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Schweizerisches Bundesblatt.

XXY. Jahrgang. IV.

Nr. 55.

20. Dezember 1873.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

E i n r ü k u n g s g e b ü h r per Zeile 15 Bp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden Druk und Espedition der Stämpflischen Buchdrukerei in Bern.

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Nachtragskredite für das Jahr 1873.

(Vom 15. Dezember 1873.)

Tit. !

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr vorzulegen :

I.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

A. Nationalrath

Fr. 100,000

Die muthmaßlichen Ausgaben für die Sizungen des Nationalrathes bis Weihnachten werden für das laufende Jahr eine Summe von zirka . Fr. 190,000 erfordern; im Budget sind .

.

. ,, 90,000 ausgesezt, so daß ein Nachtragskredit von erforderlich wird.

B. S t ä n d e r a t h

.

. Fr. 100,000

Deßgleichen für

Bundesblatt. Jahrg. XXV. Bd. IV.

Fr.

40

3,000

562

E. Bundeskanzlei .

.

.

.

.

.

. Fr. 56,000

1) Personal: e. U e b e r s e z u n g e n .

.

. Fr. 1,300 veranlaßt durch die Anstellung eines vierten Uebersezers, infolge dessen die früher außerhalb der Kanzlei angefertigten und in den frühern Budgets stets berüksichtigten Uebersezungsarbeiten größtenteils weggefallen sind.

f . Kopiatiiren . . . . , infolge der durch die Zunahme der Geschäfte erforderlich gewesenen Anstellung eines weitern Kanzlisten.

a.

b.

c.

d.

e.

f.

h.

2j Material: Drukkosten'u. Lithographien Buchbinderrechnungen . .

Literarische Anschaffungen .

Schreibmaterial .

.

.

Porti und Télégraphie .

.

Beleuchtung und Heizung .

Verschiedenes .

.

.

Fr.

,, ,, ,, ,, ,, _

34,000 4,500 1,000 4,500 4,500 3,200 1,500 ·

,

1,500

,, 53,200 Fr. 56,000

Ad a. Die bedeutende Höhe dieses Postens findet ihre Erklärung in den gesteigerten Papierpreisen und Arbeiterlöhnungen der Buchdrukereien, ferner in dem stets wachsenden Umfange des Bundesblattes infolge der großen Zunahme der Geschäfte, namentlich in Bezug auf das Eisenbahnwesen, sowie in der bedeutenden Vermehrung der Zahl der Separatabzüge für die Mitglieder der Bundesversammlung, für die Kantone und die Eisenbahnkonzessionäre. Endlich wurden im laufenden Jahre verschiedene außerordentliche Drukarbeiten (z. B. Katalog für die eidgenössische Bibliothek) ausgeführt.

Ad c. Veranlaßt durch die bedeutenden an die eidg. Staatskasse gelangenden Silbersendungen.

,

563 Ad f. Inbegriffen ist unter Anderm ein Posten von Fr. 1068 für die Gaseinrichtung in den Bureaux des Eisenbahndepartements. Alle übrigen Kreditbegehren finden ihre Begründung in der bedeutenden allgemeinen Zunahme der Geschäfte, namentlich seit dem Inkrafttreten des Eisenbahngesezes vom 23. Dezember 1872 F. M i l i t ä r p e n s i o n e n

Fr.

8,000

Die anzuweisenden Zahlungen betragen für jedes Semester annähernd Fr. 27,000 somit im Ganzen .

Fr. 54,000 Außerdem wurden im Laufe des Jahres an Aversalentschädigungen entrichtet zirka .

.

.

· ·,·> 4,000 zusammen Fr. 58,000 Die Zinsen des Invalidenfonds belaufen sich auf ,, 20,600 Bleiben zu Lasten der Bundeskasse Im Budget sind .

.

.

. Fr. 37,400 ,, 30,000

angesezt, so daß ein Nachtragskredit von .

.

. Fr. 7,400 erforderlich wird, den wir für allfällige nachträgliche Aversalentschädieungen auf Fr. 8000 abrunden.

·'&

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement .

. Fr. 25,000

9. R e p r ä s e n t a t i o n s k o s t e n .

Diese Ausgaben haben im Jahre 1873 in Folge ausnahmsweise!Verumständungen auch einen außerordentlichen /Belang erreicht.

Eine nächste Ursache dieser Erhöhung war die japanesische Botschaft, welche im Laufe des Jahres die Schweiz besucht hat ; weitere, viel bedeutendere Ausgaben hatte der Besuch des Schah von Persien zur Folge.

Die schweizerischen Gesandten in Berlin un l Paris meldeten im Laufe der Monate Mai und Juni dem Bundesrathe zu wiederholten Malen, der Herrscher von Persien beabsichtige, bei seiner bevorstehenden Reise durch Europa auch die Schweiz zu besuchen.

564 Der Bundesrath machte sich von vornherein kein Hehl aus den Schwierigkeiten und Umständlichkeiten, welche aus einem solchen Besuche erwachsen müßten Er gab daher seinen Vertretern mehrmals den Auftrag, den Personen aus der nächsten Umgebung des Schah zu verdeuten, daß derselbe von der Regierung der Eidgenossenschaft nicht einen Empfang.erwarten dürfe, wie er in den übrigen Ländern, die er zu besuchen im Falle sei, ihm bereitet werde. Dem Gesandten in Paris schrieb der Bundesrath : ,,es ist ,,dem Schah begreiflich zu machen, daß der Bundesrath weder ,,Paläste, noch Wagen, Pferde, Ehrentruppen, noch sonst die ,,Mittel zur Verfügung habe, welche das Wesen der zwischen ,,Souveränen gewechselten Empfangsfeierlichkeiten bilden."

Wir fügten bei, daß, was wir für den Empfang des Schah thun könnten, beiläufig dem entsprechen werde, was wir für den Empfang der eben in Bern befindlichen Japanesischen Botschaft gethan.

Diese Mittheilungen machten jedoch den Schah von Persien von seinem Entschlüsse, die Schweiz zu besuchen, nicht abwendig; aber erst am 15. Juli, das heißt im lezten Augenblik, erhielt der Bundesrath von seinem Gesandten in Paris die offizielle Anzeige, daß der Schah Samstags den 19. Juli mit einem Gefolge von 80 bis 90 Personen in Genf eintreffen werde.

Der Schah kam nicht i n c o g n i t o in die Schweiz, sondern in seiner Eigenschaft als Souverain und in Begleit einer großen Anzahl von Prinzen seiner Familie und Mitgliedern seiner Regierung. Die Thatsache, daß der persische Herrscher in seiner offiziellen Eigenschaft reiste und als Souverain behandelt zu werden gedachte, erhellte des Klarsten aus den Besprechungen, welche in Betreff seiner Reise zwischen den Personen seines Gefolges und den Vertretern des Bundesrathes im Auslande stattgefunden hatten, sowie aus der offiziellen Anzeige seiner Ankunft in Genf. Der Bundesrath befand sich demnach angesichts eines Ereignisses, das seit dem Bestände der gegenwärtigen politischen Gestaltung der Schweiz noch nie eingetreten war.

Er konnte sich den Verpflichtungen nicht entziehen, welche durch die internationale Höflichkeit geboten sind und nicht nur vom republikanischen Standpunkte aus gewürdigt und beurtheilt werden dürfen. Er mußte sonach darauf Bedacht nehmen, einem fremden Herrscher während seines Aufenthaltes auf dem Gebiet der
Eidgenossenschaft einen zu gleicher Zeit anständigen wie den der Eidgenossenschaft zu Gebote stehenden Mitteln entsprechenden Empfang zu bieten.

Nachdem die Anzeige von dem Eintreffen des Schah in der Schweiz über Genf erfolgt war und die Regierung dieses Kantons

565

sich bereit erwiesen hatte, zu seinem Empfange mitzuwirken, beschlossen wir, daß, wofern der Schah nicht ausdrüklich die Absicht kund geben würde, sich nach Bern zu begeben, sein offizieller Empfang in Genf stattfinden solle. Dieser Punkt wurde im lezten Augenblike nach unserrn Wunsche geregelt. Da die Zeit äusserst kurz bemessen war und dem Bunde in Genf kein Personal zu Gebote stand, welchem die unerläßlichen Vorbereitungen hätten übertragen werden können, so überließen die Abgeordneten des Bundesrathes der kantonalen Regierung und der Stadt Genf die Besorgung der daherigen Anordnungen.

Die Ausgaben, welche aus der unter diesen Umständen dem Schah von Persien vom 19. bis 24. Juli 1873 bereiteten Aufnahme erwuchsen, sind beträchtlich, allein der Bundesrath glaubt nicht, daß bei Berüksichtigung der Verhältnisse, der Anforderungen der Lage und des zahlreichen Gefolges des Schah man sie in ihrer Gesammtheit als übertrieben bezeichnen könne. Er hat sie daher so viel an ihm anerkannt und zur Zahlung angewiesen unter Abzug eines Betrags, welchen Staat und Stadt Genf mit großer Zuvorkommenheit auf eigene Rechnung übernommen haben.

Der Bundesrath erachtet es weder für nüzlich noch für angemessen, hier auf die Einzelnheiten des Empfangs des Schah von Persien oder der daraus erwachsenen Kosten einzutreten. Er beschränkt sich darauf, im Anschlüsse an vorstehende Darlegung bei der Bundesversammlung die Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 25,000 für Repräsentationskosten zu beantragen. Dieser Betrag, welcher den der Eidgenossenschaft auffallenden Antheil an den Kosten des Empfangs des Schah um ein Weniges übersteigt, wird zugleich hinreichen, noch einige weitere unvermeidliche Nebenausgaben zu bestreiten.

B. Departement des Innern

. Fr. 271,235

Allgemeine Ausgaben.

4. G e s u n d h e i t s w e s e n

Fr. 8,235

a. Entschädigung des eiclg. Kommissärs für Viehseuchenpolizei Fr. 1,235 Die Schwierigkeiten, welche sich der Inkraftsezung des Bundesgesezes vom 8. Februar 1872 und dei- Ausführung der bezüglichen Vollziehungsverordnung vom 20. November gì. J.

entgegenstellten, verbunden mit den zu Ende des Jahres 1872 obwaltenden ViehsanitätsUebertrag Fr. l,235

566 üebertrag Fr. 1,235 Verhältnissen, bewegen damals das Departement, den eidg. Experten für das Viehpolizeiwesen, Hrn. eidg. Oberpferdarzt Zangger, behufs energischer Durchführung der durch das Gesez und die . Vollziehungsverordnung dargebotene Mittel für Seuchentilgung in Funktion zu berufen. Zufolge unserer Verordnung vom 17. Januar abhin, betreffend Maßregeln zur Tilgung der Maul- und Klauenseuche, welche damals besonders grassirte, übertrug sodann das Departement dem Genannten als amtlichem Kommissär die Durchführung seiner aus' dieser Verordnung erwachsenden Aufgabe, insbesondere auch die Vollziehung der Bestimmungen des § 12, betreffend einheitliche Ueberwachung der von den Kantonen geübten Kontrole über den Viehverkehr auf Eisenbahnen.

Es ergab sich hieraus für den Kommissär eine lange Reihe von Arbeiten, für deren Ausführung demselben nach Maßgabe des vorangeführten Beschlusses vom 17. Januar, inklusive seine Baarauslagen für Depeschen und Fahrtaxen, eine Summe von Fr. 1235 als Entschädigung zu gut kommt.

b. Entschädigungsbeitrag an , Appenzell A. Rh. für viehpolizeiliche Maßnahmen gegen Lungenseuche .

.

.

