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Bundesblatt

88. Jahrgang.

Bern, den 17. Juni 1936

Band II.

Erscheint wöchentlich, Preis £O Franken im Jahr, IO Franken im Saltjahr, anzüglich yachnahme- and Posttestellnngsgebiihr.

Eìnriiclmngsgeììnhr. 50 Bappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & öie in Bern.

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Nachtragsfootschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937.

(Vom 15. Juni 1936.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Mit Botschaft vom 18. Mai 1936 haben wir Ihnen den Betriebsvoranschlag der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937 vorgelegt.

In diesem Voranschlag ist der Übernahmepreis für den Kernobstbranntwein mit Fr. 180 je hl reiner Alkohol und die zu übernehmende Menge mit 60,000 hl 100 % eingesetzt worden, mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der Preis vor der Ernte und nach Anhörung der Beteiligten neu festgesetzt werden soll.

Auf der Seite der Einnahmen ist diese Menge von 60,000 hl zu Fr. 20, d. h. zum Weltmarktpreis eingesetzt worden, in der Meinung, dass, wenn auf dem Wege der Beimischung zum Benzin diese Menge über dem Weltmarktpreis verwertet werden kann, eine entsprechende Besserung der Einnahmen eintreten würde.

Als der Voranschlag der Alkoholverwaltung vom 18. Mai 1936 aufgestellt wurde, waren die Verhältnisse in bezug auf diese zwei Posten noch unabgeklärt. In ihren Sitzungen vom 28. Mai 1936 in Burgdorf und vom 11. Juni 1936 in Bern haben die ständigen Alkoholkommissionen die Unbestimmtheit dieser wichtigen Posten des vorgelegten Voranschlages empfunden und den Bundesrat ersucht, nachdem die Lage seither nach zwei Eichtungen sich weiter abgeklärt hat, neue Vorschläge zu unterbreiten.

Einmal haben die Fachleute ' zusammen mit der Alkoholverwaltung die Frage einer möglichst weitgehenden alkoholfreien Verwertung der Obsternte, die eine Entlastung der Alkoholverwaltung bringen soll, geprüft. Es wurden in dieser Eichtung bestimmte Vorschläge unterbreitet, die soweit als möglich berücksichtigt werden sollen.

Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. II.

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Ferner haben wir am 30. Mai 1936 über die Verwendung von Kernobstalkohol als Motortreibstoff einen Beschluss gefasst, der diese Verwendung grundsätzlich vorsieht.

Die durch diese Tatsachen veränderte und besser abgeklärte Lage veranlasst uns, Ihnen einen abgeänderten Voranschlag zu unterbreiten. Bei den Posten, für welche im nachstehenden nichts bemerkt wird, tritt keine Änderung ein.

Bemerkungen : I. Einnahmen.

Zu b. «Verkauf von Kernobstbranntwein».

Der Voranschlag vom 18. Mai 1936 sieht einen Verkauf von 2000 q zu 65 Gew. % und eine Einnahme von Fr. 800,000 vor. Man ist für die Bestimmung dieser Verkaufsmenge ganz auf Schätzung angewiesen. Bis heute hat der Verkauf von Kernobstbranntwein durch die Alkoholverwaltung noch nicht eingesetzt. Wir sehen daher bloss noch einen Verkauf für das Bechnungsjahr 1936/37 von 250 q zu 65 Gew. % (= 200 hl 100 %) vor, mit einer Einnahme von < Fr. 100,000.

Zu dd. «Verkauf von Kernobstalkohol zur Beimischung zu Benzin.» Durch unsern Beschluss vom 30. Mai 1936 ist die Beimischung von 60,000 hl vorgesehen. Der Abgabepreis soll durch einen späteren Beschluss festgesetzt werden. Wir sind der Ansicht, dass der Kernobstalkohol zu zirka Er. 70 den hl abgegeben werden sollte. Eür die Verwaltung bedeutet dieser Preis gegenüber dem bisherigen Übernahmepreis für Kernobstbranntwein von Er. 180 den hl einen grossen Verlust. Der Preis von Er. 70 je hl würde voraussichtlich eine Erhöhung des Benzinpreises um einen Eappen nach sich ziehen. Den endgültigen Beschluss darüber müssen wir uns noch vorbehalten.

Es soll vorher mit den Beteiligten noch Bücksprache genommen werden. Bei einem Preis von Er. 70 je hl verbessert sich der Voranschlag um Fr. 3,000,000.

Wir setzen ein 60,000 hl zu Fr. 70 je hl = Er. 4,200,000.

