlung weitere Anträge über den Fortbestand, Wegfall oder die Revision der Mannschaftskala vorzulegen. Der Bundesrath antwortete auf diese Einladung in seinem Geschäftsberichte über das Jahr 1871 mit Hinweisung auf die von ihm über die Bundesrevision gemachten Vorlagen. 1871 und 1872 erhielt der Bundesrath auf Antrag der Geschäftsprüfungskommission und der besondern Kommission, welche über die Grenzbesetzungsrechnung Bericht zu erstatten hatte,, die Einladungen, auf Verbesserung des Kommissariatsdienstes hinzuwirken. Seit dem Jahr 1871 und bis" in das laufende Jahr hinein wurden Vorarbeiten gemacht u n d Entwürfe ausgearbeitet, vom Bundesrathe aber noch nicht u n d der Organisation d e s Gesundheitsdienstes. A u c i n n diesen Vorlage an den Bundesrath reif gemacht. Als einen Gegenstand, welcher bei : einer durchgreifenden Revision der die ' Revision : der -Gesetze über die Strafrechtspflege-fürdie' eidg.: Truppen. Dieser Gegenstand kamim'Jahrr 1864beiiGelegenheitt '

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der Behandlung einer individuellen Motion, betreffend Herabsetzung der Minimalstrafansätze, zur Untersuchung, lieber die' Motion wurde zwar damals beschlossen, ,,derselben zur Zeit keine weitere Folge zu geben", gleichzeitig aber die Thatsache konstatirt, daß in den militärischen Kreisen die Ueberzeugung vorherrsche, daß eine Vereinfachung der Militärrechtspflege Bedürfniß sei" und die Erwartung ' ausgesprochen, daß der Bundesrath diese Frage früher oder späler in Erwägung ziehen werde.

Obschon alle diese wichtigen Punkte haupfcsäclilich mit Rücksicht auf die Bundesrevisionsangelegenheit und der mit derselben in wesentlichem Zusammenhang stehenden Revision der Militärorganisation pendeut geblieben sind und wir die hohe Nothwendigkeit keineswegs verkennen, dieselbe sobald es sich irgend thun läßt, zu einem Abschluß zu bringen, so wollen wir doch im gegenwärtigen Momente keine besonderen Anträge stellen, oder neue Mahnungen an den Bundesrath ergehen lassen. Es ist nach unserer Ansicht schlechterdings nothwendig, die Erledigung der wieder angebahnten Revision der Bundesverfassung abzuwarten, von der wir hoffen, daß sie in kürzester Zeit erreichbar sein werde, nicht nur weil, wie die Erfahrung lehrt, dieser halb provisorische Zustand äußerst lähmend auf die Gesetzgebung und Verwaltung wirkt, und daher das Gefühl der Nothwendigkeit, bald wieder auf einen positiven und dauernden verfassungsmäßigen Boden zu gelangen, immer allgemeiner werden dürfte, sondern auch weil man sich bei einer zweiten Durchberathung der wichtigen Materie und nach den bei der Abstimmung über den ersten Entwurf gemachten Erfahrungen doch nun leichter über dasjenige sollte einigen können, was als ein reelles Bedürfniß der Zeit zu betrachten ist und deßhalb auch auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Annahme rechnen könnte.

Ueber die speziell das Berichtsjahr beschlagende Verwaltung haben wir nur wenige Bemerkungen zu machen.

Es ist bekannt, daß die neuen Kriege eine völlige Umwälzung in die B e w a f f n u n g und I n s t r u k t i o n der Armeen gebracht haben. Daß auch die Schweiz den wichtigsten Veränderungen nicht fremd bleiben könne, daß es vielmehr in ihrer Aufgabe liege, ihre militärischen Institutionen und ihre Wehrfähigkeit so weit zu entwickeln, als ihre Kräfte reichen, bedarf keiner Beweisführung. In Bezug auf
die Bewaffnung kann es ihr, wenn sie nur anders die erforderlichen Geldmittel dafür aufwenden will, nicht schwer fallen, sich den ausgebildetsten Armeen an die Seite zu stellen. Und in der That lassen wohl die Handfeuerwaffen und die Geschütze nach ihren neuesten Verbesserungen schwerlich viel zu wünschen übrig.

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Viel schwieriger ist, es dagegen, mit der Ausbildung der Truppen nachzukommen, für welche neben andern in der Organisation liegenden Uebelständen augenscheinlich die bisher angenomiöene Unterrichtszeit nicht mehr ausreicht. Der Bericht des eidg. Militärdepartements belehrt uns, daß im Berichtjahr kaum eine Schule abgehalten worden ist, von der nicht gesagt wird, daß die dem Unterricht gewidmete Zeit zu kurz zugemessen sei und daß das einmal Gelernte wegen ungenügender Wiederholung des Unterrichts ohne die wünschbare Wirkung bleibe.

Bei dieser Sachlage scheint es daher geboten, überall und wo es bsonders dringlich erscheint, jetzt schon uud ohne die allgemeine Revision abzuwarten, die Unterrichtszeit zu verlängern. Denn was hier versäumt wird, läßt sich in späteren Jahren kaum mehr nachholen. Man kann die in den jetzt bestellenden ordentlichen-Militärschulen instruirten Rekruten, Unteroffiziere, Offiziere nicht leicht den Unterricht später nachholen lassen, den sie in jenen nur ungenügend erhalten haben. Wir können daher nicht umhin, den Wunsch auszusprechen, daß der Bundcsrath, wo es sich irgend thun läßt und besonders dringlich erscheint, auf eine Erweiterung der Unterrichtskurse Bedacht nehmen und die Bundesversammlung die hiefür erforderlichen Geldmittel bewilligen mochte.

Anschließend an diese Bemerkungen, erwähnen wir, daß wir mit großer Befriedigung von den Berichten über den im vorigen Jahre, stattgefundenen T r u p p en z u s am m en z ug Kenntniß genommen haben, insoweit sie die äußerst sorgfältige Vorbereitung und gelungene Durchführung desselben, den Eifer und die Hingabc der ganzen Truppe und auch im Einzelnen manche erfreuliche Fortschritte beurkunden. Aber abgesehen davon, daß bei einzelneu Corps eine auffallende Vernachläßigung der Instruktion zu Tage getreten ist, ließen die Berichte im Ganzen doch den auch vom Bundesrath getheilten Eindruck zurück, daß die Ausbildung unseres Heeres noch keineswegs auf jene Höhe gebracht worden, auf welcher .sie stehen sollte, um das beruhigende Gefühl zu erwecken, daß wenigstens das geleistet worden sei, was nach den vorhandenen Kräften möglich war. Dieses" Ziel darf aber um so weniger aus dem Auge gelassen werden, als die physischen und intellektuellen Kräfte unserer Soldaten, ihre patriotische Hingabe und das Bewußtsein, daß die Opfer, welche
sie an Zeit, Geld und Kräften dem Dienste widmen, in einem so engen Zusammenhange mit den werthvollsteu Gütern des Vaterlandes, seiner Freiheit und Unabhängigkeit stehen, den. höchsten Grad der Anstrengung zur Ausbildung unserer Armee eigentlich herausfordern.

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Die U n g l ü c k s f ä l l e , welche im letzten Jahre vorgekommen, der eine am 30. August bei Gelegenheit der Schießübung während eines Artilleriewiederholungskurses in Thun, der andere am 10. September beim Truppenzusammenzug, und von welchen jener den Tod zweier Kanoniere, und dieser die Verstümmelung des einen und die schwere Beschädigung eiues andern Kanoniers zur Folge hatte, veran laßte uns, von der darüber geführten Untersuchung und den zur Controlirung der Munition bestehenden Einrichtungen genauere Einsicht zu nehmen. In Bezug auf den ersten Fall ging aus der Untersuchung leider hervor, daß das Unglück der fehlerhaften Construktion einer 12cm Granate beizumessen war, welche beim Laden platzte, daß mehrere Geschoße des gleichen Kalibers in ähnlicher Weise fehlerhaft construirt befunden wurden, wie es die das Unglück veranlaßende Granate gewesen sein muß, und daß in Folge ungenügender Contrôle diese fehlerhaften Geschoße nicht beseitigt worden sind, wobei indessen bestimmte. Personen nicht haftbar gemacht werden konnten.

Der zweite Fall ereignete sich beim Laden eines 8cm Geschützes, indem die in den Lauf eingelegte Patrone sich sofort entzündete und den dabei beschäftigten Kanonier in angegebener Weise beschädigte. An der durch den Transport locker gewordenen Patrone scheint sich Pulverstaub angesetzt zu haben, der sich beim Einsetzen der Patrone entzündete, sei es in Folge starker Erhitzung der Geschützröhre und Zurückbleibens eines noch glühenden Stückes Etamiu in der vordem Rinne des Dichtungsringes, und weil der beim Blindschießen ohnehin sich in größerm Maße ansetzende Pulverrückstand glühend geworden ist. Durch das nach jedem Schuß stattfindende Auswaschen der Geschützrohre, was bisher nicht reglementarisch vorgeschrieben war, konnten weitere ähnliche Unglücksfälle vermieden werden.

Der Bundesrath hat, veranlaßt durch die oben erwähnten Unglücksfälle, welchem er mit Recht die größte Aufmerksamkeit, gewidmel, unterm 15. April 1. J. eine n e u e Instruktion für die e i d g e n ö s s i s c h e M u n i t i o n s k o n troie erlassen. Wir begrüßen dieselbe, indem sie das Personal der Kontrole von demjenigen des Laboratoriums trennt, bei jedem einzelnen Gegenstand den kontrolirenden Beamten erkennen läßt und demselben die Verantwortlichkeit für alle angenommenen Gegenstände überbindet.. Daß
auch die Munitionsvorräthe in den Kantonen der Inspektion dieser Kontrole unterworfen wurde, halten wir für sehr zweckmäßig. Wir hoffen, diese Einrichtungen werden, wenn es nicht bereits geschehen ist, bald ins Leben treten.

372 Das L a b o r a t o r i u m in T h u n , welches von uns besichtigt worden ist, fanden wir bei einem Bestand von circa 400 Arbeitern in voller und, wie uns schien, gut organisirter Thätigkeit, und die Wahrnehmung, daß mangelhaft befundene Infanteriemunition umge,arbeitet worden ist und seither keine neuen Beschwerden üher die dort fabrizirte Munition bekannt geworden sind, läßt uns annehmen, .daß dieses Etablissement seinem Zwecke hinreichend entspricht.

