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Schweizerisches Bundesblatt.

XXV. Jahrgang. II.

Nr. 33.

19. Juli 1873.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrükungsge bu hr per Zeile 15 Bp.--Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druk und Expedition der Stämpflischen Buchdrukerei in Bern.

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Bericht des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung betreffend die Leistungen und Hilfsmittel des eidgenössischen statistischen Bureaus.

(Vom 2. Juli 1873.)

Tit.!

Die Bundesversammlung hat bei Berathung dos Budget für das Jahr 1873 unterm 21. Dezember vergangenen Jahres beschlossen: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, darüber zu berichten, auf welche Weise die Leistungen des eidg. statistischen Bureaus in ein richtiges Verhältniß zu den auf dasselbe verwendeten Mitteln gebracht werden können."

Es ist nun ein offenes Geheimniß, daß, wenn auch der genannte Beschluß selbst keine Personen nennt, er doch, zumal in diesem Zeitpunkte, hauptsächlich auf Personal Veränderungen abzielte. Nachdem nun Herr Wirth seine Demission eingereicht und unter Verdankung der geleisteten Dienste erhalten, und nachdem noch verschiedene andere Personalveränderungen vor sich gegangen, könnte es scheinen, man dürfe diese Frage jezt fallen lassen.

Der Bundesrath ist aber weit entfernt, nunmehr die Angelegenheit als erledigt anzusehen. Nicht die Leistungen einzelner beBundesblatt. Jahrg. XXY. Bd. II.

77

1068 stimmtet- Personen während der Zeit ihrer Wirksamkeit im statistischen Bureau, sondern die Leistungen des eidg. statistischen Bureaus überhaupt während der ganzen Zeit seines Bestandes sind Gegenstand der Untersuchung. Wir müssen die Frage namentlich deßhalb in dieser Ausdehnung auffassen, weil, wenn auch in etwas anderer Passung, von Anfang an, welche Personen auch am statistischen Bureau wirken mochten, ähnliche Bemerkungen gemacht worden sind. Und es ist gerade dieser Umstand ein Beweis, daß die Uebelstände, wenn, solche vorhanden sind, nicht von gewissen Personen allein herrühren, auch nicht mit der Beseitigung dieser Personen entfernt sein können. Es muß für Jeden, welcher sich für die Statistik, für Jeden, welcher sich für die eidgenössische Verwaltung überhaupt interessili, von Interesse sein, zu erfahren, woher es komme, daß ein Zweig der Verwaltung, an dessen Spize dazu Männer von nicht zu bestreitender Thätigkeit und Fähigkeit stunden, zum so bevorzugten Gegenstand der Kritik werden konnte, und ob denn keine Aussicht vorhanden sei auf Herbeiführunganderer Verhältnisse. Man wird es daher dem Bundesrathe nicht verargen, wenn er bei Beantwortung der ihm gestellten Frage etwa* weiter ausholt, als dies bei andern vereinzelt dastehenden Postulaten der Fall zu sein pflegt.

I. Geschichtlicher Rükblik.

Als die durch die neue Bundesverfassung ins Leben gerufene Bundesadministration auch die Statistik in ihr Programm aufnahm, hatten andere Länder, welche seit Jahrzehnden statistische Bureaus besaßen (Preußen seit 1805, Bayern seit 1813, Württemberg seit 1820, die Niederlande seit 1826, Oesterreich seit 1828, Dänemark seit 1833 etc.), bereits einen bedeutenden Vorsprung gewonnen durch Arbeiten, welche nur fortgesezt und^^eiter ausgebeutet zu werden brauchten, und noch mehr durch Erfanrurigen und Versuche, welche bei uns erst noch zu machen waren. Selbst die schweizerischen Volkszählungen sind erst seit 1850 statistiscli verwerthbar, indem die frühern Zahlungen weder in den verschiedenen Kantonen gleichzeitig, noch gleichmäßig durchgeführt worden waren.

Nicht bloß das. Die Schweiz-war und ist vermöge ihrer politischen Einrichtungen in statistischer Beziehung weit hinter denjenigen Staaten zurük, welche gar keine statistischen Bureaux, aber eine zentralisirte Verwaltung haben. Die scweizerischen Einrichtungen gestatteten vor 1848 statistische Arbeiten über Handels- und Zollverhältnisse; Verwaltungszweige dagegen, welche ganz in den Kreis der kantonalen Souveränetät fallen, boten einer einheitlichen

1069 schweizerischen Bearbeitung fast unübersteigliche Hindernisse; und das ist noch jezt der Fall in all' denjenigen Verwaltungszweigen -- der großen Mehrzahl -- welche Sache der Kantone geblieben sind.

In jedem einigermaßen zivilisirten Staat mit zentraler Verwaltung sind ohne Mitwirkung statistischer Bureaux Aufschlüsse über diesen oder jenen Verwaltungszweig, wie z. B. Schulwesen, Justiz innerhalb weniger Stunden in größerer Vollständigkeit erhältlich, als bei uns ein gesammtes Bureau innert Jahresfrist zusammenzustellen vermag. Die schweizerischen Kantone sind eben nicht den Provinzen eines Landes zu vergleichen, deren Vcrwaltungsresultate einfach addirt werden könnten, sondern ihre Geseze sind ebenso mannigfaltig, ebenso ungleich entwikelt, als alle übrigen Verhältnisse, und darum haben auch diejenigen volkswirtschaftlichen Erscheinungen, welche nicht unmittelbares Erzeugniß der Natur, sondern der Gesezgebung sind, je nach dem von den Gesezen angewandten Maßstab einen verschiedenen Nenmverth.

Wenn also unsere Bundesverwaltung mit andern Ländern in der Statistik wetteifern wollte, so hatte sie nicht bloß als Nach.züglerin unendlich Vieles einzuholen, sondern sie unternahm auch, wie klein auch das Land ist, ein unverhältnismäßig größeres -- allerdings um so interessanteres -- Pensum.

Welches waren nun, bei so ausnahmsweise schwierigen Verhältnissen, die zur Lösung der Aufgabe gebotenen Mittel, sowohl von Seite des Bundes, als auch von Seiten der Kantone, auf deren Organe der Bund in seiner Administration angewiesen ist ?

Es ist schon etwas fatal, daß das Bundesgesez über die Organisation und den Geschäftsgang des Bundesrathes vom IG. Mai 1849 bei Aufzählung der Aufgaben des Departements des Innern (S 24") die ,,Statistik der Schweiz" erst als achten und lezten Gegenstand aufzählt ; noch fataler wäre es, wenn, wie behauptet wird, dieser Artikel einzig dem Departementsvorsteher und Redaktor dieses Gesezes, Herrn Franscini, zulieb aufgenommen worden wäre.. Soviel indessen ist gewiß, daß der unter Vorlegung eines Arbeifspriigramm's und Reglementsentwurfs pro 1851 verlangte bescheidene Kredit von 1000 Franken für die Statistik von der Bundesversammlung verweigert wurde ^und ebenso in den folgenden Jahren bis und mit 1854. Und man kann nicht sagen, daß keine dringende Arbeit vorlag. Es mußte ja
doch die Volkszählung vom März 1850 statistisch verarbeitet werden. Der ausgezeichnete Statistiker, welcher an der Spizc des Departements stand, hatte mit seinen Angestellten für 12 kleinere Kantone, welche zusammen etwa 1 / o der schweizerischen Bevölkerung ausmachen, eine Altersslatistik der männlichen

1070 Bevölkerung und für Basel-Stadt .eine Berufsstatistik ausgearbeitet, -und wollte die ganze Schweiz in dieser Weise bearbeiten,: die Ar-beit mußte wegen mangelnden Kredites aufgegeben werden. Und doch hatte den Nationalrath selbst unterm 3. Dezember 1850 bei Berathung des Dekretes vom 3. Dezember 1850 über die Volks- ; zählung den Bundesrath eingeladen, ,,im Interesse der Militärstatistik eine Zusammenstellung der schweizerischen Bevölkerung vom 20. bis 34., vom 35.--40. und vom 41.--44. Altersjahr nach den Kantonen und mit Unterscheidung von Kantonsbürgern, Niedergelassenen und Aufenthaltern zu veranstalten.a Statt dessen nahm man mit einer Anwendung des in jenen 12 Kantonen gefundenen Verhältnisses auf die ganze Schweiz nach den Grundsäzen der Wahrscheinlichkeit vorlieb. Noch mehr. Am 5. August 1853 beantragte die nationalräthliche Geschäftsprüfungskommission, es solle schon jezt, und die Bundesversammlung beschloß, es solle bei Gelegenheit der Aufnahme neuer Volkszählungen der Bevölkerungsatlas der Schweiz durch folgende Nachweisungen vervollständigt werden : O O O a. Welchen Beruf treiben die in den verschiedenen Kantonen niedergelassenen oder sich aufhaltenden Angehörigen anderer Kantone ?

b. Welche Begangenschaften treiben die in den verschiedenen Kantonen sieh aufhaltenden Angehörlge°n fremder Staaten?

c. Wie hoch beläuft sich die Zahl der im A u s l a n d e niedergelassenen oder sich aufhaltenden Schweizer; in welchen Staaten sind dieselben niedergelassen und w e l c h e n B e r u f üben sie aus?

Welch ein Gegensaz zwischen den finanziellen Hilfsmitteln und den Anforderungen, welche sogar die Leistungsfähigkeit der bestdotirten statistischen Bureaux übersteigen !

Der unverdrossene Statistiker that aber sein Möglichstes, obschon er sich sagen mußte (s. Geschäftsbericht pro 1854), daß seine Arbeiten von der Presse und ,,anderweitig" unbeachtet bleiben.

Es erschien 1851 der I. Band der ,,Beiträge zur Statistik der schweizerischen Eidgenossenschaft"', enthaltend das Ergcbniß der schweizerischen Volkszählung nach Einwohnerzahl, Konfession, Niederlassung; 1854 der IT. Band: behandelnd dere^i Herkunft, die Geld- und Mannschaftsskala, Postwesen, Zollwesen, Auswanderung, ,,Alter. Um aber eine fortlaufende Kenntniß des Standes der Bevölkerung zu sichern, wurden schon im Juli 1852 die Kantone
ersucht, die Bevölkerungsbewegung (Geburten, Ehen, Sterbefälle) all-jährlich mitzutheilen, die meisten Kantone mit Erfolg. Auch legte das Departement den Kantonen den Inhalt ihrer bei Anlaß der

1071 eidgenössischen Untersuchung von 1843--44 gemachten Mittheihingen über die Vertheilung des Flächenraums nach den hauptsächlichsten K u 11 u r a r t e n vor und verlangte von ihnen möglichste Ausfüllung der mehr oder weniger beträchtlichen Luken, unter Benuzung allfälliger seither erhaltenen Aufklärungen. In dieser Beziehung fielen die Leistungen der Kantone sehr ungleich aus (s. Bericht für 1854). Das veranlaßte die nationalräthliche Kommission zur Prüfung des Geschäftsberichts- pro 1854 (d. d. 29. Mai 1855) zu folgender Auslassung : ,,Je mehr man von Seiten der K a n t o n e den Bestrebungen der Bundesbehörde für Erstellung einer m ö g l i c h s t v o l l s t ä n d i g e n N a t i o n a l s t a t i s t i k Vorschub leisten würde, desto umfassender und treuer würden die Resultate sein,/ und desto besser würde allmälig auch in unserm O Lande die Anordnung regelmäßiger statistischer Forschungen und Mittheilungen gewürdigt. Es d ü r f t e n a c h g e r a d e , z u m a l bei f o r t w ä h r e n d e r Gleichgültigkeit und Unwillfährigkeit, mit welchen Gesuche um Mittheilung statistis c h e r A n g a b e n im S c h ö ß e m a n c h e r Kantonalbehörden b e h a n d e l t w e r d e n , sehr in Frage k o m m e n , ob n i c h t v o n B u n d e s w e g e n "wirksamere Massregeln z u Erzielung z u v e r l ä s s i g e r s t a t i s t i s c h e r E r h e b u n g e n erg r i f f e n w e r d e n sollen.a Das Eis schien gebrochen. Bereits hatte die Bundesversammlung einen Kredit von Fr. 1000 pro 1855 bewilligt, welchem im Laufe des Jahres ein Nachkredit von Fr. 2000 folgte. In den 5 Jahren 1855 bis und mit 1859 konnte das Departement des Innern auf einem besondern Rechnungsposten ,,Statistik" ein Ausgeben von durchschnittlich Fr. 2600 per Jahr vorzeigen.

