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#ST#

Inserate.

Ausschreibung.

Die Stelle des eidg. P u l v e r m a g a z i n v e r W a l t e r s des 1. Bezirkes (L a v aux) mit einer jährlichen Besoldung bis auf Fr. 3500 - - (Erhöhung in Aussicht stehend). Anmeldungen unter Beilegung von Befähigungsausweisen sind bis zum 10. Mai nächsthin dem eidg. l inanzdepartement einzureichen.

B e r n , den 30. April 1873.

Eidg. Finanzdepartement.

Ediktalladung.

Gegen J Kts. St. Gallen, unbekannten Aufenthales, ist von seiner wohnhaft in beim Schweiz. Bundesgerichte die Klage auf Ehescheidung eingereicht worden.

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als Postkommis in Montreux: Lausanne :

Wyl:

Telegraphist in Seewis : _ Grassier: Hundwyl : Stein:

Hrn. Alfred Weder, von Oberriet, derzeit Postkommis in St.

Gallen ; ,, Joseph H u b e r , von Dußnang (Thurgan), gegenwärtig Postkommis in Winterthur; ,, AugustBüchel, Postaspirant, von Rüthi, in Wyl; ,, Paul S t u m p p , Postaspirant , von und in Flawyl (St. Gallen) ; ,, Christian Jenny, Lehrer, von und in Seewis (Graubünden); ,, Louis B e l l a m y , von Genf, Zolleinnehmer in Crassier (Waadt); ,, Job. Jakob Z u b e r b ü h l e r , Postablagehalter, von und in Hundwyl (Appenzell A. Rh. ; ,, Johannes Wal s er, von Herisau, Lehrer in Stein (Appenzell A. Rh.).

Birndeeblatt. Jahrg.XXV.Bd.il.

21

279 Der Beklagte wird hiemit gerichtlich aufgefordert, innert der Frist vou.

30 Tagen, vom Tage dieser Bekanntmachung an, dem Unterzeichneten seinen gegenwärtigen Wohnort zur Kenntniß zu bringen, damit ihm sofort die Klage una seiner Zeit die Vorladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden kann. Sollte der Beklagte dieser Aufforderung keine Folge leisten, so wird ihm mitgetheilt, daß gleichwohl die Klage seiner Ehefrau Samstag den 5. Juli, Vormittag 8 Uhr, im Bnndesrathhause zu Bern zur gerichtlichen Verhandlung kommen wird.

Derselbe wird daher aufgefordert, an benanntem Orte und zu bezeichneter Stunde persönlich zu erscheinen oder sich gehörig vertreten zu lassen, mit der Androhung, daß im Falle Nichterscheinens dessenungeachtet erkennt würde, was Rechtens ist.

S ä c h s e l n , den 30. April 1873^ Der Instruktionsrichter : N. Hermann, Bundesiichter.

Ediktalladnng.

Gegen is g heim Schweiz. Bundesgerichte die Klage auf Ehescheidung eingereicht worden.

Der Beklagte wird hiemit gerichtlich aufgefordert, innert der Frist von 30 Tagen, vom Tage dieser Bekanntmachung an, dem Unterzeichneten seinen gegenwärtigen Wohnort zur Kenntniß zu bringen, damit ihm sofort die Klage und seiner Zeit die Vorladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden kann. Sollte der Beklagte dieser Aufforderung auch keine Folge leisten, so wird ihm mitgetheilt, daß gleichwohl die Klage seiner Ehefrau Samstag den 5. Juli, Vormittag 8 Uhr, im Bundesrathhâuse zu Bern zur gerichtlichen Verhandlung kommen wird.

Derselbe wird daher aufgefordert, au benanntem Orte und zu bezeichneter Stunde persönlich zu erscheinen oder sich gehörig vertreten zu lassen, mit der Androhung, daß im Falle Nichterscheinens dessenungeachtet erkennt würde, was Rechtens ist.

Sach sein , den 30. April 1873.

C

Dur Instruktionsrichter: N. Hermann, Bundesrichter.

280

Ediktalladung.

seit einigen Tagen von gekehrt, beim Schweiz. Bundesgerichte die Klage auf Ehescheidung eingereicht worden.

Der Beklagte wird hiemit gerichtlich aufgefordert, innert der Frist von 30 Tagen, vom Tage dieser Bekanntmachung an, dem Unterzeichneten seinen gegenwärtigen Wohnort zur Kenntniß zu bringen, damit ihm sofort die Klage und seiner Zeit die Vorladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden kann.