Eine stete sorgfältige Ueberwachung desselben bleibt aber um so notwendiger, als nun der sämmtliche Schießbedarf für den dienst.lichen und außerdienstlichen Gebrauch unserer Handfeuerwaffen auf dasselbe angewiesen ist, da sich, so viel uns bekannt wurde, die Privatindustrie, die ohnehin keine gehörigen Garantien hätte bieten können, mit der Munitionsverfertigung nicht mehr befaßt. Bedenklich erscheint bei dem kolossalen Munitionsverbrauch die fortwährende Steigerung des Preises, welcher von 1871 bis 1873 von Fr. 55 auf Fr. 63 per 1000 Stück Metallpatronen kleinen Kalibers gestiegen ist, während das Laboratorium von den Kautonen nur Fr. 50 und von den Pulververkäufern nur Fr- 47. 50 per 100 Stück zurüekvergütet erhält. Es ist allerdings nicht zu vermeiden, die diesfalls entstehenden Ausfälle in der Rechnung des Laboratoriums wegen dem Büdgetposten zu erhöhen, da wir es nicht angezeigt erachten könnten, den durch Buudesbeschluß fixirten Preis für die abgegebene Munition zu erhöhen, indem damit auf die Schießübungen gedrückt würde, was im Interesse der Schießfertigkeit unserer waffenfähigen Mannschaft, durchaus vermieden werden sollte.

Auch die ei dg. R e p a r a t u r - W e r k s t ä t t e i n T h u u , welche mit circa 55 Arbeitern Kriegsfuhrwerke aller Art für die Eidgenossenschaft und die Kantone erstellt und reparirt, haben wir mit Befriedigung in voller und gut geordneter Thätigkeit getroffen.

Die im Wilerfeld bei Bern errichtete e i d g. M o n t i r u n g s W e r k s t a t t e , über welche schon der letztjährige Bericht der ständeräthlichen Commission Einiges berichtet hat, wurde von uns ebenfalls besichtigt und deren Verhältnisse näher untersucht. Ueber die Entstehung dieses im August 1871 eingerichteten und gegenwärtig circa 90 Arbeiter beschäftigenden Etablissements im Wilerfeld bei Bern läßt sich der Botschaft des Bundesrathes vom
20. Juni 1871 entnehmen, daß dasselbe gegründet worden ist, um einen Theil der Repetirgewehre, welche laut Schlußnahme der Bundesversammlung vom 20. Dezember 1866 für die Infanterie des Auszugs und der Reserve angeschafft werden sollte, aus den von der Privatindustrie zusammenzusetzen und fertig zu machen. Sobald der diesem Etablissement vorbehaltene Theil der Handfeuerwaffen, welcher in 6000 Stück Infanteriegewehren und 9000 Stück Stutzern besteht,

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abgegeben ist, was spätestens bis August 1874 der Fall sein durfte, bis wohin auch der Miethvertrag über die verwendeten Gebäulichkeiten abläuft, soll, wenn anders keine neuen Beschlüsse gefaßt werden, dieses Etablissement wieder aufgehoben werden. Wir wollen durchaus keinen Tadel gegen den Bundesrath ansprechen, daß er diese Werkstätte in's Leben gerufen hat, ohne eine förmliche Bewilligung der Bundesversammlung einzuholen, da sie, wie gezeigt worden, nur einen vorübergehenden Charakter hat und dem Bundesrath durch die für Anschaffung der Infanteriewaffen ertheilten Aufträge wohl nicht verboten worden ist, einen kleinen Theil dieser Waffen durch ein entsprechendes Etablissement selbst zusammensetzen und fertig machen zu lassen, zumal wenn dadurch keine Kostenvermehrung hervorgerufen und gleichzeitig eine mustergültige Waffe erzielt wird. Damit soll der Wünschbarkeit, in passender Form gesonderte Rechnung zu erhalten, worüber in der das Finauzdepartement beschlagenden Abtheilung unsers Berichtes Näheres gesagt wird, durchaus kein Eintrag geschehen. Im Uebrigen möchten wir den Bundesrath aufmuntern, diesem Etablissement einen permanenten Charakter zu verleihen, und zu diesem Zwecke der Bundesversammlung die erforderlichen Vorlagen zu unterbreiten. Zwar scheint man dieß von der Frage abhängig machen zu wollen, ob die Bundesversammlung, nachdem die durch ihren Beeschluß vom 20. Dezember 1866 angeordnete Bewaffnung der Infanterie und Scharfschützen des Auszugs und der Reserve ausgeführt ist, auch die zur Bewaffnung der neueintretenden Rekruten alljährlich erforderlichen Gewehre unter den gleichen Bedingungen an die Kantone abgeben und ob man diese verpflichten werde, dieselben nicht mehr bloß zu '/4 des Preises, sondern zum ganzen Kostenbetrag zu übernehmen.

Im letztern Falle, so meint man, dürfte es den Kantonen auch ganz überlassen bleiben, für die Beschaffung der Waffen, wie früher, selbst zu sorgen. Allein einmal glauben wir, man werde wobl auch für die Zukunft die Kosten in gleicher Weise, wie bisher, zwischen dem Bund und den Kantonen thcilen und sodann daß, wenn dicß aucg nicht geschehen sollte, ein hohes Interesse vorliege, fürznsorgen, dah die Kantone ihre Waffen nur aus einem eidgenössischen Atelier beziehen werden, welchen wenigstens die Contrôle der einzelnen Bestandtheilo und der fertigen
Waffen zu besorgen hätte. Wie es bei den heutzutage ausgeführten Präzisionswaffen von der größten Wichtigkeit ist, daß nur solche Munition abgegeben wtrde, welche unter der genauesten Contrôle angefertigt worden ist, so können auch die Waffen selbst eine solche Contrôle nicht entbehren. Und wir sehen nicht ein, wie letztere zweckmäßiger und beruhigender geübt werden kann, als in einer unmittelbar unter den Augen des Bundesrathe»

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stehenden, gut organisirten und gut geleiteten Werkstätte, wie die bestehende, welche allen diesen Bedingungen zu entsprechen scheint.

Ueber die P f e r d e r e g i e a n s t a l t , welche wir besichtigt, haben wir die Bemerkung zu machen, daß uns auch diese Anstalt, welche für den Unterricht der Truppen und für den Felddienst so werthvolle Mittel darbietet und deren Jahresrechnung mit dem sehr unerheblichen Passivsa.ldo von Fr. 229. 94 schloß, in bestem Zustand zu sein scheint. Wünschbar dürfte nur sein, daß das Miethverhältniß, in welchem bezüglich der Stallungen die Eidgenossenschaft zur Geineiude" Tlum steht, gelegentlich gelöst und auf bessere, dem Bunde eigenthümlich zugehörige Stallungen Bedacht genommen würde.. Wenn die Anstalt im Interesse der Schweiz.

Pferdezucht auch mit, der Aufziehung von Abstammungen der importirten Zuchtpferde betraut würde, so dürfte ernstlicher an eine Verbesserung der Lokalitäten gedacht werden. Bei dem hohen Miethzins, der gegenwärtig bezahlt werden muß, könnte ohnehin fraglich sein, ob dem Bund die Erstellung eigener Stauungen nicht wohlfeiler zu stehen kommen würde.

Auf dem S t a b s b u r e a u haben wir Einsicht genommen von dem Gange des auf Grundlage der Bundesgeseze votn 18. Dezember 1868 über Fortsetzung der topographischen Aufnahmen und über Publikation derselben stattfindenden Arbeiten, und können nicht umhin, unsere volle Anerkennung über die unter trefflicher Leitung bereits bearbeiteten und herausgegebenen Blätter auszusprechen.

Wir hoffen, es werden sich auch diejenigen Kantone, deren Karten auf genügenden topographischen Aufnahmen beruhen und welche daher nicht in den Art. l des Bundesgesetzes über die Fortsetzung der topographischen Aufnahmen einbezogen sind, zu einer Revision der früheren Aufnahmen und zur Betheilung an der Publikation derselben entschließen. Wir können nur auf diesem Wege zu einer . vollständigen Ausgabe eines neuen Atlases dei: Schweiz im Maßstab der Originalaufnahmen gelangen, der in Bezug auf zweckmäßige Anordnung, auf Präzision der Aufnahme imd Vollständigkeit, Klarheit und einfache Eleganz der Darstellung wohl kaum etwas zu wünschen übrig lassen dürfte.

V. Geschäftskreis des Finanzdepartements.

Allgemeines.

Nach der außergewöhnlichen Inanspruchnahme der eidgenössischen Finanzen durch die Ereignisse der letzten Jahre sind dieselben

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wieder in normalere Verhältnisse zurückgekehrt, obgleich noch manche; Stelle des bundesräthlichen Geschäftsberichts an jene Zeit erinnert. Wir werden uns in der Beurtheilung dieser Berichterstattung der Anordnung derselben anschließen und dasjenige nicht wiederholen, was uns zu keinen Bemerkungen Veranlaßung gibt.

Gesetzgebung.

Die bei Behandlung des vorletzten Geschäftsberichts an den Bundesrath gerichtete Einladung, ,,mit Beförderung auf eine wirksame Kontrolirung der eingelösten Obligationen, beziehungsweise deren Zinscoupons besorgt zu sein und die Frage zu prüfen, in wiefern es mit dem Kredite, welchen diese Werthpapiere bisher genossen haben, vereinbar sei, wenn eine Uebung beibehalten wird, wonach der Betrag irrthümlich bezahlter Coupons bei der Rückzahlung der verfallenen Obligationeinfachh vom Nominalbetrage der letztem abgezogen wird", gab uns Veranlaßung, über die in Folge dieser Einladung geschehenen Schritte Erkundigung einzuziehen. Wir haben die Versicherung erhalten, daßsämmtlichee mit der Einlösung von Obligationen und Coupons betrauten Kreiskassen von den gekündeten oder ausgeloosten Obligationen-Nummern Kenntniß erhalten haben, daß somit von Seite der Zentralstelledass Nöthige gethan sei, um irrthümliche Einlösung von Coupons- bei den Kreiskassen zu vermeiden. Wir können uns um so eher mit dieser Erledigung, sowie mit den übrigen im Bericht erwähnten Maßregeln befriedigt erklären, als nur noch wenige Obligationen der früherenAnleihenn ausstehen und die Rückzahlung der beiden Anleihen von 1867 und 1871 erst mit den Jahren 1876 und 1877 beginnt, die genannten Vorsichtsmaßregeln daher erst dann wieder von größerer Bedeutung werden. Im Uebrigen wollen wir nicht unterlassen hinzuzufügen, daß uns die beim Finanzbüreau eingeführte Contrôle über die eingelösten Obligationen und Coupons durchaus zweckmäßig scheint.

Münzwesen.

