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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes..

(Vom 17. März 1873.)

Infolge der Wahl des Hrn. Karl M a n u e l von Bern zum Oberauditor hat der Bundesrath für das Militär-Kassationsgericht, (siehe.

Seite 3 hievor) gewählt: als Präsident: Hrn. Johann B üz b e r g e r , eidg. Oberst, in Langenthal : ,, Vizepräsident : ,, Gustav E h r h a r d t , eidg. Oberst, in Zürich; ,, Jakob A m i e t, eidg. Oberstlieut., in ,, Mitglied : Solothurn ; ,, Suppléant: ,, Gottlieb B i sch o f f , eidg. Oberstlieut, in Basel.

Der Bundesrath hat die Beamten der 11 Postkreise für die neue Amtsperiode vom 1. April d. J. bis 31. März 1876 wieder gewählt. (Das Verzeichniß folgt in der nächsten Nummer.)

Der Bundesrath hat beschlossen, es sei der Borstenwischer auch für das Repetirgewehr als Zugehör einzuführen.

Das Postdepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung des Kantons Bern wegen Errichtung eines Telegraphenbüreaus in Vil l er e t rinen Vertrag unter den üblichen Bedingungen abzuschließen.

sas Hinsichtlich des neuen Eisenbahngesezes beschloß der Bundesrath, an sämmtliche eidgenössische Stände folgendes Kreisschreiben nu erlassen: ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Mit dem 1. künftigen Monats wird das Eisenbahngesez vom 23. Dezember v. J. in Kraft treten.

,,Da der Bundesrath bis dorthin noch nicht im Stande sein wird, sich alle Organe zu schaffen, welche für Ausführung desselben nothwendig sind, so stellt er hiemit an alle Stände das Gesuch, die sämmtlichen Beamten und Angestellten, welchen bis jezt die Ueberwachung der Eisenbahnen und ihres Betriebes oblag, anzuweisen, bis auf Weiteres ihre Funktionen fortzusezen, dagegen die Berichte und Anzeigen, welche sie bis anhin an die kantonalen Behörden zu machen hatten, künftig an das eidg. Departement des Innern zu richten.

,,Wir zweifehl nicht daran, daß Sie sich die genaue Vollziehung dieser Anordnung, welche im Interesse der Regelmäßigkeit und Sicherheit des Verkehrs dringend geboten ist, um so mehr werden angelegen sein lassen, als der Uebergangszustand nur von ganz kurzer Dauer sein wird."

Der Bundesrath hat in Betreff der I m p f u n g beim Schweizermilitär eine neue Verordnung erlassen, und deßhalb das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche Kantonsregierungen erlassen: ! Y ,,Getreue,, liebe Eidgenossen!

; < Als. gegen Ende des Jahres 1870 dici Menschenblattern in verschiedenen Gegenden der Schweiz und der benachbarten Lander epidemisch auftraten, erließen wir unterm 25. Januar 1871 die Einladung an die Kantone, daß sowohl die eingetheilte Mannschaft, als auch die Rekruten nachgeimpft werden und sich über die erfolgte Wiederimpfung durch einen Schein auszuweisen haben sollen.

,,Dea damals .getroffenen Vorsichtsmaßregeln ist es unbedingt zu verdanken, daß bei der Grenzbesezung vom Jahr 1871 und der nachherigen Internirung der diese Seuche mitschleppenden französischen Armee von unsern im Dienst gestandenen Truppen nur wenige von dieser Krankheit, befallen worden sind.

515 ,,Um daher unsere Armee und indirekt unsere ganze Bevölkerung für die Zukunft von dieser Seuche und deren gefährlichen Folgen möglichst zu schuzen, haben wir die Anordnung getroffen, daß die im Jahr 1871 erlassene und im Jahr 1872 erneuerte Verfügung in folgender Weise b l e i b e n d in Kraft zu bestehen hat: ,,1. Sammtliche Rekruten und Offziersaspiranten haben vor ihrem Eintritt in die erste Militarschule sich wiederimpfen (revacciniren) zu lassen.

,,2. Dieselben haben sich vom betreffenden Arzte einen Impfschein mit Angabe über den Impferfolg austeilen zu lassen und diesen Schein bei jedem Dienstanlaße als Ausweis mitzubringen.

