433

#ST#

8383 Botschaft des

Bnndesrates an die Bundesversammlung aber die Erstellung eines Anbaus an das Kreistelegraphen- und Telephonverwaltungsgebäude Zürich-Selnau.

(Vom 10. März 1986.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Im Jahr 1914 haben die eidgenössischen Bäte den erforderlichen Kredit für die Erstellung eines Telephongebäudes an der Brandschenkestrasse in Zürich-Selnau feewilligt. Das Gebäude, das im Brdgeschoss die Postfiliale des Quartiers aufzunehmen und in den Stockwerken Unterkunft zu schaffen hatte für den administrativen und technischen Dienst des Telephonamtes sowie für die interurbane Zentrale, wurde im Jahr 1915 bezogen.

Bei der Zusammenlegung der Kreistelegraphendirektion und des Telephonamtes Zürich im Jahre 1925 bereitete es etwelche Mühe, die vereinigten Betriebe in diesem Gebäude unterzubringen. Es zeigte sich damals schon, dass die Räumlichkeiten auf längere Dauer nicht genügen würden. In Ansehung dieser Tatsache haben die eidgenössischen Bäte mit Beschluss vom 4. Juni 1931 ihre Zustimmung erteilt, die an das Telephongebäude Brandschenkestrasse anstoßsenden Wohnhäuser Dianastrasse Nm. 2 und 4 zu erwerben. In der Folge bot sich für die Telephonverwaltung im Jahre 1988 auch noch eine günstige Gelegenheit zur Erwerbung des Hauses Dianastrasse Nr. 6. Heute ist das Haus Nr. 2 vollständig mit Verwaltungsbureaux belegt. Weitere Dienstzweige sind im Hause Nr. 4 untergebracht. Die freibleibenden Bäumlichkeiten in diesem Gebäude sowie die Wohnungen des Hauses Nr. 6 wurden an Private vermietet.

Die Erfahrungen bestätigen, dass die Unterbringung eines Teils der Verwaltungsdienste in den Häusern Dianastrasse Nrn. 2 und 4 nur einen Notbehelf darstellt, der nicht Bestand haben kann.

Die für Wohnzwecke erstellten Häuser eignen sich recht wenig für einen rationellen Bureaubetrieb. Drei Hauseingänge, drei Treppenhäuser, vorhandene Küchen und Badzimmer usw. stehen einer richtigen Verteilung der Arbeits-

434

stellen und der zweckmäßigen Ausnützung der Bäume entgegen. Auf weitere Nachteile, wie Mangel direkter Verbindungen zwischen den einzelnen Häusern und die für einen Verwaltungs- und Betriebsdienst unzweckmässige Ofenheizung sei nur andeutungsweise hingewiesen.

