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Schweizerisches Bundesblatt.

XXV. Jahrgang. II.

Nr. 18.

29. April

1873.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz) : 4 Franken.

Einrükungsgebühr hr per Zeile 15 Bp. -- Inserate sind franko an dio ExpeditieinzusendendoD Dru und Expedition der Stämpflischen Buchdrukerei in Bern.

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Bericht des

Schweiz. Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1872.

Geschäfftskreis des Handels- und Zolldepartements.

A. Handelsbewegung.

1. Lage im Allgemeinen.

Das Jahr 1872 hatte glüklicherweise mit den auswärtigen Störungen und Schwierigkeiten nicht zu kämpfen, welche die allgemeine Lage unseres Handels und unserer Industrie während des Jahres 1871 beunruhigt hatten, und seine Resultate wurden allgemein für befriedigend gehalten.

Beinahe alle Industriezweige, sogar diejenigen, welche sieh in den Vorjahren schwankend verhalten hatten, haben mit Vortheil gearbeitet, und besonders der Handel mit Verkaufsartikeln war beständig sehr belebt, Unglüklicherweise waren die Preise der Heizund Nahrungsmittel im Allgemeinen fortwährend im Steigen begriffen, welche Erscheinung in erster Linie den Ausfallen einiger verfehlten Ernten und den Luken, welche der Export des Jahres 1871 zuBundesblatt. Jahrg. 5XY. Bd. II.

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ISO rükgelassen hatte, zuzuschreiben ist, dessen Nachfragen auch im Jahre 1872,. wenn auch in beschränkterem Maße, fortfuhren. Die Preissteigerung der Lebensmittel rührt indessen auch von der einträglichen Konsumation ausgewählterer Nahrungsmittel durch das beträchtliche Fremdenkontingent her, welches während der schönen Jahreszeit in der Schweiz zirkulirte, und in zweiter Linie von den Fortschritten, welche der allgemeine Wohlstand während den lezten Jahren gemacht hat.

2. Landwirtschaft.

Atmosphärische und landwirtschaftliche Verhältnisse im A l l g e m e i n e n .

Die atmosphärischen Verhältnisse des Jahres waren schlecht, jedoch in mannigfacher, je nach den Landestheilen wechselnder Weise. In der Zentralschweiz beklagte man sich über einen allzu trokenen Frühling, welchem in den Monaten Juni und Juli anhaltender Regen folgte; es schneite sogar im Juni in den Alpen der Urkantone, so daß das Vieh wieder zu Thal getrieben werden mußte; hingegen genoß man einen lange dauernden Herbst in diesen Landestheilen.

Die atmosphärischen Verhältnisse der nördlichen Schweiz unterschieden sieh wenig von denen der innern. Hingegen war der Frühling, welcher die Blüthe der Fruchtbäume begünstigt hatte, weniger vorteilhaft für die Reben, und im Herbst wurde die Weinlese durch Regen beeinträchtigt.

Im Süden wurde das Tessin theilweise durch Ueberschwemmungen heimgesucht, und die Weinlese wurde in diesem Kanton, wie auch im Waadtland, obschon in geringerm Maße, durch Regen gestört.

In mehreren Kantonen, (diese Thatsache wurde besonders aus der nördlichen Schweiz berichtet) haben die Preise der Liegenschaften eine Steigerung erfahren, welche Erscheinung mit der Steigerung der Arbeitslöhne schwer in Einklang zu bringen ist.

Unverkennbar ist ein allgemeines Bestreben vorhanden, das landwirtschaftliche Verfahren zu verbessern, und denjenigen Betriebsweisen nachzugehen, welche den Veränderungen in den ökonomischen Verhältnissen des Grundbesizes angemessen sind.

151 Getreide.

Es wurden im Jahr 1872 in die Schweiz, -- nach Abzug der Ausfuhr -- an Getreide und Mehl eingeführt Zentner 4,960,262 im Jahr 1871 betrug die Einfuhr . .

,, 3,746,716 Mehreinfuhr des Jahres 1872

. . . .

Zentner 1,213,546

Aus dieser Ziffer läßt sich beurtheilen, wie weit die Getreideernte des Jahres 1872 hinter derjenigen der Vorjahre zurükgeblieben ist. Indessen muß man den Veränderungen Rechnung tragen, welche, sich auf dem Gebiete der Landwirthschaft durch die. Vermehrung der Viehzucht vollzogen haben.

Die Getreidepreisereise, welche Anfangs März etwas gewichen waren, hielten sich im Laufe des Jahres ziemunverändert;ert,; erst als der Ausfall der Ernte mit Sicherheit bekannt wurde, was sich hauptsächlich nach dem Dreschen herausstellte, machte sich ein Steigen der Preise bemerklich. Im Norden und Osten der Schweiz besonders bek'agte man sich sehr über Verheerungen durch Rost. -- Der Mais gerieth wider a E r w a r t e n w u l e n gut in den wenigen Gegenden der Schweiz, wo er gebaut wird.

Die Brodpreise haben während des ganzen Jahres beinahe keine Veränderungen erlitten.

K a r t o f f e l n und zu V Viehfutter î dienenderWurzelgewächse-hs«.

Von allen allgemeinen Nahrungsmitteln hat die Kartoffelernte die ungünstigsten Resultate geliefert. Sie war unzulänglich und an vielen Orten hat sich die Krankheit wieder gezeigt. Die nämlichen Klagen herrschten in der ganzen Schweiz. Frankreich scheint eine gute Ernte gehabt zu haben, welche den betreffenden Gränzkantonen zu gut kam. Den Rest des Imports erhielten wir nus Deutschland.

Auf mehreren Märkten wurden übertriebene Preise bezahlt ; der Ankaufspreis hielt sich auf Fr. 5 per Zentner auf den Pläzen, welche sich aus Deutschland verproviantirten. Unsere Zieltabellen weisen einen Totalimport von 560,000 Zentner dieses Knollengewächses auf, dessen Einfuhr im Jahr 1871 236,000 Zentner und im Jahr 187Ü 106,000 Zentner betrügen hatte.

Die Kartoffelmehlfabriken hüben unter diesen Umstünden natürlich sehr wenig gearbeitet.

Die Erate der Wurzelgewächse ergab ebenfalls ungünstige Resultate.

152 Wein.

Der kalte Regen zur Zeit der Blüthe des Weinstoks fügte der Ernte im Allgemeinen beträchtlichen Schaden zu.

In den Reben der nördlichen Schweiz gab es während des Winters 1871/1872 viele erfrorene Schößlinge, was auch'dazu beigetragen hat, die Produktion zu vermindern. Ebenso war es im Kanton Graubünden. Zum Schlußa vollzog sich auch die Lese unter ungünstigen Bedingungen. Indessen ist man im Allgemeinen der Ansicht, daß der Wein von 1872 demjenigen von 1871 vorzuziehen ist, und es wurde derselbe demgemäß zu weit hohem Preisen verkauft. Die Einfuhr von Elsäßerweinen war wie bisher so zu sagen gleich null und diejenige der Veltlinerweine kaum beträchtlicher.

Im Tessin gab es wenig und nur mittelmäßigen Wein.

Der Kanton Waadt schlägt seina Ernte zu l/s derjenigen von 1871, seine Qualität weit höher als die vorjährige an; die Preise waren um 50°/o höher als im Jahr 1871.

Die Einfuhr des Jahres 1872 betrug -- nach Abzug der Ausfuhr Zentner 1,404,102 Mehreinfuhr gegen 1871 ,, 364,000 Baumfrüchtc.

Die Ernte der Baumfrüchte war im Allgemeinen eine mittlere, allein die Nachfrage für die Ausfuhr war wiederum sehr belebt.

Die nördlichen, die innern und die östlichen Kantone fanden hiedurch einen Ersaz für den durch die Kartoffelernte' verursachten Ausfall; auch fing man an, sich in diesen Kantonen mit Fleiß auf die Pflege der edlern Obstsorten zu werfen. Wie im Vorjahre wurde wenig Most und wenig gedörrtes Oibst gemacht.

Die Kirschenerute war sehr reichlich. Der Ertrag der Nußbäume war sehr ungleich und diejenige der Kastanien im Allgemeinen schwach.

Tabak.

Mit Ausnahme des Tabakbaues im Broyethal, wo sich diese .

Kultur auf dem nämlichen Stande hält, ohne jedoch Fortschritte zu machen, scheint derselbe sich in den meisten Gegenden, wo er eingeführt ist, zu vermindern. Ueberdies scheint die Ernte in diesem Jahre sowohl in Quantität als Qualität besonders schlecht ausgefallen zu sein.

Die Tabakfabrikation dagegen, welche viel fremden Tabak verbraucht, erfreute sich der bisherigen Aktivität und ergab gute Re,

153 saltate. Der Export macht neuerdings immer Fortschritte, dank den beharrlichen Anstrengungen der Produzenten.

H opfen.

Den Hopfenbau betreffend sind uns wenig Fortschritte gemeldet worden, obschon die Anzahl der Brauereien fortwährend zunimmt.

Wälder und Holzhandel.

Man fährt in mehrern Kantonen fort, die zurükgebliebenen Forstgesezgebungtjn zu verbessern und Pflanzschulen von Sezlingen zu errichten, um die Aufforstung zu beschleunigen ; die zwei Halbkantone von Appenzell arbeiten besonders in diesem Sinne.

Der Holzexport, welcher seinen gewöhnlichen Verlauf in den nördlichen Schweizerkautonen hatte, war belebter nach Frankreich und besonders nach dem Departement der Rhone, indem er hier durch Befreiung vom Eingangs- und Herabsezung des Ausfuhrzolls begünstigt war.

Die in diesem Jahrgang herrschende Feuchtigkeit war im Uebrigen den Wäldern sehr günstig.

Bienenzucht.

Dieser bescheidene Industriezweig, welcher in gewissen Kantonen, besonders der östlichen Schweiz beständig zunimmt, ergab dieses Jahr keine guten Resultate. Es gab wenig neue Schwärme und wenig Honig.

A l p e n w i r t h s c h a f t.

Wir haben bereits erwähnt, daß auf einigen, Weiden der innern Schweiz der Schnee zur Abführung des Viehes von der Alp im Monat Juni nöthigte; indessen scheint dies nur an sehr wenigen Orten stattgefunden zuhaben; überall sonst hat mau das Jahr 1871 für ein vorzügliches angesehen. Die Ernte und Einheimsung des ersten Heues erfuhr durch Nässe einige Hemmung und Schaden, welches jedoch durch das Emd wieder ersezt wurde.

Bei den steigenden Vieh-, Käse- und Butterpreisen bemerkt man eine Tendenz zur Vermehrung der natürlichen und künstlichen Wiesen, eine Veränderung, welche ihrerseits die Nachfrage nach Arbeit vermindert.

Das Hornvieh ist noch mehr im Preise gestiegen, was sich aus dem Futterreichthum und der Nachfrage des Auslandes für schöne Stüke erklärt. Während des ganzen Jahres herrschten mehrere,

154 glücklicherweise ziemlich rnilde., anstekende Krankheiten, welche auf Viehzucht und Handel drükten, ohne jedoch beträchtliche Verluste zu verursachen.

Ueberall gingen die Milchpreise in die Höhe und wechselten zwischen 23 Cent, per Maß als Minimalpreis zu Industriezweken und 30 Cent, für den Hausgebrauch als Maximalpreis.

Butter war immer sehr gesucht und scheint im Preise zwischen Fr. 1. 50 und fr. 1. 20 per Pfund geschwankt zu haben.

Die im Vorjahre für den Käse erhaltenen Maximalpreise scheinen nicht viel überschritten worden zu sein. Aber überall, wo er im Verhältniß zu seiner Qualität zu niedrigem Preisen verkauft worden war, gingen die Preise diesmal bedeutend in die Höhe, und ermuthigten die Fabrikation fetteren und feinem Käses.

Die Fabrikation von kondensirter Milch, über deren komerziellen Erfolg bis dahin ein Urtheil zu fällon unmöglich war, scheint unter den Händen der fremden Gesellschaft, welche sie betreibt, eine sehr befriedigende Entwiklung zu nehmen. Immerhin scheint es im Interesse dieses Handelsartikels gelegen zu haben, die Fabrikation in einer Hand zu monopolisiren

3. Industrie und Handel. Allgemeine Verhältnisse.

Dieser Zweig unserer nationalen Produktion zeigte im Jahr 1872 ein viel günstigeres Resultat als der Landbau. Wie wir schon oben bemerkt haben, arbeiteten unsere sämmtlichen Industrien mit voller Thätigkeit. Die Arbeitslöhne hielten sich im Allgemeinen auf dem Stande von 1871 und diejenigen, welche bisher noch keine Steigerung erfahren hatten, wurden derselben ohne Schwierigkeiten theilhaft; leider wurde dieser Vortheil aufgewogen durch die allgemeine Preissteigerung der Lebensbedürfnisse. Hier ist die in mehrern durch die Erfahrung gewizigten Industriezweigen aufkommende Ansicht zu erwähnen, daß die Zeiträume belebter industrieller Thätigkeit immer Perioden geschäftlicher Stille im Gefolge haben, und daß dem Arbeiterstande der Rath zu ertheilen ist, sich während der Dauer der erstem auf die leztern, welche nicht ausbleiben können, vorzusehen.

E i a e n b a h n e n.

Unser Bericht des Jahres 1871 erwähnte die Häufigkeit der Klagen von Seite unseres Handels über die Unzulänglichkeit, mit welcher der Waarentransportdienst unserer Eisenbahnen versehen wurde. Diese Klagen dauerten, jedoch in weit geringem» Grade, während dieses ganzen Jahres. Augenscheinlicher Weise wurde der

155 größere Theil dieser Klagen durch vermehrte Sorgfalt der Eisenbahngesellschaften beseitigt, andererseits trug hiezu das Aufhören der materiellen Verkehrshindernisse als Folge der Beendigung des Krieges .am meisten bei. Der Handel, welcher mit seinen theils an uns direkt, theils an die Kantonsregierungen gerichteten Beschwerden, in Voraussicht der Ausarbeitung und Annahme des neuen zu Ende des Jahres beschlossenen Eisenbahngesezes zurilkhielt, wird, so hoffen wir, auf allen Punkten, wo seine Reklamationen gerechtfertigt erscheinen, Genugthuung erhalten j es wird hauptsächlich untersucht werden müssen, inwiefern die Interessen der Eisenbahngesellschaften mit einer Erniedrigung des Waarentransporttarifs, dessen Nolhwendigkeit das soeben zu Ende gegangene Jahr herausgestellt hat, vereinigt werden können. Denn es war offenbar, daß vielerorts die lokale Uebertreibung der Preise sowohl der Lebens- und Heilmittel, als auch der zu Industriezweken verwendeten Rohstoffe, ihre Quelle in den allzu hohen Transportkosten fand, von der Langsamkeit der Waarenbeförderung durch die Eisenbahnen gar nicht zu sprechen.