. ,, 7,000 Fr. 8,235 Die Lungenseuche, welche vom September 1872 bis im März 1873 in Appenzell A. Rh. herrschte und sich über vier Gemeinden (Teufen, Waldstatt, Herisau und Schwellbrunn) ausbreitete, ergriff in 16 Viehständen, welche 148 Stüke zählten, 43 Rinder, und da ein Viehstand beim Erkranken einzelner Thiere desselben ganz infizirt wird, mußten in Vollziehung des Bundesgesezes vom 9. Februar 1872 auch 105 noch gesunde Rinder getödtet werden, ein Verfahren, welchem die verhältnißmäßig rasche und vollständige Tilgung der Seuche- zuzuschreiben ist.

Gemäß dem Art. 17 des vorerwähnten Gesezes wurden die Besizer für alle abgeschlachteten Thiere, deren Gesundheit die Sektion konstatirte, entschädigt, unter Ausschluß jeder Vergütung kranker Thiere. Auch wurde ein Viehbesizer, dem man 7 gesunde

567 und l krankes Stük beseitigte, jeder Entschädigung verlustig erklärt, 'weil er die Seuche durch unerlaubten Viehankauf in seine Viehhabe gezogen hatte.

Die 98 entschädigten unter den 105 gesund geschlachteten Rindern kosteten die Landeskasse Fr. 15,598. 87, somit per Stük rund zirka Fr. 160, eine Rechnung, welche keineswegs übertrieben zu nennen ist.

Die Standeskommission beansprucht nun, gestüzt auf Art. 20 des eidg. Viehseuchengesezes, mittelst Schreiben vom 16. Juni abhin, welchem obige' Angaben entnommen sind, für den Kanton einen Bundesbeitrag.

Der betreffende Artikel lautet: ,,An den Schaden, welchen Maßregeln gegen die Lungenseuche bedingen, leistet der Bund einen Beitrag an die Kantone, wenn von denselben durch größere Ausbreitung der Seuche oder besondere außerordentliche Verhältnisse unverhältnißmäßig große Opfer gefordert werden.11 Da außerordentliche Verhältnisse nicht vorliegen, ist lediglich zu untersuchen, ob die Tilgung der Lungenseuche dem Kanton Appenzell A. Rh. unverhältnißmäßig große Opfer auferlegt habe; hierbei sind jedoch nur die Opfer der Landeskasse zu berüksichtigen, da der Bundesbeitrag dieser zufließen und nicht etwa zur Minderung der Verluste verwendet würde, welche einzelne Viehbesizer durch Beseitigung ihrer Thiere erlitten haben.

Nach der eidg. Viehzählung vom Jahr 1866 beträgt der Gesammtviehstand des Kantons Appenzell A. Rh. 14,963 Stüke; die Verlustliste zeigt 148 solche; es ergibt sich somit in runder Summe ein Verlust -von zirka l °/o.

Da bei der Lungenseuche Haut und Fleisch von allen vor der Erkrankung geschlachteten Thieren vollständig, von den rechtzeitig geschlachteten kranken größerntheils verwerthet werden können, so ist obiger Verlust nicht für einen unerträglichen zu halten, obwohl eine außerordentliche Ausgabe von Fr. 15,598. 87 für die Landeskasse von Appenzell A. Rh. ein großes Opfer ist.

Es entsteht nun die Frage, ob nach dem Sinne des Art. 20 des Gesezes vom 8. Februar 1872 der Bund in Mitleidenschaft treten soll.

Dabei ist zu berüksichtigen, daß die Entschädigung von Viehverlusten infolge polizeilicher Anordnungen das Erleichtern schneller Durchführung der Maßregeln, das Verhüten jeder Umgehung derselben und den Ausschluß jeglichen Widerstandes zum Zweke hat.

568

Diesen Zwek erreicht die Aussicht auf Entschädigung am sichersten. Was aber beim einzelnen Viehbesizer der Fall ist, gilt auch von einem ganzen Kanton. Die Durchführung des Seuchengesezes ist Sache der Kantone. Je willfahriger der Bund sich in der Betheiligung an den daherigen Kosten zeigt, desto sicherer wird er guter Durchführung des Gesezes sein. Das Gesammtvaterland hat hieran ein großes Interesse, und dasselbe darf sich daher auch ohne allzu genaue Bemessung der Frage, ob die Opfer des betreffenden Kantons unverhältnißmäßig seien, an der Abtragung derselben betheiligen.

Wir beantragen deßhalb, dem Kanton Appenzell A. Rh. an seine aus der Landeskasse geleisteten Entschädigungen für Viehverluste, infolge der Maßregeln zur Tilgung der Lungenseuche, einen Beitrag von Fr. 7000 zu leisten.

B. II. S t a t i s t i s c h e s B u r e a u .

3) D r u k a r b e i t e n

Fr. 4,500

Die Drukkosten sind zu Fr. 6200 büdgetirt, werden aber mindestens Fr. 10,700 betragen, indem nicht allein aus dem diesjährigen Kredit mehr Drukarbeiten zu bestreiten sind, sondern weil dieselben auch theurer bezahlt werden müssen. Nach dem neuen Drukvertrag mit deiFirma Grell, Füssli & Comp. vom 20. Dezember 1872 kostet nämlich der Druk von statistischen Arbeiten per Bogen Fr. 85 statt wie bisher Fr. 60.

III. B a u w e s e n .

2) Mobiliar, A n s c h a f f u n g und U n t e r h a l t

.

. Fr. 6,000

In unserem Berichte über das Budget für das Jahr 1874 haben wir bereits darauf hingewiesen, daß infolge der Ausführung des neuen Eisenbahngesezes und der durch dieselbe eingetretenen Notwendigkeit der Einrichtung und Ausstattung von 6 neuen Bureaux der für das Jahr 1873 budgeterte Kredit für Mobiliar, Anschaffung und Unterhalt unvorhergesehenerweise in solchem Maße in Anspruch genommen worden sei, daß derselbe für die außerordentlichen Bedürfnisse dieses Jahres nicht genügen werde. Diese Voraussicht ist nun auch, und zwar über das zur Zeit der Abfassung unseres Büdget berichtes erwartete Maß zugetroffen, so daß wir genöthigt sind, für die Rubrik ,,Mobiliar" einen im Verhältniß zu den gewöhnlichen Büdgetansäzen derselben

569 ziemlich erheblichen Nachtragskredit nachsuchen zu müssen.

Wie bemerkt, sind die bedeutenden Mehrausgaben dieses Jahres fast ausschließlich durch die Einrichtung und Mòblirung der durch das Eisenbahnwesen in Anspruch genommenen Lokalitäten der ehemaligen Vizekanzler-Wohnung veranlaßt worden.

Angeschafft wurden : Schreib- und Zeichnungstische, Stehpulte, Stühle, Sessel, Schränke u. dgl.

Die Kosten der zur Möblirung von 6 Bureaux erforderlichen Gegenstände beliefen sich in runder Summe auf ca Für Herrichtung verschiedener älterer Mobiliargegenstände, welche ebenfalls für die genannten Bureaux verwendet wurden .

.

.

.

.

.

.

.

Die Fensterstoren, Lambrequins und Vorhänge kosteten zirka .

.

.

.

.

.

.

.

Um den Verkehr mit dem Departementschef zu reguliren und zu erleichtern, mußten elektrische Sonnerien ' mit doppelter Leitung, sowie elektrische Uhren errichtet werden. Diese Einrichtung erheischte einen Aufwand von .

.

.

Bodenteppiche und Verschiedenes

Fr. 3,200 ,, 300 ,, 550

,, 1,458 ,, 792

zusammen . Fr. 6,300 Eine weitere außerordentliche und unvorhergesehene Ausgabe wurde dadurch veranlaßt, daß zufolge Verständigung mit dem Einwohncrgemeinderath der Stadt Bern, um mehr nuzbarcn Raum zu gewinnen, die Küche der früheren Vize-Kanzlerwohnung und das zu dieser Wohnung führend e Treppenhaus in Bureaux umgewandelt wurden, welche ebenfalls angemessen ausgestattet und, theilweise wenigstens, neu möblirt werden mußten. Die daherigen Kosten belaufen sich a u f c a .

.

.

.

,, 700 Die außerordentlichen, durchaus unvorhergesehenen Hauptausgaben des laufenden Jahres erreichen somit nach obiger Zusammenstellung die ansehnliche Summe von ,, 7,000 Ein Theil dieser Mehrausgabe wurde dadurch eingebracht, daß verschiedene Ergänzungsanschaffungen, welche im Büdgetansaze pro 1873 in Aussicht genommen waren, verschoben wurden, daher nur ein Nachtragskredit von Fr. 6000 erforderlich ist.

570

. Außerordentliche Ausgaben.

2) R h e i n k o r r e k t i o n (St. Gallergebiet)

.

. Fr. 252,500

Wie im vorigen Jahre, sind wir auch gegenwärtig wieder im Falle, auf Ansuchen der Regierung des Kantons St. Gallen mit einem Nachtragskreditbegehren für die Rheinkorrektionsbauten der jüngst abgeschlossenen XI. Baukampagne bei Ihnen einzukommen.

Im Bundesbeschlusse vom 24. Juli 1862, durch welchen an das Unternehmen der Rheinkorrektion ein Bundesbeitrag für den Kanton St. Gallen im Betrage von Fr. 2,800,000 bewilligt wurde, ist bekanntlich vorgesehen, daß die jährlichen Abschlagszahlungen für diesen Kanton Fr. 300,000 nicht überschreiten dürfen.

Nun betragen laut der von St. Gallen für die Baukampagne 1872/73 vorgelegten Rechnung die diesjährigen Baukosten Fr.

1,631,774. 37. Der hierauf sich ergebende Bundesbeitrag, zu einem Drittel (Art. l des angeführten Bundesbeschlusses) berechnet, beläuft sich somit auf '.

.

.

.

.

. F r . 543,924. 79 also ,, 243,924. 79 mehr als das durch den Bundesbeschluß vorgesehene jährliche Maximum von Fr. 300JOOO. -- beträgt.

Da nun die Summe von Fr. 300,000 bereits im Juli 1. J. an St. Gallen ausbezahlt worden ist, so stellte die Regierung bei Vorlage ihrer diesfalligen Baurechnung das Ansuchen, daß ihr das Mehrbetreffniß auch dieses Jahr auf dein Wege eines Nachtragskredites ausgerichtet werden möchte.

Obwohl die bezügliche Baurechnung vom eidgenössischen Inspektor für die Rheinkorrektion formell noch nicht definitiv geprüft ist, nehmen wir unsererseits dennoch keinen Anstand, Ihnen das von St. Gallen gestellte Ansuchen zur Genehmigung zu empfehlen, da voraussichtlich die Detailprüfung der Rechnung keine namhafte Aenderung des Gesammtresultates zur Folge haben wird.

Zur Begründung und Unterstüzung des vorliegenden Gesuches sind wir im Falle, aus dem Rechnungsverhältnisse des Unternehmens der Rheinkorrektion folgende Daten anzuführen.

Zunächst ist zu bemerken, daß während der 9 ersten Baujahre die Arbeiten nicht in dem Maße gefördert, daß der Betrng derselben das ursprünglich in Aussicht genommene Maximum erreichte. Die stärkste Baukampagne war die achte, 1869/70, deren Ausgaben sich auf die Summe von Fr. 829,142. 21 beliefen, was zu l/s einen Bundesbeitrag von Fr. 276,380. 73 ausmachte.

571

Die durchschnittliche Ausgabe der 9 ersten Baujahre, Fr. 4,448,409 Rp. 80, beträgt per Jahr Fr. 494,267. 75. Das durchschnittliche Beitragsbetreffniß erreichte somit nur die Summe von Fr. 164,755. 91.

