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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 17. Januar 1873.)

Veranlasst durch dis Auftreten der Maul- und Klauenseuche in mehreren Kantonen der Schweiz, beschloss der Bundesrath, an sämmtliche eidgenössische Stände folgendes Kreisschreiben zu erlassen : # S T #

,,Tit.!

"Die Maul- und Klauenseuche und theilweise auch die noch weit verderblichere Lungenseuche haben sich seit einiger Zeit in mehreren Kantonen mit einer solchen Hartnäkigkeit festgesezt, dass es dringende Pflicht ist, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln einem Zustande entgegenzutreten, welcher einen wichtigen Theil des öffentlichen Volkswohlstandes mit schweren Gefahren zu bedrohen geeignet ist.

,,Mit Rüksicht hierauf haben wir diejenige Verordnung erlassen, welche wir hiemit ia einer grössern Anzahl von Exemplaren, in Plakat- und Oktavformat, Ihnen mit der Einladung übermachen, für eine ausgiebige und umfassende Bekanntmachung dieses Erlasses beo O O sorgt sein zu wollen. Sollten Sie noch mehrerer Abdrüke von dieser oder jener Form bedürfen, so belieben Sie dieselben mit gefälliger Beförderung bei der Bundeskanzlei erheben zu lassen."

(Vom 20. Januar 1873.)

Der Bundesrath genehmigte zwei neue Eisenbahnkonzessionen, nämlich : die Konzession für eine Eisenbahn von Immensee nach Rothkreuz, und die Konzession für eine Eisenbahn von der St. Gallischen Kantonsgrenze zwischen Herisau und Gossau bis zur Kantonsgrenze zwischen Niedcrbüren und Bischofszell.

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Herr Henry G r e y l o z , von Ollon (Waadt), welcher am 16. Dezember v. J. zum Major und Kornmandanten des Scharfschüzenbataillons Nr. 5 gewühlt wurde, hat mit Rüksicht auf scän Alter die auf ihn gefallene Wahl abgelehnt. In Folge dessen ernannte der Bundesrath an der Stelle des Herrn Greyloz Hrn. Constant D a v i d , in Correvon (Waadt), gegenwärtig Kommandant des Reserve-Schüzenbataillons Nr. 15.

(Vom 22. Januar 1873.)

Der Bundesrath ermächtigte sein Postdepartement, mit den Regierungen der Kantone Bern und Thurgau wegen Errichtung von Telegraphenbüreaux in Kirchthurnen und P a p i e r m ü h l e und in D u s s n a n g sachbezügliche Verträge abzuschliessen.

(Vom 24. Januar 1873.)

Der Bundesrath hat die von der schweizerischen Nordostbahn, der schweizerischen Centralbahn und der Rigibahn für das Jahr 1872 an die Postkasse zu entrichtende Konzessionsgebühr festgesezt und beschlossen: es habe die N o r d o s t b ahn für ihre im Betriebe gestandene Bahnstreke von 449/24 Wegstunden Fr. 22,187. 50 Rp., die C e n t r a l b a h n für 5l 1/2 Wegstunden ,, 25,750. -- ,, die R i g i b ah n f ü r l 1/16^ Stunden . . .

,, 531. 25 ,, zu bezahlen, zu Fr. 500 für jede Wegstunde.

Der Bundesrath wählte: (am 22. Januar 1873) als Oberzolldirektor :

Hrn. Heinrich Reich, von St. Gallen, seit dem 1. April 1850 Oberzollrevisor ;

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als Kopist der Bundeskanzlei: Hrn. Johannes Meister, von Benken.

(Zürich), seit mehreren Monaten provisorischer Angestellter auf der Bundeskanzlei ; Postkommis in Langenthal : Thomas M o r o n i , von Lugano, Postaspiran t,in Langenthal(Bern); (am 24. Januar 1873) als Postkommis in Bern:

Hrn. Friedrich Jen n i , von Eggiwyl (Bern), derzeit Briefträger in Bern.

Inserate.

Bekanntmachung.

Nachdem die neue Ausgabe des eidg. Zolltarifs mit dem 1. dies in Gültigkeit getreten ist, bringt das Handels- und Zolldepartement nachstehend einige seither erfolgte, von nun an massgebende Tarifentscheide zu öffentlicher Kenntniss, mit der Anzeige, dass allfällige fernere Verfügungen in Bezug auf die Anwendung des Zolltarifs jeweilen durch das Schweiz. Bundesblatt werden bekannt gemacht werden.

Der Eingangszoll beträgt von nun an : Für schwefelsaure Magnesia (Bittersalz) 75 Rp. vom Zentner; ,, Thonerde 30 Bp. vom Zentner; 7 ,, Kastanienextrakt, in flüssiger wie in fester Form, 75 Ep. vom Zentner ; ,, hydraulischen Kalk 15 Ep. von der Zugthierlast.

B e r n , den 20. Januar 1873.

Das Schweiz. Handels- und Zolldepartement.

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Jahr

1873

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25.01.1873

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113-115

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