Bei dieser Sachlage war es bisher auch nicht möglich, den Taxaufrechnungsdienst der Kreistelegraphendirektion, der etwa 50 Personen beschäftigt und wegen Baummangel, verteilt in den Zentralengebäuden Hottingen und Biedtli, in Entfernungen von mehreren Kilometern von der Kreisverwaltung untergebracht werden musste, endlich mit den übrigen Verwaltungsdiensten zu vereinigen. Eine Unterbringung in den Häusern Dianastrasse Nm. 4 und 6 hätte nur in ganz unbefriedigender Weise erfolgen können, die wesentliche bauliche Änderungen erfordert hätte. Die bezüglichen erheblichen Aufwendungen hätten sich kaum rechtfertigen lassen, weshalb die Angelegenheit immer wieder zurückgestellt wurde. Unterdessen muss sich der Geschäftsverkehr bei der Kreistelegraphendirektion unter den durch die räumliche Trennung der Dienste bedingten Unzukömmlichkeiten abwickeln, die auf die Dauer unerträglich werden. Namentlich muss sich heute auch das Publikum in seinem Verkehr mit den einzelnen Verwaltungsdiensten oft von einem Gebäude ins andere begeben. Zu diesen, den administrativen Dienst beeinträchtigenden Verhaltnissen gesellen sich nunmehr auch noch vermehrte Baumbedürfnisse der technischen Dienste. Das manuelle Fernamt und das Schnellverkehrsamt sind an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt. Eine Erweiterung konnte durch Übergang zur Automatik des Einzugsgebietes von Zürich vermieden werden. Ferner wurde durch den direkten automatischen Verkehr der beiden Städte Zürich/Basel, als Anfang eines automatischen Fernamtes, etwelche Entlastung geschaffen. Es kann sich aber nicht darum handeln, die manuellen Ämter durch Zusatzeinrichtungen zu vergrossern ; im Gegenteil verlangt ein guter Telephondienst immer mehr und mehr sofortige Bedienung und wenn möglich direkte Wahl von Abonnent zu Abonnent. Die mit diesem System gemachten Erfahrungen sind so ermunternd, dass ein weiteres Zurückhalten auch vom telephonierenden Publikum nicht verstanden würde. Zudem sind die zu erreichenden Einsparungen so gross, dass sich die Neuanlagen in kurzer Zeit bezahlt machen. Für diesen
wichtigsten Teil des Amtes müssen aber zweckentsprechende Lokale geschaffen werden, die im jetzigen Telephongebäude fehlen. Provisorien können für diese technischen Anlagen, bei denen grösste Betriebssicherheit die Grundlage bildet, nicht in Frage kommen. Der erforderliche Baum kann übrigens im Dienstgebäude an der Brandschenkestrasse, das voll belegt ist, nicht verfügbar gemacht werden.

Denn auf bestehende Räumlichkeiten kann erst dann gegriffen werden, wenn vorher gleichwertiger Ersatz geschaffen wird. Aus dem gleichen Grunde musste auch mit der Erweiterung des Zwei- und Vierdraht-Verstärkerraumes, der heute bereits voll belastet ist, zugewartet werden. Noch viel weniger aber als für die administrativen Dienste eignen sich die Häuser Dianastrasse Nrn. 2--6 für die Unterbringung der erwähnten technischen Anlagen. Die Böden der Stock-

435

werke vermöchten die Lasten nicht zu tragen, die ihnen zugemutet werden müssen; auch die lichte Höhe ist völlig ungenügend.

Die wiederholte eingehende Prüfung aller dieser Verhältnisse führt zwangsläufig zum Schlüsse, dass den immer noch wachsenden Bedürfnissen der administrativen und technischen Dienste bei der Kreistelegraphendirektion Zürich auf die Dauer nur dadurch entsprochen werden kann, dass an Stelle der drei Gebäude an der Dianastrasse ein neuer Anbau an das bestehende Gebäude an der Brandschenkestrasse errichtet wird. Der zur Verfügung stehende Platz gestattet die zweckmässige Erstellung eines genügend grossen Gebäudes. Beim Studium des Projektes ist auch die Frage geprüft worden, ob es nicht vorzuziehen wäre, sämtliche Verwaltungsdienste im Neubau zu vereinigen und die erweiterten technischen Einrichtungen in dem dadurch freiwerdenden Teil des bestehenden Dienstgebäudes unterzubringen, dessen obere Stockwerke ohnehin ausschliesslich mit technischen Anlagen belegt sind.