Die Bundeskasse war somit während dieser ganzen Bauperiode nicht im Falle, das im Bundesbeschlusse vorgesehene Maximum auszubezahlen.

Nach den bedeutenden Ueberschwemmungen von 1868 und 1871 entfaltete dann aber die Regierung in Sachen der Rheinkorrektion eine bedeutend größere Thätigkeit, um die Arbeiten rascher zu fördern. Das technische Personal wurde vermehrt, die administrative Partie -.les Unternehmens reorganisirt, und es wurden insbesondere auch die nöthigen Maßnahmen getroffen, um auch in finanzieller Hinsicht den erheblich vermehrten Anforderungen des Unternehmens genügen zu können.

Infolge dieser Anordnungen ergaben die Baurechnungen der zwei lezten Kampagnen folgende Resultate: diejenige von 1871/72, die X., .

. Fr. 1,320,713. 23 ,, ,, 1872/73, die XL, . ,, 1,631,774. 37 zusammen Fr. 2,952,487. 60 · Im verflossenen Jahre betrug der nach der Gesammtbauausgabe sich ergebende Bundesbeitrag .

.

. " . Fr. 440,237. 34 also ,, 140,237. 74 mehr als das gemäß Art. 6 des mehrerwähnten Bundesbeschlusses büdgetirte Jahresmaximum, welche Mehrausgabe dann durch einen Nachtragskredit gedekt wurde.

O O Für das laufende Jahr gestaltet sich die Sache, vorbehaltlich Modifikation infolge der definitiven Rechnungsprüfung (welche jedoch, wie schon bemerkt, auf das Gesammtresultat kaum von Bedeutung sein wird), wie folgt: Der dritte Theil der Bauausgaben dieses Jahres, also das Betreffniß des Bundesbeitrages beläuft sich auf . Fr. 543,924. 79 an welche die Regierung, wie Eingangs bemerkt, bereits ",, 300,000. -- erhalten hat, und zwar: Fr.

8,572. 04 im Monat März in Berichtigung der Rechnung von 1871/72 und ,, 291,427. 96 im Monat Juli als Restbetrag auf dem pro 1873 büdgetirten Jahresmaximum.

Fr. 300,000.- -- Die Regierung von St. Gallen reklamirt daher für 1873 eine Nachzahlung von ' . Fr. 252,496. 83

572

Für die im Bundesbeschlusse von 1862 vorgesehene l e z t e , XII. Baukampagne 1873/74 ergibt sich folgende Situation: Der Kostenvoranschlag des Unternehmens ist berechnet auf Fr. 8,500,000 in 11 Baukampagnen wurden verausgabt .

. ,, 7,400,897 bleiben somit übrig Fr. 1,099,103 Der Bundesbeitrag an das Unternehmen (Va) zu Fr. 2,800,000. -- angenommen, bleibt nach Abrechnung der bereits bezahlten Summen und der von St. Gallen pro 1873 reklamirten Nachzahlung zusammen ,, 2,466,965. 80 noch disponibel Fr. 333,034. 20 Es ist somit nach dieser Darstellung der Sachlage volle Möglichkeit vorhanden, dem Gesuche St. Gallens zu entsprechen, weßhalb wir denn auch keinen Anstand nehmen, Ihnen den zu diesem Zweke erforderlichen Nachtragskredit von .

Fr. 252,496. 83 oder i n runder Summe .

.

.

.

.

,, 252,500. -- bestens zur Genehmigung zu empfehlen.

Rekapitulation.

B . 4 . Gesundheitswesen .

.

.

.

.

,, II. 3. Statistisches Bureau.

Drukarbeiten .

.

.

.

.

,, III. Bauwesen ,, Außerordentliche Ausgaben .

.

.

. Fr.

.

·

Total D. Finanzdepartement.

3 ) Liegenschaften i n Thun .

.

.

8,235

.

4,500 ,, 6,000 " 252,500

. Fr. 271,235

. F r . 3,550

Der diesjährige Kredit für Bearbeitung und Unterhalt der Liegenschaften in Thun beträgt Fr. 16,000 davon fallen jedoch ,, 6,000 auf die im Budgetjahr ausgeführte Kadastervermessung, nach welcher der Inhalt des gesammten, der Eidgenossenschaft angehörenden Grund und Bodens auf 900 Jucharten sich beläuft.

bleiben Fr. 10,000 zur Bestreitung der alljährlich regelmäßig wiederkehrenden Administrationskosten.

573 Die angewiesene Summe würde unzweifelhaft ausgereicht haben, wenn nicht eine ganz unerwartete Reparatur, deren Hinausschiebung aus Gründen der Oekonomie nicht wohl zuläßig war, hätte vorgenommen werden müssen.

Es lag nämlich früher in der Absicht der Finanzverwaltung, die Scheuer der Mühlematt, welche ebenfalls häufig durch einschlagende Geschoße beschädigt wurde, an eine andere Stelle zu versezen. Dieses Vorhaben wurde indessen aufgegeben, als die Schußlinie eine etwas veränderte Richtung erhielt, infolge deren die Beschädigungen so ziemlich unterblieben. Sobald man aber auf die Versezung genannter Gebäulichkeit verzichtet hatte, mußte auf die Wiederherstellung der zur Aufnahme von wenigstens 60 Stük Großvieh eingerichteten Stallungen Bedacht genommen werden, die sich in einem dem Verfall der ganzen Scheuer drohenden Zustande befanden.

Nach gepflogener Abrechnung mit dem Unternehmer betragen die gesammten Reparaturkosten Fr. 3550, für welche ein Nachtragskredit verlangt werden muß.

Durch die Instandstellung der Mühlemattstallungen soll der Ertrag der ganzen Besizung angemessen vermehrt werden können.

Diesen Winter zum ersten Mal wird nämlich das dortige Futterquantum von ca. 100 Klaftern an Ort und Stelle selbst aufgeäzt und dadurch ein Düngervorrath erzeugt werden, der dem seit Jahren theilweise unbebaut gebliebenen Lande sehr wohl zu statten kommen wird. Es ist daher anzunehmen, daß das auf die Herstellung der Scheuer verwendete Kapital eine reichliche Verzinsung finden werde ·

Eisenbahndepartement

Fr. 6,000. --

Diese Summe wird zur Bestreitung von Ausgaben, welche die Gotthardbahnangelegenheit betreffen, nachgesucht und sezt sich folgendermaßen .zusammen : a. Bereits fällige Rechnungen, Druk und Lithographiekosten für den 3. Quartalbericht . Fr. 2,014. 80 b. Noch 'zu gewärtigende und dieses Jahr zu bezahlende Rechnungen für den. 3. und 4.

und theilweise 5. Quartalbericht, sowie drei Monatsberichte ,,2,100. -- ·c. Reiseentschädigungfür den Gotthardinspektor und Auslagen in den Monaten Januar bis Oktober ,, 808. 55 Uebertrag

Fr. 4,923. 35

574 Uebertrag Fr. 4,923. 35 d. Auslagen und Entschädigungen bei Anlaß der diesjährigen Verifikation der Bauten am großen Gotthardtunnel durch die Delegirten der Subventionsstaaten .

.

.

,, 1,000. -- e. Verschiedenes zur Abrundung .

.

· '·» 76. 65 Fr. 6,000. -- Daß die ersten drei Posten im lezten Nachtragskreditbegehren übersehen wurden, hat seinen Grund in dem Umstände, daß bisher die Besoldung des Gotthardinspektors und die mit dieser Beamtung verbundenen Auslagen aus dem Kredite des Departements des Innern ausgerichtet wurden, lezteres Departement nun aber seinen Kredit für die ihm verbliebenen Aufgaben vollständig in Anspruch nehmen muß.

Der vierte Posten gehört zu den unverhergesehenen. Dieses Jahr fand die Inspektion der Gotthardbauten durch eine internationale Kommission zum ersten Male statt. Aus der aufgeführten Summe sind zu bestreiten die Auslagen des Departementschefs, Taggelder und besondere Auslagen des Gotthardinspektors und die Kosten der den ausländischen Mitgliedern der Kommission in republikanischer Einfachheit zu gewährenden Gastfreundschaft.

Vierter Abschnitt.

SpezialVerwaltungen.

A. Militärverwaltung

. Fr. 19,634. 48

a. V e r x v a l t u n g s p e r s o n a l .

9) Oberfeldarzt .

.

Fr. 1,794.48 Die Geschäfte des eidg. Oberfeldarztes wurden bis zur Wiederbesezung dieser Stelle einestheils durch den frühem Oberfeldarzt, Hrn. Dr. Lehmann, anderntheils durch Hrn. eidg. Oberstlieutenant, Dr. Ruepp, besorgt, und zwar bis zum 1. Mai 1. J. Der Ansaz ist zur Dekung der Kosten dieser Stellvertretung und der daherigen außerUebertrag Fr. 1,794. 48

575 Uebertrag Fr. 1,794. 48 ordentlichen Bureau-Auslagen erforderlich.

12. Munitions- und P u l v e r kontrole .

.

. ,, 4,400.-- a. Chef der Kontrole . Fr. 950 c. Munitionskontroleure und Gehilfen .

. ,, 1,850 d. Reisekosten .

. ,, 1,000 e. Anschaffung und Unterhalt von Instrumenten .

.

.

. ,, 600 Fr. 4,400 Fr. 6,194.48 d. K r i e g s m a t e r i a l .

Sanitarisches Material Der verlangte Nachkredit betrifft 1) Mehrkosten der Umänderung von 25 Blessirtenwagen durch Nachlieferung verschiedener Ausrüstungsgegenstände .

.

.

. Fr 2) Kosten der Dezentralisation des Ambulancenmaterials , welches in die Territorialbezirke der Armeedivisionen untergebracht worden ist.

Die Ausführung dieser Maßregel verursachte eine Ausgabe von .

. ^ Für Frachtspesen und Vermehrung der Taglöhne in den Magazinen und .

.

.

.

. ,, 3) Erhöhung der Mobiliar-Assekuranz und Verlegung des Sanitäts-Magazins in Bern in Folge Kündigung des Mietvertrages . · .

· -n

,,

.

4,400. --

675

1,607 1,830

^88

Fr. 4,400 Uebertrag

Fr. 10,594. 48

576

üebertrag Fr. 10,594. 48 e. M i l i t ä r a n s t a l t e n und Festungswerke.

Zeughaus in Bellinzona ,, 3,500. -- Das Dach dieses Gebäudes, in welchem seit längerer Zeit keine Reparatur vorgenommen wurde, ist in einem bedenklichen Zustande. Regen und Schnee finden Durchlaß an vielen Stellen. Eine bessere Eindekung ist daher nöthig, reicht aber für Ab-, haltung der Feuchtigkeit und gehörigen Unterbringung des Lederwerkes, des Tauwerkes, 'der Laborir-Geräthschaften etc. auf dem Dachboden nicht aus. Nur eine Verschalung des Daches, welche auf zirka Fr. 3200 veranschlagt ist, wird den Uebelständen abhelfen.

h. D r u k k o s t e n In Folge der Abgabe der Réglemente an die Kantone zu reduzirtem Preise (vide Beschluß vom 20. Dezember 1869) hat deren Verbreitung so zugenommen, daß für eine bedeutende Zahl von Reglementen neue Auflagen angeordnet werden mußten. Der diesjährige Kredit wird nieht ausreichen und um obige Summe ungefähr überschrit\verden.

,, 4,000. --

i. Verschiedenes .

.

.

.

.

. 1,540. -- Die Ueberschreitung des Kredites rührt hauptsächlich von Unkosten her, die durch die Weltausstellung verursacht wurden, und größtentheils in Frachten, Erstellung von Kisten, Albums etc. bestehen.