Es erschien daher 1855 der III. Band der ,,Beiträge", behandelnd : den Boden, seine Kulturarten und Erzeugnisse und deren Verbrauch, 1857 der IV. Band, behandelnd die Bevölkerungsbewegung und die Mortalität in einer Anzahl von Kantonen; 1858 der V. Band über den ,,Handel der Schweiz.a Der literarische Nachlaß des unterdessen verstorbenen Herrn Bundesrath Franscini wurde zufolge Beschluß der Bundesversammlung vom 30. Juli 1857 um Fr. 30,000 acquirirt.

Nachdem dieser Akt der Pietät vollzogen war, wurde die Stimmung wieder ungünstiger.

In der Bundesversammlung
finden die renitenten Kantone Fürsprache. Nachdem die ständeräthliche Kommission zur Prüfung des Geschäftsberichts für 1857 die Mitbetheiligung bei statistischen Kongressen als ein Mittel zu Vergleichungen, welche der Statistik erst ihren

1072 Werth geben, lobend erwähnt, fährt sie also fort: ,,Wir können es deßhalb nur billigen, wenn auf dem von Franscini angebahnten Wege, namentlich im Gebiete der vergleichenden Statistik, mit Maß und Ziel vorwärts geschritten wird, wobei wir uns lediglich die Bemerkung erlauben, daß es passend sein dürfte, die K a n t on sregierungen n i c h t a l l z u v i e l d u r c h F r a g e n zu belästigen, s o n d e r n das nöthige Material lieber sich in mehr direkter Art -zu v e r s c h a f f e n , w e n n leztcres ,,auch mit einigen Kosten b e g l e i t e t sein sollte."

Wie schade, daß nicht schon damals ein prinzipieller Beschluß über diese Frage provozirt wurde ! Man hätte dann nicht ein Duzend Jahre lang die Meinung groß gezogen, der Bund solle den Kantonen puncto Statistik möglichst wenig zumuthen, und es könnte das statistische Bureau mit Leichtigkeit durch Korrespondenz oder Reisen sich ein Material beschaffen, dessen Sammlung, auf 25 Kantonsregierungen und deren Administration vertheilt, für diese eine zu schwere Bürde sein soll.

Bei Berathung des Budget pro 1859 wurde beschlossen, ,,der Bundesrath werde eingeladen, der Bundesversammlung einen gutachtlichen Vorschlag über die Frage zu hinterbringen, ob und auf welche Weise von Bundeswegen zur Begründung und Weiterbildung einer schweizerischen Nationalstatistik Fürsorge getroffen werden kann."

Dieser Beschluß mußte, -- das Departement des Innern hatte einen neuen Chef und zu den ohnehin vermehrten Geschäften nun auch das Bauwesen erhalten -- im Jahr 1859 erneuert werden.

Die Motivirung des Beschlusses enthält folgenden Passus : ,,Wenn statistische Arbeiten unter amtlicher Aufsicht dem Druk übergeben werden, so erwartet Jedermann mit Recht, daß die darin enthaltenen Angaben, durchaus zuverläßig und genau seien, und nur wenn diese Voraussezung richtig ist, haben überhaupt solche Arbeiten einen reellen Werth. Fehlt dieses Requisit absoluter Verläßlichkeit, so wird nicht nur der Zwek nicht erreicht, sondern solche Publikationen werden geradezu gefährlich, .weil sie dazu führen, daß man aus falschen Vordersäzen nothwendig falsche Schlüsse zieht. Die Art und Weise nun, w i e b i s h e r d i e Stat i s t i k d e r S c h w e i z g r o ß e n t h e i ls b e t r i e b e n w o r d e n i s t , läßt erhebliche Zweifel darüber zu, ob genaue und zuverlässige
Daten auf solchem Wege irgendwie zu erhalten seien.

Sehen wir ab von den Nachweisungen über den Handelsverkehr, wobei die Zolltabellen eine annähernd richtige Basis abgeben, und allenfalls . von den Mortalitätsverhältnissen, wobei in den meisten

1073 (jedoch nicht allen) Kantonen verläßliche Materialien, wenigstens über die neuem Zeiten zur Hand waren, so beruht das Meiste auf höchst vagen" und oftmals sehr oberflächlichen Angaben, welche das Departement durch die Kantonsregierungen sich verschaffte. Die Regierungen ihrerseits haben wohl ziemlich allgemein diesen Dingen .geringe Aufmerksamkeit geschenkt und zuweilen mehr Unbehagen über die ihnen zugemuthete ungewöhnliche Arbeit, als Lust zu mühevollen Erhebungen und Nachforschungen empfunden. Wenn man z. B. .den dritten Theil der vom Departement herausgegebenen ,,Beiträge zur Statistik der Schweiz" zur Hand nimmt, in welchem Aufschlüsse über den Boden und seine hauptsächlichsten Bebauungsarten versprochen werden, so wird man sich leicht überzeugen, wie außerordentlich wenig Werth alle diese Angaben besizcn, die, in Ermangelung von Katastern, von den meisten Kantonsregierungen auf Grundlage einer approximativen Schäzung, der es oft an jedem positiven Anhaltspunkte gebricht, eingereicht wurden, weil eben das Departement solche gefordert hatte und man sich nicht leicht ent.schließen konnte, einfach zu sagen, man wisse nichts Genaues.

Welche seltsamen Resultate sich dabei herausstellen, wird z. B. aus der Thatsache klar werden, daß nach jenen Erhebungen im Kanton Uri auf jede Haushaltung ein Grundbesiz von 105 Schweizerjucharten fällt, während im Kanton Bern dieses Betreffniß nur etwas zu 7 Jucharten ausmacht. Es versteht sich, daß bei Uri Berg, Wald, Fels und Gletscher mit in die Rechnung gezogen ist; aber wir möchten fragen : was haben Data von solcher Natur für einen reellen Werth ? E s m a g d i e s e s f r a p p a n t e B e i s p i e l als R e p r ä s e n t a n t e i n e r g a n z e n u n d nicht wenig " z a h l r e i c h e n K l a s s e g e n ü g e n ; es beweist vollständig, was hier bewiesen werdens o 111 e : die Nuzlosigkeit, ja wohl die Verkehrtheit einer Statistik, die nicht auf solider Basis beruht und desshalb nur Scheinresultate liefert. Ist es daher nicht möglich, «ine andere, reellere Basis zu finden, so w ü r d e die U n t e r lassung der ganzen statistischen Thätigkeit, wenigstens von Staatswegen, sicherlich nicht u n g e r e c h t f e r t i g t s e i n ; soll aber etwas in dieser Richtung .geschehen, und wir sind durchaus geneigt, es für wünschbar zu erklären, so nehme man
sich die Mühe, eine gehörige Organisation für den statistischen Dienst aufzustellen, und namentlich in den Kantonen und Bezirken sich die unstreitig erforderlichen eigenen Organe zu sichern, welche im Falle und Willens sind, solide und möglichst zuverläßige Angaben an das Zentralbüreau zu ermitteln.

Man sollte auch hier vor allen Dingen sich klar zu machen trachten, -was man will und w i e man das vorgestekte Ziel zu erreichen im Stande ist. Zeigt es sich dann, was wir nicht hoffen, daß etwas

1074 Tüchtiges und Rechtes nicht möglich ist, ohne unverhältnißmäßige Opfer, so wird es vielleicht besser sein, die ganze Sache fallen zu.

lassen, als ohne festen Plan und wesentlichen Nuzen scheinbar eine Thätigkeit fortzusezen, die man . energisch und in nuzbringender Weise anzufassen nicht den Willen öder die Mittel hat. Von diesem Gesichtspunkte aus ist bei Berathung des dießjährigen Budgets der Ansaz für statistische Arbeiten angefochten worden ; und wenn dann die fragliche Position auch bewilligt wurde, so geschah dies doch nur unter Hinzufügung einer Einladung an den Bundesrath, die Sache griindsäzlich zu prüfen und der Bundesversammlung sein Gutachten abzugeben, ob und wie fernerhin von Bundeswegea für Statistik etwas gethan werden soll.a Diese Angabe der Juchartenzahl im Kanton Uri ist schon so oft als ,,frappantes Beispiel" schweizerischer Statistik verlacht worden , daß wir uns noch einen Augenblik dabei aufhalten müssen.

Wir bitten vor Allem die in der Beilage wörtlich abgedrukte Darstellungö des Herrn Franscini anzusehen und sich zu überzeugen.

O / daß derselbe gar nicht etwa.Berg, Wald und Feld zum urbaren Land gerechnet, sondern alle Kulturarten .nöglichst ausgeschieden hat, wenn auch nur mit approximativen Angaben. Aber selbst diese approximativen Angaben (deren auch andere Wissenschaften sich oft bedienen müssen) haben ihren Werth. Stellen wir die vorliegenden nur zusammen mit den Ergebnissen der eidgenössischen Viehzählung vom 21. April 186.6, nach welchen der Kanton Uri nicht bloß von allen Schweizerkantonen, sondern auch von sämmtlichen mit einander verglichenen (15) europäischen Ländern nach der Bevölkerungszahl die größte Anzahl Kühe besizt, welchen Werth müsssen nicht diese beiden Angaben zusammen für den Kulturhistoriker haben, wenn einst die Gotthardbahn allmälig auch in diesem Lande die Erwerbsverhältnisse umgestaltet?!

Worin bestund eigentlich die Sünde des Statistikers? Doch nicht etwa darin, daß er glaubte, die Angabe des kultivirten und nicht kultivirten Bodens sei eine nothwendige Ergänzung zur Bevölkerungs- und Viehstatistik, und daß er daher sich diese Angaben zu verschaffen suchte? Auch hat der angegriffene Statistiker nicht etwa Ungewisse Zahlen für gewisse ausgegeben, sondern er hat getreu gesagt, welchen Werth, welche Sicherheit den Angaben der verschiedenen
Kantone ihwohne. Er hat eben wieder einmal daran erinnert, daß der größere Theil der Schweiz noch immer keinen Kadaster hat. Statt sich aber diesen Mangel zu Herzen zu nehmen und -- nicht der Statistik, sondern des allgemeinen Wohls wegen -- auf dessen-Hebung zu dringen, schlägt man auf den Statistiker, los, welcher ihn ganz offen bloß legt und droht mit Einstellung der

B e i l a g e z u r S e i t e 1074.

(Beiträge zur Statistik 1855. III, S. 24),

Versuch einer

annähernden Uebersicht über die Bodenvertheilung im Kanton Uri nach den Angaben der eidg. Untersuchung von 1842--1843. *) Vom Flächeninhalt ungefähr.

Alpenweiden2) Wald3) Akerland4) Wiesland5) Rebland6)

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9

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Jucharten.

Hundertstel des Ganzen.

Betreffniß der Haushaltungen Jucharten.

60,160 30,080 15,040 60,160

20 10 5 20 _

21,100 10,550 5,275 21,100

165,440 135,360

55 45

58,025 46,975

300,800

--

105

Die durchaus nur muthmasslichenAngabenn derRegierungg sind im ersten Felde dieserUebersichtt enthalten.

