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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die Beiträge an schweizerische Hülfsgesellschaften im Auslande.

(Vom 26. November 1886.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Wir haben die Ehre, Ihnen beigeschlossen die Tabelle*) über die Vertheilung der diesjährigen Bundes- und kantonalen Beiträge unter die schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande zu übermitteln.

Diese Tabelle enthält außerdem eine Uebersicht der Vertheilung des Bundesbeitrages im Jahre 1885 und gibt Aufschluß über den Vermögensstand der Gesellschaften am Schlüsse des vorhergehenden und zu Anfang des laufenden Geschäftsjahres, sowie über die Höhe ihrer Ausgaben zu Wohlthätigkeitszwecken im Jahre 1885.

Die ,,Homes suisses" in Budapest und Wien, die ,,Maison hospitalière" in Cannes, die ,,Soeiedad suiza de beneficencia" in Concepcion (Chile), der ,,Schweizerische Verein Helvetia" in Kolmar, der ,,Deutsche Hülfsverein" in Kapstadt, die ,,Société suisse de secours mutuels Helvetia" in Nizza, das ,,Asile de nuit pour les femmes malheureuses sans abri" in Marseille, der ,,Schweizerische Hülfsverein Helvetia" in Rotterdam und die ,,Schweizerische Wohlthätigkeitsgesellschaft" in Santiago (Chile) sind dieses Jahr zürn ersten Male auf der Kanzlei unseres politischen Departements eingeschrieben worden. Dagegen haben wir die "Swiss society of Victoria" in Melbourne und die ,,Société de secours mutuels des Suisses" in St. Petersburg, welche trotz wiederholter Rechargen ihre Berichte für das verflossene Geschäftsjahr nicht eingesandt haben, aus dem Verzeichnisse gestrichen.

Das Repartitionstableau umfaßt 109 Vereine (101 im Jahre 1885). Das gesammte Gesellschaftskapital beträgt Fr. 1,827,527. 81 (im Jahre 1885 Fr. 1,639,908. 94), und die Ausgaben beliefen sich für 1885 auf Fr. 500,920. 76 (im Jahre 1884 auf Fr. 475,926. 37).

Die Bundesbeiträge für einige Gesellschaften haben, wir mit Rücksieht auf deren günstige Lage und diejenigen für zwei andere aus *) Siehe Beilage ,,Repartitionstabelle" zur heutigen Nummer des Bundesblattes.

1136 dein Grunde redusirt, weil die Ausgaben derselben zu Wohlthätigkeitszwecken in keinem Verhältniß zum Betrag der bewilligten Beiträge stehen. Endlich haben wir uns, zu unserem aufrichtigen Bedauern, genöthigt gesehen, die Beiträge für eine Reihe von Hülfsvereiuen herabzusetzen, weil mehrere Kantonsregierungen die früheren Ansätze nicht unerheblich reduzirt haben.

Der Gesammtbetrag der kantonalen Subventionen beläuft sich dieses Jahr auf Fr. 20,800, während sie im Jahre 1884 Fr. 21,690, im Jahre 1885 Fr. 21,340 erreichten. Diese Beiträge sind also in beständigem Rückgang begriffen, während unsere Hülfsgellschaften im Ausland fortwährend an Zahl zunehmen und dem entsprechend auch die Bedürfnisse. Schon voriges Jahr machten wir Sie auf diese Thatsache aufmerksam, indem wir gleichzeitig unserm Bedauern darüber Ausdruck gaben, und können nicht umhin, Sie auch dieses Jahr daran zu erinnern.

Unserem Wunsche gemäß haben fünfzehn Kantonsregierungen ihre Beiträge im Gesammtbetrage von Fr. 11,800 uns zu gutfindender Vertheilung übermittelt, während die übrigen Kantone auch dieses Jahr die Vertheilung selbst vornahmen. Die uns zur Repartition überlassenen Beiträge haben wir nach denselben Grundsätzen, wie die Bundessubvention, unter die Gesellschaften vert.heilt.

Auch bei diesem Anlaß wollen wir nicht unterlassen, auf die in unserem Kreisschreiben vom 4. Dezember 1885 auseinandergesetzten Gründe hinzuweisen, welche uns bewogen haben, Ihnen den ersteren Modus anzuempfehlen, und hoffen, daß a l l e Kantonsregierungen schließlich das bisherige Verfahren aufgeben und die Vertheilung ihrer Beiträge uns überlassen werden. Auf diese W^eiae wird man vielfachen Besehwerden seitens derjenigen Gesellschaften vorbeugen, welche oft von einzelnen Kantonen außer Acht gelassen werden, obwohl sie Angehörige derselben in großer Anzahl im Laufe des Jahres unterstützt haben.

Indem wir Ihnen unseru warmen Dank für das erneuern, was Sie auch dieses Jahr zu Gunsten der schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande gethan haben, benützen wir gern auch diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 26. November 1886.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die Beiträge an schweizerische Hülfsgesellschaften im Auslande. (Vom 26. November 1886.)

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1886

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51

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11.12.1886

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1135-1136

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