Total Fr. 19,634. 48 B. Zollverwaltung

.

.

. Fr. 44,800.

II. R e i s e k o s t e n und E x p e r t i s e n .

Infolge Erhöhung der Taggelder für Dienstreisen von eidg. Beamten steigern sich schon dieser Ursache wegen die Reiseausgaben der eidg. Verwaltung. An solchen Orten, wo weder Posten,

Fr. 2,000

Üebertrag

Fr. 2,000

577

Uebertrag noch Eisenbahnen benuzt werden können, sind die Transportmittel ebenfalls beträchtlich theurer geworden. Für Expertisen hat die Zollverwaltung einen vermehrten Kostenaufwand infolge der von ihr im Kanton Tessin eingeführten Einrichtung, bei welcher der Werthverzollung von Holz und Holzkohlen eine Werthschäzung von eigens hiefür designirten Experten zu Grunde gelegt wird.

Die Ausgaben pro Rubrik B. II, für welche der Büdgetkredit Fr. 8000 beträgt, müssen für den Rest des ablaufenden Jahres auf Fr. 2.309. 15 veranschlagt werden. Hievon verbleiben auf Ende Oktober Fr. 309. 15 noch verfügbarer Büdgetkredit.

Fr. 2,000

III. B ü r e a u k o s t e n .

2) H e i z u n g , B e l e u c h t u n g und B e s o r g u n g der B u r e a u x u. s. w.

.

.

.

.

Die fixen Entschädigungen an das Zollpersonal für Beschaffung der Heizung und Beleuchtung haben mit Beginn des Jahres 1873 erhöht werden müssen; der Büdgetkredit erzeigt sich als unzulänglich, indem für den Dienst in den lezten 2 Monaten des Jahres eine Ausgabe von Fr. 6210. 99 in Aussicht genommen werden muß, wovon bloß Fr. 4410. 99 Büdgetkredit übrig o o bleiben.

3) D r u k s a c h e n : Zollscheinformulare, Register, lithographische Arbeiten .

.

.

Infolge der beträchtlichen Verkehrszunahme in diesem Jahre hat auch der Bedarf an Büreaumaterial zugenommen. Die Tabellenformulare für die Zollstatistik sind vermöge der neuen Form des eidg.

Zolltarifs, welcher sie. angepaßt werden mußten, bedeutend umfangreicher geworden als sie früher waren, und verursachen daher entsprechend höhere Lithographiekosten, was bei Aufstellung des Budgets in zu geringem Maße berüksichtigt wurde.

Der Büdgetkredit von Fr. 24,000 war bis Ende Oktober bereits um Fr. 3134. 47 überschritten.

Zu dieser Summe bedarf die Zollverwaltung noch Uebertrag Bundesblatt.Jahrg.XXV.Bd.IV.

,,

1,800

,,

9,000

Fr. 12,800 41

578 Uebertrag einer solchen von Fr. 5865. 53, zusammen Fr. 9000, um dem Bedürfnisse des Dienstes für den Rest des Jahres begegnen zu können.

Fr. 12,800

V. M o b i l i e n und Geräthschaften .

Theils durch die Anschaffung von .Geldschränken für die im vorjährigen Spätherbst eröffneten neuen Bahnhof-Zollstätten in Buchs und St. Margarethen, theils infolge Erneuerung der Lokalausrüstungsgegen-, stände der eidg. Grenzwächterposten ist der für diese Rubrik bewilligte Kredit von Fr. 6000 schon bis Ende Oktober so stark in Anspruch genommen worden, daß für den Rest des Jahres zirka Fr. 1692. 94 nöthig sein werden. Hievon waren auf Ende Oktober noch Fr. 692. 94 disponibel.

,, 1,000

VI. G r e n z s c h u z Mit dem im Juli erhaltenen Nachtragskredit von Fr. 44,315. 25 für Dekung der Solderhöhung zu Gunsten der eidg. Grenzwachtmannschaft würde das damit auf Fr. 386,415. 25 erhöhte Budget für diese Rubrik ausgereicht haben.

Inzwischen sind aber neue Grenzschuzverträge mit mehreren Kantonen auf Grundlage von Entschädigungserhöhung abgeschlossen worden, die weder im Budget, noch bei Einholung des Nachtragskredites im Juli vorauszusehen waren. Dazu kommt die Besoldungserhöhung für die drei Chefs der eidgenössischen Grenzwachtmannschaft. Die noch ausstehenden Ausgaben bis zum Jahresschlüsse müssen auf Fr. 102,719. 10 veranschlagt werden.

Fr. 91,719. 10 waren auf Ende Oktober noch disponibel, zu welcher Summe daher noch obige als Nachtragskredit nöthig ist.

,, 11,000

VIII. V e r s c h i e d e n e s .

.

.

.

Auf Ende Oktober erzeigt sich bereits eine Ueberschreitung des Büdgetkredites von Fr. 39,000 um Fr. 8950. 99, indem im Ganzen Fr. 47,950. 99 verausgabt worden sind. Hievon entfallen die "& Hauptposten a u f :

" 20,000

Uebertrag

Fr. 44,800

579

Uebertrag Zollrükvergütungen mit .

.

· . Fr. 13,879. 14 Unterhalt von Liegenschaften u. d. gl. ,, 11,918. 35 Außerordentliche Aushilfe .

. " 11,205, 40 Unvorhergesehenes .

.

.

. ,, 9,900. 70 Unter lezterem Posten erscheinen Fr. 6,270 für Besoldungsnachgenuß bei Sterbefällen. In, den Rechnungen vom November steht ebenfalls eine erhebliche Ausgabe für Besoldungsnachgenuß bevor, sowie eine Zahlung für Zollhausreparaturen, welche bei den Ausgaben einzig sich zusammen auf zirka Fr. 3750 belaufen. Die Büdgetüberschreitung steigert sich dadurch schon auf die Summe von Fr. 12,700. Zu deren Dekung und zu Bestreitung der bis zum Jahresbeschluß noch ferner hinzukommenden Ausgaben muß ein Kredit von Fr. 20,000 nachgesucht werden.

Fr. 44,800

Total

Fr. 44,800

C. Postverwaltung

.

III. B ü r e a u k o s t e n

. Fr. 887,500 Fr. 5,000

Budget p r o 1873 . . . . . . F r . 370,000. -- Rechnung von 9 Monaten . Fr. 280,667. 09 Muthmaßliche Ausgaben, IV.

Quartal 1873 .

.

. ., 94,000. -- ._' " 374,667.09 Erforderlicher Nachtragskredit rund .

. ., 5,000. -- Die Mehrausgaben haben ihren Grund hauptsächlich in den erhöhten Preisen für Papier, Druk, Buchbinderarbeiten, Bindfaden und theilweise auch in vermehrter Beleuchtung infolge Miethung größerer Postlokale.

b IV. B e k l e i d u n g Budget pro 1873 Ausgaben Ende Oktober 1873 Fr. 161,864. 40 Voraussichtliche Ausgaben pro November u. Dezember l873 ., 4,000.-- Erforderlicher Nachtragskredit pro 1873 rund

Fr. 4,000 Fr. 162,000. --

,, 165,864.40 " 4,000. --

580 Dieser Nachtragskreditbedarf ist dadurch veranlaßt, daß die früher bestandene Verrechnungsweise, nach welcher der Erlös von verkauften Dienstkleidungsstüken in die spezielle Dienstkleidungskasse floß und zur Bezahlung von Lieferungsrechnungen verwendet wurde, für 1873 nun wieder aufgegeben worden ist.

Dem eidgenössischen Rechnungswesen entsprechend, wird nun vom 1. Januar 1873 a,n der Erlös der verkauften Dienstkleidungsstüke in den Postkreisrechnungen unter Rubrik ,,Verschiedenes" vereinnahmt.

Die Folge dieser Maßregel kann nun, wie es bei Aufstellung des Budgets für 1873 noch vorgesehen war, über diese Einnahmen behufs Bezahlung von Anfertigungskosten nicht mehr verfügt werden, weßhalb obiger Nachtragskredit nothwendig geworden ist.

VI. P o s t m a t e r i a l

Fr. 50,000

Budget für 1873 Fr. 968,600 A. Für Postwägen, Schlitten und Fuhrwerkmaterial Fr. 784,000 B. Bahnposten und Schiffsbüreaux ,, 77,700 C. Büreaugeräthschaften .

.

,, 106,900 ,, 968,600 A. P o s t w ä g e n, S c h l i t t e n u n d F u h rw e r k m a t eri al.

I. Für n e u e A n s c h a f f u n g e n : a. von Wägen und Schlitten .

.

. Fr. 345,000 b. ,, Fuhrwesenmaterial ,, 142,800 U. Für Reparaturen von Wägen und Schlitten . ,, 266,700 lu. Für Verzinsung ,, 59,600 Fr. 814,100 Abzuziehen für zu lieferndes Material für neue Postwägen

,,

30,100

Total Fr. 784,000 Die Ausgaben bis Ende September dagegen betragen laut Beilage : ad 1) a. für neue Wägen Fr. 253,196. 05 b. ,, Fuhrwesenmaterial . ,, 122,299.22 ad 2) ,, Reparaturen ,, 217,262.59 ,, 3) ,, Verzinsung . ,, -- Fr 592,757. 86

581 Uebertrag Fr. 592,757. 86 Abzuziehen für geliefertes Material für neue Postwägen .

. . .

.

.

. ,, 26,248.78 Die m u t h m a ß M c h e n das IV. Quartal 1873 werden laut Beilage: 1) a. für neue Wägen und Schlitten auf .

.

b. für Fuhrwesenmate· rial .

.

.

2) für Wägen und Reparaturen ..

.

.

3) Verzinsung .

.

Total Fr. 566.509.08 Ausgaben für sich belaufen Fr. 80,897. -- ,, 30,766.11 ,, 96,437.41 " 59,600. -- " 267,700.52 Fr. 834,209.60 ,, 784,000. --

Budget pro 1873 Nachtragskreditbedarf für 1873 .

oder in runder Summe .

.

.

.

. Fr. 50,209.60 ,, 50,000. --·

Es sind nämlich laut Beilage folgende weitere Auslagen erforderlich : 1) für neue Anschaffungen: a. von Wägen und Schlitten .

. Fr.

-- b. ,, Fuhrwesenmaterial .

.

. ,, 14,116.55 2) für Reparaturen von Wägen und Schlitten ,, 47,000.-- 3) Verzinsung.

.

.

.

. ,, -- Fr. 61,116.55 Hingegen bleiben vom Büdgetbetrag von 1873 für neue Wägen und Schlitten voraussichtlich übrig .

.

.

.

.

. Fr. 10,906.95 weil einige neue Wägen dieses Jahr gar nicht zur Ablieferung kommen werden, andere aber zu spät abgeliefert wurden, so daß die dafür zurükbehaltene Garantiesumme erst künftiges Jahr ausbezahlt werden kann.

Es ist daher für obige Rubriken ein Gesammt-Nachkredite nöthig von .

.

. Fr.

oder in runder Summe .

.

.

· "

50,209.60 50,000. --

582 Nebst den stets steigenden Preisen des Materials und der Arbeitslöhne sind hauptsächlich die dieses Jahr in ausgedehntem Maße vorgekommenen und durch die vielerorts infolge höchst mangelhafter Zustände der Poststraßen nothwendig gewordenen Reparaturen des Materials an dieser Ueberschreitung des Budgets schuld.

Außerdem wurde das Wagenmaterial infolge der großen Reisendenfrequenz diesen Sommer und der fortwährenden starken Geldtransporte in ungewöhnlicher Weise mitgenommen.