Auf diesem Gebiete werden die großartigen politischen Veränderungen der letztvergangenen Jahre aller Wahrscheinlichkeit nach eine tiefe und dauernde Wirkung auf die schweizerischen Verhältnisse üben. Der Uebergang des gesammten deutschen Reiches von der Siberwährung zur Goldwährung kann nicht ohne Einfluß auf das Werthverhältniß beider Met»lie bleiben, welches unserer

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.bisherigen Münzgesetzgebung zu Grunde liegt, namentlich seit Abschluß der Convention von 1865. Dazu kommt, daß die zwei bedeutendsten Staaten, welche sich an dieser Convention betheiligten, der Papierwährung anheimgefallen sind, was bei Abschluß des Vertrages, schwerlich vorausgesehen oder als möglich angenommen wurde. Alle diese Vorgänge haben in den zunächst betheiligten Kreisen ernste Besorgnisse und den Wunsch hervorgerufen, daß durch rechtzeitige Maßregeln die unserm Nationalvermögen drohenden .Verluste abgewendet werden möchten. Allerdings gehen die Ansichten über den einzuschlagenden Weg noch einigermaßen auseinander, wie z. B. zwischen den Kreisen der Ostschweiz und denen der welschen Kantone. Aber wir irren wohl nicht, wenn wir annehmen, daß das Ziel Aller das Nämliche sei, d. h. die Frhaltung einer möglichst festen und unveränderlichen Währung.

Obgleich wir die im bundesräthlichen Berichte niedergelegten Anschauungen nicht in allen Punkten theilen, so glauben wir uns doch einer einläßlichen Erörterung der schwierigen Frage hier enthalten zu dürfen, da uns einerseits die Versicherung beruhigt, daß der Bundesrath nicht ermangeln werde, dieser tief einschneidenden Angelegenheit die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken, anderseits die möglichen Schritte von der Frage abhängig sind, in wie weit die Schweiz durch die Münzkonvention von 1865 Angesichts der Einführung des Zwangskurses, in Frankreich und Italien diesen Staaten gegenüber noch gebunden sei, oder ob es gelingen werde, durch Unterhandlungen mit denselben volle Freiheit der Aktion zu erlangen. Wir haben in dieser Beziehung mit Befriedigung vernommen, daß bereits mit Belgien, das sich in ganz gleichen Verhältnissen wie die Schweiz befindet, dießfällige Unterhandlungen angeknüpft seien, und wir beschränken uns daher darauf, den lebhaften Wunsch auszusprechen, daß es dem Bundesrath gelingen möge, für diejenigen Maßregeln, welche im Interesse unseres Landes als wünschbar oder nothwendig erscheinen sollten, freie Hand zu erhalten.

Daß das Finanzdepartement Vorkehrungen getroffen hat, um die eidgenössische Münze zur Goldprägung, wenn auch nur für Rechnung von Privaten, bereit zu stellen, billigen wir vollkommen.

Akkreditive Banken.

Der durch das letzte Anleihen und durch den seitherigen Rückfluß eines Theils der daraus verwendeten Beträge entstandene Geld-, Überfluß in den eidgenössischen Kassen hat wohl hauptsächlich dazu beigetragen, die Bankdepositen im Berichtsjahr noch weiter

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anwachsen zu lassen. Mit Ausnahme des Guthabens bei der Walliser Bank halten wir die sämmtlichen Anlagen für solid und finden auch den Zins von 4 °/o für Darleihen mit kurzer Kündigungsfrist angemessen. Es ließe sich indeß fragen, ob für unvorgesehene Fälle ein Betrag von 6 Millionen stets verfügbarer Gelder nothwendig sei, oder ob nicht ein Theil davon zu günstigeren Bedingungen fest placirt werden könnte. Wir enthalten uns jedoch, einen bestimmten Antrag zu stellen, überzeugt, daß das Fiuanzdepartement, welches in der Lage ist, den Bedarf an schnell verfügbaren Geldern genau zu beurtheilen, über der Bequemlichkeit dieser Anlage die Interessen der Staatsverwaltung nicht hintansetzen werde.

,, Bei dem ansehnlichen Betrag, den diese Depositen erreichen, glauben wir immerhin den bundesräthlichen Bericht durch Aufzählung der einzelnen Kassen und der bei denselben deponirten Beträge ergänzen zu sollen. Es sind die Folgenden :

Bankdepositen vom 31. Decomber 1872, inclusive Ratazins.

Zürcher Kantonalbank Fr.

Rank in Winterthur ,, Hypothekarkasse Winterthur .

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. ,, Schweizerische Greditanstalt Zürich .

. ,, Bank in Zürich ,, Staat Bern ,, Kantonalbank v o n Bern .

.

.

.

.

.

Handelsbank in Bern ,, Kidgenössische Bank in Bern .

.

.

. ,, Bank -in Glarus ,, Solothuraische Bank ,, Handelsbank in Basel ,, Bank in Basel ,, Bank in Schaffhausen ,, St. Gallische Kantonalbank . ,, B*ank für Graubünden ,, Graubttndner Kantonalbank . . . . , , Aarguuische Bank in Aarau .

.

.

· ·» Thurgauische Hypothekenbank .

fl Union Vaudoise Lausanne ,, Banque Cantonale Neuchâteloise ,, Banque du Commerce à Genève .

.

. ,, Basler Bankverein ,, Walliser Kantonalbank : .

.

.

.

,,

366,961. 30 304,624. 65 308,537. 50 349,661. 85 458,726. 65 450,000. -- 242,195. 7 0 305,596. 20 268,521. 10 68,775. 30 302,494. 55 276,227. -- 259,644. 35 104,387. 50 314,929. 20 122,648. -- 101,578. 1 0 60,147. 27 72,433. 15 260,966. 90 323,923. 40 154,514. 90 457,644. 45 215,169. 8 3

Fr. ~6jÎ5f>,308. 85

878

Ankauf von Werthschriften und Wechseln.

Auch hier hat sich .die schon, erwähnte Geldabondanz fühlbar gemacht, da dieses Portefeuille von Fr. 567,897. 52 zu Ende 1871 bis Ende 1872 auf Fr. 3,879,142. 30 angewachsen ist. Die Erscheinung selber ist die natürliche Folge der etwas zu hoch gegriffenen Anleihe von 1871, wäre aber mit keinem wesentlichen Naclitheil verbunden, wenn die wieder disponibel gewordenen Summen zu annähernd gleichem Zinsfuß wieder plachi, wären, wie der des Anleihens. Zu einem erheblichen Theile ist dieß geschehen durch den Ankauf solider Obligationen zu angemessenen Kursen.

Dem im Berichte erwähnten, von einer im December 1871 veranstalteten Konferenz von Mitgliedern der Bundesversammlung ertheilten Rathe, solide Wechsel zu diskontiren, scheint dagegen nur in beschränktem Maaße Folge gegeben worden zu sein, wenn man dahin nicht den im August v. J. stattgefundenen Ankauf von Delegationen der Pa,ris-Lyon-Mediterranee im Betrage von nahezu 2 Millionen rechnen will, worüber wir uns einige Bemerkungen gestatten müssen. Die Solidität des Papiers wollen wir zwar nicht bezweifeln, und auch gegen den Zinsfuß würden wir nicht viel einwenden, wenn es ' sich im damaligen Zeitpunkt bloß um Sichten von 3--4 Monaten gehandelt hätte. Von der e.rwähnten Summe verfallen aber Fr. 407,642. 30 am 5. Januar 1873, 500,000. -- 1. August .,, 1,000,000. - . .,, 1. Februar 1874, Fr. 1,907,642. 30, und wir können namentlich die beiden letzteren Posten nicht als besonders vortheilhafte Anlasen betrachten,i da bei dem seither O sich meist zwischen 5 und 6 /o bewegenden Disconto durch die Anlage in Wechseln ein wesentlich besseres Resultat hätte erzielt werden können, abgesehen davon,- daß schweizerische Werthe einer Schwankung der Valuta nicht ausgesetzt gewesen wären.

Wir erlauben uns den Wunsch auszusprechen, daß Geschäfte von solcher Bedeutung nicht ohne Weiteres mit einem nächstgelegenen Institute abgeschlossen werden möchten, sondern erst nach gcwalte.ter Coricurreir/. unter einigen andern schweizerischen Banken.

Liegenschaften.

Der Conto der produktiven Liegenschaften hat, sich im Berichtsjahre um Fr. 569,211. 53 vermehrt, indessen entspricht diese Vermehrung nur zum kleineren Theile einem wirklichen Zuwachs,

875) sondern beruht wesentlich, nämlich für den Betrag von Fr. 476,039.63, ·auf einer bloßen Mehrschätzung. Zwar hat erst im Jahr 1870 eine neue Schätzung der Liegenschaften stattgefunden ; es wurden aber damals in Thun nur die Gebäude mit ihrem Ausgelände in dieselbe aufgenommen; dagegen scheint die" eigentliche Allmend vergessen worden zu sein, was nun durch die diesjährige Nachschätzung wieder gut gemacht ist.

Kapitalien und Spezialfonds.

Ihre Commission hat mit Vergnügen wahrgenommen, daß das Finanzdepartement auch der Qualität der auf Grundeigentum angelegten Kapitalien seine Aufmerksamkeit widmet, indem über die Titel auf Grundstücke im bernischen Jura eine Expertise angeordnet wurde, deren Ergebniß verschiedene Mutationen zur Folge hatte.

Hinsichtlich der übrigen Titel ist uns versichert worden, daß sie ganz solid seien ; es dürfte aber auch hier eine von Zeit zu Zeit stattfindende Prüfung durch Sachverständige nicht ganz unzweckmäßig sein.

Finanzbüreau und Staatskasse.

Wir können auch dieses Jahr der Geschäftsführung des Finanzbüreau die ihr schon oft zu Theil gewordene Anerkennung nicht versagen. Es ist dasselbe offenbar eifrig bemüht, die immer ausgedehnter werdenden Verhältnisse der eidgenössischen Finanzen richtig und möglichst klar darzustellen und dabei den bestehenden Vorschriften genau nachzuleben. Wenn wir gleichwohl das eidgenössische Rechnungswesen, wie alle menschlichen Dinge, noch der Vervollkommnung fähig halten, und bei Besprechung einiger Rechnungen darauf zurückzukommen gedenken, so beabsichtigen wir damit die Verdienste der Finanzverwaltung keineswegs zu schmälern.

Bei Einsicht der Staatskasse haben wir uns überzeugt, daß Werthtitel und Gelder gut verwahrt sind, daß die Kasse regelmäßig revidirt wird, und daß der Bestand derselben den Bedürfnissen angemessen erscheint.

Pulver- und Münzverwaltung.

In der eidgenössischen Staatrechnung bildet die Pulververwaltung nur eine Unterabtheilung; im bundesräthlichen Bericht dagegen nimmt sie eine selbstständige Stellung ein. Letzteres scheint das Richtigere zu sein, denn die Rechnung über eine industrielle Unternehmung läßt sich nur gehörig beurtheilen} t wenn man alle O O

880;

Faktoren derselben gleichzeitig übersieht. Diese Uebersicht is't aber erschwert^ wenn, wie in der gedrukten eidgenössischen Staatsrechnung, die Einnahmen der Pulververwaltung auf Seite 3 unter den übrigen Einnahmen ^der Staatsrechnung erscheinen, die Ausgaben dann ebenso unter den übrigen allgemeinen Ausgaben auf Seite 19. Allerdings kann man hier von den Einnahmen im Betrage von Fr. 1,033,032. 59 die Ausgaben abziehen mit .

.

.

