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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Errichtung einer deutschen Zollabfertigungsstelle auf dem Centralbahnhofe in Basel.

(Vom 27. August 1873.)

Tit. !

Mit Note vom 4. Juli 1. J. brachte die deutsche Gesandtschaft in Bern im Auftrage ihrer Regierung beim Bundesrathe die Errichtung einer deutschen Zollabfertigungsstelle auf dem Bahnhofe der Zentralbahn in Basel in Anregung.

Dieser Schritt war zunächst veranlaßt durch einen Wunsch, welchen das Direktorium der schweizerischen Zentralbahn bei den Verhandlungen mit der General-Direktion der Elsässerbahnen über die Regelung der Betriebsverhältnisse auf der Bahnstreke von Basel bis zur deutschen Grenze und auf dem Bahnhofe der Zentralbahn in Basel ausgesprochen hatte.

Nachdem der Bundesrath seine Einwilligung zu Unterhandlungen ertheilt hatte, trat unter'm 7. August abhin in Basel eine Konferenz zusammen, zu welcher deutscherseits abgeordnet waren die Herren: M e b e s , Generaldirektor der Eisenbahnen, und F a b r i c i u s , Direktor der Zölle, beide in Straß bürg;

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von schweizerischer Seite die Herren: Feiss, eidgen. Oberzolldirektor in Bern, und Fehr, Direktor des I. Zollgebietes in Basel.

Auf den Wunsch des schweizerischen Zolldepartements ließ sich auch die Regierung von Basel, nachdem dieselbe zuvor ihre Zustimmung zu der beabsichtigten Neuerung an den Tag gelegt hatte, bei der Konferenz vertreten, und zwar durch Herrn Rathsherr K ö c h l i n - G e i g y in Basel.

" Das Resultat dieser Verhandlungen war eine gleichen Tags zu Stande gekommene Uebereinkunft, welche wir hiermit Ihrer Genehmigung unterbreiten.

Die Errichtung von gemeinsamen Zollstätten ist nicht neu. Es bestehen solche zur Stunde bereits auf dem badischen Bahnhofe in Basel, ferner in Waldshut, Schaffhausen, Thayngen, Erzingen, St.

Margrethen, Buchs und Konstanz. Wenn nun gleichwohl hiemit zum ersten Male eine solche Uebereinkunft Ihrer Genehmigung unterbreitet wird, so geschieht dies, weil die frühern Vereinbarungen jeweilcn nur die Vollziehung von bereits abgeschlossenen Verträgen waren, während der gegenwärtigen Uebereinkunft kein solcher StaatsvertraeO zu Grunde lies;t.

O Was nun den Inhalt der vorliegenden Uebereinkunft anbetrifft, so beschränkt sich die Befugniß der zu errichtenden deutschen Zollstätte im Zentralbahnhof in Basel für einmal auf die Abfertigung des Reisegepäks, des Eilgutes und der Postgegenstände; dagegen bleibt die Abfertigung der gewöhnlichen Frachtgüter für einmal noch in St. Louis, da die gegenwärtige Ausdehnung des Zentralbahnhofes in Basel nicht gestatten würde, auch diese Abfertigung in' Basel selbst vornehmen zu können.

Diese Abfertigungen finden in gleicher Weise, wie es bei den.

übrigen gemeinsamen Zollstätten der Fall ist, nach den Vorschriften des kontrahirenden auswärtigen Staates statt. Die Eisenbahn von, der Grenze bis zum Bahnhofe wird als deutsche Zollstraße behandelt, und auf dem Bahnhofe selbst, wo die Zentralbahnverwaltung die nöthigen Lokalitäten erstellen und unterhalten wird, üben die deutschen Zollbeamten die ihnen als solche zustehenden Befugnisse, wie auf einer andern deutschen Zollstätte aus; dagegen ist die schweizerische resp. kantonale Staatshoheit ausdrüklich gewahrt.

Die von deutscher Seite beanspruchte völlige Exterritorialität ihrer Beamten mit Bezug auf das eheliche Güterrecht, das Erbrecht, Vormundschaftswesen und das Steuerwesen glaubten die' herwärtigen Abgeordneten der Konsequenzen wegen ablehnen zu sollen, welcher

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Standpunkt namentlich auch vom Vertreter der Regierung von Basel eingenommen worden war. Endlich finden sich im Vertrage noch eine Reihe von Bestimmungen, welche auf ein zwekentsprechendes Zusammenwirken der beidseitigen Zollbeamtungen sich beziehen, welche Bestimmungen durch die bisherige Praxis an die Hand gegeben worden sind.

Ueber die Verhandlungen und die von den Delegirten ausgetauschten Ansichten gibt das darüber aufgenommene Protokoll, das den Akten beigelegt wird, nähern Aufschluß.

Die Errichtung internationaler Zollstätten, wie eine solche durch die vorliegende Uebereinkunft bezwekt wird, trägt in hohem Grade zur Erleichterung und Beschleunigung des Personen- und Waarenverkehrs bei. Statt daß bisher die Abfertigung des Reisendengepäks und der Eilgutwaaren unter zwei Malen, einmal in St. Louis und das andere Mal in Basel vorgenommen werden mußte, kann dies für Reisende und Eilgutwaaren in einem einzigen Aufenthalte abgethan werden, und es wird dadurch der Reisende weniger Umständlichkeiten ausgesezt sein und das verkehrtreibende Publikum seine Eilgutwaaren um so rascher erhalten.

Die bereits an der Nord- und Ostgrenze bestehenden gemeinsamen Zollstätten haben sich vollkommen bewährt, und nach den neuesten Vorgängen sind nun auch günstige Aussichten für die Errichtung gemeinsamer Zollstätten an den wichtigsten Eisenbahnanschlüssen der Süd- und Westgrenze vorhanden.

Wir glauben daher, die vorliegende Uebereinkunft Ihrer Genehmigung empfehlen zu dürfen und damit bei einer allfälligen spätem Verlegung einer deutschen Zollabfertigungsstelle auch für den gewöhnlichen Frachtverkehr nicht eine besondere Vorlage an die Bundesversammlung noth wendig wird, beantragen wir Ihnen nachstehenden Beschluß.

B e r n , den 27. August 1873.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsi'dent:

Ceresole.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

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(Entwurf)

Bundesbeschlnss betreffend

die Errichtung einer deutschen Zollabfertigungsstelle auf dem Zentralbahnhofe in Basel.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 27. August 1873, beschließt: 1. Der vorliegenden Uebereinkunft, betreffend die Errichtung einer deutschen Zollabfertigungstelle auf dem Zentralbahnhofe in Basel zur zollamtlichen Abfertigung von Reisendengepäk, Eilgut und Postgüter, wird die Genehmigung ertheilt.

2. Der Bundesrath wird ermächtigt, im Falle weiterer Verständigung obige Uebereinkunft auch auf die zollamtliche Abfertiguug der gewöhnlichen Frachtgüter auszudehnen.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Errichtung einer deutschen Zollabfertigungsstelle auf dem Centralbahnhofe in Basel. (Vom 27. August 1873.)

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20.09.1873

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