VII. T r a n s p o r t k o s t e n

Fr.

800,000

Ausgaben laut Rechnung des Jahres 1872

. Fr. 4,478,401

Muthmaßliche Ausgaben pro 1873 .

Budget für 1873

.

. Fr. 5,200,000 ,, 4,400,000

Erforderlicher Nachkredit .

Mehrausgaben gegenüber 1872

.

. F r . 800,000 ,, 721,599

.

Diese Mehrausgaben finden in Folgendem ihren Nachweis : 1) Mehrausgaben für die pro 1873 neu erstellten Postkurse ca Fr. 120,000 2) Mehrausgabe infolge der pro 1873 bereits erhöhten und noch zu erhöhenden Kurszahlungen ca. ' · « 190,000 3) Mehrausgaben, herrührend von den pro 1872 neu erstellten Postkursen und erhöhten Kurszahlungen ca. .

.

. ,, 100,000 4) Mehrausgaben an Beiwagenkosten infolge Erhöhung des Beiwagentarifs .

. ,, 140,000 5) Mehrausgaben an Beiwagenkosten wegen vermehrter Beiwagenlieferungen infolge Frequenzzunahme ,, 103,000 6) Mehrausgaben für die Extraposten, welche dieses Jahr zum ersten Mal in die Transportkostenrechnung aufgenommen wurden ,, 69,000 Total

. ~FrT 722,000

Wie rasch sich das Kurswesen seit dem Entstehen der Eisenbahnen umgestaltet und entwikelt hat, geht wohl aus dem Umstände hervor, daß sich die Zahl der Postkurse, sowie die Anzahl der damit beförderten Reisenden seit dem Jahre 1861 mehr als verdoppelt hat. Im Jahre 1861 wurden nämlich mit 278 Postkursen 707,465 Reisende transportirt, während dagegen pro 1873 die Zahl der

583

Postkurse auf wenigstens 580 und die Anzahl der Reisenden auf ca. 1,485,000 ansteigen wird.

In diesei- durch die Verkehrszunahme bedingten Ausdehnung und Vervollkommnung des Kurswesens findet denn auch die alljährlich zur Regelmäßigkeit gewordene Vermehrung der Transportkosten ihre Begründung. Es kann solche um so weniger auffallen, als auch gleichzeitig, den vermehrten und verbesserten Trunsporteinrichtungcn entsprechend, der Ertrag von Reisenden ebenfalls zunimmt. Denn währenddem die Einnahmen im Jahr 1861 nur Fr. 1,933,787 betrugen, werden sich dieselben pro 1873 voraussichtlich auf ca. Fr. 3,728,400 belaufen.

Die größte Vermehrung der Einnahmen von Reisenden, sowie der Ausgaben an Transportkosten, welche seit 1861 stattgefunden hat, fällt nun unstreitig auf das Jahr 1873.

Die Mehrausgaben betragen nämlich vom 1. Januar bis Ende September gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1872 schon Fr. 493,997 oder durchschnittlich per Monat .

.

.

. ,, 54,888 Annähernd dieser Vermehrung der Ausgaben stellt sich diejenige der Einnahmen gegenüber. Dieselben belaufen, sich nämlich vom 1. Januar bis Ende September 1873 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres auch schon auf .

.

. Fr. 405,071 oder ,, 45,000 per Monat.

Da nun voraussichtlich sich sowohl die Transportkosten als die Einnahmen von Reisenden bis Ende des Jahres 1873 ungefähr in gleichem Maße vermehren werden, so dürfte sich das diesfällige finanzielle Ergebniß auf den Abschluß des Rechnungsjahres gestalten, wie folgt : Mehr als das Budget.

Ausgaben an Transportkosten Fr. 5,200,000 Fr. 800,000 Einnahmen von Reisenden 3,728,400 ,, 228,400 Ausfall . Fr. 1,471,600 oder 28 % Im Jahr 1872 betrug der Verlust 1,290,045 28% und im Jahr 1861 1,052,218 35 o/,, Hicnach würde die Vermehrung der Transportkosten pro 1873 gegen 1872 betragen .

.

.

.

13,8 % 781,599 und die Vermehrung der Einnahmen 540,044 14,5 »/o von Reisenden .

.

.

.

.

Im Jahr 1872 betrug die Vermehrung der Transportkosten gegen9,8 % 443.124 über 1871 und die Vermehrung der Einnahmen 11% 352,956 v o n Reisenden .

.

.

.

.

584

Das Verhältniß zwischen den Einnahmen von Reisenden und den Ausgaben an Transportküsten wird sich daher, wie vorstehende Angaben zeigen, pro 1873 eben so günstig gestalten _ als in früheren Jahrgängen. Der Verlust resp. die Summe, welche als Subvention für den Transport der Postgegenstände in Anschlag zu bringen ist, kommt zwar in Zahlen ausgedrükt hoher zu stehen als in frühern Jahren, dagegen aber erzeigt sich kein ungunstigerer Prozentsaz als im Jahr 1872.

Sucht man nach den Ursachen dieses im Vergleich mit frühem Jahren befriedigenden Ergebnisses, so ist zu bemerken, daß dieselben nicht bloß zufällig sind. Bekanntlich trat auf 1. Februar 1873 ein neuer, um ca. 20 % erhöhter Tarif für die Beiwagenlieferungen in Kraft. Ferner sind im Laufe des Jahres 1873 bereits 40 neue Postkurse erstellt worden; wir verweisen diesfalls auf die im Eingange gegebenen Voranschläge. Auch mußten wegen Theurung der Preise für die Pferde, Lebensmittel, Fuhrwesenmaterialien, Dienstlöhne etc. nur im Zeitraum vom 1. Januar bis Ende September Erhöhungen von Kurszahlungen im jährlichen Betrage von mehr als Fr. 130,000 bewilligt werden, wobei noch lange nicht alle Ansprüche befriedigt sind. Die Postverwaltung sah sich daher, in Anbetracht der fortwährend sich mehrenden Ausgaben an Transportkosten, beziehungsweise des .theuern Betriebs und des von daher entstehenden großem Defizits auf dem Personentransport, in die Lage versezt, eine Ausgleichung durch vermehrte Einnahmen auf dem Passagiertransport zu suchen, zumal von der Mehrfrequenz auch im günstigsten Falle auf keine so hohe Mehreinnahme gerechnet werden konnte, vermittelst welcher die durch oben bezeichnete Umstände herbeigeführten Mehrausgaben auch n u r annähernd aber nur in der Erhöhung der Passagiertaxen gefunden werden, und es ist eine solche namentlich auf den Alpen- ,,und Touristenrouten i n Ausführung gebracht worden, ohne jedoch d a s bisher auch in der Hauptsache die diesjährige Einnahmenerhöhung auf dem Personentransport zuzuschreiben.

VIII. T a x w e r t h z e i c h e n Budget pro 1873

.

.

.

. F r . 28,500.-- Fr. 153,300. --

Rechnung f ü r 1 0 Monate .

.

.

. F r . 145,963. 8 2 Muthmaßliche Ausgaben pro November und Dezember ,, 36,000.-- Fr. 181,963.82

585 Erforderlicher Nachtragskredit pro 1873 . Fr.

rund . . . . ' . . . . , ,

28,663. -- 28,500. --

Der Verkauf an Taxwerthzeichen hat im Jahr 1873 mehr zugenommen als im Budget vorausgesezt wurde, so namentlich bei den Frankobanden, Korrespondenzkarten, Frankomarken, Frankocouverten, Mandatkartons.

III.

IV.

VI.

VII.

VIII.

Rekapitulation.

Büreaukosten .

. Fr.

5,000 Bekleidung.

.

. ,, 4,000 Postmaterial .

. " 50,000 Transportkosten .

. ,, 800,000 Taxwerthzeichen.

. ,, 28,500 Fr. 887,500

D. Telegraphenverwaltung .

. Fr. 64,000

I. G e h a l t e und V e r g ü t u n g e n

. Fr. 58,000

B. 1. -

Besoldung der 6 Inspektionsadjunkten, deren Stellen durch Bundesbeschluß vom 31. Juli 1873 neu kreirt wurden, für die Dauer von zirka 2 Monaten Fr. 3,500 C. 1. b. Provisionen der Haupt- und Spezialbüreaux à l Rp ,, 3,500 Der Büdgetansaz beträgt .

.

. Fr. 38,000 Die Ausgaben bis Ende September . ., 31,800

Der noch bleibende Kredit von .

. Fr. 6,200 wird nicht ganz für die Monate Oktober und November ausreichen.

Diese Mehrausgabe ist lediglich durch dio höhern Depeschenzahlen bedingt.

C. 1. d. Provisionen der Zwischenbüreaux .

.

.

Der Büdgetansaz beträgt .

.

. Fr. 125,000 Die Ausgaben bis Ende September . ,, 122,000 O

O

bleibt Kredit u n d sammt d e n verlangten .

.

.

Fr.

.,

,, 35,000

3,000 35,000

Fr. 3S~,000 Uebertrag Fr. 42,000

586 Uebertrag Fr. 42,000 welche Summe unter der Durchschnittsausgabe eines Quartals bleibt, jedoch voraussichtlich ausreichen wird, da die Depeschenzahl im lezten Quartal in der Regel etwas geringer sind.

Auch diese Mehrausgabe ist eine natürliche Folge der Depeschenvermehrung. Ebenso C. 1. e. Vergütung an die Eisenbahnbüreaux .

. ,, 6,000 Budget Fr. 20,000 Ausgabe bis Ende September .

. ,, 19,980 bleibt Kredit Fr.

20 Voraussichtliche Gesammtausgabe . Fr. 26,000 C 2. b. Provisionen der Boten Budget .

.

.

42,50000 Ausgabe bis Ende September oder per Quartal

.

,,

300

. Fr. 32,128 ,, 10,700

u n d i m ganzen Jahr .

.

.

.

. F r . 42,828 C. 2. c. Provisionen der Spezialbüreaux .

.

. ,, Ausgabe bis Ende September .

. Fr. 18,000 im 4. Quartal zirka .

. ,, 5,000 "

3,000

Total Fr. 23,000 ,, 20,000

Büdgetansaz

Nöthiger Mehrkredit .

.

.

. F r . 3,000 C. 3. b. Stellvertretung für abwesende Beamte .

. ,, Der bewilligte Büdgetansaz ist mit Ende September bereits erschöpft, und zwar hauptsächlich infolge außergewöhnlich vieler Krankheitsfälle und Abwesenheiten für Einrichtung und.Instruktion neuer Bureaux, sowie einer vom Bundesrathe beschlossenen Erhöhung der Gehilfentaggelder.

C. 3. c. Aushilfe wegen vermehrter Arbeit .

. ,, Die Ausgabe bis Ende September beträgt Fr. 44,750 Die muthmaßliche Ausgabe im 4. Quartal ,, 7,250 Im Budget sind vorgesehen

.

3,000

2,000

Total Fr. 52,000 . ,, 50,000

daher zu wenig Fr. 2,000 Uebertrag Fr. 56,300

587

Uebertrag Fr. 56,300 C. 3. e. Verschiedene Vergütungen .

.

.

. ,, 1,700 Der Büdgetansaz von Fr. 4720 ist mit Ende September bereits erschöpft, und zwar infolge der Ausdehnung des Dienstes auf einer Anzahl kleinerer Bureaux, welche dafür eine besondere Entschädigung beziehen.

Total Fr. 58,000 II. E x p e r t i s e n und Reisekosten . Fr. 6,000 Die Ausgaben bis Ende September betragen Fr. 23,726 Die muthmaßlichen Ausgaben im 4. Quartal ,, 7,300 Der Voranschlag ist .