Sollte der Beklagte dieser Aufforderung auch keine Folge leisten, so wird ihm mitgetheilt, daß gleichwohl die Klage seiner Ehefrau Samstag den 5. Juli, Vormittags 8 Uhr, im Bundesrathhause zu Bern zur gerichtlichen Verhandlung kommen wird.

Derselbe wird daher aufgefordert, an benanntem Orte und zu bezeichneter Stunde persönlich zu erscheinen oder sich gehörig vertreten zu lassen, mit der Androhung, daß im Falle Nichterscheinens dessenungeachtet erkennt würde, was Rechtens ist.

S ä c h s e l n , den 30. April 1873.

Der Instruktionsrichter : N. Hermann, Bundesrichter.

Ausschreibung.

Mit Bezugnahme auf die vom Schweiz. Bundesrathe am 15. d. Mts.

erlassene Instruktion für die eidgenössische M u n i t i o n s k o n t r o l e werden hiemit die Stellen eines Chefs der K o n t r o l e , mit jährlicher Besoldung von Fr. 3800*), und zweier G e h i l f e n , mit jährlicher Besoldung von je Fr. 1800, zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach Art. 2 der Instruktion der Chef oder einer der Gehülfen Chemiker sein soll.

*) Nicht Fr. 3880.

281 Schweizerbürger-, welche sich für eine dieser Stellen zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen schriftlich, unter Beigabe von Zeugnissen über Befähigung und Kenntniß der deutschen und französischen Sprache, der eidg. Militärkanzlei bis zum 15. Mai nächsthin einzureichen.

Bern, den 26. April 1873.

Eidg. Militärdepartement.

Conkurrenz-Ausschreibung für'

ein Handbuch für Kanonier-Unteroffiziere und Kanoniere der schweizerischen Artillerie.

Das eidgenössische Militärdepartement beabsichtigt, behufs Erstellung eines Handbuches für Unteroffiziere nnd Kanoniere, den Weg der öffentlichen Conkurrenz-Ausschreibung zn wählen.

Dieses Handbuch soll in möglichst gedrängter Form nnd Sprache einen Auszug aus den derzeit bestehenden,, Reglementen, Vorschriften und Ordonnanzen bieten und in- folgende Capitel zerfallen : 1. Grnndzüjre der Organisation der schweizerischen Armee, speziell der Artillerie. Bestand der taktischen Einheiten an Offizieren, Mannschaft und Pferden. Zweck und Organisation der Parks.

2. Innerer Dienst. Pflichten der verschiedenen Grade. Kriegsartikel.

3. Wachtdienst.

4. Soldatenschule.

5. Compagnieschule.

6. Kenntniß der Feuerwaffen und blanken Waffen. Zerlegen und zusammensetzen derselben und deren Unterhaltung. Besorgung des Lederzeugs.

7. Kenntniß der Geschützrohre, Laffeten und übrigen Kriegsfuhrwerke> des Pulvers, der Geschoße und übrigen Munitionsgegenstände.

8. Ausrüstung der Laffeten und Kriegsfuhrwerke. Packung der Munition aller Art.

9. Schießtheorie. Behandlung der Geschütze vor, während nnd nach dem Feuern. Schußtafeln und Andeutungen über deren Gebrauch. Daten über Wirkung der Geschütze und Geschoße. Notiz über das Schätzen der Distanzen.

10. Bedienung der verschiedenen Geschütze, inclusive Lastenbewegnngen und Herstellungsarbeiten. Parkdienst.

11. Zugsschule und Batterieschule.

282 -12. Felddiehst der Attillerie. Verhalten bei der Mobilmachung, auf dem Marsche, im Quartier und im Bivouak. Verhalten bei Eisenbahntransporten. Kurze Notiz über Geschützplacirung und das Verhalten der Artillerie im Gefecht, namentlich hinsichtlich des Benehmens des Geschützchefs.

13. Kurzer Abriß des Batteriebaues, der Aufstellung und Bedienung der Geschütze in Verschanzuugen; 14. Maße und Gewichte. Metrisches System. Réduction des schweizerischen Maßes und Gewichtes in metrisches.

Die Arbeiten sind nicht mit der Unterschrift des Verfassers zu versehen, sondern mit einem Motto.

Gleichzeitig wird der Name des Autors, welcher dem Motto entspricht, in einem versiegelten Briefe augegeben, der erst' geöffnet wird, wenn die Artillerie-Kommission die Arbeiten geprüft und sich geeinigt hat, welche derselben prämirt werden soll.

Ä Die Arbeiten sollen in möglichst .leserlicher Schrift geschrieben sein und Alles vermieden werden, woran der Verfasser erkannt werden könnte.

Zeichnungen in kleinem Maßstabe können zur Verdeutlichung des Textes beigegeben werden.

