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Inserate.

Amtliche Bekanntmachung.

Vielfache, in jüngster Zeit an das Schweiz. Generalkommissariat für die "Wiener Ausstellung gelangte Anfragen über angebliche Verleihung -An Auszeichnungen an schweizerische Aussteller durch die internationale Jury veranlaßen das unterzeichnete Departement zu der Erklärung, daß alLfällige Gerüchte über Verleihung solcher Auszeichnungen als durchaus unzuverläßig: zu betrachten sind.

Sämmtliche Beschlüsse der Sektions-Jurys unterliegen der Bestätigung der Gruppen-Jurys, und es müssen die Anträge der Lezteren erst noch durch den Rath der Präsidenten sanktionirt werden.

So lange nicht Lezterer endgültig entschieden hat, wird sich das Generalkommissariat jeglicher Mittheilung an die betheiligten Aussteller enthalten und deren allfällige Anfragen nicht weiter beantworten ; dagegen wird dasselbe nach endgültiger Feststellung der Prämirungen jeden Aussteller direkt davon benachrichtigen.

B e r n , den 14. Juli 1873.

Das eidg. Departement des Innern.

1191 Ausschreibung.

Das schweizerische Konsulat in San Francisco (Kalifornien) hat dem.

Bundesrathe die von der Court-Probate in dorten genehmigte Schlußabrechnung des Herrn William Shattuck über den Nachlaß des in Sacramento Cityverstorbenen J a k o b B u r k h a r d t aus der Schweiz eingesandt.

Da die nähere Heimathörigkeit des Burkhardt hier nicht bekannt ist, so ergeht an die Tit. kantonalen Stellen, welche bezügliche Auskunft ertheilen.

können, hiemit die Einladung, davon gefälligst hieher Mittheilung zu machen.

B e r n , den 15. Juli 1873.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Dem Bundesrathe wurde vom schweizerischen Konsulat in Pesth ein Auszug aus einem amtlichen Berichte des ungarischen Ministeriums des Handels und der Industrie vom 2. d. Mts. zur Kenntniß gebracht, worin betreffend die Getreide-, Kartoffeln- und Heuernte, sowie auch die zur Zeit bestehenden Aussichten hinsichtlich des in Ungarn zu gewärtigenden Weinertrages einläßliche Auskunft ertheilt wird.

Von der Aufnahme dos bemeldeten Auszuges in das Bundesblatt mußte abgesehen werden, da das Sekretariat für das Drukwesen der Bundeskanzlei für die jezt tagende Bundesversammlung gänzlich in Anspruch genommen wird. Hingegen liegt der Bericht bei dem eidgenössischen Handels- und Zolldepartement Jedermann zur Einsicht offen. Das Gesammtergebniß des besagten Auszuges wird nachfolgend mitgetheilt.

gut mittelmäßig gering Waizenernte in 9 Bezirken, in 20 Bezirken, in 5 Bezirken, Eoggenernte ,, 8 ,, ,, 12 ,, ,,11 Maisernte ,, 3 ,, ,, 1 6 ,, ,,2 ,, Gersteuernte ,, 7 ,, ,,6,, n l n Kartoffelernte ,, 7 ,, ,, 9 ,, l Haferernte ,,12 ,, ,, 2 ,, l Heuernte ,,23 ,, ,, 9 ,, 2 Weinertrag ,,10 ,, ,, 2 ,, ,, 2

B e r n , den 16. Juli 1873.

Das Schweiz. Handels- und Zolldepartement.

1192

Bekanntmachung.

Der schweizerische Gesandte in Korn übermittelte dem Bundesrathe unterm 11. v. M. eine Anzahl Urtheilsauszüge italienischer Gerichte gegen schweizerische Angehörige, welche ihm vom Ministerium der auswärtigen

richtes in Genua vom 5. April d. J. gegen eine Elisabeth Rutti, Tochter von Franz, gehören um 1837, unverheiratet, Dienstmagd, von Targue (?).

Wir müssen daher die kantonalen Orts- und Polizeibehörden, welche in der obigen Person eine ihrer Angehörigen erkennen sollten, höflich bitten, nns davon beförderlich in Kenntniß zn sezen, damit wir ihnen das erwähnte Schriftstük zugehen lassen können.

B e r n , den 11. Juli 1873."

Die Schweiz. Bundeskanzler

Ausschreibung von Lieferungen.

