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(Vom 4. August 1936.)

Dem Eücktrittsgesuch des Herrn Bugen Herzog, von Eapperswilen (Thurgau), schweizerischen Vizekonsuls in Magallanes, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen. Zum vorläufigen Verweser dieses Vizekonsulates wird Herr Joseph Davet, von Blessens (Freiburg), ernannt.

(Vom 7. August 1936.)

Volkswirtschaftsdepärtement, Handelsabteilung : B e f ö r d e r u n g e n : zum I. Sektionschef: Herr Dr. jur. Fritz Probst, von Langnau i. E., bisher II. Adjunkt; zum II. Sektionschef: Herr Dr. jur. Friedrich Gygax, von Seeberg (Bern), bisher juristischer Beamter I. KL; zum II.

Adjunkten: Herr Werner Leibundgut, von Bern, bisher juristischer Beamter I. KL; zum II. Adjunkten : Herr Dr. rer. pol. Adalbert Koch, von Nuglar (Solothurn), bisher volkswirtschaftlicher Beamter I. Kl.

W a h l : als II. Sektionschef: Herr Dr. jur. Hermann Hauswirth, von Saanen.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Verzeichnis Nr. 2 des von der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt geprüften und für den Handel freigegebenen Luftschutzmaterials.

(Bundesratsbeschluss vom 7. Mai 1935 über die Überwachung der Herstellung und der Einfuhr von Luftschutzmaterial.)

(Reglement vom 18. November 1935 für die Durchführung des vorgenannten Bundesratsbeschlusses.)

Auf Grund der vorgenommenen Prüfungen werden von der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt für die Verwendung im zivilen Luftschutz zugelassen : , 1. Gasmaske ,,Antigas" Typ A 11, A 14 und neues Modell Typ A 15, hergestellt von der Antigas Gr. m. b. H., Berlin-Charlottenburg, vertreten durch Ing. Hans Stutz, Goldhaldenstrasse 29, ZoHikon^Ziirich.

Zulassungszeugnis vom 4. Juni 1936.

395 2. Filter für Gasmaske, hergestellt von der Firma ,,Le Matériel de Protection Aérienne, Paris1'", vertreten durch M. Lecoultre, Mühlebachstrasse 81, Zürich. Zulassungszeugnis vom 11. Juli 1936.

Von den Gasmasken und Filtern werden von jeder neu hergestellten und in die Schweiz eingeführten Serie Muster stichprobenweise auf die Übereinstimmung mit der untersuchten Type geprüft.

Sämtliche für den Handel freigegebenen Masken und Filter werden mit dem folgenden Stempel versehen : Z ü r i c h , den 30. Juli 1936.

Eidgenössische Materialpriifungsanstalt.

Kreditkassen mit Wartezeit.

Das eidgenössische Finanz- und Zolldepartement hat eine Betriebsbewilligung im Sinne von Art. 67, Abs. 5, der Verordnung vom 5. Februar 1935 über die Kreditkassen mit Wartezeit den folgenden Unternehmungen (Beihenfolge nach dem Datum der Kassengründung), die -vor Inkrafttreten der Verordnung gegründet wurden und die ihren Betrieb den Vorschriften der Verordnung angepasst haben, erteilt: 1. Eobag, Kollektiv-Bau- und Ablösungsgenossenschaft (Kreditkasse mit Wartezeit) in Basel; 2. Eigenheim AGr. (Kreditkasse mit "Wartezeit) in Basel; 3. Heimat AG., Schaffhausen, Kreditkasse mit Wartezeit in Schait'hausen; 4. Wohnkultur, Gemeinschaftskreditkasse mit Wartezeit, Aktiengesellschaft in Zürich; 5. Amoba, Amortisations- und Baukredit AG. Basel (Kreditkasse mit Wartezeit) in Basel.

Auf Grund von Art. 5 der hievor erwähnten bundesrätlichen Verordnung wird die Bewilligung erteilt der «Tilka 1936», Tilgungskasse für Bau- und Hypothekarkredite AG. (Kreditkasse mit Wartezeit) in Zürich.

Mit der Erteilung der vorstehenden Betriebsbewilligung übernimmt die Eidgenossenschaft keine materielle Garantie für die Verpflichtungen der Kreditkassen mit Wartezeit gegenüber ihren Kreditnehmern.

Bern, den 7. August 1936.

Eidgeiiössisches Finanz- und Zolldepartement: Meyer.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

Der Elektrizitätswerk Olten-Aarburg AG. in Ölten ist gemäss Bewilligung Nr. 63, vom 23. April 1923, bis 81. Dezember 1936 gestattet, elektrische Energie mit einer Leistung von maximal 28,000 Kilowatt nach Frankreich, an die Gesellschaften «Compagnie Lorraine d'Electricité S.A.» in Nancy, «Société des Houillères de Eonchamp S. A.» in Eonchamp und, für die Versorgung ab Waldighofen des Sektors der Forces Electriques Sundgoviennes, an die Forces Motrices du Haut-Ehin S. A., Mülhauson, auszuführen.

Die Elektrizitätswerk Olten-Aarburg AG. hat Ende Juni 1986 die «Officine Elettriche Ticinesi S. A.», Bodio, in sich aufgenommen und bei diesem Anlass ihre Firma in «Aare-Tessin Aktiengesellschaft für Elektrizität», Ölten, umgewandelt. Diese Gesellschaft stellt nun das Gesuch um Erneuerung der Bewilligung für die Zeit vom 1. Januar 1937 bis 15. März 1945, d. h. für die restliche Dauer der bestehenden Verträge zur Belieferung der genannten französischen Unternehmungen. Die zur Ausfuhr bewilligte Leistung soll von 28,000 auf maximal 30,000 Kilowatt erhöht werden.

Die Lieferung ist sowohl im Winter- wie im Sommerhalbjahr einschränkbar.

Gemäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 12. September 1936 einzureichen.

Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Nach diesem Zeitpunkte eingegangene Einsprachen und Vernehmlassungen, sowie Strombedarfsanmeldungen können keine Berücksichtigung mehr finden.

(2.).

Bern, den 12. August 1936.

Eidgenössisches Amt für

Elektrizitätswirtschaft.

Amtliches Warenverzeichnis zum schweizerischen Zolltarif.

jN~ach.tr ag1.

Bin 7. Nachtrag des amtlichen Warenverzeichnisses zum schweizerischen Zolltarif, in deutscher und französischer Sprache, ist soeben erschienen.

Die beiden Drucksachen können bei der eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern, bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Zürich und St. Gallen zum Preise von 30 Rappen per Exemplar, plus 10 Rp. Porto, bezogen werden.

(2.).

B e r n , den 10. August 1936.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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1936

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12.08.1936

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394-396

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