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Inserate.

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Bekanntmachung.

Internationale Ausstellung von 1874 in Kensington, London.

Vierte Serie jährlicher internationaler Ausstellungen von ausgewählten Werken der schönen Künste, der Gewerbe und neuerer wissenschaftlicher Erfindungen und Entdeckungen.

Unter der Direktion der Kommission für die Ausstellung von 1851.

Auszug aus dem allgemeinen Reglement.

Die Ausstellung wird am 6. April 1874 eröffnet und am 3l. Oktober geschlossen.

Ueber die Zulassung der Erzeugnisse wird in London vom Direktionskomite entschieden. Es dürfen dieselben nicht früher schon in London aus gestellt gewesen sein.

Sie müssen franko London in die Ausstellungsräumlichkeiten, und zwar zu den speziell für jede Serie festgesezten Terminen geliefert werden.

Es werden den Ausstellern keine Preise zuerkannt, wohl aber eine ihre Zulassung beurkundende Medaille eingehandigt.

Die Preise der zum Verkauf bestimmten Gegenstände sollen, wenn möglich, angegeben sein. Die Gegenstände können erst nach Schluß der Ausstellung ausgeliefert werden.

Besondere Bestimmungen regeln die von ausländischen Regierungen.

veranstalteten Gruppen-Ausstellungen.

6&2 Die Ausstellung umfaßt: I. Abtheilnng. -- Schöne Künste.

Klasse i. Malerei aller Art, in Oel, Wasserfarben, Fresco, Wachs, Email,, und in Glas; Mosaik; Zeichnungen aller Art.

,, 2. Bildhauerei; Modellir-, Ciselir- und getriebene Arbeiten aus jedwelchem Material.

,, 3. Gravüren ; Lithographien, Photographien als Kunstwerke, sofern sie in den lezten zwölf Monaten vollendet worden.

,, 4. Architektonische Pläne und Zeichnungen, Photographien fertiger Bauwerke. Studien oder Restaurirungen besthehender Bauwerke und Modelle.

,, ö. Gewirkte Tapeten, Teppiche, Stickereien, Shawls, Spitzen, nicht in ihrer Eigenschaft als Manufakturen ausgestellt, sondern ab Kunsterzeugnisse, in Bezug sowohl auf Zeichnung als auf Farbe, ,, 6. Entwürfe (Dessins) zu dekorativen Zwecken aller Art.

,, 7. Kopien, d. h. Nachahmungen in Originalgröße antiker oder mittelalterlicher Gemälde, welche vor 1556 gemalt sind. Nachahmungen von Mosaik und Email, in Gyps oder künstlichem, Elfenbein. Elektrotypen antiker Kunstwerke. .

Bezüglich dieses Theils der Ausstellung schreibt das Reglement vor, daß kein Künstler mehr als drei Werke in jeder Kategorie ausstellen darf,, mit Vorbehalt gewisser namentlich angeführter Ausnahmefälle. Die vom Auslande' eingesandten Kunstwerke können von einem Znlassungszeugniß.

Seitens einer Regierung oder einer Akademie begleitet sein.

Die Sendungen für diese Abtheilung sind in Kensington abzuliefern : vor dem 24. März Malerei.

,, ,, 2ö. ,, Bildhauerei.

,, n 2. _ ,, . Gravüren, Photographie und gewirkte Tapeten.

,, ,, 27; n die übrigen Erzeugnisse.

Außerdem ist die Ausstellung architektonischer Zeichnungen in Aussicht genommen. lieber die bezüglichen speziellen Bestimmungen gibt da& unterzeichnete Departement auf Verlangen nähern Aufschluß. Schlußtermin, für die Einsendung dieser Zeichnungen : 5. März.

u. Abtheilung. -- Gewerbe.

Die gewerbliche Abtheilung der Ausstellung umfaßt: Klasse 8. Alt- und neumodische, mit der Hand oder der Maschine hergestellte Spitzen.

,, 9. Zeichnungen von bürgerlichen Bauwerken.

10. Heizvorrichtungen.

B ,, 11. Die Lederindustrie im Allgemeinen, Sattlerarbeiten Inbegriffen.

,, 12. Der alte und moderne Büchereinband.

,, 14. Fremde Weine, in den Kellern der Royal Albert Hall.

Diese Klassen umfassen die verarbeiteten Rohstoffe, die erstellten Erzeugnisse und
die Maschinen. Räume und Glaskästen werden kostenfrei abgegeben ; werden die Glaskästen aber von den Ausstellern geliefert, BÖ müssen sie den Bestimmungen des Reglements entsprechen. Das für die Maschinen

653 benöthigte Wasser, Dampf oder Gas wird anf Kosten des Ausstellers zu einem von der Kommission festgestellten Tarif geliefert.

Schlußtermine für die Einlieferung : 10. Februar für die 8. Klasse.

17.

,, ,, ,, 10.

n 6. März ,, ,, 11. ' ,, 7. ,, ,, ,, 12.

,, Ueber die 14. Klasse wird später bestimmt werden.

III Abtheilung-. -- Entdeckungen und Erfindungen.

Neuere wissenschaftliche Erfindungen und Entdeckungen, welche das.

Komite für wichtig genug halten könnte, um sie vorher auszustellen, ehe die Reihe zur Ausstellung an die Industrieklasse, zu welcher sie gehören, kommt.

Der Schlußtermin zur Annahme ist auf den 11. März festgesetzt.

Zu allen weitern Aufschlüssen an Ausstellungslustige ist das Departement gerne bereit.

B e r n , den 10. September 1873. Eidg. Eisenbahn- nnd Handelsdepartement.

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Bekanntmachung.

Die Heimathörigkeit nachstehender Personen, für welche die Todscheine eingesandt wurden, ist zu ermitteln, nemlich: 1) Für Clemens Sacher?, geboren zu Zurgen? den 15. Oktober 1821, unverheiratet, gew. Soldat beim niederländisch-indischen Heere, gestorben am 6. März 1873 auf der Java-See.

2) Für Eduard S c h u s t e r ? , geboren den 23. Mai 1831 zu Zürich?, unverheiratet, gew. Soldat in niederländisch-indischen Diensten, gestorben am 3. Juli 1873 anf dem Meere.

8) Für Battista B o n e t t i , gebürtig ans Samco (Tessin) ?. gew. Kaminfeger, Sohn der in Cevio (Tessin) wohnhaften Johanna Maria Bonetti, gestorben am 15. Juni 1873 zu .Rotterdam im Alter von 17 Jahren nnd 8 Monaten.

Es wird daher zur Erreichung des oben angegebenen Zwekes die ge fällige Mitwirkung der Staatskanzleien der Kantone, so wie der Polizei- nnd Gemeindsbehörden hiemit höflichst angesprochen.

Bern, den 12. September 1873.

Die Schweiz. Bundeskanzler

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachung.

In

Bundesblatt

Dans

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In

Foglio federale

Jahr

1873

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.09.1873

Date Data Seite

651-653

Page Pagina Ref. No

10 007 847

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