,,Es sind deßhalb auch diese Scheine von den Kommandanten oder Aerzten der Mannschaft nicht abzunehmen, wie es irrthümlicherweise mitunter vorgekommen, damit ein Ausweis über die erfolgte Revaccination jederzeit < möglich ist.

.,,Auf diese Weise ist die Sicherheit vorhanden, daß die ganze schweizerische Armee innert eines gewissen Zeitraumes revaccinirt sein wird, eine Vorsichtsmaßregel, die wohl bei allen europäischen Armeen schon längstens eingeführt ist.

1 ,,Ind em wir Ihnen diese Anordnung zur genauen Nachachtung empfehlen, benuzen wir den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in den Schuz des Allmächtigen zu empfehlen."

(Vom l9.März 1873.)

Die Beamten der sechs schweizerischen Zollgebiete sind vom Bundesrathe für die Amtsdauer vom 1. April d. 3. bis 31. März 1876 theils bestätigt, theils neu gewählt worden. (Das Verzeichniss erscheint nächstens.)

Der Bundesrath hat die Beamten der sechs schweizerischen Telegraphenkreise für die neue Amtsperiode 1873/1876 theils bestätigt, theils neu gewählt. (Das Verzeichniss folgt nächstens.)

516 Hr. Joseph Jeangros, von Montfaucon (Bern), Scharfseh üzeninstruktur II. Klasse, hat mitSchreibenn vom 13. dies umEntlassungg von dieser Stelle nachgesucht. Diese Entlassung ertheilte ihm der Bundesrath unter Verdankung der geleisteten Dienste.

(Vom 21. März 1873.)

Das Postdepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, für die Dauer des Sommerdienstes, neben den bereits bestehenden beiden Postkursen zwischen Alpnacht und Brienz, einen neuen direkten Kurs zwischen A l p n a c h t und M e i r i n g e n mit selbstständiger Fahrtordnung zur Ausführung zu bringen, auch nach Gutfinden für die vorgenanntan drei Kurse auf der ganzen Streke zwischen B r i e n z und AI p n a c h t die erhöhte Alpentaxe in Anwendung zu bringen.

Der Bundesrath hat die beiden Sekretäre der Bundeskanzlei, Hrn. Joh. Heinrich H ö h n , von Wädensweil (Zürich), Sekretär seit dem 5. November 1831, und Hrn. Dr. Wilhelm G i s i, von Ölten (Solothurn), Sekretär seit dem 16. Oktober 1872, für die nächste Amtsdauer in ihren Stellen bestätigt.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden: (am 17. März 1873) als Sekretär der technischen Abtheilung des eidg. Eisenbahnbüreau : Hr. J. F eil er, von Uetendorf (Bern) ; Telegraphistin in Signau : Frau Elisabeth M o s i m a n n, von Lauperswyl, in Signau (Bern); ,, ,, ,, Cavigliano: Jgfr. Sirena S ein a, von und in Cavigliano (Tessin), Tochter des dortigen Postablagehalters;

517 (am 21. Märe, 1873) als Posthalter in Ruswyl : Hr. Mathias Seh midi i, Fürsprecher, von und in Ruswyl (Luzern); ,, ,, Reconvillier : "^ Hipolyte Frone, Schreiner,vont a und in Reconvillier (Bern).

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Bekanntmachung. *

Die Heimathörigkeit nachstehender Person, für welche der Todschein eingesandt wurde, ist zu ermitteln, nemlich: Für einen K a s p a r J o s e p h S t a l d e r , gew. Soldat hei der niederländischen Armee in Indien, gehören den 15. Mai 1833 zu Lausanne, Sohn von Anton Stalder und der Anna Katharina Thalmann, gestorben im Spital von Port Said am 21. Juli 1872.

Es wird daher zur Erreichung des oben angegebenen Zwekes die gefällige Mitwirkung der Staatskanzleien der Kantone, so wie der Polizei-l und GemeindsbehOrden hiemit höflichst angesprochen.

* "" Bern, den 21. März 1873.

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Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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1873

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22.03.1873

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513-517

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