Wir hatten unsere Gesandtschaft in Rom .angewiesen, bei den kompetenten Behörden und bei der nord-italienischen Eisenbahngesellschaft Schritte zu thun, um durch eine Reduktion des Waarentransporttarifs auf dem Mont-Cenis = Wege eine Begünstigung unserer Handesbeziehungen zu den italienischen Häfen zu erhalten. Diese Reduktion wurde gewährt, sei es nach diesen Schritten, sei es infolge der Bemühungen der Handelswelt dieser Seestädte.

Steinkohlen.

Wie auf alle andern Länder Europa's, so drükte auch auf uns die Preiserhöhung dieses für manche Industriezweige so unentbehrlichen Feuerungsmaterials. Es dürfte indessen nicht verkannt werden, daß in den so reichlich in der Schweiz vorhandenen Wasserkräften einiger Ersaz jür viele Nachtheile, welche auf unsere Industrie drüken, gefunden werden kann. Man wird übrigens nicht, irren, wenn man diese Preiserhöhung der Steinkohlen als eine bleibende ansieht, indem ihre Hauptursache in der Erhöhung der Arbeitslöhne, und der immer steigenden Schwierigkeit ihrer Gewinnung liegt.

Wolle.

Der Rohstoff der W o l l e n i n d ù s t r i e erfuhr eine Preiserniedrigung im Laufe des Sommers, welche von einer kleinen Erhöhung im Beginn des Winters gefolgt war, infolge dessen
man einige Klagen in dieser Industrie hörte. Nichtsdestoweniger sucht man in der Schweiz die Fabrikation der gekämmten und gesponnenen Wolle einzuführen, welche in Sachsen und noch mehr in dea

156 französichen Departementen der Marne, Somme und Nord eine s» wichtige Rolle spielt. Wenn sie durch die Energie und Beharrlichkeit unserer Handelswelt und durch das steigende Bedürfniß unterstüzt wird, so läßt sich hoffen, daß die Industrie der wollenen Strikwaaren, welche wir in unserm lezten Jahresbericht angeführt haben, in ihren Versuchen glüklich sein wird. Der italienische Markt, welcher einem Zweige unserer Wolkenindustrie offen stand, verliert an Bedeutung im gleichen Maße, als die italienische Industrie sich entwikelt ; allein es werden Versuche gemacht und andere vorbereitet, um neue Märkte zu gewinnen.

Die Fabrik wollener Deken, welche wir in unserm leztjährigen Bericht erwähnt hatten, fahrt fort, ihre Produktion mit gedeihlichem Erfolge empor zu bringen.

Seide.

Die in den Kantonen Tessin und Graubünden erzeugten Cocons werden für 1872 ungefähr auf 400,000 Pfund angeschlagen; sie wurden zum Mittelpreise, von Fr. 3. 15 per Pfund verkauft. Der Erlös der diesjährigen Ernte kommt daher derjenigen des Jahres 1871 ungefähr gleich, obschon die leztere weit reichlicher ausfiel.

Die Ausgiebigkeit der Cocons in der Spinnerei war nicht befriedigend.

Diese Ergebnisse sind die nämlichen, welche man auch in Frankreich mit der Coconszucht erzielte. Nur in Toscana allein scheint ein eben so großes Quantum produzirt worden zu sein, als im Vorjahre. Indessen scheint die Lombardei noch mehr begünstigt gewesen zusein, als das Piémont. Man hat, in Italien-bemerkt, daß die vor Weihnachten oder während der Fröste erhaltenen japanesischen Eier besser ausgefallen sind, als die später gekommenen.

Die Seidentroknungsanstalten empfingen im Jahr 1872: in Zürich 7961 Ballen im Gewicht von 983,198 ,, Basel 2373 ,, ,, ,, ,, 343,790 1,326,988 im Jahr 1871 empfingen sie . ,, 1,428,720 Die Seidenindustrie entwikelte während des ganzen Jahres eine vielleicht nur allzugroße Thätigkeit. Die Produktion hat während des ersten Semesters neue Absazquellen gefunden, und der Rohstoff stieg um so leichter im Preise, als die während der Zucht aadauernde Kälte und Nässe Besorgnisse erregte und die Coconspreise in die Höhe trieb. Die übertriebene Entwiklung der italienischen Kreditanstalten, welche auf Vorschuß gegen Waaren ge-

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gründet sind, trug ebenfalls dazu bei. Unglüklicherweise waren die Absazmärkte von England und Nordamerika schon zu früh mit Waare überführt, und unsere Fabrikanten wulSten nicht 7,11 rechter Zeit einzuhalten, trozdem es ihnen an Warnungen wegen Ueberfüllung des Marktes mit Lyoner-Waare. nicht fehlte. Es war daher ganz natürlich, daß die Seidengewerbe zu Ende des Jahres niedriger im Preise standen, als die Gespinnste und diese wiederum niedriger als rohe Seide.

Die Weberlöhne waren gestiegen ; aber zu Ende des Jahres gab es einigen Geschäftsstillstand, und erst ganz neulich wurde wieder mehr gearbeitet.

Hanf- undFlachsindustric.

Der Betrieb dieser Industrie scheint außerhalb des häuslichen Bedürfnisses keine Ausdehnung zu gewinnen ; auch lieferte sie.

wegen anhaltenden Regens in diesem Jahr sehr schlechte. Ergebnisse.

Indessen muß man doch als Zeichen der Lebensfähigkeit einer Gewerbsindustrie, welche ihren Rohstoff auf unserm eigenen Boden beziehen kann, erwähnen, daß die Säkefabrik von Romanshorn sich um die Fabrikation von Wagen- und Waarenblachen vermehrt hat.

Baumwolle.

Diese Industrie fuhr fort, mit befriedigender Thätigkeit zu arbeiten; indessen ist zu bemerken, daß der sehr günstige Stand des Jahres 1871 nicht für alle Zweige die nämliche Höhe im Jahr 1872 behauptet hat.

Der Preis des Rohstoffes erlitt im Verlaufe des Jahres keine großen Veränderungen ; ein während der ersten Monate durch die Erwartung einer schlechten Ernte in dein Vereinigten Staaten hervorgerufenes Steigen um 5 bis 10 °/o hört« mit dem Monat Juni ziemlich auf, so daß die Preise wieder auf den Stand vom Monat Januar zurükwichen.

Unter diesen Umständen konnten die Spinnereien während des ganzen Jahres bei günstigen Bedingungen arbeiten. Ihre Absazmärkte, besonders Frankreich, haben ihre Nachfragen ohne Unterbreslmng erneuert. Die Erhöhung der Taglöhne verbreitete sieh auf Fläze, wo sie bisher noch nicht stattgefunden hatte, jedoch mit weniger Lebhaftigkeit als im Jahr 1871. Die nämlichen Umstände beherrschten auch die Manufaktur der rohen zur Veredlung bestimmten Gewebe, jedoch nicht unter so entschieden günstigen Bedingungen. Man bemerkt, daß die Ilandweberei der wenigen leichten

108 Artikel, welche noch auf diese Art gearbeitet werden, im Vergleich zu den andern Fabrikartiketn nur einen immer geringer werdenden Lohn ergiebt, und daß es gegenüber der Nachfrage, welche unsere Industrie der mechanischen Stickerei sichert, gerechtfertigt wäre, die Handweberei für diese Artikel durch die mechanische zu ersezen.

Die Buntweberei entwikelte wieder eine ziemlich große Thätigkeit, was dazu beitrug, die Spinnereien zu alimentiren. Einige der altern Märkte in Italien und Ostindien machten wieder etwas lebhaftere Bestellungen. Jedoch die meisten Hoffnungen wekt die Ausdehnung des afrikanischen Marktes, welcher durch Vermittlung des Handels einiger Seehäfen in Belgien, Deutschland und England bedient wird.

Die bedrukten Zeuge erfreuten sich ebenfalls ziemlich guter Nachfrage; allein es ist sehr nothwendig für die regelmäßige Entwiklung dieser Industrie, daß das gute Einvernehmen zwischen Fabrikanten und Arbeitern nicht gestört werde, indem dieselbe ia mehrern Konkurrenzländern der Schweiz außerordentlich erfahrene und durch den Seehandel sehr begünstigte Industrielle besizt.

Die Rothfärberei hatte im Allgemeinen gute Bestellungen auf den überseeischen Pläzen.

Die mechanische Ketten- und Plattstikerei fuhr in den damit beschäftigten Kantonen mit großer Thätigkeit zu arbeiten fort und hat anch in den benachbarten Kantonen einige Fortschritte gemacht.

Indessen gab es im Laufe des Jahres Momente, wo die Bestellungen ausgingen, wo man auf Vorrath arbeiten mußte, und wo die Fabrikanten, denen das genügende Kapital fehlte, ohne Gewinn verkaufen mußten. In den mit Fabrikationswerkzeugen gut ausgerüsteten Landestheilen hat man aufgehört, neue Maschinen zu erstellen, und in andern hatte die Erstellung den Zweck, die Handarbeit, welche aus dem österreichischen Vorarlberg geliefert wurde, überflüssig zu machen. Einige glükliche Versuche in Seidenstikerei sind ebenfalls gemacht worden.

Bleichereien und Appreturen haben während der ganzen Dauer des Jahres mit Erfolg gearbeitet.

/ Stroh- und Pferdehaarfabrikation.

s Diese Industrie, welche bei der im Beginn des Sommers herrschenden Kälte von einem Zurükweichen der Nachfrage zu leiden hatte, war auf den meisten ihrer Produktionspläze sehr wenig belebt. Fertige Strohhüte waren etwas gesuchter, und zu Ende des Jahres .war der Absaz im Allgemeinen besser. -Die Arbeitslöhne stehen, in keinem Verhältniß. au denjenigen der übrigen Industrien,

159 Uhrenindustrie.

Die Fabrikation und der Absaz waren während des ganzen Jahres und in allen Zweigen der Uhrmacherei sshr belebt. In der Fabrikation von Musikdosen herrschte die nämliche Thätigkeit wie im vorigen Jahre.

Immerhin wird darüber geklagt, daß die fortgesezte Nachfrage der Fabrikation schlechter Waare neuen Vorschub geleistet hat, zum Nachtheil derjenigen, welche auf gewissenhafte Arbeit halten; dieser Umstand droht unserer Industrie wieder neue Verlegenheiten zu bereiten.

Die Genfer-Bijouterie hatte mit dem steigenden Goldpreise zu kämpfen. Diese Schwierigkeiten, verbunden mit einer neulich ausgebrochenen Arbeitseinstellung, würde diese delikate Industrie an einem andern Plaze, wo sie weniger erfahrene Vertreter besäße, als in Genf gefunden werden, schwer erschüttert haben.

Metall- und Maschineuindustrie.

Die Preissteigerung der Rohstoffe, welche die Maschinenindustrie verwendet, hat noch nicht aufgehört, trozdem fuhren unsere Werkstätten, sowohl große wie kleine, fort, mit der größten Thätigkeit zu arbeiten ; hauptsächlich sind dies diejenigen, welche das Rollmaterial unserer Eisenbahnen herzustellen haben.

Die Fabrikation von Stikereimaschinen in der nördl. Schweiz, ebenso diejenige von Akerbaumaschinen in den Kantonen Graubünden, Waadt und Genf, und viele Fabrikationen mannigfaltiger Art in den über das ganze Land zerstreuten Werkstätten, diejenigen der Feuerwaffen mit einbegriffen, haben niemals nachgelassen und haben ihren Arbeitern den Vortheil beträchtlicher Lohnerhöhungen zugebracht.

Gerberei.

Es werden fortwährend eine große Menge frischer und getrokneter Häute exportirt, indem dio Produktion die Bedürfnisse unserer Industrie übersteigt. Dieses Verhältniß wird sich möglicherweise mit der Zeit verbessern, da die industrielle Schuhfabrikation, sowohl für den innern Verbrauch als für den Export, bedeutende Fortschritte macht und nunmehr die besten und theuersten Erzeugnisse unserer Gerberei erfordert, was vor mehreren Jahren noch nicht der Fall war. Die Thätigkeit der Gerbereien ist daher im Zunehmen begriffen. Der Export der bessern Erzeugnisse in gewichstem Kalbsleder für die Vereinigten Staate» und von starkem

160 Sohlenleder für Deutschland weist im verflossenen Jahre ein günstiges Ergebniß auf.

Papierfabrikation.

Das Jahr 1872 war ausgezeichnet für diesen Industriezweig, und die Fabriken, welche sich mit Herstellung von Papiermasse aus Holzfaserstoff beschäftigen, nahmen an der Verbesserung der Geschäfte Theil. Einige Etablissemente, welche ihren Betrieb in den vorigen Jahren eingestellt hatten, haben die Arbeit wieder aufgenommen oder sind im Begriff, sie aufzunehmen, und diejenigen, welche ihn fortgesezt hatten, streben nach Vergrößerung. An den Z'ffern des Papierimports läßt sich ersehen, daß die Bedürfnisse des Landes aus den inländischen Fabriken bei weitem nicht gedekt werden können.

F a b r i k a t i o n von Glas- und Töpferwaaren.

Diese Industrie hat mit der nämlichen Thätigkeit wie im Jahre 1872 gearbeitet. Sie hatte hauptsächlich mit der Steigung der Holzpreise zu kämpfen; denn die Nachfrage nach ihren Erzeugnissen war immer sehr belebt.

Verschiedene sonstige Industriezweige.

Die Zubereitung von Löwenzahnwurzeln fährt fort, eine zunehmende Auzahl von Arbeitern im Kanton Tessin zu beschäftigen, und man hat mit dieser Fabrikation noch die Anfertigung von Bürsten aus dem nämlichen Stoff verbunden.

Die Holzschnizlerei wurde durch den großen während des Sommers hereindringenden Zufluß von Fremden begünstigt; sie beschäftigt nicht nur im Berner-Oberland, sondern auch auf andern Pläzen einige Werkstätten, so unter anderm in Lugano und Genf.

Die neuen Bauten von Gasthöfen und Fremdenpcnsionen riefen eine lebhafte Nachfrage, und in Folge dessen auch erhöhte Thätigkeit in den Steinbrüchen von Marmor und andern edeln Bausteinen überall dort hervor, wo deren in unsern Bergen sich befinden, und diese Verwendung wird jedenfalls zur Aufsuchung bisher unbekannter oder vernachläßigter Lager führen.

Die Fabrikation von hydraulischem Kalk und Cément erfreuten sich der Begünstigung durch die nämlichen Verhältnisse.

Der Export von Mineralwasser, besonders aus dem Kanton Graubünden, hat sich namhaft gehoben.

Die Fabrikationen von chemischen Produkten, von Teigwaaren, von ChocOlade, von Filzhüten, besonders für den italienischen Markt,

161 von elastischen Cautschukbändern, von physikalischen und mathematischen Instrumenten, waren alle in voller und steigender Thätigkeit.

Endlich der Zudrang der unsere Berge besuchenden Vergnügungsreisenden und der Badegäste in den bekannten Badeorten, übertraf alles, was man bis dahin in dieser Hinsicht gesehen hatte.

