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#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Tarifentscheide des

Zolldepartements im Monat Mai 1886.

Tarifnummer

11.

Baumwollabfälle, cardirte, als Verbandstoff zugerichtet, in kleinen Paketen, etc.

96. In der I. Serie der Anmerkungen ist der Passus: ,,Unter Bildhauerarbeiten fallen . . . b i s ... Rosetten, Medaillons, etc." zu streichen und durch folgende Erläuterung zu ersetzen : ,,Unter den Begriff von Bildhauerarbeiten fallen, ohne Unterschied bezüglich des Gewichtes, nur solche Gegenstände aus Marmor, Alabaster und andern e d l e r n Steinarten, wie z. B. Basalt, Cipolin, Lava, Malachit, Porphyr, Serpentin (solche aus g e m e i n e n Steinarten fallen unter Nr. 178/180), welche menschliche Figuren und Thiere, sei es in Standbildern oder in Basreliefs, künstlerisch darstellen, ferner Vasen, Blumenund Fruchtkörbe, etc."

120.

Rohstahl in gewalzten Stangen bis auf 70 crn. Länge.

Der Entscheid vom Dezember 1885 ist zu streichen.

121/122. Rohstahl in gewalzten Stangen von über 70 cm. Länge.

Der Entscheid vom Dezember 1885 ist zu streichen.

178/180. Die Erläuterung in der I. Serie der Anmerkungen ad Nr. 178/180 wird gestrichen und durch folgende ersetzt:

678 Tarifnummer.

,,Unter den Begriff von Stein arbeiten fallen, ohne Unterschied bezüglich des? Gewichtes, Gegenstände aus gemeinen, also nicht unter Nr. 96 hievor genannten Steinarten, a. B. aus Sandstein Kalkstein, Tuffstein.

Granit, Gneiss, Glimmerschiefer, etc Hieher gehören z. B. Steinplatten, bearbeitete, in jeder Form und Grosse, Grabsteine,Kreuze, Kamingesiinse, Schüttsteine, Treppenstufen, gedrehte Sockel und Kapitale zu Säulen, Balkenträger, Brunnenbecken, etc., auch mit Verzierungen und Laubwerk, ferner Arbeiten aus Marmor, sofern sie nicht unter den Begriff von Bildhauernrbeit (siehe Anmerkung zu Nr. 96) gehören."

270 a. Papier, einfarbiges, ein- oder beidseitig gummirt.

271.

Hausräthliche Gegenstände aus Holz und Strohfaserstoff oder Papierteig (papier mâché), wie z. B. Schüsseln, Teller, Tassen, Waschbecken, Körbe, Fässer u. dergl.

Papiersäcke aller Art (Briefenveloppen, Düten, etc.).

275.

In den Anmerkungen I. Serie ist zu streichen: ,,PapierSäcke aller Art."

Bulletin Nr. 10 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Schweiz

vom 15. bis 31. Mai

1886.

Vorkommende Abkürzungen ; St = Ställe; P = Pferde; R = Rindvieh; Schw Schweine; Z = Ziegen; Schf = Schafe; H = Hunde.

Die in Klammern aufgeführten Fälle (*) sind neu seit letztem Bulletin.

Ansteckende Lungenseuche Waadt. Bez. Aigle, Aigle, l St (9 R*), Ormont-dessus, l St (l R*), Ormont-dessous (Forclaz) l St (8 R*). Total 3 St (18 R").

679 Der Ausbruch der Seuche erfolgte auf Vieh, welches voti der Söaimevung von Illarsaz, Kanton Wallis, zurückkehrte; der gesammte verseuchte und der Ansteckung verdächtige Viehstand wurde abgethan ; eingehende Untersuchung über den Ursprung der Infektion angeordnet.

Wallis. Bez. Monthey, Collombey, Illarsaz, 1 St (24 R*); 15 R rtbgethan ; Vieh, welches mit dem unter Waadt aufgeführten in BerührungÖ stand.