Für die von der Artillerie-Commission als preiswiirdig erkannte Arbeit wird eine Prämie von Franken eintausend und zweihundert -ausgesezt, oder nach Gutfinden der Artillerie-Commission diese Summe eventuell auf die zwei besten der eingelieferten Arbeiten angemessen vertheilt.

Das Eintreffen der Arbeiten, welche an die Kanzlei des eidg. Militärdepartements zu richten sind, wird in der Artilleriezeitung bekannt gemacht, ebenso seiner Zeit die Entscheidung der Artillerie-Commission in Betren0 der Prämiruug der verschiedeneu Arbeiten.

Als lezter Eingabetermin für diese Arbeiten gilt der 81. Dezember 187i>.

B e r u, den 18. April 1873.

Das eidg. Militärdepartement: Welti.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihre Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) P o s t k o m m i s in N e u e n b urg. Anmeldung bis zum 16. Mai 1873 bei der Kreispostdirektion Neuenburg.

2) P o s t k o m m i s in Basel. Anmeldung bis zum 16. Mai 1873 bei der Kreispostdirektion Basel.

3) P o s t h a l t e r in Hedingen .

,, . .

Anmeldung bis zum 16. Mai 1873 bei 4) P o s t k o m m i s m Winter- , der Kreispostdirektion Zürich, r thur.

l 5) Z w e i P o s t k o m m i s in St. Gallen. Anmeldung bis zum 16. Mai 1873 bei der Kreispostdirektion St. Gallen.

1) Z w e i P o s t k o m m i s in Lausanne.

Anmeldung bis zum 16. Mai 1873 bei der 2) L a n d b r i e f t r ä g e r in Bei Kreispostdirektion Lausanne.

(Waadt).

3) P o s t h a l t e r in C o r m o n d r è c h e (Neuenburg). Anmeldung bis zum 16. Mai 1873 bei der Kreispostdirektion Neuenburg.

4) P o s t a b l a g e h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in Flühli (Luzern). An meidung bis zum 16. Mai 1873 bei der Kreispostdirektion Luzern.

5) Postbüreau die ner in G e n f . Anmeldung bis zum 16. Mai 1873 bei der Kreispostdirektion Genf.

6) P o s t p a k e r in B e r n .

7) P o s t a b l a g e h a l t e r und Anmeldung bis zum .16. Mai 1873 bei B r i e f t r ä g e r in K r a u c h der Kreispostdirektion Beru.

thal (Bern).

8) E i n n e h m e r der Nebenzollstätte B r i s s a g o . Jahresbesoldung bis auf Fr. 1600. Anmeldung bis zum 15. Mai 1873 bei der Zolldirektion in Lugano.

9) K o n d u k t e u r des Postkreises B e r n . Anmeldung bis zum 9. Mai 1873 bei der Kreispostdirektion Bern.

10) P o s t b ü r e a u d i e n e r iu G e n f . Anmeldung bis zum 9. Mai 1873 bei der Kreispostdirektion Genf.

284 11) Posthalter in C o r t a i l l o d (Sfonenburg). Anmeldung bis zum 9. M a 1873 bei der Kreispostdirektion Neuenburg.

12) P o s t k o m m i s in Wyl (St. Gallen). Anmeldung bis zum 9. Mai 1873 bei der Kreispostdirektion St. Gallen).

13) P o s t a b l a g e h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in Z i e f e n (Baselland). Anmeldung bis zum 9. Mai 1873 bei der Kreispostdirektion Basel.

14) P o s t a b l a g e h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in St. A n t o i n e (Freiburg)Anmeldung bis zum i>. Mai 1873 bei der Kreispostdirektion Lausanne.

15) T e l e g r a p h i s t in S i l v a p l a n a (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. Mai 1873 bei der Telegraphen-Inspektion in Bellenz.

16) Telegraphist in Bern. Jahresbesoldung nach Maßgabe des BunAnmeldung bis zum 12. Mai 1873 desgesezes vom 29. Januar 1S63.

bei der Telegraphen-Inspektion 17) T e l e g r a p h i s t in M e l c h n a n in Bern.

(Bern). Jahresbesoldnng Fr. 120, nebst Depeschenprovision.

Jahresbesoldung Fr. 120, nebst 18) Telegraphist in M o r g i n s Depeschenprovision. Anmeldung (Wallis).

bis znm 12. Mai 1873 bei der "19) Telegraphist in S a u b r a z Telegraphen-Inspektion in Lau{Waadt).

eanne.

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Jahr

1873

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.05.1873

Date Data Seite

277-284

Page Pagina Ref. No

10 007 653

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