Ausser der Errichtung neuer Gasthöfe vereinigten sich auch noch 'an einigen Orten die Führer, die Kutscher und Pferdevermiether zu gemeinsamen Unternehmungen. So öffneten die geschaffenen Verkehrserleichterungen selbst den ältesten Besuchern unserer Berge neue Gebiete. Es lässt sich nicht verkennen, daß diesem ungcheuern Fremdenandrange die sonderbaren Widersprüche zuzuschreiben sind, welche unsere Import- und Exporttabellen in Betreff gewisser Lebensmittel darbieten ; zugleich können wir daraus -die Lehre schöpfen, welche Vortheile unser Land durch das hier geltende Prinzip der äußersten Ermäßigung unserer Zolltarife genießt. ·

4. Beziehungen zum Ausland.

Konsularberiehte.

Das Bundesblatt hat im Jahre 1872 den auf die Handelsverhältnisse bezüglichen Theil von 25 Berichten unserer Konsuln im Auslande in beiden Sprachen veröffentlicht. Wir bringen der Handelswelt in Erinnerung, daß einige sehr umfangreiche statistische Dokumente, hauptsächlich von Seite einiger europäischer Handelspläze, welche hier nicht wiedergegeben werden können, bei dem eidgenössischen Handels- und Zolldepartement auf Verlangen zu beziehen sind. Da die Handelswelt im Allgemeinen über die europäischen Pläze gut unterrichtet ist, so geben wir der Veröffentlichung der bezüglich der überseeischen Pläze eingelaugten Berichte immer den Vorzug.

a. V e r h a n d l u n g e n mit den e u r o p ä i s c h e n Staaten.

» Frankreich.

Wir haben in unserm vorjährigen Bericht au die eidgenössische Bundesversammlung des sog. ,,Droit de Statistique"1 erwähnt, welches laut Beschluß der französischen Nationalversammlung am 22.

Januar 1872 eingeführt wurde. Nachdem dasselbe in der Form einer Verwaltungseinnahme, welche dazu bestimmt sein sollte, die Kosten der Kontrolirung des französischen Gräuzverkehrs zu deken, dem gesezgebenden Körper vorgelegt und von demselben unter dieser Voraussezung und unter Berufung auf das Beispiel der Vereinigten

162 Staaten, deren Tarif nachgeahmt wurde, angenommen worden war, war es leicht ersichtlich, daß die französische Regierung keine diesfallsigen Reklamationen von Seite der durch Handelsverträge begünstigten Nationen erwartete, und in der That wurde es stillschweigend von diesen Nationen angenommen, obschon sie im ersten Augenblike Einsprache erheben zu wollen schienen. Die Regierung von Großbritannien hatte gleich von vornherein erklärt, daß sie sich nicht für berechtigt halte, sich diesem Zoll zu widersezen, indem der Gränzverkehr ihres Landes durch eine ähnliche Gebühr belastet sei. In Folge dessen mußten wir uns angesichts dieser den franzöö D sischen Anschauungen günstigen Auslegungen darauf beschränken, unserer Gesandtschaft mitzutheilen, daß obschon nach unserer Ansicht die Erhebung dieses Zolles mit dem Wortlaute des Handelsvertrages von 1864 nicht übereinstimme, in Betracht des Stillschweigens der übrigen dabei betheiligten Nationen gegen dessen Erhebung keinen direkten Einwand zu erheben im Falle seien, daß wir aber die Einladung an sie richteten, von der französischen Verwaltung eine Regelung des Bezuges fraglicher Gebühr in Betreff der Schweiz, besonders bezüglich der nach der Schweiz bestimmten Transitwaarcn nach Maßstab der wirklich zu clekenden Verwaltungskosten zu fordern. Die französische Verwaltungsbehörde hat nur th'eilweise unsern Ansprüchen Rechnung getragen, und es gelangten zahlreiche Klagen Seitens unserer Handelswelt an unser Handelsund Zolldepartement, welches wir beauftragt haben, unsere Gesandtschaft über alle der französischen Regierung zur Kenntniß zu bringenden diesfallsigen Mißbrauche auf dem Laufenden zu erhalten.

Dieser Zustand der Dinge hat denn auch notwendigerweise das O O Bestreben unseres Handelsstandes zur Folge, sich diesen Unkosten durch die Bevorzugung anderer Märkte und Verkehrswege, auf welchen er jene vermeidet, zu entziehen. Es ist zu hoffen, ein besseres Verständniß der Landcsinteressen werde; die französische Regierung nächstens dazu bringen, dieser lästigen Einnahme zu entsagen,' wenigstens hinsichtlich des von ihren eigenen Stapelpläzen oder von fremden Märkten herkommenden Transitverkehrs.

Die Verhandlungen, welche im Schooß der französische^ Nationalversammlung in Bezug auf die Finanzprojekte der Regierung stattfanden, und welche am 26. Juli
1872 zur Annahme eines Gesezes führten, welches den Chef der Regierung dazu ermächtigt, eine große Anzahl von Rohstoffen und Fabrikartikeln, sobald es ihm zwekmäßig scheint, bei ihrem Eintritt in Frankreich mit einem von ihr aufzustellenden Zolltarif zu belasten, eine Maßregel, welche nothwendigerweise dem Ablaufen oder der Modifikation der Handelsverträge sich unterordnen muß, haben zu verschiedenen Malen die Besorgnisse derjenigen unserer kommerziellen und industriellen

163 Firmen erregt, welche zu jenem Lande in Handelsbeziehungen stehen. Wir konnten ihnen den einzigen Trost geben, daß die auf diesen Verträgen beruhenden Verpflichtungen Frankreichs weder in den Berathungen der Nationalversammlung, noch von den Mitgliedern der französischen Regierung in den Unterredungen mit den bevollmächtigten Ministern der mit ihr im Vertrag stehenden Nationen in Zweifel gezogen worden sind.

Eine am 18. August 1872 erlassene Verordnung des Präsidenten der französischen Republik hat die durch das oben erwähnte Gesez sanktionirte Erhebung von Eingangszöllen für eine kleine Anzahl von Artikeln in Kraft gesezt, unter welchen sich Gegenstände befanden, die je nach der Auslegung, welche die ihnen beigelegte Benennung durch die französischen Zollbüreaux erfahren würde, der Verzollung unterliegen müßten, trozdem unser mit Frankreich bestellende Handelsvertrag bestimmte Stipulationen über dieselben festsezt. Wir haben daher unsere Gesandtschaft in Paris angewiesen, von der französischen Behörde zu verlangen, daß die aus der Schweiz importirten Produkte, welche von der Anwendung des neuen Tarifs nicht betroffen werden sollen, in den an die Gränzbüreaux zuvertheilendenn Instruktionen näher bezeichnet werden möchten. Der französische Minister der auswärtigen Angelegenheiten benuzte diese Gelegenheit, um uns die Versicherungzuu geben, daß mun fortfahren würde, alle Bestimmungen des Handelsvertrages von '1864 und des demselben angehängten vereinbarten Tarifs so lange zu beobachten, als dieselben nicht durch gemeinsames Ein verstand aiß der Vertragsparteien eine Veränderung erlitten hätten.

Die französische Zollverwaltungsbehörde ihrerseits eiwiederte, indem sie die Auslegung angab, weiche sie dem Wort lau! der Verordnung vom 18. August ertheilte, um sie mit den Bestimmungen des Vertrages in Einklang zu bringen. Wir haben demgemäß unsere Direktoren der an Frankreich gränzenden Zollgebiete angewiesen, uns über die Art und Weise, in welcher dio neuen Tarife angewendet werden, Bericht zu erstatten.

Bis je/t ist uns nur darüber eine Klage eingelaufen, dass die.

französische Behörde in der That in Bezug auf den für frisches Obst, erhobenen Eingangszoll von lü Fr. per 100 Kilogr. dein Wortlaut des dein Vertrage angehängten Tarifs eine von fier unsrigen abweichende Auslegung gibt. Sollte sie
auf diese Weise fortfahren , so wäre es unsere Pflicht, obschon dieser Gegenstand nur eine geringe Bedeutung besizt, unsere Reklamationen bei der zuständigen obersten Behörde zu erneuern.

164 Bine Frage von viel größerer Tragweite war diejenige des Werthzolles, welcher auf den nach Frankreich importirten Erzeugnissen unserer Baumwollindustrie erhoben wurde. Wir haben unsere Gesandtschaft angewiesen, gegen die Auslegung Vorstellung zu machen, welche durch eines der Hauptzollbilreax den Ausdrüken des Vertrages gegeben wurde, nach welchen der zur Basis des Zollbezuges dienende Werth festgesezt wird, und ferner auch gegen
Unsere Gesandtschaft fand die französische Behörde zu theilweiser Beseitigung der Ursachen dieser Mißbräuche bereit, welche ihrer Anschauung nach in der momentanen, durch die für einige Monate privilegirte elsäßische Importation verursachten Ueberfüllung lagen. Sie bezeichnete die Mittel, welche sie zu endgültiger Hebung des Uebelstandes anzuwenden gedenkt. Ueber den Werth dieser Mittel, welche sie von dem Abschluß des neuen, zwischen Frankreich und England abgeschlossenen Handelsvertrages abhängig macht, sind wir noch nicht im Stande, uns ein Urtheil zu bilden.

Unter diesen Umständen konnten wir eine Anfrage, welche von Seite der an die französische Grenze bei Verrières und Bellegarde via Genf ausmündenden Eisenbahnkompagnien durch Vermittlung eines autorisirten Handelsorgans unter Vorbehalt an uns gelangt war, nicht berüksichtigen. Dieses Ansinnen bestand darin, ,,wir sollten von der französischen Behörde die Konversion dieser Bureaux zweiter Klasse in solche erster Klasse verlangen, welche dazu berechtigt sind, den Werthzoll von einigen Artikeln zu beziehen, zu welchen die sonst hievon ausgeschlossenen Gewebe im Allgemeinen zählen. Es bedurfte in unsern Augen nicht einmal des Beweises, daß die französische Verwaltung an diesen Zollstätten kein Personal hatte, noch haben konnte, das kompetent genug gewesen wäre, um unserm Handel eine sichere Beförderung der Waaren dieser Art, sofern sie dem Werthzoll unterliegen sollten, zu ermöglichen.

Die Einführung des Fabrikations- und Verkaufsmonopols der Zündhölzchen in Frankreich ließ in einigen der mit Frankreich im Handelsvertrage befindlichen Länder die Frage cutstehen, ob dieses Monopol als eine Verlegung jener Verträge angeschen werden könne.

Derjenige unserer auswärtigen Minister, welcher von den
Repräsentanten dieser Länder hierüber zu Rathe gezogen wurde, unterbreitete die Frage unserer Beurtheilung Wir antworteten, unser Handelsvertrag mit Frankreich enthalte keine auf dieses Erzcugniß bezügliche Bestimmung, wir seien daher nicht im Falle, Einwendungen gegen die Einführung desselben zu erheben.

165 Unsere Gesandtschaft in Paris wurde von uns autorisirt, gegen einen Irrthum der algierischen Zolltarife Vorstellungen zu machen, demzufolge der Zoll wiedererstattet werden muß, welcher auf dem in der französischen Chokolade enthaltenen Zuker und Cacao erhoben wird, während die in der Schweiz fabrizirtc Chokolade bei ihrer Einführung in Algier einem eben so hohen Zoll unterworfen, war, als bei ihrer Einführung in Frankreich. Die französische Administration hat das Versprechen der unverzüglichen Berichtigung dieser Verfugung und Wiederherstellung gleichmäßiger Behandlung gegeben.

Portugal, Wir haben während der ersten Hälfte des verflossenen Jahres unsere Bemühungen fortgesezt, um unsere Handelsbeziehungen zu Portugal auf die Grundlage eines Handelsvertrages zu stellen. Das Gesez, dessen Entwurf in dem offiziellen portugiesischen Organ vom 14. August 1871 veröffentlicht worden war, und dessen wir in unserm Jahresbericht für 1871 erwähnt hatten, ist dun portugiesischen Kammern nicht Vorgelegt worden. Allein unsere Gesandtschaft in Paris benachrichtigte uns im Laufe des Septembers 1872, die portugiesische Regierung habe sich entschlossen, den bei uns als ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beglaubigten Herrn Vicomte Santa lsabel mit den Unterhandlungen bezüglich (ânes zwischen der Schweiz und Portugal abzuschliessenden Handelsvertrages zu betrauern.

Unser Handels- und Zolldepartement war infolge dessen bemüht, die Ansichten derjenigen unserer Handelshäuser, welche mit Portugal und seinen Kolonien im Verkehr stehen, über die commereiellen Vortheile, die unsere Verhandlungen zu erhalten suc lien sollten, zu sammeln. Die Verträge, welche Portugal schon vor einigen Jahren mit Frankreich und neuerdings mit Deutschland, Oestreich, Ungarn und Italien abgeschlossen hat, enthalten Fingerzeige über die zu Gunsten unseren Handels erhältlichen Bedingungen.

Einige zu der speziellen Beschaffenheit unserer Industrie in Beziehung stehende Wünsche unserer Industrie insbesondere waren das Resultat unserer Nachforschungen. Wir werden die Verwirklichung derselben zu erreichen trachten, sobald die gegenwärtig durch die Abwesenheit des portugiesischen Gesandten vertagten Verhandlungen, wieder aufgenommen sein werden.

Bundesblatt. Jahrg. XXV. Bd. II.

12

166 b. V e r h a n d l u n g e n m i t a u s s e r e u r o p ä i s c h e n Ländern.

Vereinigte Staaten von Nordamerika.

Eine Erklärung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Nordamerika vom 30. Oktober 1872 hat die Erhebung einer Zuschlagstaxe zum Eingangszoll von 10°/o vom Werth der durch französische Fahrzeuge eingeführten Waaren selbst für diejenigen Waaren wieder in Kraft gesezt, welche nicht in Frankreich erzeugt worden sind.

Diese durch die Gesezgebung der Vereinigten Staaten vorgeschriebene Zuschlagstaxe war durch Verordnung des Präsidenten vom 12. November 1869 abgeschafft worden, in Berüksichtigung der Aufhebung der Differentialzölle, welche in den französischen Häfen von den auf amerikanischen Fahrzeugen importirteu Waaren erhoben wurden; ihre Wiederherstellung war durch die Verfügung eines von der Nationalversammlung zu Versailles genehmigten Gesezes vom 30. Januar 1872 motivirt, welches die Aufhebung der Differentialzölle den unter nordamerikanischer Flagge fahrenden Waaren entzog.