· -,-, 878,130. 51 aber der Rest von Fr. 154,902. 08 entspricht nicht dem wirklichen Reingewinn ; denn M'ir linden unter obigen Ausgaben einen Posten von Fr. 14,213. 90 für Neubauten, welcher in der Generalrechnung als Berichtigung des Staatsvermögens wieder unter die produktiven Liegenschaften aufgenommen ist. Wenn diese Neubaute aber einen Vermögenszuwachs darstellt, so gehört sie nicht in die Ausgaben der Betriebsrechming, oder sie müßte wieder in deren Einnahmen gebracht werden, und es würde dann der wirkliche Reingewinn der Pulververwaltung statt obiger 'Summe Fr. 169,115. 98 betragen.

Im Uebrigen ist die Rechnung der Pulverwaltung sehr klar und übersichtlich geführt, und es ist die erwähnte Differenz nur daher entstanden, daß dieselbe dem in der Staatsrechnung befolgten System der bloßen Kassenrechnung angepaßt werden wollte.

Die ebenfalls sehr übersichtlichte Rechnung n der Müuzverwaltung gibt uns zu keinen besonderen Bemerkungen Anlaß.

Staatsrechnung.

Dem soeben bei der Pulververwaltung besprochenen Verhältniß begegnen wir in der Staatsrechnung noch zweimal. Zuerst bei der Zollverwaltung, wo in den Ausgaben Fr. 14,096. 50 kompariren für Ankauf eines Zollhauses in Meudon, das ebenfalls in der Generalrechnung unter die produktiven Vermögensobjekte aufgenommen ist, ohne daß dieser Betrag bei der Zollverwaltung wieder, in Einnahme gebracht worden wäre. Das Reinergebniß . dieses Zweiges der Verwaltung ist also auch hier um obige Summe zu vermehren und beträgt eigentlich .

.

.

.

. ' Fr. 8,906,805. 92 statt der berechneten " ,, 8,892.709. 42 Etwas verwikelter gestaltet sich ein ähnliches Verhältniß .bei der Rechnung .über das Laboratorium, resp. der Militärverwaltung.

Analog den beiden besprochenen Fällen findet sfch in der Qteneralrechnung unter dem nämlichen eigenthiimlicheri Titel ,,Berichtigung des Staatsvermögens11 ein Posten von Fr. 7000 als Vermögens-

881 Vermehrung aufgetragen für Neubauten in der Patronenhülsenfabrik in Köuiz. Diese Fr. 7000 sind dagegen unter den Ausgaben des Laboratoriums nicht zu finden, da hier keine Neubauten verrechnet werden; wohl aber steht unter den Ausgaben der Militärverwaltung ein Posten von Fr. 101.24 für Neubauten im Laboratorium. Bei näherer Untersuchung dieser Scripturen ergibt sich Folgendes: Im Budget für's Jahr 1871 waren für's Laboratorium außer den hier nicht in Betracht fallenden Fr. 8000 für Inventarabgang bewilligt : F ü r Neubauten .

.

.

.

F r . 15,000 Durch Nachtragskredit vom 21. Juli 1872: Für Reservemaschinen .

.

. F r . 25,000 ,, Werkzeug und Vorrathstücke . ,, 2000 ,, Neubauten : Magazin für Reservemaschine . ,, 20,000 Munitionsmagazin ,, 10,000 Kanalbaute Liebefeld .

. ,, 2500 59,500 Fr. 74,500 In der gedruckten Rechnung für 1871 erscheinen folgende Ausgaben : Für Inventaranschaffung .

. Fr. 47,486. 91 ,, Neubauten ,, 47,647. 77 Nur die Spezialrechnung des Laboratoriums gibt uns in einem bloßen Zusätze folgende Detaillirung des ersten Postens: Inventarabschätzung .

.

. F r . 20,717. 36 Inventaranschäffung ,, 26,769. 55 Obige Inventaranschaffung von mit den verrechneten Neubauten

.

.

Fr. 47,486. 91 ,, 26,769. 55 ,, 47,647. 77

gibt den Betrag von .

.

. Fr.. 74,417. 32 und würde also die bewilligten Kredite von .,, 74,500. -- erschöpfen bis auf unverwendete . Fr.

82. 68 Aus den Belegen ergibt sieh jedoch für's Jahr 1871 bloß eine Verwendung von .

.

.

. F r . 51,535. 09 also weniger als verrechnet .

. ,, 22,882. 23 Fr. 74,417. 32

m ' 1 ; *Dieéè im Jahr 1871 vérreohneten; aber'· -, ·' / n i c h t verwendeten Y .' "·.;< v -Fr. 22,882:23 sind nun' ala Kredit ihVJahT 1872 : übertragen worden, und es wurden hinzugefügt ·:...

.

· . , - . ·,, ° .4,988. 65 , · welche déni Laboratorium für eine · : Dampfmaschine auf Betriebskonto · · · > · · belastet, wären. Die, Summe der , beiden Beträge-von .

.

. Fr. 27,870. 88 ist nun als Kredit für 1872 behandelt worden, und es findet sich in der geschriebenen Rechnung der Militärverwaltu'ng ein Zusatz, wonach verwendet wurden für Dampfkraft in Köniz .

. Ff. 2742. -- ' ,, diverse Bauten .

.

. . ,, 25,230. 12 zusammen Fr. 27,972. 12 davon a,b obige ,,. 27,870. 88 bleiben als Mehrverwendung Fr. " 101. 24 welche nun als Resultat der ganzen Operation in der Staatsrcchnung erscheinen.

Soweit es möglich war, obige Verwendung mit den Belegen zu vergleichen, ist noch eine größere Summe als obige Fr. 27,972. 12 für Bauten verwendet .worden: der Ueberschuß ist jedoch als Inventaranschaffung verrechnet. ' Zunächst ließe sich nun1 fragen, ob die als. Vermögensverrnehi-ung aus diesen Bauten aufgenommene Summe von Fr. 7000 richtig gegriffen sei, insofern für diese Ziffer keine Motive angegeben sind, oder ob nicht ein gewisser Betrag auch auf das Verzeichniß der unprodviktiven Liegenschaften zu bringen sei. Sodann tritt auch hier der Fall ein, daß diese Fr. 7000 aus den Betriebsausgaben des Laboratoriums bestritten werden und also diesem Betriebe zugutkomrnen, bezw. vom Defizit der Betriebsrechnung in Abzug zu bringen wären, analog den Füllen bei der Pulver- und Zollverwaltung. Das Defizit des Laboratoriums würde somit nur Fr. 123,391. 29 betragen, welche Summe im Berichte des Militärdepartements aus der Herabsetzung des Preises der scharfen Meta.llpatronen kleinen Kalibers genügende Erklärung findet.

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Von größerer Wichtigkeit erscheint uns jedoch die Uebertragung eines nicht verwendeten Crédites auf ein folgendes Jahr und sodann die Verrechnung desselben unter einem andern Titel, ohne der Bundesversammlung bei der Büdgelberathung davon

883

Kenntniß zu geben. Wir haben hauptsächlich aus diesem. Grunde die Angelegenheit etwas einläßlicher behandelt und müssen bei diesem Anlaße noch eines verwandten Punkte» Erwähnung thun.

Seit mehr als einem Jahre besteht die sog. Montirwerkstätte auf dem Wylerfeld zur Montirung und Kontrolirung der Gewehre.

Diese Werkstätte ist aus dem großen Gewehrkredit errichtet worden und wird auf Rechnung dieses Kredites, d. h. auf Rechnung und Gefahr der Eidgenossenschaft betrieben ; aber in der Staatsrechnung findet sich nur in einer Anmerkung die Angabe der Kosten der festen Anlage im Betrage von Fr. 643,120. 98, dagegen nichts über die Resultate des Betriebs. Und doch ist derselbe von nicht geringer Bedeutung; denn nach der Spezialrechnung betragen die Auslagen incl. Uebertrag aus dem Vorjahr die Einnahmen .

.

der Uebertrag auf 1873 .

Fr. 678,620. 90 . Fr. 355,968. 82 . ,, 324,204. 41 ,, 680,173. 23

so daß ein Gewinn resultirte von .

.

. Fr.

1052.33 der aber natürlich ganz abhängig ist von der Richtigkeit der Schätzung des Inventars und der Vorräthe. Wir bezweifeln die Zweckmäßigkeit der Anstalt durchaus nicht, aber wir halten dafür, es sollte, so lange sie noch besteht, über deren Betrieb, gleichwie über die verwandten Unternehmungen, jährlich der Bundesversammlung besondere Rechnung abgelegt werden.

Auf die Rechnung über das Laboratorium zurückkommend, so hat .schon die vorjährige ständeräthlichc Prüfungskommission an derselben Anstoß genommen, und es ist auf ihren Antrag der Bundesrath eingeladen worden, ,,dafür besorgt VM sein, daß die Rechnungsstellung der verschiedenen vom Bunde betriebenen industriellen Unternehmungen eine gleichförmige, und zwar mit derjenigen der Pulververwaltuii"' übereinstimmende werde.a ö Wir haben gesehen, daß Anstalten getroffen sind, um die betreffenden Rechnungen für's laufende Jahr im Sinne dieses Postulates zu stellen, möchten aber noch einen Schritt weiter gehen.

Das System der einfachen Kassenrechnung, wobei nur wirkliche Einnahmen und wirkliche Ausgaben verrechnet werden, hat gewiß seine Vorzüge für eine bloße Verwaltung.srcchnung, und es ist überdies ·wüiischbar, daß eine einmal angenommene Uechnungsform nicht ohne Noth geändert werde. Dagegen scheint uns dieses System .nicht zu passen für Rechnungen von industriellen Unternehmungen, bei welchen Ausgaben vorkommen, die, wie z. B.

Bundesblatt. 'Jalirsf. XXV. ßd. II.

65

884.

Neubauten und Inventarvermehrungen, nicht als laufende Ausgaben zu betrachten sind. Für solche Anstalten würde eine Buchführung, wie sie bei industriellen Privat-Etablissements gebräuchlich ist, weit geeigneter sein.

Die Rechnung der Pulver Verwaltung entspricht dieser Forderung so ziemlich, und wir sind insofern mit dem vorjährigen Postulat ganz einverstanden, als dasselbe diese Rechnung für die übrigen industriellen Unternehmuugen als Muster aufstellt; aber wir würden noch einen weiteren Vortheil darin erblicken, daß die nach dieser Norm- rationell aufgestellten Rechnungen nicht mit Einnahmen und Ausgaben in die allgemeine Verwaltungsrechnung eingezwängt werden müßte, sondern bloß als Beilagen zur Hauptreclmung erschienen, und daß nur die Nettoergebnisse in die letztere aufgenommen würden, welche dadurch wesentlicb an Einfachheit und Uebersichtlichkeit gewinnen müßte.