II. Ausgaben.

Zu b. «Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus.» Seit der Aufstellung des Voranschlages vom 18. Mai 1936 haben die Fachleute des Obstbaues und der Obstverwertung bestimmte Vorschläge zu einer rationelleren Verwertung der Obsternte unterbreitet. Sie erklären sich bereit, einen Übernahmepreis für den Kernobstbranntwein von Er. 1. 60 statt Fr. 1. 80 anzunehmen, wenn für die alkoholfreie Verwertung des Obstes und der Trester mehr getan wird als heute. Sie schlagen folgendes Vorgehen vor:

1. In einigen grossen Mostereien sollen im kommenden Herbst 1500 Wagen Nasstrester durch Trocknen alkoholfrei verwertet und abgesetzt werden. Dadurch wird die Branntweinerzeugung um . .

4,800 hl 100 % vermindert.

2. Durch Verzicht auf das Brennen in gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben und durch die Verwertung der Trester als Futter- und Düngemittel und durch Verjiichten der Trester sollen 3000 weitere Wagen Nasstrester der Brennerei entzogen werden. Dadurch wird die Branntweinerzeugung um 9,600 hl 100 % vermindert.

3. Durch Dörren von Frischobst und durch Abgabe von Wirtschaftsobst an Arbeitslose und Arme in den Städten und Gebirgsgegenden zu einem verbilligten Preis sollen 1000 Wagen Obst ohne Brennen mehr verwertet werden als bisher.

Das ergibt eine Mindererzeugung an Branntwein von . .

5,000 hl 100 % Zusammen soll die Branntweinerzeugung um . . . . 19,400 hl 100 % d. h. um rund 20,000 hl 100 % vermindert werden.

Im Voranschlag vom 18. Mai 1936 wurde eine Übernahmemenge von 60,000 hl 100 % angenommen zu einem Preis von Fr. 180 unter Vorbehalt der späteren Preisfestsetzung. Nach obigem Vorschlag würde sich diese Menge auf 40,000 hl 100% vermindern. Zu einem Übernahmepreis von Fr. 1.60 ergibt sich eine Ausgabe 'von Fr. 6,400,000 Zu diesem Betrag müssen die Kosten der^Massnahmen für die alkoholfreie Obst- und Tresterverwertung hinzugerechnet werden. Diese Kosten werden auf » 1,570,000 veranschlagt.

Zusammen Fr. 7,970,000 Wir behalten uns vor, im Zeitpunkt, da über den Umfang der Obsternte sichere Anhaltspunkte vorliegen und nach Anhörung der Fachkommission und der Beteiligten, die endgültigen Übernahmepreise sowie die für die alkoholfreie Tresterverwertung zu bezahlenden Entschädigungen festzusetzen. Bisher wurde für das Nichtbrennen der Trester Fr. 1.80 je Meterzentner ausgerichtet.

Die Entschädigung steht in engem Zusammenhang mit dem Übernahmepreis für Kernobstbranntwein. Wir denken an eine Entschädigung je Meterzentner Nasstrester, die Fr.--.70 bis Fr.--.90 höher ist als der Übernahmepreis je Liter Kernobstalkohol 100 %. Wir fügen noch bei, dass, wenn die Alkoholverwaltung 60,000 hl 100 % Kernobstalkohol übernehmen müsste, dies zum Preis von Fr. 160 eine Ausgabe von Fr. 9,600,000 erfordert. Das vorgeschlagene Verfahren würde eine Ausgabe bedeuten von » 7,970,000 Es würde sich somit eine Ersparnis von Fr. 1,630,000 für die Alkoholverwaltung ergeben.

~

Die Gesamtausgaben dieser Bubrik berechnen wir wie folgt: Ausgabe nach obiger Berechnung Fr. 7,970,000 Kosten der Eeinigung, Frachten usw » 400,000 Deckung des Verkaufes der als Trinkware vorgesehenen Menge von 250 q = 200 hl 100 % aus dem Vorrat der Alkoholverwaltung zu Fr. 180 je hl 100% » 36,000 Zusammen Fr. 8,406,000 Zu
Nach Prüfung der uns zugestellten Vorschläge sind wir der Ansicht, dass das mögliche getan werden soll, um diese Umstellung zu fördern. Wir setzen deshalb Fr. 1,000,000 als Ausgabe hiefür ein.

IM. Abschluss.