Jene schweizerischen Handelshäuser, welche mit den Vereinigten Staaten im Verkehre stehen, hegten einige Zeit die Befürchtung, es möchte die durch den Präsidenten wieder hergestellte Zuschlagstaxe auf ihre in die Vereinigten Staaten eingeführten Waaren angewendet werden, wenn die Importation derselben mit französischer Beförderung stattfinde. Sobald diese Befürchtungen, welche sogar schon vor dem 30. Oktober laut wurden, zu unserer Kenntniß gelangten, glaubten wir durch Vermittlung unserer Gesandtschaft in Paris und durch Vermittlung der am gleichen Orte befindlichen Gesandtschaft der Vereinigten Staaten, weither dieselbe aus freien Stüken jede auf diese Frage bezügliche Mittheilung anerboten hatte, der Regierung der Vereinigten Staaten in Erinnerung bringen zu sollen, daß die Artikel XI und XU des zwischen der Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten im Jahre 1850 abgeschlossenen Handelsvertrages zu Gunsten der aus der Schweiz stammenden Waaren, die Befreiung von jeglichem Differentialzoll stipulirtcn, welcher nicht zugleich die Waaren desjenigen Landes beträfe, unter dessen FJagge die unsrigen eingeführt wurden^ Unser Generalkonsul in Washington wurde zu gleicher Zeit von uns be-atiftragt, der Regierung der Vereinigten Staaten nöthigenfalls auf der nämlichen Grundlage eine Vorstellung zu machen. Indessen war derselbe im Stande, uns bereits unter dem 26. November zu

467 benachrichtigen, daß er von der amerikanischen Finanzbehörde die Zusicherung erhalten habe, daß der Differentialzoll von den schweizerischen Waaren, welche nach den Vereinigten Staaten aus französischen Häfen und unter französicher Flagge importili würden, nicht erhoben werden soll. Zu gleicher Zeit sprach unser Generalkonsul die Ansicht aus, daß schweizerische Waaren, welche in nicht französischen Seehäfen auf französiche Fahrzeuge verladen würden, von der Bezahlung dieser Zuschlagstaxe vielleicht nicht befreit werden würden. Wir haben ihn demnach eingeladen, die nöthigcn Schritte zu Wahrung der Interessen unserer Landsleute zu thun, falls dies nöthig werden sollte, und der Regierung der Vereinigten Staaten die Bestimmung des Artikels XII in Erinnerung zu bringen, nach welchem die Waaren schweizerischen Ursprungs von dieser Taxe befreit bleiben sollen.

Von Seite eines Uhrenina chevgeschäfts des Kantons Bern ist uns eine Klage über folgende Thatsache zugekommen: Eine Kiste mit Waaren, die sich in den Händen des Camioneurs der Zollstätte von New-York befand, welche deren Verbrauch besteuert, war unter den Händen dieses Beamten gestohlen worden. Diesen Thatbestand hatte die über einen der Diebe durch die Polizei von NewYork geführte Gerichtsverhandlung festgestellt. Troz dieser Thatsache und troz der in ihren Händen befindlichen Kaution der betreffenden Beamten lehnte die Zollbehörde die Verantwortlichkeit für den Verlust dieser Waartnkiste ab. Wir haben unsern Generalkonsul in Washington damit beauftragt, von der Regierung der Vereinigten Staaten zu verlangen, daß dem Kläger sein Recht werde, indem wir dafür hielten, daß wir unsrerseits im nämlichen Falle keine unserer Behörden der Verantwortlichkeit für eine solche Rechtsverlezung entheben würden.

Wir Unterlässen es für dieses Jahr, in unserm Bericht eine Tabelle über die Ausfuhr der Schweiz nach den Vereinigten Staaten zu geben, da dieselbe schon von dem statistischen Bureau ausgearbeitet und in Nr. 12 vom 22. März des Bundesblattes veröffentlicht worden ist. Sie hat die Totalsumme von Fr. 79,801,103 erreicht, welche derjenigen von 1871 um cirka 1,000,000 nachsteht.

Die Verminderung bezieht sich hauptsächlich auf die Seidenartikel, deren Verkauf sich hauptsächlich nach dem Zustand der Märkte richtet, auf welche sie eingeführt werden sollen.

Südamerikanische Staaten.

Gewisse Fälle von Vertrauensmißbrauch in Verbindung mit den Schwierigkeiten, bei den Regierungen des brasilianischen Kaiserreichs und der eüdamerikanischen Republiken sich Recht zu ver-

168 schaffen, weil die Eidgenossenschaft daselbst weder einen Vertrag noch sonstige wirksame Schuzmittel, welche die Angehörigen jener Staaten in der Schweiz gemessen, zu Gunsten der unsrigen anzurufen vermag, haben .von Seite einiger Handelsleute in Locle das Verlangen wachgerufen, wir möchten untersuchen, ob es räthlieh und möglich sei, mit diesen Staaten Handels- und Auslieferungsverträge abzuschliessen. Wir glaubten über diese Frage uns bei den Generalkonsulaten und bei den in jenen Staaten rcsidirenden Konsuln unterrichten zu sollen. Die Antworten sind noch nicht alle eingelangt. Diejenigen, welche sich in den Händen unseres Handelsund Zolldepartements befinden, enthalten mehrere Einwürfe, so daß es gerathen erscheint, die noch rükständigen Berichte abzuwarten, bevor zur Eröffnung von Unterhandlungen geschritten werden darf.

5. Verhandlungen mit den Kantonen.

Ohmgeld.

Ursprungszeugnisse für die Getränke schweizerischer Herkunft.

Einem den 20. Juli 1872 von der schweizerischen Bundesversammlung genehmigten Postulat zufolge wurden wir eingeladen, dafür zu sorgen, daß die von den Ohmgeld beziehenden Kantonen geforderten Ursprungszeugnisse für die schweizerischen Getränke in einer die Freiheit des Verkehrs möglichst wenig behindernden Form ausgestellt würden.

Ausser dem Umstände, daß diese Scheine in einigen Kantonen von der Aufstellung lästiger Formalitäten begleitet waren, so machte ihre Fassung deren Anwendung auf Weine schweizerischen Ursprungs, welche bereits von ihrem Ursprungsorte sich entfernt hatten, oft unanwendbar. Wir haben daher in Ausführung des Postulats der Bundesversammlung, durch Verordnung vom 29. November 1872, gestüzt auf den Art. 32 der Bundesverfassung, einen obligatorischen Einheitsschein für die ganze Eidgenossenschaft vorgeschrieben. Hiedurch wird der freie Verkehr mit denjenigen Getränken, welche eines verminderten Zolles sich erfreuen, im Innern der Schweiz gesichert, während anderseits den Kantonen genügende Sicherheit gegen Mißbrauch dadurch gewährleistet wird, daß sie einmal auf die Anwendung bloß illusorischer Förmlichkeiten verzichten, sodann aber von der den Schein ausstellenden Behörde die Erklärung verlangen, daß das mit dem Schein versehene Getränk ihrer Ueberzeugung nach schweizerischen Ursprungs und nicht mit fremden Getränken vermischt-worden ist. Diese Verordnung, welche die

169 Verfügungen der kantonalen Geseze über Gesezesübertretungen zu Kraft bestehen lässt, wurde den Kantonen durch Kreisschreiben vom 29. November 1872 mitgetheilt und unser Handels- und Zolldepartement mit der Beaufsichtigung ihrer Ausführung beauftragt.

K a n t o n G l a r u s.

Wir haben ein am 29. Dezember 1866 von der Regierung dieses Kantons erlassenes Reglement genehmigt, welches das Verfahren festsezt," wonach der zu industriellen Zweken bestimmte und unter dieser Bedingung von der Entrichtung des Ohmgelds befreite Alkohol denaturirt werden soll.

Hingegen waren wir im Falle, unsere Sanktion einem zu gleicher Zeit uns vorgelegten Réglemente vom 27. Februar 1867 über die Aufsicht der Getränke zu entziehen, weil dasselbe die freie Ausübung des Handels mit Getränken in diesem Kanton hemmende Vorschriften enthielt. Dasselbe beschränkte nämlich, entgegen den Bestimmungen der Bundesverfassung, die Zeit, innerhalb deren die eingeführten Getränke gegen Wiedererstellung der entrichteten Zollgebühr wieder ausgeführt werden dürfen, und forderte ausserdem noch deren Versiegelung, so lange sich dieselben innerhalb der Kantonsgrenzen befänden. Wir haben die Regierung dieses Kantons eingeladen, dieses Reglement durch die Aufhebung jener Beschränkungen, welche nach der Erfahrung anderer Kantone durchaus nicht als unerläßlich für die Erhebung des Ohmgelds zu betrachten sind, zu modificiren.

Kanton Graubünden.

Die Regierung des Kantons Graubünden hat zum Zwek der Erhaltung des Gemsengeschlechts, welches aus seinen Bergen zu verschwinden droht, nach einem am 14. Januar 1872 genehmigten Jagdgesez, eine Verordnung erlassen, zufolge welcher die Einfuhr und der Verkauf von Gemsenfleisch während der ganzen Dauer des für die Gemsenjagd geltenden Jagdbannes dahin und daweg untersagt. Es wurde an uns das Verlangen der Bestätigung dieses Verbotes gestellt, welchem wir die zur Ausführung dieser gesezlichen Polizeimaßregel unumgänglich nothwendige Zusage ertheilteu.

Kanton Aargau.

In dem Verwaltungsbericht des vorigen Jahres zeigten wir an, daß wir die Regierung des Großherzog thums Baden gestiizt auf den Artikel 8 des Vertrages von 1852 ersucht hatten, die täglichen Verkehrsbehinderungen der Holzflösäe an den Stromschnellen zu Laufenburg zu beseitigen. In einer vom 12. Juli 1872 datirten Note

170 pflichtete alsdann diese Regierung unserm Vorschlage vollkommen bei und fand ihn ihrerseits in Uebereinstimmuug mit dem Vertrage von 1852 und mit der bezüglich der Rheinschifffahrt am 17. August 1808 zwischen den Staaten Aargau und Baden abgeschlossenen Uebereinkunft, welche keine dieselbe beschränkende Maßregel enthält, und hält endlich dafür, daß auch der Salmenfang keinerlei Benachtheiligung hiedureh erfahren könne, was durch die Erfahrung der lezten Jahre, welche ein beständiges Steigen des Preises der Fischfangpacht aufweise, bewiesen werde. Es sind infolge dessen von den beiden Uferstaaten die nöthigen Maßregeln getroffen worden, um in Zukunft jegliche Störung der Durchfuhrt der Flösse für alle Tage des Jahres zu verhindern.

Die Regierung des nämlichen Kantons hat unter dem Datum des 24. Mai 1872 an uns das Ansuchen gestellt, von der Regierung des Großherzogthums Baden die Einwilligung zu erhalten, um die zwischen der aargauischen Gemeinde Rümikon und der badischen Gemeinde Lienheim existirende Rheinüberfahrt aus einer freien Fähre in eine Seilfähre umzuwandeln. Nachdem wir durch unser Handels- und Zolldepartement Erkundigungen eingezogen hatten, nach welchen wir die für die Regelung unserer Zollbcwachung unerläßlichen Bedingungen dieser Umwandlung festsezen konnten, waren wir im Stande, von der Regierung des Großherzogthums Baden, unter Vorbehalt des Widerrufsrecht.es, die Ratifikation dieses neuen Vorkommnisses zu erhalten. »Die betreffende Uebereinkunft wurde durch die Kreisbehörden der beiden Staaten und die Regierung des Kantons Aargau unterzeichnet. Leztcre wurde von diesem Ergebniß benachrichtigt.

Schneebruch am St. Gotthard.

Der Schneebruch am St. Gotthard im Jahre 1872 war mit ausnahmsweisen Schwierigkeiten und Kosten verbunden, wovon der Grund hauptsächlich in den ungünstigen Witterungsverhältnissen lag, theilweise aber auch darin, daß im Interesse des Postdienstes, auf Verwendung der eidgenössischen Postverwaltung, neue Anordnungen getroffen worden sind, welche hinwieder Extraausgaben mit Rüksicht auf den Fourgoudienst des Waarentransportes nach sich zogen. Hiezu kam noch Lohnerhöhung an das Schneebruchpersonal, welcher Erhöhung die eidgenössische Verwaltung sich um so weniger entziehen konnte, als die Betreffenden im Verweigerungsfalle Gelegenheit gehabt hätten, ihren bisherigen Erwerb beim Sclmeebruchdienste gegen lohnendere Beschäftigung bei den Eisenbahnbauten am St. Gotthard zu vertauschen.

171 Das Oaffnen des Passes für den Verkehr mit Räderfuhrwerken konnte erst den 7. Juni bewerkstelligt werden, nachdem die diesfälligen Versuche einige Tage vorher durch nsuon Sehneefall vereitelt worden waren. Unter der bisherigen Leitung dea Schneebruchdienstes am St. Gotthard hat die eidgenössische Verwaltung wiederholt die Erfahrung machen müssen, daß Nachgiebigkeit auf das gewöhnlich vorkommende Drängen von anderer Seite her nach Beschleunigung des Ausschneidens des Passes im Frühjahr, ihr nur 7Aim Schaden gereicht, ohne dem Verkehr förderlich zu sein.

Die Ausgaben für den Schneebruch beliefen sich für 1872 auf Fr. 59,678. 96 ,, 1871 ,, ,, 42,438.59.

Einleitende Unterhandlungen wegen Uebernahme des Schneebruches durch die Direktion der Gotthardeissnbahn, die sich hierüber mit unserm Handels- und Zolldepartement in Beziehung gesezt hatte, sind auf sich beruhen geblieben.

Wir schliessen den Bericht über die Abtheilung der Handelsbewegung, indem wir, unter Hinweisung auf die gedrukte allgemeine Uebersichtstabelle der Zollverwaltung über den Waarenverkehr im.

Jahre 1872 folgende Spezialübersichtstabellen hienach folgen lassen: I. Eine Zusammenstellung über die Ergebnisse der Ein-, Ausund Durchfuhr, verglichen mit derjenigen vom Jahre 1871 ; II. Eine vergleichende Tabelle über die Veränderungen im Verkehr von 1872 gegenüber dem Jahre 1871; III. Eine Tabelle mit approximativer Werthberechnung der hauptsächlichsten Veraehrungsgegenstände der Ein- und Ausfuhr im Jahre 1872.

I.

Nach Seite 171.

Allgemeiner Verkehr im Jahr 1872, verglichen mit dem Jahr 1871.

i

1872.

j i 1

1871.

1872.

1872.

Vermehrung.

Verminderung.

A. Einfuhr.

266,880

256,851

10,029

_.

Akergeräthe, Fuhrwerke, Waggons und deren Reparaturen .

.

.

. Werth F r .

1,786,189

1,043,991

742,198

....

Landesprodukte

.

.

Zugthierlasten

1,242,353

974,134

268,219

Waaren .

.

.

.

12,858,849 10,838,354

2,020,495

-- .,,.

Vieh

Stüke

.

Zentner

B. Ausfuhr.

Vieh Holz und Holzkohlen Landesprodukte .

.

.

Stüke . Werth Fr.

Zugthierlasten

Waaren .

.

.

.

.

122,375 6,174,208

Zentner

164,664 1,879,514

127,490

5,115

5,351,940

822,268

142,125

22,539

1,954,763

--

75,249

C. Durchfuhr.

Vieh:

a. Sörnmerungsvieh

.

. Stüke

43,954

50,441



b. Tranaitirtes Vieh

.

.

72,889

100,321



Zugthierlasten

39,911

52,170

12,259

Zentner

1,680,089

3,733,539

2,053,450

Landesprodukte

.

.

Waaren

.

.

.

.

,,

6,487 27,432

2

1872.

1871.

1872.

Vcrmclirmir.

Nudeln u n d andere Teigwaaren .

Papier und Pappendekel aller A r t Reis Sämereien .

.

.

.

.

Stroharbeiten, feine u n d gemeine .