Ohne die den Ziegen zugänglichen, oft aber wegen Schnee und Eis nicht benuzbaren Weiden.

Es giebt hie und da von Felsen unterbrochene Oertlichkeiten.

Die Anpflanzung ist oft schwierig und wenig ersprießlich.

Die Alpenwiesen sind Inbegriffen.

Man unterhält einige Weinstöke in Gärten und an Gebäuden.

Gletscher, fließende Gewässer und der Antheil am Vierwaldstättersee, sowie die sehr beträchtliche Ausdehnung von Felsen, unfruchtbarem Land, etc.

Bemerkungen.

Es trifft also im Kanton Uri j e d e r H a u s h a l t u n g 105 S c h w e i z e r j u c h a r t e n ( u n g e f ä h r 38 Hektaren), allein von diesem ungeheuren Betreffniß ist k a u m 1 /4 oder 25/100 m e h r oder w e n i g e r b e b a u t e s L a n d , von denen 5 aus Akerland und 20 aus Wiesland bestehen, dasjenige der Berge inbegriffen. Fügt man 10/100 W a l d und 20/100 Weidland bei, so kömmt man auf 55/100 G r u n d s t ü k e j e d e r Art und fast die Hälfte des Bodens oder 45/100 verbleibt den F e l s e n , dem u n f r u c h t b a r e n L;ande, dem e w i g e n Schnee etc.

Indessen sind fast alle Zahlen nur muthmaßlich; man fand daher deren Aufnahme in die allgemeinen Uebersichten, welche auf die der Kantone folgen, nicht angemessen.

1075 ganzen statistischen Thätigkeit, als ob mit der Verheimlichung des Uebels dieses selbst nicht mehr vorhanden wäre. Wirklich ein ^frappantes Beispiel", um so frappanter, als es sich hier um Angaben des sei. Herrn Franscini, nicht etwa solche des Herrn Max Wirth handelt.

Mit vollem Rechte, tadelt dagegen die ständeräthliche Kommission für die Prüfung des Geschäftsberichts pro 1859 die in demselben mitgetheilte ganz ungenügende Vereinsstatistik und gibt den Rath, solche mißlungene Arbeiten lieber nicht zu veröffentlichen.

Dieser Rath war ebenso verdankeuswerth, als die Mahnung, sich in den Kantonen die nöthigen Vermittler zu sichern, und das Postulat betreffend Sorge für bessere Bürcauräumlichkeiten. Der Rath, mißglükte Arbeiten nicht zu publiziren, mußte leider in den nächsten Jahren öfter befolgt werden, indem manche, namentlich von fremden Regierungen provozirte Arbeiten in Folge der Unvollständigkeit des eingelieferten Materials nach großem Zeitverlust wieder aufgegeben wurden. Da über die Thätigkeit des Bureaus Rechenschaft abgelegt werden soll, so werden auch diese Arbeiten erwähnt werden müssen.

Im Jahr 1860 erschien das verlangte B u n d e s g e s e z betreffend die E r r i c h t u n g e i n e s s t a t i s t i s c h e n B u r e a u s , welches mit unerheblichen Modifikationen angenommen wurde (21. Jnnuar).

Nicht allein die Botschaft des Bundesrathes, sondern noch mehr der Bericht der nationalräthlichen Kommission dringen auf eine umfassende schweizerische Statistik. ,,So zu sagen alle europäischen Staaten -- so äußert sich der leztere -- ganz besonders aber die in Bildung und Civilisation voranstehenden, wie Frankreich, England, Preußen, Oesterreich, Belgien, die Niederlande, sind im Besize sehr umfangreicher und tiefgreifender Erhebungen; bedeutende Summen werden alljährlich in diesen Staaten angewendet, um alle Gebiete des Lebens genau zu erforschen, und die Ergebnisse dieser mühevollen und vielverzweigten Thätigkeit in angemessener Form theils für die Wissenschaft, theils für die Praxis in Gesczgebung und Administration zu vcrwerthen. Es ist dabei wohl zu bemerken, daß die Statistik auf der Stufe, auf welcher sie gegenwärtig steht, keineswegs mehr eine bloße mechanische Tabellenfabrikation ist; daß sie vielmehr sich zu dem Range einer W i s s e n s c h a f t erhoben hat, die
allerdings Zahlen und Tabellen nicht entbehren kann, aber dieselben nur als Material zur Lösung ihrer eigentlichen höhern Aufgaben benuzt. In den sogenannten internationalen statistischen Kongressen, die seit einigen Jahren in regelmäßigen Intervallen stattgefunden haben, ist ein sehr bedeutsames Organ entstanden, um die statistische Thätigkeit in den verschiedenen Ländern auf die

1076 gleichen Ziele hinzulenken und durch eine gewisse Gleichförmigkeit in der Art und Weise der Erhebungen die Benuzbarkeit der in einem Lande zu Tage geförderten Resultate auch für die andern möglich zu machen. Es bildet sich auf diese Weise ein großartiges Material für vergleichende Kulturgeschichte, zu dessen Bereicherung jeder Staat nach Kräften beizutragen als seine Pflicht erachten sollte. Leider hat bisher die Schweiz und deren jeweilige Vertreter an jenen Kongressen eine mehr als bescheidene Rolle gespielt, indem dieselben, beinahe von den Repräsentanten aller europäischen Staaten einzig, in der Lage waren, berichten zu müssen, daß, außer einigen schäzbaren Privatarbeiten und einigen Elaboraten des Departements .

des Innern, die bei aller Anerkennung ihrer Verdienstlichkeit, doch bloß als Versuche erscheinen können, auf dem Felde der Statistik bei uns wenig zu finden sei. Und doch gäbe es für die Statistik kaum ein dankbareres und interessanteres Gebiet, als gerade die Schweiz mit der unendlichen Mannigfaltigkeit ihrer Lebensformen und der außerordentlich reichen Gliederung ihrer socialen und politischen Zustände. Ist aber die Statistik, als wichtige und je länger je mehr unentbehrliche Hülfswissenschaft der Geschichte sowohl als der Gesezgebung und praktischen Staatslenkung anerkannt; hat der neue Bund sie ausdrüklich unter die Attribute seiner Behörden aufgenommen; fordert es gewissermassen die Ehre der Schweiz, auch hier nicht zuvükzubleiben hinter den andern Ländern von Europa, will man mit Einem Worte, von Bundes wegen eine statistische Thätigkeit in fruchtbringender Weise entfalten, so versteht es sich, daß man sich alsdann nicht scheuen darf von der Verwendung angemessener Mittel. Das Departement des Innern, mit seinem einzigen Sekretär, mit seinem unbedeutenden Kredit für statistische Zweke, ist ganz entschieden außer Standes, der Aufgabe irgendwie zu genügen ; es müssen neue Organe geschaffen und ihnen die unbedingt erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.a Auch bezüglich der Organisation herrschte Einverständniß.

Obschon die Schweiz, naturforschende Gesellschaft sowohl in den Kantonen als auch im Bunde an die Spize der Statistik eine Kommission gestellt wissen wollte, in welcher außer dem Departementschef zu sizen hätten: ein eidg. Oberst, ein Mathematiker, Geistliche
der verschiedenen Konfessionen, Richter, Aerzte, Geologen, Landwirthe etc., -- alles Männer außerhalb der Regierung, ward doch dieses System weder vom Bundesrath, noch von der nationalräthlichen Kommission empfohlen. Es gehe nicht an, neben den Kantonsregierungen von Bundes wegen Kommissionen aufzustellen; eben so wenig passe eine eidgenössische Kommission zu unsern Bundeseinrichtungen; auch wäre eine energische und c o n s é q u e n t e

1077 Leitung von einem solchen Kollegium, das nur Einen Tag zusammentritt, um sofort wieder in seinen einzelnen Mitgliedern andern Ideenkreisen sich zuzuwenden, nicht zu erwarten; die Oberleitung müsse in der Hand eines befähigten Direktors liegen, was nicht ausschliesse, daß dieser sich hie und da, in schwierigen und prinzipiellen Fragen, mit dem Rathe einer Expertenkommission umgebe ; allein es falle dann dieser nicht die Leitung, sondern nur eine berathende Funktion zu. (S. Bericht des Hrn. Dr. Heer, S. 6).

Als Aufgabe des statistischen Bureaus bezeichnet das Gescz : a. eine v o l l s t ä n d i g e Statistik der Schweiz zu liefern; b. periodische Publikationen über die beweglichen Elemente der Statistik zu machen und allfällig über einzelne Gegenstände Monographien herauszugeben.

Der Bundesrath sezt alljährlich die zu behandelnden Gegenstände fest.

Es wird dem Bureau für die Gesarnmtkosten der. Nationalstatistik alljährlich auf dem Budget der Eidgenossenschaft eine Summe bis auf Fr. 20,000 zur Verfügung gestellt. Die Organisation wird dem Bundesrathe überlassen.

· Die Achillesferse des Gesezes ist in dem -Saze zu finden : ,,Das statistische Bureau hat sich behufs Beibringung des nothwendigen Materials mit den Regierungen der Kantone in's Vernehmen zu spzen.

Soweit hieraus besondere Kosten erwachsen, sind dieselben von der Eidgenossenschaft zu vergüten. "· Das R e g l e m e n t über die Organisation des statistischen Bü reaus vom 13. Januar 1862 fixirt die Stellung der Beamten und Angestellten des statistischen Bureaus und normirt den Geschäftsgang; besondere Hervorhebung verdient bloß Art. 7: ,,Mit den Kantonsregierungen steht das statistische Bureau durch die von diesen als statistische Vermittlungsorgane bezeichneten Behörden in Verbindung; die Kantone haben ihm auf Verlangen vorhandene statistische Materialien einzusenden.a Zum Direktor des statistischen Bureaus wurde am 27. April 1860 Herr G. Vogt gewählt, welcher aber schon im Herbst 1862 seine Demission einreichte, um eine Stelle als Professor der Nationalökonomie an der bernischen Hochschule anzutreten.

Sobald die Krcirung des statistischen Bureaus beschlossen war wurde auch eine Vorlage betreffend eine neue Volkszählung ver-

1078 langt, und schon am 3. Februar 1860 ein Bundesgesez angenommen welches verlangt, daß im laufenden Jahr und künftig alle 10 Jahre eine schweizerische Volkszählung vorgenommen werden solle. Die Kosten der allgemeinen Anordnungen werden vom Bunde, diejenigen der Aufnahme der Volkszählung dagegen von den Kantonen getragen.

Damit war für Jahre hinaus Arbeitsstoff gegeben. Aber auch Stoff zur Kritik. Der nationalräthliche Geschäftsbericht pro 1860, welcher keinen andern Gegenstand vor sich hatte, als die in diesem Jahre vollzogene Volkszählung, machte eine darauf bezügliche Bemerkung.

Obschon früher die Betheiligung an statistischen Kongressen der Vergleichungen wegen gebilligt worden war, und obgleich das Formular für die Volkszählung von 1860 nicht mehr Arbeit verursachte, als dasjenige von 1850 und das von 1870, so wurde dem Bureau doch bemerkt: -,,wir möchten ihm empfehlen, in Zukunft den Gewohnheiten und dem Grade der Bildung unseres Volkes mehr Rechnung zu tragen, als den Anforderungen statistischer Kongresse." · Vergegenwärtigen wir uns nun die Thätigkeit des statistischen Bureaus in den ersten 5 Jahren, also von der Gründung bis Ende 1864 (Wahl des Herrn Wirth) und sehen wir uns namentlich nach den Ursachen um, warum die Resultate der Volkszählung vom 10. Dezember 1860 so langsam, d. h. erst im Jahr 1869 ganz zum Vorschein kamen.