Von der eidgenössischen Militärverwaltung werden hiemit die Lieferungen von Brod, Fleisch, Heu und Stroh für den Bedarf des vom 25. August bis 10. September 1873 in Freiburg und Umgegend stattfindenden Truppenzusammenzuges der IV. Armeedivision zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Der Effektivbestand der Stäbe und Truppen wird im Ganzen zirka 7590 Mann nnd 830 Pferde betragen, für welche als gewöhnliche Verpflegung ungefähr 76,000 Kationen Brod, 76,000 ,, Fleisch, 10,000 Rationen Heu und 1,100 Zentner Stroh erforderlich sind.

Die Distributionen von Lebensmitteln und Fourrage haben nach den besondern Anordnungen des Divisionskommissärs auf den Pläzen Freiburg, Belfaux, Avenches, Murten, Oberried (Ried) und Jeuß stattzufinden.

Die Ration B r o d beträgt 1 1/2 Schweizergewicht, von einzügig gemahlenem Waizen oder Kernenmehl nnd soll in Laiben von zwei Rationen oder 3 U gut gebaken sein.

1193 Die Kation Fleisch beträgt 3/4 S Schweizergewicht und soll gutes Ochsenfleisch, sein.

Das Heu soll von guter Qualität vom Jahr 1872 sein und ist in Bündeln, und zwar 5800 Kationen à 12 Schweizergewicht und 4200 ,, à 10 ß ' ,, kreuzweise gebunden zu liefern.

Das S t r o h für Bivouaks muß Korn- oder Koggenstroh, troken, sauber, lang und weiß sein, und ist in Bündeln von 208 Schweizergewicht zu liefern.

Die Lieferungsbedingungen können bei den Tit. Kantonskriegskommissariaten in Freiburg una Lausanne oder beim eidg. Oberkriegskommissariat in Bern eingesehen werden, woselbst auch jede weitere Auskunft ertheilt wird.

Angebote für die eine oder andere dieser Lieferungen sind versiegelt m i t d e r Aufschrift ,, E i n g a b e f ü r L i e f e r u n g v o n . . . . f ü r d e n e i dg en. T r u p p e n z u s a m m e n z u g von 1 8 7 3 " bis spätestens den 26. Juli 1873 franko an das eidg. Oberkriegskommissariat in Bern einzusenden.

Bern, den 1.Juli 1873.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung für Weinlieferung.

Von der eidg. Militärverwaltung wird hiemit die Lieferung von circa 133 Saum rothen Wein für den Bedarf des Truppenzusammenzuges der IV. Armeedivision, der in Freiburg und Umgegend vom 25. August bis 10.

September 1873 stattfinden soll, zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Distributionspläze sind Freiburg, Belfaux, Avenches, Murten, Oberried (Ried) und Jeuß.

Die Lieferungsbedingungen können bei den Tit. Kantonskriegskommissariaten in Freiburg und Lausanne oder beim eidg. Oberkriegskommissariat in Bern eingesehen werden, woselbst auch jede weitere Auskunft ertheilt wird.

Die Angebote sind versiegelt mit der Aufschrift ,, E i n g a b e für Lief e r u n g von W e i n f ü r d e n eidg. T r u p p e n z u s a m m e n z u g von 1873" begleitet mit Mustern und der Angabe, ob sie inländisches oder ausländisches Produkt sind, bis spätestens den 26. Juli 1873 franko an das eidg. Oberkriegskommissariat in Bern einzusenden.

B e r n , den 1. Juli 1873.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

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Bekanntmachung.

In Ausführung der Verordnung des schweizerischen Bundesrathes vom U7. Juni 1873 wird die Postverwaltung für die nächste Lehrzeit 100 Lehrlinge für den Postdienst annehmen.

Zu diesen Stellen haben Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichmäßig Zutritt, leztere jedoch nur insoweit, als für geeignete postdienstTiche Verwendung derselben Gelegenheit geboten ist. Die Bewerber müssen mindestens' 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein.

Die Lehrzeit dauert 18 Monate. Das Postdepartement wird diejenigen Bureaux bezeichnen, auf welchen die Lehrzeit durchzumachen ist. während der ersten drei Monate erhält der Lehrling eine Vergütung von Fr. 1. 50 per Tag, für die weitern 9 Monate dagegen, sofern seine Leistungen nnd sein Verhalten befriedigend erfunden worden sind, ein Taggeld von Fr. 2, und endlich für die lezten 6 Monate der Lehrzeit ein solches von Fr. 3.