Tabak, fabrizirter .

.

.

Töpferwaaren, feine .

.

.

« gemeine .

.

.

Wein i n Fässern .

.

.

.

Wein i n Flaschen .

.

.

Zuker u n d reiner Syrup .

.

.

.

.

.

.

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.

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.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Zentner.

10,480 37,262 126,609 89,042 3,057 16,423 22,007 18,184 1,412,153 14,689 308,250

Zentner.

4,765 20,594 92,063 80,688 2,348 15,589 18,629 15,436 1,073,367 11,563 301,380

Eine V e r m i n d e r u n g erzeigen dagegen vorzüglich : Baumwolle, rohe u n d Abfälle .

.

.

.

.

Chemische Produkte und Apothekerwaaren Droguerien, Gewürze u n d Farberdcn .

.

.

.

Farbhölzer, Farbkräuter u. s. w., ganz und zerkleinert .

Felle u n d Häute, rohe u n d ungegerbte .

.

.

.

Kaffee u n d Kaffeesurrogate .

.

.

.

.

.

Krapp u n d Krappwurzeln .

.

.

.

.

.

Leinen- und Flachsgarn, Paktuchgarn, Strike und Schnüre Oele, fette .

.

.

.

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.

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.

.

« Petroleum .

.

.

.

.

.

.

.

Salz Seidencocons u n d Seidenabfälle .

.

.

.

.

Seidene u n d halbseidene Fabrikate .

.

.

.

Seife aller A r t .

.

.

.

.

.

.

.

Soda, rohe u n d künstliche .

.

.

.

.

.

Südfrüchte Tabak in Blättern Talg und andere Fettwaaren Wolle, rohe Wollengarne aller Art.

.

.

.

.

.

.

Wollenwaareu aller A r t .

.

.

.

.

.

Zentner.

5,715 16,668 34,546 8,354 709 | 834

3,378 2,748 388,78« 3,126 6,870 VormiiidcruiiK.

418,097 123,508 88,306 70,227 17,188 153,202 28,384 27,537 209,138 189,815 244,125 26,641 2,925 43,310 56,052 27,625 100,018 17,315 27,291 9,960 62,298

531,706 133,175 89,017 95;021 18,553 187,654 31,821 28,465 247,419 222,810 255,190 31,965 3,343 44,523 64,074 27,992 137,059 18,858 28,877 12,082 67,463

113,60!)

9,667

711 24,794 1,365 34,452 3,437

928 38,281 32,995 11,065 5,324

418 1,213 8,022

367 37,041 1,543 1,586 2,122 5,165

18. A. -u. s i' u. h r.

Vermehrung.

Eine V e r m e h r u n g erzeigen : Baumrinde und Gerberlohe .

Baumwollenwaaren .

.

.

.

.

.

.

.

.

25,888 247,434

23,445 232,931

2,443 14,503

IL

Zur Seite 171.

Verkehrsverhältnisse im Jahr 1872 gegenüber 1871.

Auszug aus der Generalübersicht der Ein-, Aus- und Durchfuhr.

1872.

A.. E i n fu Im i*.

1871.

1872.

Vermehrung.

Eine V e r m e h r u n g erzeigen vorzüglich folgende Artikel :

Zentner.

Baumrinde und Lofrkuchen .

92,565 Baumwollengarn u n d Zwirn aller A r t .

.

.

.

22,466 Baumwollengewebe, rohe .

.

.

.

.

.

22,976 * gebleicht, gefärbt .

.

.

.

28,638 Bier i n Fässern .

.

.

.

.

.

126,030 Branntwein u n d Weingeist i n Fässern .

.

.

.

175,866 Butter und Schweineschmalz , 85,000 Cichorienwurzeln .

.

.

.

.

.

.

.

8,669 461,641 Eisen, gezogenes, geschmiedetes, Eisenblech und Eisendrath Eisen, rohes und Eisen zum Maschinenbau .

670,426 Eisenguss, grober u n d verarbeiteter .

.

.

.

116,379 Eisen- u n d Stahhvaaren .

.

.

.

.

.

101,007 Flachs, Hanf u n d Werg .

.

.

.

.

.

20,597 Getreide u n d Hülsenfrüchte .

.

.

.

.

. 4,733,938 Glaswaaren aller Art .

83,591 Holzwaaren u n d Möbeln aller A r t .

.

.

.

33,943 Käse .

.

18,577 Leder, rohes und gebeiztes .

.

.

.

. " , 26,526 Lederwaaren, grobe u n d feine .

.

.

.

.

11,420 Leinwand, Leinenband, Zwillich, Pakleinen 25,344 Malz 106,679 Maschinen 123,876 Mehl 295,073 Metalle, rohe, als: Blei, Erz, Kupfer, Zink, Zinn u. s. w.

73,766

Zentner.

51,975 19,143 19,978 26,742 86,213 123,152 55,483 7,607 362,259 503,033 65,530 76,060 14,699 3,734,135 65,289 25,895 14,406 23,497 9,395 24,375 100,134 68,794 177,438 67,951

Zentner.

40,590 3,323 2,998 1,896 39,817 52,714 29,517 1,062 99,382 167,393 50,849 24,947 5,898 999,803 18.302 8,048 4,171 3,029 2,025 969

6,545 55,082 117,635 5,815

1872. .

1871.

1872.

Vermehr« n;;.

Zentner.

Droguerien, Gewürze, Farben .

.

.

Eisen, gesclimiudct.es, Eisenblech und Eisendratli Eisen u n d Stahl, r o h .

.

.

.

.

Eisenguss und Eisemvaaren .

.

.

.

Felle u n d Häute, rohe u n d ungegerbte .

.

Maschinen .

.

.

.

.

.

.

Nudeln .

.

.

.

.

.

.

Seidene u n d halbseidene Waaren .

.

.

Töpferwaaren, gemeine .

.

.

.

.

Uhren aller A r t .

.

.

.

.

.

Wollengar ne aller Art .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

53,815 29,790 109,142 50,564 «0,640 171.903 19,178 70,510 15,525 3,818 8,681

Zentner.

41,816

25,452 61,183 30,890 60,152 123,524 14,662 54,815 14,736 3,797 «,305

11,999 4,338 47,959 19,674 488

48,379 4,516 15,695 790 21 376 VerniindrrunB.

Eine V e r m i n d e r u n g erzeigen dagegen : Baumwolle, rohe u n d Abfälle .

.

Baumwollengarn u n d Zwirn .

.

.

Butter .

.

.

.

.

.

.

Chemische Produkte und Apothekerwaareii Farbhölzer, Krauter u n d Wurzeln .

Getreide u n d Hülsenfrüchte .

.

.

Holzwaaren und Möbeln . ' .

Kaffee Käse .

.

.

.

.

.

.

.

Mehl Obst, gedörrtes .

.

.

.

.

Oele aller A r t .

.

.

.

.

.

Papier u n d Pappendekel .

.

.

Reis Sämereien Seide u n d Floretseide .

.

.

.

Seidencocons u n d Seidenabfälle .

.

Seife .

.

, Tabak, fabrizirter .

.

.

.

.

Weine aller Art, in Fässern und in Flaschen Wolle, rohe .

.

.

.

.

.

Wollene u n d halbwollene Waareri .

Zuker

Zentni'r.

.

.

.

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.

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.

.

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.

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.

.

.

.

21,123 95,196 11,811 5,578 6,698 37,915 35,212 2,173 385,432 30,834 13,995 8,351 18,746 1,697 5,844 24,520 12,229 2,512 14,118 34,583 8,139 4,555 6,036

39,255 110,263 15,493 8,895 12,906 82,414 47,473 15,513 413,415 82,443 41,460 14,215 20,831 4,478 10,216 26,578 13,845 5,126 16,924 43,966 13,040 5,119 14296

18,132 15,067

3,682 3,317 6,208 44,499 12,261 13,340 27,983 51,609 27,465 5,864 2,085 2,781 4,372 2,058 1,616 2,614 2,806 9,383 4,851 564

8,260

O. ourchLjfu.hr.

'

[

Eine V e r m e h r u n g erzeigen : Reis .

.

.

.

.

.

.

Vermehrung.

.

.

.

14,280

10,078

4,202

,

1872.

Eine V e r m i n d e r u n g dagegen : Baumwolle, robe .

.

. · .

Baumwollengarn u n d Zwirn .

.

.

Baumwollenwaaren .

.

.

.

Bier Branntwein u n d Weingeist i n Fässern .

Butter u n d Schweineschmalz .

.

Chemische Produkte .

.

.

.

ürogueriea u n d Gewürz« .

.

.

Eisen, rohes u n d Stahl .

.

.

« gewalztes, gezogenes .

.

.

Eisenblech und Drath Eisen- u n d Stahlwaaren .

.

.

Farbhölzer u n d Farbwaareu .

.

Felle, rohe Getreide und Hülsenfrüchte Glaswaareu aller A r t .

.

.

.

Holzwaaren u n d Möbeln .

.

.

Hopfen Kaffee .

Käse .

.

.

.

.

.

.

Krapp u n d Krappwurzeln .

.

.

Malz .

Maschinen .

.

.

Mehl Oele aller Art Salz .

Seide, rohe und gesponnene .

.

.

Seidenabfälle Seidene u n d halbseidene Waaren .

.

Seife Steingut .

.

.

.

.

.

Südfrüchte .

.

.

.

.

' .

Tabakblätter Talg .

.

.

.

.

.

.

.

Weine aller Art Wolle, rohe Wollengarn .

.

.

.

.

.

Wollene u n d halbwollene Waaren .

Zuker .

.

.

.

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.

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. · .

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.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1871.

«

1872.

Verminderung.

Zentner.

Zentner.

Zentner.

124,054 4,414 38,330 21,748 8,958 7,576 12,210 15,504 35,945 66,381 15,053 39,197 22,688 19,114 265,926 8,947 37,710 2,58G "25,530 22,762 32,355 1,665 89,067 124,406 38,000 · 10,046 20,432 6,894 10,563 4,720 3,438 3,862 4,293 2,526 141,023 15,509 4,089 15,756 69,297

473,605 12,505 162,645 93,272 48,318 13,474 22,175 30,533 59,100 70,596 19,202 67,598 36,801 35,596 347,979 9,304 38,219 12,013 101,718 49,137 42,125 15,302 118,099 167,120 107,018 65,520 24,626 13,058 15,225 11,290 8,149 10,212 8,836 6,980 159,468 54,361 15,123 30,722 296,702

349,551 8,091 124,315 71,524 39,360 5,898 9,965 15,029 23,155 4.215 4,149 28,401 14,113 16,482 82,053 357 509 9,427 76,188 26,375 9,770 13,637 29,032 42,714 69,018 55,474 4,194 6,164 4,662 6,570 4,711 6,350 4,543 4.454 18,445 38,852 11,034 14,966 227,405

III.

Zur Seite 171.

Approximative Werthe der hauptsächlichsten Verzehrungsgegenstände, die im Jahre 1872 in die Schweiz ein- und ausgeführt wurden.

Werthansaz · per Zentner.

Gegenstände.

Kochsalz .

.

.

.

.

.

Getreide .

.

.

.

.

.

Mehl .

.

.

.

' .

.

.

Kartoffeln nnd frisches Ohst .

.

.

Reis Butter Käse Kaffee Cichorienkaffee .

.

.

.

.

Zuker .

.

.

.

.

.

.

Fleisch, Spek, gesalzen oder geräuchert .

Wein in Fässern Wein i n Flaschen .

.

.

.

Branntwein etc. i n Flaschen .

.

.

Branntwein und Weingeist in Fässern Bier Südfrüchte Ësswaaren, feine .

.

.

.

.

Obst, gedörrtes .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

3 18 26 5 23 120 75 125 30 50 110 30 70 80 50.

15 80 210 30

Total

Einfuhr.

Zentner.

244,125 4,733,938 295,073 731,850 126,609 85,000 18,577 153,202 59,057 308,250 38,804 1,412,153 14,689 1,542 175,866 126,030 27,625 7,555 6,939 Einfuhr

Von der Einfuhr den Werth der Ausfuhr ahgezogen mit

.

Weibt für das Jahr 1872 ein Werthüberschuss der Einfuhr von Im Jahr 1871 betrug derselbe « 1870 « « « 1869 « « * 1868 « *

.

»Njtch der Volkszählung im Dezember 1870 -- 2,669,095 Seelen.

| | i !

' '

Ausfuhr.

Werth.

Per Kopf der Bevölkerung.*

Fr.

Fr. Rp.

732,375 85,210,884 7,671,898 3,659,250 2,912,007 10,200,000 1,393,275 19,150,250 1,771,710 15,412,500 4,268,440 42,364,590 1,028,230

-- . 27,» 31. 92,5 2. 87,4 1. 37,i 1. 09,i 3. 82,2

123,360 8,793,300 1,890,450 2,210,000 1,586,550 208,170

. F>9 " ^,·) ''

Zentner.

_

37,915 30,834 398,460 1,697 11,811 385,432

7. 17,:,

| 2,173 . 66.4 5. 77,4 6,036 1. 59,« 15,096 15. 87,2 34,583 -- . 38,5 -- . 04,n *) 8,622 3. 29,t 2) 4.891 291 -- . 70,* --- . 82,s - . 59,.

-- . 07,3 13,995

i 210,587,239 ' ' i 38,490,205

78. 89,6

: 172,097,034 ' 111,667,972 92,790,176 j 75,159,671 i i 97,526,260

64. 47,7 41. 83,* 34. 92,9 29. 93,8 38. 84,7

Ausfuhr

Werth.

Fr.

,,..

682,470 · 801,684 1,992,300 39,031 1,417,320 28,927,400 271,625 301,800 1,660,560

Per Kopf der Bevölkerung.* Fr. Rp.

. 25,6

··-. 30 --·. 74,6 ·" .

01,4

·-. 53,i 10. 83,* -- . 10,2

·--. 11,;; - . 62,2 - . 38,»

1,036,490 689,760 244,550 4,365 .._ -· 419,850

<--. 25,8 -, 09,i -- . 00,ï

38,520,385

14. 41/j

--

.

15,7

14. 41,o

') Bei der Ausfuhr ist Wermuthgeist.

) * ,, r, Branntwein und n Kirsclrwasser.

2

172

B. Zollverwaltung.

1. Im Allgemeinen.

Nachdem in der vorangehenden Berichtsabtheilung die Verhältnisse der schweizerischen Industrie und Landwirtschaft und die Beziehungen des schweizerischen Handels zum Auslande besprochen worden sind, erübrigt noch, vom Standpunkte der Zollv e r w a l t u n g aus über die Haudelsbewegung und über die finanziellen Ergebnisse derselben für den eidgenössischen Fiskus Aufschluß zu ertheilen.