Eine solche Lösung erwies sich aber als undurchführbar, weil die Käumlichkeiten im 1. Stock des gegenwärtigen Telephongebäudes nicht genügend hoch sind und auch die Fussböden die in Frage kommenden Lasten nicht zu tragen vermöchten. Überdies würden die bestehenden Tragwände, Säulen, Kamine usw. die rationelle Ausnutzung der Bodenflächen verhindern; auch hätten Verwaltungsdienste, die im ständigen direkten Verkehr mit dem Publikum und den Konzessionären stehen, in den obern Stockwerken des Neubaues untergebracht werden müssen, was nicht gerade erwünscht war. Und schliesslich hätte eine solche Lösung eher höhere Kosten verursacht als das nunmehr gewählte Vorgehen, nach welchem die projektierten Eäumlichkeiten wie folgt belegt werden sollen: Im Kellergeschoss sind neben den Heizlokalen je ein grösserer Akkumulatoren- und Maschinenraum sowie ein Garageraum und verschiedene Nebenräume vorgesehen. Im Erdgeschoss befinden sich .die Arbeitsräume der mit dem Publikum in direktem Verkehr stehenden Dienste und ein Schalterraum, in dem sich dieser gesamte Verkehr leicht abwickeln kann. Im 1. Stock sind die Kreisverwaltungsbureaux und die Bureaux des Eadiodienstes untergebracht, wahrend der 2. Stock in der Hauptsache dem Telephonrundspruch zugewiesen ist. Im 3. Stock soll das neue Fernamt eingerichtet werden. Der 4. Stock wird
vorläufig den Taxaufrechnungsdienst aufnehmen, der, wie bereits angedeutet, bisher wegen Platzmangel aufgeteilt in 2 Aussenquartieren untergebracht war. Sämtliche Stockwerke des neuen Gebäudes sind in direkte Verbindung mit den entsprechenden Geschossen des bisherigen Telephongebäudes gebracht. Nach dem Bezug des Neubaus werden namentlich auch die Verwaltungsdienste gut eingerichtet sein; das mit ihnen verkehrende zahlreiche Publikum dürfte insbesondere die Anordnung, dass künftig sozusagen alle Geschäfte an den Schaltern im Erdgeschoss erledigt werden können, sicherlich begrüssen.

Angesichts der geschilderten unbefriedigenden Platz- und Arbeitsverhältnisse und namentlich auch wegen der zwingenden Notwendigkeit der Ergänzung und Erweiterung der Telephoneinrichtungen sollte das projektierte

436

Gebäude sobald als möglich erstellt werden können. Daneben ist nicht zu übersehen, dass die im Jahr 1939 in Zürich stattfindende schweizerische Landesausstellung dem Telephon unzweifelhaft einen grossen zusätzlichen Verkehr bringen wird, der sich nur bewältigen lässt, wenn rechtzeitig die erforderlichen umfassenden Massnahmen getroffen werden.

Die Direktion der eidgenössischen Bauten hat im Benehmen mit der PTT-Verwaltung durch die Architektenfirma Pestalozzi & Schucan in Zürich das den Akten beigelegte Bauprojekt ausarbeiten lassen. Die Raumeinteilung ergibt sich aus den Projektplänen, Die verschiedenen Geschosse weisen folgende nutzbare Flächen auf: Kellergeschoss 657 m2, Erdgeschoss 500 m2, 1. Stock 447 m2, 2. Stock 453 m2, S. Stock 520 m2, 4. Stock 475 m2. Die Kosten des Gebäudes sind auf Fr. 1,100,000 berechnet. Der Einheitspreis je Kubikmeter umbauten Baumes, nach den Normen des S JA berechnet, beträgt Fr. 55.80.

Die Ausführung der Baute und damit die Inanspruchnahme des bezüglichen Kreditpostens wird sich auf mindestens 2 Jahre verteilen.

In Zusammenfassung der vorstehenden Darlegungen ersuchen wir Sie, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Zustimmung erteilen zu wollen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 10. März 1936.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates : Der Bundespräsident: Meyer.

Der Vizekanzler: Leimgruber.

437

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines Anbaus an das Kreistelegraphen- und TelePhonverwaltungsgebäude in Zürich-Selnau.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 10. März 1986, beschliesst :

Art. 1.

Für die Erstellung eines Anbaus an das Kreistelegraphen- und TelephonVerwaltungsgebäude in Zürich-Selnau wird ein Kredit von 1,100,000 Franken bewilligt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Rahmen des bewilligten Kredits noch diejenigen Änderungen vorzunehmen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft..

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung aber die Erstellung eines Anbaus an das Kreistelegraphen- und Telephonverwaltungsgebäude Zürich-Selnau. (Vom 10. März 1936.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1936

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

8383

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.03.1936

Date Data Seite

433-437

Page Pagina Ref. No

10 032 897

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.