Erstlich langte das Material sehr langsam ein, so daß von der Volkszählung an fast ein Jahr verfloß, bis alle Kantone dasselbe eingesandt hatten. Sodann war das Material einiger Kantone, namentlich bezüglich der ,,vorübergehend Abwesenden11 so mangelhaft, daß noch im Jahr 1862 einige Monate mit Revision desselben verloren gingen. Schon dieser eine Umstand macht es erklärlich, daß die erste und größte Lieferung (Resultate der Volkszählung nach Zahl, Geschlecht, Zivilstand, Heimat, Religion, Sprache) erst 1862, die zweite (Heirnats- und Aufenthaltsverhältnisse) erst 1863 erschien. Hiezu kam aber noch viel Anderes. Es will uns fast scheinen, als habe man ein mit einem Kredit von Fr. 20,000 ausgestattetes Bureau für Alles ausreichend gehalten, so viel muthete man ihm zu.

In erster Linie that dies das Departement des Innern selbst.

Hatte es früher mit seiner Kanzlei Statistik getrieben, so zog es jezt den Kredit der Statistik in den Dienst der Kanzlei oder verwendete ihn theilweise für andere Ausgaben des Departements In ausgedehnter Weise geschah dies im Jahr 1862 bei Gelegenheit

1079 der L o n d o ' n e r a u s s t e l l u n g . Das statistische Bureau, dessen Direktor gerne in dieser Angelegenheit mitwirkte, leistete den Dienst einer Ausstellungskommission; Herr Vogt brachte über 4 Monate als Kommissär in London zu und gegen ein Jahr lang, bis weit in das Jahr 1863 hinein, waren etwa 3 und zwar der bessern Arbeiter mit einer großen Korrespondenz bezüglich dieser Ausstellung (etwa 3000 Aktenstüke : Briefe, Uebersezungen, Publikationen) beschäftigt.

Wenn bei spätem Ausstellungen das statistische Bureau nicht in demselben Umfang in Mitleidenschaft gezogen wurde, so hatte doch der einmal aufgekommene Gebrauch, da.ß die eine Kanzlei die andere zu Hülfe rief, für das statistische Bureau auch ferner manchen Zeitverlust zur Folge.

In Folge des B r a n d e s in G l a r u s (1861) wurden unter Leitung des cidg. Departements des Innern Jahre lang Konferenzen gehalten um ein Assekuranzkonkordat zu Stande zu bringen ; dem statistischen Bureau fiel nicht bloß die Bearbeitung des einschlagenden statistischen Materials auf, es wurde auch Herr Direktor Vogt und später Herr Sekretär Stössel als Konferenzsekretär verwendet.

Sodann unternahm das statistische Bureau selbst, theils um frühere Arbeiten dieser Art fortzusezen, theils mit Rüksicht auf die im Wurf befindlichen Handelsverträge; Zusammenstellungen über den H a n d e l der Schweiz mit den Nachbarstaaten.

Dann kamen schweizerische V e r e i n e und P r i v a t e n und ersuchten um Mitwirkung des statistischen Bureaus bei nüzlichcn statistischen Arbeiten. Herr Diakon Spyri in Zürich, welcher sich seit Jahren mit dem Sparkassenwcsen beschäftigt, anerbot eine Bearbeitung der S p a r k a s s e n d e r S c h w e i z , wenn das statistische Bureau ihm das Material sammle. Dies wurde nicht allein bewilligt, sonde,TM später auch die Schlussarbeit und der Druk übernommen. Ebenso anerbot Herr Pfarrer Schatzmann im Namen des alpwirthschaftlichcn Vereins eine Statistik der schweizerischen A l p enw i r t b s c h a f t , wenn ihm das Material geliefert werde. Durfte man es ihm verweigern? Wie das statistische Bureau schließlich an diesem Kind, für welches es nicht verantwortlich ist, Vaterstelle übernehmen mußte, wird später erzählt werden. Bald sollte auch der s c h w e i z e r i s c h e s t a t i s t i s c h e 'Verein hinzukommen, bei welchem,
wie wir sehen werdeu, das statistische Bureau nicht allein mit einem Thcil seines Kredits, sondern auch seiner Arbeitskräfte in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Hiezu kamen die immer zahlreicher werdenden A n f r a g e n fremder Regierungen über schweizerische Verhältnisse.

Solche Anfragen gehen in jedem andern Staate an das betreffende

1080 Ministerium oder an die Kanzlei, nicht an das statistische Bureau, zur Beantwortung; in der Schweiz aber, welche keine centralisirte Verwaltung hat, bildete sich die Gewohnheit, solche Fragen, auf welche die Antworten von den Kantonen eingeholt werden müssen, dem statistischen Bureau zuzuweisen und man hat sich bereits dermassen an diesen Gebrauch gewöhnt, daß man meint, das Bureau sollte bereits von Allem, was in der Schweiz vorgeht, so genau unterrichtet sein, um diese Anfragen beantworten zu können, ohne auch nur die Kantone noch zu belästigen. Wie viele Zeit haben nicht die Herren Dr. Stößel und später Herr Wirth nebst mehreren Angestellten darauf verwendet, um über schweizerisches Schulwesen und schweizerische J u s t i z v e r w a l t u n g ein, sämmtliche Kantone (Getezgebung und Administration) umfassendes Material zusammen zu bringen! Jeder, welcher einmal auf diesen Gebieten gearbeitet, weiß, daß eine solche Arbeit der ganzen Kraft eines schweizerischen statistischen Bureaus bedürfte; nebenbei unternommen konnte etwas Vollständiges und Drukfertiges nicht geliefert, wohl aber mußte durch solche Zwischenarbeiten die laufende Arbeit wesentlich gestört und verzögert werden. Und doch konnte man sich nicht auf die laufende Arbeit beschränken ; serbst wenn in der Schweiz Niemand eine allgemeine Statistik der Schweiz verlangte (das Umgekehrte ist aber der Fall), so müßten' wir doch, um in dem zwischen den zivilisirten Nationen üblichen Austausch der Erfahrungen uns nicht zu kompromittiren, uns mit derselben beschäftigen.

Im Juli 1863 wurde der Bundesrath eingeladen, die Stelle eines Direktors des statistischen Bureaus wieder zn besezen. Der Bundesrath kam durch die Mahnung etwas in Verlegenheit, da weder die Ausschreibung der Stelle, noch seine sonstigen Nachfragen ein befriedigendes Resultat hatten; es war eben schwierig in einem Lande, in welchem bisher offiziell und freiwillig, noch so wenig für Statistik geschehen war, eine auf der Höhe der Aufgabe stehende Persönlichkeit zu finden. Am 30. November 1864 endlich wurde gewählt Herr Max Wirth aus Hof (Bayern), welcher seine Stelle am 1. Januar 1865 antrat.

Wir beginnen mit diesem Datum eine neue fünfjähi-ige Periode.

Ueberbliken wir die in diese Periode fallende stets zunehmende Arbeit.

Eine dritte, das Volkszählungsmaterial von 1860
behandelnde Lieferung war bei seinem Antritt unter der Presse: A l t e r , Geschlecht und F a m i l i e n s t a n d der schweizerischen Bevölkerung (ohne Unterschied der Herkunft; es gab ohnehin schon 11 Rubriken

108t obsçhon die geschiedenen und die bloß getrennt lebenden Ehegatten in einer Rubrik untergebracht waren).

Eine neue und erste Arbeit wurde dem Bureau vom Bundesrathe aufgetragen: eine M i l i t ä r s t a t i s t i k , enthaltend die männlichen Schweizerbürger vom 20. bis 45. Altersjahr. Noch einmal mußte das ganze Volkszählungsmaterial nach dieser Richtung durchgesehen werden. Zur Würdigung der Ausdehnung dieser Arbeit bemerken wir, daß die gleiche Arbeit im Jahr 1873 7--8 Arbeiter bereits 5 Wochen lang beschäftigte und (bei einem Taglohn von Fr. 6) Fr. 1260 kostete.

Noch war das Volkszählungsmaterial nicht ganz bearbeitet: wir hatten noch keine S t a t i s t i k der B e r u f s a r t e n ; dieses Feld mußte ganz neu bebaut werden. Diese z w e i t e dem statistischen Bureau von Amts wegen auffallende Arbeit verließ erst im Jahr 1869 die. Presse. Das war allerdings sehr spät, aber wir werden bald sehen, daß das Bureau nicht bloß mit den bereits genannten, sondern mit einer großen Zahl ebenfalls ausgedehnten anderen Arbeiten gleichzeitig beschäftigt war. Von der Ausdehnung dieser Arbeit wird man übrigens einen Begriff bekommen, wenn man bedenkt, daß schon die bloße Eintragung der Personen in das aufgestellte Rubrikennez 1255 Arbeitstage erforderte, indem ein fleißiger Arbeiter nicht mehr als 2000 Personen per Tag (von 2,510,494 Einwohnern) in das sehr komplizirte Schema eintragen konnte.

Damit hat man aber nur das Material zur Classifikation. Eine ebenfalls bedeutende Arbeit waren die der 27 Seiten fassenden Einleitung und den ebenso umfangreichen vergleichenden Tabellen zu Grunde liegenden Berechnungen.

Sofort kam eine d r i t t e neue Arbeit hinzu ; die V i e h Z a h l u n g .

Der Bundesrath hatte bei Anlaß einer Anfrage aus Spanien, betreffend die Viehzählungen in der Schweiz, den Kantonen die Frage einer eidgenössischen Viehzählung vorgelegt und als die Kantone den Gedanken günstig aufnahmen, im Juli 1865 der Bundesversammlung ein Gesez vorgelegt, wonach im laufenden oder im folgenden Jahre und hernach alle 10 Jahre eine eidgenössische Viehzählung stattfinden sollte. Das Gesez wurde angenommen, die Viehzählung fand am 21. April 1866 statt. Das Resultat wurde noch in demselben Jahr gedrukt, die Statistik der Ariehbcsizer aber erst 1870.

V i e r t e Arbeit. Erinnern wir uns, daß damals
die Handelsverträge an der Tagesordnung waren. Nachdem das statistische Bureau im Jahr 1863 eine Uebersicht des Warenverkehrs mit Frankreich, 1864 desjenigen mit Italien, publizirt hatte, war es ge-

1082 wiß nichts Ueberflüssiges, wenn es im Jahre 1865 auch den Verr kehr mit dem deutschen Zollverein und Oestreich behandelte und den Gesammtwerth des V e r k e h r s der S c h w e i z mit s ä m m t l i c h e n N a c h b a r s t a a t e n auszumitteln suchte.

F ü n f t e Arbeit. Das Gesez vom 21. Januar 1860 stellt dem statistischen Bureau in erster Linie die Aufgabe, eine ,,vollständige Statistik der Schweiz"1 zu liefern. Man kann sich freilich fragen, ob eine Statistik eines Landes je ,,vollständig" werden könne: immerhin mußte doch, nach den entsprechenden Anläufen in andern Ländern, ein Versuch gemacht werden. Ein sehr umfassender Plan einer ,, a l l g e m e i n e n Beschreibung und Statistik der Schweiz" wurde mit dem Comité des schweizerischen statistischen Vereins durchberathen und zur Ausführung nicht blos die Kantone, sondern auch Vereine und Fachmänner, von welchen etwa 100 ihre Mitwirkung zusagten , in Aussicht genommen. Von der Ausführung und Herausgabe des Werks folgt später ein Mehreres.

S e c h s t e n s. Nachdem, wie wir gesehen, der Anfangs der 50er Jahre gemachte Versuch einer Darstellung der B e v ö l k e r u n g s b e w e g u n g nicht von allen Kantonen unterstüzt und daher bald wieder aufgegeben worden, regte die Standeskommission von Glarus denselben von Neuem an und wünschte ein einheitliches Formular.