Das Jahr 1872 hat sich für den Güterverkehr der Schweiz über alle Erwartung günstig gestaltet, und es schließen in Folge dessen die Jahresrechnungen der eidgenössischen Zollverwaltung mit einem Resultate, wie es seit ihrem Bestehen noch nie erreicht worden ist. *} Wenn dieses Ergebniß einerseits der Wiederkehr der durch den Krieg und seine Nachwirkungen gestört gewesenen Verkehrsverhältnisse zuzuschreiben ist, so läßt sich andererseits nicht verkennen, daß die Lebenskraft der schweizerischen Handclsund Gewerbsthätigkeit, sowie der zunehmende Wohlstand des Landes wesentlich zu jenen erfreulichen Ergebnissen beigetragen haben. Es darf hieraus die Hoffnung auf nachhaltigen Aufschwung des Verkehrs unseres Landes geschöpft werden.

Nach den zollamtlichen Ermittlungen erstrekt sich der Unterschied des Verkehrs hauptsächlich auf die nachstehend bezeichneten Abtheilungen ; I. Einfuhr.

A. V i e h w a a r e.

Vermehrung um 10,029 Stüke, vornehmlich Großvieh und Pferde und Erhöhung der Zolleinnahmen um .

.

. Fr. 14,264. 15 Uebertrag

Fr. 14,264.15

*) Das Totale der Einnahmen ersteigt die Summe von Fr. 12,515,986 Ausgaben : Pur Zollentschädigung an die Kantone Fr. 2,398,553 ,, Schneebruch am St. Gotthard . ,, 59,678 · Fr. 2,458,231 ,, Verwaltungskosten .

.

.

.

. ,, 1,165,045 ·' -·--,, 3,623,276 Heine Einnahme für die Zollverwaltung .

.

.

. F r . 8,892,710

173 Uebertrag Fr. 14,264. 15 B. Waaren n a c h dem W e r t h taxirt.

Verzollter Mehrwerth Fr. 742,198, wovon der größte Theil, nämlich Fr. 545,756, auf Personenund Güterwagen für Eisenbahnen entfällt.

Erhöhung der Zolleinnahmen im Ganzen um ,, 22,434. 96 C. G e g e n s t ä n d e von der Zugthierlast (a 15 Ztr.) taxirt.

Vermehrung um 268,219 Zugthierlasten, wovon namentlich 88,288 Lasten Steinkohle, Koke, Torf, 14,490 ,, Bretter, Latten u. dgl., 12,664 Dachziegel, Baksteine, " 12,092 ,, Faß- und Wagnerholz, rohes, 4,895 ,, Kalk und Gyps, 2,706 ,, Gerberrinde, 1,562 ., Ebenistenholz, rohes, ungesagtes, 738 ,, Schieferplatten zu Bedachungen, 447 ,, Geflügel, lebendes, frische Fische u. dgl.

Mehrertrag des Zolles ,, 45,358. 25 Zusammen

Fr. 82,057. 37

D. Waaren vom Z e n t n e r taxirt.

Vermehrung von 2,020,495 Zentnern und Mehrertrag des Zolles Fr. 1,598,206. 02 Diese Vermehrung vertheilt sich auf sämmtliche Klassen der nach Zentnern verzollbaren Waaren, nämlich: Klasse l à 15 Rappen mit .

.

. F r . 168,791.75 ,, 2 ,, 30 ,, ,, .

.

. ,, 12,852. 16 ,, 3 ,, 50 ,, ,, .

.

. ,, 45,312. 69 ,, 4 ,, 75 ,, .

.

. ,, 36,483. 24 " 5 ,, Fr. 1. .

.

. ,, 119,577.69 " " ,, 6 ,, ,, 1. 50 ,, .

. ,, 527,833. 12 ,, 7 ,, ,, 2. .

.

. " 207,949. 88 " ,, 8 " " 3. 50 ,, .

.

. ,, 199,804. 89 9 " " 8. " .

.

. ,, 193,046. 56 " » 10 ,, ,, 15. ,, .

.

. ,, 84,647.40 Verkehr mit dem Pays de Gex u. s. w.

,, 1,906. 64 Fr. 1,598,206. 02

174

üebertrag Fr. 1,598,206. 02 Mit Hinzurechnung der vorstehend unter I, A, B und C angegebenen Summen, zusammen von ,, 82,057. 37 erzeigt sich daher im Ganzen eine Mehreinnahme von Fr. 1,680,263. 39 Die einzelnen Waarengattungen, auf welche diese Verkehrszunahme sich erstrekt, sind mit Angabe der Quantität, in einer besondern, diesem Berichte beigegebenen Tabelle aufgeführt, womit wir uns vom Standpunkte der Zollverwaltung aus darauf beschränken dürfen, das Material zu national-ökonomischen Schlußfolgerungen zur Hand zu stellen.

II. Ausfuhr.

A. Bei Vieh erzeigt sich eine Verminderung um 5,117 Stüke, mit einem Zollunterschiede von Fr. 2,898.

B. Bei - den Verzollungen nach dem Werthe ein Ausfall im Werthe von Fr. 71,848 auf Holzkohlen, dagegen eine Vermehrung im Werthe von Fr. 894,116 auf Holz, rohes und gesägtes, im Ganzen auf den Werthverzollungen eine Mehreinnahme von Fr. 14,821.

C. Zugthierlasten : Ausfuhrvermehrung um 22,539 Lasten, darunter namentlich 3836 Lasten Dachziegel und Baksteine, 766 Lasten Eisenerz, 483 Lasten Kalk und Gyps, mit einer Vermehrung der Zolleinnahme im Ganzen von Fr. 2787.

D. Waaren vom Zentner taxirt : Minderausfuhr von 75,249 Zentnern (siehe die vorerwähnte Tabelle IV) -mit einer Verminderung der Zolleinnahme um Fr. 7120.

In ihrem Gesammtresultate erzeigen die Ausfuhrzölle eine Mehreinnahme gegenüber dem Jahre 1871 von Fr. 17,591.

III. Durchfuhr.

Bei der Durchfuhr, für welche seit dem Jahr 1869 kein Zoll mehr erhoben wird, sondern bloß noch eine Gebühr von 5 Rappen für jeden bei der Löschung des Geleitscheines ausgestellten Transitschein, ohne Unterschied in Bezug auf die Menge der darauf eingetragenen Frachtstüke, bemerkt man in allen Tarifabtheilungen eine Verminderung des Verkehrs. Diese erklärt sich beim Vieh durch die immer wieder auftretenden Seuchen, bei den Landeserzeugnissen und Kaufmannswaaren hingegen durch den Umstand,

175 daß im Berichtsjahre eine Menge Transitabfertigungen nicht mehr vorkamen, die nur während des Krieges, nämlich für in die Schweiz geflüchtete Gegenstände, bewilligt worden waren.

Endlich erzeigt auch der Transitverkehr mit G-eleitscheinen auf sechs Monate, welcher bekanntlich für eine beschränkte Anzahl "Waarenartikel gestattet ist, eine Abnahme im Ganzen um 205,398 Zentner, die sich hauptsächlich auf rohe Baumwolle, Ocl, rohe Wolle und Kaffee vertheilt. Dieses Ergebniß ließ sich aber insofern voraussehen, als die Spekulation mit Kolonialwaaren und Rohstoffen, die während des Krieges hoch im Schwünge ging, schon mit der Beendigung desselben ihr Ende genommen hatte.

Unter den Transitgütern mit sechsmonatlicher Geleitscheinfrist erzeigt sich eine Zunahme einzig bei Getreide um 103,085 Zentner, bei Mehl um 12,925 Zentner, bei Reis um 3239 Zentner. Nähere Angaben liefert die voranstehende Tabelle IV.

In Folge der Einverleibung des Elsaßes an das Deutsche Reich ist in jenem Landestheil der Zolldienst durch die deutschen Reichsbehörden organisirt worden. In Lucelle und Kiffis wurden Zollämter errichtet. Die schweizerische Zollverwalltung hat durch diese Anordnungen bessere Dekung gegen den Schmuggel auf jenem Grenzgebiet gewonnen, der zwar in schweizerischer Richtung seit jeher von weniger erheblichem Belange war, als nach dem benachbarten fremden Gebiete, immerhin aber thätige Aufsicht des diesseitigen Grerizwaehtpersonals erforderte.

Im Zentral bah n hofe Basel trat die deutsche Eisen balmver \valtung an die Stelle der frühem franzosischen Ostbahuverwaltung, ohne daß die Schweiz. Zollverwaltung von dieser Veränderung näher berührt wurde.

In Folge des Handelsvertrages mit dem D e u t s c h e n Z o l l v e r e i n vom Jahr 1869 hat der V e r e d l u n g s v e r k e h r an Ausdehnung zugenommen. Der inländischen Industrie gereicht dieser Verkehr zu erheblichem Nuzen. Im Interesse derselben leistet die Zollverwaltung dem Veredlungsverkehr inner den Schranken der einschlägigen Vorschriften thunlichen Vorschub und in dieser Absicht hat sie im Berichtsjahre verschiedene auf Erleichterung der Zollformalitäten abzielende Anordnungen eintreten lassen.

Zu unserm Bedauern konnte in dem Handelsvertrage mit Oesterreich keine Gegenseitigkeit in Bezug auf Zollerleichterungeii für den Veredlungsverkehr erwirkt werden, wie in dem Vertrage

Nach Seite 175.

IV.

Uebersieht des Transitverkehrs mit Geleitscheinabfertigung auf 6 Monate im Jahr 1872.

SoIche Abfertigungen kamen vor im Zollgebiet ·

I.

II.

III.

IV.

Y.

VI.

Zentner.

Zentner.

Zentner.

Zentner.

Zentner.

Zentner.

Baumwolle, rohe

47,021

Eisen in Masseln

2,394

Farbhölzer und Farbstoffe .

3,315

Getreide

.

.

.

.

.

195,331 90,353

Mehl .

.

.

.

52,589

.

.

.

.

2,233

Seide, rohe

.

.

.

.

224

Wolle, rohe

.

.

.

Kaffee

.

Oele, Fette Reis .

.

.

65

1620

1,805

Total

Total

1872.

1871.

Zentner.

Zentner.

56,830 260,686

793

5526

--

-- 957

-- --

--

6293

·-

2220

162,880 369,053 265,968

1888

81,329 173,766 160,841

-- 2329 -- 907 ·--

7,228

-- 2100

21,136

2020

196

6259 931 -- -- 4210

-- --

--

166 --

-- 245

217

149

1871

--

506

-- 7,200

2,394

16,540

11,472

14,998

13,618

73,539

88,673

6,498

9,662

6,423

328

1,014

2,686

11,348

25,491

-- 2,178

30,050 102,220

739,1 28 944,52 6

176 mit Deutschland. Es beschränken eich daher diese Zonerleichterungen in Oesterreich auf dasjenige Maß, inner welchem dieselben ausschließlich der eigenen Bevölkerung zu gute kommen, wie dies beim Stikereiverkehr der Fall ist, bei welchem das Vorarlberg eine sehr ergiebige Erwerbsquelle findet.

Nichtsdestoweniger ist dio eidgenössische Zollverwaltung, in Uebereinstimmung mit dem von der Regierung von St. Gallen in dieser Frage eingenommenen Standpunkte, einer Verkehrsbeschränkung in Bezug auf den Stikereiverkehr mit Vorarlberg entgegengetreten, indem verfügt wurde, daß, gleich wie von der Schweiz aus Baumwollengewebe zum Bestiken nach Vorarlberg zollfrei versandt und als Stikcreien zollfrei nach der Schweiz zurükbezogen werden dürfen, so auch vorarlbergischen Industriellen, welche in der Schweiz zum Bestiken bestimmte Baumwollengewebe einkaufen, gestattet sein soll, dieselben bestikt unter Zollbefreiung nach der Schweiz auf den Markt zu bringen.

Mit der Regierung von Oesterreich-Ungarn sind Unterhandlungen schwebend in Bezug auf die Erhebung der sogenannten G n a d e n f ä h r e bei S c h m i t t e n im Rheinthal zu einer öffentlichen, für den Verkehr mit zollpflichtigen Gegenständen erlaubten Fähre.

Einem Erfolg unserer diesfälligen Verwendung sehen wir dermalen noch entgegen.

Mit Rüksicht auf eine Petition der Bevölkerung des Livignot h a l e s um Bewilligung des T r a n s i t v e r k e h r s zwischen Campocologno und Livigno für ihre Beziehungen mit dem Veltlin wurde versuchsweise einstweilen die Anordnung getroffen, daß während der Sommermonate ein zur bündnerischen Grenzwachtmannschaft gehörender Landjäger nach La Motta am Berninapaß postirt wird, welchem die Aufgabe zufällt, die Löschung der von der Zollstätte Campocologno nach jenem Grenzpunkte ausgestellten Geleitscheinc vorzunehmen und den Verkehr mit den von dort nach dem Livignothale austretenden Transitwaaren zu überwachen. Die Gemeinde Livigno leistet hiefür Vergütung der Lokalmiethe in La Motta.

Im Handelsvertrag mit dem Königreich I t a l i e n vom Jahre 1868, Art. 13 (Arati. Samml. IX, 670) ist eine Verständigung über diejenigen Erleichterungen vorbehalten, welche in Bezug auf den G r e n z v e r k e h r von Personen, Gegenständen und Waaren einzuführen sind, die, um einen benachbarten Theil des eigenen Landes zu erreichen,
genöthigt sind, das Gebiet des andern Staates auf eine gewisse Streke zu überschreiten. Die Einführung diesfälliger Er.

leichterungen ist von besonderer Wünschbarkeit für die Bevölke rung verschiedener Grenzgebietstheile des Kantons Tessin. Unter

177

handlangen hierüber mit der Regierung von Italien sind im Gange, bis zum Schlüsse des Berichtsjahres jedoch noch nicht völlig zum Abschlüsse gediehen.

Bei der Verzollung von Bier waren in neuester Zeit Ungleichheiten zu Tage getreten, daher rührend, daß, mit Rüksicht auf die Bestimmungen von Art. 97 der Instruktion für die schweizerischen Zollbeamten, vom 4. Januar 1860 (Amtl. Samml. VI, 393), bei Berechnung des" Zolles au den einen Zollstätten das wirkliche Bruttogewicht, an andern das Ergebniß der nach einem Norma 1ansaze berechneten Reduktion des Maßes in Gewicht als Grundlage angenommen wurde.

Da die Biereinfuhr, welche seit Jahren bedeutend in Zunahme begriffen ist, nach dem Innern der Schweiz ausschließlich durch die Eisenbahnen vermittelt wird und diese nur bei Hauptzollstätten einmünden, der Transport auf den Eisenbahnen aber zum vornherein eine Gewichtsangabe bedingt, so fanden wir es für angezeigt, den erwähnten Instruktionsartikel einer Abänderung in dem Sinne zu unterwerfen, daß die Verzollung von Bier nach dem wirklichen Bruttogewichte einer jeden Sendung stattzufinden habe. Seitdem, diese Verfügung in Vollziehung steht, haben bezügliche Reklamationen aufgehört.

Ebenfalls in der Absicht, Ungleichheiten im Zollabfertigungsverfahren zu beseitigen, welche sich bei der Ausfuhrverzollung von H o l z k o h l e n , B r e n n h o l z und Gerberrinde im Tessin, wo dieser Verkehr von Bedeutung ist, bemerkbar gemacht hatten, wurde versuchsweise die Einrichtung getroffen, an den bedeutenderen Ausfuhrstationen beeidigte Sachverständige MI bezeichnen, welche die zur Verzollung gelangenden Sendungen zu schäzen haben, auf welche Schäzungen hin sodann der Zoll bezogen wird.

