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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 31. Januar 1873.)

Die französische Gesandtschaft bei der Schweiz. Eidgenossenschaft hat unterm 24. dies das Gesuch an den Bundesrath gerichtet, ihr zuhanden des Ministeriums für Akerbau und Handel die in der Schweiz bestehenden Geseze und Verordnungen über Benuzung der M i n e r a l q u e l l e n zu verschaffen.

Diesem Gesuche entsprechend, beschloss der Bundesrath, an sämmtliche Kantonsregierungen das nachstehende Kreisschreiben zu richten : ,,Tit.!

,,Die französische Gesandtschaft ersucht im Auftrage des Handelsministeriums um gefällige Mittheilung derjenigen Geseze und Réglemente, welche in Beziehung auf die Mineralwasser in den schweizerischen Kantonen erlassen sein mögen.

,,Indem wir Sie ersuchen, uns Ihre diesfälligen Vorschriften in e i n e m Exemplare mittheilen oder sofern darüber gesezlich nichts verfügt, ist, uns davon benachrichtigen zu wollen, benuzen wir den Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in den Schuz des Allmächtigen zu empfehlen."

Mit Schreiben vom 27. d. Mts. hat der schweizerische Schulrath dem Bundesrathe die Anzeige gemacht, dass Hr. Dr. Behn-Eschenburg, von Stralsund, seit 1855 Professor für englische Literatur am eidg. Polytechnikum, am 23. Januar gestorben sei.

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(Vom 3. Februar 1873.)

Der Bundesrath hat dem von seinem Postdepartement ihm vorgelegten Entwurf zu einem neuen E x t r a p o s t r e g l e m e n t , welches dasjenige vom 26. April 1872 *) ersezen soll, die Genehmigung ertheilt.

Das Postdepartemcnt ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung des Kantons Unterwaiden ob dem Wald einen Vertrag über Errichtung eines Telegraphenbüreaus in K e r n s abzuscliessen.

(Vom 5. Februar 1873.)

Hinsichtlich der Viehausstellung in Wien und mit Rüksicht auf die Beschikung derselben von Seite der Schweiz hat der Bundesrath beschlossen : 1. Die Wiener Ausstellung wird schweizerischerseits mit Rindvieh nur in dem Falle beschikt, als spätestens bis zum 1. März amtlich konstatirt ist, dass sowohl die Stadt Wien und deren Umge.

bung, als auch der Weg dahin völlig seuchenfrei sind.

2. Die Versicherung des auszustellenden Viehes wird zur Hälfte von der Bundeskasse, zur Hälfte von den betreffenden Kantonen übernommen, unter folgenden näheren Bestimmungen: 1) Die Versicherung beschränkt sich auf höchstens 25 Stüke, welche ungefähr zur Hälfte dem Flekvieh- und zur Hälfte dem Braunviehstamme angehören sollen.

2) Die Einschäzung der auszustellenden Thiere wird durch Experte vorgenommen, welche zugleich die Auswahl derselben besorgen. Das zulässige Maximum der Versicherung beträgt Fr. 1000 für ein Stük.

3) Die Versicherung bezieht sich auf allen und jeden Schaden, welcher die Thiere vom Tage ihrer Abreise von R o m a n s h o r n an bis zum lezten Tage der Ausstellung, resp. 10. Juni betrifft; für einen weitern Aufenthalt in Wien oder für eine Rükreise der Thiere wird dagegen keine Versicherung geleistet.

*) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band X, Seite 776.

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4) Die Kosten der Einschäzung übernimmt der Bund ganz, die Leistung der Entschädigung im Schadenfalle zur Hälfte. Die andere Hälfte trägt der Kanton, in welchem der Aussteller wohnt.

5) Die Schadenermittlung geschieht durch das schweizerische Generalkommissariat, und die Entschädigung ist innerhalb vier Wochen, nachdem der Schaden ermittelt worden, an den Betroffeiîen zu leisten.

3. Von den vorstehenden Bestimmungen über die Versicherung des Ausstellungsviehes macht das Generalkommissariat durch .Kreisschreiben sofort allen Angemeldeten Anzeige.

Der Bundesrath hat die Frist für den Beginn der Erdarbeitcn an der Eisenbahn F r e i b u r g - P a y e r n e und für Leistung des Finanzausweises bis zum 19. Oktober d. J. verlängert.

Der Bundesrath ermächtigte sein Postdepartement zum Abschluss von Verträgen mit den Regierungen der Kantone Luzern, Unterwaiden ob dem Wald und Basel-Landschaft wegen Erstellung von Telegraphenbüreaux in L u t h e r n , S ä c h s e l n und B r e t z w y l .

(Vom 7. Februar 1873.)

Herr Georg Seh l a t t e r , von St. Gallen, seit 1867 schweizerischer VizekQnsul in Genua, hat vom Bundesrathe, infolge eingegebeuer Demission, die Entlassung von seiner Stelle erhalten, unter Verdankung der geleisteten Dienste.

Das Postdepartement hat vom Bundesrathe die Ermächtigung erhalten, mit der Regierung des Kantons Zug wegen Errichtung eines Telegraphenbureaus in O b e r ä g e r i einen Vertrag auf Grundlage der modißzirten Verordnung vom 6. August 1862 abzuschliessen.

235 Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 3. Februar 1873) als Direktor des internationalen Telegraphenbüreaus in Bern : Hr. Charles Louis C u r eh o d, gegenwärtig Direktor der französischen Gesellschaft des transatlantischen Cabels ; *) ,, Telegraphist in Chaux-de-Fonds : Hr. Ulrich MWier, von Gully (Waadt) , Telegraphenaspirant, in Chaux-de-Fonds 5 ,, ,, ,, Menziken : " ,, Robert M e r z , Postaspirant, von und in Menziken(Aargau) ; (am 7. Februar 1873) ,, Direktor des eidg. statistischen Bureaus: Hr. Job. Jakob K u m m e r , Regierungsrath, von Höchstetten, in Bern ; ,, Quartiermeister des Scharfschüa.enbataillons Nr. 16: ,, Bernhard B e c k e r , Oberlieutenant, in Glarus.

,, Postbüreau-Chef in Chur: Hr. Rudolf Kunz, von Fläsch (Graubünden), derzeit Kommis beim Hauptpostbureau Chur; ,, Postkommis in Chur : ,, Stephan V o n e s c h e n , Postaspirant, von und in Chur; ,, Posthalter in Lausen : ,, Samuel P fa ff, von Liestal, Eisenbahnstationseinnehmer inLausen (Basel-Landschaft) ; ,, Telegraphist in Bellelay : B Louis M o n ni n, von Bellelay (Bern), Posthalter daselbst.

*) Herr Curchod wurde vom Bundesrathe am 13. Juni 1857 zum Direktor der schweizerischen Telegraphen und am 2. Oktober 1868 zum Direktor des internationalen Telegraphenbureaus ernannt, welch.' leztere Stelle er bis zum 31. Dezember 1869 bekleidete.

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