.

somit ein weilerer Kredit von .

oder rund Fr. 6000 nöthig.

zusammen Fr. 31,026 .

. ,, 25,000 .

. Fr. 6,026

Total Fr. 64,000 Die Mehrausgabe erklärt sich hauptsächlich durch die vom Bundesrathe unterm 17. Februar 1873 beschlossene Erhöhung der Taggelder und Reiseentschädigungen, sodann auch durch einen Instruktionskurs für den Hughesdienst, sowie durch vermehrte Reisen der Gehilfen und Ersazbeamten.

Weil der größte Theil der vorstehenden Mehrausgaben Folge des vermehrten Depeschen Verkehrs ist, so ergibt sich auf der anderen Seite auch eine erhöhte Einnahme, und wir sind zu der Annahme berechtigt, daß das Gesammtergebniß der Jahresrechnung sich eher günstiger als der Voranschlag stellen werde.

E. Pulververwaltung

.

. Fr. 11,450

IV. R e p a r a t u r e n und U n t e r h a l t der G e b ä u l i c h k e i t e n Fr. 5,750 Im verflossenen Frühjahre ist in der Pulvermühle Chur ein Stampfwerk explodirt, dessen Wiederaufbau eine Ausgabe von Fr. 5750 verursachte. Im VoranschlagO ist auf dieser Rubrik für Unvorhergesehenes Ö nichts angesezt, und es muß deßhalb ein den erwachsenen außerordentlichen Reparaturkosten entsprechender Nachtragskredit verlangt werden. Für die übrigen Reparaturen wird die büdgetirte Summe ausreichen.

Uebertrag Fr. 5,750

588

Uebertrag Fr. 5,75C XI. N e u b a u t e n .

.

. ,, 5,70C Hievon fallen Fr. 2515 auf das in Worblaufen erstellte neue Ruthenmagazin und Fr. 3185 auf einen Anbau an das Wohnhaus des Contremaître der Pulvermühle zu Chur. Leztere Baute erscheint zwar bereits im diesjährigen Voranschlag unter Rubrik IV, gehört aber der Natur der Sache nach auf Rubrik XI, Neubauten. Die Mehrkosten von Fr. 2515, welche für den Holzschopf in Worblaufen verausgabt werden mußten, finden ihre Rechtfertigung in dem Umstände, daß das Gebäude nach einer vom ursprünglichen Plane und Baubeschrieb abweichenden Konstruktion und überdies auf einem andern, als den anfänglich in Aussicht genommenen Bauplaze, der dann namentlich in Bezug auf die Fundationsarbeitcn bedeutende Schwierigkeiten darbot, erstellt wurde.

Tota,rFr7ll,45( F. Münzverwaltung

.

. Fr. 7,20C

Im Laufe des Budgetjahres zeigte es sich, daß die büdgetirti Prägung von Billonrnünzen im Betrage von einer Million Fünfrappen stüken und von 750,000 Stüken Zehnrappen dem Bedarfe de Zirkulation nicht genügte, es wurden demnach diese Summen au l l /2 Million Fünfrappenstüke und l Million Zehnrappenstüke erhöht Dagegen wurde die vorgesehene Prägung von 750,000 Zweirappen stüken einstweilen verschoben, weil die in den lezten Jahren aus geführten bedeutenden Prägungen von Einrappenstüken dem Be darfe genügten.

Die aus diesen Mehrprägungen erwachsenen Kosten stellen siel folgendermaßen : I. V e r w a l t u n g s k o s t e n .

cl. Verifikation der Münzen Fr. 20( für eine größere Anzahl Metallproben und Münzuntersuchungen.

II. F a b r i k a t i o n s k o s t e n .

Die büdgetirten Auslagen für Metallbeschaffungen bedürfen keiner Erhöhung, da bereits im Budget vom Uebertrag Fr.

20«

589 üebertrag Fr.

ahi' 1873 der Nennwert!) für die umzuprägenden, abeschliffenen Münzen berechnet wurde, während für die igentliche Rentabilitätsberechnung nur der eigentliche letallwerth dieser Münzen maßgebend ist.

200

c. Die A r b e i t s l ö h n e sind dagegen zu erhohen uf Fr. 11,000 tatt den büdgctirten .

.

. ,, 7,000 also Mehrausgabe Fr. 4,000 idem einerseits der allgemeine Preisaufschlag, ndererseits die Mehrprägung diese Erhöhung echtfertigen.

d. V e r b r a u c h s g e g e n s t ä n d e , äs Nämliche ist hier der Fall, dieser Posten it z u erhöhen a u f . . .

F r . 13,000 nstatt der büdgetirte . ,, 10,000 daher Vermehrung ,, 3,000 für Fabrikationskosten

G. Polytechnikum.

II. V e r s c h i e d e n e s

,, 7,000

Zusammen Fr. 7,200

Fr. 13,000

Für einmaligen Bundesbeitrag an die Wasserversorgung und Veränderung des Abtrittsystems (erste Rate), nebst Vergütung der Anlage der bezüglichen Spezialeinrichtungcn.

Durch Beschluß vom 2. Oktober 1872 ermächtigten wir den 'räsidenten des schweizerischen Schulrathes auf dessen Anregung, nit der Regierung von Zürich über die Wasserversorgung im cid;enüssischen Polytechnikum, sowie über die bauliche Veränderung es Abtrittsysterns in demselben Verhandlungen zu pflegen und unter em Vorbehalt unserer Ratifikation eine Uebereinkunft abzuschließen um Zweite der Abhilfe der in den angegebenen Punkten fühlbar ·cwordenen Mängel und Uebelstände. Der Scbulrathspräsident legte odami eine mit dem Bevollmächtigten der Regierung von Zürich m 9. Juni abhin unterzeichnete und von leztercr am 6. August ;enehmigte bezügliche Uebereinkunft mit einem erläuternden Beichte vom 13. September sammt Belegen zur Bestätigung vor.

ifach Einsichtnahme der Akten ertheilten wir dieser Ueberinkunft mit Schlußnahme vom 29. September auch unsrerseits lie Genehmigung, unter dem Vorbehalt, daß sie den für den

590

stipulirten Bundesbeiti'ag nöthigen Kredit bewilligen werden. Der (liesfällige Gesammtbeitrag beläuft sich auf Fr. 23,000. Einmal nämlich ist eine Aversalsumme von 20,000 Fr. zu bezahlen, gemäß § 3 der Uebereinkunft, welcher folgendermaßen lautet: ,,Der Bund bezahlt an die Kosten der Erstellung und des der Regierung, resp.

dem Kanton Zürich obliegenden Wassevzinses die Aversalsumme von 20,000 Fr. Die neuen Einrichtungen müssen bis spätestens Ende 1874 vollendet sein. Die Hälfte des Beitrages der Eidgenossenschaft wird sofort nach Ratifikation dieses Vertrages, die zweite Hälfte nach Vollendung der Einrichtung bezahlt." Im Weitern sind Fr. 3000 erforderlich für die auf diese Summe veranschlagten Gesammtkosten der Anlage der Spezialeinrichtungen, über welche § l des Vertrages Folgendes bestimmt: ,,Die der physikalischen Anstalt und der mechanischen Abtheiluna; im engsten Sinne O O dienenden Zweiglinien und übrigen Einrichtungen (Motoren u. s. w.)

sind durch den Bund zu erstellen, resp. zu vergüten." Von obigen 20,000 Fr. ist jedoch einstweilen, ' gemäß den bezüglichen Bestimmungen des angeführten § 3, nur die Hälfte mit Fr. 10,000 zu entrichten, wogegen die zweite Hälfte erst nach Vollendung der Einrichtungen zur Bezahlung kommen wird, und daher erst auf den Voranschlag für 1875 gebracht werden soll. Ferner dürften mit der fälligen Rate der 10,000 Fr. zugleich die Fr. 3000 für Anlage der Spezialeinrichtungen zu bezahlen sein. Beide Posten zusammen machen die angesezte Summe der Fr. 13,000 aus, für deren Entrichtung die Bewilligung eines entsprechenden Nachtragskredits hiemit beantragt wird.

I. Konstruktions-Werkstätte

.

.

. Fr. 43,710

Die Forderung dieser Summe rührt daher, daß eine Menge von Arbeiten von Kantonen etc. mehr bestellt worden sind als büdgetirt waren. Sie ist jedoch nur als Vorschuß zu betrachten, indem ihr Aequivalent in den Einnahmen des Etablissements seiner Zeit figuriren wird.

K. Laboratorium und PatronenMlsenfabrikation

Fr. 1,200

Mit Beschluß vom 23/28. Juli haben Sie zuv Erstellung eines Sprit-Magazins zur Entladung von Hohlgeschoßen, sowie für Reparaturen im Gebäude des Laboratoriums selbst eine Gesammtsumme von Fr. 6815 bewilligt. Diese Summe ist bereits durch die bisherigen Arbeiten überschritten, und es bleiben noch einige Rechnungen für solche Arbeiten zu bezahlen, deren Notwendigkeit sich erst bei der Vornahme der Reparaturen selbst herausstellte. Der Ansaz von Fr. 1200 wird jedenfalls zur Dekung dieser unvorhergesehenen Arbeiten genügen

591 I.

Rekapitulation.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Werwaltungskosten.

A. Nationalrath .

B. Ständerath .

E. Bundeskanzlei .

F. Militärpensionen

.

.

.

.

. Fr. 100,000. -- . ,, 3,000. -- ,, 56,000. -- . ,, 8,000. -- Fr.

167,000. --

"

305,785.--

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement . Fr. 25,000. -- B. Departement des Innern . " 271,235. -- . " 3,550. -- D. Finanzdepartement .

Eisenbahndepartement

.

6,000. --

Vierter Abschnitt.

Spezialverwaltungen.

A.

B.

C.

D.

E.

F.

Militärverwaltung .

. Fr. 19,634. 48 Zollverwaltung .

. ,, 44,800. -- Postverwaltung .

. ,, 887,500. -- Telegraphenverwaltung . " 64,000. --· Pulververwaltung .

. ., 11,450. -- Münzverwaltung .

. " 7,200. -- Polytechnikum .

. " 13,000. -- Gr.

I.

Konstruktionswerkstätte . ,, 43,710. -- K. Laboratorium und Patronenhülsenfabrikation . ., 1,200. -- --

,, 1,092,494. 48

Total

Fr. 1,565,279. 48

n.

IsS

Besoldungserhöhungen der Beamten.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

E. 1. P e r s o n a l der B u n d e s k a n z l e i b. Stellvertreter des Kanzlers inklusive Wohnungsentschädigung.

c . Registratur .

.

.

.

d. 2 Kanzleisekretäre f . Kopisten .

.

.

.

.

g. Weibel und Ausläuferdienste h. Abwarte im Bundesrathhaus

Fr. 11,100 Fr. 4,000 auf Fr. 7,000 ·n

"

,, 4,000 ,, 8,000 ,,25,540 ,,13,060

,, ,, ,, ,,

,, ,, ,, ,,

5,000 10.200 28,800 1.4,700

Vermehrung.

Fr. 3,000

,, ,, v ,,

1,000 2,200 3,260 1,640

zusammen Fr. 11,100

bschnitt.

mente.

A. 1. Sekretär des politischen Departements ts \: 4,000 auf Fr. 5,000

.

.

.

Fr. 1,000

,,

1,000

Uebertrag Fr. 12,100

to p

Uebertrag

ti PJ o m er P

1. Kanzlei.

CH

«?

M M ^

Fr. 12,100

Vermehrung.

a. Sekretär b. Kanzlist

.

.

. von Fr. 4,000 auf Fr. 5,000 ,, n 3,000 ,, ,, 4,000

Fr. 1,000 ,, 1.000

Fr 9£j*\J\J\J 000 J- I .