Während in den sämmtlichen übrigen Zollgebieten kein organisirter S c h m u g g e l sich bemerkbar macht, und zur Verrichtung des zollamtlichen Grenzwachtdienstes die bisherigen Mittel genügten, fanden wir uns dagegen gezwungen, ausnahmsweise Maßregeln zu ergreifen, um dem Schmuggel entgegenzutreten, der, wie schon im vorjährigen Geschäftsbericht angedeutet, an der savoyischcn Grenze bei Genf, hauptsächlich in Moillesulaz, in gewerbsmässiger Weise und in solcher Ausdehnung getrieben wird, daß der eidg.

Fiskus und der ehrliche Handel empfindliche Beeinträchtigung davon erleiden.

Mehrere Anwohner der Grenzflüsschens Foron bedienten sich seit langer Zeit zu diesen Schmuggelunternehmungen des Mittels, dass sie Kaufmannsgüter, besonders Kolonialwaaren, welche nach

178.

Genf bestimmt waren, im Einverständnis mit den Adressaten, im Transit durch den Kanton Genf mit Geleitscheinen über Moillesulaz ausführten, die Waaren dann aber jenseits der Grenze im Gebiete der zollfreien savoyischen Zone deponirten, um sie über eigens zu diesem Zweke hergerichtete ßrüken über den Foron zurük nach ihren unmittelbar an lezterm gelegenen Häusern und Magazinen zu beziehen, von wo die geschmuggelten Waaren ihren Weg nach Genf zurükfanden.

Nachdem alle bisher zu Gebote gestandenen Mittel zur Verhinderung dieses ungesezlichen Verkehrs sich als unzulänglich erwiesen hatten, erliessen wir unterm 22. April (Bundesblatt II. 35) ein Dekret, wodurch die Ein- und Ausfuhr zollpflichtiger Güter über den Foron bei Moillesulaz verboten und einzig die dortige, unmittelbar zur Hauptstätte daselbst führende öffentliche Strasse, beziehungsweise Brüke, für den Verkehr mit Gütern als erlaubt erklärt wurde, mit der weitem Bestimmung, daß alle aus den längs dem Foron auf Schweizergebiet liegenden Gebäuden na.ch dem Innern geführten Kaufmannsgüter als zollpflichtig zu behandeln seien, zu welchem Ende der Grenzwachtposten in Moillesulaz verstärkt wurde.

In weiterer Verfolgung dieser Massregel wandten wir uns an die Regierung des Kantons Genf, mit dem Begehren, daß sie die unbefugterweise über den Foron errichteten Privatbrüken beseitigen lassen und die Wiederherstellung von solchen verhindern möchte.

Am Schlüsse des Berichtsjahres bestanden diese Brüken theilweise noch und wurden sogar Anstalten getroffen, von dem hauptsächlichsten Schmuggeldepot aus eine neue, mit Wagen befahrbare Brüke herzustellen, was uns veranlasste, der Regierung von Genf eine abermalige Vorstellung in Sachen zugehen zu lassen, deren Erfolg im laufenden Jahre zu gewärtigen steht. Hinwieder ist Aussicht vorhanden, daß die französiche Regierung auf unsere diessfällige Verwendung sich zu gemeinsamen Massregeln gegen den Schmuggel herbeilassen werde.

Wir werden auf diese Verhältnisse, bei welchen ebensosehr das Ansehen der eidg. Verwaltung, als die Interessen des eidg.

Fiskus und des ehrlichen Handels betheiligt sind, auch fernerhin gebührende Aufmerksamkeit richten.

2. Sanitätspolizeiliclies.

Viehsperre; Rebenkrankheit.

Zufolge der von uns unterm 20. November 1872 (.A. S. X.

1344) erlassenen Vollziehungsverordnung zum Bundesgesez über

179 polizeiliche Massregeln gegen Viehseuchen ist den eidgenössischen Zollbeamten die Handhabung einer ihnen speziell vorgeschriebenen Kontrole des Viehes zur .Pflicht gemacht.

Ebenso sahen wir uns im Falle, die Dienstorgane der Zollverwaltung behufs Handhabung eines Verbotes in Anspruch zu nehmen, mit welchem wir gleich na.eh Beginn des Jahres 1872 die Einfuhr von Wurzelreben und liebholz aus Frankreich belegen mussten, um der Einschleppung einer der sogenannten Reblaus zugeschriebenen, im Süden Frankreichs verheerend aufgetretenen Rebenkrankheit vorzubeugen. Diese Aufsichtsrnassregeln haben sieh als zwekmässig erwiesen. Näheres darüber fällt in die Berichtabtheilung unseres Departements des Innern.

3. Zollstätten.

Im Anschlüsse an den Staatsvertrag von 1870 über Erstellung von Voralbergerbahnen (A. S. X. 380) einigten wir uns im BerichtJahre mit Oesterreich-Ungarn über die Einrichtung des beidseitigen Zolldienstes an den Eisenbahnstationen B u c h s und St. Marg r e t h en.

Der bezüglichen Uebereinkunft entsprechend (A. S. X. 1055) ist der Zolldieust au beiden Stationen organisirt worden. Die Eröffnung der Zollstätteu, in Verbindung mit derjenigen des Bahnbetriebes, erfolgte in Buchs den 24. Oktober, in St. Margrethen den 23. November. Beiden Zollstätten haben wir den Rang und die Attribute von Hauptzollstätten ertheilt, womit namentlich die Befugniß zur Vornahme von Transitabfertigungeu verbunden ist.

Seit dem kurzen Bestände dieser Einrichtungen war es noch nicht möglich, die Wichtigkeit der beiden Stationen für den Verkehr genauer beurtheilen zu können. Dem Vernehmen nach dürfte eine den Bedürfnissen des Lokalverkehrs mehr Rechnung tragende Fahrtordnung auf beiden Bahnstreken zur grössern Frequenz derselben dienen, und soll dieser Mangel in der Fahrtordnung der Grund sein, wesshalb der Transport mit gewöhnlichen Wagen über Buchs und St. Margretheu in gewisser Ausdehnung fortdauert.

Im September 1872 erfolgte die Betriebseröffnung der Eiseiib a h n s t r e k e von Delle nach P r u n t r u t .

Auf Verwendung der Ortsbehörde und der Eiscnbahnverwaltung, welche die erforderlichen Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung stellten, bewilligten wir die Einrichtung eines eidgenössischen Niederlagshause« in Pruntrut. Dasselbe wurde gleichzeitig mit dem Bahnbetriebe eröffnet.

180 An der Eisenbahnstation Courtemaiche zwischen Pruntrut und Delle wurde zugleich eine Nebenzollstätte aufgestellt und deren Bedienung einem zur Grenzwachtmanuschaft gehörenden Landjäger übertragen. Wenn auch bis jezt der Eisenbahnverkehr zwischen Delle und Pruntrut hinter den gehegten Erwartungen zurükgeblieben ist, so steht demselben voraussichtlich ein bedeutender Aufschwung bevor, sobald die Eisenbahn über Pruntrut fortgesezt sein wird.

Unterdessen sind die in Pruntrut und Courtemaiche getroffenen Zolleinrichtungen durch die Verhältnisse des dortigen Landestheiles gerechtfertigt.

Im Kanton Tessin wurde die Errichtung einer neuen Nebenzollstätte, nämlich in M a d o n n a di P o n t e bei Brissago, als nöthig erachtet. Dagegen fand in Roveredo und Maloja die Vereinfachung statt, daß der bisher daselbst durch Landjäger besorgte Zollbezug an Ortseinwohner übertragen wurde, da der frühere Modus verhältnissmässig zu kostspielig wurde.

Mit Genehmigung der eidgenössischen Räthe haben im Berichtsjahre mehrere A n k ä u f e von Zollhäusern stattgefunden, nämlich in Meudon bei Verrières, Martinsbruck (Graubünden) und Durstgraben bei Schaffhausen.

Das alte Zollhaus in Martinsbruck soll umgebaut werden und ist dafür der erforderliche Kredit auf Rechnung des laufenden Jahres erwirkt %vord3n, ebenso für Erweiterung des der Eidgenossenschaft angehörenden Zollhauses in Castasegna (Graubünden).

Mit der Regierung von St. Gallen wurde ein Abkommen getroffen, zufolge welchem dieselbe die Neuerstellung der baufälligen Wachthütte in Sevelen gegen einen einmaligen Kostenbeitrag der Zollverwaltung übernommen hat, wogegen Iczterc nachher miethfreie Bcnüzung der Hütte für den Zollbezug gemessen wird.

Lu Folge der W a s s e r v e r h e e r u h g e n , von denen der Kanton T e s s i n im Jahre \ 872 abermals heimgesucht wurde, haben einige Zollhäuser erhebliche Beschädigungen erlitten, wie namentlich dasjenige in Magadino. Die erforderlichen Reparaturen wurden sofort angeordnet. Ueberhaupt wurde auf die gute Instandhaltung der Zoll- und Wachthäuser, welche der Eidgenossenschaft angehören, die nöthige Aufmerksamkeit gerichtet.

4. Niederlagshäuser.

Im Anfang des Jahres noch dauerte die Entleerung der eidgenössischen Niederlagshäuser von solchen Gütern und Gegenständen fort, die zur Zeit des Krieges dahin geflüchtet worden waren.

181 Nachdem dann dieses ausnahmsweise Verhältniß gänzlich aufgehört hatte, trat allmälig eine neue Steigerung des Niederlagsverkehrs ein, deren Hauptursache der Getreidehandel war.

Am stärksten wurde hiefür das Niederlagshaus zu Morges benüzt, welches sich während des Jahres 1872 gleichsam zu einem Centraldepot für Getreide gestaltete und das ein Quantum von über einer Million Zentnern ein- und ausgegangene Waaren aufweist.

Die anormalen Resultate der Jahrgänge 1870 und 1871 bei Seite lassend, finden wir gegenüber dem Normaljahre 1869 folgende Ergebnisse : 1869 1872 Uebertrag vom Vorjahr Ztr. 11,848 21,075 Neue Einlagerungen ., 109,405 1,212,743 Ausgänge '..

111,237 1,212,592 Dieser Verkehr vertheilt sich wie folgt auf die am meisten benüzten Niederlagshäuser : Basel Ztr.

74,918 Eingang und Ztr.

76,494 Ausgang.

Zürich ., 80,399 ,, ,, ,.

80,210 ., St. Gallen ,, 16,611 ., ,, ,, 16,720 '., Lausanne ,, 15,262 ,', ,, ,, 15,523 '., Morges ,, 1,011,383 ,.

,, ,, 1,011,740 '., Der Ertrag der für Rechnung der Zollverwaltung in den eidgenössischen Niederlagshäusern bezogeneu Gebühren stieg au Fr. 39,351.49 gegenüber Fr. 14,725.97 im Jahre 1869. Durch dieses Ergebniß sind denn auch die auf den Unterhalt von eidgenössischen Niederlagshäusern verwendeten Kosten, einschließlich der Besoldungen der betreffenden Beamten, für das verflossene Jahr vollständig gedekt worden.

1

Der Wunsch nach einem im Bahnhofe in Genf zu errichtenden eidgenössischen Niederlagshaus, der bei dein mächtigen Andränge von Waaren daselbst seine Berechtigung hat, sieht noch seiner Erfüllung entgegen. Die Verwirklichung dieses Projektes steht im Zusammenhange mit der in Aussicht genommenen Erweiterung der Bahnhofeinrichtungen in Genf, mit denen sich die zuständige Eisenbahnverwaltung zu befassen begonnen hat.

Für Romanshorn, wo der Eisenbahnverkehr iii stetem Steigen begriffen ist, wurde ebenfalls die Errichtung eines mit der dortigen Hauptzollstätte zu verbindenden eidgenössischen Niederlagshauses angeregt. Der Abschluß der dießfälligen Unterhandlungen fällt jedoch in das folgende Jahr.

Bundesblatt Jahrg. XXV. Bd. II.

13

182 Im Zusammenhange mit der Zollauslösung im Kanton Tessin bei Einführung des eidg. Zollwesens wurde damals dem Kanton Tessin, zum Zweke der Erleichterung seines Zwischenhandels nach der Lombardie, die Konzession Seitens der Bundesbehörde eingeräumt, daß eine Reihe von Waarengattungen, die im eidg. Zolltarif mit den beiden höchsten Ansazen belegt waren, wenn solche nicht zum unmittelbaren Transit durch die Schweiz bestimmt wurden, gegen Bezahlung der Hälfte des tarifmässigen Einfuhrzolles nach sogenannten Entrepôts à domicile bezogen werden durften.

Diese, auf die Ortschaften Chiasso, Lugano, Magadino und Locamo beschränkte Einrichtung war an die Bedingung geknüpft, daß für die in der Folge zum Verbrauch im Inlande gelangenden Waaren aus den Entrepôts à domicile die zweite Hälfte des Eingangszolles nachbezahlt werden musste, zu welchem Ende periodische Abrechnungen mit den Inhabern der gedachten Konzession vorbehalten waren.

Schon nach der Einverleibung der Lombardie an das Königreich Italien nahm die Bedeutung der Entrepôts à domicile, die anfänglich einen ausgedehnten Verkehr vermittelt hatten, erheblich ab, ein Beweis, daß dieser Zwischenhandel unter den veränderten Verhältnissen mit der Lombardie keinen lohnenden Gewinn mehr wie früher einbrachte.

Seither hat sieb dieser Verkehr noch mehr vermindert und fanden wir uns dabei- leztes Jahr um so eher veranlaßt, für den Niederlagsverkehr im Kanton Tessin eine normale Grundlage herzustellen, wie sie in dem übrigen Theile der Schweiz besteht.

Unterm 31. Juli v. J. beschlossen wir die Aufhebung der sämmtlichen Entrepôts à domicile im Kanton Tessin auf den 31. Dezember 1872, wogegen wir von diesem nämlichen Zeitpunkte an die Einlagerung von Niedcrlagsgütern bei den Hauptzollstätten Lugano, Chiasso und Locamo (in Magadino war schon vorher ein eidg.

Mederlagshaus mit der Zollstätte verbunden) unter den allgemeinen Bestimmungen über den zollami liehen Niederlagsvcrkehr bewilligten.

5. Zolltarif, Umarbeitung desselben.

Wie im vorjährigen Geschäftsberichte in Aussicht gestellt wurde, ist die Umarbeitung des bisherigen e i d g e n ö s s i s c h e n Z o l l t a r i f s zu Ende gebracht worden, und hat die Einführung der neuen, nach Kategorien eingeteilten Ausgabe desselben auf 1. Januar stattgefunden. Im Allgemeinen scheint diese Neuerung günstig aufgenommen worden zu sein. So wünschbar freilich iu mancherlei Punkten

183 eine sachliche und nicht bloß auf die Form beschränkte Umarbeitung des Tarifs gewesen wäre, mußte dennoch hievon, mit Rüksicht auf die Handelsverträge, im gegenwärtigen Zeitpunkte Umgang genommen werden.