Ob nun aber diese Vereinfachung wirklich eingeführt werde, oder ob die industriellen Verwaltungen auch ferner, wie bisher, mit Einnahmen und Ausgaben in der Hauptrechnung erscheinen sollen, in jedem Falle dürfte es zweckmäßiger sein, deren Comptabilität von der Verwaltung des Materiellen abzutrennen und selbstständig besorgen zu lassen, wobei ein nnd derselbe Buchhalter mehrere solcher Rechnungen führen könnte. Die technische Leitung würde dem Militärdepartement unverändert verbleiben, und durch die unter dem Finanzdepartement stehende Comptabilität keineswegs gehemmt, wohl aber etwas kontrolirt werden. Wir erlauben uns daher den Antrag : ,,Der Bundesrath sei eingeladen, die Frage zu prüfen, ,,ob nicht für die unter der Militärverwaltung stehenden ,,industriellen Unternehmungen des Bundes eine selbstständige ,,Rechnungsführung vorzuziehen und inwiefern die Staats,,rechnung in Beziehung auf die Spozialverwaltungen zu vereinfachen wäre."

,,Im Fernern wird der Bundesrath eingeladen, über den ,,Betrieb und die Verhältnisse der Montirwerkstätte Bericht ,,zu erstatten."1 Das erfreuliche Schlußresultat der Staatsrechnung für 1872, welches, trotz einer außerordentlichen Ausgabe von über 3 Millionen, doch nur eine Vermehrung der Passiven von Fr. 541,313. 62 aufweist, und welches hauptsächlich den vermehrten Zolleinnahmen zu verdanken ist, hat im bundesräthlichen Bericht genügende Beleuchtung gefunden. Ebenso halten wir die vorgekommenen Kreditüberschreitungen für hinlänglich gerechtfertigt.

885 Die Staatsrechnung macht überhaupt und im Ganzen den Ein·druk einer gewissenhaften und genauen Verwaltung. Die Revision der Monatreclimmgen der einzelnen Zweige findet regelmäßig statt; die Belege zur Rechnung sind wohlgeordnet, und wo dieselben rerglichen wurden, mit der Rechnung in Uebereinstimimmg gefunden worden.

Diese Belege füllen aber einige hundert Bände, deren vollständige Durchsicht mehrere Wochen Zeit erfordern würde, wenn dieselbe von nur einem oder zwei Mitgliedern Ihrer Commission bewerkstelligt werden sollte. Bei der diesmaligen Geschäftsvertheilung mußte daher von einer -solchen durchgreifenden Prüfung abgesehen werden und letztere sich mehr auf Vergleichung der gedrukten Rechnung mit den einzelnen Verwaltungsrechnungen und den Büchern beschränken. Selbst diese Vergleichung wird dadurch erschwert, daß viele Ansätze in der gedrukten Staatsrechnung und in den Spezialrechnungen ungleich rubrizirt sind, oder daß die Zahlen nicht stimmen, was sich indeß schließlich immer durch Stornirungen oder ähnliche Berichtigungen aufklärt.

Wer nicht schon ein anderes Mal mit derselben Aufgabe betraut war, wird in der Regel immer einige Zeit brauchen, um sich in die ganze Rechnungsführung hineinuzarbeiten, und es dürfte sich fragen, ob nicht eine eigene Commission von mehr ständigem Charakter besser geeignet wäre, um die Rechnungen gründlich zu prüfen, oder ob nicht vielleicht gerade diejenige Commission, welche das betreffende Jahresbüdget begutachtet hat, auch am besten die Prüfung der auf dasselbe gestützten Rechnung besorgen würde.

Wir enthalten uns aber hier eines Postulates und begnügen uns damit, diese Frage angeregt zu haben.

886

VI. öescliäftskreis des Handels- und Zolldepartements.

Die thatsäch liehen Verhältnisse, welche in dem die Handelsbewegung ' vbili Jahr 1872 'betreffenden Theil des Departements-' berichts köüstätirt sind, Meten nichts Besonderes, was hervorzuheben wäre.1 ' Das Gleiche gilt von unsern° Beziehungen zum Auslande. Das französische Besetz vom 20. Juli 1872 über die Rohstoffe hatte bis in die jüngste Zeit die Besorgniß wachgerufen, seine Anwendung könnte auf unsere Zollbeziehungen mit Frankreich rückwirkeu. Allein die soeben in diesem Lande eingetretenen politischen Aenderungen lassen annehmen, daß die früher begünstigten Grundsätze industrieller Protektion zurücktreten werden vor liberaleren, den wahren Handelsinteressen, aller Völker besser entsprechenden Auffassungen.

Der vom Bundesrathe in Folge eines Postulats der Bundesversammlung unterm 29. November 1872 gefaßte Beschluß betreffend die von Kantonen, welche eine Ohmgeldgebühr beziehen, verlangten Ursprungszeugnisse von schweizerischen Spirituoseu stieß in der Ausführung im Allgemeinen auf keine Schwierigkeiten. Ein einziger Kanton beharrte dabei, ein .Certificat zu verlangen, das von der Gemeinde, aus welcher das Erzeugniß herkommt, auszustellen sei, und fuhr fort, Ohmgeldgcbühren von den Spirituosen zu beziehen, die nur von einem Certificat der kompetenten Behörde des Wohnorts des Versenders begleitet waren. Hievon benachrichtigt, hat der Bundesrath mit Beschluß vom 7. Mai abhin die Regierung dieses Kantons eingeladen, die dießfalls seit dem 1. Jan.

1873 unstatthafterweise .bezogenen Gebühren zurück zu erstatten.

Der Bruttoertrag der Zolleinnahmen, welcher im Jahr 1868 sich belief auf ...

Fr. 9,051,398.86 v, ,, 1869 ,, ,, , > . . . . , , 8,955,182.57 ,, ,, 1870 ,, ,, . ,, . . . ,, 8,565,094.20 ,, ,, 1871 ,, . ,, ,, ,, 10,832,791.10 stieg im Jahr 1872 auf . . . . . . r 12,515,986.27 Die Eingangszölle ergaben die Summe von Fr. 11,990,869 oder Fr. 1,680,283 mehr als im Jahr 1871 ;. die Ausgangszölle Fr, 425,001. 22, oder Fr. 17,591. 34 mehr als iyn Jahr 1871.

Die übrigen Einnahmen, unter andern die Transit- und Entrepot«vbühreu, erlitten eine Verminderung.

B8?

Die Artikel, welche am meisten zur Vermehrung dor Einnahmen, von der Einfuhr her, beitrugen, sind folgende:

1871.

Wein 1,593,977 Zucker 1,054,841 Cerealien 560,159 Branntwein 431,038 Wollene Artikel . . .

479,418 Tabak in Blättern . .

479,712 Eisen u. Stahl, geschmiedet 265,859 Eisen u. Stahl, verarbeitet 214,482 Maschinen 137,589 Kaffee 281,494 Eisenblech u. Eisendrath 154,700 Oele und Fette . . .

235,124 Rohes u. Maschineneisen 130,172 Mehl 88.720 Gußeisen, verarbeitet .

65,530 Rauchtabak . . . .

82,398 Cigarren 79,354

1872.

Fr.

2,098,252 1,078,885 710,138 615,537 436,887 350,068 334,588 299,991 247,552 229,814 203,228 199,486 176,060 147,539 116,378 88,311 80,768

6,334,567

7,413,682

Fr.

Was Quantität betrifft, so nehmen den ersten Rang ein: Getreide und Wein. Es wurden eingeführt 4,733,938 Centner Cerealien und 1,412,153 Ccutner Wein in Fässern; was für erstere eine Vermehrung um 999,803 Centner und für letztern eine solche von 338,786 Centner gegenüber dem Jahre 1871 ausmacht.

Dei- Export und der Transit der nämlichen Artikel haben dagegen abgenommen.

Man bemerkt eine Vermehrung in der Einfuhr der Lebensmittel (mit Ausnahme des Kaffee's) und der verarbeiteten Stoffe, und eine Verminderung in der Einfuhr der Rohstoffe (ausgenommen Eisen und Metalle).

Im Ganzen hat die Einfuhr der Waaren zugenommen um 2,020,495 Centner, und ihre Ausfuhr sich vermindert um 75,249 Ctr. Ihr Transit hat ebenfalls abgenommen, und zwar um 2,053,45l) Centner.

Es wurde ausgeführt für Fr. 6,174.208 Holz und Holzkohlen, resp. rohes und gesägtes Holz; das'heißt um Fr. 894,110 mehr als jm Vorjahr.

'888

Endlich hat die Einfuhr von Vieh die Ausfuhr von" solchem um 144,505 Stücke überstiegen; die erstere hat zu- und die letztere abgenommen.

.

: Die Ges&mmtzifffer der vom Zolldepartement im Jahr 1872 bezahlten Summen beläuft sich auf Fr. 3,623,276. 85 Von dieser Ziffer ist abzuziehen : Entschädigung an die Kantone Fr. 2,398,553. -- Schheébruch am Gotthard . ,, 59,678.96 _--

fl .

2,458,231.96

so daß an eigentlichen Verwaltungsausgaben verbleiben Fr. 1,165,044.89 wovon Fr. 14,096. 50 an Bauten verwendet wurden.

Da die Bruttoeinnahmen Fr. 12,515,986. 27 betrugen, so repräsentireu die Ausgaben 9,31 °/o (oder 9,1321 °/n, wenn man dar von den Werth der Liegenschaften und der Mobiliaranschaffungen in Abzug bringt).

Veranschlagt man den Betrag der Entschädigung an die Kantone und den Schneebruch am St. Gotthard durchschnittlich auf jährliche Fr. 2,450,000, so ergibt sich Folgendes: Im Jahr 1851 bei einer Einnahme von Fr. 4,892,645 beliefen sich die Ausgaben auf Fr. 593,958, mithin 12,13o;° der Einnahmen.

Im Jahr 1861 bei einer Einnahme von Fr. 8,137,834 betrugen die Ausgaben Fr. 1,052,760, oder 12,93 °/o deu Einnahmen.

.

Im Jalir 1871 bei einer Einnahme, von Fr. 10,832,791 waren die Ausgaben Fr. 1,124,370, oder 10,37°/o der Einnahmen.

Und nimmt man zu Vergleichspunkten die Jahre 1851 und 1872, so findet man, da.ß mit der Vermehrung der Einnahmen um Fr. 7,623,341 Schritt gehalten hat eine Vermehrung der Ausgaben um Fr. 571,087.

Die Anzahl der Zollstätten stieg während dieser Zeit von 235 auf 252.

· Die bereits bekannten Ergebnisse vom laufenden Jahre lassen eine mindestens ebenso große Zunahme der Einnahmen und wahrscheinlich eine noch größere hoffen, als die Differenz von 1872 .gegenüber 1871..Die fünf ersten Monate von 1873 liefern nämlich folgende Ergebnisse:

889

1873.

1872 Fr.

Januar.

Februar .

März April .

Mai . . .

Ct.

928,388. 13 957,481.22 1,076,672. 49 1,016,441. 90 1,006,704. 87

Fr.

Ct.