2. A r c h i v e .

a. 2. Archivare

.

.

,,

,, 7,000 ,,

,, 9,000

II. 1. S t a t i s t i s c h e s B u r e a u .

a. Direktor .

.

. von ,, 5,000 ,, b. Sekretär und Kanzlist . ,, ,, 5,000 ,,

,, 6,000 ,, 6,300

,, 2,000

'

<)

Fr. 1,000 ,, 1,300 .»

III. B a u w e s e n .

1. a. Oberbauinspektor c. Sekretär .

.

d. Kanzlist .

.

.

,, ,, .,

,, 7.000 ,, ,, 4ÌOOO ,, ,, 3,000 ,,

,, 8,000 ,, 5,000 .,, 3,200

o£J*>J\J\J QOO

Fr. 1,000 ,, 1,000 ,, 200 2 200

^ to

zusammen

Frr8,500 Uebertrag

20,600 CD CO

üebertrag Fr. 20,600 . ·n,, ^,^.w^ 3,300

G. M i l i t ä r d e p a r t e m e n t Kanzlei.

1.

2.

3.

4.

von Fr. 4,600 auf Erster Sekretär Zweiter Sekretär ,, . ,, 3,200 ,, ,, ,, 2,700 ,, Dritter Sekretär Kanzlei und Kopiaturen . ,, ,, 8,700 ,,

6,000 4,000 3,500 9,000

Vermehrung.

Fr. 1,400 ,, 800 ,, 800 ,, 300

zusammen

Fr. 3,300

Fr.

,, ,, ,,

D. F i n a n z d e p a r t e m e n t 1. Finanzbüreau.

a. Chef des Finanzbüreau von Fr. 4,600 auf Fr.

b. Adjunkt ·n 11 3,200 ,, ,, e. Buchhalter ,, ,, 3,200 n ,, ,, 6,200 ,, . ,, d. Zwei Revisoren B e. Kanzlei und Kopiaturen (2 Angestellte) .

T) T) 5,700 ,, fl

,,T) 6,000 4.500 4,:000 8,000 5,900

Fr. 1,400 ,, 1,300 ,, 800 ,, 1,800

v

200

Fr

AI.

2. Staatskasse.

a. Staatskassier b. Adjunkt

von Fr. 5,000 auf Fr. 7,000 11 -n 3,200 ,, fl 4,500

9,050 5

Fr. 2,000 ,, 1,300

3 . L i e g e n s c h a f t e n i n T h u n.

a. Verwalter .

von Fr. 1,250 auf Fr. 1,500

Q qoo ,,

zusammen

*i WO

iJ**J\J\J

250

Fr. 9,050 Üebertrag Fr. 32,950

Öl CD *-

F. J u s t i z - und P o l i z e i d e p a r t e m e n t

.

.

.

.

.

üebertrag .

.

.

Fr. 32,950 Fr. l,500

1. Kanzlei.

a. Sekretär

.

.

. von Fr. 4,000 auf Fr. 5,500

VermehruDg.

Fr. 1,500

E i s e n b a h n- und H a n d e l s d e p a r t e m e n t .

.

.

.

Handelssekretär .

. von Fr. 4,500 auf Fr. 4,800 Fr. 300 Gesammt Besoldungserhöhung für die Beamten der Bundeskanzlei und der Departement«

.

.

. Fr

300

Fr. 34,150

Vierter Abschnitt.

Speziai Verwaltungen.

A. M i l i t ä r v e r w a l t u n g

Fr. 24,575

a. V e r w a l t u n g s p e r s o n a l .

i. Adjunkt des Militärdepartements und Oberinstruktor der Infanterie .

. von Fr. 4,000 anf 8. a--h. Oberkriegskommissariat .

,, ,, 48,000 ,, 11. a--d. Verwaltung des Materiellen ,, ,, 27,980 ,, 12. Pulverkontroleur .

.

.

.

3,300 ,,

Vermehrung.

Fr.

,, ,, .,

5,000 Fr. 1,000 56,300 ,, 8,300 31,655 ,, 3,675 3,700 ,, 400 " 13,375 Uebertrag 13,375

Of CO «K

v CD

Uebertrag

13,375

b. I n s t r u k t i o n s p e r s o n a l .

2. Genie 5. Scharfschüzen .

6. Sanitätsinstruktoren

.

.

.

.

.

.

Vermehrung.

von Fr. 12,350 auf Fr. 14,650 Fr. 2,300 ,, ,, 33,425 ,, ,, 36,425 ,, 3,000 ,, ,, 9,075 ,, ,, 11,275 ,, 2,200 7,500

f. S t a b s b ü r e a u .

. 1. a. Vorsteher 3. Kartenstich -

.

.

.

. v o n Fr. 4,500 auf Fr. 7,000 ,, ,, 4,800 ,, ,, 6,000

Fr. 2,500 ,, · 1,200 Fr. 24,575

Der lezte Ansaz, betreffend Kartenstich, ist die Folge eines neuen Abkommens mit dem Kupferstecher, wonach dessen jährliche Entschädigung um Fr. 1200 erhöht worden ist. Die übrigen Ansäze basiren auf das neue Besoldungsgesez und bedürfen keiner weiteren Begründung.

Weil bei dem Artillerie- und Kavallerie-Instruktionspersonal keine Nachkredite erforderlich sind, rührt daher, daß eine Anzahl Instruktoren beider Waffen erst im Laufe des Jahres ernannt wurden, so daß der Gesammtkredit für die Besoldungen dieses Personals zur Dekung der Gehaltserhöhungen vollkommen ausreicht.

B. Z o l l v e r w a l t u n g

Fr. 132,400

L Gehalte.

Vermehrung.

A. Oberzolldirektion .

B. Zollgebietsdirektion .

C. Zollstätten

.

.

. v o n Fr. 21,200 auf Fr. 27,100 Fr. 5,900 . ,, ,, 98,100 ,, ,, 122,500 ,, 24,400 444,146 ,, ,, 563,730 ,, 119,584

Gesammterhöhung Fr. 149,884 In Folge von Ersparnissen bei Stellenerledigungen, fernere durch den Umstand, daß die betreffenden Büdgetkredite gegenüber dem alten Besoldungsetat einen Ueberschuß würden ergeben -haben, wird der zu verlangende Nachtragskredit um folgende Summen vermindert.

A. Oberzolldirektion Fr. 2,000 B. Zollgebietsdirektionen ,, 1,900 C. Zollstätten ,, 13,584 ,, 17,484

bleiben an erforderlichem Nachtragskredit

.

.

.

.

.

.

. Fr. 132,400

co

-a

8

C. P o s t v e r w a l t u n g

......

.

-

.....

F r . 332,000

I. G e h a l t e und V e r g ü t u n g e n .

Vermehrung.

A. Generalpostdirektion .'

(ohne provisorische Aushilfe) B. Kreispostdirektionen .

C. Posbüreaux .

.

.

E. Kondukteure .

.

.

. von Fr. 98,870 auf Fr. 123,870 · .

.

,, ,, ,,

,, 113,000 ,, ,, 2,270,000 ,, ,, 510,000 ,,

,, 148,000 ,, 2,507,000 ,, 545,000

Fr. 25,000 ,, 35,000 ,, 237,000 ,, 35,000

zusammen Fr. 332,000 Diese Zahlen ergeben sich aus folgender Berechnun..

Generalpostdirektion Kreispostdirektion Postbureaux ohne ohne inbegriffen prov. Aushilfe.

Kreispostkassiere, die Kreispostkassiere.

Voraussichtliche Jahresausgabe 1873 . Fr. 128,910 Fr. 148,000 Fr. 2,507,000 Budget pro 1873 und .

.

. ,, 98,870 ,, 113,000 ' ,, 2,270,000 im Juli bewilligte Nachtragskredite . ,, 5,040 -- -- Erforderlicher Nachtragskredit

.

. ,,

25,000

,,

35,000

,,

237,000

599 Wir fügen folgende Bemerkungen bei : Der in der Rubrik ,,Postbüreaux" als verwendbar angegebene Kredit umfaßt sowohl die Gehalte und Entschädigungen (litt. C. des Budgets) als auch die Provisionen (litt. F. a.). Von der leztern Summe für die Postbureaux auf Fr. 226,000 beziffert, verwenden wir jedoch bloß Fr. 216,000, und zwar im ersten Halbjahr 1873 als eigentliche Provisionen und im zweiten Halbjahr als entsprechender Mehrbetrag an fixen Gehalten. Die übrigen Fr. 10,000 verbleiben den betreffenden Beamten als Entschädigungen in der Forni von Zollbezugsgebühren und von Bestellgebühren (Camionage) auf den Fahrpoststüken über 10 Pfund Gewicht um Fr. 1000 Werth.

Diese Entschädigungen flguriren seit dem 1. Juli 1873 weder in Einnahmen noch in Ausgaben mehr.

Bezüglich der einzelnen Büdgetrubriken haben wir zu erwähnen : Der Stand der Gehalte der fix besoldeten Beamten und Angestellten der Generalpostdirektion war Ende Dezember 1872 Fr. 90,550 Ende Oktober betrugen diese Gehalte, infolge der gemäß dem Bundesbeschluß vom 21. Dezember 1872 und dem Besoldungsgesez vom 2. August 1873 vorgenommenen Revisionen .

.

.

.

.

. ,, 121,068 demnach Vermehrung

oder 33,7 V

.

.

.

.

.

. F r . 30,518

Wenn man jedoch zu dem Stande der fixen Gehalte Ende 1872 die Gewinnantheile hinzufügt, welche dem Personal der Generalpostdirektion und der Kreispostdirektionen durch Bundesbeschluß vorn 19. Juli 1869 zugesichert und demselben auch für die Jahre 1871 und 1872 voll ausbezahlt worden waren, so rcduzirt sich die Vermehrung des Gesammteinkommens der fraglichen Beamten und Angestellten auf bloß 7 °/o.

Unser Krediterhöhungsbegehren stellt sich bloß auf Fr. 24,000, weil : 1. bereits ein Nachtragskredit für fixe Besoldungen der Angestellten der Generalpostdirektion bewiligt worden ist im Betrage von Fr. 5,040 2. weil einerseits die Ausgabe für die' Kontrole der Taxwerthzeichen um zirka .

. Fr. 2,100 unter dem angesezten Kredit von Fr. 6100 bleibt.

' Uebertrag Fr. 2,100 Fr. 5,040

600

Uebertrag Fr. 2,100 3. andererseits für die bei Anlaß des neuen Besoldungsgesezes kreirten neuen Stellen (ein Sekretär auf der Kanzlei und ein solcher auf dem Materialbüreau) pro 1873 eine Mehrausgabe entstehen wird von ,, 1,574

Fr. 5,040

,,

526

Fr. 5,566 Die Gehalte von Beamten der Kreispostdirektionen, Direktoren, Kontroleurs und Adjunkten (die Kassiere figuriren pro 1873 noch unter der Rechnungsrubrik .,,Postbureaux"-) wurden bei Anlaß der allgemeinen Besoldungsrevision um Fr. 39,144 erhöht, was 35,4 °/o ohne und 9,8 % mit Berüksichtigung der diesen Beamten zugesicherten und pro 1871 und 1872 voll ausbezahlten Gewinnantheile ausmacht.

Wir haben bloß an Nachkredit .

.

.

. F r . 35,000 zu verlangen, weil : a. das Budget pro 1873 bereits um . Fr. 2,480 über den Stand der Besoldung auf 1. Januar 1873 sich befand, und b. infolge zeitweiliger Vakanz der Kreispostdirektorstellen in Bern und St.