LJ

Rauschbrand.

Sclrwyz. Bez. Schwyz, Schwyz, 2 R abgethan.

Zug. Hünenberg, 1 Fall R; 18 Thiere abgesperrt.

Waadt. Bez. Pays d'Enhaut, Château d' Oex, l Rumgestanden; ,, Avenches, Oleyres, l R abgesperrt.

Total 3 Fälle.

Milzbrand.

Zürich. Bez. Horgen, Wädensweil, \ R umgestanden, 5 R abgesperrt; ,, Hinweil, Gossau, l Schw abgethan.

Bern. Bez. Aarberg, Radelfingen, ,, Saanen, Gsteig,

/

\ je l R umgestanden.

Basel-Landschaft. Bez. Waldenburg, Oberdorf, l R umgestanden, 6 R abgesperrt.

St. Gallen. Bez. Unter-Toggenburg, Jonschwyl, l R umgestanden, 3 R abgesperrt; Bez. Rorschach, Rorschacherberg, l R umgestanden, 5 R abgesperrt.

Wallis. Bez. Martinach. Riddes, l R umgestanden.

Neuenburg.

gesperrt.

Bez. Lode, Lode, \ R umgestanden, 9 R abTotal 9 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Bern. Be?,. Burgdorf, Oberburg, l St (9 R*); Bez. Fraubrunnen, Grafenried, 2 St (15 R*); Bez. Signau, Signau, l St (13 R*). Ansteekungsquelle ia Oberburg und Grafenried unbekannt; Binschleppuüg nach Signau höchst wahrscheinlich durch Handelsvieh. Total 4 St (37 R*).

680

Schwyz. Bez. Schwyz, Schiryi, l St, 17 R (J4 R*), Sterne», 4 St., 61 R (60 R"). Verbreitung infolge direkter Berührung'.

Total 5 St, 78 R, wovon (74 R'5).

Aargau. Bez. Bremgarten, Wahlen, l St 0° K*); Emschleppung voraussichtlich durch Vieiilwndol.

Waadt. Bez. Nyon, La Kippe, l St (4 R*), dieserei, i St (3 R*.1; Bez. Rolle, Essertines, l St (2 R1-): Gemeindebann über La Rippe und Cheserez. Total 3 St (9 R*).

Gesammttotal 13 Ställe mit 134 Stlick Vieh.

Vermehrung seit 15. Mai 8 Ställe mit 115 Stück Vieh.

Rotz und Hautwurm.

Uri. Bez. Uri, Altdorf, 2 l' umgestaaden; Ursprung unbekannt.

Schwyz Bez. Schwyz, Schwtjz, l V iu Folge Berührung mit einem der unter Uri verzeichneten Pferde der Ansteckung verdächtig und abgesperrt.

Neuenburg. Bez. Lode, Ponts, I P der Ansteckung verdächtig.

Total 2 Fälle und 8 Verdachtsfälle.

Rothlauf.

Luzern. Bez. Hochdorf, ,, oSursee,

Emmen, llothenburq, r, ., ·' Rusml,

1 Schw Ì um ,, e .

1 fl,. > . 7 9n ,, lj standen.

Waadt. Bez. Avenches, Vall amand-dessus, l Sehw abgethau.

Total 18 Falte.

Schaf- und Ziegenräude.

Uri. Bez. Uri, Gurtnellen, 13 Fälle, c! Thiere umgestandeiu Wassen (8 Fälle*)Freiburg. Bez. See, Cormondes, 2 Fälle.

Total 23 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Luzern. Eine Buße von Fr. 10 (Einfihr ohne Gesundheitsschein).

Zug. 3 Bußen von je Fr. 5 (Nichtabg'ahe der Gesundheitsscheine).

681 Thlirgau. (1. Januar'bis 30. April) 10 Bußen im Gesammtbetrage von Fr. 65 wegen Unterlassung der Abgabe der Gesundheitsseheine; eine Buße von Fr. 5 \vegen Vorweisung eines ausgelaufenen Gesundlieitsscheines.