6. Personnelles.

Den durch den Krieg entstandenen Störungen des Verkehrs mit Frankreich folgte allmälig ein neuer Aufschwung desselben und zwar in dem Maße, daß, um den Dienstanforderungen in den Bahnhöfen zu G e n f , Verrières und Basel genügen zu können, besondere Maßnahmen ergriffen und Personalverstärkungen getroffen werden mußten, leztere theilweise mit Rüksicht auf die nach Schluß der Dienststunden für das eidgenössische Zollpersonal anlangenden oder abgehenden Bahnzüge.

Auch bei der Hauptzollstätte R o m a n s h o r n mußte wegen bedeutender, anhaltender Arbeitsvermehrung dus Büreaupersonal vermehrt werden.

In Folge von Entlassungsgesuchen sind im Berichtsjahre zwei Beamte der Zollverwaltung ausgetreten, unter diesen Herr Oberzolldirektor Meyer, welcher sich einer vortheilhafteren Anstellung beim Eisenbahnwesen umgewendet hat.

Todesfälle unter dem Personale der Zollverwaltung kamen 15 vor, darunter 3 bei der Oberzolldirektion.

Theils in Folge der Errichtung neuer Zollstätten, theils mit Rüksicht auf die Zunahme des Verkehrs an einzelnem Zollstätten, vermehrten wir das Personale der Zollverwaltung gegenüber dem im vorjährigen Berichte angegebenen Bestände um 2!) Mann, nämlich: 9 Einnehmer, 3 Kontroleure, 13 Gehilfen und 4 Bediensteten.

Unter der vermehrten Zahl von Einnehmern sind übrigens mehrere begriffen, die an die Stelle von Landjägern gesezt wurden, denen vorher der Zollbezug au Nebenzollstätten übertragen war.

Bei dieser Einrichtung --- sofern sich die dazu geeigneten Civilpcrsonen finden -- erzwekt die Zollverwaltung eine Ersparniß, nebstdem daß die betreffenden Landjäger für den aktiven Grenzwachtdienst verfügbar werden.

Bei Beförderungen haben wir. wo die sonstigen Eigenschaften der Persönlichkeit es rechtfertigten, dem Dienstalter Rechnung getragen. Bei neuen Anstellungen muß mehr und mehr die Kenntniß wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen gefordert werden, was das Personal der Hauptzollstätten und der Gebietsdirektionen betrifft.

184

Ueber das Verhalten der Beamten und Angestellten können \\ir uns mit wenigen Ausnahmen befriedigend aussprechen. Gegen fehlbare Beamte wird anfänglich mit Schonung eingeschritten und erst im Wiederholungsfalle schärfer verfahren. Abberufungen von wirklichen Beamten kamen keine vor, strafrichterliche Verfolgungen ebenfalls nicht.

7. Zollabfertigungen.

Mit der fortschreitenden Ausdehnung des Verkehrs steigert sich für die Zollverwaltung der Aufwand an Abfertigungsmaterial, hauptsächlich der Zollscheinformulare, bestehend aus Stammblatt und Quittung.

Der Verbrauch au solchen stellte sich im Berichtsjahr auf 947,849 Stük gegenüber von 904,014 im Jahre 1871 und von 803,910 Stük im Jahre 1869.

Der leztjährige Verbrauch vertheilt sich folgendermaßen auf die verschiedenen Formulargattungen : Geleitscheine .

.

.

. 153,777 Freipässe 56,688 Einfuhrzollquittungen .

.

. 475,044 Ausfuhrzollquittungen .

.

. 128,684 Durchfuhrscheine .

.

. 118.241 Niederlagscheine .

.

. 15,415 Vergegenwärtigt man sich die Buchführung, welche zur Ausfertigung dieser Zollscheine noch hinzukommt und die mit der Lieferung der periodischen Rechnungs- und statistischen Tabellen der Zollstätten verbundene Arbeit, so wird man sich nicht sowohl über die Zahl des Zollpersonals an den wichtigsten Hauptzollstätten, als eher darüber verwundern, daß dasselbe allen diesen Anforderungen zu genügen vermag.

8. Grenzschuz.

Der Grenzwachtdicnst veranlaßt zu keinen besoudern Bemerkungen.

Sowohl nach den Dienstberichten, als nach anderweitigen Beobachtungen zu schließen, widmet sich die dasüii bestellte Mannschaft im Allgemeinen mit Eifer und Einsicht ihrer Aufgabe. Anspornend wirkt auch hier das Beispiel der Dienstvorgesezten.

185 Die Zollverwaltung läßt es nicht an gelegentlicher Aufmunterung an solche Mannschaft fehlen, welche sich durch besondere Thätigkeit auszeichnet, und erntet davon gute Früchte.

Die eidgenössische Grenzwachtmannschft im Kanton Neuenburg erhielt im Berichtsjahre einen neuen und tüchtigen Chef in der Person des Herrn Thalmann, gewesener Zolleinnehmer in Simplon.

Das Grenzwachtpersonal blieb während des Berichtsjahres bei seinem normalen Bestände, nachdem mit Anfang desselben die zur Zeit des Krieges angestellte Verstärkungsmannschaft für die Grenze des Kantons Genf entlassen worden war.

9. Zollübertretungen.

Wenn auch, mit Ausnahme der Grenze bei Moillesulaz im Kanton Genf, kein gewerbsmäßig organisirter Schmuggel an unserer Grenze konstatirt ist, so finden wir nichtsdestoweniger von Jahr zu Jahr die Zahl der Zollübertretungen in Zunahme begriffen, so auch im Jahr 1872, nämlich : Neu vorgekommene Sfraffälle 547 gegen 517 im Jahr 1871.

Pendent gebliebene vom Vorjahr 23 ,, 18 ., " ,, 570 535 Davon wurden erledigt : Durch Aufhebung des Strafverfahrens 9 gegen 8 im Jahr 1871.

., gütliche Beilegung in Folge sofortiger Unterziehung des Beklagten .

.

.

.523 ,, 49!) ., ..

., ., gerichtliche Urtheile .

. 2 ,.

o ., ., ,, Auf das folgende Jahr wurden vorgetragen : a. bei Gericht anhängige Fälle . 7 " 4 ,, ,, ,, 6. ., der Zollverwaltung anhängige Fälle.

.

.

. 29 ,, 19 " ,, 570

535

Die umgangenen Zollgebühren erreichten den Gesammtbetrag von Fr. 5,515. 18 gegen Fr. 6,608. 59 die eingegangenen Bußen beliefen sich auf .

. ,, 31,858. 85 " ,, 31,905. 86

186 Daß der Betrag der umgangenen Zollgebühren bei einer grösseru als der vorjährigen Zahl von Zollübertretungen gleichwohl hiuter dem Betrage der leztes Jahr umgangenen Zollgebühren zurüksteht, mag darthun, daß die leztjährigen Zollübertretungen durchschnittlich von geringerm Belange waren, als die vom Jahre 1872. Die falschen Gewichtsdeklarationen bei Wein und andern geistigen Getränken aus Frankreich, deren wir im vorjährigen Geschäftsbericht erwähnten, dauerten auch im Jahre 1872 fort. Da die unrichtigen Angaben in den Frachtbriefen, die man im Entdekungsfalle als Mißschreibungen zu entschuldigen sich bemühte, zu auffallend häufig und überdies in der Regel zum Nachtheil der Zollverwaltung vorkamen, so mußte gegen diesen Unfug mit verschärften Bußen eingeschritten werden.

Geringfügige Widerhandlungen gegen die Zollvorschriften wurden mit Ordnungsbußen geahndet, diese beliefen sich im Jahr 1872 auf nur Fr. 544. 40, gegenüber von'Fr. 1767 im Jahr lf>71.

10. Finanzielle Ergebnisse.

Ueber die finanziellen Ergebnisse geben folgende Zahlen Auskunft: 1. E i n n a h m e n der Z o l l v e r w a l t u n g .

1872.

Ep.

Fr.

Rp.

40 *

9,303 36,645

40 55 51

10,310,605 '407,409 5,578 45,494 10,243 1,767 10,581 41,109

12,515,986

27

10,832,791

10

Fr.

Einfuhrzölle Ausfuhrzölle Durchfuhrscheingebühren Niederlagshausgebühren .

Zollbußenantheile . . .

Ordnungsbußen . . . .

Waaggebühren . . . .

Verschiedenes . . . .

11,990,868 1 79 425,001 22 4,319 85 39,351 49 9,951 46

544

Vermehrung.

Verminderung.

1872.

1872.

1871.

88 96 11 75 52 86 62

-- -- -- -- --

1,223 1,278 4,464

Ep.

_ -- 11 62 29 12 31 11

73

14,659

56

Ep.

1,680,263 39 17,591 34 --- -- Fr.

-- -- -- -- 1,697,854

--

1,259 6,142

292

187

somit Mehreinnahme gegenüber 1871 Fr. 1,683,195. 17 und gegenüber dem Jahre 1870 ,, 3,950,892. 07

Fr.

2. A u s g a b e n der Z o l l v e r w a l t u n g .

1872.

Gehalte Reisekosten u. Expertisen Büreaukosten Neubauten Mobiliar u. Gerätschaften Grenzschuz Zollauslösung Schneebruch am St.Gotthard Verschiedenes . . . .

Vermehrung.

Verminderung.

1872.

1872.

1871.

Fr.

626,032 10,424 118,838 14,096 7,967 334,885 2,398,553 59,678 52.798

Ep.

70 51

3,623,276

83 50 58 74 06 96 97

Fr.

607,203 6,773 111,105

Rp.

04 20 29

5,463 330,844 2,398,553 42,438 71,989

68 19 06 59 51

85

3,574,370

56

Fr.

18,829 3,651 7,733 14,096 2,503 4,041

Rp.

66 31 54 50 90 55

17,240

37

68,096

188

somit Mehrausgaben gegenüber dem Jahr 1871 Fr. 48,906. 29 und gegenüber 1870 ,, 85,641. 11

83

Fr.

Rp.

19,190

54

19,190

54

189

Werden von den Gesammtausgaben im Jahre 1872 die Böträge des Werthes an .Immobilien und der Mobiliaranschaffungen, ferner die Zollentschädigungen und die Kosten des Sehneebruchs am St. Gotthard abgerechnet, welche Ausgaben zusammen die Summe von Fr. 2,480,296. 10 erreichen, so verbleiben an eigentlichen Verwaltungskosten (einschließlich Fr. 18,390. 28 zurükerstatteter Zölle) Fr. 1,142,980. 75, gleich 9,1321 Prozent der .Roheinnahmen.

Im Vorjahre hatten wir das Verhältniß von 10,1124 und im Jahr 1870 dasjenige vo12,6799)a Prozent. Die Verminderung des Prozentsazes ist die natürliche Folge der Einnahmevermehrung, zu welcher die Steigerung der Verwaltungsausgaben, wie z. B. für Personalvermehrung, Büreaubedürfnisse, in nur geringem Verhältnisse steht. Wie sich die wirklichen Ausgaben nach ihren einzelnen Rubriken zu den Ansäzen des Budgets verhalten, ist aus einer dem Bericht im Manuskript beigegebenen Tabelle ersichtlich.

Die Steigerung der Zolleinnahmen erhielt sich das ganze Jahr 1872 hindurch, und es belief sich die Mehreinnahme im I. Quartal auf , . Fr. 973,359. 17 ,, II.

,, ,, .

. .,, 146,377.75 ,, III.

"l ,, · · ,, 74,488.45 ,, IV.

,, ,, .

. ,, 488,969.80 Fr. 1,683,195. 17 Auch in diesem Jahre lieferten die. Zollstätten in Basel, Verrières und Genf die bedeutendsten Zolleinnahmen.

Eine dem Berichte hievor gedrukt beigegebene Tabelle verzeigt die hauptsächlichsten Waarenartikel, bei denen .sich eine Verkehrszunahme ergeben hat.

Gegenüber dem Budget gestaltet sich die Jahresrechnung wie folgt : Einnahmen: Voranschlag.

.

.

. Fr. 10,000,000. -- Wirkliche Einnahmen .

. ,, 12,515,986. 27 Mehreinnahme Ausgaben:

.

.

. Fr. "2,515,986. 27

Haupt und Nachkredite Wirkliche Ausgaben .

. Fr.. 3,630,650. -- . ,, 3,623,276. 85

Minderausgabe

.Fr.

.

.

7,373. 15

190 Unter den Ausgaben sind .

.

.Fr.

14,096. 50 für Ankauf eines Zollhauses und .

.

. ,, 7,967. 58 für Mobiliaranschaffungen begriffen, so daß mit Hinzurechnung des Baarvorsclmsses der Zolleinnahmen von ,, 8,892,709. 42 d e r Ertrag d e r Zölle sich a u f beziffert.

.

.

. F r . 8,914,773. 5 0

Die monatliche Rechnungsstellung unterlag jeweilen der Prüfung des eidg. Finanzdepartements.

Während die wirklichen Gesammtausgaben der Zollverwaltung eine Ersparniß von Fr. 7,373. 15 gegenüber dem Budget ergeben, haben wir gleichwohl eine kleine Kreditüberschreitung bei einzelneu Rubriken der Ausgaben, im Ganzen für die Summe von Fr. 12,316. 50 zu verzeigen, welche sich beim Abschluß der Jahresrechnung herausstellte, nämlich : Rubrik B.

I. c. Zollstätten .

.

. Fr.

713. 95 ,, ,, II.

Reisen und Expertisen . ,, 424. 51 ,, ,, HE. b. Druksachen u. dgl. .

. ,, 4,179.47 ,, ,, V.

Mobilien und Geräthe . ,, 1,967. 58 ,, ,, VII. 2. Schneebruch am St. Gotthard ,, 3,732. 02 ,, ,, VIII.

Verschiedenes .

.

. ,, 1,298. 97 Fr. 12,316. 50 Diesen Mehrausgaben liegen als Ursachen zu Grunde : Ad

Ad Ad

Ad

I. c. Vermehrung des Zollpersonals, theils in Folge Aufstellung mehrerer neuen Zollstätten, theils in Folge Verstärkung des Personals an einigen Hauptzollstätten.

II.

Die Entschädigungen für Expertisen bei der Umarbeitung des Zolltarifs.

III. b. Druk der neuen, umgearbeiteten Ausgabe des Zolltarifs und dadurch bedingte Umänderung der lithographirten Formulare für die statistischen und Rechnungszusammenstellungen der Zollverwaltung.

V.

Ausrüstung der während des Jahres 1872 neu eröffneten Hauptzollstätten.

191 Ad VII. 2. Verteuerung des Ausschneidens des Passes in Folge ungünstiger Witterung; außerordentlicher täglicher Vorbruchdienst mit Rüksicht auf die Post; Lohnerhöhung der Schneebrucharbeiter.

Ad VIII.

Zollrükvergütungen, unvorhergesehene Aushilfe an Zollstätten, Besoldungsnachgenuß von verstorbenen Zollbeamten und Angestellten, Uebersiedlungsentschädigungen an versezte Beamte.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Schweiz. Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1872.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1873

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.04.1873

Date Data Seite

149-191

Page Pagina Ref. No

10 007 643

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