Gallen und der Adjunktenstelle in Bern eine Summe erspart wurde von ,, 1,700 zusammen

"

4,180

Fr. 39,180 · Bei den Postbureaux beträgt die bei Anlaß der Besoldungsrevisionen bewilligte Gesammterhöhung der fixen Gehalte Fr. 431,360 = 27 % wenn man die Provisionen einfach wegläßt, dagegen nur 23,4 °/o, wenn man dieselben mit in Anschlag bringt.

Zur Bestreitung dieser Besoldungserhöhung von Fr. 431,360 genügt hier ein Nachkredit von .

.

.

· " 237,000 Der Umstand, daß im Budget pro 1873 bereits eine ziemlich bedeutende Erhöhung der Gehalte vorgesehen war, ermöglicht es uns, den Nachtragskredit um zirka Fr. 194,000 unter dem Betrag der bei der Besoldungsrevision bewilligten Gehaltsaufbesserungen zu stellen.

601 Im Fernern haben wir für die Besoldungen der Rubrik ,,Kondukteure", einen weitern Nachkredit zu verlangen im Gesammtbetrage von Fr. 35,000.

Die Ausgabe von 1873 wird sich nämlich voraussichtlich stellen auf zirka Fr. 545,000 Der ursprüngliche Kredit beträgt .

.

. Fr. 420,000 Von den im Juli 1873 für die Bediensteten bewilligten Nachkredite i m Gesammtbetrage v o n .

.

.

. F r . 470,000 fallen auf die Rubrik ,,Kondukteure" .

.

. ,, 90,000 Totalkredit "Erforderlicher Nachkredit

.

Fr. 510,000 ,, 35,000

Das Bedürfniß dieses Nachkredites, welcher noch nicht vorausgesehen werden konnte, als obiger Nachkredit von Fr. 90,000 verlangt wurde, läßt sich nachweisen wie folgt : 1. An Besoldungsnachgenüssen wurden infolge der Bestimmungen des neuen Besoldungsgesezes vom 2. August 1873 m e h r bewilligt als dies nach den Bestimmungen des frühem Gesezes möglich gewesen wäre .

.

.

.

. F r . 6,930 2. Für Einführung neuer Kurse und daheriger Kondukteurbegleitung, worunter namentlich die Malleposte auf der Gotthardroute, die Sommerkurse Andermatt-Gletsch , Ilanz-Andermatt, AlpnachMeyringen und Meyringen Lungern, mußten mehr verausgabt werden zirka .

.

.

.

.

. 12,000 3. Die übrigen ,, 16,070 Total

Fr. 35,000

erklären sich aus der Notwendigkeit, angesichts des bedeutend vermehrten Verkehrs auch auf den bereits bestehenden Kursen mehr Personal anzustellen, um eine bereits auf einigen Routen vorhanden gewesene Ueberanstrengung der Kondukteure zu vermeiden; ferner mußten, um die Auswahl zuverläßiger Aushilfskondukteure zu ermöglichen, erst in jüngster Zeit die Taggelder derselben erhöht werden.

Die Gesammtsumme der Nachtragskredite für Gehalte und Vergütungen beläuft sich demnach auf .

. Fr. 332,000 V o n dieser Summe sind .

.

.

. F r . 303,930 für Erhöhung der fixen Gehalte und .

. ,, 28,070 größtentheils der Verkehrsvermehrung zuzuschreiben.

602 D. T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g

.

I. G e h a l t e und V e r g ü t u n g e n .

Fr.

A. Centralverwaltung von B. Kreisinspek' tionen ,, C. Telegraphenbüreaux.

1) a. Haupt-u. Spezialbüreaux ,, c. Zwischenbüreaux ,, . 2) a. Fakteurs ,,

Fr.

.

. Fr. 122,000

Vermehrung.

Fr.

30,660 auf 36,960

6,300

24,480 ,,

7,620

32,100

443,800 ,, 541,060 97,260 105,000 ,, 138,760 33,760 32,080 ,, 37,720 5,640 Gesammterhöhung 150,580

Hievon kommen in Abzug: a. die Minderzahlungen an diejenigen Beamten, welche erst im Laufe des Jahres eingetreten sind, mit . Fr. 8,512 b. ein Kreditüberschuß von ca. ,, 20,000 28,512 welcher sich ohne die stattgefundenen Erhöhungen auf den fixen Gehalten ergeben hätte, und es stellt sich somit der nöthige Nachtragskredit für die bereits bewilligten Zulagen auf Fr. 122,068 oder in runder Summe auf Fr. 122,000.

E. P u l v e r v e r w a l t u n g ·

Fr. 2,215

I. Verwaltungskosten.

Vermehrung.

Fr.

Fr.

Fr.

1) a. Centralverwalter von 4,500 auf 5,50.0 1,000 b. Adjunkt . · . ,, 3,200- ,, 4,000 800 2) a. Bezirksverwalter ,, 17,500 ,, 17,915 415 zusammen 2,215

603

Bezüglich der Besoldungserhöhung der Bezirksverwalter ist zu bemerken, daß infolge Aufhebung der Pulvermühle Marsthal und zeitweiliger Vakanz der Pulververwalterstelle im I. Bezirk auf dem diesjährigen Budget eine Ersparniß von Fr. 1085 gemacht wird.

Der für die Besoldungserhöhung der Bezirksverwalter erforderliche Nachtragskredit beträgt deßhalb nur Fr. 415, obschon der Betrag der Besoldungserhöhungen Fr. 1500 betrifft.

F. Mün z ver w a l t u n g

Fr. 1,071

Vermehrung.

Fr.

Fr.

Fr.

1) a. Münzdirektor von 2,500 auf 3,571 1,071 Die Besoldung des Münzdirektors wurde nach dem neuen Besoldungsgesez auf Fr. 5000 festgestellt, wodurch dessen Gehalt im Verhältniß zum bisherigen von Fr. 3500 (incl. freie Wohnung) nun auf Fr. 3,571 verrechnet wurde; büdgetirt waren für das laufende Jahr ,, 2,500 daherige Kostenvermehrung Fr.

1,071

H. R e g i e p f e r d e a n s t a l t

Fr. 1,893

I. V e r w a l t u n g s k o s t e n .

Vermehrung, a, b, c. von Fr. 32,900 auf Fr. 34,793 Fr. 1,893 K. L a b o r a t o r i u m und P a t r o n e n h ü l s e n Fabrikation I. V e r w a l t u n g s k o s t e n .

a, b. von Fr. 5,800 auf Fr. 7,800

Vermehrung, Fr. 2,000

Fr. 2,000

604

IL Rekapitulation der Besoldungserhöhungen der Beamten.

Bundeskanzlei und Departemente A . Militärverwaltung .

.

B. Zollverwaltung C. Postverwaltung D. Telegraphenverwaltung .

E. Pulververwaltung F . Münz Verwaltung .

.

H. Regiepferdeanstalt K . Laboratorium .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. Fr. 34,750 . 24,575 ,, 132,400 ,, 332,000 · " 122,000 2,215 .

. 1,071 ,, 1,893 .

.

2,000 .

Nachtragskreditbegehren für Besoldungserhöhungen Fr. 652,904 Um die Totalsumme der Besoldungserhöhungen für Beamte und Angestellte nach Ausführung des Besoldungsgesezes vom 2. August 1873 festzustellen, müssen nachfolgende Summen in Betracht gezogen werden.

1) Die am 23. Juli bewilligte Summe für Besoldungserhöhungen der Angestellten .

.

.

. Fr. 618,475. 25 2) Die am 26. Juli bewilligte Summe für Erhöhung der Gehalte und Besoldungen des Personals des Polytechnikums .

.

,, 47,000. -- 3) Obiges Nachtragskreditbegehren für die Besoldungserhöhungen der Beamten . " 652,904. -- 4) Die infolge Kreditersparnisse bei obiger Summe in AbzugO gekommenen Posten,i o welche jedoch zu dem Betrage der Besoldungserhöhungengerechnet werden müssen : . a. Zollverwaltung .

. Fr. 17,484 b. Telegraphenverwaltung ., 28,512 : ,, 45,996. -- Total . Fr. 1,364,757.25 Hievon sind j e d o c h a b z u z i e h e n : die bei der Post Verwaltung durch Verkehrsvermehrung nothwendig gewordene Erhöhung von Besoldungsansäzen .

. ,, 28,070. -- Effektiver Betrag der Besoldungserhöhungen Fr. 1,336,305. 25

605 Uebertrag Fr. 1,336,305. 25 Von dieser Summe kommen als das Budget des Bundes nicht belastend in Abzug die Besoldungserhöhungen für die Beamten und Angestellten der Postverwaltung.

1) An bewilligten Nachtragskrediten vom 23. Juli .

.

. Fr. 475,040 2) Noch zu bewilligende Nachtragskreditbegehren, nach Abzug cler für die Verkehrsvermehrung zu verlangenden Erhöhungen der Besoldungen von Fr. 28,070 ,, 303,930 ,, 778,970. -- restiren

. Fr.

557,335. 25

oder i n runder Summe .

.

.

. F r . 560,000. -- Mehrbelastung; des Budgets der Eidgenossenschaft infolge BesoldungsO O ö O O erhöhung der Beamten und Angestellten des Bundes.

General-Rekapitulation.

1) Ordentliche Nachtragskreditbegehren .

. Fr. 1,565,279. 48 2) Nachtragskreditbegehren für Besoldungserhöhung der eidgenössischen Beamten .

. ,, 652,904. -- Total

. Fr. 2.218,183. 48

Obenstehender Summe von .

.

. Fr. 2,218,183. 48 sind beizufügen: die in der lezten Julisession bewilligten Fr. 1,415,740. 25 und für das Polytechnikum ,, 47,000. -- ,, 1,462,740. 25 Total

. Fr. 3,680,923. 73

606

Uebertrag Fr. 3,680,923. 73 Davon kommen, als das Budget nicht belastend, folgende Summen in Abzug: 1) Die die Postverwaltung betreffenden Nachtragskredite : in der Julisession bewilligte Fr.

30,400 475,040 Fr. 505,440 noch zu bewilligende . 887,500 332,000

,, 1,219,500 Fr. 1,724,940

2) Von dem dem Laboratorium im Juli bewilligten Nachtragskredit in Abzug zu bringenden, durch Verkauf von Munition zu erzielenden Einnahmen .

. ,, 3) Der Posten für die Konstruktionswerkstätte, welcher durch die Einnahmen gedekt wird im Betrage von .

. ,, 4) Die dem Münzreservefond zur Last fallenden für die Münzverwaltung verlangten Nachtragskredite im Betrage von ., _l

450,000

43,710 ,,' 8,871 restiren

.

Das diesjährige Budget erzeigt einen muthmaßlichen Einnahmenüberschuß von bleiben zu deken

.

^ 2,227,521. Fr. 1,453,402. 73 ,,

161,900. --

Fr. 1,291,502. 73

607

Bezüglich der Dekung dieser Summe beschränken wir uns darauf hinzuweisen, daß die zu Fr. 11,000,000 veranschlagten Zolleinnahmen auf Ende Oktober den Voranschlag bereits um Fr. 646,000 überschritten hatten und auf Ende Jahres voraussichtlich die Summe von Fr. 14,000,000 erreichen werden, so daß die Staatsrechnung pro 1873 immerhin noch mit einem Einnahmenüberschuß abschließen wird.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 15. Dezember 1873.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, · Der B u n d t s p r ä s i d e n t :

Ceresole.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Nachtragskredite für das Jahr 1873. (Vom 15. Dezember 1873.)

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Bundesblatt

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Jahr

1873

Année Anno Band

4

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55

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.12.1873

Date Data Seite

561-607

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