Obschon das Departement des Innern Bedenken trug, den Kantonen neue Lasten aufzuladen, glaubte es doch, mit Rüksicht auf die Nüzlichkeit solcher statistischen Erhebungen, namentlich für das Versicherungswesen, Konferenzen anordnen zu sollen, an welchen ein solches Formular für die Mittheilung der Geburten, Todesfälle und Eheschließungen festgestellt wurde (1865 und 1866). Die betreffenden Angaben wurden für das Jahr 1867 zuerst verlangt, gingen aber nicht nur das erste Mal, sondern seither immer sehr saumselig ein. Es konnte daher die -- noch immer unvollständige -- Zusammenstellung pro 1869 erst Anfangs 1873 publizirt werden.

Für die Zusammenstellung pro 1870 fehlen noch die Angaben der Stadt Genf und von Schaffhausen wurde das Alter der Getrauten nicht mitgctheilt.

S i e b e n t e n s . Der Bundesrath beschäftigte sich eine Zeit lang mit dem Projekt einer L e b e n s v e r s i c h e r u n g der eidgenössischen Beamten und Angestellten: das statistische Bureau wurde
für die kalkulatorischen Vorarbeiten in Anspruch genommen.

A c h t e n s . Im Juli 1867 wurde vom Nationalrath folgende Motion des Herrn Dr. J o o s erheblich erklärt: Der Bundesrath ist eingeladen, Anordnungen zu treffen, daß genaue Angaben über die Zahl der schweizerischen A u s w a n d e r e r , über das Ziel der Aus-

1083

Wanderung, über die wirklich erfolgte Ansiedelung oder über die Rükkehr der Auswanderer in das Vaterland von Bundeswegen alljährlich bekannt gemacht werden. Nachdem 21 Kantone sich entschieden bereit erklärt, die Zahl der Auswanderer in überseeische Länder zu erheben und hieher anzuzeigen, nahm der Bundesrath die Sache im Jahr 1868 an die Hand. Vier Kantone, Uri, Solothurn, Waadt und Genf lieferten aber bisher das Material gar nicht, Neuenburg gibt es nur unvollständig, andere so spät, daß wir mit der Publikation noch nicht über das Jahr 1871 hinausgekommen sind.

N e u n t e n s . Auch die ständ.eräthliche Kommission zur Prüfung des Geschäftsberichts pro 1867, obschon sie die Ansicht aussprach, ,,es solle beim statistischen Bureau eine größere Konzentration der Arbeit stattfinden ,"· stellte ein Postulat auf, dessen Durchführung eine bedeutende Erweiterung des Bureaus zur Folge haben müßte : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, das statistische Bureau anzuweisen, ein einfaches Formular für die in den R e c h e n s c h a f t s b e r i c h t e n der Kantone aufzunehmenden statistischen Angaben zu entwerfen, wobei so viel möglich auf die in den Kantonen bestehenden Verhältnisse Rüksicht genommen wird.a Die Kommission glaubt, es wäre alsdann die Aufgabe des statistischen Bureaus, H diese A n g a b e n z u s a m m e n z u s t e l l e n und zu ordnen." 1 ,,Wir sehen nicht ein, sagt die Kommission, warum es nicht möglich wäre und welche Nachtheile es hätte, wenn in sämmtlichen Kantonen dieselben Rubriken für statistische Angaben angenommen werden. Es scheint uns, das statistische Bureau sollte hierin die Initiative ergreifen und ein Formular entwerfen, w o b e i d a n n d e n K a n t o n e n f r e i g e s t e l l t b l i e b e , d a s s e l b e a n z u n e h m e n o d e r nicht. Wir sind überzeugt, es würden, wenn nicht alle, doch die meisten Kantone dieses Vorgehen unterstüzen."Und der Erfolg? Es wurde unter Beiziehung von Experten ein Formular entworfen und den Kantonen zur Annahme vorgeschlagen. Drei Kantone, welche sonst dem statistischen Bureau bereitwillig entgegenkamen, antworteten gar nicht; 9 l /2 Kantone antworteten entschieden ablehnend; die Uebrigeu -- die Minderheit -- zeigten sich, unter verschiedenen Vorbehalten, geneigt, ihren Berichten das Formular zu Grunde zu legen. Dieser Versuch ist
also als gescheitert anzusehen. Man wendet zwar ein, das Formular hätte einfacher sein können. Wenn wir indessen davon absehen, daß in solchen Dingen Jeder von seinen Verhältnissen aus auf BundesWatt Jahrg. XXV. Bd. II.

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andere Schlüsse .kommt, und blos den U m f a n g des Formulars ins Auge fassen, so müssen wir sagen: ein, sämmtliche Verwaltungszweigc umfassendes Formular, wenn statistische Arbeiten darauf basirt werden sollen, kann unmöglich noch weniger Fragen enthalten , als das vorgeschlagene Formular enthielt, und wenn in einzelnen Punkten eine Reduktion der Fragen möglich war, so ist in noch viel mehr Punkten das Formular zu inhaltslos gewesen, Man bedenke nur, daß für die Schulstatistik allein, welche an die Wiener-Ausstellung gesandt worden, eine wenigstens dreimal größere Zahl von Fragen aufgestellt wurde, als in unserm Formular für sämmtliche Verwaltungszweige. Die Schwierigkeit liegt anderswo. Die kantonalen Verwaltungsberichte sind eben nicht Berichte zu Händen schweizerischer oder fremder 'Statistiker, sondern Berichte an die kantonalen Großen Räthe oder. Landsgemeinden ; sie sollen Rechenschaft ablegen über die Ausführung der kantonalen Geseze, in dem Urnfange und in der Weise, wie die obersten Behörden des Landes es verlangen. Verlangen diese obersten, Landesbehörden keinen Verwaltungsbericht (in zwei Jfalbkäntoucn ist dies noch jezt deiFall) oder nur nach gewissen Perioden statt jährlich (auch dieser Fall kommt vor) oder verlangen sie bloß einen ganz kurzen über die und die Punkte, so kann man denselben nicht zumuthen, rein der Statistik- zu liebe voluminöse Berichte über Dinge, welche Jedermann weiß, oder welche gar nicht in den Bereich der Verwaltung gezogen werden, an deren Stelle treten zu lassen, aus welchen dann dasjenige, was man eigentlich wissen will, mit Mühe herausgesucht werden muß. Und zwar auf die Gefahr hin, daß die Statistiker dieses Material, das ohne vollständige Kenntniß der Gcseze sämmtlicher 'Kantone nicht veistanden werden kann, entweder nicht, oder ganz unrichtig benuzen.

Die eidgenössische Statistik kann froh sein, wenn sie von Zeit zu Zeit Einen Verwaltungszweig, der gerade von weiterem Interesse ist, befriedigend zu bearbeiten im -Stande ist, und sie wird hiezu immer ein reicheres Material vonnöthen haben, als auch in die diklcibigsten jährlichen Verwaltungsberichte aufgenommen werden durfte.

Z e h n t e n s . Nachdem der Bundesrath Jahre lang mit den Eisenbahnverwaltungen über ein Schema für eine E ï s e n b a h n s t a t i s t i k verhandelt und schließlich unter
möglichster Berüksichtigung der Wünsche der Eisenbahngesellschaften ein vereinfachtes Formular aufgestellt hatte, legte er der Bundesversammlung einen Beschlußentwurf vor, dahin gehend, es sei auf Grund des vereinbarten Frägeschemas alljährlich eine Statistik des B e t r i e b s der Eisenbahnen durch das eidg. statistische Bureau auszuarbeiten und

1085 daher der Kredit des leztern um Fr. 4000 zu erhöhen. Natürlich mußte der Statistik des Betriebs eine B a u s t a t i s t i k zu Grunde gelegt werden; diese aber sollte der bundesräthlichen Botschaft zufolge nicht dem statistischen Bureau, , sondern einem Eisenbahntechniker aufgetragen werden. Nun mußte aber das statistische Bureau nicht allein auf diese Vorarbeit Jahre lang warten ; es war ihm auch bis zur heutigen Stunde noch nicht möglich, von den sämmtlichen Bahnen die Antworten pro 1868 nach dem aufgestellten Schema zu erhalten!

E i l f t e A r b e i t . An demselben 24. Juli 1868, an welchem die Eisenbahnstatistik beschlossen wurde, erhielt in Folge einer Motion des Hrn. Nationalrathes Dr. · J o o s der Bundesrath von der Bundesversammlung folgenden Auftrag: ,,Der Bundesrath ist eingeladen, über die Arbeit der F a b r i k k i n d e r in den Kantonen möglichst vollständige Erhebungen zu veranstalten und die Ergebnisse derselben seinerseits der Bundesversammlung vorzulegen.tt Offenbar sollte der Bundesrath nicht etwa blos über die Zahl der in den Fabriken arbeitenden Kinder Bericht erstatten, sondern auch über deren Stand in sanitarischer und pädagogischer Beziehung.

Da nun, wie bei den lezten Revisionsverhandlungcn zugestanden wurde, nach der gegenwärtigen Bundesverfassung eine derartige Fabrikinspektion Sache der Kantone ist, wurden diese zur Berichterstattung eingeladen und die Antworten übungsgcmäß dem statistischen Bureau zur Zusammenstellung überwiesen. Freilich mußten die Antworten sehr verschieden ausfallen, indem auf der einen Seite die Mehrheit der Fabriken besizcnden Kantone besondere Inspektionen veranstalteten, während Zürich und Bern sich die Antworten von den Fabrikherren selbst geben ließen; aber der Bundesrath konnte aus konstitutionellen Gründen dies nicht ändern. Diese Andeutungen mögen genügen zur Würdigung der hin und wieder geäußerten Ansieht, der Direktor des statistischen Bureaus, welches zufälliger Weise mit der Zusammenstellung der Antworten beauftragt wurde, hätte durch besondere Inspektionsreisen die nöthigen Erhebungen sich selbst verschaffen sollen ! Was würden die Kantone zu einer solchen Einmischung sagen ? *) *). Da dein statistischen Bureau so vielfach gerathen wird, die kantonalen Behörden mit Anfragen zu verschonen und die gewünschten isotizen sich auf
direktem Wege zu verschaffen, so wird hier bemerkt, daß dies in ganz unbedeutenden Dingen, z. B. Berichtigung eines irrig angegebenen Geburtsdatums, schon geschehen ist. Die bernische Direktion des Innern schrieb bei einer solchen Gelegenheit an das statistische Bureau (16. April 1873) : ,,Die unterzeichnete Behörde betont hiebei den früher schon ge-

1086 Z w ö l f t e n s . Wir haben bereits früher erzählt, wie die Alp wir t h s c h a f t s - S t a t i s t i k ihren Anfang genommen: Hr. Schatzmann wollte dieselbe für den alpwirthschaftlichen Verein bearbeiten, der Bund übernabm blos die Vermittlung des Materials. Durch Zirkular vom 11. Mai 1864 wurden die Kantone eingeladen, das Material im Laufe des Sommers erheben und auf den 1. Novemb.

einsammeln zu lassen/ Aber von mehreren Kantonen ging es erst Ende 1867 ein ; Wallis hatte die Arbeit zuerst als unmöglich erklärt, nachher sich aber doch bewegen lassen, sie zu liefern und bei'r Ablieferung sie als vollständig erklärt. Schwyz erklärte geradezu, es besize 'keine Mittel, welche es gegen die rükständigen Gemeinden anwenden könnte. Nachdem endlich das Material beisammen war, entstund eine neue Verlegenheit: Hr. Schatzmann war unterdessen Direktor der landwirtschaftlichen Schule in Kreuzungen geworden, und Hr. Prof. Schild, welcher statt seiner die Arbeit übernommen, plözlich gestorben ; der alpwirthschaftliche Verein spricht nun dem Bundesrath den Wunsch aus, das statistische Bureau möge die Arbeit zu Ende führen ! So mußte denn der Bund, welcher einem Vereine zu lieb die Kantone zur Lieferung des Materials angehalten, noch für dessen Bearbeitung sorgen, indem hiefür aus dem Kredit des statistischen Bureaus ein Techniker bestellt wurde, und für ein Werk die ganze Verantwortung tragen, das er weder unternommen, noch eingeleitet und planirt hatte.