Gemäss den erfolgten Änderungen erhalten wir folgende Zahlen: Die Gesamteinnahmen betragen Fr. 16,582,000 Die Gesamtausgaben betragen » 16,078,000 Daraus ergibt sich ein Einnahmenüberschuss von Fr.

504,000 Es ist zu begrüssen, dass die Fachkreise mit ihrem Vorschlag eine vermehrte Verwertung des Obstes und der Abfälle ohne Brennen und eine verstärkte Umstellung des Mostobstbaues auf Tafelobst anstreben. Auch wenn alles durchgeführt werden kann, was vorgeschlagen wird, darf man sich darüber nicht täuschen, dass von entscheidender Bedeutung für die ganze Gestaltung des Eechnungsabschlusses der Alkoholverwaltung die Entwicklung der Mostobstausfuhr sein wird. Wenn die Ausfuhr möglich wird, so wird dadurch die Verwertung der in Aussicht stehenden grossen Birnenernte erleichtert werden.

Sollte aber die Ausfuhr nicht oder nur in beschränktem Umfange möglich sein, so wird sich daraus eine Belastung der Obstverwertung und des Eechnungsabschlusses der Alkoholverwaltung ergeben.

Es soll in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die Ausarbeitung und Fertigstellung des Verfassungsartikels 32Ms zu einer Zeit erfolgt ist, da die ungehemmte Mostobstausfuhr bestand. Durch die Schwierigkeiten, denen diese Ausfuhr heute begegnet, sind die Grundlagen des Verfassungsartikels 32Ms besonders im Hinblick auf die Möglichkeit der Erzielung eines Einnahmenüberschusses verändert worden. Man wird nicht darum

herum kommen, wenn diese veränderten Verhältnisse andauern, die gesetzlichen und unter Umständen sogar die Verfassungsbestimmungen der neuen Sachlage anzupassen. Dabei rnuss man sich aber darüber klar sein, dass von der Art der Regelung die Preisgestaltung im ganzen Obstbau beeinflusst wird.

Wir ersuchen Sie, dem von uns neu aufgestellten Voranschlag für 1936/37 (Seiten 7/8 hiernach) die Genehmigung zu erteilen. Wir ergreifen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 15. Juni 1936.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Meyer.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1936 bis 30. Juni 1937.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 18. Mai 1936 und einer Nachtragsbotschaft vom 15. Juni 1936, beschliesst: Einziger Artikel.

Der vom Bundesrat vorgelegte, abgeänderte Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937 wird genehmigt.

Voranschlag über den Betrieb der Alkoholrerwaltnng für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937.

'

I. Einnahmen.

Fr.

-- Vortrag aus dem Vorjahre zur Vormerkung a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche . . 4,995,000 b. Verkauf von Kernobstbranntwein 100,000 c. Verkauf von Sprit für Krankenanstalten 250,000 d. Verkauf von Brenn- und Industriesprit usw 8,887,000 da. Verkauf von Kernobstalkohol zur Beimischung zu Benzin 4,200,000 e. Verkauf von Gebinden zur Vormerkung /. Steuer auf Spezialitätenbranntweine 1,000,000 g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein . .

500,000 -- Steuer auf Vorräten 100,000 Ä. Monopolgebühren an der Grenze 1,500,000 i. Monopolgebühren im Inland 20,000 fe. Bewilligungen für den Grosshandel 30,000 1. Zinseinnahmeu weniger Zinsausgaben zur Vormerkung 16,582,000 u. Ausgaben.

a.

b.

c.

d.

Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche 390,000 Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus 8,406,000 Beschaffung von Sprit für Krankenanstalten 45,000 Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, sowie von Vergällungsstoffen 2,951,000 e. Beschaffung von Gebinden zur Vormerkung /. Förderung der Kartoffelverwertung 750,000 g. Forderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues . .

1,000,000 h. Ankauf von Brennapparaten 300,000 i. Brennereiaufsichtstellen 500,000 fc. Verkehrsfrachten 325,000 l. Verwaltung: 1. Allgemeine Verwaltung Fr. 825,000 2. Lagerverwaltung » 237,000 3. Beratungen und Gutachten » 30,000 4. Vergütung an Zollverwaltung » 75,000 1,167,000 Übertrag

15,834,000

Fr.

Übertrag 15,884,000 m. Bückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen 30,000 n. Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen 114,000 o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen 100,000 16,078,000 HI. Abschluss.

Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben

16,582,000 16,078,000 Einnahmenüberschuss

504,000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Nachtragsbotschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30.

Juni 1937. (Vom 15. Juni 1936.)

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1936

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25

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3411

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17.06.1936

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