1,152,068. 69 1,034,116. 08 1,233,873. 43 1,241,051.67 *) 1,195,303. 54

1873.

Vermehrung.

Fr.

Ct.

223,680. 56 76,634. 86 157,200.94 224,609. 77 196,663.65

Auf Ende Mai 4,985,688. 61 5,856,413. 41 878,789. 78 Wir beglückwünschen aufrichtig das Zolldepartement wegen dieser Ergebnisse. Zwar hat dasselbe natürlich die Quellen für die Vermehrung der Einnahmen nicht in seinen Händen ; allein ganz ohne Einfluß auf diese dürften seine Bemühungen doch nicht sein, und wir halten es für unsere Pflicht, die sehr löbliche Ordnungsmäßigkeit und Thätigkeit, welche in seiner Verwaltung herrscht, zu konstatireti.

Der Bericht, für 1872 erwähnt eine Anzahl Verbesserungen, welche im Dienste eingeführt worden, sei es durch Errichtung neuer Bureaux, sei es durch Vermehrung des Personals, oder durch Umwandlung von Nebenzollstätten in Hauptzollstätten, oder durch Errichtung neuer Entrepôts.

Im Interesse des Handels wurden, auch Unterhandlungen mit ausländischen Eisenbalmgeseilschaften, beziehungsweise mit Nachbarregierungen gepflogen.

Das Rechnungswesen scheint in klarer und genauer Weise geführt zu sein. Wir glauben, daß, so nachtheilig es wäre, in dasselbe ohne Noth mehr Complikation zu bringen, eben so mißlich es anderseits wäre, der Vereinfachung zu liebe seine Vollständigkeit zu verkümmern.

Der Grenzdienst geschah regelmäßig. Wiewohl die /ahi der Contraventionen im Jahr 1872 ein wenig zugenommen hat, so kann dieselbe überhaupt an und für sich als eine nur unbedeutende angesehen werden.

Die Vollziehung der Polizeimaßregelu gegen Viehseuchen ist den Zollbeamten aufgetragen worden. Anläßlich bemerken wir, daß wie uns scheint die Beschaffenheit der Grenzen eines Theils der Schweiz die Anwendung von ganz uniformen Maßnahmen für Ueberwachung und Konstatirung der Fälle von Ansteckung unthunlich macht.

*) Nicht Inbegriffen die nachträglichen Rechnungen vom letzten Mouutsdrittel.

890

VÌI. Geschäftskreis des Postdepartements.

Die eidgenössische Postverwaltung bietet im Jahr 1872 ein günstiges Ergebniß.

Von den Schöpfungen des Jahres 1848. ist dieß eine der gelungensten. Von vornherein gut organisirt, hat das Institut der Postvei'waltung sich beständig fortschrittlich entwickelt. In umsichtiger Weise Rücksicht nehmend auf die Interessen des Handels und der Industrie, sowie auf die Gewohnheiten der Bevölkerungen, ohne dabei das Fiskalinteresse der Stände und der Eidgenossenschaft zu vernachläßigen, hielt sich dasselbe stets auf der Fortschrittsbahn, ohne Erschütterungen oder ein Rückgehen zu erleiden.

Man bemerkt dieß niemals besser, als wenn man den Ausgangspunkt mit dem jetzigen Stande vergleicht. Wir werden im Verlaufe dieses Berichts einige sachbezügliche Beispiele geben.

Das Jahr 1872 wird sich als ein neuer Ausgangspunkt erweisen. Die vom gleichen Geiste beseelte Verwaltung wird neue Fortschritte und neue Verbesserungen realisiren. Es ist dieß in der That auch unerläßlich, denn sie wird auf ein Gegengewicht bedacht sein müssen gegenüber der Vertheurung der Lebensmittel und damit auch der Transportkosten, sowie gegenüber der Gehaltserhöhung der Angestellten, welche Faktoren das Ausgabenbüdget schwer belasten werden. Für das Ja.hr 1873 wird sich vielleicht eine Verminderung des Reinertrages ergeben, ohne da.ß dieß jedoch nothwendia"o als einen Beweis des Nachlassens in der Verwaltung wird zu gelten ha.ben.

Personal.

Bureaux.

Das Personal der schweizerischen Postverwaltung umfaßte: im Jahr 1850 2341 Individuen, .,, ,, 1861 3444 ., ,, fl 1872 4458 ., An Gehalten derselben wurden ausgegeben : im Jahr 1850 Fr. 903,321, ., ,, 1861 .,,1,968,190, ,, ,, 1873 ,, 4,071,661.

Am 19. Juli 1869 hat die Bundesversammlung, unter dem Namen von Provisionen oder Tantiemen, dem Verwaltungspersonal

891 eine Nebeneinnahme bewilligt. Dieselbe betrug in den letzten drei Jahren durchschnittlich Fr. 264,927, im Jahr" 1872 Fr. 296,012.

Die Erfahrung bestätigte die guten Wirkungen nicht, welche man von dieser Maßnahme erwartete, und es beantragt denn auch der Bundesrath deren Aufhebung bei Anlaß der Besoldungsrevision.

Er thut dieß im Interesse des Dienstes, der Vereinfachung der Comptabilität uud in demjenigen der Beamten selbst. Alle ziehen einen fixen und billigen Gehalt einer bloß eventuellen Reparution vor, welche oft gerade dem zukommt, der wenig that, um sie zu verdienen. Dieser Aufhebung ertheilt Ihre Kommission ihre Zustimmung.

Die Bureaux und ihre Miethkosten beziffern sich wie folgt: im Jahr 1850 1490 Bureaux mit Fr. 155,596 Kosten, ., ., 1861 2001 ., ., ,, 211,996 ,, ; . ; 1872 2527 ,, ; ,, 343,236 ,, Die Bureaux und Postablagen lassen zu wünschen, und es lenkt die Commission die ganze Aufmerksamkeit der Verwaltung auf diesen Punkt. Selten erscheint das betreffende Lokal als entsprechend der Bevölkerung, des Umfangs der Geschäfte und der Bequemlichkeit des Dienstes. Es lassen sich sogar Gebäude anführen, welche speziell mit der Bestimmung für den Postdienst gebaut wurden, wie z. B diejenigen in St. Gallen und Lausanne, welche ihrem /wecke nichl entsprechen und eine Ergänzung erheischen. Wir billigen die Bemühungen dei1 Verwaltung, diese Lokale in mehreren bedeutenden Städten zu verbessern, beziehungsweise entsprechend zu erstellen; allein dieß genügt nicht. Ihre Aufmerksamkeit hat sich auf alle Bureaux erster und zweiter Klasse, welche direkte unter ihr stehen und von denen manche ungenügend und schlecht eingerichtet sind, sowie auch auf die Postablagen zu richten, um von den Ablagehaltern geeignete und gut gelegene Lokale zu verlangen. Gleichzeitig wird sie den von ihr zu gestattenden Untermiethungen, sowie der Gehaltserhöhung der Angestellten Rechnung tragen, die sich zum großen Theil auf die Erhöhung der Miethzinse stützt.

Wie der Bericht sagt, ist die Zahl der Inspektionen der Postbüreaux vermehrt worden. Mit Sorgfalt fortgesetzt, wird diese Maßregel gute Früchte tragen, denn auch hier sind Fortschritte zu erzielen. Auf den Hauptbüreaux wird der Dienst im Allgemeinen gut besorgt, dagegen läßt er zu wünschen in den kleinern Bureaux und in einigen Ablagen, besonders was die damit verbundene Bedienung betrifft, wie: Zustellung iu's Haus, Briefträger, Land-Postboten etc. Wir begreifen die Schwierigkeit einer tagttiglichen

:892 Ueberwachung iSôlcher Details und glauben, daß die daherige Abhülfe zu suchet! ist in der vom Publikum ausgehenden Ueberwachung und ja den von diesem, resp. von den Interessirten anzubringenden Reklamationen. Hiebei ist jedoch riöthig, daß das Publikum und die Interessirten die Organisation des Dienstes von jeder Poststelle kennen, um zu wissen, was sie fordern können.

Diese Organisation ist für jede Poststelle in den betreffenden Dienstzweigen klar und vollständig festzustellen und beständig in wirksamer Weise in allen bezüglichen Lokalitäten zu veröffentlichen.

Das Uebrige wird sich dann von selbst geben.

Reinertrag.

Der Reinertrag der Postverwaltung in seinen Beziehungen zum Rohertrag ist eine der sichersten Kontrolen der Thätigkeit und Geschäftstüchtigkeit der Postverwaltung. Zwar sind dabei auch andere Umstände von Einfluß: die Theure der Rohstoffe, die politischen Verhältnisse, die Witterung und die Gehaltserhöhung.

Aber gleichwohl behält jene Bemerkung ihre Geltung.

Im Jahr 1872 war das Verhältniß zwischen dem Reinertrag und dem Rohertrag 14,90 °/o. Seit der Centralisation war das günstigste Verhältuiß das von 1852 mit 26,13 °/o und das von 1850 mit 24,61 °/o; das schwächste dagegen das von 1868 mit 10,54 V1 und das von 1870 mit 11,77 °/<>. In den andern Jahren schwankt diese Ziffer zwischen den beiden Extremen. In acht Jahrgängen überstieg sie 20^/0; in den andern 16 Jahren ist sie darunter. Die Ziffer 20 wurde seit 1.863 nicht mehr erreicht.

Die Gesammtziffer des Reinertrags für 1872 beträgt Fr. 1,801,3:39.

Dies ist die höchste Ziffer seit 1850; damals stand .sie aiif'Fr. 1,180,328.

Die verfassungsmäßige Entschädigung (Fr. 1,486,560) konnte den Kantonen ganz ausbezahlt werden, und es sind gemäß Bundesbeschluß vom 20. Januar 1860 Fr. 251,9.60 auf Rechnung des rückständigen Guthabens ausgerichtet worden, welches damit auf Fr. 1,649,939 reduzirt wurde.

Es konnte den Kantonen die Entschädigung ganz bezahlt werden in den Jahren 1852, 1853, 1854, 1856, 1857, 1862, 1863, 1864, 1865, 1870, 1871 und 1872; in 12 Jahrgängen auf 24.

Reisende.

Die Zahl der von der eidgenössischen Post beförderten Reisenden betrug:

893

im Jahr 1850 ,, ,, 1861 ,, ,, 1872

. . . .

492,355 . . . .

707,465 . . . . 1,369,462

Die Zahl der Postkurse war: im Jahr 1850 158, durchlaufend 2985 Stunden, ,, ,, 1861 278, ,, 3154 ,, ,, ,, 1872 542, ,, 4940 ,, Die durchschnittliche Taxe per Passagier war: im Jahr 1850 Fr. 4. 70 »

r.