D r e i z e h n t e s . Wir haben bereits der schweizerischen statistischen Gesellschaft gedacht. Dieselbe erhielt von Anfang an, wiederum aus dem gesezlichen Kredit des Bureaus, 1000 Fr. per Jahr : Hr. Sekretär Stößel übernahm sogar die Redaktion der statistischen Zeilschrift; in den Jahren 1865 bis und mit 1869 wurde m e h r als der v i e r t e T h e i l derselben von Angestellten des statistischen Bureaus zusammengestellt und geliefert.

Eine von diesem Vereine angefangene Arbeit -- die F i n a n z e n der s c h w e i z e r i s c h e n G e m e i n d e n , -- wurde ebenfalls vom statistisch en'Bureau übernommen, konnte aber, da mehrere Kantone kein oder nur unvollständiges Material lieferten, nur unvollendet publizirt werden (Hauptresultate: Statist. Zeitschrift 1860, S. 160).

äußerten "Wunsch, daß alle Anfragen etc. statistischer Natur an
Kantonalstellen d u r c h das O r g a n der k a n t o n a l e n Statistik, d u r c h die Dir e k t i o n d e s I n n e r n , gehen. Die kantonale Statistik muß bestimmt verlangen, zu wissen, wo und inwiefern kantonale Behörden mit statistischen Gegenständen belastet werden und andererseits liegt dies im Interesse der Statistik selbst, damit den -Kantonalbehörden nicht durch zweifache Anfragen der eidgenössischen und unter Umständen auch der kantonalen Statistik doppelte Arbeit verursacht werde."

^ 1087 V i e r z e h n t e n s. Die Anfragen fremder Regierungen und einheimischer Behörden betreffend Gegenstände schweizerischer Verwaltungen waren in stetem Zunehmen Wir nennen beispielsweise diejenigen des Jahres 1869 : 1) Von der englischen Regierung: a. die Kloakensysteme der schweizerischen Städte; ' b. Publikationen über Volkserziehung; c. Art der Aufsicht über die öffesfcfcchen Werke in den Hauptstädten ; d. Vorsorge gegen Epidemien; e. Arbeiterausstellung von 1870 in Islington.

f. Jährliche permanente Ausstellung für Kunst und Industrie in London von 1871 an.

2) Von der französischen Gesandtschaft: a. Gesezgebang über die rechtliche Stellung der Geisteskranken; b. .Uebersicht der im Kurs befindlichen Schweiz. Münzen; c. Programm und Lehrpläne der Schweiz. Universitäten.

3) Auf Wunsch der spanischen Gesandtschaft : Art und Weise der Denaturirung des Salzes in der Schweiz.

4) Auf Wunsch der badischen Gesandtschaft: a. Gesezgebung über das Bankwesen; b. Volksschulvvesen der Schweiz.

5") Auf Wunsch der Gesandtschaft der Vereinigten Staaten : Die Zusammenstellung des Betrages der Ein- und Ausfuhr der Hülseni'rüchte seit 1850.

6) Auf Wunsch der schweizerischen Generalkonsulate in Washington, London und Turin, sowie des österreichischen Generalkonsulates in Genf: a. Beleuchtung der gegen die Viehseuchen ergriffenen Mittel; b. schweizerische Armengesezgebung ; c. Stellung und Besoldung der Primarlehrcr ; d. gesczliche Arbeitszeit und Löhnung, namentlich der Kinder in den Fabriken.

7) Auf Wunsch von Mitgliedern des Nationalrathes : a. eine Erhebung der in den Kantonen bestehenden Bestimmungen bezüglich der Theilnahme von Schweizerbürgern an den^Gemeindeangelegenheiten ; ;

1088 b. Zusammenstellung der Ausgaben verschiedener Länder für die Landwirtschaft.

8) Auf den Wunsch des eidg. Militärdepartements : a. Zusammenstellung der stationsweisen Verkehrszunahme der Centralbahn; b. Auskunft an den preußischen Generalstab.

F ü n f z e h n t e n s . Von Arbeiten, welche ihrer Natur nach nicht speziell dem statistischen Bureau auffallen, sondern andern Verwaltuhgszweigen des Departements des Innern angehören, sei außer der Korrespondenz für die Pariser Ausstellung hier nur erwähnt der im Jahr 1869 erschienene Bericht über den durch die Ueberschwemmungen im Jahr 1868 in den Kantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessili und Wallis angerichteten W a s s e r s c h a d e n .

' Legen wir jezt den Weg von 1865 bis 1870 schnell noch einmal zurük, um nachzusehen, wie die eben beschriebene Thätigkeit des statistischen Bureaus in der Bundesversammlung beurtheilt wurde.

« Wie ein rother Faden zieht sich durch die Geschäftsprüfungsberichte von 1865 bis 1867 die doppelte Klage, man mache den Kantonen zu viele Mühe, und das Bureau solle seine Thätigkeit aaf eine kleinere Zahl von Arbeiten reduziren, um mit diesen einmal fertig zu werden (Berufsstatistik). Dieser Doppelwunsch fand im Dezember 1867 bei der Büdgetberathung seinen prägnantesten Ausdruk in dem Postulat: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, bei Festsezung der Aufgaben, welche das statistische Bureau zu lösen hat, auf eine g r ö ß e r e K o n z e n t r a t i o n der Thätigkeit dieses Bureaus Bedacht zu nehmen und im Zusammenhang damit dafür zu sorgen, daß die k a n t o n a l e n B e h ö r d e n von uem genannten Bureau n i c h t in a l l z u s t a r k e m Maße in Ans p r u c h g e n o m m e n w e r d e n , namentlich für solche Zweke, über deren Nüzlichkeit verschiedene Ansichten mit Grund obwalten."

Wir haben gesehen, daß im Juli 1867 der Nationalrath selbst eine neue jährliche Arbeit auf das Traktandenverzeichniß des statistischen Bureaus gebracht. Im Juli 1868 aber gab die Bundesversammlung dem Bureau, stets unter Festhaltung der Ansicht, das Bureau solle seine Thätigkeit konzentriren, drei neue Aufgaben: Uniformirung der kantonalen Verwaltungsberichte behufs ihrer statistischen Bearbeitung durch das Bureau (wobei freilich ausdrüklich erklärt wird, es bleibe den Kantonen freigestellt, das ge-

1089 meinschaftliche Formular anzunehmen oder nicht), zweitens eine jährlich herauszugebende Statistik des Betriebs der Eisenbahnen, und drittens die Fabrik-Enquete.

Und nachdem dies geschehen, wird im Dezember 1868 bei der Büdgetberathung der vom Bundesraih für die Angestellten des Bureaus verlangte Kredit um Fr. 1000 (welche dem statistischen Verein zugesprochen werden) beschnitten und das Postulat angenommen: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, auf e i n e V e r m i n derung des Beamtenpersonals des s t a t i s t i s c h e n Bur e a u s B e d a c h t zu nehmen", -- welches den Rüktritt des .Herrn Dr. Stößel zur Folge hatte. So kam es, daß das statistiche Bureau im Jahr 1869 bloß Fr. 21,745 ausgab, wovon Fr. 1000 der Schweiz, statistischen Gesellschaft.

Im nationalräthlichen G-eschäftsprüfungsbericht vom 9. Juni 1869 wurde dann die Frage, ob dem Bureau die Aufgabe einer a l l g e m e i n e n s t a t i s t i s c h e n B e a r b e i t u n g der S c h w e i z zugewiesen werden solle, wie dies bei ähnlichen Anstalten des Auslandes der Fall sei, oder ob dasselbe nur die mit dem Bundesaweke und der Bundesverwaltung zusammenhängenden Gebiete zu verarbeiten habe, wieder als eine offene behandelt und einfach das IPostulat gestellt und angenommen: Der Bundesrath wird eingeladen, Bericht und* Antrag vorzulegen über eine k l a r e r e Be Z e i c h n u n g und A b g r e n z u n g deA u f g a b e des e i d g e n ö s s i s c h e n s t a t i s t i s c h e n Bureaus."

Die Beantwortung dieses Postulats und die daran sich knüpfende Annahme des B u n d e s g e s e z e s b e t r e f f e n d die a m t l i c h e n s t a t i s t i s c h e n A u f n a h m e n in der S c h w e i z vom 23. Juli 1870 scheint Grund genug, um von da an die neueste Periode der schweizerischen Statistik zu datiren.

· Die Botschaft des Bundesrathes vom 20. Juni 1870 gibt zu, ·das das statistische Bureau, wenn es auf die Herstellung einer ·schweizerischen Statistik verzichtete und auf das Gebiet der Bundesadministration zurükgeführt, d. h. auf solche Darstellungen beschränkt würde, zu welchen die Mitwirkung der Kantone gar nicht 'oder nur in höchst beschränktem Maße nöthig wäre, dann allerdings i. w> mit seinen Arbeiten nicht im Rükstande bleiben würde.

o

Damit sei aber den Interessen der Schweiz nicht gedient; nicht ·nur habe das Departement des Innern im Jahre 1850 sich dio Aufgabe höher gestellt und alle volkswirthschaftlich bedeutsamen Themate in Aussicht genommen, auch die Botschaft des Bundesrathes vom 9. Jan. 1860 und noch mehr der Bericht der national-

1090 räthlichen Kommission (dessen Hauptstellen wir oben angeführt) hätten die Aufgabe des statistischen Bureaus in viel weiterem Sinne gefaßt und es gebe daher auch das Gesez vom 21. Jan. 1860 dem Bureau ausdr-üklich den Zwek: a. ,,eine vollständige Statistik der Schweiz zu erhalten," b. ,,periodische Publikationen über die beweglichen Elemente der Statistik zu machen und allfällig über einzelne Gegenstände Monographien herauszugeben.11 Es habe denn auch die Bundesversammlung selbst Schritt für Schritt die Aufgabe des Bureaus erweitert; durch die Aufträge der Räthe und die zahlreichen Anfragen fremder Regierungen, welche die Verhältnisse der Schweiz mit steigender Aufmerksamkeit be- " trachten, sei die Grenze einer bloßen Bundesstatistik längst überschritten .

Der o r g a n i s u e F e h l e r , an welchem das eidg. statistische Bureau leide, sei vielmehr in folgendem Saze (Art. 2) des Gesezes vom 21. Januar 1860 zu suchen: ,,Das statistische Bureau hat sich behufs Beibringung des noth,, wendigen Materials mit den R e g i e r u n g e n der K a n t o n e in's ,, V e r n e h m e n zu sezen."

Das habet nun die Folge, daß der Bund den Kantonen die Formulare, deren Ausfüllung für die auszuführenden Arbeiten nothwendig sei, nicht vorschreiben, bei freiwilligen Vereinbarungen aber zu keinem Ziele kommen könne. Das Beispiel der vom Bund angeordneten Volkszählungen und Viehzählungen beweise, daß solche Arbeiten zu deren Ausführung eine klare Vorschrift verpflichte, auch ausgeführt werden können. Ebenso dürfe in Betreff der Vertheilung der Kosten kein Zweifel übrig bleiben.

