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Uebersicht des

Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 31. Oktober 1873.

Kanton.

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Lungenseuche. Maul- u. Klauenseuche.

Ställe.

Ställe. "Weiden.

-- 1 -- .'Zürich .

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-- 20 -- Bern .

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-- -- -- Luzern .

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-- -- -- Uri 3 fëchwyz -- -- -- Unterwaiden ob dem Wald nid -- 5 -- n i> -n -- -- -- Glarus .

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_ _ _ _ _ :Zug . . . .

-[ Freiburg 7 ·Solothurn -- -- -- Basel-Stadt -- -- -- Basel Landschaft __ _ Schaffhausen .

, -- -- -- Appenzell A. Rh. .

-- -- -- Appenzell I. Rh.

-- -- -- St. Gallen 2 Graubünden .

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-\ Aargau .

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-- · -- -- Thurgau -- --.

-- Tessin .

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2 2 -^ Waadt .

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-- 3 -- Wallis .

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-- 25 -- Neuenburg -- . -- -- Genf .

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Zahl der infizirten Ställe u. Weiden (soweit solche bekannt ist) auf 31. Oktober 1873 3 3 auf 16. Oktober 1873 Yerminderung

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69 107 38

-- 3 3

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Bemerkungen.

Neue Erkrankungen an L u n g e n s e u c h e haben stattgefundenin der f r e i b u r g i s c h e n Gemeinde G r o ß - G u s c h e l m u t h , und zwar, wie vorauszusehen war, unter dem nämlichen Vieh, welchesschon in den frühern Berichten als verdächtig signalisirt wurde und welches mit einer seuchekranken Kuh in demselben Stalle gestanden hat. Die successive Abschlachtung der fraglichen 25 Stüke im Werthe von 15,000 Fr. hat begonnen, und es sind weitere Berichte darüber zu gewärtigen. Bezüglich der andern 2 Fälle im Kanton W a a d t enthält der dortseitige Bericht keine nähern Angaben.

Die Maul- und K l a u e n s e u c h e kommt nur noch in 10 Kantonen und auch dort der Mehrzahl nach nur in vereinzelten Fällen vor. Alleinige Ausnahme hievon machen die Kantone Bern, Graubünden und Neuenburg. Neu ausgebrochen ist die Seuche im Kanton Bern in 18 Ställen, dagegen erloschen in 24 Ställen.

Im Kanton Graubünden ist dieselbe bis auf eine einzige Gemeinde zurükgetreten, während sie in der neuenburgischen Gemeinde Lignières um etwas zugenommen hat. Hier scheint indessen die Seuche nicht jenen milden Verlauf zu haben wie anderwärts,indem bereits eine gewisse Anzahl von den bisher erkrankten 170 Viehstüken abgethan werden mußten.

In Bezug auf andere Thierkrankheiten sind folgende Fälle zur Anzeige gelangt: Roz. Milzbrand. Hundswuth.

von Zürich . . . .

l Fall.

l Fall.

-- ,, Bern .

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1 ,, -- 2 Fälle.

,, Neuenburg . . -- 2 Fälle -- ,, Luzern . . . l ,, -- -- ,, Aargau . l ,, -- Im Fernern maßten wegen Rozverdacht in Winterthur 22 Pferde mit Stallbann belegt werden.

Laut neuester Mittheilung des k. k. Ministeriums des Innern herrscht gegenwärtig die R i n d e r p e s t in 22 Ortschaften O e s terrei eh s, von denen besonders hervorzuheben ist die Ortschaft Obert r u m in Salzburg.

In den Ländern der u n g a r i s c h e n Krone ist eine wesentliche Aenderung im dortigen Stande der Rinderpest nicht eingetreten.

Im Ganzen herrscht hier die Seuche in 82 Ortschaften.

22£ Die eidg. Verordnung betreffend Maßregeln zur Tilgung der Maul- und Klauenseuche schreibt vor, daß die von den Kantonsregierungen dem Departement des Innern je am i. und 16. eines Monats zu erstattenden Berichte über den Stand und Gang der Seuche, auch die zur Kenntniß gekommenen Uebertretungen dieser Verordnung und die deßhalb verhängten Strafen enthalten sollen.

Von Seite einer Kantonsregierung ist nun dem Departement nachträglich das Verzeichniß der Strafurtheile mitgetheilt worden,, welche sich auf eine Uebertretung der eidg. oder kantonalen Gesezesbestimmungen .über den Vieh verkehr in Seuchezeiten beziehen und welche seit dem Inkrafttreten jener Verordnung bis jezt von den betreffenden Gerichtsbehörden gefällt wurden.

Es führt dies zu der Annahme, daß die Zahl der in der übrigen Schweiz bisher erfolgten derartigen Strafurtheile eine viel größere sein muß, als solche hierseits bekannt ist. Die Kantonsregierungen werden daher auf jene Vorschrift aufmerksam gemacht, indem das Departement Werth darauf legt, in gewissen Fällen zu erfahren, ob und wie Uebertretungen der eidg. Vorschriften über den Viehverkehr von den kantonalen Behörden geahndet werden.

Bern, den 4. November

1873.

Eidg. Departement des Innern.

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Uebersicht des Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 31. Oktober 1873.

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