TVaadt.

Sperre).

Eine Buße von Fr. 150 (Umgehung angeordneter

A-iiisilaatci.

Badeil, 1.--15. Mai: Milzbrand 2 Ställe mit 17 Rindern, wovon 2 umgestanden ; Rauschbrand l Stall, 3 Rinder, wovon l umgestanden.

Frankreich. 30. April: Lungenseuche 17 Departements; Maul- und Klauenseuche 2 Departements; Milzbrand 6 Departements; Rauschbrand 13 Departements, worunter Departements Doubs und Jura ; Rotz und llautwurm 33 Departements, worunter Doubs und Hochsavoyen ; Witth 48 Departements, worunter sämmtliche an die Schweiz grenzenden Departements.

Zufolge Ausweis vom 31. Mai 1886 herrschte zu dieser Zeit in Oesterreich-Ungarn : Lungenseuche.

in ,, ,, ,, .,, ,, ,,

Maulund Klauenseuche.

Galizien .

.

in l Bez.

Mähren ,, 5 ,, Böhmen .

.

,, 12 ,, Niederösterreich ,, 4 ,, Tirol . ,, -- Schlesien .

.

. ,, l Bez.

Ungarn (Ausw. v. J8. Mai) 12 ,,

-- -- l Bez.

l ,, l ,, -- 3 Bez.

Rotz und Hautwurm.

3 Bez.

-- i Bez.

4 ,, -- l Bez.

8 ,,

Oesterreich-Ungarn war am 31. Mai frei von der Rinderpest.

In Italien sind während der Zeitdauer vom 26. April bis 2. Mai circa 50 Fälle von Maul- und Klauenseuche vorgekommen.

B e r n , den 31. Mai 1886.

Schweiz. Landwirthschaftsdeparteinent.

Bekanntmachung.

Nach einer Mittheilung der argentin:scheu Gesandtschaft in Bern wird die seit einiger Zeit schon vakant gewesene Stelle eines V i z e k o n s u l s in Zürich für die Republik A r g e n t i n i e n wahrscheinlich nicht wieder besetzt, was hiemit sur öffentlichen Keuntniß gebracht wird.

B e r n , den 9. Juni 1886.

Die schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung, Laut Mittheilung der Schweiz. Gesandtschaft in P a r i s ist ein gewisser Zi m me r m a n n , Angestellter der franzosischen Compagnie Tonkins und Hinterindiens, .am 30. Mai 1885 in Haiphong (Tookin) gestorben. Der Nachlaß im Betrage von Fr. 39 liegt bei der ,,Caisse des dépôts et consignations" in Paris.

Da der Heimatsort des Zimmermannn nicht hat ermittelt werden können, so werden allfällige Erben hiemit von dem Tode desselben, behufs Geltendmachung ihrer Rechte am Kachlasse, benachrichtigt.

B e r n , den 11. Juni 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung g

Der eidgenössische Staatskalender fUr 1886/1887, mit dem Militär-Etat, 18 7/8 Bogen stark, ist nunmehr im Druck erschienen und kann à 1 Franken bei unserrn Sekretariat fUr Drucksachen bezogen werden.

B e r n , den 29. Mai 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

683

bekanntmachung Der VIII. Band der eidgenössischen Gesetzsammlung, neue Folge, ist nunmehr in deutscher Sprache, 43 1/4 Bogen stark, vollständig erschienen, und es kann derselbe, sorgfältig broschirt beim Sekretariat für das Druckwesen der Bundeskanzlei à 3 Franken bezogen werden.