Der Bundesrath sdhlägt daher ein Gesez vor, nach welchem amtliche Aufnahmen und Zählungen, welche sich über die ganze Schweiz erstreken und in gewissen Perioden wiederkehren sollen, nur durch Beschluß der Bundesversammlung angeordnet werden können, einmalige Aufnahmen aber, oder solche, wozu das Material nicht neu gesammelt werden muß, durch den Bundesrath.

In beiden Fällen sind die Kantone zur formulargemäßen Einlie-ferung der verifizirten Angaben innert der festgesezten Termine verpflichtet. Der Bund trägt die Kosten der allgemeinen Anordnungen, die Kantone diejenigen der direkten Erhebungen unter Vorbehalt ihrer eigenen Vorschriften in Betreff der Vertheilung derselben* Art. 2 des Bundesgesezes vom 21. Januar 1860 wird aufgehoben.

1091 Die Bundesversammlung nahm diesen Gesezentwurf an mit dem Zusaz : ^Bei statistischen Aufnahmen solcher Art, welche ihrer Natur nach nicht wohl von den den Kantonsregierungen zur Verfügungstehenden Organen vorgenommen werden können, dürfen ausnahmsweise auch die Kosten der direkten Erhebung vom Bunde bestritten werden."

Mit Hülfe dieses Gesezes, sollte man glauben, und in Folge der Erhöhung des Büdgetkredites, welcher von 1870 an durchschnittlich Fr. 38,000 per Jahr beträgt, sollte nun das statistische Bureau vollständig in der Lage sein, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Und doch mußten wir bereits bemerken, daß bezüglich der Statistik der Bevölkerungsbewegung, der Auswanderungsstatistik und Eisenbahnstatistik die Schwierigkeiten betreffs Beibringung des Materials noch, immer dieselben sind. Auch von einer bedeutenden Krediterhöhung kann man nicht mehr sprechen, wenn man erwägt, daß von diesem Kredit in den Jahren 1870--1872 einzig für Volkszählungs- und Drukkosten über Fr. 33,000 ausgegeben werden mußten.

Man erwäge das und bedenke, daß neben den Volkszählungsa r b e i t e n , welche man vor Allem aus beendigt wünscht, eine fast gleiche Zahl anderer Geschäfte immer noch nebenherging, wie in der Periode von 1865--1870, welche wir nur deßhalb hier nicht alle anführen, weil ein bloßer Blik in die Verwaltungsberichte von 1871 oder 1872 genügt, um dies einzusehen. Immerhin ist die Verarbeitung des Volkszählungsmaterials von 1870 bedeutend vorgeschritten.

Nachdem schon im Juli 1871 der Bundesversammlung das Hauptresultat der Volkszählung vorgelegt worden, erschien im Jahr 1872 der erste Band der Verarbeitung: Die Bevölkerung, nach Geschlecht, Zivilstand, Heimat, Aufenthalt, Religion, Gebrechen, Sprachverhältnissen nebst der Zahl der Haushaltungen, der Wohnhäuser und bewohnbaren Räume (man sehe 'namentlich die Ucbersichtstabellen S. 211--300). Bereits ist auch schon die Bevölkerung nach den verschiedenen Klassen des Alters, Geschlechts und Familienstands in die gewohnten Rubriken eingetragen und dieser Theil der Alterstatistik (die vergleichenden Berechnungen fehlen noch) dem Druk übergeben worden. Auch für die Berufsstatistik sind bedeutende Vorarbeiten gemacht.

Neben diesen Arbeiten wurde der bisherige Direktor des statistischen Bureaus namentlich durch zwei Unternehmungen in Anspruchgenommen, erstlich durch sein großes Werk : ,,Allgemeine Be-

1092 Schreibung und Statistik der Schweiz, a und zweitens seine Betheiligung an den internationalen statistischen Arbeiten.

Von erstem Werk ist seit 1870 der erste Band (782 Seiten) ganz, sogar schon in 2 Auflagen, und vom zweiten Band bereits ein großer Theil (550 Seiten) erschienen. Da man es diesem Werk zum Vorwurf macht, daß es nicht amtlich, sondern im Verlag eines Buchhändlers erscheint und -- auch von den Bundesbehörden selbst -- gekauft werden muß, so sollen wir bemerken, daß in dieser ^Beziehung Herr Wirth keine Schuld auffällt; er hat -- Ende 1868 .-- bei den Bundesbehörden den zur amtlichen Herausgabe (Druk und Uebersezung) nöthigen Kredit von Fr. 25--30,000 auszuwirken gesucht, der Bundesrath aber, unter dem Eindruk der damaligen Büdgetberathung, konnte hierauf nicht eintreten, worauf Herr Wirth genöthigt war, für seine Arbeiten einen Verleger zu suchen. Damit . hört das Werk nicht auf, eine Leistung des. eidgenössischen statistischen Bureaus zu sein, für welche die Anerkennung nicht ausbleiben wird.

Die Betheiligung des eidg. statistischen Bureaus an den intern a t i o n a l e n statistischen Arbeiten. An den Kongressen im .Haag (1869) und in Petersburg (1872) wurde beschlossen, über 24 verschiedene volkswirthschaftliche Gebiete, eine internationale vergleichende Statistik auszuarbeiten, wobei je, einem Bureau die Bearbeitung eines Thema's für alle betheiligten Länder zugetheilt wurde. Herr Wirth hatte mit Bewilligung des Bundesrathes, dem er erklärt hatte, er werde die Arbeit persönlich ausführen und auf höchstens 3 Monate die Mitwirkung eines geschikten Rechners bedürfen, die Bearbeitung des Bankwesens übernommen und bereits mit der Arbeit begonnen, als das Postulat vom _21. Dezember 1872, dessen Beantwortung hier vorliegt, ihn zur Niederlegung seiner Stelle veranlaßte.

Die L e i s t u n g e n des eidg. statistischen Bureaus, über welche nach jenem Postulat zunächst -Auskunft gegeben werden soll, sind in unserem historischen Rükblik summarisch aufgeführt; um diesen Bericht nicht allzu umfangreich werden zu lassen, wollen wir die Titel der vom statistischen Bureau theils selbstständig, theils im Bundesblatt und in der Zeitschrift für schweizerische Statistik publizirten, sowie der bloß im Manuskript vorhandenen Arbeiten nicht hier aufführen, sondern bloß das Verzeichniß derselben beilegen.

Wenden wir uns jezt der finanziellen Seite unserer Frage zu.

1093

u. Kosten des eidgenössischen statistischen Bureaus, verglichen mit denjenigen der Bureaux anderer Länder.

1. Das e i d g e n ö s s i s c h e s t a t i s t i s c h e B u r e a u hat laut Staatsrechnungen in den 13 Jahren seines Bestehens, 1860 bis und mit 1872 im Ganzen gekostet Fr. 332,279. 81 oder durchschnittlich per Jahr Fr. 25,560, macht bei einer Bevölkerung von 2,669,147 Einwohnern per Kopf 0,96 Rappen. Will man die Besoldungen für sich ausmitteln, so sind von obigen Gesammtkosten in Abrechnung zu bringen : Reisekosten Fr.

3,451. 53 Entschädigungen für statistische Beiträge und Zuschüsse an die schweizerische statistische Gesellschaft ,, 18,416. 30 Drukkosten ,, 42,302. 52 Büreaukosten (Schreibmaterialien, Bibliothek, Buehbinderkosten etc.)

,, 25,854. 73 Volkszählungskosten ,, 45,323. 48 Fr. 135,348. 56 Es bleiben somit an Besoldungen . ·.

. F r . 196,931. 25 oder per Jahr Fr. 15,149.

Der eigentliche Büreaubedarf beträgt wie oben . Fr. 25,854. 73 oder per Jahr Fr. 1,989.

2. H e r z o g t h u m A n h a l t . Kosten des statistischen Bureaus, die Drukkosten n i c h t inbegriffen Fr. 4,973. 54; Bevölkerung 203,354 Einwohner; also per Kopf 2,4 Rappen.

3. G r o ß h e r z o g t h u m O l d e n b u r g . Kosten im Jahr 1872 Fr. 13,110; Bevölkerung 316,641 Einwohner; also per Kopf 4,1 Rappen. 4. G r o ß h e r z o g t h u m M e k l e n b u r g - S c h w e r i n . Kosten im Jahr 1872 Fr. 16,187. 57; Bevölkerung 557,897 Einwohner; also per Kopf 2,9 Rappen.

5. G r o ß h e r z o g t h u m Hessen. Kosten des Bureaus im Jahr 1872 Fr. 17,529, nicht inbegriffen die Justiz- und Verbrecherstatistik, welche vom Justizministerium bearbeitet wird ; Bevölkerung 852,843 Einwohner, also per Kopf 2,1 Rappen.

6. G r o ß h e r z o g t h u m B a d e n . Kosten im Jahr 1872 Fr. 26,528; Bevölkerung 1,461,428 Einwohner; also per Kopf 1,8 Rappen.

7. K ö n i g r e i c h W ü r t t e m b e r g . Nettokosten im Jahr 1872 Fr. 50,250; Bevölkerung 1,818,541 Einwohner, also per Kopf 2,8 Rappen.

1094 Dieses Bureau kann nicht zum Vergleichen dienen; da es einerseits auch die Ausgaben für meteorologische, topographische und geognostische Arbeiten bestreitet; während andererseits das Handelsministerium, das Justizministerium und das Kultus- und Unterrichtsministerium die in ihr Gebiet fallenden namhaften Arbeiten aus eigenen Kosten bestreiten.

8. K ö n i g r e i c h B a i e r n . Budget pro 1872 Fr. 72,214; Bevölkerung 4,861,402 Einwohner; also per Kopf 1,5 Rappen.

9. K ö n i g r e i c h Sachsen. Budget pro 1872 Fr. 56,250; Bevölkerung 2,556,244 Einwohner; also per Kopf 2,2 Rappen.

10. Königreich P r e u ß e n . Bevölkerung 24,691,203 Einwohner. Die Gesamtntkosten des preußischen statistischen Bureaus konnten von uns nicht ausgemittelt werden. Das Werk von Puslowski: ,,Das königlich preußische statistische Bureau. Berlin 1872a führt Seite 105 als Voranschlag pro 1872 an: 34,350 Thaler -= Fr. 128,812. Dagegen geht aus demselben Werk, Seite 80, hervor, daß die allgemeinen Kosten der Bevölkerungsaufnahmen zum größten Theil nicht dem statistischen Bureau, sondern der Verwaltung der indirekten Steuern auffallen; auch die 250 (!) Kalkulatoren (Seite 82), welche einen Gehalt von wenigstens 600 Thalern per Jahr beziehen, lassen sich in jener Summe nicht unterbringen; die Herren Professoren und Regierungsräthe, welche mit an den Publikationen arbeiten, werden aus andern Büdgetposten besoldet. Wer aber die Leistungen des schweizerischen mit dem preußischen Bureau vergleichen will, möge erwägen, daß der durch einen ganzen Stab wissenschaftlicher Kräfte sekundirte Direktor des preußischen Bureaus einen Gehalt von Fr. 15,000 bezieht (und schon 1816 bezog), ungefähr so viel, als in Bern das gesammte Personal kostete, und daß der jährliche Aufwand für die B i b l i o t h e k iu den lezten vier Jahren durchschnittlich per Jahr Fr. 7875 be-' trägt (a. a. Ó. S. 140), beinahe so viel als bei uns die sämmtlichen übrigen Ausgaben, die Volkszählungskosten inbcgriffen. Und doch hat das Bureau eines kleinen Staates, zumal unter Verhältnissen, wie die schweizerischen, nicht geringere wissenschaftliche Hilfsmittel nöthig.