Am Ende der Lehrzeit findet eine Prüfung statt. Diejenigen Lehrlinge, welche diese Prüfung zur Zufriedenheit bestanden, haben sodann Zutritt zu allen vakanten. Poststellen und werden während des nächsten Jahres, sofern sie noch keine feste Anstellung erhalten, als Gehilfen mit einem Taggelde von Fr. 3. 50 bis Fr. 4 verwendet.

Bewerber für die bezeichneten Lehrlingsstellen haben nun bis zum 15. Juli 1873 ihre Anmeldungen schriftlich und portofrei der Kreispostdirektion, in deren Bezirk sie wohnen, einzusenden und dabei ihr Alter, ihren Heimatort und ihren bisherigen Bilduugsgang näher zu bezeichnen, wobei ihnen die Beifügung voa Zeugnissen freigestellt bleibt. Anfällige weitere Auskunft, namentlich über den von den Bewerbern geforderten Bildungsgrad, wird von der Kreispostdirektion ertheilt, welcher der Bewerber sich p e r s ö n l i c h vorzustellen hat, insofern dieselbe nicht ein Postbureau zur persönlichen Präsentation speziell bezeichnet. Die Bewerber werden alsdann von der betreffenden Kreispostdirektion im Laufe des Monats August zu einer Vorprüfung eingeladen werden, so weit die Unmöglichkeit ihrer Zulassung wegen körperlicher Beschaffenheit oder ganz ungenügenden Bildungsgrades nicht von vornherein erhellt.

B e r n , den 27. Juni 1873.

Das schTreiz. Postdepartement.

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Conkurrènz-Ausschreibung für

ein Handbuch für Kanonier-Unteroffiziere und Kanoniere der schweizerischen Artillerie.

Das eidgenössische Militärdepartement beabsichtigt, behufs Erstellung eines Handbuches für Unteroffiziere und Kanoniere, den Weg der öffentlichen Conkurrenz-Ausschreibung zu wählen.

Dieses Handbuch soll in möglichst gedrängter Form und Sprache einsn Auszug aus den derzeit bestehenden ßeglementen, Vorschriften und Ordcnnanzen bieten und in folgende Capitel zerfallen : 1. Grundzüge der Organisation der. schweizerischen Armee, speziell der Artillerie. Bestand der taktischen Einheiten an Offizieren, Mannschaft und Pferden. Zweck und Organisation der Parks.

2. Innerer Dienst. Pflichten der versóhiedenen Grade. Kriegsartikel.

3. Wachtdienst.

4. Soldatenschule.

5. Compagnieschule.

6. Kenntniß der Feuerwaffen und blanken Waffen. Zerlegen und zusammensetzen derselben und deren Unterhaltung. Besorgung des Ledorzeugs.

7. Kenntniß der Geschützrohre, Laffeten und übrigen Kriegsfuhrwerl«) des Pnlvers, der Geschoße nnd übrigen Munitionsgegenstände.

8. Ausrüstung der Laffeten und Kriegsfuhrwerke. Packung der Munition aller Art.

9. Schießtheorie. Behandlung der Geschütze vor, während und nach dsm Feuern. Schußtafeln und Andeutungen über deren Gebranch. Daten über Wirkung der Geschütze und Geschoße. Notiz über das Schätzen der Distanzen.

10. Bedienung der verschiedenen Geschütze, inclusive Lastenbewegungen und Herstellungsarbeiten. Parkdienst.

11. Zugsschule nnd Batterieschule.

12. Felddienst der Attillerie. Verhalten bei der Mobilmachung, auf dsm Marsche, im Quartier und im Bivouak. Verhalten bei Eisenbahntransporten. Kurze Notiz über Geschützplacirung und das Verhalten der Artillerie im Gefecht, namentlich hinsichtlich des Benehmens des Geschützchefs.

Bundesblatt. Jahrg. XXV. Bd. H.

85

1196 13. Kurzer Abriß des Batteriebaues, der Aufstellung und Bedienung der Geschütze in Verschanzungen.

14. Maße und Gewichte. Metrisches System. Réduction des schweizeri- ' sehen Maßes und Gewichtes in metrisches.

Die Arbeiten sind nicht mit der Unterschrift des Verfassers zu versehen, sondern mit einem Motto.

Gleichzeitig wird der Name des Autors, welcher dem Motto entspricht, in einem versiegelten Briefe angegeben, der erst geöffnet wird, wenn die Artillerie-Kommission die Arbeiten geprüft und sich geeinigt hat, welche derselben prämirt werden'soll.

Die Arbeiten sollen in möglichst leserlicher Schrift geschrieben sein und Alles vermieden werden, woran der Verfasser erkannt werden könnte.