Bern, den 30. April 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von nun au aile Postbureaux der Schweiz Jahresabonnemente auf die vom Zolldepartement herausgegebenen vierteljährlichen statistischen Tabellen gebührenfrei entgegennehmen; Bestellungen auf einzelne Exemplare sind dagegen wie bisher an das Bureau für Handelsstatistik in Bern (altes Inselgebäude) zu richten unter gleichzeitiger Einsendung des Betrages in baar oder in Briefmarken. Diese Quartalübersichten enthalten Angaben über den Verkehr mit den hauptsächlichsten Waarengattungen, nach Provenienz und Bestimmung getrennt, sowie über den Werth der betreffenden Waarengattungen. Für jede Position ist der entsprechende Posten des Vorjahres angegeben, nebst der sich pro 1886 ergebenden Differenz.

Wir machen hiebei darauf aufmerksam, daß die in fraglichen Tabellen enthaltenen Werthe für die drei ersten Quartale des laufenden Jahres als provisorische Angaben zu betrachten sind, indem sämmtliche Werthungen späterhin von der vom Zolldepartement ernannten Schätzungskommission revidirt und eventuell neu festgesetzt werden sollen. Die vierte Quartaltabelle wird sodann auf Grundlage der revidirten Werthe aufgestellt werden.

Abonnementsbedingugnen 1. Jahresabonnement (für die vier Quartalhefte): a) feines Papier, geheftet, in Umschlag .

.

. Fr. 1. 40 b) ordinäres Papier, ungeheftet .

.

.

,, 1. --

(584

2. Einzelne Exemplare: ai feines Papier, geheftet, in Umschlag .

b) ordinäres Papier, ungeheftet .

.

.

.

.

Fr. -, 3a ,, ··--. 25

Die Abonnenten erhalten -- auf Wunsch unter ihrer Privatadresse -- die Quartaltabell amtlich ungeschickt; wer jeweilen bis zum 1. Februar eines jeden Jahres nicht abbestellt hat, wird für ein ferneres Jahr als abonnir! betrachtet, Damit, je nach der Zunahme der Auonneutenzahl, eine größere Auflage der Quartaltabellen bestimmt werden kann, ersuchen wir um gefällige beförderliche Aufgabe der Bestellungen.

So weit der Vorrath reicht, wird neu eintretenden Abonnenten die erste Quartaltabelle pro 1886 nachträglich zugesandt werden.

Betreffend den Bezug der .Jahrestabellen pro 1885 wird s. /.

eine besondere Publikation erscheinen.

B e r n , den 28. Mai 1886.

Oberzolldirektion.

Bekanntmachung.

Von Seite des Handelsstandes wird bei der eidg. Zollverwaltung häufig Beschwerde darüber geführt, daß Waarensendungen aus dem Auslande außer den Zollgebühren sich noch mit weiteren Gebühren unter der Angabe ,,für Zollbehandlung (frais de douane)" belastet finden.

Zur Aufklärung über unrichtige diesfällige Voraussetzung wird hiemit in Erinnerung gebracht, daß solche Nebengebühren weder von den Beamten der eidg. Zollverwaltung, nodi für Rechnung dieser Letztern bezogen, sondern daß seitens derselben einzig und allein die tarifmäßigen Zollgebühren erhoben werden.

Reklamationen bezüglich anderweitiger in den Frachtbriefen oder Spesennoten verrechneter Gebühren berühren daher nicht die eidg. Zollverwaltung, sondern sind an diejenige Stelle zu richten (Speditor oder Güterexpedition) welche die Transportvermittlung besorgt hat.

B e r n , den 3. Dezember 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im Juni 1886

685

Da Druckschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird wieder holt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische), und daß hei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekretariates für Drucksachen, ein etwelcher Reservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.'

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im Juni 1886.

Bekanntmachung.

Hr. Leder-Schatzmann in Brugg hat als Unteragent der Auswanderungsagentur A. Zwilchenbart in Basel zu fungiren aufgehört.

Hr. Schallenberg, Unteragent derselben Firma, hat sein Domizil von Bern nach Basel verlegt.

B e r n , den 11. Juni 1886.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartemen II. Abtheilung :Auswanderungswesen..

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1886

Année Anno Band

2

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25

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.06.1886

Date Data Seite

677-685

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10 013 147

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