18

^

,,

2-

72

* ,, 1872 .,, 1. 32 Die Reisenden bezahlten im Jahr 1872 Fr. 3,188,356; die Transportkosten aber belicfen sich auf Fr. 4,478,401 und di Kosten des Postmaterials auf Fr. 731,197; Total der Kosten Fr. 5,209,528; darnach wäre das Defizit Fr. 2,021,242. Daß diese Rubrik mit einem Ausfalle verbunden, ist nicht neu; seit 1849 war dies stets der Fall. Das Jahr 1.856 bietet den kleinsten, Fr. 161,352, und das Jahr 1870 den höchsten, Fr. 2,087,375.

Nach dem Durchschnitte berechnet, betrug er von 1849 bis 1858 jährlich Fr. 618,975, von 1859 bis 1868: Fr. 1,129,941; von 1869 bis 1872: Fr. 1,936,809; von 1849 bis 1872: Fr. 1,050,983.

Es wäre ungerecht, sich nur an die Rubrik ,,Heisende" zu halten, um die Transportkosten zu decken; eine andere ist, wie schon der Titel besagt, nicht davon zu trennen : es sind dies die Fahrpoststiicke. Ihr Erträgniß, hinzugefügt zu demjenigen der Reisenden, hat seit 1849 beständig Ueberschüsse aufgewiesen. Der stärkste ist derjenige von 1872, Fr. 1,177,438; der schwächste der von 1850, Fr. 113,614. Ziehen wir, wie oben, den Durchschnitt, so bekommen wir für 1849--1858 (10 Jahre) Fr. 488,965, für 1859--1868 (10 Jahre) Fr. 442,030, für 1869--1872 (4 Jahre) Fr. 857,213, für 1849-1872 (24 Jahre) Fr. 530,784.

Das ist nicht Alles. Die Postwägen transportiren nicht nur die Reisenden und die Fahrpoststücke, sondern auch die Briefe, Zeitungen etc., welche für die auf der durchlaufenen Route gelegenen Ortschaften bestimmt sind. Uebrigens ist mit dem Monopol jeweilen auch Verpflichtung verbunden. Dasselbe verpflichtet besonders dann, wenn es in den Händen des Staates ist. Es muß die Ortschaften begünstigen, welche nicht von den Eisenbahnen bedient werden, und die nichtsdestoweniger an den VerkehrsGewohnheiten und Bedürfnissen der gesarnmteu Bevölkerung Antheil haben, die sich durch die, trotz der Erstellung der Eisen-

,894 bajmen steigende Zahl der die eidgenössischen Wägen benutzenden Reisenden bekunden.

Mit Vergnügen entnahmen wir dem Berichte die Vornahme einiger Modifikationen im Baue 'der Wägen, welche bezwecken, dieselben leichter und bequemer zu machen'. Man wundert sich, daß diese Verfügung so lange auf sich warten ließ.

Briefe.

Die Zahl der durch die eidgenössische Post beförderten B riefe war: im Jahr 1850 15,106,117, 6 Briefe per Kopf, ,, ,, 1861 28,713,932, 11 ,, ,, ,, ,, , 1872 55,925,334, 20 ,, ' ,, ,, Diese Zahl ist eine hohe; sie bekundet eine im Volke allgemein verbreitete Bildung, viel Geschäftsregsamkeit und eine gute Organisation des Postdienstes. Nur Großbritannien übertrifft die Schweiz in der Briefzahl per Kopf der Bevölkerung; es koinparirt mit 27, die Schweiz mit 20. Hierauf kommen die Vereinigten Staaten mit 19, Baden mit 13, Norddeutschland 12, Frankreich 10, Württemberg 10, Bayern 7, Oesterreich und Ungarn 4, Italien 3.

Das Erträgniß der Korrespondenzen war : i m Jahr 1850 . . . . F r . 1,832,571, ., .,, 1861 . . . . ,, 3,142,291, ; ; 1872 . . . . ; 4,S61,787.

In der Bundesversammlung sind in Bezug auf die Korrespondenzen verschiedene Fräsen aufgeworfen und diskutirt worden.

O O Einige derselben sind noch hängend und harren der Lösung.

Obligatorische F r a n k a t u r . Ein vortrefflicher Zweck, da sie die Verwaltung um Vieles vereinfachen würde, den man daher so schnell als thunlich zu erreichen suchen muß. Allein anderseits ist den Gewohnheiten der Bevölkerung Rechnung zu tragen, und wir halten mit dem Bundesrathe diese Maßregel noch für verfrüht. Da diese Gewohnheiten sich umbilden, so wird die betreffende Verzögerung keine lange sein. Im Jahr 1856 beliefen sich die fraukirteii Briefe auf 25 °/o der gesammteu Briefzahl, im Jahr 1861 auf 35 °/o, im Jahr 1866 auf 86 °/o und im Jahr 1872 nuf 96 °/o. Der Fortgang beschleunigt sich.

A u f h e b u n g der P o r t o f r e i h e i t in A m t s s a c h e i i . Ein dies" fälliger Gesezentwurf ist den Räthen vorgelegt worden. Sie haben denselben bis zur Revision der Bundesverfassung verschoben, mit welcher sie als ein finanzielles Hülfsmittel in Verbindung steht.

Ueber den Grundsatz selbst waren die Meinungen verschieden.

895

Wenn viele Abgeordnete ihn rückhaltslos billigten, so fürchteten dagegen andere Störungen und Schwierigkeiten für die Kantons regierungen, deren Administrativgang durch diese Freiheit erleichtert wird, welche mit langeingewurzelten Gewohnheiten verwachsen ist.

Diese Fragen .glauben wir liier nicht behandeln zu sollen.

Seit 1870 hat die Verwaltung die Korrespondenzkarte mit 5 Centimes Frankatur eingeführt. Diese Neuerung wurde gut aufgenommen, denn von 704,395, welche im Jahr 1870 gebraucht wurden, ist die Zahl dieser Karten im Jahr 1872 angestiegen auf 2,345,485. Dieser Korrespondenzmodus wurde ausgedehnt durch ein Abkommen mit Oesterreich und Deutschland. Es ist zu wünschen, daß man sich nicht auf diese beiden Länder beschränke, sondern ihn verallgemeinere. Es ist dieß ein Wunsch des Handels und der Industrie.

Im Jahr 1871 · wurden auch die Francobänder für Drucksachen eingeführt. Ihr Erträgniß war im Jahr 1871 Fr. 3099 und im Jahr 1872 Fr. 5819. Es ist dieß eine Bequemlichkeit für das Publikum, aber man findet es auffallend, daß während die Franco-Couverts und die Korrespondenzkarten zum Preise der betreffenden Stempel verkauft werden, ohne Rücksicht auf die Kosten des Papiers, bei den Francobändern dieß nicht der Fall ist.

Der Bericht sagt sodann, es seien zwei Formate für Frankocouverts eingeführt worden, was dem Wunsche der Bundesversammlung mehr als entspreche. Die Bundesversammlung hatte in der That ein neues Format verlangt, und nach dem Berichte hätte es deren zwei gegeben, welche mit dem alten drei ausmachen würden.

Leider konnten die guten Absichten des Bundesrathes wegen ungenügender Ausführungsmittel sich nicht verwirklichen. Dieser Umstand lenkte unsere Aufmerksamkeit auf die Werkstätte für Fabrikation von Frankomarken und Frankocouverts. Die Postmarken wurden von der Münze verfertigt. Nach Einstellung der Prägung landen sich die Arbeiten der eidg. Münzstätte beinahe einzig auf diese Fabrikation und einige accessorische Arbeiten reduzirt. Es war schwer, Organisation und Personal im bisherigen Stande beizubehalten, ohne Beziehung zur dermaligen Arbeit. Auf der andern Seite war die Thätigkeit der Münzstätte mir momentan eingestellt, und man mußte also darauf bedacht sein, für den Fall der Wiederaufnahme der Arbeiten einen Kern der allgemeinen Organisation beizubehalten, welcher
jene ermöglichen würde. Dieß bezweckte der Bundesrath mit der von ihm im Jahr 1865 mil Hrn. A. Escher abgeschlossenen Uebereinkunft. Dieser zufolge hört der Münzdirektor auf, seinen Gehalt zu beziehen, und entrichtet eine Gebühr

896 ,

von Fr. 2000 für den Gebrauch der zur Fabrikation der betreffenden, auf seine Gefahr übernommenen Arbeiten Verwendeten Maschinen und Geräthe. Er übernimmt den Unterhalt und die Reparaturen der Maschinen, sowie die Haltung des für die Wiederaufnahme, wenn diese statthaben sollte, erforderlichen Personals.

Diese Uebereinkunft konnte jederzeit mittelst, einjähriger Aufkündung aufgelöst werden.

Infolge der Wiederaufnahme der Geschäfte der Münzstätte konnte man bereits seit 1871 die Notwendigkeit voraussehen, die aceessorischen und die Privat-Arbeiten des Direktors, besonders die Fabrikation der Francomarken und der Francocouverts außer das Gebäude zu verlegen. Die Uebereinkunft von 1865 wurde auf den 31. Dezember 1872 aufgekündet. Am 1. Mai 1872 wurde mit dem nämlichen Unternehmer eine neue Uebereinkunft abgeschlossen, welche in jeder Beziehung die erforderlichen Garantien bietet und die, unter Beibehaltung dieser Fabrikation in Bern, für die Kontrole günstig ist. Der Unternehmer verpflichtete sich, auf eigene Kosten sich Maschinen zu verschaffen, für ihre Unterhaltung zu sorgen und neue Lokale zu bauen. Der Preis der Francomarken und der Couverts wurde etwas reduzirt.

Diese Grundlagen waren gut, ihrer Ausführung aber wurde keine sehr bedeutende Entwicklung gegeben. Das Ganze, mit Ausnahme der Bedachung ist von Holz, was Feuersgefahren darbietet; sodann ist es zu klein. Die Maschinen sind nicht zahlreich genug und fernere wären nicht leicht zu placiren. Sollte einer derselben ein etwas ernster Unfall zustoßen, so wäre dieß hinreichend, die Fabrikation außer Stand zu setzen, dem gewöhnlichen Bedarfe zu entsprechen. Vorräthe und Reserven anzulegen, ist unmöglich.

Endlich war die Fabrikation neuer Couvertformate unthunlich. -- Es ist begreiflich, daß die enorme Zunahme im Verbrauche der Marken und Couverts die Voraussichten täuschte; im Jahre 1852 betrug die Zahl derselben 4,099,466, im Jahre 1865 25,232,533, im Jahre 1872 48,398,540.

Diesem ungenügenden Stande der Lokale und Geräthe muß abgeholfen werden. Eine Uebereinkunft besteht zwar und muß respektirt werden ; sie kann aber mit Einwilligung der Parteien modifizirt werden. Zu diesen Modifikationen muß geschritten werden, und wir glauben, der Unternehmer sei dem nicht abgeneigt. Die nähern diesfälligen Bedingungen zu besprechen, liegt nicht in der Aufgabe Ihrer Commission..

897

Pakete und Taloren.

Die Pakete und Valoren haben eingetragen: I m Jahr 1850 .

.

.

. F r . 807,081.