11. K ö n i g r e i c h der Niederlande. Kosten des dem Mini^ sterium des Innern untergeordneten statistischen Bureaus Fr. 52,500; Bevölkerung 3,618,016 Einwohner, also 1,5 Rappen per Kopf.
Dieses Bureau treibt aber nur Bevölkerungsstatistik. Rechnet man die statistischen Bureaux der Ministerien der Finanzen, des Justizministeriums und des Ministeriums für äußere Angelegenheiten hinzu, so betragen die Gesammtkosten Fr. 210,000 (100,000 Gulden), oder per Kopf 5,8 Rappen.

1095 12. Königreich Schweden. Kosten im Jahr 1872 Fr. 70,064; Bevölkerung 4,204,177 Einwohner, per Kopf 1,7 Rappen.

13. E n g l a n d und Wales. Dieses Bureau treibt bloß Bevölkerungsstatistik. Direktor, vortragender Rath und 13 Angestellte beziehen eine Besoldung von zusammen Fr. 112,000. Da(s Material muß ihnen aber schon in den Distrikten v e r a r b e i t e t werden, so daß sie es bloß noch zusammenzutragen brauchen. Alle andern Ausgaben, für Drukkosten etc., kommen auf die allgemeinen Verwaltungskosten und waren nicht erhältlich, mit Ausnahme der Volkszählungskosten im Betrag von drei Millionen Franken, macht bei einer Bevölkerung von 22,712,266 Einwohner für England und "Wales per Kopf 13 Rappen, oder auf die 10 Jahre der Zählungsperiode vertheilt, per Jahr und per Kopf 1,3 Rappen, also bereits mehr, als bei uns die ganze Statistik. Es verhält sich bei andern Großstaaten ähnlich: Die statistischen Arbeiten sind unter verschiedene Ministerien vertheilt und die Gesammtkosten nur schwer auszumitteln. (Ist z. B. auch bei Frankreich der Fall.)

III.

Resultate.

Wie bereits im Eingang bemerkt worden, ist das uns vorliegende Postulat, insoweit es Personalveränderungen bezwekte, erledigt.

Insoweit aber ganz allgemein die Leistungen des eidgenössischen statistischen Bureaus mit den auf dasselbe verwendeten Mitteln verglichen werden sollen, so hat sich aus dem Vorhergehenden hinlänglich deutlich ergeben, daß dem Bureau quantitativ ein Mchreres nicht zugemuthet werden konnte, und daß, wenn die zu Tage getretenen Leistungen qualitativ zu wünschen übrig ließen, dies hauptsächlich eine Folge des Mangels an hinlänglicher moralischer und finanzieller Unterstüzung desselben war.

In der That, wenn es, dem Geseze zum Troz, Kantonen und Eisenbahngesellschaften erlaubt sein soll, das vom Bunde verlangte Material zu verweigern, so wäre es besser, die statistische Thätigkeit einzustellen, als dieselbe noch länger als Zielscheibe der Kritik am Leben zu erhalten. Der Bund muß durchaus auf die Mitwirkung der kantonalen Regierungen rechnen dürfen; entzieht sich auch nur eine ihrer Pflicht, so haben wir keine schweizerische Statistik mehr; es würde Nichts helfen, an die Stelle der ihre Mitwirkung versagenden Regierungen vom Bunde bezahlte Organe treten zu lassen, indem diesen Organen wieder gegenüber Gemeindsbehörden und Civilstandsbeamten die gesezliche Autorität fehlen würde, und folgerichtig auch diese durch eidgenössische Beamte, wenn das möglich wäre, ersezt werden müßten. Auch wird wohl

1096 Niemand im Ernste glauben, daß ein Büreauchef, dem man die leztë wissenschaftliche Hilfskraft entzogen hat, um mehr Kalkulatoren anstellen zu können, durch Reisen und Privatkorrespondenzen das von den Regierungen Versäumte nachzuholen im Stande wäre, selbst wenn er sämmtliche übrigen Pflichten, und deren sind ja so viele, hintansezen würde.

Es hat sich ferner aus einer Vergleichung der Kosten unseres schweizerischen Bureaus mit - denjenigen, aller andern, deren Rechnungen wir uns überhaupt verschaffen konnten, ergeben, daß das unserige finanziell am allerschwachsten dotirt ist, obwohl es, eine Spätgeburt, so vieles nachzuholen hat, und obwohl einer schweizerischen Statistik, in Folge der politischen Organisation unseres Landes (von der Kostenvermehrung in Folge der Sprachverschiedenheit nicht zu reden) mehr Schwierigkeiten entgegenstehen, als in jedem andern Lande.

Mit Krediten, wie sie bisher dem eidgenössischen statistischen Bureau bewilligt worden sind, wird dasselbe keine andere größere Arbeit neben den regelmäßigen Volkszählungs- und Viehzählungsarbeiten zu bewältigen vermögen, was auch, wie wir gesehen haben, in andern Ländern das Hauptgeschäft der statistischen Landesbüreaux ist. Für jede weitere n a m h a f t e Arbeit wird daher, wenn sie dem statistischen Bureau aufgetragen wird, auch im Budget besonders vorzusehen sein. 'Gerade im Interesse einer geordneten und möglichst wenig kostspieligen Verwaltung muß ferner darauf gedrungen werden, daß solche Gebiete, für welche der Bund bereits eigene Verwaltungsorgane besizt, wie Handel und Zölle, Posten und Telegraphen, in Zukunft auch das Eisenbahnwesen, von diesen selbst statistisch bearbeitet werden, was nicht ausschließt, daß, wie in Preußen, durch eine entsprechende Organisation Einheit und Plan jn diese Arbeiten und deren Publikation gebracht wird.

Eine jährliche statistische Verarbeitung aber derjenigen Vcrwaltungsgebiete, welche der kantonalen Gesezgcbung unterliegen, und so verschieden eingerichtet sind, daß dieselben Zahlen, dieselben Benennungen in den verschiedenen Kantonen ganz Verschiedenes bedeuten, wäre eine Unternehmung, von welcher sich kein günstiger Erfolg versprechen ließe. Nicht, daß solche Arbeiten ganz unterbleiben sollen! Angesichts des Interesses, welches das Ausland an unsern Institutionen nimmt, Angesichts der
bald von Regierungen, bald von Vereinen ausgehenden Bestrebungen, den Bund in einer Menge von Verwaltungszweigen, welche bisher ganz den Kantonen überlassen waren, zur Mitwirkung herbeizuziehen, ist es absolut nothwendig, die vorhandenen Zustände und Einrichtungen durch einläßliche statistische Arbeiten zur allgemeinen

1097 Kenntniß zu bringen. Aber eben darum können solche Arbeiten nicht nur so nebenbei, als flüchtiges Zahlensammeln aus zufällig zusammengelesenen Berichten, behandelt werden. Es muß im Gegentheil jeweilen auf ein Gebiet alle Aufmerksamkeit gerichtet und Alles, was sich auf dasselbe bezieht, in Gesezgebung und Verwaltung, zusammengetragen und durch einen kundigen Fachmann behandelt werden, wenn etwas Tüchtiges dabei herauskommen soll.

Und da man, auch bei Vermehrung der wissenschaftlichen Kräfte des statistischen Bureaus, doch nicht für alle Fächer Vorsorge treffen kann, so wird man hie und da für solche Arbeiten nicht nur außerordentliche Kredite, sondern auch besondere Fachmänner vorübergehend in Anspruch nehmen müssen.

Ja, verhehlen wir es uns nicht, manche Gebiete werden gar nicht amtlich bearbeitet werden können, sondern der Privatthätigkeit von Vereinen und Schriftstellern überlassen werden müssen, wenn Dinge zu erforschen sind, welche ohne freiwillige und lojale Mitwirkung, sei es von Industriellen, sei es von Gelehrten, oder ohne Indiskretionen oder auch ohne etwelche Irrthümer, für welche keine Behörde einstehen mag, nicht ans Tageslicht gCBOgen werden können. Man gebe nur einmal den Wahn auf, als ob man durch amtliche Statistik, auch beim besten Willen und den glänzendsten Mitteln, sich über Alles Aufschluß verschaffen könne.

Wie sehr wir aber uns genöthigt sehen, einerseits unsere Erwartungen von einem statistischen Bureau herabzustimmen, andererseits unsere Kräfte zur Erreichung des als möglich und nothwendig Erkannten noch erheblich anzuspannen, schreken wir deshalb vor unserei- Aufgabe nicht zurük: das Schwerste, der Anfang, ist überwunden, wenn es auch dabei viele Kritik, aus Mißgriffen oder auch aus Mißverständnissen und Vorurtheilen entsprungen, und manches harte Wort über die Kosten abgesezt hat. Manch gutes Material ist bereite gesammelt, und wenn wir dasselbe vermehren Jahr um Jahr, so werden Nationalökonomen und Politiker, Gcschichlschrciber und Geographen, und die stimmfähigen Bürger überhaupt, daraus reichen Gewinn ziehen.

Nachdem bei uns erst e i n e des Namens würdige eidgenössische Volkszählung verarbeitet worden ist, ebenso nur eine Viehzählung, andere statistische Aufnahmen in der g"anzen Schweiz noch fast keine durchgeführt worden sind, können wir freilich von
belehrenden Resultaten der Statistik noch nicht sprechen; wir haben auch nicht das Recht dazu; aber schon im zweiten Jahrzehnd wartet unser eine größere Ausbeute, wenn wir an der Hand der Statistik die vorgegangenen großen Veränderungen konstatiren und die

1098 daraus sich ergebenden Schlüsse ziehen können. Bei solchen, wie bei allen Forschungen ist vor Allem G e d u l d nöthig.

Nach diesen Erwägungen sprechen wir Ihnen, Tit., aus voller Ueberzeugung den Wunsch aus, Sie "möchten die bereits gesezlich festgestellten ordentlichen Kredite auch ferner für ' die bereits eingeführten periodisch wiederkehrenden Arbeiten nebst allfälligen kleinern Zwischenarbeiten gewähren, für neu zu beschließende größere Arbeiten aber die dafür nöthig erscheinenden Extrakredite jeweilen besonders festsezen.

Indem wir uns schließlich entschuldigen, wenn wir in dieser, wenn auch vielbesprochenen, doch noch so wenig aufgehellten Frage Ihre Geduld etwas lange in Anspruch genommen haben, ergreifen wir den Anlaß, Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 2. Juli 1873.

Nm Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Ceresole.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

109»

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Organisation der Telegraphenverwaltung.

(Vom 2. Juli 1873.)

Tit.!

Wir beehren uns, Ihnen unsern Bericht und Antrag betreffend .eine Abänderung der Artikel 10, 11 und 12 des Bundesgesezes vorn 20. Dezember 1854 über die Organisation der Telegraphenverwaltung vorzulegen.

Der Artikel 10 dieses Gesezes lautet: ,,Unter dem Post- und Baudepartement steht zur Leitung des gesammten Telegraphenwesens ein Zentraldirektor der Telegraphenverwaltung.a ,,Der Bundesrath bezeichnet aus den übrigen Telegraphenbeamten den Stellvertreter desselben."

Mit Beschluß vom 19.- Februar 1864 hat jedoch der Bundesrath gemäß der ihm nach Artikel 6 des nämlichen Gesezes zustehenden ßefugniß in provisorischer Weise die Stelle eines Adjunkten und Stellvertreters des Zentraldirektors errichtet, in der Absicht, der hohen Bundesversammlung die definitive Bestätigung derselben vorzuschlagen, sobald einige Erfahrungen über die gewonnenen Resultate vorliegen.

Bandesblatt. Jahrg. XXY. Bd.II.

79

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung betreffend die Leistungen und Hilfsmittel des eidgenössischen statistischen Büreaus. (Vom 2. Juli 1873.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

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1873

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2

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33

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19.07.1873

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1067-1099

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