Zeichnungen in kleinem Maßstabe können zur Verdeutlichung des Textes beigegeben werden.

Für die von der Artillerie-Commission als preiswürdig erkannte Arbeit wird eine Prämie von Franken eintausend und zweihundert ausgesezt, oder nach Gutfinden der Artillerie-Commission diese Summe eventuell auf die zwei besten der eingelieferten Arbeiten angemessen vertheilt.

Das Eintreffen der Arbeiten, welche an die Kanzlei des-eidg. Militärdepartements zu richten sind, wird in der Artilleriezeitung bekannt gemacht, ebenso seiner Zeit die Entscheidung der Artillerie-Commission in Betreff der Prämirung der verschiedenen Arbeiten.

Als leztei- Eingabetermin für diese Arbeiten gilt der 31. Dezember 1873.

B e r n , den 18. April 1873.

Das eidg. Militärdepartement: Welti.

Im Gendarmeriekorps in Neuenburg sind mehrere vakante Stellen sofort wieder zu besezen. Täglicher Sold Fr. 3. 25, ein Anzug jährlich, Domizilveränderung wird extra vergütet, Wohnung und Kost in der Kaserne.

Hierum kann sich jeder Schweizerbürger im Alter von 25 bis 35 Jahren, der der französischen und deutschen Sprache mächtig, gute Moralitäts- und Gesundheitszeugnisse besitzt und 5' 6" oder 1,70 Meter noch ist, bewerben.

Sich zu wenden an den Gendarmerie-Kommandanten in Nenenburg.

[H 734 N]

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und auss<3r dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) P o s t b ü r e a u d i e n e r in G e n f . Anmeldung bis zum 1. August 1873 bei der Kreispostdirektion Genf.

2) Posthalter in S c h ö f l i s d o r f (Zürich). Anmeldung bis zum 1. August 1873 bei der Kreispostdirektion Zürich.

3) P o s t a b l a g e h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in Pully (Waadt). Anmeldung bis zum 1. August 1873 bei der Kreispostdirektion Lausanne.

4) P o s t k o m m i s in Basel. Anmeldung bis zum 1. August 1873 bei der Kreispostdirektion Basel.

5) T e l e g r a p h i s t in B a a r (Zug). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. August 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

6) T e l e g r a p h i s t in O b e r d o r f (Solothurn). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. .August 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

7) T e i e g r a p h i s t in Lausanne.

, ., , ,, - , T , * Jahresbesoldung nach Maßgabe 8) n ,,Freiburg.

des Bundesgesezes vom 29. Januar 9) ,, ,, N e u e n b u r g . 1863. Anmeldung bis zum 5. Au11) ,,Zürich.

gust 1873 bei den betreffenden 10) [ [ St. Gallen.

Telegraphen-Inspektionen.

1) B r i e f t r ä g e r in Genf. Anmeldung bis zum 25. Juli 1873 bei der Kreispostdirektion Genf.

2) P o s t a b l a g e h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in W i d n a u * ) (St. Gallen).

Anmeldung bis zum 25. Juli 1873 bei der Kreispostdirektion St. Gallen.

3) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in St. U r s a n n e (Bern). Anmeldung bis zum 25. Juli 1873 bei der Kreispostdirektion Neuenburg.

4) T e l e g r a p h i s t in M a t t w e i l (Thurgau). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. Juli 1873 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

*) Nicht " W a r t a u .

1198 5) Telegraphist in U l r i c h e n (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst T)epeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. Juli 1873 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

6) E i n n e h m e r bei der Nebenzollstätte M a d o n n a di P o n t e bei Bris-, sago (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 400 nebst 4 °/,, Provision auf den Roheinnahmen. Anmeldung bis zum 31. Juli 1873 bei der Zolldirektion in Lugano.

7) E i n n e h m e r der Nebenzollstätte Scareglia (Tessin). Jahresbesoldnng Fr. 250 und 8°/,, Provision auf den Solleinnahmen. Anmeldung bis zum 31. Juli 1873 bei der Zolldirektion in Lugano.

.8) T e l e g r a p h i st in Z ü r i c h . Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 29. Januar 1863. Anmeldung bis zum 22. Juli 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in-Zürich.

9) Zweiter Gehülfe auf dem Materialbüreau der Telegraphendirektion Bern. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 29. Januar 1863. Anmeldung bis zum 29. Juli 1873 bei der Telegraphen direktion in Bern.

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19.07.1873

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