,, ,, 1861 .

.

.

. ,, 1,706,727.

,, ,, 1872 .

.

.

. ,, 3,198,680.

Dieses günstige Ergebniß verdankt man der allgemeinen Ausdehnung des Verkehrs, die indeß noch weiter geht als dieses Ergebniß es andeutet. Kleinere Valoren werden per Postmandat, größere per Fahrpost versandt; die Zahl derselben ist bedeutend, dafür sorgen schon die Sendungen von Metallvaloren, von Banknoten und Titeln, welche zwischen den Banken stattfinden. Die Angaben im Berichte sind nicht genau, denn der Handel und die Industrie finden die Taxen zu hoch. Der Versender gibt nur 4 bis 10 pro Mille vom Werthe · an und wendet sich wegen des Ueberschusses an Versicherungsgesellschaften, welche sich mit einer Prämie begnügen, die nur die Hälfte der eidgenössischen Taxe beträgt. Allerdings hat dann die Postverwaltung beim Verlorengehen von Paketen nur die deklarirte Summe zu vergüten; allein diese Fälle sind selten und kompensiren keineswegs die durch den Schmuggel vei-ursachten Einbußen. Bekanntlich ist die Herabsetzung der Gebühren das beste Gegengift gegen den Schmuggel. Soll sie also auch hier Anwendung finden? Wir wollen die Frage nicht lösen, lenken aber die Aufmerksamkeit des Bundesrathes auf dieselbe.

Zeitungen.

Es dürfte nicht ohne Interesse sein, den Zeitungsverkehr in der Schweiz, wie er sich zu verschiedenen Zeitpunkten gestaltete, sich zu vergegenwärtigen. Dieselben weisen, nicht Inbegriffen die eidgenössischen und kantonalen Amtsblätter, folgende Zahlen auf: Im Jahre 1850 .

.

.

.

7,508,985 ,, ,, 1856 .

.

.

. 12,653,075 ,, ,, 1861 .

.

.

. 17,485,178 ,, . , 1866 .

.

.

. 24,671,685 ,, ,, 1872 .

.

.

. 34,721,173

Telegraphenwesen.

Die starke Entwicklung der Telegraphenverwaltung ergibt sich aus einer Vergleichung ihres Standes zwischen den verschiedenen Jahrgängen seit ihrer Inslebenrufung. Es folgt hier ein diesfälliges Resumé :

898 Kilometrische Länge der Linien, der Dräthe.

1852 1859 1865 1869 1872

1,920 2,655 3,432 4,568 5,529

1,920 3,840 5,990 9,875 12,639

Zahl der Bureaus.

34 131 253 459 707

Zahl der Telegramme.

2,876 293,746 604,963 1,394,016 2,171,858

Aus der Vergleichung mit einigen Ländern, welche diesfalls eine anerkannt gute Verwaltung haben, ergibt sich im Weitern Folgendes : Durchschnittliche Bevölkerung per Bureau.

1. Schweiz 2. Belgien 3. Niederlande 4. Bayern

4,286 10,505 14,17.6 6,756

Einwohnerzahl per Depesche. ·

' .

1,3 1,6 1,8 3,7

Dieser Aufschwung trat hauptsächlich ein auf die Ei-lassung des Gesezes von 1869 hin, welches die Taxe per Telegramm von 20 Wörtern von Fr. l auf 50 Rp. herabsetzte. Es ist einleuchtend, wie viel Arbeit und Hingebung erforderlich war, um intellektuell und materiell so weit zu gelangen. Das Wesen einer Verwaltung bringt es aber mit sich, daß jeder Fortschritt derselben einem andern ruft und daß jede dem Publikum verschaffte Befriedigung dasselbe mehrfordernd macht. Man beklagt sich darüber, daß manche Depeschen zu viel Zeit brauchen, um an ihre Bestimmung zu gelangen.

Es ist dieß allerdings ein ernstlicher Uebelstand, da der einzige Vortheil, den dei- Telegraph vor andern Coinmunikatipnsmittelu voraus hat, die Schnelligkeit ist; auf diese zählt man, und mit Rücksicht auf sie macht man von ihm häufig in folgenschweren Angelegenheiten Gebrauch, so daß, wenn er den beabsichtigten Dienst versagt, Gefahr entsteht. -- 15°/o der Depeschen brauchten mehr als eine Stunde, um an ihre Bestimmung zu gelangen; 4°/o mehr als zwei Stunden und 2",n anderthalb Stunden und mehr. Diese Angabe, bei welcher die Ziffern der Statistik abgerundet sind, ist sogar noch ungenügend, um eine Einsicht in den wirklichen Stand der Dinge zu gewähren, indem, da der betreffende Durchschnitt nach der Gesamintheit des eidgenössischen Netzes gebildet ist, dadurch eine Ausgleichung stattfindet zwischen den Bureaux, deren Dienst ein gehöriger ist, und solchen, bezüglich welcher man Maßnahmen ergreifeu sollte. Wir wiederholen hier die schon voriges Jahr durch die Geschäftsprüfungskommission des Ständerathes gemachte Bemerkung. Die Telegraphenverwaltung macht sich keine

899 Illusionen; sie ist weit davon entfernt, heißt es in ihrem Berichte, zu glauben, es bleibe ihr nichts mehr zu thun, um die wünschbare Vervollkommnung in der Regelmäßigkeit und Schleunigkeit der Dspeschenb'eförderung zii erzielen ; sie ersucht aber, Rücksicht zu nehmen auf die Schwierigkeiten, die ihr entgegenstunden, und diejenigen, die sie noch zu überwinden hat. Die Commission macht denn auch ihre dießfällige Bemerkung weniger im Sinne eines Tadels als im Sinne einer Aufmunterung.

Postulate.

,,1. Eine ziemlich beträchtliche Anzahl der den Post^stellen angewiesenen Lokale (Bureaux, Ablagen etc.) ent,,sprechen nicht der Zahl der Bevölkerung, dem Geschäfts,,umfang und der Dienstbequemlichkeit. Es muß dem abgeholfen werden.

,,2. Der Bundesrath ist eingeladen, für jede Poststelle ,,(Bureaux, Ablagen, etc.) die Aufstellung eines genauen und ,,detaillirten Tableau für ihren Dienst und die davon ab,,hängigen Dienstzweige (Zustellungin dieWohnung,Briefträger, ,,Landpöstboten etc. etc.) zu verlangen, welches Tableau an . ,,allen dabei interessirten Oertlichkeiten in wirksamer und ,,permanenter Weise zu veröffentlichen ist."

Bnndesblatt. Jahrg. XXV. Bd. H.

66

900

B.

Geschäftsführung des Bundesgerichts.

Der Bericht des Bundesgerichts über seine · Geschäftsführung Im Jahr 1872 gibt uns zu keinen besondern Bemerkungen Veranlaßung, und wir beantragen Ihnen daher, demselben Ihre Genehmigung zu ertheilen.

B e r n , den 13. Juni 1873.

Die Mitglieder der Commission : Rudolf Brunner.

Arnold Otto Aepli/ Joseph Bläsi.

Louis Demiéville.

Gustave Pictet.

Jean Antoine Roten.

Heinrich Studcr.

Hans Weber.

«S*

901

Zusammenstellung der

Anträge der Commission.

A. Geschäftsführung des Bundesrathes.

Departement des Innern.

1. Der Bundesrath wird eingeladen, dafür besorgt zu sein, daß die im Interesse der polytechnischen Schule nothwendigen weitem Räumlichkeiten und baulichen Veränderungen baldmöglichst erstellt werden.

Justiz- undPolizeidepartement.

2. Der Bundesrath wird eingeladen, den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten Nordamerikas vom 30. November 1850, soweit solcher die Auslieferung betreffende Bestimmungen enthält, zu künden, wofern von Seite der nordamerikanischen Regierung nicht die bestimmte Erklärung abgegeben wird, daß sie denselben künftig auf eine Weise vollziehen wolle, daß dadurch der Zweck des Vertrages erreicht wird.

Finanzdepartement.

3. Der Bundesrath ist eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht für die unter der Militärverwaltung stehenden industriellen Unternehmungen des Bundes eine selbstständige Rechnungsführung vorzuziehen und inwiefern die Staatsrechnung in Beziehung auf die SpezialVerwaltungen zu vereinfachen wäre.

Im Fernern wird der Bundesrath eingeladen, über den Betrieb und die Verhältnisse der Montirwerkstätte Bericht zu erstatten.

Postdepartement.

4. Der Bundesrath wird eingeladen, dafür zu sorgen, daß die ' den Poststellen angewiesenen Lokale (Bureaux, Ablagen etc.) der

902.

Zahl der Bevölkerung, dem G-eschäftsumfang und der Dienstbequemlichkeit entsprechen.

5. Der Bundesrath ist eingeladen, für jede Poststelle (Bureaux, Ablagen etc.) die Aufstellung eines genauen und detaillirten Tableau für ihren Dienst und die davon abhängigen Dienstzweige (Zustellung in die Wohnung, Briefträger, Landpostboten etc. etc.) zu verlangen, welches Tableau an allen dabei interessiften Oertlichkeiten in wirksamer und permanenter Weise zu veröffentlichen ist.

6. Im Uebrigen wird der Geschäftsführung des Bundesrathes und der Staatsrechnung vom Jahr 1872 die Genehmigung ertheilt.

B. Geschäftsführung des Bundesgerichts.

7. Die Geschäftsführung des Bundesgerichts . im Jahr wird genehmigt.

1872

903

# S T #

Bundesrathsbeschluss in

Sachen der Pastoralkonferenz des Kantons Solothurn, betreffend Verfassungsverlezung.

(Vom 4. April 1873.)

Der schweizerische

Bundesrath

hat

in Sachen der P a s t o r a l k o n f e r e n z des K a n t o n s Solot h u r n , im Namen der k a t h o l i s c h e n Pfarrgeistlichkeit dieses Kantons, betreffend Verfassungsverlezung; nach angehörtem Berichte des Justiz- und Polizeidepartements und nach Einsicht der Akten, woraus sich ergeben: I. Unterm 28. November 1872 erließ der Kantonsrath von Solothurn folgendes ,,Gesez über Wiederwahl der Geistlichen": ,, § l. Behufs Wahl der Pfarrgeistlichen haben die zur betreffenden Konfession sich bekennenden Gemeindebürger, Niedergelassenen und Aufenthalter der Pfarrgemeinden jeweilen einen doppelten Vorschlag aus den Bewerbern zuhanden der wählenden Behörde zu machen, aus denen diese einen wählen muß.

,,§ 2. Ist nur ein Bewerber angeschrieben, so kann die Pfarrgemeinde aus freier Wahl aus den Wahlfähigen einen zweiten vorschlagen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts im Jahr 1872, sowie über die Staatsrechnung vom gleichen Jahre.

(Vom 13. Juni 1873.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1873

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.07.1873

Date Data Seite

851-903

Page Pagina Ref. No

10 007 713

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