756

Notifikation.

Condoni, Italico, Maurer, geboren am 22. Juni 1904, von Tolmezzo (Italien), zuletzt wohnhaft gewesen in Hüningen (Elsass), Vogesenstrasse 2, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wurde gestützt auf das unterm 19. August 1986 vom Zollfahndungsdienst Basel gegen ihn eingeleitete Strafverfahren von der Zolldirektion Basel am 22. September 1936 in Anwendung von Art. 74, Ziff. 3, 75 und 91 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen wegen Zollübertretung zu einer Busse von Fr. 19.20 verurteilt. Diese Busse wurde gemäss Art. 92 des Zollgesetzes und Art. 295 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege um ein Drittel, d. h. auf Fr. 12.80 ermässigt, weil der Angeschuldigte den Übertretungstatbestand unbedingt und förmlich anerkannt hatte. Ausserdem hat der Beklagte den einfachen umgangenen Zoll von Fr. 3.20 und die Stempel- und statistischen Gebühren von Fr.--.45 zu entrichten.'

Die Straf Verfügung wird dem Oandoni Italico hiermit eröffnet. Er kann die Höhe der Busse binnen dreissig Tagen seit dem Erscheinen dieser Notifikation bei der eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern anfechten.

42

Bern, den 12. Oktober 1936.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Aufruf.

Robner, Joh. Konrad, von Reute/Appenzell A.-Rh., Schweiz, geboren 7. März 1867, von Johann Konrad und Anna Katharina, geb. Zürcher, seinerzeit vermutlich wohnhaft gewesen in Teufen/Appenzell A.-Rh., ist im Jahre 1889 nach Amerika ausgewandert und soll sich um 1900 nach Kalifornien begeben haben, hat aber seither keinerlei Lebenszeichen mehr geschickt.

Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 28. September11936 und in Anwendung der Art. 35 f ZGB, und Art. 5 des kantonalen Emführungsgesetzes zum ZGB. wird hiemit der Vermisste selbst und ausser ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 30. September 1937 beim Gemeindehauptmannamte in Reute/ Appenzell A.-Rh. zu melden.

(2..)

T r o g e n , den 29. September 1936.

(Appenzell A.-Bh )

42

Die Obergerichtskanzlei.

757

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst o Textbande mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127. --.

Prof. Dr. Blumenstein in der "Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grosster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof. Dr. E. Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Bäte erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (.zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

39

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld/Leipzig.

758

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- and Disziplinarreehtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, I.Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarreehtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2.50

40

(zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Porto für ein Exemplar: 15 Rp.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Telephongebäude Zürich-Selnau.

Über die Gipser-, Maler- und Glaserarbeiten, sowie über die sanitären Installationen und die Storenlieterung für die Erweiterung des Telephongebäudes an der Dianastrasse in ZUrich-Selnau wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare liegen je vormittags von 8 bis 12 Uhr im Telephongebäude Zürich-Selnau, Eingang Stockerstrasse, zur Einsicht auf.

Ubernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift : ,,Angebot Telephongebäude Selnau" bis und mit dem 28. Oktober 1936 franko einzureichen an die « B e r n , den 10. Oktober 1936.

Direktion der eidg. Bauten.

(2).

759

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 31. Januar 1936 beschlossene 42 Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Direktion der Schweiz. Landesbibliothek, Bern

Bibliothekar II. Kl.

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Hochschulbildung, 6500 bis Beherrschung von zwei Landessprachen und Kennt- 10,100 nis in der Dritten. Praxis im Bibliothek- und Katalogdienst. Kenntnis in der Kunstgeschichte erwünscht

28. Okt.

1936

11,900

19. Okt.

1936

Erfordernisse

Abteilung fllr Flugwesen und aktiven Luftschutz

Stellvertreter des Chefs der Abteilung für Flugwesen und aktiven Luftschutz Die Stelle wird durch Beförderung besetzt.

Abteilung für Flugwesen und aktiven Luftschutz

Kommandant des Fliegerwaffenplatzes Dübendorf ('Instruktionschef für den Flugdienst) Die Stelle wird durch Beförderung besetzt

Abteilung für Flugwesen und aktiven Luftschutz

3 Sektionschefs I. Kl

bis 15,500

(1.)

11,900

bis

Administrativer Adjunkt der Abteilung für Flugwesen und Luftschutz Die Stelle wird durch Beförderung besetzt.

Abteilung fllr Flugwesen und aktiven Luftschutz

Sekretär I. Kl.

(i-) 10,400 bis 14,000

19. Okt.

1936

8000

19. Okt.

1936

bis

Sekretär II. Kl.

(10 6000

bis

19. Okt.

1936

9600

(10

5200

bis

19. Okt.

1936

8800

(10

3800

bis

19. Okt.

1936

7400

(10

Die Stelle wird durch Versetzung besetzt.

Abteilung für Flugwesen und aktiven Luftschutz

Kanzlist

Die Stelle wird durch Versetzung besetzt.

00

11,600

Die Stelle wird durch Versetzung besetzt.

Abteilung für Flugwesen und aktiven Luftschutz

19. Okt.

1936

15,500

Die Stellen werden durch Beförderung besetzt.

Abteilung für Flugwesen und aktiven Luft" schütz

(2.).

760

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Eldg. Oberkriegs- Kanzleigehilfe Kommissariat

II. Kl. Gute allgemeine Bildung, (Revision sgehilf e) Gewandtheit im Rechnen und im Bedienen der Rechenmaschinen ; gewandter Korrespondent in deutscher und französischer Sprache, italienisch erwünscht; Kenntnisse des militärischen Rechnungswesens,' Unteroffizier der Armee (Fourier) bevorzugt Die vorläufig provisorische Anstellung wird vorbehalten.

Bundesamt far Industrie, Gewerbe und Arbeit

Adjunkt II., evtl. Gute allgemeine und techI, Kl. beim eidge- nische Bildung. Praktische nössischen Fabrik- Erfahrung im Fabrikwesen und in wirtschaftlichen inspektorat des I. Kreises, Lausanne Fragen. Muttersprache französisch; vollständige Beherrschung der deutschen Sprache

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

3300 bis 5700

26. Okt.

1936

(2.).

6500 bis 10,100 evtl.

8000

24. Okt.

1936

bis 11,600 (3..).

Aufnahme von Postlehrlingen.

Die schweizerische Postverwaltung wird im Frühjahr 1937 eine kleine Zahl von Beamtenlehrlingen aufnehmen.

Erfordernisse: Schweizerbürger; Alter im Eintrittsjahr mindestens 17 und höchstens 20 Jahre ; gute Gesundheit, sowie körperliche und charakterliche Tauglichkeit zum Postdienste ; mindestens Sekundarschulreife oder gleichwertige Bildung mit ergänzten Kenntnissen in Geographie, Vaterlandskunde und einer zweiten Landessprache.

Die Bewerber haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen und sich auf spätere Anweisung durch einen Vertrauensarzt der Postverwaltung untersuchen zu lassen.

Handschriftliehe Anmeldungen mit Geburts- oder Heimatschein, sämtlichen Schulzeugnissen und lückenlosen Ausweisen über allfällige berufliche Tätigkeit sind bis zum 31. Oktober 1936 an eine der Kreispostdirektionen Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellinzona zu richten. Diese und die Postämter geben auf Wunsch weitere Auskunft.

(2..)

42

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1936

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

42

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.10.1936

Date Data Seite

756-760

Page Pagina Ref. No

10 033 084

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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